Herzlich Willkommen!
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- Birgit Beyer
- vor 6 Jahren
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1 Herzlich Willkommen! Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt ARB EITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEK TION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTION A RBEITSIN SPEKTION ARB EITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARBEI TSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTI ON ARB EITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSP EKTION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB EITS INSPEKTION A RBEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTIO N ARB EITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION AR BEITSINSPE KTION AR BEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTION AR BEITSI NSPEKTION A RBEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB Bauarbeitenkoordinationsgesetz EITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION AR BEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION A RBEITSINSPEK TION A RBEITSINSPEKTION ARBEITSINSPEKTION ARB EITSINSPEKTION A RBEITSIN Peter Bernsteiner Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten
2 Inhalt: Bauarbeitenkoordinationsgesetz (Umsetzung RL 92/57) ÖNORM B2107 (1. Juli 2014) Nicht: Andere Fürsorgepflichten aus dem Werkvertrag Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 3 BauKG anzuwenden Beschäftigung von Arbeitnehmer Baustelle Gilt neben ASchG (Schutzbestimmungen für Selbständige) Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 4
3 Baustelle (Definition BauKG, ASchG): ist eine zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustelle, an der Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden Auswärtigen Arbeitsstelle Alles andere Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 5 Hoch- und Tiefbauarbeiten: Alle allgemeinen und spezialisierten Hoch- und Tiefbautätigkeiten gemäß ÖNACE 2008, Abschnitt F Bau Klassische Baumeisterarbeiten Sonstige Arbeiten am Bauwerk mit nicht nur geringfügigen Eingriffen in die Bausubstanz Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 6
4 Bauarbeiten: Umfangreiche Wohnungssanierung Komplette Badsanierung (Leitungserneuerung, Fliesen, neue Ausstattung) Zimmerzusammenlegungen Zimmertrennungen Türversetzen Aufzugseinbau Neumontagen von kompletten Photovoltaik- oder Solaranlagen Erneuerung von Gas-/ Elektik Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 7 Keine Bauarbeiten: Anschluss von Haushaltsgeräten Aufzugswartungen / -reparaturen Wartungen/Reparaturen von Solaranlagen Einfache Wohnungssanierungen Herstellen von Anschlüssen für einzelne Haushaltsgeräte Einzelne Steckdosen versetzen Malerarbeiten Fußbodenlegerarbeiten Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 8
5 Baustelle Auswärtige Arbeitsstelle BauKG Koordinationsverpflichtungen ASchG Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 9 Personen Unterlagen Bauherr Projektleiter Koordinator Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Unterlage für spätere Arbeiten Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 10
6 Bauherr Person in deren Auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird. erste Person in der Kette allfälliger weiterer Aufträge,. Unabhängig von Eigentumsverhältnissen Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 11 vom Bauherrn beauftragt mit Planung Ausführung Projektleiter Überwachung der Ausführung fachkundiger Dritter, der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben (Bauträger) durchführt Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 12
7 kann vom Bauherrn die Bauherrnverpflichtung übertragen bekommen Zustimmung Judikatur UVS/LVwG verlangt Nachweislichkeit Anordnungsbefugnisse finanziell terminlich Projektleiter Einschränkungen möglich Unzulässigkeiten beachten Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 13 Hausverwaltung: führt im Auftrag einer WEG, eines Hauseigentümers oder Mehrheitseigentümers die Verwaltung einer Liegenschaft durch. ist dabei Stellvertreter, d.h. Tätigkeiten werden auf Rechnung der Eigentümer durchgeführt. Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 14
8 Bauherrenpflichten Koordinatorenbestellung SiGe-Planerstellung Unterlage für spätere Arbeiten Vorankündigung Grundverpflichtung Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 15 Bauherrnpflichten Koordinatorenbestellung Unabhängig von der Baustellengröße Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber (unterschiedliche Gewerbeberechtigungen erforderlich) Gleichzeitig Aufeinanderfolgend und beeinflussend Qualifikation: für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung Planungskoordinator ab Beginn der Planungsarbeiten Baustellenkoordinator ab erster Auftragsvergabe Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 16
9 Bauherrnpflichten Vorankündigung Erstellung Übermittlung an Arbeitsinspektorat BUAK Aktualisierung (insb. beauftragte Unternehmen) Aushang auf der Baustelle KEINE Koordinatorenverpflichtung Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 17 Bauherrnpflichten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Bei Vorankündigung Bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Unabhängig von: Anzahl der Unternehmen Koordinatorenbestellung Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 18
10 Bauherrnpflichten Unterlage für spätere Arbeiten Erstellung Immer Unabhängig von - Baustellengröße - Anzahl der Unternehmen - Koorinatorenbestellung - SiGePlan Für den Teil, der von den Bauarbeiten erfasst ist Aufbewahrung Übergabe bei Bauwerksübergabe Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 19 Bauherrnpflichten - Übersicht Quelle: Broschüre Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 20
11 Bauherrenpflichten - ON B 2107 Vorbereitungsphase: Vertragsgestaltung zur Sicherung der Anordnungsbefugnisse gem. BauKG Maßnahmen zum Schutz sonstiger Personen (Passanten, Mieter, Pächter) Vorerhebungen Baustellenumfeld Einbindung der Planer Übermittlung der Unterlagen an Koordinatoren Notwendige Maßnahmen in das Leistungsverzeichnis übernehmen Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 21 Bauherrenpflichten ON B 2107 Vorbereitungsphase: Für Informationsaustausch sorgen SiGePlan und Unterlage vertraglich einbinden Verpflichtung der Unternehmer, verantwortliche Personen zu melden Meldepflicht von Subunternehmern vertraglich festlegen Beiziehung des Planungskoordinators bei Alternativvorschlägen / funktionalen Ausschreibungen Alle Beteiligten verpflichten, Abweichungen von SiGe-Plan und UsA nachweislich melden Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 22
12 Bauherrenpflichten Ausführungsphase: Vom Baukoordinator vorgeschlagene zusätzlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigen Behebung aufgezeigter Mängel inkl. Kontrolle Laufende Aktualisierung der Vorankündigung SiGe-Plan und UsA auf der Baustelle aufliegen Baustellenpersonal hat Zugang zum SiGePlan Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 23 Bauherrenpflichten ON B 2107 Nutzungsphase - UsA: Geeignete Aufbewahrung Zugriff für Eigentümer und Nutzer sicherstellen Möglichst zentrale Aufbewahrung bei mehreren Eigentümern Bei späteren Arbeiten dem Planungskoordinator / ausführendem Unternehmen zugänglich machen Berücksichtigung bei allen späteren Arbeiten Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 24
13 Literaturhinweise: Allgemeines zum BauKG dination/default.htm Gesetzestext und Erläuterungen zum BauKG Gesetzeskonforme Wartung und Instandhaltung von Gebäuden P. Bernsteiner 25 Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt
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