Internationales Wirtschaftsrecht II
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- Falko Schuler
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1 Internationales Wirtschaftsrecht II Sommersemester 2017 Universität Tübingen Dr. Marc Jacob, LL.M. 23. Mai 2017
2 Was bisher geschah... Grundlagen des Völkerrechts Wirtschaftssanktionen Investitionsrecht (materielle Standards) 2
3 Heute Investitionsstreitbeilegung Kritik am System Kollisionen und Lösungen 3
4 Ein Beispiel (I) 4
5 Ein Beispiel (II) 5
6 Typische BIT-Bestandteile 1. Titel 2. Präambel 3. Anwendungsbereich 4. Materiell-rechtliche Zusicherungen 5. Streitbeilegung Staat-Staat 2. Investor-Staat 6
7 Staat-Staat-Verfahren historisch älter in fast allen Investitionsabkommen zur Auslegung oder Anwendung der Abkommen oft zweistufig: 1. Verhandlungen 2. Schiedsverfahren praktisch weniger bedeutend 7
8 Beispiel: D-Jordanien (2007) 8
9 Investor-Staat-Verfahren (I) wichtige Innovation Investoren machen Rechte direkt geltend Schiedsgerichtsbarkeit Vorzüge? 9
10 Investor-Staat-Verfahren (II) meist Wahlmöglichkeiten: ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Sonstige (zb SCC, ICC, LCIA) 10
11 ICSID (I) Konvention (1965) internationale Institution wirtschaftsliberale Motivation spezialisiert auf Investitionsstreitigkeiten: Schiedsverfahren Vergleichs- oder Vermittlungsverfahren 11
12 ICSID (II) Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Art. 37) Zuständigkeit (Art.25): a) Zustimmung / Unterwerfung b) Investitionsstreitigkeit (ratione materiae) c) Parteien (ratione personae) d) Gültigkeit (ratione temporis) 12
13 a) Zustimmung Konventionsbeitritt Unterwerfung Zustimmung aus: Investitionsverträgen (Investor-Staat-Verträge) Investitionsabkommen (zwischenstaatlich) nat. Gesetzen Erklärung nach Streitbeginn Investor? 13
14 b) Investitionsstreitigkeit Rechtsstreit typische Investitionsmerkmale ( Salini-Test ): gewisse Dauer Risikofaktor eigener Beitrag strittig: Entwicklungsförderung Hinweise statt strenger Checkliste (Gesamtschau) 14
15 c) Streitparteien Unterzeichnerstaat Angehöriger des anderen Unterzeichnerstaats 15
16 d) Gültigkeit nicht ausdrücklich thematisiert Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung maßgeblich 16
17 Zulässigkeit mögliche Einreden: Konsultationspflichten cooling off Klauseln Rechtswegerschöpfung anderweitige Anhängigkeit? (lis alibi pendens) bereits vorliegendes Urteil? (res judicata) Rechtsmissbrauch 17
18 Anwendbares materielles Recht Rechtswahl der Parteien entscheidend (Art. 42(1)) Vertrag und/oder Abkommen? hybride Natur Alternative: ex aequo et bono 18
19 ICSID (III) Effektivität: Schiedsurteile verbindlich (Art. 53) keine nationale Überprüfung (Art. 54) keine Berufung oder Revision Rechtsmittel begrenzt (Art ) 1. Klarstellung 2. Wiederaufnahme 3. Aufhebung Vollstreckung: Immunität bleibt erhalten 19
20 Typische Verfahrensschritte (I) 1. Vorbereitungsphase Erster Schriftverkehr / Notifikation Vorläufige Falleinschätzung Klageerhebung Schiedsrichterwahl Erste Sitzung 20
21 Typische Verfahrensschritte (II) 2. Schriftsatzphase 3. Anhörungsphase 4. Schiedsurteil 21
22 2. Teil Zulassung von Investitionen Investitionsversicherungen Kritik, Konflikte, Ausblick 22
23 Zulassung von Investitionen Vorinvestitionsphase dem Völkergewohnheitsrecht unbekannt: Ermessensfreiheit Zugang und Niederlassung Frage des nat. Rechts Vertragliche Bestimmungen: Liberalisierungsmodell (pre-establishment) Nachinvestitionsmodell (post-establishment) 23
24 Beispiel: D-Jordanien (2007) 24
25 Investitionsversicherungen rechtliche Absicherung nur ein Faktor Versicherungen für Auslandsinvestitionen von Staaten oder staatsnahen Einrichtungen politische Risiken Subrogation 25
26 Beispiel: D-Jordanien (2007) 26
27 Kritik am System ARD, Monitor ( ) Geheimes Parallelrecht: Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren "Prozesse im Hinterzimmer. Firmen gegen Staaten. Großkonzerne wie Chevron, Philip Morris und Vattenfall. Es geht um Milliarden und um große Politik. Kaum jemand weiß von diesen geheimen Verfahren, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat. Die Verhandlungsgrundlage: So genannte Investitionsschutzabkommen." "Im Parallelrecht entscheidet ein drei-personen-schiedsgericht, Widerspruch nicht mehr möglich. Und so sehen die Schutzverträge aus: drei Seiten DIN A4, alles dehnbare Paragraphen. Mit solchen Paragraphen versuchen Firmen weltweit, politische Entscheidungen anzufechten." 27
28 Steine des Anstoßes (I) Piero Foresti et al v. Republic of South Africa 28
29 Steine des Anstoßes (II) Philip Morris v. Commonwealth of Australia 29
30 Kritikpunkte (I) Asymmetrie Partizipationsdefizit Expertisedefizit Deregulierungsspirale ( race to the bottom ) 30
31 Kritikpunkte (II) Streitbeilegung reformbedürftig: mangelnde Transparenz Unsicherheit geringe Überprüfbarkeit Schiedsrichterbestellung 31
32 Konfliktpotential (I) Investitionsschutz Umweltschutz Menschenrechte Arbeiterrechte... Vertragsautonomie Regulierungshoheit 32
33 Konfliktpotential (II) ein rein hypothetisches Problem? mögliche Konflikte: Enteignungsschutz Diskriminierungsverbote gerechte und billige Behandlung 33
34 Scheuklappen andere Anliegen vor Investitionsschiedsgerichten: Zuständigkeit? anwendbares Recht? 34
35 Kollisionsvermeidung Ignorieren Interpretation: Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe Kompatibilitätsvermutung Berücksichtigung einschlägiger Völkerrechtssätze 35
36 Kollisionslösungen vertragliche Konkurrenzklauseln allgemeine völkerrechtliche Regeln: lex posterior lex specialis Normenhierarchie Verwirkung 36
37 Ausblick klassische Lösungsansätze unbefriedigend propositive Reformansätze: Wille der Vertragsstaaten entscheidend Laufzeit beachtlich viele Änderungen denkbar (Investorpflichten?) 37
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