Kriterien & Grundsätze der Antragsbegutachtung durch den Beirat für Leistungs- und Spitzensport

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1 Kriterien & Grundsätze der Antragsbegutachtung durch den Beirat für Leistungs- und Spitzensport Maßnahmen- und Projektförderung 2017 Förderungsbereiche mit hoher Priorität gemäß Förderungsprogramm 2017 Verbindliche Regelung für die Förderungsbereiche M.2, M.3 und M.4.: Aufgrund der sonst gegebenen Zeitverzögerung von einem Jahr sind für die 2016 geförderten Maßnahmen/Projekte in den Bereichen M.2, M.3 und M.4 (Unterkategorien M.4.2 M.4.5) bis zum 04. September 2016 Zwischenberichte (gemäß Vorlage) vom jeweiligen Bundes-Sportfachverband einzureichen. Diese können in der Folge im Zuge der Abrechnung mit den entsprechenden Ergänzungen als Endberichte in den Sachbericht übernommen werden. M.1 Trainingswirksame Maßnahmen und Projekte (Spitzensport und Nachwuchs) Trainingswirksame Maßnahmen sind spezielle zusätzliche Trainingsmaßnahmen, die durch die Grundförderung nicht abgedeckt sind. Die am häufigsten als förderungswürdig erachteten Positionen in diesem Förderungsbereich - Trainingslehrgänge für Bundes-KaderathletInnen im Bereich Nachwuchs und Elite (allgemeine Lehrgänge/Lehrgänge mit speziellen Schwerpunkten) - Training mit Sparring-PartnerInnen - Training mit international renommierten und spezialisierten TrainerInnen für spezielle Trainingsmaßnahmen/Lehrgänge Priorität. Die einzelnen Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Förderungsprogramm 2017 zu 100% zweckgebunden. Zudem sind innerhalb dieses Förderungsbereichs die Förderungsbeträge in der Unterkategorie Nachwuchs (M.1.2) zweckgebunden und Umwidmungen von Nachwuchs (M.1.2) zu Elite (M.1.1) nur auf Antrag möglich. M.2 Forschung und Entwicklung zur Leistungsoptimierung im Bereich Material und Technik Priorität. Die einzelnen Maßnahmen und Projekte inklusive forschungsrelevanter projektbezogener Materialanschaffungen werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Förderungsprogramm 2017 zu 100% zweckgebunden. 1/6

2 M.3 Sportwissenschaft, Sportmedizin und präventive Maßnahmen - Leistungsdiagnostik und kontinuierliche sportmedizinische und sportwissenschaftliche Betreuung - Physiotherapeutische Betreuung - Sportpsychologische Betreuung (ausschließlich coach-the-coach Maßnahmen (ÖBS)) - Teamärzte/sportmedizinische Betreuung bei Wettkämpfen Priorität. Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Grundsätzlich nicht gefördert werden sollten einmalige medizinische Untersuchungen. Sehr wohl gefördert werden sollten sportmedizinische Untersuchungen mit nachhaltig kontinuierlicher Betreuung. Die Förderung von Nahrungsergänzungsmittel wird vom Beirat abgelehnt. Förderungsprogramm 2017 zu 100% zweckgebunden. M.4 Nachwuchsförderung und Schulkooperationen - Gezielte Talentförderungsmaßnahmen des Bundes-Sportfachverbandes - Maßnahmen und Projekte in Kooperation mit Nachwuchskompetenzzentren und anerkannten Spezialeinrichtungen des Bundes - Maßnahmen- und Projekte in Kooperation mit Bundes-Leistungszentren und anerkannten Bundes-Stützpunkten - Gezielte Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung der Athleten/innen beim Übertritt vom Nachwuchsleistungssportbereich zum Spitzensportbereich Maßnahmen und Projekte in diesen Unterkategorien haben für den Beirat sehr hohe Priorität. Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Nachwuchsprojekte, die ein schlüssiges Gesamtkonzept von der Talentförderung bis zum Übergang in den Leistungsund Spitzensport beinhalten, sind von vorrangiger Bedeutung. Förderungsprogramm 2017 zu 100% zweckgebunden. 2/6

3 M.6 Beschickung zu Wettkampf und Training Priorität. Für den Förderungsbereich M.6 Beschickung zu Wettkampf und Training erfolgt die Empfehlung auf Basis eines Vergabemodus, der die folgenden Kriterien beinhaltet: - Art und Größe des Verbandes (Anzahl der Sparten/Disziplinen; Mannschaftsspielsportart) - erhöhter Materialaufwand - Erfolg des Verbandes Weitere Förderungsbereiche gemäß Förderungsprogramm 2017: M.5 Aus- und Fortbildungen - Beschickung von NationalteamtrainerInnen und Nachwuchs- NationalteamtrainerInnen zu internationalen Fortbildungen - Einladung international renommierter TrainerInnen zur Fortbildung der NationalteamtrainerInnen und Nachwuchs-NationalteamtrainerInnen Maßnahmen und Projekte in diesem Förderungsbereich haben für den Beirat hohe Priorität. Die eingereichten Maßnahmen und Projekte wurden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Fortbildungen der NationalteamtrainInnen und Nachwuchs-NationalteamtrainInnen mit internationalem Bezug sind von vorrangiger Bedeutung. Keine Förderung nationaler Ausbildungen (ÜbungsleiterInnen, InstruktorInnen, staatlichen Trainerausbildungen, etc.), da diese im Aufgaben- und Kompetenzbereich der Österreichischen Bundes-Sportakademien liegen. M.7 Investitionen und Reinvestitionen im Verbandsmanagement und in Leistungszentren Maßnahmen und Projekte in diesem Förderungsbereich haben für den Beirat keine hohe Priorität. Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die grundsätzliche Empfehlung des Beirats ist es, Anschaffungen, Investitionen und Materialkosten nur im Rahmen der unten angeführten Maximalbeträge zu fördern. Die folgenden Maximalbeträge werden vorgeschlagen: Investitionen im Verbandsmanagement: Anschaffungen Material/Sportausrüstung/Kleingeräte: 1.000,- Euro 5.000,- Euro 3/6

4 M.8 Veranstaltungsmanagement - Pre-Events/Testevents für Weltmeisterschaften - Weltweite Veranstaltungen/Weltcup/Qualifikationsbewerbe für Weltmeisterschaften (Mannschaftssportarten) - Europaweite Veranstaltungen/Europacup/Qualifikationsbewerbe für Europameisterschaften (Mannschaftssportarten) - Internationale Nachwuchsveranstaltungen Der Beirat empfiehlt die Durchführung internationaler Wettkampf-Veranstaltungen in Österreich zu fördern bei denen mindestens 5 Nationen (inkl. Österreich) teilnehmen. Der Beirat empfiehlt internationale Großsportveranstaltungen, die vom Sportministerium gemäß 20 BSFG 2013 gefördert werden, nicht aus Mitteln des BSFF zu unterstützen. Gemäß Förderungsprogramm 2017 können Anträge auf Förderung im Bereich M.8 Veranstaltungsmanagement für maximal 50% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme bzw. des jeweiligen Projektes gestellt werden. Gemäß 20 (2) BSFG 2013 liegt die Förderung der Durchführung von Sportveranstaltungen von internationaler Bedeutung in Österreich, wie Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, oder von gesamtösterreichischer Bedeutung sowie gesamtösterreichischer Sporttagungen im Zuständigkeitsbereich des Sportministeriums. M.9 Behindertensport einschließlich Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Für folgende Bereiche können Anträge gestellt werden: - Basiskosten Behindertenspitzensport - Beschickung zu Großsportveranstaltungen (v.a. Para-WM und -EM) - Sportentwicklung Behindertenspitzensport Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Eine Förderung für die Bereiche Basiskosten Behindertenspitzensport und Beschickung zu Großsportveranstaltungen ist nur für an internationalen Großsportveranstaltungen (und den entsprechenden Qualifikationswettkämpfen) teilnehmende Behindertenspitzensportler/innen vorgesehen. Der Bereich Sportentwicklung Behindertenspitzensport liegt in erster Linie im Kompetenzbereich des ÖBSV. Für Sportarten die nicht im Kompetenzbereich des ÖBSV liegen, sind Sonderregelungen zu treffen. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Voraussetzung für eine Förderung im Förderungsbereich M.9 ist ein bestehendes Einvernehmen mit dem ÖBSV. 4/6

5 M.10 Verbandsorientierte Gender- und Frauenprojekte Trainingswirksame Maßnahmen für Frauen und Mädchen sind im Förderungsbereich M.1 zu beantragen und stellen kein spezielles Projekt im Bereich Gender und Frauen dar. Darüberhinausgehende gender- und frauenspezifische Maßnahmen- und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. Dabei wird zwischen Projekten im Bereich Gender-Mainstreaming bzw. im Bereich Frauenpolitik/Frauenförderung unterschieden. M.11 Den Spitzensport ergänzende Aktivitäten Der Beirat gibt keine Empfehlung für Maßnahmen- und Projektförderungsanträge im Bereich der Professionalisierung der Medienarbeit ab und empfiehlt eine grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Förderung dieser Anträge in der Bundes-Sportkonferenz zu treffen. M.12 Sondermaßnahmen zur Vorbereitung auf ausgewählte Sportgroßveranstaltungen Die eingereichten Maßnahmen und Projekte werden hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit im Detail begutachtet. Die vom Beirat als förderungswürdig erachteten Projekte und Maßnahmen werden zur Umsetzung empfohlen. M.K Projekte zur Sportentwicklung in Kooperation mit Dachverbänden Die Förderungskriterien für diesen Förderungsbereich werden separat, gemeinsam mit dem für diesen Bereich vorgesehenen eigenen Antragsformular, bekannt gegeben. 5/6

6 Zusammenfassung wichtiger ergänzender Punkte zur Antragsbegutachtung durch den Beirat für Leistungs- und Spitzensport Qualität der Anträge Die Qualität der Anträge und Konzepte variierte im letzten Jahr sehr stark zwischen den einzelnen Verbänden. Die Beurteilung der Anträge kann nur auf Basis der vorliegenden Informationen getroffen werden. Empfehlung: Verbesserung der Struktur, Qualität, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Anträge. Die Teilnahme der Verbände an den vom BSFF durchgeführten Workshops wird empfohlen. Prozedere Antragsbegutachtung Jeder Antrag in der Maßnahmen- und Projektförderung wird durch den Beirat begutachtet. Die Entscheidung ob Anträge als förderungswürdig erachtet werden basiert auf vom Beirat entwickelten und festgelegten, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien und Vergabemodi. Die Beurteilung der einzelnen Anträge wird nicht beeinflusst durch etwaige Förderungsbeträge der Vorjahre und die Entscheidungen über die Förderungswürdigkeit werden unabhängig der Erweiterten erfolgsbezogene Grundförderung (G.5) getroffen. 6/6

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