Luftsicherheit. Schulungssituation für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender
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- Carsten Schuster
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Transkript
1 Luftsicherheit Schulungssituation für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender
2 Schulungsverpflichtung Für RA und KC gleich
3 Beauftragte für die Sicherheit Schulung nach Std. zuzüglich Prüfung Zusätzlich Std. zuzüglich Prüfung
4 Warum zwei Schulungen? Das LBA hat entschieden, das es in den Schulungen keine Überschneidungen gibt, sondern jede Personalgruppe einzeln zu betrachten ist.
5 Höherwertigkeit von Schulungen (LBA vom ) Jeder Mitarbeiter ist entsprechend der Personengruppe des Kapitels 11.2 des Anhangs der VO (EU) Nr.185/2010 zu schulen, deren Tätigkeiten er ausführt. Eine Höherwertigkeit von Schulungen gibt es nicht. Das bedeutet: grundsätzlich verfolgt jede Schulung einer Personengruppe eine bestimmte Zielrichtung, so dass eine automatische Anerkennung einer bereits erworbenen Schulung für eine andere Personengruppe ohne weitere Aufbauschulung nicht möglich ist.
6 Jedoch für Schulungen nach Mit dem erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten nach Kapitel in Verbindung mit (die sogenannte 34 Stunden Schulung) erhält er gleichzeitig die Berechtigung zum unbegleiteten Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost; eine zusätzliche Schulung nach Kapitel (3 UE) ist nicht erforderlich. LBA
7 Sicherheitskontrollen Personen, welche überprüfen ob Mitarbeiter entsprechend geschult und zuverlässig sind Personen, welche nicht geschulte und zuverlässige Personen begleiten und dafür Sorge tragen, dass niemand Zugriff zu identifizierbarer Luftfracht hat Personen, welche den reglementierten Beauftragten unmissverständlich darauf hinweisen, wenn Luftfracht unsicher versendet wird Personen, welche prozessbedingt den Zugang zum Sicherheitsbereich steuern Personen, welche u.a. bei Fehlen von baulichen Mitteln die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die identifizierbare Luftfracht vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation geschützt ist
8 Sicherheitskontrollen Personen, welche identifizierte Luftfracht verpacken Personen, welche für die vorschriftsmäßige Sicherung des Frachtraumes und die vorschriftsmäßige Durchführung des Transports von sicherer Luftfracht mit einem eigenen Fahrzeug verantwortlich sind Personen, welche für die Unterzeichnung, Einhaltung und Aufbewahrung der Transporteurserklärung nach Anlage 6-E verantwortlich sind.
9 Wer braucht welche Schulung Fahrer Lagermitarbeiter Verpacker Abfertigungspersonal im Büro oder ?
10 Schulung Bis zum war diese eine Schulung für Fahrer des Transporteurs Fahrer beim RA benötigten die
11 Bestandschutz Einen tatsächlichen Bestandschutz hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Einzige Ausnahme ist die Anerkennung der alt, mit 4 Std. gegenüber der neuen mit 7 Std.
12 Bestandschutz 2006 konnten der Sicherheitsbeauftragte beim Reg.B. sein Personal, Fahrer, Lagermitarbeiter und Büropersonal selbst, ohne weitere Auflage von Seiten des LBA unterweisen. Ab 2010 musste diese Schulung durch zugelassene Ausbilder erfolgen
13 Bestandschutz Ab 2011 Schulung nach mit zugelassenem Schulungsprogramm durch zugelassene Ausbilder.
14 Modulsystem Mit Wirkung vom 01. November 2013 wurde ein Modulsystem zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen gemäß Kapitel 11 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 in Kraft gesetzt. Das Modulsystem löst das bisherige Zulassungsverfahren ab, wonach alle Schulungsinhalte vor Durchführung einer entsprechenden Luftsicherheitsschulung von der zuständigen Behörde unter Vergabe einer Zulassungsnummer zu genehmigen waren. Informationen an Ausbilder am November 2013
15 Modulsystem Übergangszeitraum bis Verlängert am bis zum Am wiederum verlängert bis Sommer 2014
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Reglementierter Beauftragter
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