Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht
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- Margarete Baumgartner
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1 Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht Luca Dal Molin Inhalt Übersicht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht 3 Urheberrecht 9 Markenrecht 13 Patentrecht 17 Lauterkeitsrecht
2 Übersicht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht 3 Was sind Immaterialgüterrechte? Definition der WIPO: "Intellectual Property refers to creations of the mind: inventions, literary and artistic work; and symbols, names and images used in commerce." Wesentliche Elemente: geistige Schöpfung; besonderer Schutz durch die Rechtsordnung Schutzbedürftigkeit? Reproduzierbar kein faktischer Ausschluss Dritter Immaterialgüterrecht schafft Sonderrecht, welches den Schutz der immateriellen Güter ermöglicht Annäherung an sachenrechtliche Rechtsposition Ausschlussbefugnis und negative Abwehrrechte Territorialität 4 2
3 Was sind Immaterialgüterrechte? Numerus clausus in der Schweiz: Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Markenrechte und Rechte an geographischen Herkunftsangaben Patentrechte Designrechte Rechte an Topographien und Halbleitererzeugnissen Sortenschutzrechte Unterscheidungen: Entstehung von Immaterialgüterrechten mit und ohne Registrierung gewerbliche und andere Schutzrechte 5 Was sind Immaterialgüterrechte? Verwandte Rechtsgebiete: Persönlichkeitsrecht Firmenrecht Lauterkeitsrecht Kartellrecht Know-how? Kein Immaterialgüterrecht im engeren Sinne Wert durch Geheimhaltung Vertraglicher und strafrechtlicher Geheimnisschutz 6 3
4 Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz (URG) Markenschutzgesetz (MSchG) Patentgesetz (PatG) Designgesetz (DesG) Topographiengesetz (ToG) Sortenschutzgesetz sowie einschlägige Verordnungen und Staatsverträge Lauterkeitsrecht: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 7 Praktische Tipps für die Anwaltsprüfung Übersicht über die Arten von Immaterialgüterrechten Kenntnis der einschlägigen Gesetze Grundkenntnisse des Schutzbereichs, der Entstehung (Eintragung erforderlich?) und der Übertragbarkeit bzw. Lizenzierung der jeweiligen Rechte Abgrenzungen 8 4
5 Urheberrecht 9 Urheberrecht Schutzobjekt: Werke, d.h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben (Legaldefinition in URG 2 I) Geistige Schöpfung Geht auf menschlichen Ursprung zurück Materialisierte Form Literatur oder Kunst, z.b.: Sprachwerke, akustische Werke, bildende Kunst, wissenschaftliche Arbeiten, Baukunst, Fotografie Individueller Charakter: "statistische Einmaligkeit" bzw. Abstand vom Üblichen und Erwarteten Computerprogramme als besondere Werkkategorie Entstehung mit der Schaffung des Werkes Originärer Erwerb der Urheberrechte durch den Schöpfer 10 5
6 Urheberrecht Urheberpersönlichkeitsrechte: z.b.: Recht auf Nennung als Urheber; Recht, erstmalige Veröffentlichung zu bestimmen; Recht, über Änderung und Weiterverwendung zu bestimmen Übertragung mit Ausnahme des Kernbereich dieser Urheberpersönlichkeitsrechte zulässig Verwertungsrechte: Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird, z.b. Vervielfältigung, Verbreitung Übertragung zulässig Schranken: Erschöpfung (URG 12 I) Zeitliche Schranken: 70 Jahre nach Tod des Urhebers (Software: 50 Jahre) Durchsetzung der Urheberrechte zivil- undoder strafrechtlich 11 Urheberrecht Urheberrechte im Arbeitsverhältnis: Keine allgemeine arbeitsvertragliche Regel (vgl. OR 332) Sonderregelung in URG 17: Wird bei Ausübung der dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung der vertraglichen Pflichten ein Computerprogramm geschaffen, ist der Arbeitgeber zur ausschliesslichen Verwendung befugt. Im Übrigen: Individualvertragliche Regelung erforderlich! 12 6
7 Markenrecht 13 Markenrecht Marke Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (MSchG 1 I) z.b. Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben (MSchG 1 II) Unterscheidungsfunktion, Herkunftsfunktion und wirtschaftliche Funktion Arten: Wortmarken (z.b. "Nespresso"), Bildmarken (z.b. Audi-Logo), Formmarken (z.b. Toblerone), Farbmarke (z.b. gelb für Postdienstleistungen), akustische Marken (z.b. Ricola), Bewegungsmarken (z.b. Swisscom-Logo) 14 7
8 Markenrecht Eintragungsprinzip: Grundsatz: Schutz nur bei Eintragung in das Markenregister Ausnahme: Schutz notorisch bekannter ausländischer Marken Voraussetzung: Eintragungsfähigkeit und Fehlen von Ausschlussgründen Eintragungsfähig sind Zeichen, welche die Funktion der Marke (Herkunftsund Unterscheidungsfunktion) erfüllen und mit Bestimmtheit ins Register eingetragen werden können (problematisch z.b. bei Duftmarken). Fehlen von Ausschlussgründen: Absolute Ausschlussgründe (insbesondere Gemeingut und Verbot der Irreführung) Relative Ausschlussgründe (Verwechslungsgefahr) Prinzip der Hinterlegungspriorität: Marke steht dem zu, der sie zuerst hinterlegt Spezialitätsprinzip: Gilt nur für bezeichnete Waren und Dienstleistungen 15 Markenrecht Ausschliesslichkeitsanspruch: Der Inhaber der älteren Marke kann verhindern dass ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen als Zeichen verwendet wird. Durchsetzung zivil- undoder strafrechtlich Gültigkeitsdauer: 10 Jahre vom Hinterlegungsdatum an, Verlängerung zulässig Rechtsverlust durch Nichtgebrauch nach Schonfrist von 5 Jahren Übertragung und Lizenzierung zulässig 16 8
9 Patentrecht 17 Patentrecht Das Patentrecht schützt Erfindungen und gewährt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die durch das Patent geschützte Erfindung gewerbsmässig zu nutzen. Patentrechte entstehen durch Registereintragung Voraussetzungen für die Eintragung: Vorliegen einer Erfindung, d.h. einer technischen Handlungslehre, die den Fachmann anleitet, wie eine Aufgabe reproduzierbar gelöst werden kann. Die Erfindung war am Anmeldedatum (oder Prioritätsdatum) gegenüber dem Stand der Technik neu und nicht naheliegend; Stand der Technik ist alles, was irgendwo auf der Welt der Öffentlichkeit irgendwie zugänglich ist. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar. Die Erfindung ist nicht von einem Ausschlussgrund betroffen (z.b. Körper des Menschen, Gene). 18 9
10 Patentrecht Arten von Patenten: Erzeugnispatent Verfahrenspatent Verwendungspatent Recht auf das Patent entsteht mit der Erfindung und steht grundsätzlich dem Erfinder zu oder häufig in Arbeitsverhältnissen dem Arbeitgeber (OR 332). Inhaber des eingetragenen Patentes kann Abwehrrechte geltend machen Durchsetzung der Patentrechte zivil- undoder strafrechtlich Übertragung und Lizenzierung zulässig 19 Lauterkeitsrecht 20 10
11 Lauterkeitsrecht Das UWG bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten Es gilt für alle Personen, die den Wettbewerb beeinflussen, also auch für Private und Medien Gliederung des UWG: Generalklausel und Spezialtatbestände Generalklausel: "Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG 2) Spezialtatbestände in UWG 3 8, z.b. Herabsetzung oder Begünstigung durch unrichtige und irreführende Angaben Schaffen einer Verwechslungsgefahr Verwerten fremder Arbeitsprodukte Verwenden missbräuchlicher Geschäftsbedingungen 21 Lauterkeitsrecht Rechtsdurchsetzung zivilrechtlich und (teilweise) strafrechtlich Insbesondere Klagen auf: Verbot drohender Verletzungen Beseitigung bestehender Verletzungen Feststellung der Widerrechtlichkeit Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe nach dem OR Verhältnis zum Immaterialgüterrecht: Grundsätzlich parallel anwendbar 22 11
12 Fragen? 23 Danke für Eure Aufmerksamkeit. Luca Dal Molin T Homburger AG Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zürich Postfach 314 CH-8037 Zürich P749623v1 12
Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht
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