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1 Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Seite 295

2 Seite 296

3 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte sowie der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte Art der Verbindlichkeiten Stand zu Beginn voraussichtlicher Stand voraussichtlicher Stand Umschuldungen in 2016 zu Beginn 2017 zum Ende EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , , ,92 0,00 Summe aller Verbindlichkeiten , , ,92 0,00 4. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften* 0,00 0,00 0,00 0,00 * keine drohende Inanspruchnahme Ausfallbürgschaften per Kommunale Dienste GmbH für Bau Stadtgärtnerei ,22 EUR Flugplatz Kamenz GmbH für Erschließung Verkehrslandeplatz ,00 EUR Städtische Wohnungsgesellschaft mbh Gesamt ,90 EUR ,12 EUR Seite 297

4 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art der Rücklagen Stand zum 01.Januar 2016 voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 TEUR Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses* 1.015,8 100,5-518,3 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses* 466, , ,6 Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen* 0,0 0,00 0,0 zweckgebundene und sonstige Rücklagen* 0,0 0,00 0,0 Gesamtsumme 1.482, ,6 549,3 * Erstellung der Jahresabschlüsse noch nicht abgeschlossen Da die Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, werden die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2012 als Basis angesetzt. Von diesen Beständen werden jedes jährlich geplante ordentliche Ergebnis und Sonderergebnis fortgeschrieben. Die Entscheidung über die Verwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses wird im Zuge der Bestätigung des Jahresabschlusses getroffen. Seite 298

5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art der Rückstellungen Stand zum 1. Januar 2016 voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 TEUR Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Alterszeit 483,0 242,0 128,0 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlage nach 25a SächsFAG 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften 642,0 642,0 640,0 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind 849,0 712,0 681,0 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren 0,0 0,0 0,0 Sonstige Rückstellungen 83,0 83,0 83,0 Gesamtsumme 2.057, , ,0 Die Entwicklung der Rückstellungen von 2010 nach 2011 ist ausführlich auf den Seiten im Anhang zur Jahresrechnung 2011 erläutert. Die Rückstellungen entwickeln sich wie folgt: ,2 T ,4 T ,2 T ,2 T ,5 T ,6 T ,9 T Seite 299

6 Die Reduzierungen lassen sich im Einzelnen in den wesentlichen Positionen so begründen. Von 2011 nach 2012 reduzieren sich die Rückstellungen um 3.720,80 T. Zum werden durch die Streichung des 41 Abs. 1 Nr. 1 SächsKomHVO-Doppik die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 2.414,60 T aufgelöst, da keine mehr in der Bilanz auszuweisen sind. Weiterhin wurden ,7 T Verkaufserlöse für Flurstücke an den Bund ausgezahlt. 288,4 T wurden für den Straßenentwässerungskostenanteil von 2011 in Anspruch genommen. Die übrigen 86,1 T lassen sich u.a. durch jährliche Anpassung von Rückstellungen für rückzuzahlende Fördermittel, Altersteilzeit, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen begründen. Von 2012 nach 2013 reduzieren sich die Rückstellungen um 390,2 T. Ab 2013 brauchen keine Rückstellungen mehr für nicht in Anspruch genommenen Urlaub bzw. für geleistete Mehrstunden gebildet werden. Dies hat eine Senkung der Rückstellungen von 188,7 T zur Folge. Weiterhin reduzieren sich die Rückstellungen für Altersteilzeit um 283,2 T, da keine neuen Verträge abgeschlossen wurden und die meisten Rückstellungen für Mitarbeiter in der Freizeitphase aufgelöst wurden. 32,8 T Rückstellungen wurden zusätzlich für den Straßenentwässerungskostenanteil 2013 gebildet. Die Zuführung von weiteren 48,9 T kommt wieder u.a. durch jährliche Anpassungen für rückzuzahlende Fördermittel, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen zu Stande. Von 2013 nach 2014 reduzieren sich die Rückstellungen um 416,0 T. Im Jahr 2014 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 433,5 T benötigt. 34,2 T Rückstellungen wurden zusätzlich für den Straßenentwässerungskostenanteil 2014 gebildet. Die übrigen 16,7 T Abweichungen resultieren aus jährlichen Anpassungen. Von 2014 nach 2015 reduzieren sich die Rückstellungen um 1.137,7 T. Im Jahr 2015 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 433,4 T benötigt. Außerdem werden die Rückstellungen für Straßenentwässerungskostenanteile von in Höhe von 902,6 T in Anspruch genommen. 157,7 T Rückstellungen werden für Tarifanpassungen der Erzieher, Nachzahlungen der Sonderzahlungen an die Beamten sowie die Erstellung des Jahresabschlusses 2012 (Korrekturen der Eröffnungsbilanz) gebildet. 40,6 T Rückstellungen werden für jährliche Anpassung von Rückstellungen für rückzuzahlende Fördermittel, Leistungsentgelt und Erstellung und Prüfung der übrigen Jahresabschlüsse gebildet. Von 2015 nach 2016 reduzieren sich die Rückstellungen vorr. um 377,9 T. Im Jahr 2016 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 240,8 T benötigt. 102,5 T werden 2016 für Tarifanpassungen der Erzieher und Nachzahlungen an die Beamten in Anspruch genommen. Die übrigen 34,6 T sind wiederum mit jährlichen Anpassungen zu begründen. Von 2016 nach reduzieren sich die Rückstellungen vorr. um 146,7 T. Im Jahr 2017 werden durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für Arbeitnehmer in der Freizeitphase 114,2 T benötigt. 32,5 T teilen sich auf für Erstellungs- und Prüfungskosten für Jahresabschlüsse, Fördermittelrückzahlungen sowie restliche Zahlungen an Beamte. Mit den obigen Ausführungen erklären sich die 5.664,2 T Reduzierungen der Rückstellungen zwischen 2011 und Seite 300

7 Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis 1) Jahresabschluss Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis nach 2 Abs. 1 Nr. 19 Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis durch Überschüsse des Sonderergebnisses 2) nicht gedeckte Fehlbeträge aus Vorjahren Deckung der Fehlbeträge durch Rücklagen des ordentlichen und des Sonderergebnisses 3) Haushaltsjahr, in dem der Fehlbetrag zur Deckung zu veranschlagen ist 2) Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital EUR Jahr EUR Betrag der nicht gedeckten Fehlbeträge insgesamt 4) Jahr ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahr ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Erstellung der Jahresabschlüsse noch nicht abgeschlossen Gesamtsumme 1) Es sind die Fehlbeträge aller im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung vorliegenden Jahresabschlüsse einzutragen, beginnend mit dem ersten Jahr, in dem Fehlbeträge festgestellt wurden. 2) Dies bezieht sich auf den nicht gedeckten Fehlbetrag des jeweiligen Jahresabschlusses. 3) Die hier einzutragende Deckung bezieht sich auf den Fehlbetrag des Jahresabschlusses nach Spalte 1 und der Vorjahre. 4) Einzutragen ist der Betrag der im Jahresabschluss noch nicht gedeckten Fehlbeträge. Seite 301

8 Seite 302

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