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1 Basics4Gerichtspraxis 1

2 ERREICHBARKEIT FVJUS TEAM DOKTORAT Website: Facebook: Doktoratsberatung: DO, 17:00 19:00 Uhr Wir sind ein Teil der ÖH haben rund 15 ehrenamtliche Mitarbeiter werden derzeit von der Aktionsgemeinschaft Jus geleitet vertreten die Interessen von Doktoratsstudierenden gegenüber der Universität Wien 2

3 WARUM GERICHTSPRAXIS? - Ernennungserfordernis für Richter und Staatsanwälte - Berufserfordernis für Rechtsanwälte und Notare - Vertiefung/Erprobung der Rechtskenntnisse 3

4 ZULASSUNG Wie? Persönliche Gesuchseinbringung Wo? OLG Wien, Schmerlingplatz 11, 1011 Wien (Justizpalast), Personalabteilung 2, 5. Obergeschoß, Zimmer Montag Freitag: 08:30 11:30 Uhr Dienstag + Donnerstag zusätzlich 13:00 14:30 Uhr Wann? Spätestens am letzten Werktag 1 Monat vor Beginn Übernahmewerber: 1. September 1. Dezember 1. März 1. Juni Nicht-Übernahmewerber: Jeder Monatserste! 4

5 ZULASSUNGSGESUCH Wesentlicher Inhalt: Antrittsdatum Übernahmewerber Wunschzuteilung Stenographiekenntnisse Persönliche Daten 5

6 CHECKLISTE BEILAGEN - 2 Fotos im Passbildformat - handschriftlicher Lebenslauf - Geburtsurkunde - Gehaltskontoerklärung - Staatsbürgerschaftsnachweis - Kopie der e-card - Meldezettel - Beleg über Entrichtung der Verwaltungsabgabe ( 18,20) - Maturazeugnis - Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder - Diplomprüfungszeugnisse, Anrechnungsbescheide - Bestätigung des Dienstgebers, dass die Dienstzeiten bei Gericht eingehalten werden können - Sammelzeugnis - Nachweise weiterer Studien - Sponsions-/Promotionsurkunde 6

7 SHORT FACTS - Rechtsgrundlage: Rechtspraktikantengesetz, BGBl. Nr. 644/ Ausbildungsverhältnis (kein Dienstverhältnis!) - Ausbildungsbeitrag: 1.272,35 (brutto) Rechtsanspruch auf 7 Monate - Zulassungsbescheid: ~ 1 2 Wochen vor Dienstantritt - Beginn der Gerichtspraxis mit dem im Zulassungsbescheid festgesetzten Monatsersten! 7

8 ZUTEILUNG Bezirksgericht Landesgericht (Staatsanwaltschaft) - Zuteilung zwingend bei Bezirksgericht + Landesgericht (Staatsanwaltschaft) - Materien (Straf-, Zivil-, Außerstreitsachen, o.ä.) nicht zwingend geregelt! Übernahmewerber: Straf- + Zivilsachen - Wunschzuteilung soll nach dem Gesetz tunlichst entsprochen werden! Praxis: Anknüpfungspunkt = Wohnort - Nach Ablauf 5. Monat: OLG, OGH, BMJ als Zuteilung möglich! 8

9 ZUTEILUNG - Dienstzeiten: 07:30 bis 15:30 Uhr - Tätigkeit: Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen Vorbereitung (Durchführung) von Verhandlungen Rechtliche Recherchen Mitarbeit in der Geschäftsstelle ( Einlauf ) - Strafsachen Tätigkeit als Schriftführer (insbesondere am Landesgericht f. Strafsachen Wien) - Staatsanwaltschaft Tätigkeit als Bezirksanwalt 9

10 UNTERBRECHUNG / BEENDIGUNG - Schriftliche Erklärung an den jeweiligen Gerichtsvorsteher - Frist = 10 Arbeitstage vor beabsichtigter Unterbrechung/Beendigung - Beendigung vor Ausschöpfung der festgelegten Dauer unter Einhaltung der o.g. Frist jederzeit möglich! - Unterbrechung: Fortsetzung zu jedem Monatsersten möglich! (Achtung: Unterbrechung > 27 Monate Gerichtspraxis ex lege beendet!) - Unterbrechung durch Zeitablauf: Abwesenheit von der Gerichtspraxis > 12 Arbeitstage (Ausnahme: Freistellung) 10

11 VERLÄNGERUNG / FREISTELLUNG - Übernahmewerber: Verlängerung je nach Fortschritt im Übernahmeverfahren - Nicht-Übernahmewerber: Verlängerung nach Maßgabe der budgetären, personellen und räumlichen Möglichkeiten (kein Rechtsanspruch; Ausnahmefälle: besondere Härte ) - Freistellung: 25 Arbeitstage/Ausbildungsjahr - Sonderfreistellung: 3 Arbeitstage (Sponsion, Hochzeit, etc.) 11

12 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN - Übernahmeverfahren = Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst - letzte Möglichkeit = 2 Wochen nach Dienstantritt bei der Erstzuteilung - Erklärung kann jederzeit zurückgezogen werden! - Dauer: ~ Monate - Keine fixe Zahl an RiAA-Stellen! 12

13 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN LG-Kurse Test / Fachgespräch OLG-Kurse ZivilR + StrafR schriftlich OLG-Kurse ZivilR, ZivilverfR, StrafR, StrafprozessR mündlich 13

14 ÜBERNAHMEVERFAHREN OLG WIEN psychologisches Gespräch+ medizinische Untersuchung Gespräch OLG Gespräch BMJ 14

15 BEURTEILUNG / AMTSBESTÄTIGUNG - Beurteilung nach Leistung, Ausbildungsstand und Eignung für den Richterberuf (siehe im Detail 54 Abs. 1 RStDG) - Besondere Bedeutung im Übernahmeverfahren! ausgezeichnet sehr gut gut entsprechend nicht entsprechend - Einsichtnahmemöglichkeit im Rahmen der Rechtsanwaltsprüfung - Anspruch auf Amtsbestätigung über die Gerichtspraxis (enthält u.a. die Beurteilungen) Antrag beim OLG 15

16 WEITERE INFORMATIONEN - gerichtspraxis.justiz.gv.at - Online-Lernprogramm: ELAN-RP Zugangsdaten per nach Einbringung des Zulassungsgesuchs Allgemeines Modul und zuteilungsspezifische Module müssen positiv absolviert werden! (Teil des Ausbildungsnachweises) 16

17 Danke für Eure Aufmerksamkeit! Fragen? 17

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