Agentur für Arbeit Bad Kreuznach

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1 Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Eingliederungsbilanz 2014

2 Herausgeber: Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Bosenheimer Str Bad Kreuznach Telefon 0671 / Telefax 0671 /

3 Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbilanz Vorbemerkungen 2. Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln 2.1 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer 2.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen 2.3 Förderung von Frauen 3. Zahlen, Daten, Fakten Tabellenteil

4 Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Eingliederungsbilanz Vorbemerkungen Jede Agentur für Arbeit hat nach Abschluss eines Haushaltsjahres nach 11 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) eine Eingliederungsbilanz zu erstellen, aus der die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung dargestellt werden. Die Verantwortlichkeit der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach, in der Betrachtung der Eingliederungsergebnisse, bezieht sich auf den Kundenkreis des SGB III (Bezieher/- innen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslose ohne Leistungsanspruch). Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach 3 Abs. 4 und 5 SGB III sind alle Leistungen des Eingliederungstitels (Kapitel 2 des Haushaltsplanes der Bundesagentur für Arbeit) und einzelne Leistungen des Kapitels 3. Die Leistungen aus Kapitel 3 werden im Tabellenanhang als weitere Ermessensleistungen ausgewiesen. In der vorliegenden Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach werden die Aktivitäten und Ergebnisse zur aktiven Arbeitsförderung für das Jahr 2014 dargestellt. Durch die Eingliederungsbilanz soll Transparenz hergestellt werden: wofür die Agentur für Arbeit ihre Mittel eingesetzt hat, wie hoch der durchschnittliche Aufwand bei den einzelnen Leistungen ist, welche Personengruppen gefördert wurden und wie wirksam die Förderung ist. Ziel der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist es, A. die Angebotsstruktur zu verbessern, qualifikatorische Mismatch-Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Chancen der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen; B. Beschäftigung zu schaffen; C. Berufsausbildung zu fördern und D. sonstige Leistungen beizutragen.

5 Das Ziel der aktiven Arbeitsförderung besteht darin, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot eine größtmögliche Zahl Betroffener in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Zur Beurteilung der Effizienz des Mitteleinsatzes ist der Zielindikator durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer eine wichtige Beurteilungsgröße (vgl. Tab. 2). Der Gesetzgeber fordert in 11 SGB III, neben dem Nachweis einer Gesamtzahl an Geförderten insbesondere den Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen auszuweisen (vgl. Tab. 3a). Gemäß 8 Abs. 2 SGB III besteht die Verpflichtung, mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen. Im Rahmen der Eingliederungsbilanz wird überprüft, inwieweit die Ziele des 8 SBG III erreicht worden sind bzw. in welchem Umfang noch Handlungsbedarf besteht. Die Eingliederungsbilanz enthält folglich sowohl Daten über die quantitative Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung, als auch deren Wirksamkeit (vgl. Tab. 4a). Gemäß 11 Abs. 2 Satz 2 SGB III soll ein Vergleich regionaler Eingliederungsbilanzen möglich sein. Ein solcher Vergleich ist jedoch nur zwischen Agenturen mit ähnlichen Rahmenbedingungen am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt sinnvoll. Als Basis sind die im Rahmen der Typisierung von Agenturbezirken festgelegten Vergleichstypen im Benchmark heranzuziehen. Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach gehört zusammen mit weiteren 13 Agenturen Elmshorn Hameln Oldenburg Wilhelmshaven Kassel Lüneburg - Uelzen Neumünster Lübeck Heide Flensburg Stade Emdem-Leer Celle Göttingen zu dem Vergleichs-/Strategietyp IIIb (gering verdichtete und ländliche Bezirke mit durchschnittlicher Arbeitslosigkeit): 2. Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln Bei der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach wurden im Jahr 2014 für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III insgesamt 11,955 Mio. ausgegeben beliefen sich die Ausgaben noch auf 10,150 Mio.. Von den Ausgaben von 11,955 Mio. entfielen auf den Eingliederungstitel im engeren Sinne (Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, Berufliche Weiterbildung) insgesamt 9,302 Mio. und auf weitere Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (Rehaleistungen) 2,653 Mio.. Siehe Tabelle 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben

6 2.1 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer Die durchschnittlichen Ausgaben pro geförderter Arbeitnehmer und Monat sind aus der Tabelle 2 für jede einzelne Leistungsart zu entnehmen. Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach hat im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um ermessenslenkende Regelungen den Vermittlungsfachkräften an die Hand zu geben. Dies vor dem Hintergrund, möglichst vielen Betroffenen den notwendigen Zugang zu den arbeitsmarktpolitischen Leistungen zu ermöglichen. Siehe Tabelle 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderter Arbeitnehmer 2.2 Umfang der Förderung sowie Nachweis besonders förderungsbedürftiger Personengruppen Mit Zugängen von Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB III in Arbeitslosigkeit stieg die Anzahl der Arbeitslosen gegenüber 2013 (14469) gering um 253 an. Wie auch in den Vorjahren gestaltete sich die Planung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten so, dass fast alle besonders förderungsbedürftige Personengruppen entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit beim Instrumenteneinsatz berücksichtigt werden konnten. Die Förderung von Geringqualifizierten fand im Jahr 2014 im Bezirk der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach auf einem angemessenen Niveau statt, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. An den Aufwendungen haben Geringqualifizierte mit insgesamt Förderungsfällen einen überproportionalen Anteil. Siehe Tabelle 3a Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsfähige Personengruppen (Zugangsdaten) 2.3 Förderung von Frauen Der Zugang von Frauen in die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III bei der Agentur für Arbeit Bad Kreuznach ist von 41,6% ( 2013 ) auf 41,9% in 2014 gestiegen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit im Bestand in 2014 auf 45,8% gegenüber 45,6 % im Vorjahr geringfügig erhöht Siehe Tabelle 4a Siehe Tabelle 4b Zugangsdaten für Frauen Bestandsdaten für Frauen Nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III wird eine Mindestbeteiligung von Frauen an Leistungen der aktiven Arbeitsförderung entsprechend ihrer Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit vorgeschrieben.

7 Ziel war eine Mindestbeteiligung von Frauen an Leistungen zur Eingliederung von 44,9 %. Realisiert werden konnte ein Förderanteil (ohne Förderung der Berufsausbildung) von 47,6 %. Die Differenz von Zielförderquote zum realisierten Förderanteil weist für 2014 ein Plus von 2,8 aus (2013 betrug die Differnz noch 5-0,9 ). Siehe Tabelle 4cI Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 3. Zahlen, Fakten, Daten siehe Tabellenteil

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