Stand zu Beginn. 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , ,
|
|
- Mina Siegel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Seite 295
2 Seite 296
3 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte sowie der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte Art der Verbindlichkeiten Stand zu Beginn voraussichtlicher Stand voraussichtlicher Stand Umschuldungen in 2016 zu Beginn 2017 zum Ende EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , , ,92 0,00 Summe aller Verbindlichkeiten , , ,92 0,00 4. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften* 0,00 0,00 0,00 0,00 * keine drohende Inanspruchnahme Ausfallbürgschaften per Kommunale Dienste GmbH für Bau Stadtgärtnerei ,22 EUR Flugplatz Kamenz GmbH für Erschließung Verkehrslandeplatz ,00 EUR Städtische Wohnungsgesellschaft mbh Gesamt ,90 EUR ,12 EUR Seite 297
4 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art der Rücklagen Stand zum 01.Januar 2016 voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 TEUR Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses* 1.015,8 100,5-518,3 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses* 466, , ,6 Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen* 0,0 0,00 0,0 zweckgebundene und sonstige Rücklagen* 0,0 0,00 0,0 Gesamtsumme 1.482, ,6 549,3 * Erstellung der Jahresabschlüsse noch nicht abgeschlossen Da die Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, werden die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2012 als Basis angesetzt. Von diesen Beständen werden jedes jährlich geplante ordentliche Ergebnis und Sonderergebnis fortgeschrieben. Die Entscheidung über die Verwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses wird im Zuge der Bestätigung des Jahresabschlusses getroffen. Seite 298
5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art der Rückstellungen Stand zum 1. Januar 2016 voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 TEUR Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Alterszeit 483,0 242,0 128,0 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlage nach 25a SächsFAG 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften 642,0 642,0 640,0 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind 849,0 712,0 681,0 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren 0,0 0,0 0,0 Sonstige Rückstellungen 83,0 83,0 83,0 Gesamtsumme 2.057, , ,0 Die Entwicklung der Rückstellungen von 2010 nach 2011 ist ausführlich auf den Seiten im Anhang zur Jahresrechnung 2011 erläutert. Die Rückstellungen entwickeln sich wie folgt: ,2 T ,4 T ,2 T ,2 T ,5 T ,6 T ,9 T Seite 299
6 Die Reduzierungen lassen sich im Einzelnen in den wesentlichen Positionen so begründen. Von 2011 nach 2012 reduzieren sich die Rückstellungen um 3.720,80 T. Zum werden durch die Streichung des 41 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomHVO-Doppik die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 2.414,60 T aufgelöst, da keine mehr in der Bilanz auszuweisen sind. Weiterhin wurden ,7 T Verkaufserlöse für Flurstücke an den Bund ausgezahlt. 288,4 T wurden für den Straßenentwässerungskostenanteil von 2011 in Anspruch genommen. Die übrigen 86,1 T lassen sich u.a. durch jährliche Anpassung von Rückstellungen für rückzuzahlende Fördermittel, Altersteilzeit, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen begründen. Von 2012 nach 2013 reduzieren sich die Rückstellungen um 390,2 T. Ab 2013 brauchen keine Rückstellungen mehr für nicht in Anspruch genommenen Urlaub bzw. für geleistete Mehrstunden gebildet werden. Dies hat eine Senkung der Rückstellungen von 188,7 T zur Folge. Weiterhin reduzieren sich die Rückstellungen für Altersteilzeit um 283,2 T, da keine neuen Verträge abgeschlossen wurden und die meisten Rückstellungen für Mitarbeiter in der Freizeitphase aufgelöst wurden. 32,8 T Rückstellungen wurden zusätzlich für den Straßenentwässerungskostenanteil 2013 gebildet. Die Zuführung von weiteren 48,9 T kommt wieder u.a. durch jährliche Anpassungen für rückzuzahlende Fördermittel, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu Stande. Von 2013 nach 2014 reduzieren sich die Rückstellungen um 416,0 T. Im Jahr 2014 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 433,5 T benötigt. 34,2 T Rückstellungen wurden zusätzlich für den Straßenentwässerungskostenanteil 2014 gebildet. Die übrigen 16,7 T Abweichungen resultieren aus jährlichen Anpassungen. Von 2014 nach 2015 reduzieren sich die Rückstellungen um 1.137,7 T. Im Jahr 2015 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 433,4 T benötigt. Außerdem werden die Rückstellungen für Straßenentwässerungskostenanteile von in Höhe von 902,6 T in Anspruch genommen. 157,7 T Rückstellungen werden für Tarifanpassungen der Erzieher, Nachzahlungen der Sonderzahlungen an die Beamten sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2012 (Korrekturen der Eröffnungsbilanz) gebildet. 40,6 T Rückstellungen werden für jährliche Anpassung von Rückstellungen für rückzuzahlende Fördermittel, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung der übrigen Jahresabschlüsse gebildet. Von 2015 nach 2016 reduzieren sich die Rückstellungen vorr. um 377,9 T. Im Jahr 2016 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 240,8 T benötigt. 102,5 T werden 2016 für Tarifanpassungen der Erzieher und Nachzahlungen an die Beamten in Anspruch genommen. Die übrigen 34,6 T sind wiederum mit jährlichen Anpassungen zu begründen. Von 2016 nach reduzieren sich die Rückstellungen vorr. um 146,7 T. Im Jahr 2017 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 114,2 T benötigt. 32,5 T teilen sich auf für Erstellungs- und Prüfungskosten für Jahresabschlüsse, Fördermittelrückzahlungen sowie restliche Zahlungen an Beamte. Mit den obigen Ausführungen erklären sich die 5.664,2 T Reduzierungen der Rückstellungen zwischen 2011 und Seite 300
7 Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis 1) Jahresabschluss Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis nach 2 Abs. 1 Nr. 19 Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis durch Überschüsse des Sonderergebnisses 2) nicht gedeckte Fehlbeträge aus Vorjahren Deckung der Fehlbeträge durch Rücklagen des ordentlichen und des Sonderergebnisses 3) Haushaltsjahr, in dem der Fehlbetrag zur Deckung zu veranschlagen ist 2) Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital EUR Jahr EUR Betrag der nicht gedeckten Fehlbeträge insgesamt 4) Jahr ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahr ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Erstellung der Jahresabschlüsse noch nicht abgeschlossen Gesamtsumme 1) Es sind die Fehlbeträge aller im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung vorliegenden Jahresabschlüsse einzutragen, beginnend mit dem ersten Jahr, in dem Fehlbeträge festgestellt wurden. 2) Dies bezieht sich auf den nicht gedeckten Fehlbetrag des jeweiligen Jahresabschlusses. 3) Die hier einzutragende Deckung bezieht sich auf den Fehlbetrag des Jahresabschlusses nach Spalte 1 und der Vorjahre. 4) Einzutragen ist der Betrag der im Jahresabschluss noch nicht gedeckten Fehlbeträge. Seite 301
8 Seite 302
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
MehrEröffnungs- bilanz zum 01.01.2010
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen
MehrÜbersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000
über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-
MehrÜbersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen
Produkthaushalt 212 Übersichten Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen Nr. Produktbereich Erträge Aufwendungen 11 Innere Verwaltung 1.929.9 7.44.95 12 Sicherheit und
MehrAnlage 6 (zu Ziffer V Nr. 1)
Anlage 6 (zu Ziffer V Nr. 1) Nachfolgende Muster werden verbindlich bekannt gemacht: a) Haushaltssatzung; b) Nachtragssatzung; c) Haushaltsquerschnitt - Ergebnishaushalt; d) Haushaltsquerschnitt - Finanzhaushalt;
MehrÜbersichten. Seite 63
Übersichten Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdende Auszahlungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen Übersicht über den
MehrBilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva
Anlage 13 Bilanz (Muster 13): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 2. Sachvermögen 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1
MehrAmt Siek. Jahresabschluss. zum
Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel
MehrBilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva
Anlage 15 Bilanz (Muster 15): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1 Reinvermögen
MehrAnlagen zum. Haushaltsplan. der Stadt Trier. für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Anlagen zum Haushaltsplan der Stadt Trier für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Stand: 15.09.2015) Stadtverwaltung Trier Zentrale Dienste/Finanzen Übersicht über die Aufteilung der Zinsaufwendungen und
MehrJahresabschluss 2013. des. Regionalverbandes Ruhr
1 E n t w u r f Jahresabschluss 2013 des Regionalverbandes Ruhr 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite Bilanz zum 31. Dezember 2013 5 Ergebnisrechnung 2013 11 Teilergebnisrechnung 2013 Produktbereich 01 Innere Verwaltung
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen
MehrStadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015
MehrHinweise zur Überleitung der Ergebnisse aus der letzten kameralen Haushaltsrechnung in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen
Hinweise zur Überleitung der Ergebnisse aus der letzten kameralen Haushaltsrechnung in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen (Stand vom 26. April 2007) Ab dem Jahr 2008 können die Kommunen des Landes
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrAnlagen zum Haushaltsplan 2007 Seite Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (VE) 446 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 448 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
MehrGrundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen
Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Inhalt Begriff und gesetzliche Grundlagen Rückstellungskategorien Grundlagen der Erfassung und Bewertung Einzelne RückstellungenR Fazit Begriff
MehrERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009
ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde
MehrKommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse
Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig hesse@wifa.uni-leipzig.de Tel.: 0341 97 33 582 Leipzig, 1 Kommunen als Träger von Aufgaben zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufiger Verwaltungsgliederung
MehrSächsische Eigenbetriebsverordnung. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische Eigenbetriebsverordnung
MehrGLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden. Jahresabschluss. 31. Dezember 2008
GLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden Jahresabschluss 31. Dezember 28 GLG GRENKE-LEASING GMBH BADEN-BADEN Bilanz zum 31. Dezember 28 AKTIVA EUR EUR 31.12.27 TEUR PASSIVA EUR EUR 31.12.27 TEUR A. ANLAGEVERMOEGEN
MehrJahresrechnung 2006. Anhang
Jahresrechnung 2006 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Sonstige Rückstellungen Verpflichtungen aus Leasingverträgen Ermächtigungsübertragungen gem. 22 GemHVO Anlagenspiegel Forderungsspiegel
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrAls Zuwendungen sind z.b. die Schlüsselzuwendungen vom Land für laufende Zwecke und die Zuweisungen für Auftragsangelegenheiten zu nennen.
46 1.01 Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Gemeindesteuern Steuerähnliche Erträge Ausgleichsleistungen Hierzu zählen die Gemeindeanteile an der
MehrDie Stadt und ihr Haushaltsplan
Die Stadt und ihr Haushaltsplan Hier erfahren Sie allgemeines zur Doppik, zum Aufstellungsverfahren und die Kaufleute finden die Bilanz und eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung Der Nachtragshaushaltsplan
MehrFUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim
FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrModernisierung? 15. Ministerialkongress Innovation und Wandel Gestalten ohne Finanzen?! der BearingPoint Management & Technology Consultants in Berlin
Prof. Dr. Stefan Bajohr: Sparen an oder durch Modernisierung? 15. Ministerialkongress Innovation und Wandel Gestalten ohne Finanzen?! der BearingPoint Management & Technology Consultants in Berlin 09.
MehrEmpfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen
Anlage 7 zum IMK-Beschluss vom 21.11.2003 Arbeitskreis III "Kommunale Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder den 8./9. Oktober 2003 Empfehlung für Kontenrahmen
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrDoppischer Doppelhaushalt 2013 / 2014. der. Gemeinde Dohma
o Doppischer Doppelhaushalt 2013 / 2014 der Gemeinde Dohma Inhaltsverzeichnis I. HAUSHALTSSATZUNG 4 II. HAUSHALTSPLAN 2013 / 2014 8 II. 1 Allgemeine Bemerkungen 9 1.1 Einleitung 9 1.2 Gesetzliche Grundlagen
MehrEntwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
MehrZOB Emmendingen. Galerie Merk. Museen im Markgrafenschloss JAHRESABSCHLUSS 2010. mit Rechenschaftsbericht
ZOB Emmendingen Galerie Merk Museen Markgrafenschloss JAHRESABSCHLUSS mit Rechenschaftsbericht Inhaltsverzeichnis Seite I. Kurzübersicht über den Jahresabschluss 4 II. Wichtige Baumaßnahmen / Investitionen
MehrDritter Teil Gemeindewirtschaft 1. Abschnitt Haushaltswirtschaft
Dritter Teil Gemeindewirtschaft 1. Abschnitt Haushaltswirtschaft 90 Allgemeine Haushaltsgrundsätze (1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer
MehrTeil A. Haushaltsrechnung
Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,
MehrJahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010
Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der
Mehr6 Summe Einzahlungen. 6011 Grundsteuer A. 6012 Grundsteuer B. 6013 Gewerbesteuer. 6021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Meldepflichtige Finanzrechnungskonten für die kommunale Jahresrechnungstatistik Stand 23.06.2015 die Finanzrechnungskonten sind in der dargestellten Tiefe zu melden (nicht gröber und nicht detaillierter);
MehrJahresabschluss 2012. des. Regionalverbandes Ruhr
Jahresabschluss 2012 des Regionalverbandes Ruhr 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite Bilanz zum 31. Dezember 2012 5 Ergebnisrechnung 2012 11 Teilergebnisrechnung 2012 Produktbereich 01 Innere Verwaltung 14 Teilergebnisrechnung
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrKAMMERRECHTSTAG 2012, TRIER
KAMMERRECHTSTAG 2012, TRIER Die Bildung von Rücklagen und die Grenze der unzulässigen Vermögensbildung durch Kammern Dipl.-Kfm. Peter Spengler, WP/StB Vorsitzender der Geschäftsführung der Rechnungs- prüfungsstelle
MehrKommunale Finanzplanung
Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern
MehrHaushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.
MehrMittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und
Mehrw i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.
MehrJahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen
Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.
MehrMittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und
MehrGLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden. Jahresabschluss. 31. Dezember 2007
GLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden Jahresabschluss 31. Dezember 2007 GLG GRENKE-LEASING GMBH BADEN-BADEN Bilanz zum 31. Dezember 2007 AKTIVA 31.12.2006 T PASSIVA 31.12.2006 T A. ANLAGEVERMOEGEN A. EIGENKAPITAL
MehrOLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012
MehrAnhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS
Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Bezeichnung Inhaltsverzeichnis weiß Seite Produktplan weiß 1 rechnung rot 12 Finanzrechnung blau 14 Teilergebnisrechnung weiß 124 Teilfinanzrechnung
Mehr1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung
Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrWertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik
Wertgrenzen in der SächsKomHVO-Doppik Arbeitshilfe zur Behandlung geringwertiger Vermögensgegenstände und zur Inventarisierung in der kommunalen Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik Überarbeitet
MehrKämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrVorbericht. der Stadt Bützow zum Nachtragshaushaltsplan 2014. Vorbericht Bützow Nachtrag 2014 Stand 20.08.2014 Seite 1 von 12
Vorbericht der Stadt Bützow zum Nachtragshaushaltsplan 2014 Vorbericht Bützow Nachtrag 2014 Stand 20.08.2014 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen....Seite 3 Erhebliche Veränderungen der wichtigsten
MehrHaushaltsreste und Kreditermächtigungen
Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsreste und Kreditermächtigungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrSolar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013
Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital
MehrVerwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):
Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen
MehrDie Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt
Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR
MehrNKF-Themenworkshop. Spezialfälle
NKF-Themenworkshop Spezialfälle Herne, 27. März 2008 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Inhalt Spenden und Schenkungen Zuweisungen an Beteiligungen Schulgirokonten Interkommunale
Mehrt r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g
T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR
MehrKommunale Finanzplanung
Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,
MehrWWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische Eigenbetriebsverordnung
MehrGEMEINDE JÜRGENSHAGEN - Anhang. Jahresabschluss 31.12.2013
GEMEINDE JÜRGENSHAGEN - Anhang Jahresabschluss 31.12.2013 A. Allgemeine Hinweise und Rechtsgrundlagen Der Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gemeinde JÜRGENSHAGEN wurde unter Beachtung
MehrHaushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016
Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft
MehrAktuelle Rechtsänderungen und Entwicklungen sowie Fragestellung in der Doppik
Aktuelle Rechtsänderungen und Entwicklungen sowie Fragestellung in der Doppik Friederike Trommer 10. Landesarbeitstagung am 07. Juni 2012 Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v. Landesverband Sachsen
Mehr- V - die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen. das Vermögen und die Schulden.
- V - Einführung Mit dieser Haushaltsrechnung legt die Landesregierung durch den Minister der Finanzen gemäß Artikel 97 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit 114 Abs. 1 der
MehrB 9. Rückstellungen. B 9.1. Begriffsdefinition
EBC*L Stufe A Modul 2 Rückstellungen B 9. Rückstellungen Stellen Sie sich vor, es ist Ende Dezember und Sie sitzen gerade über Ihrem Haushaltsbuch. Unter anderem überlegen Sie, ob und welche Reparaturen
MehrKommunale Rechnungsprüfung nach Einführung von Doppik und Produkthaushalt
Kommunale Rechnungsprüfung nach Einführung von Doppik und Produkthaushalt Das Schlimme an manchen Rednern ist, dass sie oft nicht sagen, über was sie sprechen! Heinz Erhardt Der Fahrplan durch den Vortrag:
MehrDeutsche Billard-Union e.v. Finanzordnung
Finanzordnung Handbuch Deutsche Billard-Union e.v. Copyright DBU e.v. Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 1.1 Finanzverantwortlicher... 1 1.2 Personalangelegenheiten... 1 II. HAUSHALTSPLAN...
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrBeleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.
Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes
MehrRechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten
FAQ 1.7 Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten Stand erstellt am 02.12.2011 Komplex Stichworte Frage Bilanz Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten Ob Sie mir bei
MehrÄnderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)
Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2014 vom 29.01.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2014 vom 29.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.
MehrInventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition
RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrInternet: JA. Vorlage Nr. 46/2015. Erträge Einzahlungen Aufwendungen Auszahlungen Betrag Produktkonto Jahr Betrag Produktkonto Jahr
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 15.09.2015 FWA Az.: 20 25 21/2012 12.10.2015 VA vom 29.07.2015 Jahresrechnung 2012 Hier: Rechenschaftsbericht Internet: JA FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:
MehrFinanzstatut. der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim
Finanzstatut der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim Die Vollversammlung hat am 10. Dezember 2009 mit Änderungen vom 10. Juni 2011 und 28. November 2013 folgendes Finanzstatut der Handwerkskammer
Mehr2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005
H 3234 195 2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005 Nr. 27 Inhalt Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005.......................................... S. 195
MehrJahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014
Jahresabschluss zum 31.12.2013 Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss 31.12.2013 Seite I. rechnung 1 II. Finanzrechnung 2-4 III. Teilrechnungen 5-199 Produktoberbereich 1 Zentrale
MehrGemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV
Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und Entwicklung
MehrOrdnung für die Kassenführung der Evangelisch-altreformierten Kirchengemeinden
Ordnung für die Kassenführung der Evangelisch-altreformierten Kirchengemeinden ABSCHNITT I Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Kirchengemeinden der Evangelisch-altreformierten
Mehrecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)
ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige
MehrBilanz zum 30. September 2012
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrHaushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht
49.914 per 31.12.2009 Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 57.323.543,73 1.148,45 52.733.800,00 4.589.743,73 00 Realsteuern 000 Grundsteuer A 127.367,37 2,55 135.200,00-7.832,63 001 Grundsteuer
MehrAuszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Teil 7. Wirtschaft der Kommunen. Abschnitt 1. Haushaltswirtschaft
Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Teil 7 Wirtschaft der Kommunen Abschnitt 1 Haushaltswirtschaft 98 Allgemeine Haushaltsgrundsätze 99 Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
MehrHaushalts- und Deckungsvermerke
Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,
MehrKontierungsplan 4 zum kommunalen Kontenrahmen des Landes Brandenburg Finanzrechnung, Abschlusskonten, Kosten- und Leistungsrechnung
Kontierungsplan 4 zum kommunalen Kontenrahmen des Landes Brandenburg Finanzrechnung, Abschlusskonten, Kosten- und Leistungsrechnung Kontenklasse Kontengruppe Kontenart Konto Bereichsabgrenzung Bezeichnung
MehrTestatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-
MehrVerordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden
Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben
Mehr