Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.15: Sozialkunde

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1 Anlage 2.15: Anlage 2.15: Fachanhang Inhaltsübersicht 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums 1.3 Veranstaltungsbegleitende Prüfungsleistungen 2. Prüfungs- und Studienplan 2.1 Prüfungs- und Studienplan allgemein 2.2 Prüfungs- und Studienplan Fächerkombination Arbeit-Wirtschaft-Technik und 2.3 Prüfungs- und Studienplan allgemein (nicht affin) 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums Die in dem Fachstudium im Studiengang Beifach zum Lehramt zu erwerbenden Kompetenzen und die Ziele des Studiums richten sich nach der Lehrerprüfungsverordnung (LehPrVO M-V) und dem dortigen Fachanhang. Das Fachstudium im Studiengang Beifach zum Lehramt umfasst die Fächer Politikwissenschaft,, Volkswirtschaftslehre und Jura sowie die der Sozialwissenschaften. Es zielt auf den Erwerb sozialwissenschaftlicher Analyse- und Urteilskompetenz. Die Studierenden erwerben in dem Studium die Befähigung, Methodenkompetenz, Handlungskompetenz und Urteilskompetenz sowie das dazugehörige konzeptuelle Deutungswissen zu vermitteln. Das Fachstudium soll die Studierenden grundlegend befähigen, - strukturiertes Fachwissen in den Fächern Politikwissenschaft,, Volkswirtschaftslehre und Jura systematisch zu erfassen; - grundlegende politikwissenschaftliche, soziologische, wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Konzepte zu erfassen, anzuwenden und zu beurteilen; - elementare sozialwissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anzuwenden, - fachdidaktische Konzeptionen und Prinzipien anzuwenden und kritisch zu reflektieren; - Fachunterricht fachdidaktisch reflektiert zu beobachten, zu beurteilen und unter Berücksichtigung der schulartenspezifischen Rahmenbedingungen zu planen. Das Fachstudium soll die Kompetenz der Konstruktion von Lehr-Lernsituationen herausbilden, was die Integration fachwissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Grundkompetenzen bedingt. Das Beifach im Umfang von 0 kann nur studiert werden, wenn eines der folgenden Hauptfächer erfolgreich absolviert wurde oder noch studiert wird: Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), Geschichte, Philosophie. Andernfalls umfasst das Studium eines zum Hauptfach nicht affinen Beifachs insgesamt

2 Anlage 2.15: 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums Wenn als Hauptfach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), Geschichte, Philosophie erfolgreich absolviert wurde oder noch studiert wird, sind für das ordnungsgemäße Fachstudium im Studiengang Beifach zum Lehramt 0 Leistungspunkten () einschließlich (12 ) zu erbringen. Dabei sind ausschließlich Pflichtmodule zu erbringen Wird oder wurde keines der unter genannten affinen Hauptfächer studiert, sind für das ordnungsgemäße Fachstudium in dem Studiengang Beifach zum Lehramt 72 Leistungspunkten () einschließlich (12 ) zu erbringen. Dabei sind ausschließlich Pflichtmodule sind erbringen Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit von sieben n ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen ist dem Prüfungs- und Studienplan unter Punkt 2 zu entnehmen. Der Aufbau des Studienplans folgt dabei sowohl dem Ziel der Integration der fachwissenschaftlichen Aspekte der Sozialwissenschaften als auch der Einbeziehung der fachdidaktischen Kompetenzen Für Studierende, die das Beifach in Kombination mit dem Hauptfach Arbeit-Wirtschaft-Technik für das Lehramt an Regionalen Schulen oder an Gymnasien studieren, gilt aufgrund der inhaltlichen Überschneidung von Hauptfach und Beifach ein gesonderter Studienplan; dieser befindet sich unter 2.2. Studierende mit dieser Fächerkombination haben als Äquivalent zum Modul Volkswirtschaftslehre (12 ) die Module Grundlagen der Politischen Theorie und Ideengeschichte ( ) und Gesellschaftliche Strukturen und soziologische Teilgebiete ( ) zu belegen Auf Antrag kann nach dem erfolgreichen Absolvieren der Module: ; ; Grundlagen der Internationalen Politik; Einführung in die Volkswirtschaftslehre; sowie im Umfang von insgesamt 42, eine Bescheinigung über das Studium von ausgewählten Grundlagen des Fachs und der ausgestellt werden. 1.3 Veranstaltungsbegleitende Prüfungsleistungen Die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten, Präsentationen und Portfolios können auch veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. 119

3 Anlage 2.15: 2. Prüfungs- und Studienplan 2.1 Prüfungs- und Studienplan allgemein Sem Grundlagen der internationalen Politik 3 4 Volkswirtschaftslehre 5 7 Methoden und Unterrichtspraxis Philosophische Grundlagen des Rechts Einführung ins Wirtschaftsrecht 8 Legende Fachwissenschaft E - Exkursion S - Seminar A - Abschlussarbeit pp - praktische Prüfung - Leistungspunkte IL - Integrierte Lehrveranstaltung SPÜ - Schulpraktische Übung B/D - Bericht/Dokumentation PrA - Projektarbeit min - Minuten Ko - Konsultation Tu - Tutorium HA - Hausarbeit Prot - Protokoll - Regelprüfungstermin OS - Online Seminar Ü - Übung K - Klausur R/P - Referat/Präsentation Std - Stunden P - Praktikumsveranstaltung V - Vorlesung Koll - Kolloquium SL - Studienleistung SWS - wochenstunden Pr - Projektveranstaltung mp - mündliche Prüfung T - Testat Wo - Wochen 120

4 Anlage 2.15: Fachwissenschaft Modulnummer Lehrform/SWS V/2 keine K (0 min) S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 1 benotet Grundlagen der internationalen Politik S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 2 benotet Volkswirtschaftslehre V/4; Ü/2 keine K (180 min) 12 Philosophische Grundlagen des Rechts V/ keine K (120 min) benotet Einführung ins Wirtschaftsrecht V/4 keine Sommersemester 7 benotet V/2; Ü/2 keine K (120 min) 7 benotet Modulnummer Lehrform/SWS B/D (Portfolio/Leistungsmappe in Form S/4 keine von max. vier Teilleistungen im Gesamtumfang von Zeichen) Methoden und Unterrichtspraxis S/2; SPÜ/2 keine 121

5 Anlage 2.15: 2.2 Prüfungs- und Studienplan Fächerkombination Arbeit-Wirtschaft-Technik und Sem Grundlagen der internationalen Politik 3 4 Grundlagen der Politischen Theorie und Ideengeschichte Gesellschaftliche Strukturen und soziologische Teilgebiete 5 7 Methoden und Unterrichtspraxis Philosophische Grundlagen des Rechts Einführung ins Wirtschaftsrecht 8 Legende Fachwissenschaft E - Exkursion S - Seminar A - Abschlussarbeit pp - praktische Prüfung - Leistungspunkte IL - Integrierte Lehrveranstaltung SPÜ - Schulpraktische Übung B/D - Bericht/Dokumentation PrA - Projektarbeit min - Minuten Ko - Konsultation Tu - Tutorium HA - Hausarbeit Prot - Protokoll - Regelprüfungstermin OS - Online Seminar Ü - Übung K - Klausur R/P - Referat/Präsentation Std - Stunden P - Praktikumsveranstaltung V - Vorlesung Koll - Kolloquium SL - Studienleistung SWS - wochenstunden Pr - Projektveranstaltung mp - mündliche Prüfung T - Testat Wo - Wochen 122

6 Anlage 2.15: Fachwissenschaft Modulnummer Lehrform/SWS V/2 keine K (0 min) S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 1 benotet Grundlagen der internationalen Politik S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 2 benotet Grundlagen der Politischen Theorie und Ideengeschichte Gesellschaftliche Strukturen und soziologische Teilgebiete S/2 keine jedes 3 benotet S/4 keine HA (8 Wo; 15 Seiten) und R/P (20 min; ) Sommersemester Philosophische Grundlagen des Rechts V/ keine K (120 min) Einführung ins Wirtschaftsrecht V/4 keine Sommersemester benotet 7 benotet V/2; Ü/2 keine K (120 min) 7 benotet Modulnummer Lehrform/SWS B/D (Portfolio/Leistungsmappe in Form S/4 keine von max. vier Teilleistungen im Gesamtumfang von Zeichen) Methoden und Unterrichtspraxis S/2; SPÜ/2 keine 123

7 Anlage 2.15: 2.3 Prüfungs- und Studienplan allgemein (nicht affin) Sem Grundlagen der internationalen Politik Gesellschaftliche Strukturen und soziologische Teilgebiete 3 4 Volkswirtschaftslehre 5 7 Methoden und Unterrichtspraxis Philosophische Grundlagen des Rechts Grundlagen der Politischen Theorie und Ideengeschichte Einführung ins Wirtschaftsrecht 8 Legende Fachwissenschaft E - Exkursion S - Seminar A - Abschlussarbeit pp - praktische Prüfung - Leistungspunkte IL - Integrierte Lehrveranstaltung SPÜ - Schulpraktische Übung B/D - Bericht/Dokumentation PrA - Projektarbeit min - Minuten Ko - Konsultation Tu - Tutorium HA - Hausarbeit Prot - Protokoll - Regelprüfungstermin OS - Online Seminar Ü - Übung K - Klausur R/P - Referat/Präsentation Std - Stunden P - Praktikumsveranstaltung V - Vorlesung Koll - Kolloquium SL - Studienleistung SWS - wochenstunden Pr - Projektveranstaltung mp - mündliche Prüfung T - Testat Wo - Wochen 124

8 Anlage 2.15: Fachwissenschaft Modulnummer Lehrform/SWS V/2 keine K (0 min) S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 1 benotet Grundlagen der internationalen Politik S/2 keine HA (8 Wo; Zeichen) jedes 2 benotet Gesellschaftliche Strukturen und soziologische Teilgebiete HA (8 Wo; 15 Seiten) und R/P (20 min; S/4 keine Sommersemester 2 benotet ) Volkswirtschaftslehre V/4; Ü/2 keine K (180 min) 12 Grundlagen der Politischen Theorie und Ideengeschichte S/2 keine jedes 5 benotet Philosophische Grundlagen des Rechts V/ keine K (120 min) Einführung ins Wirtschaftsrecht V/4 keine Sommersemester benotet 7 benotet V/2; Ü/2 keine K (120 min) 7 benotet Modulnummer Lehrform/SWS B/D (Portfolio/Leistungsmappe in Form S/4 keine von max. vier Teilleistungen im Gesamtumfang von Zeichen) Methoden und Unterrichtspraxis S/2; SPÜ/2 keine 125

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