MELDEPFLICHT = DGAP. Die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität ist die Institution zur Erfüllung Ihrer Pflichtpublizität.

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1 MELDEPFLICHT = DGAP Die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität ist die Institution zur Erfüllung Ihrer Pflichtpublizität.

2 I n h a lt s v e r z e i c h n i s

3 I n h a lt s v e r z e i c h n i s Inhaltsverzeichnis 10 Jahre Erfahrung und Innovation 04 Ad-hoc-Mitteilungen* 06 Corporate News 08 Directors Dealings* 10 Transparenzrichtlinie 12 Stimmrechtsmitteilungen* 14 Gesamtstimmrechte* 16 Vorabbekanntmachungen/Zwischenmitteilungen* 18 Zulassungsfolgepflichten* 20 ComplianceOfficer 22 Jährliches Dokument 24 Exchange Reporting System 26 KontaktManager 28 PresseService 30 *Neu gemäß EU-Transparenzrichtlinie.

4 1 0 J a h r e E r f a h r u n g u n d I n n o v a t i o n Zum führte die DGAP die TUG-Garantie ein. Damit erfüllen Sie die erweiterten und neuen Meldepflichten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie und dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG).

5 1 0 J a h r e E r f a h r u n g u n d I n n o v a t i o n Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) ist eine Institution zur Erfüllung der Pflichtpublizität. Seit über zehn Jahren verbreitet die DGAP zuverlässig Ad-hoc-Mitteilungen für börsennotierte Unternehmen und erfüllt sämtliche Informationspflichten. Die drei Gründungsgesellschafter Deutsche Börse AG, Reuters AG und vwd haben die DGAP im Dezember 2005 in die Hände der EquityStory AG gegeben. In den vergangenen Jahren wurden die Publizitätsvorschriften immer weiter verschärft die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie stellte dabei den vorläufigen Höhepunkt dar. Wir richten die Nummer eins für Meldepflichten mit frischen Ideen, moderner Technik und integrierten Investor-Relations-Services optimal auf die veränderten Rahmenbedingungen aus. Dazu haben wir bereits das IR.COCKPIT eingeführt, mit dem über Aktiengesellschaften ihre Meldepflichten erfüllen. Die Konzernmutter EquityStory AG ist selbst börsennotiert. Wir verstehen daher Ihre Anforderungen ganz genau und werden diese pflichtbewusst und sicher für Sie erfüllen. Das versprechen wir Ihnen! Achim Weick, CEFA Geschäftsführer DGAP Robert Wirth Geschäftsführer DGAP

6 A d - h o c - M i t t e i l u n g e n Es ist so herrlich einfach. Die Meldung und alle Tabellen sind auf Knopfdruck im System. Gerade unter Zeitdruck möchten wir darauf nicht mehr verzichten! Commerzbank AG, Pressestelle

7 A d - h o c - M i t t e i l u n g e n Ad-hoc-Mitteilungen Erfüllen Sie die Königsdisziplin der Pflichtpublizität sicher und effizient mit der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität. Mit dem IR.COCKPIT können Sie Ihre Ad-hoc-Mitteilungen rund um die Uhr absetzen. Sie erfüllen sämtliche Vorschriften gemäß 15 WpHG. Wir melden an die Börsen, an die BaFin, stellen die Bereichsöffentlichkeit her und verbreiten Ihre Mitteilung europaweit. Zusätzlich übernehmen wir die vorgeschriebene Archivierung und die Übermittlung an das Unternehmensregister. Die Eingabe Ihrer Mitteilung ist denkbar einfach. Nutzen Sie hierzu unseren Word-Upload und importieren Sie die gesamte Mitteilung als Word-Dokument inklusive Tabellen in das IR.COCK- PIT. Die Verbreitung erfolgt über alle wichtigen Nachrichtenagenturen, Wirtschaftsredaktionen, Ihren individuellen Verteiler sowie zusätzlich über das PortalNetwork. DGAP-Mitteilungen werden dabei besonders aufmerksam wahrgenommen und mit hoher Priorität behandelt. Als einziger Dienstleister setzen wir auf die sicherste Authentifizierung: den RSA-SecurID- Token. Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und dem Verschlüsselungssystem von RSA sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Stärken Höchste Sicherheit mit dem RSA-SecurID-Token. Optimale Verbreitung Ihrer Ad-hoc-Mitteilungen über Bloomberg, DowJones, dpa-afx, Reuters, vwd und viele weitere Distributionspartner. Europaweite Verbreitung gemäß EU-Transparenzrichtlinie. Automatische Einbindung Ihrer Mitteilungen in das Unternehmensregister. Exklusive Verbreitung Ihrer Mitteilungen bei DVFA.net. DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

8 C o r p o r a t e N e w s Corporate News der DGAP haben eine hohe Aufmerksamkeit bei Analysten, Investoren und Journalisten. Wir informieren auf diese Weise den Kapitalmarkt gleichzeitig und umfassend über Entwicklungen in unserem Unternehmen. Olaf Meier, Manager Investor Relations, CCR Logistics Systems AG

9 C o r p o r a t e N e w s Corporate News Nutzen Sie die bestehenden Verbreitungskanäle für Ihre Unternehmensin- formationen als Corporate News und Corporate News mit Vorabmitteilung. Die gleichzeitige Information aller Kapitalmarktteilnehmer hat sich als Standard etabliert. Mit dem Versand von Corporate News erfüllen Sie diese Anforderungen, auch wenn keine Ad-hoc- Pflicht gegeben ist. Dabei nutzen Sie die bestehenden Verbreitungskanäle der DGAP mit einem Netzwerk aus Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und weiteren Distributionspartnern. Unternehmen, die primär im Entry Standard, Hamburg Capital Port oder M:access gelistet sind, erfüllen mit der Corporate News mit Vorabmitteilung ihre Zulassungspflichten der jeweiligen Börse in Frankfurt, Hamburg oder München. Ihre Unternehmensnachricht wird wie bei einer Ad-hoc-Mitteilung als Vorabinformation an die Börse übermittelt. Diese entscheidet auf dieser Grundlage über eine Aussetzung des Handels. Mit den Corporate News der DGAP erreichen Sie die beste Verbreitung im deutschen Kapitalmarkt. Mit einigen Distributionspartnern bestehen teilexklusive Verträge. Das heißt: Dort erscheinen nur Corporate News der DGAP. Unsere Stärken Höchste Sicherheit mit dem RSA-SecurID-Token. Optimale Verbreitung Ihrer Corporate News über Bloomberg, DowJones, dpa-afx, Reuters, vwd und viele weitere Distributionspartner. Teilexklusive Verbreitung auf rund Arbeitsplätzen von vwd und dem Finanzportal DGAP-Mitteilungen werden mit hoher Priorität wahrgenommen. DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

10 1 0 D i r e c t o r s ' D e a l i n g s Den Directors Dealings-Service der DGAP schätze ich sehr und nutze ihn seit mehreren Jahren. Auf diese Weise können wir unsere Meldepflicht sicher und effizient erfüllen. Rainer Monetha, Leiter Investor & Public Relations, D.Logistics AG

11 D i r e c t o r s ' D e a l i n g s 1 1 Directors Dealings Melden Sie Ihre mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäfte mit dem Directors Dealings-Service der DGAP. Einfach, sicher und rund um die Uhr. Wir erfüllen für Sie sämtliche Pflichten aus 15a WpHG. Mit unseren übersichtlichen Eingabemasken werden Ihre Directors Dealings-Meldungen zum Kinderspiel. Wir melden an die BaFin und verbreiten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie europaweit. Zusätzlich stellen wir die Transaktion auf Ihrer Internetseite dar und übernehmen die vorgeschriebene Archivierung und Übermittlung an das Unternehmensregister. Darüber hinaus bietet unser System weitere Vorteile: Es ermöglicht Ihnen das Anlegen von Profilen für Personen, die meldepflichtig sind. Ist ein Profil einmal angelegt, so können Sie es beim nächsten Meldevorgang per Knopfdruck wieder aufrufen. Das spart viel Zeit und Sie behalten stets den Überblick. Die Einbindung der Transaktionen auf Ihrer Webseite nehmen wir mit einem sogenannten I-Frame vor. Dabei halten wir uns bei der Gestaltung ganz an Ihr Corporate Design. Unsere Stärken Erfüllung aller Pflichten gemäß 15a WpHG für Directors Dealings-Mitteilungen. Europaweite Verbreitung gemäß EU-Transparenzrichtlinie. Automatische Einbindung in das Unternehmensregister. Automatische Veröffentlichung der Transaktionen auf Ihrer Webseite. Komfortables Einpflegen in vorkonfigurierte Eingabemasken mit Online-Hilfe. Hilfe bietet zudem die DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

12 1 2 T r a n s p a r e n z r i c h t l i n i e Die EU-Transparenzrichtlinie stellt neue Herausforderungen an börsennotierte Unternehmen sie regelt die europaweite Verbreitung wichtiger Kapitalmarktinformationen. Professor Dr. Rüdiger von Rosen, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Deutsches Aktieninstitut e. V.

13 T r a n s p a r e n z r i c h t l i n i e 1 3 Transparenzrichtlinie Die EU-Transparenzrichtlinie wurde im Januar 2007 in deutsches Recht umgesetzt und verschärft die Pflichten für börsennotierte Unternehmen erheblich. Mit der DGAP erfüllen Sie alle neuen Anforderungen sicher. Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) trat am 20. Januar 2007 in Kraft. Börsennotierte Unternehmen sind seitdem verpflichtet, alle Anleger in Europa gleichberechtigt zu informieren. Hierzu müssen alle relevanten Informationen an ein Bündel von Medien in Europa verbreitet werden. Die DGAP übernimmt diese Aufgabe für Sie. Weiterhin gibt es zusätzliche Meldepflichten. So müssen auch Über- und Unterschreitungen von Meldeschwellen, Veränderungen der Gesamtstimmrechte sowie Vorabbekanntmachungen zu Geschäftsberichten, Halbjahresberichten, Quartalsberichten oder Zwischenmitteilungen europaweit verbreitet werden. Ebenfalls vorgeschrieben ist die Übermittlung an das Unternehmensregister. Dies gilt auch für Ad-hoc-Mitteilungen und Directors Dealings. Neue Regelungen gibt es ebenfalls für Zulassungsfolgepflichten, wie z. B. Satzungsänderungen. Mit den Services der DGAP sind Sie stets auf der sicheren Seite und werden auch künftig alle neuen Vorschriften erfüllen. Unsere Stärken Erfüllung aller Pflichten gemäß dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Komfortables Einpflegen in vorkonfigurierte Eingabemasken. Erläuterungen und Informationen während des Eingabeprozesses. Hilfe bietet zudem die DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Automatische Veröffentlichung der Transaktionen auf Ihrer Webseite.

14 1 4 S t i m m r e c h t s m i t t e i l u n g e n Die Mitteilungen nach 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes haben zu enthalten: 1. die deutlich hervorgehobene Überschrift Stimmrechtsmitteilung, 2. den Namen und die Anschrift des Mitteilungspflichtigen, 3. den Namen und die Anschrift des Emittenten, 4. die Schwelle, die... Reg-E TUG: Artikel 2, Änderung der WpAIV, 17 WpAIV

15 S t i m m r e c h t s m i t t e i l u n g e n 1 5 Stimmrechtsmitteilungen Erfüllen Sie Ihre Verpflichtung zur Meldung von Über- und Unterschreitungen der Stimmrechtsanteilsgrenzen mit unserem System. Gemäß den neuen Vorschriften ( 26 WpHG) sind alle börsennotierten Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen bei Über- und Unterschreiten der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % (gemäß 21 WpHG) in der Europäischen Union zu veröffentlichen. Des Weiteren sind Sie nach 26 WpHG dazu verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen gemäß 25 WpHG (sonstige Finanzinstrumente wie z. B. Optionsscheine und Wandelanleihen) europaweit zu verbreiten. Mit unserem Service erledigen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten. Wir veröffentlichen die Mitteilung europaweit, leiten diese an die BaFin weiter und spielen die Informationen automatisch beim Unternehmensregister ein. Unser Eingabeassistent erleichtert Ihnen die Erstellung der umfangreichen Mitteilungen erheblich. Unsere Stärken Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß 26 WpHG. Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister. Eingabeassistent für die einfache Eingabe der Mitteilungen. Automatisierte Erstellung einer englischen Sprachversion. Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

16 1 6 G e s a m t s t i m m r e c h t e Ein Inlandsemittent hat die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen ist, in der in 26 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3 Nr. 1, vorgesehenen Weise zu veröffentlichen... Reg-E TUG: Artikel 1, Änderung des WpHG, 26a WpHG

17 G e s a m t s t i m m r e c h t e 1 7 Gesamtstimmrechte Erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Meldung von Änderungen der Gesamtstimmrechte mit unserem System. Gemäß den neuen Vorschriften ( 26a WpHG) sind börsennotierte Unternehmen des organisierten Marktes verpflichtet, am Ende eines Monats, in dem sich die Stimmrechte verändert haben, die Gesamtstimmrechte zu veröffentlichen. Aufgrund der neuen Zurechnungsvorschriften und der veränderten Einbeziehung von Optionen werden sich die Gesamtstimmrechte in Zukunft sehr häufig ändern. Unser System übernimmt für Sie die Veröffentlichung der Mitteilung über die Gesamtstimmrechte (europaweite Verbreitung) und übermittelt diese Informationen automatisch an die BaFin und an das Unternehmensregister. Sowohl unser Eingabeassistent als auch eine Archivfunktion erleichtern Ihnen die Veröffent- lichung Ihrer Pflichtmeldungen erheblich. Unsere Stärken Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten gemäß 26a WpHG. Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister. Eingabeassistent für die einfache Eingabe der Mitteilungen. Automatisierte Erstellung einer englischen Sprachversion. Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

18 1 8 V o r a b b e k a n n t m a c h u n g e n / Z w i s c h e n m i t t e i l u n g e n Außerdem muss jedes Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, vor dem Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, eine Bekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt... Reg-E TUG: Artikel 1, Änderung des WpHG, 37v, WpHG

19 V o r a b b e k a n n t m a c h u n g e n / Z w i s c h e n m i t t e i l u n g e n 1 9 Vorabbekanntmachungen Veröffentlichen Sie Ihre Vorabbekanntmachungen zu Quartalsberichten, dem Halbjahres- und Geschäftsbericht und zu Zwischenmitteilungen bequem mit uns. Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht in 37v ff. WpHG Änderungen in der Rechnungslegungsoffenlegung vor. Diese Pflichten können Sie bequem mit unserem einfachen System erledigen. Sie sind verpflichtet, den Veröffentlichungsort im Internet und den Veröffentlichungszeitpunkt vorab europaweit bekannt zu machen. Weiterhin muss diese Information der BaFin und dem Unternehmensregister zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie keine Quartalsberichte erstellen, übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung Ihrer vorgeschriebenen Zwischenmitteilungen und stellen diese automatisch beim Unternehmens- register ein. Dies gilt sowohl für den Einzel- als auch für den Konzernabschluss. Unsere Stärken Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß 37v ff. WpHG. Automatische Einbindung in das Unternehmensregister. Gemeinsame Mitteilung für Einzel- und Konzernabschlüsse. Einfache Eingabemasken für die Veröffentlichung Ihrer Vorabbekanntmachungen. Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

20 2 0 Z u l a s s u n g s f o l g e p f l i c h t e n Ein Inlandsemittent muss 1. jede Änderung der mit den zugelassenen Wertpapieren verbundenen Rechte sowie... unverzüglich veröffentlichen und gleichzeitig der Bundesanstalt die Veröffentlichung mitteilen. Er übermittelt diese Informationen außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung... Reg-E TUG: Artikel 1, Änderung des WpHG, 30e WpHG

21 Z u l a s s u n g s f o l g e p f l i c h t e n 2 1 Zulassungsfolgepflichten Veröffentlichen Sie Ihre Zulassungsfolgepflichten mit unserem IR.COCKPIT europaweit und erfüllen Sie so Ihre gesetzlichen Pflichten. Inlandsemittenten sind nach den neuen Vorschriften des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ( 30e WpHG) verpflichtet, jede Rechtsänderung bei Aktien europaweit zu veröffentlichen. Zudem müssen diese Informationen der BaFin und dem Unternehmensregister mitgeteilt werden. Wir stellen Ihnen einfache Eingabemasken für Ihre Mitteilungen zur Verfügung und nehmen die entsprechenden Veröffentlichungen für Sie vor. Mitteilungspflichtig sind demnach z. B. Änderungen in der Satzung. Gemäß dem Aktiengesetz sind Satzungsänderungen z. B. bei Kapitalerhöhungen, bei Änderung der Bedingungen einer Schuldverschreibung oder bei der Anpassung an das UMAG notwendig. Unsere Stärken Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß 30e WpHG. Automatische Übermittlung an die BaFin und an das Unternehmensregister. Eingabemasken für die einfache Eingabe der Meldungen. Höchste Sicherheit dieser sensiblen Daten mit dem RSA-SecurID-Token.

22 2 2 C o m p l i a n c e - O f f i c e r Der ComplianceOfficer der DGAP ist eine gute Möglichkeit, sich über neue Gesetze zu informieren, und bietet eine flexible, individuell verwendbare Software zum Führen eines Insiderverzeichnisses. Hanns-Christian Paul, Leiter Group Compliance, Hypo Real Estate Holding AG

23 C o m p l i a n c e - O f f i c e r 2 3 ComplianceOfficer Der ComplianceOfficer ist die Lösung zur Führung Ihres Insiderverzeichnisses und informiert Sie darüber hinaus stets aktuell über gesetzliche Vorgaben. Als börsennotiertes Unternehmen sind Sie zur Führung eines Insiderverzeichnisses verpflichtet. Unsere Software-Lösung ist einfach zu bedienen und berücksichtigt sämtliche gesetzliche Vorschriften. Bei Neuerungen erhalten Sie ein kostenloses Software-Update. Gesetze und Vorschriften ändern sich häufig. Der ComplianceOfficer hilft Ihnen, sich mit allen Neuerungen vertraut zu machen, und bietet zudem ein umfassendes Archiv an Gesetzestexten sowie stets aktuelle Ansprechpartner bei Börsen und Aufsichtsbehörden. In unseren Workshops können Sie sich über aktuelle rechtliche Themen bei Experten aus erster Hand informieren. Referenten aus Aufsichtsbehörden, Börsen, dem Bundesfinanzministerium und Rechtsanwaltskanzleien geben Hilfestellung. Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sieht zudem das Führen eines Insiderverzeichnisses bereits mit Einreichung des Zulassungsantrages (IPO) vor. Unsere Stärken Sofort nutzbares, sehr bedienerfreundliches Insiderverzeichnis. Alle relevanten Gesetze und Börsenvorschriften auf einen Blick. Stets aktuelle Liste mit wichtigen Ansprechpartnern. Workshops hinsichtlich rechtlicher Themen mit Experten. DGAP-Hotline börsentäglich von 07:00 bis 21:00 Uhr und nach Vereinbarung.

24 2 4 J ä h r l i c h e s D o k u m e n t Wir sind froh, die nahezu vollständig automatisierte Lösung der DGAP nutzen zu können. So bereitet die Zusammenstellung des jährlichen Dokumentes kaum Aufwand. Iris Stöckl, Director Investor/Public Relations, Wirecard AG

25 J ä h r l i c h e s D o k u m e n t 2 5 Jährliches Dokument Mit dem jährlichen Dokument erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des 10 WpPG Ihre Pflichtmitteilungen werden automatisch im Look and Feel Ihrer Webseite eingebunden. Mit Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) am 01. Juli 2005 sind Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind und deren Herkunft Deutschland ist, verpflichtet, ein sogenanntes Jährliches Dokument zu veröffentlichen. Alle Pflichtveröffentlichungen des vergangenen Geschäftsjahres müssen im jährlichen Dokument zusammengefasst dargestellt werden. Spätester Veröffentlichungszeitpunkt ist der 20. Arbeitstag nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Lassen Sie uns für Sie arbeiten. Wir erstellen für Sie das jährliche Dokument effizient und professionell. Unsere Stärken Erfüllung aller Anforderungen des 10 WpPG effizient und kostengünstig. Sparen Sie viel Zeit durch die größtenteils automatische Einbindung. Alle Inhalte werden im Look and Feel Ihrer Webseite dargestellt. Alle Inhalte werden laufend aktualisiert und sind stets verfügbar. Unser Produkt berücksichtigt auch Emittenten von Nichtdividendenwertpapieren.

26 2 6 E x c h a n g e R e p o r t i n g S y s t e m Mit dem ERS-Service der DGAP erfüllen wir zwei Dinge: zum einen unsere Zulassungsfolgepflicht bei der Frankfurter Wertpapierbörse und zum anderen die gleichzeitige Darstellung unserer Unternehmensinformationen auf den wichtigsten Finanzportalen. Irina Pchelova, Manager Investor Relations, Siemens Aktiengesellschaft

27 E x c h a n g e R e p o r t i n g S y s t e m 2 7 Exchange Reporting System (ERS) Erfüllen Sie Ihre Pflicht bei der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und setzen Sie mit Ihrer Kür in über 30 Finanzportalen Akzente. Unternehmen, die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind, unterliegen speziellen Zulassungsfolgepflichten. Zu diesen gehört die Übermittlung der Quartals-, Halbjahres- und Geschäftsberichte sowie der Termine des Finanzkalenders an die FWB. Die Übermittlung hat in einem besonders gesicherten System, einem Virtual Private Network, an die Exchange Reporting System-Schnittstelle zu erfolgen. Erledigen Sie Ihre Pflicht ganz einfach mit uns. Unsere Eingabemasken zeigen Ihnen Punkt für Punkt, welche Informationen einzugeben sind. Sobald Ihre Daten bei der FWB eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine elektronische Empfangsbestätigung. Zusätzlich können wir Ihre ERS-Pflichtdaten auf über 30 Finanzportalen garantiert darstellen. Die Darstellung erfolgt zeitgleich mit der Belieferung der FWB. Mit nur einem Knopfdruck versorgen Sie so den deutschen Kapitalmarkt mit Unternehmensinformationen. Unternehmen, die im General- und Entry Standard (mit Prospekt) gelistet sind, empfehlen wir die Nutzung des ERS auf freiwilliger Basis. Ihre Daten werden dann ebenfalls an die FWB übermittelt und garantiert auf der viel genutzten Internetseite gezeigt sowie in unserem PortalNetwork garantiert dargestellt. Unsere Stärken Erfüllung der Zulassungsfolgepflicht für Unternehmen des Prime Standard. Einfache Handhabung und komfortable Eingabe aller relevanten Daten. Garantierte Darstellung auf über 30 Finanzportalen im PortalNetwork. Eingabemöglichkeit und Darstellung von zusätzlichen, freiwilligen Informationen.

28 2 8 K o n t a k t- M a n a g e r Wir verwalten unsere Kontakte und Distributionslisten mit dem KontaktManager der DGAP. Die Lösung ist umfassend und unterstützt unsere Investor-Relations- Arbeit hervorragend. Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations, Deutsche EuroShop AG

29 K o n t a k t- M a n a g e r 2 9 KontaktManager Managen Sie Ihre eigenen Kontakte mit unserem KontaktManager. Pflegen Sie Ihre - und Adressdaten und erstellen Sie eigene Verteilerlisten. Der KontaktManager ist vielseitig und bietet mehr als nur ein kompaktes CRM-System. Sie verwalten nicht nur Ihre Kontakte, sondern können diese auch mit nur einem Knopfdruck zum automatischen Versand bei einer Ad-hoc-Mitteilung, Corporate News oder Pressemitteilung aktivieren. Der KontaktManager übernimmt den Versand selbständig und liefert Ihnen Rückschlüsse, ob s geöffnet wurden oder Adressdaten bereits veraltet sind. Sie können unser System aber zu jeder Zeit auch als Stand-alone-Versandlösung nutzen. Versenden Sie beispielsweise einen Newsletter an bestimmte Adressaten oder eine aktuelle Researchstudie oder den gerade veröffentlichten Quartalsbericht. Dabei bestimmen Sie den Versandweg (HTML- , Text- , Fax oder SMS) selbst. In Verbindung mit Ihrer Webseite verwaltet der KontaktManager auch die Adressen, die auf Ihrer Webseite generiert werden, z. B. Anmeldungen für den Empfang von Ad-hoc-Mitteilungen. Unsere Stärken Kompaktes und einfach zu bedienendes CRM-System. Verwaltung von Kontakten und Distributionslisten wird zum Kinderspiel. Automatisierte Versandprozesse sparen Zeit und vermeiden Fehler. Einfacher Up- und Download von Kontakten im Excel-Format. Perfekte Kombination mit Registrierformularen auf Ihrer Webseite.

30 3 0 P r e s s e - S e r v i c e Der PresseService der DGAP bietet für jeden Verbreitungsweg eine Lösung. Wir nutzen den Dienst sehr häufig und haben nur positive Erfahrungen damit gemacht. Ulrike Hauser, Public / Investor Relations, euromicron AG

31 P r e s s e - S e r v i c e 3 1 PresseService Mit unserem PresseService erreichen Sie die optimale Verbreitung Ihrer Pressemitteilung. Ihre Meldung wird bei wichtigen Nachrichtenagenturen garantiert dargestellt und via Mediensatellit direkt in die Redaktionssysteme von Tageszeitungen eingespielt. Nutzen Sie unseren innovativen Service zum Versand Ihrer Unternehmensmitteilungen an die Presse. Die Verbreitung erfolgt auf drei Wegen: garantierte Darstellung bei wichtigen Nachrichtenagenturen, garantierte Einspeisung via Mediensatellit bei Tageszeitungen und Versand mit Hilfe von speziell entwickelten Medienlisten. Die Übermittlung Ihrer Meldungen erfolgt sowohl an Redaktionen als auch an recherchierte freie Journalisten. Alle Kontakte haben einer Zustellung zugestimmt. Um die Abdruckwahrscheinlichkeit bei Tageszeitungen zu erhöhen, empfehlen wir das Hinzufügen von Bildmaterial. Journalisten suchen nach geeigneten Fotos, um Nachrichten zu bebildern. Liefern Sie diese daher gleich in druckfähiger Qualität in die Redaktionsstuben unser System spielt Ihr Material direkt auf die Bild-Server der Tageszeitungen. Unsere Stärken Tageszeitungen erhalten die Meldungen via Mediensatellit direkt in die hauseigenen Redaktionssysteme. Fachzeitschriften und freie Journalisten werden mit Hilfe spezieller Medienlisten erreicht, die tagesaktuell recherchiert werden. Die optimale Verbreitung Ihrer Meldung erfolgt in nur einem einzigen Arbeitsschritt. Upload-Funktion für druckfähiges Bildmaterial.

32 Fünf gute Gründe für DGAP-Meldepflichten 1. Optimale Verbreitung 2. Höchste Sicherheitsstandards 3. Einfache Handhabung 4. Wahrnehmung am Kapitalmarkt 5. Alles aus einer Hand Seitzstraße München Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Ein Unternehmen der:

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