Selbstauskunft VOB/A - Aktualisierung zur Datenerfassung in der qualifizierten Bieterkartei des Kreises Soest
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- Reinhold Schuler
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1 NUR auszufüllen wenn Ihr Unternehmen bereits in die Bieterkartei des Kreises Soest aufgenommen wurde. Selbstauskunft VOB/A - Aktualisierung zur Datenerfassung in der qualifizierten Bieterkartei des Kreises Soest Diesen Vordruck bitte vollständig ausfüllen und zurücksenden an: Kreis Soest, Zentrale Vergabestelle, Hoher Weg 1-3, Soest oder per Fax an Allgemeine Angaben zum Unternehmen Firmenname (lt. Eintragung im Handelsregister): Ist Ihr Betrieb präqualifiziert? Nein Dann fügen Sie bitte diesem Schreiben die in der Übersicht (S. 2) aufgeführten Unterlagen bei. Ja Fügen Sie dieser Selbstauskunft bitte nur die Unterlagen nach Nr. 2, Nr. 3 (S.3) bei. Bitte geben Sie Ihre Präqualifizierungsnummer an Qualifizierende Stelle Befindet sich Ihr Unternehmen in einem Insolvenzverfahren? Nein Ja Befindet sich Ihr Unternehmen in der Liquidation? Nein Ja Anzahl der im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen Jahr 20 Gesamt Davon Auszubildende Hiermit erkläre ich/wir, dass alle bereits mit dem Erst-Antrag eingereichten Nachweise und Erklärungen noch aktuell und gültig sind. Datenschutzklausel gem. 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen mit dem Kreis Soest. Mit der Unterschrift wird das Einverständnis mit der Speicherung und Nutzung bestätigt. Ort und Datum Firmenstempel und Unterschrift
2 Gewerke-/Leistungskatalog Der nachstehend aufgeführte Leistungskatalog soll die Zuordnung der von Ihnen ausgeführten Leistungen erleichtern. Bei einer Mehrfachauswahl sind die Schwerpunktleistungen zu benennen. Abbruch- und Rückbauarbeiten Abdichtungsarbeiten Abscheider- und Kleinkläranlagen Baureinigungsarbeiten Bekämpfer Holzschutz Beschlagarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten Betonerhaltungsarbeiten Betonwerksteinarbeiten Blitzschutzanlagen Bodenbelagarbeiten Bohrarbeiten Brunnenbauarbeiten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Dämmarbeiten an technischen Anlagen Dränarbeiten Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich Einpreßarbeiten Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen im Gelände (Freianlagen) Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden Elektroakustische Anlagen, Sprechanlagen, Personenrufanlagen Entwässerungskanalarbeiten Erdarbeiten Ersatzstromversorgungsanlagen Estricharbeiten Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte Fliesen- und Plattenarbeiten Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige Gas-, Wasser- und Abwasser- Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden Gebäudeautomation Gefahrenmeldeanlagen Gerüstarbeiten Gleisbauarbeiten Gußasphaltarbeiten Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Holzpflasterarbeiten Kabelleitungstiefbauarbeiten Klempnerarbeiten Kommunikationsnetze Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten Landschaftsbauarbeiten Landschaftsbauarbeiten - Pflanzen Leuchten und Lampen Maler- und Lackierarbeiten Mauerarbeiten Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten Naßbaggerarbeiten Naturwerksteinarbeiten Parkettarbeiten Putz- und Stuckarbeiten Rammarbeiten Raumlufttechnische Anlagen Rohrvortriebsarbeiten Rolladenarbeiten Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen Spritzbetonarbeiten Stahlbauarbeiten Tapezierarbeiten Tischlerarbeiten Trockenbauarbeiten Untertagebauarbeiten Verbauarbeiten Verglasungsarbeiten Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Wasserhaltungsarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten Zutrittskontroll-, Zeiterfassungssysteme Seite 2 von 3 Stand 17/12/2014
3 NUR auszufüllen wenn Ihr Unternehmen bereits in der Bieterkartei des Kreises Soest aufgenommen wurde. Übersicht der beizufügenden Unterlagen Die folgenden Unterlagen können postalisch, per Soest.de) o. per Fax ( ) eingesendet werden. Für die Aktualisierung Ihres Antrags sind nachfolgende Erklärungen erforderlich: 1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruption) (Anlage 1) 2. Eigenerklärung Zuverlässigkeit (schwere Verfehlungen) (Anlage 2) 3. Verpflichtungserklärung Tariftreue (Anlage 3) 4. Eigenerklärung Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate) auch in Kopie gültig. 6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen (nicht älter als 6 Monate) auch in Kopie gültig.. 7. Freistellungsbescheinigung oder Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate) auch in Kopie gültig. 8. Min. 3 Referenzen für den Leistungszeitraum der letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 4) Sollten Sie im abgelaufenen Jahr noch weitere Eignungs- und/oder Befähigungsnachweise erworben haben (z.b. Gütesiegel, Qualifizierungsnachweise etc.) können Sie diese zusammen mit diesem Antrag einreichen. Seite 3 von 3 Stand 16/12/16
4 -1- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten 1) oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten 2). Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Ort, Datum Unterschrift Firmenstempel Stand: 07/10 Seite 1 von 2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
5 -2-1) Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind -unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten- insbesondere: - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung - auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung, - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. 2) Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten nach , 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach 370 der Abgabenordnung, 2. nach 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, 4. Verstöße gegen 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Stand: 07/10 Seite 2 von 2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
6 Anlage 2 Eigenerklärung Zuverlässigkeit (schwere Verfehlungen) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB) Geldwäsche (261 StGB) Bestechung ( 334 StGB) Vorteilsgewährung ( 333 StGB) Diebstahl ( 242 StGB) Unterschlagung ( 246 StGB) Erpressung ( 253 StGB) Betrug ( 263 StGB) Subventionsbetrug ( 264 StGB) Kreditbetrug ( 265b StGB) Untreue ( 266 StGB) Urkundenfälschung ( 267 StGB) Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB) Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB) wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) Brandstiftung ( 306 StGB) Baugefährdung ( 319 StGB) Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB) unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB) die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind Ich/Wir erkläre(n) weiteres: dass mein/unser Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. dass mein/unser Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß erfüllt hat (Ort und Datum) (Unterschrift und Firmenstempel) Seite 1 von 1 Stand 18/12/2014
7 Anlage 3 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen NRW) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen (TVgG NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen 1. Ich erkläre / Wir erklären, Zutreffendes bitte ankreuzen bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)16 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)17 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. Weiter mit Ich erkläre/ Wir erklären, Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3.. BEACHTEN Sie die Erläuterungen auf S. 3 dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens er-bracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tarif-fähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens er-bracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. Stand: 01/01/2015 Seite 1 von 3
8 3. Weitere Pflichtangaben 3.1 Art der tariflichen Bindung: Zutreffendes bitte ankreuzen Es liegt keine tarifliche Bindung vor ( danach weiter mit 3.2). Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben ( danach weiter mit 3.2): Art der tariflichen Bindung: 3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten: Gezahlte Mindeststundenentgelte: ggfs. weitere Lohngruppe * : Ich erkläre/ Wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergabe-register beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel) * Beachten Sie die Erläuterungen auf S. 3. Stand: 01/01/2015 Seite 2 von 3
9 Erläuterungen zu Punkt 2. Arbeitnehmer-Entsendegesetz : Bitte informieren Sie sich vor dem Ausfüllen der Erklärung, ob die angebotene Leistung unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz fällt. Wenn das so ist, haben Sie dies zwingend unter Punkt 2 an erster Stelle anzukreuzen und zu erklären, dass Sie die darin geregelten Verpflichtungen einhalten werden. Ziele des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sind die Schaffung und Durchsetzung von angemessenen und einheitlichen Mindestarbeitsbedingungen sowohl für grenzüberschreitend nach Deutschland entsandte als auch für regelmäßig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinne ( 1 AEntG). Das AEntG enthält zwei Möglichkeiten, nach denen bestimmte Branchen zu verbindlichen branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen verpflichtet werden: Entweder ergibt sich die Verpflichtung aus 3 AEntG in Verbindung mit der sog. Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags nach 5 Tarifvertragsgesetz oder aus 3 AEntG in Verbindung mit einer nach 7 AEntG erlassenen Rechtsverordnung. Sowohl die Allgemeinverbindlicherklärung als auch der Erlass der Rechtsverordnung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die verbindlichen branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften. Eine aktuelle Übersicht über die einbezogenen Branchen und die Mindestarbeits-bedingungen (einschließlich der Mindestlöhne) im Sinne des AEntG ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden. siehe auch: Erläuterungen zu Punkt 3. Gezahlte Mindeststundenentgelte und Lohngruppen : Bitte beachten Sie, dass verschiedene Branchen mehrere Lohngruppen haben. Die Anlage 1 zur 8. Rechtsverordnung im Bereich des Baugewerbes unterscheidet beispielsweise zwischen dem Mindestlohn I für Werker/Maschinenwerker und dem Mindestlohn II für Fachwerker/Maschinisten/ Kraftfahrer. Bitte tragen Sie daher für alle eingesetzten Beschäftigten die jeweilige Lohngruppe und das jeweilige Mindeststundenentgelt ein. Beispiel: Ausgeschrieben wird die Gebäudereinigung. Zu den ausgeschriebenen Arbeiten gehören sowohl die Innen-und Unterhaltsreinigung als auch die Glas-und Fassadenreinigung. Die Anlage zu 1 der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung unterscheidet zwischen Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6. Die Lohngruppe 1 gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung, die Lohngruppe 6 für die Glas- und Fassadenreinigung. In der Lohngruppe 1 gilt im Tarifgebiet West ab dem ein Mindestlohn von 9,- Euro, in der Lohngruppe 6 ein Mindestlohn von 11,33 Euro. Wenn das das Angebot abgebende Unternehmen seine Beschäftigten im Rahmen der Ausführung der Leistung entsprechend der Lohngruppen unterschiedlich entlohnt, wären beide Lohngruppen mit dem jeweiligem Mindeststundenentgelt anzugeben. Stand: 01/01/2015 Seite 3 von 3
10 Referenzliste Bitte geben Sie mindestens 3 Referenzen an. Referenzgeber (Adresse + Ansprechpartner+Telefonnr.) Bauzeit Gilt für folgende Leistungsbereiche: Seite 1 von 1 Stand 01/13
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