Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht"

Transkript

1 Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht Luca Dal Molin Inhalt Übersicht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht 3 Urheberrecht 9 Markenrecht 13 Patentrecht 17 Lauterkeitsrecht

2 Übersicht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht 3 Was sind Immaterialgüterrechte? Definition der WIPO: "Intellectual Property refers to creations of the mind: inventions, literary and artistic work; and symbols, names and images used in commerce." Wesentliche Elemente: geistige Schöpfung; besonderer Schutz durch die Rechtsordnung Schutzbedürftigkeit? Reproduzierbar kein faktischer Ausschluss Dritter Immaterialgüterrecht schafft Sonderrecht, welches den Schutz der immateriellen Güter ermöglicht Annäherung an sachenrechtliche Rechtsposition Ausschlussbefugnis und negative Abwehrrechte Territorialität 4 2

3 Was sind Immaterialgüterrechte? Numerus clausus in der Schweiz: Urheberrechte und verwandte Schutzrechte Markenrechte und Rechte an geographischen Herkunftsangaben Patentrechte Designrechte Rechte an Topographien und Halbleitererzeugnissen Sortenschutzrechte Unterscheidungen: Entstehung von Immaterialgüterrechten mit und ohne Registrierung gewerbliche und andere Schutzrechte 5 Was sind Immaterialgüterrechte? Verwandte Rechtsgebiete: Persönlichkeitsrecht Firmenrecht Lauterkeitsrecht Kartellrecht Know-how? Kein Immaterialgüterrecht im engeren Sinne Wert durch Geheimhaltung Vertraglicher und strafrechtlicher Geheimnisschutz 6 3

4 Rechtsquellen Urheberrechtsgesetz (URG) Markenschutzgesetz (MSchG) Patentgesetz (PatG) Designgesetz (DesG) Topographiengesetz (ToG) Sortenschutzgesetz sowie einschlägige Verordnungen und Staatsverträge Lauterkeitsrecht: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 7 Praktische Tipps für die Anwaltsprüfung Übersicht über die Arten von Immaterialgüterrechten Kenntnis der einschlägigen Gesetze Grundkenntnisse des Schutzbereichs, der Entstehung (Eintragung erforderlich?) und der Übertragbarkeit bzw. Lizenzierung der jeweiligen Rechte Abgrenzungen 8 4

5 Urheberrecht 9 Urheberrecht Schutzobjekt: Werke, d.h. geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben (Legaldefinition in URG 2 I) Geistige Schöpfung Geht auf menschlichen Ursprung zurück Materialisierte Form Literatur oder Kunst, z.b.: Sprachwerke, akustische Werke, bildende Kunst, wissenschaftliche Arbeiten, Baukunst, Fotografie Individueller Charakter: "statistische Einmaligkeit" bzw. Abstand vom Üblichen und Erwarteten Computerprogramme als besondere Werkkategorie Entstehung mit der Schaffung des Werkes Originärer Erwerb der Urheberrechte durch den Schöpfer 10 5

6 Urheberrecht Urheberpersönlichkeitsrechte: z.b.: Recht auf Nennung als Urheber; Recht, erstmalige Veröffentlichung zu bestimmen; Recht, über Änderung und Weiterverwendung zu bestimmen Übertragung mit Ausnahme des Kernbereich dieser Urheberpersönlichkeitsrechte zulässig Verwertungsrechte: Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird, z.b. Vervielfältigung, Verbreitung Übertragung zulässig Schranken: Erschöpfung (URG 12 I) Zeitliche Schranken: 70 Jahre nach Tod des Urhebers (Software: 50 Jahre) Durchsetzung der Urheberrechte zivil- undoder strafrechtlich 11 Urheberrecht Urheberrechte im Arbeitsverhältnis: Keine allgemeine arbeitsvertragliche Regel (vgl. OR 332) Sonderregelung in URG 17: Wird bei Ausübung der dienstlichen Tätigkeit und in Erfüllung der vertraglichen Pflichten ein Computerprogramm geschaffen, ist der Arbeitgeber zur ausschliesslichen Verwendung befugt. Im Übrigen: Individualvertragliche Regelung erforderlich! 12 6

7 Markenrecht 13 Markenrecht Marke Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (MSchG 1 I) z.b. Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben (MSchG 1 II) Unterscheidungsfunktion, Herkunftsfunktion und wirtschaftliche Funktion Arten: Wortmarken (z.b. "Nespresso"), Bildmarken (z.b. Audi-Logo), Formmarken (z.b. Toblerone), Farbmarke (z.b. gelb für Postdienstleistungen), akustische Marken (z.b. Ricola), Bewegungsmarken (z.b. Swisscom-Logo) 14 7

8 Markenrecht Eintragungsprinzip: Grundsatz: Schutz nur bei Eintragung in das Markenregister Ausnahme: Schutz notorisch bekannter ausländischer Marken Voraussetzung: Eintragungsfähigkeit und Fehlen von Ausschlussgründen Eintragungsfähig sind Zeichen, welche die Funktion der Marke (Herkunftsund Unterscheidungsfunktion) erfüllen und mit Bestimmtheit ins Register eingetragen werden können (problematisch z.b. bei Duftmarken). Fehlen von Ausschlussgründen: Absolute Ausschlussgründe (insbesondere Gemeingut und Verbot der Irreführung) Relative Ausschlussgründe (Verwechslungsgefahr) Prinzip der Hinterlegungspriorität: Marke steht dem zu, der sie zuerst hinterlegt Spezialitätsprinzip: Gilt nur für bezeichnete Waren und Dienstleistungen 15 Markenrecht Ausschliesslichkeitsanspruch: Der Inhaber der älteren Marke kann verhindern dass ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen als Zeichen verwendet wird. Durchsetzung zivil- undoder strafrechtlich Gültigkeitsdauer: 10 Jahre vom Hinterlegungsdatum an, Verlängerung zulässig Rechtsverlust durch Nichtgebrauch nach Schonfrist von 5 Jahren Übertragung und Lizenzierung zulässig 16 8

9 Patentrecht 17 Patentrecht Das Patentrecht schützt Erfindungen und gewährt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die durch das Patent geschützte Erfindung gewerbsmässig zu nutzen. Patentrechte entstehen durch Registereintragung Voraussetzungen für die Eintragung: Vorliegen einer Erfindung, d.h. einer technischen Handlungslehre, die den Fachmann anleitet, wie eine Aufgabe reproduzierbar gelöst werden kann. Die Erfindung war am Anmeldedatum (oder Prioritätsdatum) gegenüber dem Stand der Technik neu und nicht naheliegend; Stand der Technik ist alles, was irgendwo auf der Welt der Öffentlichkeit irgendwie zugänglich ist. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar. Die Erfindung ist nicht von einem Ausschlussgrund betroffen (z.b. Körper des Menschen, Gene). 18 9

10 Patentrecht Arten von Patenten: Erzeugnispatent Verfahrenspatent Verwendungspatent Recht auf das Patent entsteht mit der Erfindung und steht grundsätzlich dem Erfinder zu oder häufig in Arbeitsverhältnissen dem Arbeitgeber (OR 332). Inhaber des eingetragenen Patentes kann Abwehrrechte geltend machen Durchsetzung der Patentrechte zivil- undoder strafrechtlich Übertragung und Lizenzierung zulässig 19 Lauterkeitsrecht 20 10

11 Lauterkeitsrecht Das UWG bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten Es gilt für alle Personen, die den Wettbewerb beeinflussen, also auch für Private und Medien Gliederung des UWG: Generalklausel und Spezialtatbestände Generalklausel: "Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG 2) Spezialtatbestände in UWG 3 8, z.b. Herabsetzung oder Begünstigung durch unrichtige und irreführende Angaben Schaffen einer Verwechslungsgefahr Verwerten fremder Arbeitsprodukte Verwenden missbräuchlicher Geschäftsbedingungen 21 Lauterkeitsrecht Rechtsdurchsetzung zivilrechtlich und (teilweise) strafrechtlich Insbesondere Klagen auf: Verbot drohender Verletzungen Beseitigung bestehender Verletzungen Feststellung der Widerrechtlichkeit Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe nach dem OR Verhältnis zum Immaterialgüterrecht: Grundsätzlich parallel anwendbar 22 11

12 Fragen? 23 Danke für Eure Aufmerksamkeit. Luca Dal Molin T Homburger AG Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zürich Postfach 314 CH-8037 Zürich P749623v1 12

Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht

Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht Übersicht Luca Dal Molin Inhalt Übersicht Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht 3 Urheberrecht 9 Markenrecht 13 Patentrecht 17 Lauterkeitsrecht 20 2 Übersicht

Mehr

Saskia Eschmann. Rechtsschutz von Modedesign

Saskia Eschmann. Rechtsschutz von Modedesign Saskia Eschmann Rechtsschutz von Modedesign Stampfli Verlag AG Bern 2005 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1 1 Schutz von Modeschopfungen durch das schweizerische Urheberrecht

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen

Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen Rechtlicher Schutz von Innovationen Möglichkeiten und Grenzen VPE Swiss Seminar für Führungskräfte: Mehrwert von Innovationen in der Produktentwicklung Dr. Gregor Bühler Ausgangslage Grundsatz: Nachahmungsfreiheit

Mehr

Immaterialgüterrecht. Markus Kaiser. David Rüetschi. lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt

Immaterialgüterrecht. Markus Kaiser. David Rüetschi. lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt Markus Kaiser lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt David Rüetschi Dr. iur., MJur, Rechtsanwalt, Dozent an der Fernfachhochschule Schweiz Immaterialgüterrecht Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte

Mehr

Lösungen zur Prüfung Grundlagen des Immaterialgüterrechts, HS14

Lösungen zur Prüfung Grundlagen des Immaterialgüterrechts, HS14 Lösungen zur Prüfung Grundlagen des Immaterialgüterrechts, HS4 Frage (30 Punkte) Urheberrecht (Hinweis: Es geht in dieser Frage um den Schutz der Gestaltung des Spiels.) - Werk i.s.v. URG -4 o In Frage

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt

Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt 1. Grundlagen 1.1. Das Patent als staatlich gewährtes Ausschließungsrecht 1.2. Das Patentrecht im Verhältnis zu anderen Rechten 1.2.1. Patent und andere gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht

Mehr

1 2. N O V E M B E R 0 9 NOV 09 I P I M A U F S C H W U N G

1 2. N O V E M B E R 0 9 NOV 09 I P I M A U F S C H W U N G NOV 09 1 2. N O V E M B E R 0 9 I P I M A U F S C H W U N G IP IM AUFSCHWUNG 12. November 2009 I. IP als Vermögenswert Arten von IP Entstehung Schutz Erwerb und Verwertung von IP IP und Kreditsicherung

Mehr

... Revision, 26.01.2007

... Revision, 26.01.2007 Revision Abkürzungen... XII Literatur... XIV Teil 1. Einleitung... 1 1 Teil 2. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Überblick... 3 A. Allgemeines.. 3 2 B. Erläuterung von häufig verwendeten Begriffen...

Mehr

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten

Mehr

Schutz von adaptierter Mode

Schutz von adaptierter Mode 1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums

Mehr

Übersicht über relevante Gesetze in der Informatik

Übersicht über relevante Gesetze in der Informatik Übersicht über relevante Gesetze in der Informatik Die Schweiz kennt kein eigentliches Informatikgesetz. Vielmehr stellt das Informatikrecht eine Querschnittsdisziplin dar, welche eine Vielzahl von Rechtsgebieten

Mehr

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?

Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.

Mehr

Elektronisches Publizieren

Elektronisches Publizieren SS 2013 (Stand 18.03.2013) Was ist das? Was wird geschützt? Was sind die Rechte des Urhebers? Wann wird etwas geschützt? Urheber-,Patent- und Markenrecht Verlagsverträge Internationales Creative Commons

Mehr

Wettbewerb, Intellectual Property und Zusammenarbeit

Wettbewerb, Intellectual Property und Zusammenarbeit Wettbewerb, Intellectual Property und Zusammenarbeit 04.11.2009 Seite 1/5 Modulcode Leitidee Art der Ausbildung Studiengang Modultyp Modulniveau Dotation Modulkurse Eingangskompetenzen W.SRMLC52.08 Absolventinnen

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte, Frau Dipl.-Biologin, Projektmanagerin Transfer Folie: 1 Gewerblicher Rechtsschutz Unter Geistigem Eigentum intellectual property IP werden Rechte an immateriellen Gütern verstanden.

Mehr

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines 1 / 1 Hinweis: Die Weiterverwendung dieser Referatsvorlage ist ausdrücklich gestattet. Falls jemand Ergänzungen vornimmt, bitte auch an die anderen denken und wieder zugänglich machen. (München 08.07.2006,

Mehr

Wolfgang Straub. Dr. iur., LL.M., Fürsprecher. Softwareschutz. Urheberrecht, Patentrecht, Open Source

Wolfgang Straub. Dr. iur., LL.M., Fürsprecher. Softwareschutz. Urheberrecht, Patentrecht, Open Source Wolfgang Straub Dr. iur., LL.M., Fürsprecher Softwareschutz Urheberrecht, Patentrecht, Open Source Dike Verlag Zürich 2011 Literaturverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XXXI 1. Urheberrecht...

Mehr

Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen

Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs. Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Zur Schutzfähigkeit von Geschäftskonzepten, Produkten und Designs Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung Schutzmöglichkeiten: 1. Vertraulichkeitsvereinbarung 2.

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Kurze Einführung in das UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann Definition und Ziel des UWG Definition des Wettbewerbs: Wettbewerb im Sinne des UWG liegt vor,

Mehr

Charakteristika Designrecht Österreich

Charakteristika Designrecht Österreich Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl

Mehr

Domain-Namen. Selbstregulierung: ICANN. - Internet Corp. for Assigned Names & Numbers. - Private Organisation in den USA

Domain-Namen. Selbstregulierung: ICANN. - Internet Corp. for Assigned Names & Numbers. - Private Organisation in den USA 2.5.2005 Domain-Namen Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht SS05 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal Domain-Namen - Kein staatliches Schutzrecht - Domain-Namen:

Mehr

Ideen schützen! Aber wie?

Ideen schützen! Aber wie? Ideen schützen! Aber wie? Schulungen / Weiterbildungen am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Schützen Sie das geistige Kapital Ihres Unternehmens? Die Entwicklung innovativer Produkte

Mehr

www.skwschwarz.de Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München Inhalt 01 Überblick 02 Urheberrecht 03 Design-/Markenrecht 04 Sonstiges

www.skwschwarz.de Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München Inhalt 01 Überblick 02 Urheberrecht 03 Design-/Markenrecht 04 Sonstiges 1 Inhalt 01 Überblick 02 Urheberrecht 03 Design-/Markenrecht 04 Sonstiges 2 01 Überblick 3D-Druck Additives Schichtbauverfahren 3D-Druck erfordert 3D-Vorlage Eigenes Neudesign 3D-Scan vorhandener Objekte

Mehr

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... Literatur...

Abkürzungsverzeichnis... Literatur... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis....................................................... XIII Literatur.................................................................. XVII A. Wettbewerbsordnung

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

IPCop / Geistiges Eigentum

IPCop / Geistiges Eigentum / Geistiges Eigentum (Intellectual Property Co-operation Programme) Inhalt 1 Übersicht 3 2 IPCop-Richtlinien 3 3 Was ist erlaubt und was ist verboten? 4 3.1 Erlaubt ist... 4 3.2 Verboten ist... 5 4 Informationen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2015/2016 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

Marken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion

Marken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion Marken - Begriff Zeichen, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen graphische Darstellbarkeit Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Geruchsmarken? Nationale/internationale/Gemeinschaftsmarke

Mehr

D ie Idee. Wie schütze ich meine Idee? Das Kapital des Gründers. Maßnahmen gegen den Ideendiebstahl Markenschutz und Patentrecht

D ie Idee. Wie schütze ich meine Idee? Das Kapital des Gründers. Maßnahmen gegen den Ideendiebstahl Markenschutz und Patentrecht Wie schütze ich meine Idee? Maßnahmen gegen den Ideendiebstahl Markenschutz und Patentrecht Mag. Klaus Schöffmann Notar Alter Platz 22/2 9020 Klagenfurt am WS +43 (463) 509 508 +43 (676) 5349569 ks@notariat-schoeffmann.at

Mehr

Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben

Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Designschutz. Überblick Urheberrechtsschutz Geschmacksmusterschutz Markenschutz Schutz durch UWG. FH Münster - FB Design. Dr. Martin Kock.

Designschutz. Überblick Urheberrechtsschutz Geschmacksmusterschutz Markenschutz Schutz durch UWG. FH Münster - FB Design. Dr. Martin Kock. FH Münster - FB Design Dr. Martin Kock Inhalt Überblick Urheberrechtsschutz Geschmacksmusterschutz Markenschutz Schutz durch UWG 1 1 Inhalt Überblick Urheberrechtsschutz Geschmacksmusterschutz Markenschutz

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Grundlagen des Markenmanagements

Grundlagen des Markenmanagements Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz

Mehr

Innovationsschutz im digitalen Zeitalter

Innovationsschutz im digitalen Zeitalter Innovationsschutz im digitalen Zeitalter Fachtagung Intellectual Property (IP) tfz, 20. Mai 2015 Dr. Martin Eckert, RA, Partner MME Legal Ausgangslage Gesetzgebung aus der vor-digitalen Welt Patentschutz

Mehr

Instrumente zum Schutz von Innovationen und deren Nutzung

Instrumente zum Schutz von Innovationen und deren Nutzung Instrumente zum Schutz von Innovationen und deren Nutzung Proseminararbeit eingereicht der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern Betreuender Professor: Prof. Dr. Thorsten

Mehr

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II

Urheber- und Leistungsschutzrechte Teil II Der Urheber Nach 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Personen in Betracht. Dies ist z. B. in den USA anders, dort können auch

Mehr

Domain-Namen. Jeder braucht sie... Domain Name System. - Hierarchisch aufgebaut: www.sbb.ch. .com.org.net.de. www. ftp. etc. Second Level Domain. etc.

Domain-Namen. Jeder braucht sie... Domain Name System. - Hierarchisch aufgebaut: www.sbb.ch. .com.org.net.de. www. ftp. etc. Second Level Domain. etc. 22.4.2002 Domain-Namen Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht SS02 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal Jeder braucht sie... 2 Domain Name System - Hierarchisch

Mehr

Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware

Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Spyware Dr. Jürg Schneider, Vorabend-Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz, 25. Januar 2006, Zürich Inhalt Einführung Gesetzliche Grundlagen Vorkehrungen zur

Mehr

Marke. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek. Herausgeber: Manfred Küng Projektleitung: Michael Gander. WEKA Business Media AG, Schweiz

Marke. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek. Herausgeber: Manfred Küng Projektleitung: Michael Gander. WEKA Business Media AG, Schweiz CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek Marke Herausgeber: Manfred Küng Projektleitung: Michael Gander WEKA Business Media AG, Schweiz WEKA Business Media AG, Zürich, 2012 Alle Rechte vorbehalten,

Mehr

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen Vorwort Vorliegendes Skript soll dem Leser (und natürlich auch der Leserin) die Möglichkeit geben, sich Grundlagenwissen zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht anzueignen oder das bereits vorhandene

Mehr

Computersoftware, Rechtsschutz und gegenständliche Lizenz

Computersoftware, Rechtsschutz und gegenständliche Lizenz Computersoftware, Rechtsschutz und gegenständliche Lizenz - Ein rechtsdogmatischer Beitrag zu den Softwareüberlassungsverträgen - INAUGURALDISSERTATION zur Erlangung der Würde eines doctor iuris utriusque

Mehr

Leitfaden zum Thema Schutzrechte

Leitfaden zum Thema Schutzrechte Leitfaden zum Thema Schutzrechte Der folgende Leitfaden zum Thema Schutzrechte dient der einfachen Anwendung der Patent- und Verwertungsstrategie der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Schutzrechte im Überblick

Mehr

Eine andere Sicht auf die Marke

Eine andere Sicht auf die Marke Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)

Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,

Mehr

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen

Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 Vorlesung Urheberrecht und Grundzüge des Gewerblichen Rechtsschutzes mit europäischen Bezügen Do., 16 18 Uhr in HS II (AU) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher

Mehr

EINFÜHRUNG IN GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

EINFÜHRUNG IN GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE EINFÜHRUNG IN GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE Der Zweck von Schutzrechten Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen allen die Früchte der geistigen und schöpferischen Leistungen als ihr geistiges Eigentum auf bestimmte

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

28. April 2014 Radio Orange. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Einführung ins Urheberrecht

28. April 2014 Radio Orange. 1 Lizenz cc by 4.0. Joachim Losehand. Einführung ins Urheberrecht 1 Einführung 2 Grundlagen Urheberrecht & copyright 3 Immaterialgüterrecht 1) Urheberrecht (copyright) 2) Markenrecht 3) Patentrecht 4 Immaterialgüterrecht 1) Urheberrecht (copyright) 2) Markenrecht 3)

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte: Patent-, Marken- und Lizenzrecht

Gewerbliche Schutzrechte: Patent-, Marken- und Lizenzrecht SIGMA-Vorlesungsreihe Unternehmensgründung aus der Universität Gewerbliche Schutzrechte: Patent-, Marken- und Lizenzrecht 17. Dezember 2013 Patentanwalt Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord - Paderborn Zielsetzung

Mehr

Patent- und Designrecht: PatR

Patent- und Designrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht von Andreas Heinemann 12. Auflage Patent- und

Mehr

Domain-Namen. Jeder braucht sie... Domain Name System. 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland. Hierarchisch aufgebaut:

Domain-Namen. Jeder braucht sie... Domain Name System. 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland. Hierarchisch aufgebaut: Domain-Namen Vorlesung Informations-, Informatikund Telekommunikationsrecht Universität Basel, WS 2000/2001 lic. iur. David Rosenthal V2.0 Stunde vom 30. November 2000 1 Jeder braucht sie... 2 Domain Name

Mehr

Patentrecht & Schutz geistigen Eigentums. Patentrecht & Schutz geistigen Eigentums

Patentrecht & Schutz geistigen Eigentums. Patentrecht & Schutz geistigen Eigentums Rechtsanwälte r Zivil, Arzt und Steuer Patent & Schutz geistigen Eigentums Rechtsanwalt Oliver Krause Thema: Patent & Schutz geistigen Eigentums Datum: 19. Mai 2006 Ort: Halle / Saale Kleine Märkerstrasse

Mehr

Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht

Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Georg Götz 1. Funktionen der Kennzeichenrechte im Wettbewerb 2. Kennzeichenbaum 3. Sachliche Schutzvoraussetzung und Schutzbereich

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

3. Teil: Schutz eines Individualrechtsguts. 6: Schutz des geistigen Eigentums

3. Teil: Schutz eines Individualrechtsguts. 6: Schutz des geistigen Eigentums I. Allgemeines 3. Teil: Schutz eines Individualrechtsguts 6: Schutz des geistigen Eigentums Zwar ist anerkannt, dass geistige Leistungen als immaterielle Rechtsgüter grundsätzlich ebenso schutzwürdig sind

Mehr

Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr

Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert Huyssenallee 100. 45128 Essen Fon: 0201/10 56 20. Fax: 0201/10 56 222. Homepage:

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Informatikrecht II: Einführung ins Internetrecht PGL DIUF WS 2003/2004. Domainnames. Dr. Wolfgang Straub Deutsch Wyss & Partner, Bern

Informatikrecht II: Einführung ins Internetrecht PGL DIUF WS 2003/2004. Domainnames. Dr. Wolfgang Straub Deutsch Wyss & Partner, Bern Informatikrecht II: Einführung ins Internetrecht PGL DIUF WS 2003/2004 Domainnames Dr. Wolfgang Straub Deutsch Wyss & Partner, Bern Überblick Registrierung Verhältnis zu anderen Kennzeichen (Marken, Firmen,

Mehr

5. Braunschweiger Gründungswoche

5. Braunschweiger Gründungswoche 5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen

Mehr

Zusammenfassung Immaterialgüterrecht

Zusammenfassung Immaterialgüterrecht Zusammenfassung Immaterialgüterrecht Literatur: Skript Prof. E. Brem Buch: Repetitorium Immaterialgüterrecht (ISBN 3-280-07057-0) Immaterialgüterrecht Buch Repetitorium Immaterialgüterrecht Teil 1: GRUNDLAGEN

Mehr

Klagen und AnsprÄche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht

Klagen und AnsprÄche nach ACTA und nach Schweizerischem Recht ~ 1 ~ Klagen und AnsprÄche nach AC und nach Schweizerischem Recht Artikel Betrifft Voraussetzung Konsequenz Schadensvermutung oder Bemerkung Art. 8 Abs. 1 AC Zivilrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung

Mehr

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1

Mehr

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27

Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27 Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Auswahl der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften im Wettbewerbs- und Markenrecht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 12 BGB, 242 BGB (insbesondere Rechtsmissbrauch),

Mehr

Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums

Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums Immaterialgüterrechte als Unternehmensbestandteil Schutz & Nutzung geistigen Eigentums Olaf Kretzschmar Mit welchen juristischen Fragestellungen kann ein selbstständiger Werkschaffender in Berührung kommen?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung 3. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9

Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung 3. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9 2.1 Personenaufnahmen... 9 2.1.1 Die Entstehung des Rechts am eigenen Bild...10

Mehr

DR. KIRSTEN SOWADE. Markenschutz in den USA aus Sicht des deutschen Anmelders TEMEA

DR. KIRSTEN SOWADE. Markenschutz in den USA aus Sicht des deutschen Anmelders TEMEA DR. KIRSTEN SOWADE Markenschutz in den USA aus Sicht des deutschen Anmelders TEMEA Inhaltsverzeichnis VORWORT DANKSAGUNGEN INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS I Ili I VII EINFÙHRUNG 1 A. GEGENSTAND

Mehr

Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart

Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012. Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Handwerkskammer Reutlingen 27. März 2012 Patente & Co. - Welches Schutzrecht wofür? Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum Patente Schutzrechte

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Liechtensteinisclles Landesgesetzblatt

Liechtensteinisclles Landesgesetzblatt .,~.: l'. Liechtensteinisclles Landesgesetzblatt Jahrgang 1996 Nr. 31 ausgegeben am 14. März 1996 Verordnung vom 30.1 anuar 1996 über bestimmte Schutzrechte im Bereich des. Geistigen Eigent~ms (VGE),\

Mehr

LEHRVERANSTALTUNGSPLANUNG

LEHRVERANSTALTUNGSPLANUNG LEHRVERANSTALTUNGSPLANUNG Lehrveranstaltung Titel der Lehrveranstaltung: Grundzüge des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts LV-Nummer: MA2_WRA_WI Kurzbezeichnung: Typ: Integrierte Lehrveranstaltung Modul:

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen?

Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen? Markenschutz Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen? Vortrag im Informationszentrum Patente am 12. März 2013 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 03.04.2013 MF

Mehr

Sven Hetmank. Internetrecht. Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen. J Springer Vieweg

Sven Hetmank. Internetrecht. Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen. J Springer Vieweg Sven Hetmank Internetrecht Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen J Springer Vieweg Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 1 1.1 Internetrecht" oder: Was offline gilt, muss auch online gelten..."...

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Überblick zum Geistigen Eigentum

Überblick zum Geistigen Eigentum Überblick zum Geistigen Eigentum 1 Gliederung 1. Patente (PatG) 2. Gebrauchsmuster (GebrMG) 3. Marken und Unternehmenskennzeichen (MarkenG) 4. Eingetragene Designs (DesignG) 5. Urheberrecht (UrhG) 6. Lizenzen

Mehr

Domain-Namen. Agenda. Domain Name System. 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland

Domain-Namen. Agenda. Domain Name System. 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland Domain-Namen Vorlesung Informatik und Telekommunikationsrecht Universität Basel, WS 99/00 V1.0 von lic. iur. David Rosenthal Agenda Domain-Namen Markenschutz Namensschutz Unlauterer Wettbewerb Fälle Vorgehen

Mehr

Webauftritt und Urheberrecht

Webauftritt und Urheberrecht Webauftritt und Urheberrecht RA und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Hanns-Christian Heyn, Essen Einleitung: Stellung des Urheberrechts bei Websites Domain: Inhalte: Marketing Kunde

Mehr

FREY RECHTSANWÄLTE. Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE

FREY RECHTSANWÄLTE. Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE FREY RECHTSANWÄLTE Strategische Beratung Rechtsmanagement FREY RECHTSANWÄLTE Kaiser-Wilhelm-Ring 40, 50672 Köln Tel. +49 221 420748 00 Fax +49 221 420748 29 Email info@frey.tv www.frey.tv PoliTalk 2010

Mehr

VU Grundlagen des Geistigen Eigentums WS 2015/16

VU Grundlagen des Geistigen Eigentums WS 2015/16 VU Grundlagen des Geistigen Eigentums WS 2015/16 Gegründet im Jahr 1669, ist die Universität Innsbruck heute mit mehr als 28.000 Studierenden und über 4.000 Mitarbeitenden die größte und wichtigste Forschungs-

Mehr

Domain-Namen. Agenda. Jeder braucht sie... 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland

Domain-Namen. Agenda. Jeder braucht sie... 1999 David Rosenthal, Insider Communications, Basel, Switzerland Domain-Namen Vorlesung Informatik und Telekommunikationsrecht Universität Basel, WS 99/00 V1.0 von lic. iur. David Rosenthal Agenda Domain-Namen Markenschutz Namensschutz Unlauterer Wettbewerb Fälle Vorgehen

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2009. Fall 6: Spiced Ham etc.

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2009. Fall 6: Spiced Ham etc. Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2009 Fall 6: Spiced Ham etc. RA Dr. Reto Heizmann Oberassistent für Handels- und Wirtschaftsrecht Reto Heizmann Folie 1 Übersicht Einleitung zum UWG Sachverhalt

Mehr

Garantien über den Markenschutz der Global X Games

Garantien über den Markenschutz der Global X Games Garantien über den Markenschutz der Global X Games Die Landeshauptstadt München und der Olympiapark GmbH garantieren diesbezüglich, dass das Logo der X Games und der Bezeichnungen ( X Games MUNICH 2013,

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz e Bartenbach, Arbeitnehmererfindungsrecht zum Gesetz der Arbeitnehmerfindung Heymanns Verlag, 5. A. 2011, gebunden, ca. 1400 Seiten, ca. 238,00 EUR, Bestellnummer 8032594 Bartenbach,

Mehr

Sichere Rechte und Strukturen

Sichere Rechte und Strukturen Sichere Rechte und Strukturen Workshop Krisensicheres Handeln und Gestalten 23. Januar 2003 Berlin Inhalt 1. Rechte 2. Strukturen Folie: 2 Rechte an Software - Übersicht Urheberrecht Patentrecht Eigentum

Mehr

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz e Bartenbach, Arbeitnehmererfindungsgesetz zum Gesetz der Arbeitnehmerfindung Heymanns Verlag, 5. A. 2011, gebunden, ca. 1400 Seiten, ca. 238,00 EUR, Bestellnummer 8032594 Erscheint

Mehr

Geschmacksmuster. ästhet. Form (2- oder 3- dim.) Muster der Schichten. Anmeldung: EUR 300

Geschmacksmuster. ästhet. Form (2- oder 3- dim.) Muster der Schichten. Anmeldung: EUR 300 1 Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland Überblick Patent techn. Verfahren, Anordnungen, Verwendungen und/oder Stoffe EUR 60 Prüfung: EUR 350 20 Jahre, Arzneimittel: 25 Jahre Gebrauchsmuster techn. Anordnungen

Mehr

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Geschmacksmuster/s Geistiges Eigentum 12 Wintersemester

Mehr

Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015. Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling

Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015. Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2014/2015 Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Rechtsanwalt Dr. Jochen Bühling Krieger Mes & Graf v. der Groeben Bennigsen-Platz 1 D-40474 Düsseldorf Telefon: +

Mehr

Absicherung von Innovationen...

Absicherung von Innovationen... 1 Absicherung von Innovationen......durch gewerbliche Schutzrechte 2 Innovation Erfindung, neues Design, einprägsamer Name für neue Dienstleistung Welche Mittel stehen zum Erreichen dieses Ziels zur Verfügung

Mehr

Arbeitsrichtlinien. Frage Q183* Rechte des Arbeitgebers/Dienstherrn an geistigem Eigentum

Arbeitsrichtlinien. Frage Q183* Rechte des Arbeitgebers/Dienstherrn an geistigem Eigentum Arbeitsrichtlinien von Luis-Alfonso DURAN, Generalberichterstatter, Jochen E. BÜHLING, Stellvertreter des Generalberichterstatters und Ian KARET, Stellvertreter des Generalberichterstatters, Dariusz SZLEPER

Mehr