Basics4Gerichtspraxis
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- Wilhelmine Kolbe
- vor 6 Jahren
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1 Basics4Gerichtspraxis 1
2 ERREICHBARKEIT FVJUS TEAM DOKTORAT Website: Facebook: Doktoratsberatung: DO, 17:00 19:00 Uhr Wir sind ein Teil der ÖH haben rund 15 ehrenamtliche Mitarbeiter werden derzeit von der Aktionsgemeinschaft Jus geleitet vertreten die Interessen von Doktoratsstudierenden gegenüber der Universität Wien 2
3 WARUM GERICHTSPRAXIS? - Ernennungserfordernis für Richter und Staatsanwälte - Berufserfordernis für Rechtsanwälte und Notare - Vertiefung/Erprobung der Rechtskenntnisse 3
4 ZULASSUNG Wie? Persönliche Gesuchseinbringung Wo? OLG Wien, Schmerlingplatz 11, 1011 Wien (Justizpalast), Personalabteilung 2, 5. Obergeschoß, Zimmer Montag Freitag: 08:30 11:30 Uhr Dienstag + Donnerstag zusätzlich 13:00 14:30 Uhr Wann? Spätestens am letzten Werktag 1 Monat vor Beginn Übernahmewerber: 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni Nicht-Übernahmewerber: Jeder Monatserste! 4
5 ZULASSUNGSGESUCH Wesentlicher Inhalt: Antrittsdatum Übernahmewerber Wunschzuteilung Stenographiekenntnisse Persönliche Daten 5
6 CHECKLISTE BEILAGEN - 2 Fotos im Passbildformat - handschriftlicher Lebenslauf - Geburtsurkunde - Gehaltskontoerklärung - Staatsbürgerschaftsnachweis - Kopie der e-card - Meldezettel - Beleg über Entrichtung der Verwaltungsabgabe ( 18,20) - Maturazeugnis - Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder - Diplomprüfungszeugnisse, Anrechnungsbescheide - Bestätigung des Dienstgebers, dass die Dienstzeiten bei Gericht eingehalten werden können - Sammelzeugnis - Nachweise weiterer Studien - Sponsions-/Promotionsurkunde 6
7 SHORT FACTS - Rechtsgrundlage: Rechtspraktikantengesetz, BGBl. Nr. 644/ Ausbildungsverhältnis (kein Dienstverhältnis!) - Ausbildungsbeitrag: 1.272,35 (brutto) Rechtsanspruch auf 7 Monate - Zulassungsbescheid: ~ 1 2 Wochen vor Dienstantritt - Beginn der Gerichtspraxis mit dem im Zulassungsbescheid festgesetzten Monatsersten! 7
8 ZUTEILUNG Bezirksgericht Landesgericht (Staatsanwaltschaft) - Zuteilung zwingend bei Bezirksgericht + Landesgericht (Staatsanwaltschaft) - Materien (Straf-, Zivil-, Außerstreitsachen, o.ä.) nicht zwingend geregelt! Übernahmewerber: Straf- + Zivilsachen - Wunschzuteilung soll nach dem Gesetz tunlichst entsprochen werden! Praxis: Anknüpfungspunkt = Wohnort - Nach Ablauf 5. Monat: OLG, OGH, BMJ als Zuteilung möglich! 8
9 ZUTEILUNG - Dienstzeiten: 07:30 bis 15:30 Uhr - Tätigkeit: Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen Vorbereitung (Durchführung) von Verhandlungen Rechtliche Recherchen Mitarbeit in der Geschäftsstelle ( Einlauf ) - Strafsachen Tätigkeit als Schriftführer (insbesondere am Landesgericht f. Strafsachen Wien) - Staatsanwaltschaft Tätigkeit als Bezirksanwalt 9
10 UNTERBRECHUNG / BEENDIGUNG - Schriftliche Erklärung an den jeweiligen Gerichtsvorsteher - Frist = 10 Arbeitstage vor beabsichtigter Unterbrechung/Beendigung - Beendigung vor Ausschöpfung der festgelegten Dauer unter Einhaltung der o.g. Frist jederzeit möglich! - Unterbrechung: Fortsetzung zu jedem Monatsersten möglich! (Achtung: Unterbrechung > 27 Monate Gerichtspraxis ex lege beendet!) - Unterbrechung durch Zeitablauf: Abwesenheit von der Gerichtspraxis > 12 Arbeitstage (Ausnahme: Freistellung) 10
11 VERLÄNGERUNG / FREISTELLUNG - Übernahmewerber: Verlängerung je nach Fortschritt im Übernahmeverfahren - Nicht-Übernahmewerber: Verlängerung nach Maßgabe der budgetären, personellen und räumlichen Möglichkeiten (kein Rechtsanspruch; Ausnahmefälle: besondere Härte ) - Freistellung: 25 Arbeitstage/Ausbildungsjahr - Sonderfreistellung: 3 Arbeitstage (Sponsion, Hochzeit, etc.) 11
12 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN - Übernahmeverfahren = Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst - letzte Möglichkeit = 2 Wochen nach Dienstantritt bei der Erstzuteilung - Erklärung kann jederzeit zurückgezogen werden! - Dauer: ~ Monate - Keine fixe Zahl an RiAA-Stellen! 12
13 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN LG-Kurse Test / Fachgespräch OLG-Kurse ZivilR + StrafR schriftlich OLG-Kurse ZivilR, ZivilverfR, StrafR, StrafprozessR mündlich 13
14 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN psychologisches Gespräch+ medizinische Untersuchung Gespräch OLG Gespräch BMJ 14
15 BEURTEILUNG / AMTSBESTÄTIGUNG - Beurteilung nach Leistung, Ausbildungsstand und Eignung für den Richterberuf (siehe im Detail 54 Abs. 1 RStDG) - Besondere Bedeutung im Übernahmeverfahren! ausgezeichnet sehr gut gut entsprechend nicht entsprechend - Einsichtnahmemöglichkeit im Rahmen der Rechtsanwaltsprüfung - Anspruch auf Amtsbestätigung über die Gerichtspraxis (enthält u.a. die Beurteilungen) Antrag beim OLG 15
16 WEITERE INFORMATIONEN - gerichtspraxis.justiz.gv.at - Online-Lernprogramm: ELAN-RP Zugangsdaten per nach Einbringung des Zulassungsgesuchs Allgemeines Modul und zuteilungsspezifische Module müssen positiv absolviert werden! (Teil des Ausbildungsnachweises) 16
17 Danke für Eure Aufmerksamkeit! Fragen? 17
Ich darf Ihnen zu dieser Entscheidung gratulieren und begrüße Sie herzlich bei den Gerichten in Kärnten und in der Steiermark!
Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sie haben sich nach Abschluss Ihres Studiums entschlossen, im Rahmen der Gerichtspraxis die Möglichkeit zu nutzen, unterstützt durch erfahrene
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