12. Wahlperiode

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1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / Wahlperiode Antrag der Abg. Helmut Rau u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Überführung der Pädagogischen Fachseminare in die Pädagogischen Hochschulen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viel Fachlehrerstellen es in den verschiedenen Schularten gibt und wie hoch deren prozentualer Anteil gegenüber den schulartbezogenen Lehrämtern ist; 2. wie groß der voraussichtliche Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern vor allem im Hinblick auf die altersbedingten Abgänge in den musischtechnischen Fächern in der nahen Zukunft ist; 3. inwieweit die Fächerbelegungen an den Pädagogischen Hochschulen den Ersatzbedarf in den Ausbildungsfächern bzw. Fächerkombinationen, die an Pädagogischen Fachseminaren angeboten werden, decken; 4. welche Auswirkungen die Neuordnung der Fachlehrerausbildung aus dem Jahr 1997 in Bezug auf Einsetzbarkeit, Klassenlehrerfunktion, fächerverbindenden Unterricht gehabt hat; 5. welche Aufstiegsmöglichkeiten es in der Laufbahn der Fachlehrer gibt; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 6. wie hoch die derzeitige Übernahmequote von Fachlehrerinnen und Fachlehrern in den Schuldienst nach Abschluss der Ausbildung am Pädagogischen Fachseminar ist; 7. welche Auswirkungen eine Überführung der Fachlehrerausbildung in die Pädagogischen Hochschulen für die heutigen Anwärterinnen und Anwärter an den Pädagogischen Fachseminaren hätte und ob das Kultusministerium Erkenntnisse darüber hat, inwieweit die Pädagogischen Hochschulen einer Angliederung der Pädagogischen Fachseminare unter Beibehaltung ihrer jetzigen Struktur zustimmen würden; 8. welche Kosten durch eine Überführung der Fachlehrerausbildung an die Pädagogische Hochschule eingespart würden; 9. welche zusätzlichen Kosten bei einer Auflösung der Pädagogischen Fachseminare und der Übernahme des Unterrichts durch wissenschaftliche Lehrer entstehen würden; 10. zu welchem Ergebnis der Rechnungshof im Rahmen seiner Überprüfung der Pädagogischen Fachseminare kam Rau, Ursula Kuri, Seimetz, Christa Vossschulte, Wacker CDU Begründung Mit Landtagsbeschluss vom 20. Juli 1995 wurde die Landesregierung ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildung aller Lehrer den von der Kommission Lehrerbildung 2000 für Lehrerberuf und Lehrerausbildung als unabdingbar formulierten Anforderungsdimensionen entspricht und deshalb mittelfristig ein Konzept für die Überführung der Pädagogischen Fachseminare in die Pädagogischen Hochschulen vorzulegen. Dieser Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt. Seit 1997 ist eine neue Konzeption der Fachlehrerausbildung in Kraft, möglicherweise haben sich auch andere, im Jahr 1995 für den Landtag entscheidungsrelevante, Umstände geändert. Stellungnahme Mit Schreiben vom 10. März 1999 Nr. II/ /38 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu Ziff. 1: Im StHPl sind Stellen für Fachlehrer für musisch-technische Fächer wie folgt ausgebracht: 2

3 Kap. Beamte Angest. zus. Gesamtzahl Anteil der der Lehrer- Fachlehrerstellen stellen in % 0405 GHS , Sosch , HeimsoSch , RS , /0416 Gymn , Berufl.Sch ,30 zusammen ,68 Zu Ziff. 2: Auf der Basis der Prognose des Landesinstituts für Erziehung und Unterricht vom September 1998 zur Entwicklung der freiwerdenden Lehrerstellen an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen kann der Ersatzbedarf für Fachlehrer für musisch-technische Fächer vorausberechnet werden. Wird eine erfahrungsgemäß relativ niedrige Schwundquote von 3 % in der zweijährigen Ausbildung zum Fachlehrer musisch-technisch, eine Auswahlquote zur Sicherung der Bestenauslese von 80 % bei der Lehrereinstellung zugrunde gelegt und ein Zuschlag von 10 % für die Tendenz zur Teilzeitbeschäftigung angesetzt, so ergibt sich auf der Grundlage des geschätzten Ersatzbedarfs für den Zeitraum 2001 bis 2005 ein durchschnittlicher jährlicher Bedarf von etwa 160 Ausbildungsplätzen. Wegen der auch bei den Fachlehrern gegebenen Altersstruktur wird der Bedarf im Zeitraum 2005 bis 2010 auf etwa durchschnittlich jährlich 200 Ausbildungsplätze ansteigen. Die bisher vorgehaltene Kapazität von 150 Ausbildungsplätzen an den Pädagogischen Fachseminaren muss daher weitergeführt werden. Ggf. muss rechtzeitig bei dieser zweijährigen Ausbildung entsprechend mit einer Erhöhung der Kapazitäten reagiert werden, um den Bedarf im Zeitraum 2005 bis 2010 decken zu können. Zu Ziff. 3: Modellrechnungen des Kultusministeriums zur Bestimmung der zur Lehrerbedarfsdeckung erforderlichen Ausbildungskapazitäten an den Pädagogischen Hochschulen des Landes haben ergeben, dass die derzeit vorgehaltenen Studienanfängerplätze ausreichen werden. Allerdings liegt die tatsächliche Zahl der Studienanfänger seit dem Studienjahr 1995/96 erheblich darunter (1995/96: Studienanfänger; 1996/97: Studienanfänger; 1997/98: 2.881; 1998/99: geschätzt etwa 2.500). Bleibt es bei dieser Entwicklung, besteht langfristig die Gefahr, dass generell nicht genügend Lehrkräfte aus dem PH-Studium zur Besetzung aller Stellen heranstehen werden. Im Rahmen der Ausbildung zum Fachlehrer/zur Fachlehrerin in musisch-technischen Fächern an allgemein bildenden Schulen werden folgende Lehrbefähigungen erworben: 3

4 Bildende Kunst, Hauswirtschaft, Musik, Sport, Technik, Textiles Werken, Wirtschaftslehre/Informatik. Die fächerspezifische Bedarfssituation in den fraglichen Schularten kann durch Gegenüberstellung des prozentualen Anteils der jeweiligen Fächerbelegung an der Gesamtzahl der Studienanfänger in den relevanten Studiengängen an den Pädagogischen Hochschulen (Stufenschwerpunkt Grundschule, Stufenschwerpunkt Hauptschule, Lehramt an Realschulen) mit den Fächerstunden des jeweiligen Faches nach der Stundentafel in den Studiengängen der jeweiligen Schularten erkannt werden (vgl. Tabelle 1 sowie Grafik 1 in der Anlage). Demnach wählten in den letzten Studienjahren erkennbar weniger Studienanfänger die Fächer Sport, Musik, Bildende Kunst und Technik als benötigt. Daraus folgt sowohl im Blick auf die Zahl der vorausberechneten freiwerdenden Stellen für Fachlehrer als auch auf die Nachwuchssituation im Bereich der Pädagogischen Hochschulen generell sowie fächerspezifisch, dass die o. g. Kapazitäten für die Fachlehrerausbildung notwendig sind. Zu Ziff. 4: Bis zur Neuordnung der Fachlehrerausbildung wurden die Fachlehrer in den Zwei-Fach-Kombinationen Sport mit Hauswirtschaft/Textilem Werken, Sport mit Technik-Werken sowie Bildender Kunst mit Technik-Werken ausgebildet. Ab 1996 wurde dann nur noch in Drei-Fach-Kombinationen aufgenommen. Die Ausbildung wurde erweitert durch die Fächer Wirtschaftslehre/Informatik und Musik. Dadurch ergeben sich heute folgende Fächerkombinationen: Sport, Hauswirtschaft, Textiles Werken Sport, Technik, Wirtschaftslehre / Informatik Sport, Bildende Kunst, Textiles Werken Sport, Musik, Textiles Werken Sport, Technik, Bildende Kunst Bildende Kunst, Technik, Wirtschaftslehre / Informatik Musik, Technik, Wirtschaftslehre / Informatik Durch diese Neustrukturierung werden zeitgemäße Anforderungen erfüllt, die in dieser Kombination an keiner Hochschule des Landes erworben werden können. Diese Fächer benötigen die Schulen zum einen dringend für die informationstechnische Grundbildung, den Umgang mit den entsprechenden Medien und die musikalische Grundbildung. Zum anderen verbessert sich damit die Einsetzbarkeit von Fachlehrern an den Schulen. Auch wurden die Möglichkeiten fächerverbindenden Arbeitens deutlich ausgeweitet. Weiter konnte so die Verankerung der Fachlehrer für musisch-technische Fächer in den Klassen deutlich verbreitert werden. Die heutigen Fachlehrer sind durch das erweiterte Fachspektrum noch intensiver ins Schulleben eingebunden. An großen Schulen können die Fachlehrer gut in ihren Fächern eingesetzt werden, bei kleineren Schulen ist eine Verteilung des Deputats auf weitere Schulen möglich bzw. nur in wenigen Fällen erforderlich. Fachlehrer werden zwar nicht als Klassenlehrer eingesetzt, durch ihre verbreiterte Fächerkombination sind sie aber in der Lage, wesentliche Anteile des für eine Klasse erforderlichen Fachunterrichts zu übernehmen. Die hohe Teilzeitbeschäftigung an den Grund- und Hauptschulen sowie den Realschulen führt 4

5 häufig dazu, dass Klassenlehrer mit ihrem Teildeputat nicht mehr das gesamte Fächerspektrum ihrer Klasse abdecken können. Durch den Einsatz von Fachlehrern wird somit das Klassenlehrerprinzip an den Grund- und Hauptschulen sinnvoll ergänzt. Durch innerschulische Kooperation wird der Fachunterricht bei der Stoffverteilung für ein Unterrichtsjahr mit den übrigen Fächern inhaltlich verbunden. Vor allem bei den fachpraktischen Anteilen fächerübergreifender Unterrichtsvorhaben oder Unterrichtsprojekte sind die Fachlehrer in hohem Maße für das Gelingen in der Mitverantwortung. Sie haben sich dabei sehr gut als kompetente Partner bewährt und sind aus schulischer Sicht unverzichtbar. Stellungnahmen aus dem Bereich der Schulen und der Schulverwaltung betonen besonders das Engagement der Fachlehrer im Bereich des Schulsports und bei außerschulischen Unternehmungen. Insbesondere die Auswirkungen einer breiten Erfahrung in Lebens- und Berufswelt werden hervorgehoben. Die typische diesbezügliche Zusammensetzung eines Ausbildungskurses wird beispielhaft in der nachfolgenden Auflistung sichtbar. 55 % aus technisch/handwerklichen Berufen 13 % aus pädagogisch/sozialpädagogischen Berufen 20 % aus Dienstleistungsberufen 8 % aus künstlerisch gestalterischen Berufen 4 % aus beruflichen Gymnasien Zu Ziff. 5: Eingangsamt der Laufbahnen der Fachlehrer ist das Amt der Besoldungsgruppe A 9. Erstes Beförderungsamt (ohne Funktion) ist das Amt des Fachoberlehrers in Besoldungsgruppe A 10, zweites Beförderungsamt (ohne Funktion) ist das Amt des Fachoberlehrers in Besoldungsgruppe A 11, weiteres Beförderungsamt ist das Amt des Fachoberlehrers in Besoldungsgruppe A 11 mit Amtszulage in der Funktion als Fachbetreuer oder an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte in der Funktion als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe. In ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 kann befördert werden, wer zumindest eine achtjährige Lehrtätigkeit oder mindestens eine dreijährige Dienstzeit seit der Anstellung verbracht hat. In ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 kann befördert werden, wer mindestens eine fünfjährige Dienstzeit als Fachoberlehrer in Besoldungsgruppe A 10 verbracht hat. Das Amt in Besoldungsgruppe A 11 mit Amtszulage ist eine Funktionsstelle. Auf solche Stellen können sich sowohl Fachoberlehrer in Besoldungsgruppe A 11 als auch in der Besoldungsgruppe A 10 bewerben. Bewerber aus der Besoldungsgruppe A 10 müssen das Amt der Besoldungsgruppe A 11 nicht durchlaufen. Alle Bewerber müssen jedoch die laufbahnrechtliche Mindestwartezeit von 1 Jahr erbringen. Zu diesen gesetzlichen Wartezeiten können in den einzelnen Schulkapiteln weitere unterschiedlich lange Wartezeiten je nach Altersstruktur und vorhandenen Planstellen hinzukommen. Der Planstellenanteil der einzelnen Ämter in der Laufbahn der Fachlehrer (Stellenschlüssel) ist wie folgt festgelegt: A 9 = 15 %, A 10 = 25 %, A 11 = 40 %und A 11 mit Amtszulage = 20 %. Zu Ziff. 6: Nach Abschluss der Ausbildung am Pädagogischen Fachseminar wurden im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997 etwas über 50 % der Neubewerber in 5

6 den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Lediglich im Einstellungsjahr 1998 brach die Einstellungsquote auf rund 20 % ein. Ursächlich hierfür ist zum einen die Anhebung der Antragsaltersgrenze für Zurruhesetzungen von 62 auf 63 Jahre. Zum anderen konnten weniger infolge Altersabgängen freigewordene Stellen wiederbesetzt werden, da sich die Rückkehr aus der Beurlaubung sowie der Beschäftigungsumfang bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften erhöhten. Eine Erholung der Einstellungsquote auf etwa 50 % wird für die nahe Zukunft erwartet. Zu Ziff. 7: Die Pädagogischen Hochschulen und das MWK lehnen eine Ausbildung nach der Konzeption der jetzigen Pädagogischen Fachseminare mit den damit verbundenen Zugangsbedingungen ab, eine Qualifizierung im Hinblick auf ein Lehramt ist daher an einer Pädagogischen Hochschule nur möglich innerhalb der bestehenden Studiengänge (Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen), in denen die Ausbildungsfächer der Pädagogischen Fachseminare bereits eingerichtet sind. Nach einer Auflösung der Pädagogischen Fachseminare würde eine Lehramtsausbildung für den bisherigen Bewerberkreis die Hochschulzugangsvoraussetzung erforderlich machen. Durch diese höhere und vor allem auf eine schulische Vorbildung bezogene Zulassungsbedingung hätte nur ein sehr geringer Teil eine Chance, in die Lehrerausbildung zu kommen. Nach dem PHG wäre der Zugang zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule nur über das Bestehen einer Eignungsprüfung für den Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ( 58, Abs. 7 PHG) oder als besonders qualifizierter Berufstätiger durch das Bestehen einer besonderen Prüfung ( 58, Abs. 6 PHG) möglich. Das MWK weist auch darauf hin, dass die räumlichen Voraussetzungen an den Pädagogischen Hochschulen für eine Übernahme von ca. 200 zusätzlichen Studierenden in diesen Fächern, die ersatzweise geschaffen werden müssten, erst größtenteils zusätzlich eingerichtet werden müssten. Zu Ziff. 8: Diese Frage kann nicht konkret beantwortet werden. Für die Pädagogischen Fachseminare sind im Staatshaushaltsplan 1999 beim Kap rd. 7 Mio. DM veranschlagt. Die bei einer Integration der Fachlehrerausbildung in die Studienstrukturen der Pädagogischen Hochschulen notwendigen Personal- und Sachaufwendungen lassen sich aus heutiger Sicht nicht beziffern. Ihre Höhe hängt insbesondere davon ab, was mit den bisherigen Einrichtungen geschieht bzw. in welcher Weise diese weiterhin in die Fachlehrerausbildung eingebunden und ob evtl. freie Kapazitäten an den Pädagogischen Hochschulen nutzbar sind. Wegfallen würden bei einer Überführung der Fachlehrerausbildung in die Pädagogischen Hochschulen zunächst die Anwärterbezüge in Höhe von jährlich ca. 6 bis 6,5 Mio. DM, weil die Bewerber den Status eines Studierenden hätten. Da jedoch kein eigenständiger und einphasiger Lehramtsstudiengang an den PHen möglich ist, würden bei einer regulären wissenschaftlichen Lehrerausbildung die Kosten für die Anwärterbezüge im Rahmen eines regulären 18-monatigen Vorbereitungsdienstes nach dem Studium anfallen. Zu Ziff. 9: Nach den Richtsätzen des Finanzministeriums für die Aufstellung des StHPl. 1998/99 sind bei der Veranschlagung von Personalkosten zu Grunde zu legen 6

7 Lehrer GHS z.a. Bes.Gr. A 12 Fachlehrer z.a. Bes.Gr. A DM DM Demnach ergeben sich unter Berücksichtigung unterschiedlich hoher Regelstundenmaße folgende Kosten: Lehrer GHS (A 12 z.a.) x 120*) Fachlehrer (A 9 z.a.) x 115*) Mehrkosten**): DM DM DM *) unterschiedliches Deputat **) bei weitgehender Übernahme der Absolventen eines Ausbildungsjahrganges in den Schuldienst bezogen auf ein Schuljahr Zu Ziff. 10: Der Rechnungshof hat die Pädagogischen Fachseminare (musisch-technisch und Sonderpädagogik) in einer Querschnittsprüfung insbesondere unter dem wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel überprüft. Der Prüfbericht würdigt die anerkannt gute Arbeit der PFS und ist der Auffassung, dass die bewährte Fachlehrerausbildung an den PFS insbesondere zur Vermeidung zusätzlicher Haushaltsbelastungen bzw. einer Reduzierung von Lehrerdeputaten erhalten bleiben sollte. Der Rechnungshof schlägt sogar vor, die Ausbildung quantitativ zu verstärken, da dies die Personalkosten für Lehrer erheblich senken könnte. Trotz der kürzeren Ausbildungszeiten habe sich die Arbeit der Fachlehrer an den Schulen bewährt. Die Ausbildung sei finanziell vergleichsweise günstig, die anderweitige Berufserfahrung in Industrie und Handwerk vor der Ausbildung stelle für die Schulen eine Bereicherung dar. Besonders hebt der Landesrechnungshof die Vorteile der kompakten Ausbildung hervor, da sich das Land so die Möglichkeit erhält, auf die jeweilige Bedarfssituation und veränderte Unterrichtsanforderungen quantitativ und bei den Ausbildungsinhalten flexibel und schnell zu reagieren. Dr. Annette Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 7

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