Dr. Ekkehard Petzold Weissenburgstr.14, D Münster Sachverständigenbüro Tel. (+49) , Fax

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1 Dr. Ekkehard Petzold Weissenburgstr.14, D Münster Sachverständigenbüro Tel. (+49) , Fax Erkundung-Bewertung-Sanierung von Umweltschäden Umnutzung von Industrie-, Gewerbe-, Wohnstandorten petzolde@uni-muenster.de Dr. Petzold, Weissenburgstr.14, D Münster Anwohnergemeinschaft Celler Str. / Braunschweiger Str. Frau Majer Celler Str Bremen Münster, Vorgang: Bauherr: Mein Auftrag: Bauvorhaben Bunker Braunschweiger Strasse 17-19, Bremen Architekt Mielke (und Partner) / F48 GbR, Bremen (genaue Daten sind ggf. nachzureichen) Prüfung der geplanten Baumassnahmen (mit Bestands-Abriss) auf Umweltverträglichkeit, Risiken und Durchführbarkeit Auftraggeber: Anwohnergemeinschaft Celler Str. / Braunschweiger Str. Hier: Meine Bewertung von: Lichte Beratende Ingenieure, , Auftrag D457: Schwingungstechnisches Überwachungsprogramm. Objekt: Bremen, Braunschweiger Str , Auftraggeber: F48 GBR Dr. Ekkehard Petzold Von der IHK Münster öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gewässergefährdungen und Gewässerschäden Anerkannter Sachverständiger nach 31a Abs. 3 B II Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen Fachkundiger für Ölspurbeseitigung - DWA / Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v., Hennef

2 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunsch. Str. Zu: Lichte ( ): Schwingungen / Meßtechnik , S. 2 P1 Veranlassung Die Anwohner-Gemeinschaft legte mir das Gutachten des Büro Lichte (nachfolgend: Lichte) vor. Das Gutachten berücksichtigt offenbar das neuere Abbruchkonzept, wonach die obere Decke des Bunkers nicht mehr durch Lockerungssprengungen abbruchreif gemacht wird, sondern mittels größerer Zange zerlegt werden soll. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Bearbeitung der Bodenplatte mittels Sprengungen. Unter Punkt 3 teilt Lichte mit, daß das vorliegende Meßprogramm dem Schutzbedarf der Nachbarbebebauung genüge leisten soll. Hierzu ist kritisch erneut das anzumerken, was ich zuvor bereits mitgeteilt hatte: Ein Meßprogramm dokumentiert nur die Entstehung von Schäden (sofern sie entstehen), verhindert sie aber nicht. Dem Schutz der Nachbarbebauung und auch dem Schutz der Nachbarn selbst ist eine Dokumentation wenig dienlich. Ziel aller Aktivitäten muß es vielmehr sein, Schäden zu verhindern, bzw. von vorn herein sicher auszuschließen. P2 Lageplan Lichte zeigt in Abb. 1 und 2 Lagepläne. Dabei wird die Distanz zwischen Bunker-Südseite (Anbau, nicht explizit dargestellt) und Nordseite der angrenzenden Bebauung Celler Straße in der Karte mit 17 m angegeben. Meine Vermessung mit Googleearth ergibt jedoch nur etwa 11 m. Demnach liegt die von Lichte zu Grunde gelegte Distanz um etwa 50 % höher, als ich sie bei Googleearth mit etwa 11 m festgestellt habe. Daraus folgt: Lichte geht von grundlegend falschen Distanzen für das weitere Meßkonzept aus.

3 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunsch. Str. Zu: Lichte ( ): Schwingungen / Meßtechnik , S. 3 P3 Abbruchtechniken (Zu Lichte: 4.2 Meßpunkte) Hier ist nur von Abbruchzange, Reißhaken oder Lockerungssprengungen die Rede, weshalb von Lichte nur kurzzeitige Erschütterungen erwartet werden. Dies ist aus meiner Sicht unzureichend: Zumindest zu Abbruchbeginn ist der Hammereinsatz zu erwarten, um Angriffsöffnungen für die Zange anzulegen. Weitere Hammer-Einsätze sind denkbar. P4 Personal (Zu Lichte: 4.2 Meßpunkte) Zur Betrieb der Meßeinrichtungen und zum Umsetzen soll ein unterwiesener Mitarbeiter des Abbruchbetriebes eingesetzt werden. Dies ist grundsätzlich nicht akzeptabel, und daher abzulehnen: Messungen müssen durch ein neutrales externes Büro erfolgen, nicht durch das Abbruchunternehmen. P5 Erschütterungen (Zu Lichte: Tabellen 3 + 4, und Punkte 5 + 6) In diesen Tabellen für kurzzeitige und Dauer- Erschütterungen berücksichtigt Lichte jeweils die Zeile 2 Wohngebäude. Dies ist sachlich nicht akzeptabel: Hier ist vielmehr Zeile 3 zu berücksichtigen: Bauten, die wegen ihrer besonderen Erschütterungsempfindlichkeit nicht denen nach Zeile 1 und 2 entsprechen und besonders erhaltenswert sind. Zweifelsohne ist die Bebauung in der Bunker-Umgebung und in diesem Stadtteil besonders erschütterungsempfindlich und besonders erhaltenswert, was bei einer Ortsbesichtigung durchaus erkennbar ist.

4 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunsch. Str. Zu: Lichte ( ): Schwingungen / Meßtechnik , S. 4 P6 Besondere Empfindlichkeit bei Erschütterungen (Zu Lichte: Punkt 6, S. 7 oben) Hier teilt Lichte mit, daß ihm Hinweise auf eine Einstufung von Gebäuden als besonders erschütterungsempfindlich und besonders erhaltenswert im Sinne von Zeile 3 der Tabellen 1 und 3 der DIN nicht vorliegen. Eine derartige Aussage eines Gutachters ist nicht nachvollziehbar, denn das Thema Erschütterungsempfindlichkeit wird in allen Unterlagen zu diesem Fall wiederkehrend angesprochen. Eine Inaugenscheinnahme der Gebäude im Umfeld des Bunkers hätte hier weitergeführt, und auch ein Blick in die vom Bauherrn veranlaßten Gutachten: Nicht ohne Grund ist am Nachbargebäude Nr. 13 eine Handschachtung ausgeführt worden. Es ist zu vermuten, daß der Gutachter Lichte die Örtlichkeiten nicht in Augenschein genommen hat. Insofern ist das Gutachten nicht wirklich verwertbar. P7 Schwellwerte (Zu Lichte: Punkt 7) Hier legt der Gutachter Lichte Schwellwerte fest. In Anbetracht der falschen Einstufung der Gebäude (zu Zeile 2 statt zu Zeile 3) und in Anbetracht der vermutlich unzureichenden Ortskenntnisse sind diese Schwellwerte ohne Begründung und daher nicht verwertbar. P8 Umbau von Meßgeräten (Zu Lichte: Punkt 8) Die Durchführung der Messungen und der Betrieb der Meßgeräte durch das Abbruchunternehmen ist nicht akzeptabel. Diesem Vorgehen kann nicht zugestimmt werden. Grundsätzlich wäre das Büro Lichte sogar entbehrlich, wenn die Messungen und die Aufstellung der Meßstationen durch das Abbruchunternehmen ausgeführt werden.

5 Sachverständigenbüro Dr. Petzold. Bunker Braunsch. Str. Zu: Lichte ( ): Schwingungen / Meßtechnik , S. 5 Auf S. 8 mittig fordert das Büro Lichte, daß beim Wechsel von kurzzeitigen auf Dauer- Erschütterungen oder umgekehrt das Sachverständigenbüro Lichte informiert werden soll, um das Meßgerät anzupassen. Ein derartiges Vorgehen ist auf Baustellen kaum (besser. nicht) praktikabel, weil Wechsel in den Abbruchverfahren bei Störungen oder unerwarteten Situationen durchaus schnell und wiederkehrend vorgenommen werden können. Eine Verständigung des zuständigen Lichte-Betreuers in Leipzig (Tel ) und dessen Anreise nach Bremen zwecks Meßstellen-Umbau dürfte Wartezeiten von vielen Stunden verursachen. Dies ist auf Baustellen üblicherweise nicht erwünscht. Fazit Das im Gutachten Lichte vorgestellte Vorgehen ist insgesamt fragwürdig: A) Grundlagen zur Einstufung der gefährdeten Bausubstanz und Schwellwerte sind nicht realitätsnah und bleiben ohne Begründung. B) Durchführung der Messungen und ihre Betreuung durch das Abbruch-Unternehmen lassen die gebotene Neutralität vermissen. C) Umstellungen der Meßtechnik durch einen Betreuer aus Leipzig erfordern hohen Zeit- und Anreiseaufwand, was bei kurzfristigen Umstellungen des Abbruchverlaufs auf Baustellen kaum abgewartet werden kann. Hohe Baustillstandskosten kommen ggf. hinzu. Grundsätzlich: Ziel ist nicht die Dokumentation unzulässiger Schwingungen und daraus resultierender Schäden, sondern die sichere Vermeidung solcher Schäden. Das Gutachten Lichte ist insgesamt nicht weiterführend. Dr. Ekkehard Petzold

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