Grundschule Harlingerode. Einschulungsverfahren

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1 Grundschule Harlingerode Einschulungsverfahren Vorlage für Gesamtkonferenz am

2 1. Vorbemerkungen Uns ist wichtig, dass alle Beteiligten frühzeitig informiert sind. Kindertagestätten, Gesundheitsamt, Schule und Erziehungsberechtigte arbeiten dabei eng zusammen. Jedes Kind soll auf der Basis einer guten Lernausgangslage seine Schullaufbahn beginnen. Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft die Schulleitung der Grundschule. Die Beurteilung ist abhängig von: der Rückmeldung der Kindertagesstätte dem Ergebnis der Schuleingangsdiagnostik dem Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung. Bestehen auf dieser Grundlage Zweifel an der Schulfähigkeit findet ein Gespräch der Schulleitung mit Eltern und Kind statt. Die individuellen Perspektiven des Kindes werden erörtert und die voraussichtliche Entscheidung wird den Eltern erläutert. Die Grundschule Harlingerode nimmt alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder auf. Der Stichtag zur Feststellung der Schulpflicht ist der 30. September, d.h. Kinder die an diesem Tag ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Also auch die Kinder, die am 1. Oktober geboren sind. Noch nicht schulpflichtige Kinder ( Kann-Kinder ) werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen, wenn ihr Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im 1. Schuljahr erwarten lässt. Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulfähig sind, besuchen den Schulkindergarten in Vienenburg. Im begründeten Ausnahmefall kann eine Zurückstellung erfolgen. Die Grundschule Harlingerode nimmt im Rahmen der Inklusion alle Kinder auf. Bereits seit 4 Jahren lernen bei uns Kinder mit festgestellten Förderbedarf. Die Grundschule Harlingerode hat das Einschulungsverfahren der nächsten zwei Jahre zeitlich und inhaltlich dargestellt.

3 2. Einschulungsverfahren 2015/2016 Mai 2015 Mai 2015 September 2015 März/ April 2016 Frühjahr 2016 Anfang Juli 2016 Mitte Juli 2016 Elternabend Nr. 1 und Anmeldung Vorstellung des Leitbilds/ Schulprofil Ablauf des Einschulungsverfahrens im Überblick Hinweis zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Erläuterungen zur Schulfähigkeit Sprachstandsfeststellung Durchführung in der Kita Eltern, für deren Kind ein Förderbedarf festgestellt wird, erhalten einen Bescheid. Vorschulische Sprachförderung Durchführung durch Lehrkräfte in Kita oder Schule Dauer: 1 Jahr Rückmeldung der Kindertagesstätten zur Schulfähigkeit Schweigepflichtsentbindung durch Erziehungsberechtigte ist hierfür notwendig. Amtsärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Kinder Terminvergabe und Durchführung Gesundheitsamt Schule erhält Durchschrift des Ergebnisses 1. Schnuppertage mit Schuleingangsdiagnostik Feststellung der Schulfähigkeit durch Schulleitung Feststellung erfolgt auf der Grundlage der Beobachtungen der Kindertagesstätten, der Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchungen sowie der Schuleingangsdiagnostik Bei Bedarf findet ein Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten statt Erziehungsberechtigte erhalten einen Bescheid, wenn das Kind nicht schulfähig ist (Besuch Schulkinder-garten oder Zurückstellung) Sonderfall: Besuch der Sprachheilklasse in der Grundschule Oker

4 Mitte Juli 2016 Bis Anfang Juli 2016 Zusammenstellung der 1. Klassen Erfolgt durch die Klassenlehrer der 1. Klassen Nach den Kriterien: Freundschaftswunsch (maximal 1Wunsch) Hinweise der Kindertagesstätten Fähigkeiten und Verhalten Individuelle pädagogische Aspekte 2. Elternabend Eine Einladung erhalten alle Erziehungsberechtigten der schulfähigen Kinder. Ausgabe der Einschulungsmappe Hinweis zum Einschulungstag Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung Kenne lernen der Klassenlehrerin und der Klassenelternschaft Einschulungstag 1. Klassen 3. Einschulungsverfahren 2016/2017 Anfang April 2016 Elternabend Nr. 1 Anmeldung Vorstellung des Leitbilds/ Schulprofil Ablauf des Einschulungsverfahrens im Überblick Hinweis zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Erläuterungen zur Schulfähigkeit Ende April 2016 Ab 4.August 2016 Sprachstandsfeststellung Durchführung in der Kindertagesstätte Eltern, für deren Kind ein Förderbedarf festgestellt wird, erhalten einen Bescheid. Vorschulische Sprachförderung Durchführung durch Lehrkräfte in Kita oder Schule Dauer: 1 Jahr

5 März/ April 2017 März-April 2017 Anfang Juni 2017 Anfang Juni 2017 Rückmeldung der Kindertagesstätten zur Schulfähigkeit Schweigepflichtsentbindung durch Erziehungsberechtigte ist hierfür notwendig. Amtsärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Kinder Terminvergabe durch Gesundheitsamt Schule erhält Durchschrift des Ergebnisses Schnuppertage mit Schuleingangsdiagnostik Feststellung der Schulfähigkeit durch Schulleitung Feststellung erfolgt auf der Grundlage der Beobachtungen der Kindertagesstätten, der Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchungen sowie der Schuleingangsdiagnostik Bei Bedarf findet ein Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten statt Erziehungsberechtigte erhalten einen Bescheid, wenn das Kind nicht schulfähig ist (Besuch Schulkinder-garten oder Zurückstellung) Sonderfall: Besuch der Sprachheilklasse in der Grundschule Oker Juni 2017 Ende Juni 2017 Zusammenstellung der 1. Klassen Erfolgt durch die Klassenlehrer der 1. Klassen Nach den Kriterien: Freundschaftswunsch (maximal 1Wunsch) Hinweise der Kindertagesstätten Fähigkeiten und Verhalten Individuelle pädagogische Aspekte 2. Elternabend Eine Einladung erhalten alle Erziehungsberechtigten der schulfähigen Kinder. Ausgabe der Einschulungsmappe Hinweis zum Einschulungstag Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung Kenne lernen der Klassenlehrerin und der Klassenelternschaft Einschulungstag 1. Klassen

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