Wohin geht die Reise? Provisionsvertrieb versus Honorarberatung

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1 Wohin geht die Reise? Provisionsvertrieb versus Honorarberatung Rechtsanwältin Angelika Römhild 18. September 2013, Potsdam Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2013

2 Aussagen zu BVK-Wahlprüfsteinen CDU und CSU werden sich mit dem Komplex des Provisisionsabgabeverbotes im Versicherungsbereich sorgfältig und ausführlich beschäftigen. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

3 Aussagen zu BVK-Wahlprüfsteinen Im Interesse des Verbraucherschutzes setzt sich die SPD für mehr Transparenz in Finanzangelegenheiten ein. Dies gilt auch für Versicherungsprodukte und die Versicherungsvermittlung. Ein generelles Verbot von Provisionen scheint uns nicht sinnvoll. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

4 Aussagen zu BVK-Wahlprüfsteinen Soweit künftig die Honorarberater am Markt aktiv werden, ist die Möglichkeit des Erwerbs provisionsfreier Produkte Gegenstand der Beratungsleistung und die entsprechende Zusammenarbeit mit Emittenten zugunsten der Schaffung solcher Angebote durchaus zielführend. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

5 Aussagen zu BVK-Wahlprüfsteinen Um Versicherungsvermittlern den Übergang zur Honorarberatung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, sollten bestehende Verträge auf Provisionsbasis für einen Übergangszeitraum weiterlaufen können. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

6 Aussagen zu BVK-Wahlprüfsteinen Ziel ist es, die provisionsgestützte Beratung und Vermittlung schrittweise durch ein Berufsbild zertifizierter und unabhängiger Berater zu ersetzen. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

7 Der deutsche Versicherungsmarkt 430 Millionen Versicherungsverträge (ca. 5 Verträge pro Einwohner) 162 Mrd. Euro Beitragseinnahmen Die Prämie entspricht 7,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) 125 Mrd. Euro Schadenzahlungen (Schadenquote 77%) Kapitalanlagen deutscher Versicherer 1,1 Billionen Euro Beschäftigte Rund eingetragene Vermittler Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK Quelle: Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2007 vom GDV

8 Schutz des Verbrauchers durch Regulierung Erfahrungen im Bereich Versicherungsvermittlung Revision der EU-Vermittlerrichtlinie IMD II ( Insurance Mediation Directive) Themen insbesondere: Provisionen und Transparenz Heißt: Verbot der Provisionen? Heißt: Offenlegung der Provisionen? Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

9 Regulierung auf EU-Ebene Entwurf sieht vor: Provisionsverbot bezogen auf die Beratung bei Versicherungs-Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIPS - Packaged Retail Investment Products) Offenlegung der Provision: Gesetzlich verpflichtend hard disclosure Auf Kundenanfrage soft disclosure Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

10 Regulierung auf EU-Ebene Im Herbst Abstimmung im EU-Parlament Aussichten für Mehrheit für soft disclosure stehen nicht schlecht. Richtlinie muss aber auch den Ministerrat (Vertretung der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene) passieren. Nächste EU-Wahlen im Mai 2014 (IMD II = auf Eis) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

11 Regulierung auf EU-Ebene Überarbeitung der MiFiD-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive) Diskutiert wird u.a. Lebensversicherung in die MiFiD auszulagern dann würde das Provisionsverbot greifen. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

12 Schutz des Verbrauchers durch Regulierung Erfahrungen im Bereich Versicherungsvermittlung Kostentransparenz ist gegeben durch VVG- Informationspflichtenverordnung VU sind verpflichtet, bei Lebens-, Berufsunfähigkeitsund Unfallversicherungen die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in Euro auszuweisen Daher argumentiert der BVK gegen die Offenlegung der Provisionen/Courtagen Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

13 Vergütungssysteme im Spannungsfeld Honorarberatung: Mittel gegen Falschberatung? Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

14 Provisionen / Courtagen Vorteile Laufende, planbare Einnahme Historisch gewachsen Von den Kunden akzeptiert Kunde muss nicht vom Preis der Vermittlungsleistung überzeugt werden Kaum Wettbewerb um Vergütung Keine Kollision mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

15 Honorarberatung 34 d Abs.1 GewO Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. Beratungsaufwand wird berücksichtigt Vergütungstransparenz Bei geänderter Gesetzeslage: Beratungshonorar neben Vermittlungscourtage? Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

16 BVK-Standpunkte System mit Provisionen und Courtagen Die Provision ist die Vergütung für den Vermittlungs- und Verwaltungsaufwand Daher darf sie nicht zu Gunsten von Bonifikationen reduziert werden (wirtschaftliche Verluste, Kalkulation wird erschwert) Verzicht auf Bonuszahlungen oder Incentives für Makler Grundsätzlich sind Zuschüsse oder Dienstleistungsvergütungen problematisch, wg. der Stellung des Maklers Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

17 Standpunkte in der Politik Provisionen verhindern eine unabhängige Beratung Provisionen führen zu einer schlechten Beratung Besser ist Beratung gegen Honorar oder gar keine Beratung Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

18 Altersvorsorge macht Schule Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Altersvorsorge macht Schule: einfach durchblicken. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

19 Altersvorsorge macht Schule Doch Altersvorsorge ist halb so schwer sobald klar ist, worauf es ankommt. Diesen Durchblick zu bekommen, das ist das Ziel des Kurses Altersvorsorge macht Schule. Wir freuen uns, dass Sie sich hierfür entschieden haben. Sie haben damit einen wichtigen Schritt getan, Ihr eigener Vorsorge-Experte zu werden. Denn: Mit Altersvorsorge macht Schule finden Sie die Grundlagen für IHREN persönlichen Vorsorgeweg zielsicher und ohne Umschweife. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

20 Standpunkte der Politik Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) BMELV- Eckpunkt 1: Anwendungsbereich Die Honorarberatung soll den Verbrauchern als Alternative zum Provisionsmodell zur Verfügung stehen und für alle drei Produktgruppen von Finanzdienstleistungen gesetzlich verankert werden. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

21 Honorarberatung Es hat sich gezeigt, dass der Verbraucher die Möglichkeit, sich über Versicherungsprodukte durch einen Versicherungsberater beraten zu lassen, so gut wie nicht nutzt. Bei gut registrierten Versicherungsvermittlern sind nicht einmal 271 Versicherungsberater registriert. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

22 Honorarberatung Es ist auch nicht zu erkennen, dass ein objektives Bedürfnis des Verbrauchers nach zusätzlicher Beratung durch einen Honorarberater besteht und von daher die Honorarberatung bei Versicherungen zu ändern oder diese in besonderer Weise zu fördern ist. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

23 Honorarberatung BMELV-Eckpunkt 7: Provisionen Zahlreiche Versicherungs- und Anlageprodukte sind ohne eingerechnete Provisionen oder Rückvergütungen auf dem Markt nicht erhältlich. Dies kann zu dem Problem führen, dass der Kunde neben dem Honorar für die Beratung über den Produktpreis zwangsläufig auch die Provision für die Vermittlung zahlt. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

24 Honorarberatung Fazit: Die Grundannahme des Ministeriums, dass die Beratung bei Versicherungen und Finanzanlagen durch Honorarberatungen objektiver und nicht von Provisionsaspekten geprägt sei, bleibt unbewiesen. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

25 Honoraranlagenberatungsgesetz Fortsetzung Eckpunkte BMELV: Honoraranlagenberatungsgesetz Ende April 2013 vom Bundestag verabschiedet Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

26 Honoraranlagenberatungsgesetz Umsetzung der Vorstellungen des BMELV im Anlagebereich, (noch) nicht im Bereich Versicherungsvermittlung. Honorar-Anlageberatung Honorar-Finanzanlagenberater Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Sie sahen eine Präsentation des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK

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