Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin SGIM gültig ab 1. Januar 2007

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1 Fortbildungsprogramm der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin SGIM gültig ab 1. Januar Grundlagen, Allgemeines 1.1. Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der Fortbildungsordnung (FBO) verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben Grundlage für das Fortbildungsprogramm (FBP) für Internisten bildet die FBO der FMH. Für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gelten auch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) über die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie ( > Ethik > Richtlinien und Empfehlungen) Der Vorstand der SGIM erlässt Ausführungsbestimmungen zum vorliegenden FBP (vgl. Anhänge). Diese sind auf der Website der SGIM unter einsehbar. Frequently Asked Questions (FAQs) sind auf den Websites der FMH und der SGIM zu finden ( und 2. Art und Umfang der Fortbildung 2.1. Pro Jahr werden 80 Stunden Fortbildung gefordert. 50 Stunden müssen mit 50 Credits nachgewiesen werden. Ein Credit entspricht in der Regel 60 Minuten. 30 der 80 Stunden Fortbildung können aus frei wählbaren Gebieten stammen respektive als Selbststudium absolviert werden, sofern die Themen mit der beruflichen Tätigkeit des Internisten in Zusammenhang stehen (nicht kontrollierte Fortbildung) Mindestens 40 der 50 nachzuweisenden Credits müssen von der SGIM als internistische Fortbildung anerkannt sein. Um eine ausgewogene Fortbildung zu gewährleisten, können aus einem einzelnen internistischen Fachgebiet nicht mehr als 20 Credits pro Jahr anerkannt werden.

2 2.3. Nicht-fachspezifische Veranstaltungen, die ethische, standes- oder gesundheitspolitische Anliegen verfolgen, Managementfragen erörtern oder der Schulung im Bereich des Notfalldienstes dienen und die von einer kantonalen Ärztegesellschaft, der FMH oder von einer Fachgesellschaft durchgeführt oder anerkannt sind, werden im Umfang von maximal 10 der 50 nachzuweisenden Credits berücksichtigt Die SGIM kann bei der Vergabe von Credits das Verhältnis zwischen Zeiteinheit und Credits erhöhen oder senken. Die Kriterien hierfür finden sich in Anhang 1 ( Die absolvierte Fortbildung ist zu protokollieren und auf Verlangen der Geschäftsstelle der SGIM einzureichen. Das Formular findet sich in Anhang 2 ( 3. Fortbildungskontrolle 3.1. Mit der Fortbildungskontrolle wird jeweils ein Zeitraum von drei Jahren überprüft. Die erste Dreijahresperiode betraf die Jahre Die Fortbildungskontrolle erfolgt in der Regel im ersten Quartal des Folgejahrs einer Dreijahresperiode. Die hierfür verwendeten Credits dürfen der Fortbildung für die nächste Kontrollperiode nicht nochmals angerechnet werden. Ein Übertrag von Plusstunden respektive die Kompensation von Minusstunden ist nur innerhalb einer Dreijahresperiode möglich Alle fortbildungspflichtigen Internisten müssen eine Selbstdeklaration abgeben, mit der sie bestätigen, die Vorgaben des FBP eingehalten zu haben. Die Selbstdeklaration erfolgt in der Regel per Internet. Der Vorstand der SGIM entscheidet jeweils über die Durchführung und den Umfang von Stichproben Alle Mitglieder der FMH, welche mittels Selbstdeklaration bzw. nach erfolgter Stichprobe die Bedingungen des FBP erfüllt haben, erhalten das von der FMH und der SGIM gemeinsam ausgestellte Fortbildungsdiplom. Nicht-Mitglieder der FMH erhalten eine Bestätigung der SGIM.

3 3.4. Für die Fortbildungskontrolle erhebt die SGIM kostendeckende Gebühren. Der Vorstand der SGIM erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen. Er kann die Gebühren für Mitglieder und Nicht-Mitglieder der SGIM differenzieren. Das Gebührenreglement für die Fortbildungskontrolle findet sich in Anhang 3 ( 4. Limitationen 4.1. Nicht-internistische Themen Nicht oder nur teilweise als internistische Fortbildung anerkannt werden Fortbildungsangebote, die nicht dem Bereich der Inneren Medizin und deren Spezialitäten zugeordnet werden können, sofern sie nicht für die klinische Betreuung internistischer Patienten benötigt werden. Eine Liste der Themen, die nicht an die internistische Fortbildung angerechnet werden findet sich in Anhang 4 ( E-Learning Die Kriterien zur Vergabe von Credits für elektronisches Lernen (CME, E- Learning-Programme am Computer oder im Internet, Fernunterricht per Video, Telefonkonferenzen etc.) finden sich in Anhang 5 ( Für anerkannte E-Learning-Programme werden maximal 20 Credits pro Kalenderjahr angerechnet Wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Inneren Medizin Für wissenschaftliche Arbeiten, die in einer medizinischen Zeitschrift mit Peer Review publiziert wurden, gilt: - Für eine Arbeit als Erstautor werden 10 Credits pro Arbeit angerechnet. - Für eine Arbeit als Co-Autor werden 5 Credits pro Arbeit angerechnet. - Pro Jahr werden maximal 20 Credits für die wissenschaftliche Publikationstätigkeit angerechnet. Massgebend ist das Erscheinungsjahr der Arbeit Peer Review-Tätigkeit Das Peer Reviewing für eine indexierte medizinische Zeitschrift wird nach Aufwand berechnet, und zwar im Umfang von maximal zwei Credits pro Arbeit. Pro Jahr werden maximal 10 Credits für das Peer Reviewing angerechnet.

4 4.5. Lehrtätigkeit Lehrtätigkeit vor Medizinstudenten und akademisch-medizinischem Publikum wird als nachzuweisende Fortbildung anerkannt. Es werden maximal 20 Credits pro Kalenderjahr angerechnet Die Lehrtätigkeit vor Ärzten an einer internistischen Fortbildungsveranstaltung wird mit der doppelten Zahl von Credits angerechnet. Das gleiche Referat kann nur einmal gezählt werden. Es werden maximal 20 Credits pro Jahr angerechnet Qualitätszirkel, Fortbildung in Gruppen Für Fortbildung innerhalb von Qualitätszirkeln, Balint-Gruppen oder ähnlichen Veranstaltungen werden maximal 20 Credits pro Jahr angerechnet. Voraussetzung ist, dass der Moderator qualifiziert ist und ein strukturiertes Konzept und Programm vorliegt. Die Credits für die Moderation eines Qualitätszirkels zählen nur einfach. 5. Anerkennung Fortbildungsveranstaltungen (gemäss Ziffer 2.2.) 5.1. Von der SGIM automatisch anerkannte Fortbildung Gewisse Fortbildungsveranstaltungen werden sofern sie den Bestimmungen des FBP der SGIM entsprechen von der SGIM automatisch anerkannt und benötigen keine weitere Validierung, das heisst, die Organisatoren müssen kein Creditgesuch einreichen: - Offizielle Veranstaltungen der SGIM, wie zum Beispiel der Jahreskongress sowie die offiziellen Weiter- und Fortbildungskurse gemäss der offiziellen Liste. - Tagungen der regionalen/kantonalen internistischen Gesellschaften. - Offizielle Veranstaltungen von nationalen und internationalen internistischen Fachgesellschaften im In- und Ausland. - Veranstaltungen von internistischen, FMH-anerkannten Weiterbildungsstätten, deren Fortbildung sich explizit auch an Internisten richtet. - Fortbildungsveranstaltungen zu internistischen Themen, organisiert von Fachgesellschaften, deren Weiterbildungsprogramm als Grundlage Innere Medizin beinhaltet: Allergologie, Angiologie, Endokrinologie/Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie, Infektiologie, Kardiologie, klinische

5 Pharmakologie, Nephrologie, Onkologie, Pharmazeutische Medizin mit Klinikbezug, Pneumologie, Tropenmedizin, Allgemeinmedizin sowie Fortbildungen des Kollegiums für Hausarztmedizin KHM. - Fortbildungsveranstaltungen, die von kantonalen Ärztegesellschaften organisiert werden und die internistische Themen betreffen, respektive medizinische Themen umfassen, die für den Internisten relevant sind. Creditgesuche für nicht fachspezifische Veranstaltungen gemäss Ziffer 2.3. sind nicht bei der SGIM einzureichen Von der SGIM nicht automatisch anerkannte Fortbildung Alle anderen Anbieter von medizinischen Fortbildungen können bei der SGIM einen kostenpflichtigen Antrag stellen, wenn sie Credits erhalten möchten. Die entsprechenden Informationen sowie die aktuellen Gebühren finden sich in Anhang 6 ( 6. Inhaber von mehreren fachlichen Qualifikationen 6.1. Die gleichzeitige Anrechnung von Fortbildung für mehrere Facharzttitel, Schwerpunkte und/oder Fähigkeitsausweise ist möglich Mehrfachtitelträger müssen mindestens 25 Credits internistischer Fortbildung nachweisen, die nicht aus dem Themenkreis der anderen Qualifikation(en) stammen 6.3. Die Weiterbildung zur Erlangung einer weiteren fachlichen Qualifikation kann nicht gleichzeitig für die internistische Fortbildung angerechnet werden. 7. Weitere Bestimmungen 7.1. Im Jahr der Geburt eines Kindes verringert sich die Fortbildungspflicht für Mutter oder Vater auf Antrag um 15 Credits Die SGIM kann einen Antragsteller ganz oder teilweise von der Fortbildungspflicht befreien. Begründete Anträge sind bei jeder Fortbildungskontrolle von neuem an die Geschäftsstelle zuhanden der Fortbildungskommission zu richten Gegen Entscheide der Fortbildungskommission im Zusammenhang mit der Fortbildungskontrolle oder der Creditvergabe kann beim Vorstand der SGIM Rekurs eingereicht werden Dieses Fortbildungsprogramm ersetzt alle vorgängigen Versionen und tritt per 1. Januar 2007 in Kraft. Es wurde von der Kommission für Weiter- und Fortbildung (KWFB) der FMH am 23. November 2006 genehmigt.

6 Anhänge 1. Anhang 1: Kriterien für die Veränderung des Verhältnisses zwischen Zeiteinheit und Credits 2. Anhang 2: offizielles Formular der SGIM zur Protokollierung der Fortbildung 3. Anhang 3: Gebührenreglement für die Fortbildungskontrolle 4. Anhang 4: Liste der Themen, die nicht an die internistische Fortbildung angerechnet werden 5. Anhang 5: Die Kriterien zur Vergabe von Credits für E-Learning 6. Anhang 6: Informationen für Organisatoren von Fortbildungsveranstaltungen betreffend Creditanträge Mai 2007

7 Anhang 1: Credits und Stunden Credits sind Leistungspunkte, die man für erfolgreich besuchte Kurse oder Tätigkeiten an der Universität, Schule oder anderen Bildungseinrichtungen erhält. Je höher der Anspruch bzw. der Aufwand eines Kurses ist, desto mehr Credits werden für eine definierte Zeiteinheit vergeben. Europäische Hochschulen sind dazu übergegangen, zur besseren Vergleichbarkeit ein 'European Credit Transfer System' einzuführen. In Anlehnung an die oben erwähnte Definition spricht die FMH in ihrer Fortbildungsordnung (FBO) ebenfalls von Credits: Art. 5 Masseinheit der Fortbildung und empfohlene Fortbildungskategorien Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungs-Credit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde entspricht. Die SGIM entscheidet, wie viele Credits für eine Fortbildungsveranstaltung vergeben werden. Massgeblich ist dabei der zeitliche Aufwand für den sich Fortbildenden: Bei Fortbildungsangeboten, die einen überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand oder Einsatz erfordern, kann die SGIM eine Stunde Fortbildung mit mehr als einem Credit validieren. Umgekehrt kann bei einfachen oder trivialen Fortbildungsangeboten eine Stunde Fortbildung mit weniger als einem Credit dotiert werden. Bei einer Veranstaltung, die weniger Credits bekommt als es der erforderlichen zeitlichen Präsenz entspricht, kann der Grund auch darin liegen, dass Teile des Angebots nicht dem Fortbildungsprogramm der SGIM entsprechen und aus diesem Grund gar nicht mitgezählt werden. Stand Mai 2007

8 Anhang 2: Offizielles Formular zur Protokollierung der Fortbildung Die Fortbildungskontrolle in Innerer Medizin für die Jahre 2004, 2005 und 2006 wird 2007 von der SGIM erstmals völlig papierlos mittels eines webbasierten Systems durchgeführt. Das beiliegende Formular dient ausschliesslich dazu, die absolvierten Fortbildungen handschriftlich für die Selbstkontrolle oder als Basis für das freiwillige, jährliche Fortbildungsdiplom der SGIM zu protokollieren. Für die Fortbildungskontrolle müssen im Fall einer Stichprobe die Daten in das Internetformular übertragen werden. In naher Zukunft wird den SGIM-Mitgliedern ein persönliches Web-Konto zur Verfügung gestellt, in das sie die absolvierten Fortbildungen laufend und online eintragen können. SGIM / Postfach 158 / 4011 Basel > Fortbildung Juni 07 1

9 Anhang 2 Fortbildungsnachweis Innere Medizin für das Jahr Die SGIM wird die Fortbildungskontrolle ab 2007 nur noch elektronisch webbasiert durchführen. Dieses Formular dient deshalb ausschliesslich den persönlichen Aufzeichnungen zur Selbstkontrolle oder aber zum Erhalt des freiwilligen jährlichen Fortbildungsdiploms der SGIM! Name Vorname PLZ Ort Weitere(r) Facharzttitel Falls Sie das freiwillige, jährliche Diplom der SGIM wünschen: Bitte füllen Sie das Formular nur mit Schreibmaschine oder mit dem PC aus. Von Hand ausgefüllte Formulare werden zurückgeschickt. Bitte nummerieren Sie Ihre Bestätigungen analog den Angaben auf dem Formular und legen Sie nur Kopien bei (keine Originale) Dieses Formular können Sie Ihren Bedürfnissen anpassen, indem Sie einfach Zeilen zufügen oder löschen. 1) Kongresse / Symposien / Vorträge / Workshops Nr. Bestätigung ja / nein Datum Ort Thema/Titel Anzahl Std. / Credits Organisator Bemerkungen SGIM / Postfach 158 / 4011 Basel Juni 07 2

10 2) Qualitätszirkel und ähnliche Veranstaltungen Anhang 2 3) Lehrtätigkeit: max. 20 Credits/Jahr (vor akademischen Publikum gilt doppelte Anzahl Credits) 4) E-Learning: max. 20 Credits/Jahr 5) Publikationen in medizinischen Zeitschriften: als Erstautor 10 Credits/Jahr, als Co-Autor 5 Credits/Jahr, total max. 20 Credits/Jahr Gesamtzahl Credits = SGIM / Postfach 158 / 4011 Basel Juni 07 3

11 Anhang 3: Gebührenordnung für die Fortbildungskontrolle Die SGIM ist als Fachgesellschaft beauftragt, bei allen fortbildungspflichtigen Internistinnen und Internisten der Schweiz zu prüfen, ob sie sich gemäss FBO der FMH und FBP der SGIM fortgebildet haben. Die Fortbildungskontrolle für die Jahre 2004, 2005 und 2006 erfolgt ausschliesslich elektronisch. Um die Kosten für die Fortbildungskontrolle zu decken, erhebt die SGIM Gebühren. Für SGIM-Mitglieder können diese Gebühren im Mitgliederbeitrag enthalten sein. Nichtmitglieder zahlen eine Gebühr, die vom Vorstand der SGIM vor jeder Fortbildungskontrolle festgelegt wird. Es wird immer die ganze Gebühr fällig, unabhängig davon, ob die Fortbildungspflicht über die ganze Kontrollperiode oder nur bei Teilen davon gegeben war und ob der Entscheid der SGIM positiv oder negativ ausfällt. Die Gebühr ist vorab zu zahlen. Das Fortbildungsdiplom wird erst zur Verfügung gestellt, wenn die Gebühr und eine allfällige Mahngebühr beglichen worden sind. Der Vorstand der SGIM legt die Mahngebühren fest. Die Gebühren 2007 in der Übersicht: Basisgebühr: Fr Erste Mahnung: Fr Zweite Mahnung: Fr Rekurs: Fr Alle Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Stand Mai 2007

12 Anhang 4: Nicht als internistische Fortbildung anerkannte Angebote Die Innere Medizin umfasst alle internistischen Fachgebiete und verlangt vom Internisten ein sehr breites Wissen. Deshalb sollen die Fortbildungsstunden der Inneren Medizin im engeren Sinn vorbehalten bleiben. Die folgenden Themen respektive Gebiete werden nicht an die nachzuweisende Fortbildung in Innerer Medizin angerechnet. Diese Liste ist beispielhaft und nicht abschliessend: 1. Tarmed-Kurse 2. EDV-Trainings 3. Nicht-fachspezifische Kommunikationskurse 4. Gesundheitspolitische Themen 5. Standespolitische Themen und Anlässe 6. Nachdiplom-Studien (MBA, MPH, MHA etc.) 7. Reiner Militärdienst in der Sanitätstruppe und Aushebungstätigkeit 8. Sämtliche Themen der Komplementärmedizin 9. Laserbehandlung der Haut und der hautnahen Schleimhäute 10. Alle medizinischen Themen / Fachgebiete, die in keinem Zusammenhang mit der Betreuung von internistischen Patienten stehen 11. Weiterbildungen zu anderen Facharzttiteln oder zu Fähigkeitsausweisen und Schwerpunkten 12. Kurse in hochspezialisierten Randgebieten (Tauchmedizin, Höhenmedizin etc.) Stand Mai 2007

13 Anhang 5: Kriterien für die Vergabe von Credits für E-Learning-Module in Innerer Medizin 1. Vorbemerkung E-Learning bedeutet die Möglichkeit, mit Hilfe der digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien selbstständig zu lernen und das Gelernte zu überprüfen. E-Learning umfasste ursprünglich alle Formen elektronisch gestützten Lernens wie Lernen per interaktivem Fernsehen, CD-ROM, Videobändern etc. Heute wird der Begriff hauptsächlich für Internet-basiertes Lernen (web-based training) benutzt. E-Learning zeichnet sich im Wesentlichen durch die folgenden drei Eigenschaften aus: E-Learning ist orts- und zeitunabhängig möglich. Die Lernangebote sind zu Kontrollzwecken einfach einsehbar und ermöglichen so eine transparente Qualitätssicherung. E-Learning vermittelt Wissen und überprüft den Lernerfolg. E-Learning wird in Form von Einheiten (Modulen) angeboten. Internet-basierte Fortbildungsmodule (FBM) werden von der SGIM als Fortbildung akzeptiert, sofern sie die unten genannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. 2. Inhalt a. Der Inhalt des FBM muss den Bestimmungen des Fortbildungsprogramms (FBP) der SGIM entsprechen. b. Das FBM darf nicht primär Werbezwecken dienen, die diesbezüglichen Richtlinien der SAMW sind strikt einzuhalten. c. Das FBM soll Heilmittel oder therapeutische Gegenstände nicht einseitig hervorheben. Die verschiedenen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sollen neutral und ausgewogen dargestellt werden. d. Die verantwortliche Fachperson ist im FBM mit Name und Kontaktadresse zu nennen. Stand Mai

14 3. Umfang a. Für anerkannte E-Learning-Programme werden maximal 20 Credits pro Kalenderjahr angerechnet. b. Der Mindestaufwand für das Absolvieren eines FBM (inkl. Lektüre von Vorbereitungstexten) muss mindestens eine Stunde betragen. Als Referenzzeit gilt die Zeit, die ein durchschnittlicher Nutzer für das Absolvieren des FBM benötigt. Eine Stunde entspricht in der Regel einem Credit, es wird jeweils auf 0.5 oder einen Credit gerundet. Dauert beispielsweise das Absolvieren eines FBM im Durchschnitt eine Stunde und 50 Minuten, so wird das FBM mit zwei Credits validiert. Ein E-Learning-Programm kann mehrere Module umfassen. 4. Wissensvermittlung und Wissensüberprüfung a. Ein FBM setzt sich in der Regel zusammen aus einem Teil, in dem Wissen vermittelt und einem Teil, in dem das vermittelte Wissen überprüft wird. Das reine Lesen von Texten oder Betrachten von Videos/Filmen im Internet ohne anschliessende Wissensüberprüfung gilt nicht als E-Learning. b. Ein FBM kann auch aus einer Kombination von obligatorischer Vorablektüre oder einer Fallbearbeitung mit begleitender Wissensüberprüfung bestehen. Das erworbene Wissen wird mittels Multiple-Choice-Fragen (MC-Fragen) überprüft. Die Antworten sollten nicht aus einem direkt bei den Fragen stehenden oder mitgelieferten Text entnommen werden können. c. Die von den Absolventen zu beantwortenden Fragen müssen auf das Wissen eines vollständig und gut ausgebildeten Internisten ausgerichtet sein. d. Die Lösungen/Antworten dürfen vom Anbieter nicht publiziert oder zugänglich gemacht werden. e. Es darf nicht möglich sein, mittels systematischer Eingaben die richtigen Antworten abzurufen oder zu erzwingen, z.b. indem alle Auswahl-Antworten angekreuzt werden und das System nur die richtigen berücksichtigt, oder indem mittels Rückschritt die Antworten korrigiert werden können. Bereits beantwortete Fragen dürfen innerhalb eines Durchgangs nicht modifizierbar sein. f. Der Fragentyp bei den MC-Fragen soll variiert werden (richtig/falsch, Verknüpfung mit weil etc.). Bei MC-Fragen mit mindestens je vier Antwortvarianten dürfen die falschen Aussagen nicht allzu offensichtlich von der richtigen Lösung differieren. Stand Mai

15 g. Ein FBM gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 60 Prozent der Antworten richtig sind. Um zu verhindern, dass Antworten erraten werden, muss für eine falsche Antwort ein Minuspunkt gegeben werden. Es ist erlaubt, in den Fragen auf die Anzahl der richtigen / falschen Antworten in der Auswahl hinzuweisen. h. Ein FBM kann mehrere Male in Folge absolviert werden. 5. Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses a. Der Zugriff auf das FBM hat so zu erfolgen, dass der Absolvent eindeutig identifiziert werden kann. b. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines FBM muss für den Absolventen eine Bestätigung ausgestellt werden, die er ausdrucken kann. Diese Bestätigung muss mindestens folgende Informationen enthalten: Bezeichnung des FBM Name des Absolventen Datum des erfolgreichen Absolvierens des FBM Anbieter des FBM 6. Überprüfung Damit die SGIM überprüfen kann, ob ein FBM die oben genannten Kriterien erfüllt, gewährt der Anbieter der SGIM kostenlosen Zugang zum FBM. 7. Selbstdeklaration Die SGIM sieht vor, die Vergabe von Credits für E-Learning-Angebote auf der Basis einer Selbstdeklaration durch den Anbieter durchzuführen. Für diesen Fall sind Stichproben vorgesehen. Falls E-Learning-Programme nicht den Angaben des Anbieters entsprechen, behält sich die SGIM vor, alle FBM des entsprechenden Anbieters von der Liste der SGIM-akkreditierten FBM zu nehmen und den Anbieter für weitere FBM zu sperren. 8. Gebühren Die Vergabe von Credits durch die SGIM ist gebührenpflichtig, s. Anhang 6 des Fortbildungsprogramms der SGIM. Stand Mai

16 Anhang 6: Informationen für Organisatoren von Fortbildungsveranstaltungen Im Auftrag der FMH ist die SGIM verpflichtet, bei allen Titelträgern in Innerer Medizin gemäss FBO und gemäss dem Fortbildungsprogramm der SGIM die jährliche Fortbildung zu kontrollieren. Hierfür müssen alle fortbildungspflichtigen Internistinnen und Internisten der Schweiz Fortbildungsangebote nutzen, für welche die SGIM Credits vergeben hat. Diese Fortbildungsangebote (FBA) werden in einer Datenbank erfasst und bei der obligatorischen Fortbildungskontrolle mit den Angaben der Internisten verglichen. Eine grosse Zahl von Fortbildungsangeboten ist automatisch anerkannt, ein Credit- Antrag ist nicht nötig (vergl. Fortbildungsprogramm der SGIM, Ziffer 5.1.). Wenn ein Organisator für sein FBA bei der SGIM Credits beantragen will, muss zwingend das entsprechende Formular (Kongresse, Seminare etc. resp. E-Learning) auf dieser Website herunter geladen, vollständig ausgefüllt und dann zusammen mit dem Detailprogramm eingereicht werden. Die SGIM wird die Vergabe von Credits im Verlauf des Jahres 2007 in eine webbasierte Lösung überführen. Sobald dieses Programm vorliegt, werden Anträge auf Papier nicht mehr entgegen genommen. Der Antragsteller wird seinen Creditantrag via Selbstdeklaration eingeben. Die SGIM behält sich Stichproben vor. Entspricht die Fortbildung nicht den Angaben des Veranstalters, so kann die SGIM die Credits entziehen. Bei ausgeprägten Abweichungen der Veranstaltung von den Angaben in der Selbstdeklaration kann die SGIM einem Veranstalter für eine definierte Zeit die Vergabe von Credits für alle seine Angebote verweigern. Für einen Creditantrag muss das Programm des Fortbildungsangebots zwingend in Form einer pdf-datei vorliegen, damit ein upload ins Web möglich ist. Es ist zu beachten, dass für jeden Anlass / jedes Angebot ein separater Antrag gestellt werden muss. Die pauschale Vergabe von Credits für serienmässige oder regelmässig wiederkehrende Fortbildungen ist nicht möglich. Stand Februar 2008

17 Die Bearbeitung eines Antrags ist kostenpflichtig. Ausgenommen sind Fortbildungsangebote der anerkannten Weiterbildungsstätten für Innere Medizin, kantonale und regionale internistische Verbände, kantonale Ärztegesellschaften sowie Qualitätszirkel zu internistischen Themen. Stand Februar 2008

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