Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 30. Juli 2015 V B 1-3 Telefon Fax
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- Christel Esser
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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 30. Juli 2015 V B 1-3 Telefon Fax An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 05 Titel Berliner Feuerwehr, Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Staaken Anlagen 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Dezember Drucksache Nr. 17/1400 (II.A.28) Auflagenbeschlüsse 2014/ VE Ansatz T 0 T Ansatz T T Ist T Verfügungsbeschränkung 300 T *) T *) Aktuelles Ist (Stand ) 0,00 *) Sperre nach 24 Abs. 3 LHO Geschätzte Gesamtkosten: T Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck 123 BauWohn, wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten; betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen. Seite 1/5
2 Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachfolgenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und der Aufhebung der nach 24 Abs. 3 LHO bestehenden Sperren bei den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zuzustimmen 2. Vorbemerkungen Die Feuerwehr Staaken ist eine Freiwillige Feuerwehr mit eigenem Ausrückbereich. Der Fuhrpark umfasst zurzeit 6 Fahrzeuge. Die bestehende Fahrzeughalle hat nur 3 Fahrzeugstellplätze. Da aus einsatztaktischen Gründen auf kein Fahrzeug verzichtet werden kann, werden die Fahrzeuge zum Teil hintereinander abgestellt bzw. sind auf dem Gelände der Wache in einem provisorischen Zelt untergebracht. Sowohl die Doppelbelegung der Fahrzeugstände, als auch die Unterbringung im Zelt führt unausweichlich zu Zeitverlusten bei Einsätzen. Die Einhaltung der Hilfsfristen ist nicht immer möglich. Da es keinen eigenen Raum für die Schutzkleidung gibt, wird diese in der alten Fahrzeughalle aufbewahrt und ist den Abgasen ausgesetzt. Das Tor zum Hof muss per Hand betätigt werden. Die Rettungskräfte müssen bei Alarm also erst zum Tor laufen, es per Hand öffnen und nach dem Hinausfahren wieder schließen. Hierdurch verlängern sich die Ausrückzeiten zusätzlich. Diese Situation ist unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten als auch im Hinblick auf die einzuhaltenden Hilfsfristen nicht vertretbar. Durch den Neubau einer Fahrzeughalle mit drei Fahrzeugständen und einem angegliedertem Lager für die Rettungsdienstbekleidung (Poolraum) wird Abhilfe geschaffen. Darüber hinaus wird das Tor durch ein elektrisch betriebenes Schiebtor ersetzt. 3. Planungsstand / Kosten / Baubeginn Es liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 27. April 2015 über vor. Mit den Bauarbeiten soll im November 2015 begonnen werden. Die Fertigstellung der Fahrzeughalle ist für Ende 2016 vorgesehen. (Anlage 1: Stand der Maßnahme auf dem Zeitstrahl) 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO Abweichungen vom Bedarfsprogramm im Sinne 24 Abs. 5 LHO liegen nicht vor. 5. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Die unter Punkt 2 geschilderten Platzverhältnisse bzw. die nicht adäquaten Unterstellmöglichkeiten in einem provisorischen Zeltbau und der fehlende Poolraum für die Schutzkleidung sind für den Betrieb der Feuerwache kein dauerhaft hinnehmbarer Zustand. Bei einem Verzicht auf den Neubau würde die Notfallrettung in Staaken und Umgebung den gesetzlichen Anforderungen fortdauernd nicht genügen, da die Hilfsfristen bis zum Einsatzort nicht sicher eingehalten werden können. Seite 2/5
3 6. Risikoanalyse und Risikovorsorge Risiken für Mehrkosten auf Grund von: Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten 1) Vergaberisiken sehr gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Wegen der überwiegend national durchgeführten Vergaben ist die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering. 2) Insolvenz gering nicht berücksichtigt ggf. erheblich Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Die ggf. entstehenden Mehrkosten für die Beauftragung einer neuen Firma sind nicht abschätzbar. 3) Genehmigungsverfahren sehr gering berücksichtigt Die Genehmigung der Baumaßnahme erfolgt im Zustimmungsverfahren gemäß BauO Bln. Abstimmungen mit der obersten Bauaufsicht, dem Bezirk Spandau (Stadtplanung, Denkmalschutzbehörde und Straßen- und Grünflächenamt) und der Feuerwehr (Brandschutz) sind bereits erfolgt. 4) Schadstoffentsorgung gering weitestgehend berücksichtigt Zur Risikobewertung wurde ein Schadstoffgutachter beauftragt. Gemäß der Stellungnahme des Gutachters werden Schadstoffe in geringen Mengen erwartet. Die Entsorgung wurde in den Kosten berücksichtigt. Es bleibt ein geringes Restrisiko. 5) Schnittstelle zum Bestand gering weitestgehend berücksichtigt Durch die Anbindung des Neubaus an den Bestand und den Anschluss an die bestehende Haustechnik ergeben sich mehrere Schnittstellen mit geringem Risiko unvorhergesehener Bauzustände. Dieses Risiko wurde bei der Kostenberechnung berücksichtigt. Es bleibt ein geringes Restrisiko. *Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen. Aufgetreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0, 50) hoch häufig bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50 0,20) erhöht manchmal bei jedem Fall (0,20 0,10) etwas erhöht selten bei jedem 10 bis 25. Fall (0,10 0,04) gering fast nie höchstens bei jedem 25. Fall (0,04-0,00) sehr gering Eine Risikovorsorge von 123,7 T für Unvorhergesehenes (UV) dient als Reserve für unvorhersehbare und unabweisbare Maßnahmen. 7. Baupreis-Index Die Kostenberechnung der vorliegenden Bauplanungsunterlagen in Höhe von T basieren auf dem Kostenstand 4/2015 (II. Quartal 2015). Seite 3/5
4 Die Gesamtkosten würden, bei einem Fertigstellungszeitpunkt im IV. Quartal 2016 und einer durchschnittlichen Indexsteigerung von 2,1 % pro Jahr, auf rd T ansteigen. Grundlage der Ermittlung ist der Zeitraum II. Quartal 2015 bis IV. Quartal 2016 (Berechnung siehe Anlage 2). Als Basis für die fiktive Indexhochrechnung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist der durchschnittliche Wert der Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zwischen August 2010 und August 2014 von rd. 2,1 % * zugrunde gelegt. *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindex (Basisreihe 2005 = 100) 8. Nutzungskosten / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 8.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau Es ist ein schlichter Baukörper mit Flachdach vorgesehen, der an das Wachgebäude (Bestand) anschließt. Die tragenden Bauteile werden in Stahlbeton ausgeführt. Der Neubau besteht aus einer erdgeschossigen Fahrzeughalle und einem Poolraum für die Rettungsdienstbekleidung. Dieser Poolraum grenzt an das Wachgebäude. Er ist sowohl von der bestehenden Fahrzeughalle des Wachgebäudes als auch von der neuen Fahrzeughalle aus zugänglich Wirtschaftliche Ausführung Gebäudetechnik Wärmeversorgung Die Heizungsanlage wird vom vorhandenen Niedertemperaturgaskessel im Bestandsgebäude, welcher ausreichend Leistungsreserven hat, versorgt. Elektrotechnische Anlagen Die Fahrzeughalle erhält eine separate Unterverteilung, welche an den bestehenden Hausanschluss angeschlossen wird. Bei der Beleuchtung werden LED-Leuchtmittel eingesetzt Betriebskosten Die Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten gemäß Vordruck ABau III 1323.H F (ehemals BauWohn 123) ist als Anlage 3 beigefügt. Betriebskosten Instandsetzungskosten Nutzungskosten ,30 /a 3.200,00 /a ,30 /a Seite 4/5
5 9. Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 bei Kapitel 1250, MG 05, Titel nach 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar: T ab T T In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 5/5
6 FWST - Neubau einer Fahrzeughalle auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Staaken Planungsstand / Stand der Kostenermittlung Stand: Mai 2015 HOAI LP (Leistungsphase) 1 Grundl. ermittl. 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 1) 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung d. Vergabe 72) 8 Objektüberwachung 9 3) DIN 276 (Kostenstruktur) Schätzung Toleranz ± 30% *) Berechung ± 20% bis 25% *) Anschlag ± 10% bis 15% *) Feststellung Toleranz ± 0% *) ABau (formale Struktur) BP VPU BPU ggf. EU Vergabe (Struktur der Verfahren) VOF VOB Bauleistungen 1) Zustimmungssverfahren in der Vorbereitung. Einreichung im Mai ) Mitwirkung bei der Vergabe 3) Objektbetreuung und Dokumentation *) Die o. a. Toleranzrahmen der Gesamtbaukosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart, werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt. Anlage 1
7 Kapitel 1250, MG 05 Titel Berliner Feuerwehr, Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Staaken Anlage 2 Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung Kosten BPU Baupreisindex *) rd. 2,1 % rd pro Jahr pro Quartal Prüfung BPU II. Quartal 2015 voraussichtliche Fertigstellung IV. Quartal 2016 entspricht 6 Quartale pro Quartal x 6 Quartale rd Kosten gesamt zuzüglich mögliche Kostensteigerung fiktive Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung *) Quelle: Augustwerte des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindex (Basisreihe 2005 = 100)
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