Woh n u n gserg e ntü m e r-g e m ei n sch aft,,unterm Rege nturm" Plochingen. Hausordnung

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1 Woh n u n gserg e ntü m e r-g e m ei n sch aft,,unterm Rege nturm" Plochingen Hausordnung Präambel AIle Eigentümer und Mieter der Wohnanlage,,Unterm Regenturm" bilden zusammen eine Hausgemeinrchaft. Diese Hausordnung soll das Zusammenlebenf0rdern, ohne den Einzelnen mehr als unbedingt nöti g, in der frei en Entfaltung seiner P ersönli chkeit einzuschrrinken. GrundsaE Damit alle Bewohner den gleichen Rechtsstatus haben, sindvermietende Eigentümer verpflichtet, in den Mietvertrcigen einen Passus aufzunehmen, wonach die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung Bestqndteil des Mietvertrages ist. Eswird empfohlen, seitens der vermietenden Eigentümer dem Mieter ein Exemplar der Hausordnung zur Verfiigung zu stellen, xnie jegliche Änderungen und Ergrinzungen belmnnt zu geben. Übersetzungen in Fremdsprachen sind Sache des jeweiligen vermietenden Eigentümers. llrird die Hausordnung durch Mieter wiederholt verletzt, müssen die Eigentümer auf die Wiederherstellung der Hausordnung him,virken, dazu, sofern erforderlich, srimtliche Rechtsmittel amrenden und dies gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft nachweisen. 1. Pflege der Wohnanlage / Hausbetreuung AIle Mitbewohner der Hausgemeinschaft sind rn{gerufen, zur Pflege und Erhaltung des gemeinschaflichen Eigentums bei zu tragen. Die an den,,infotafeln" vor den Müllrdumen angebrachten Hirnveise, insbesondere Notfallhim,vei se sind zu beachten. Die gemeinschaftlichen Fkichen und Einrichtungen werden vom Hausbetreuer und Reinigungslcrriften betreut. Zu Weisungen an diese Personen ist ausschlieplich die Hausverwaltung bere chti gt. Für das Sondereigentum ist der Hausbetreuer nicht zustcindig. Betriebsstörungen, Schaden oder sonstige Verschlechterungen sind umgehend dem Hausbetreuer oder der Hausverwaltung zu melden. An den,,pinnwänden" wefden grundsritzlich nur Mitteilungen der Verwaltung, des Verwaltungsbeirats oder des Hausbetreuers bekannt gemacht. Ausfuinge einzelner Bewohner können nur in Ausnahmeftillen (2.8. Him,veise auf Gemeinschaftsveranstaltungen aus privater Initiative) vom Verwalter oder Beirat genehmigt

2 Mitteilungen an den Hausbetreuer können per Brief, auf Band, durch Fm oder persönlich überstellt Nach denwöchentlich üblichen Geschaftszeiten nvischen 7.00 und Uhr sollte nur in dringendem Notfall Kontah zum Hausbetreuer aufgenommen Die Hausbetreuer-Rufuummer wird bei Einzug durch den Hausbetreuer mitgeteilt. 2. Äußerx Bild / Antenne Die Wohnanlage,,Unterm Regenturm" ist ein künstlerisch gestaltetes ObjeW, bei dem im Gegensatz zu normalen / herkömmlichen Wohnanlagen einige Besonderheiten zu beachten sind. Die künstlerische Gestaltung ist Bestandteil der Baugenehmigng tmd stets vor sonstigen Belangen zu respehieren. Insbesondere dürftn die künstlerisch gestalteten Fassaden im Innenhof und an den Aufenfronten, das tiusere Bildder Loggien, Balkone und Terrassen sowie die Farbgebung der AuPenbereiche nicht vercindert Einefarbliche Änderung der Fensterinnenanstriche zur ursprünglich vorgegebenen Fensterauf enfarbe ist nicht zukissig. Hinweis- und Werbeschilder dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung und in Übereinstimmung mit bcurechtlichen Yorschriften sowie den Bestimmungen der WEG und der Te i lungserkkirung ange bracht w erden. Für Werbemafnahmen und Beschilderungen existiert eine von der ARGE Springmann/ Kaltenbach erstellte baurechtlich genehmigte [Yerbeflachenunterlage. Sie ist Bestandteil dieser Hausordnung. Weitere Beschilderungen können vom Verwaltangsbeirat nur dann genehmigt werden, wenn sie die kt;nstlerische Gestaltung des Objehs nicht beeintreichtigen. Die feste Installation von Markisen, Wnd- und Sichtschutzeinrichtungen, Rundfunk- und Fernsehempfangsanlagen sowie andere technische Anlagen an der Aapenseite der Gebaude ist nicht zulcissig. Ausgenommen sind Sonnenschutzeinrichtungen an den nicht künstlerisch gestalteten Aufiernvandbereichen oder Balkonuntersichten sowie Sichtschutzblenden an Balkongittern in der jew eili gen Fassadenfarbe. Die Gemeinschaft ist an ein Breitbandlmbel angeschlossen. Hier sind die Vorschriften über zu lds si ge Antennenverbindungskabe I zu beachten. 3, Gemeinschaftseigentum Samtliche Eigentümer und Bewohner sowie deren Griste haben das Recht, sich im Pavillonbereich aufzuhalten. Die Nutzung der befestigten Bereiche und Grtinflachen vor den Erdge schofwohnungen ist den dortigen Bewohnern vorbehalten. Abgegrenzte Bereiche ( z. B. Teichanlage ) dtirfen nur durch die vom Verwalter oder Beirat befugten P ersonen betreten w erden. Die Zugangstore zur Gartenanlage sind stets geschlossen zu halten. In der Gartenanlage angetroffene Personen, die nicht in der Wohnanlage wohnen, sind höflich zum Verlas,sen di e se s B ere i chs aufzufordern.

3 m Im Innenhof sowie von Balkonen, Loggien und Terrassen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet Grillen ist nur mit Elektrogerdten zulcissig. Gemeinschaftsveranstaltungen (Kennenlernfeste, Hocketsen und drgl.) sind nach entsprechender und ausreichender Information der Mitbewohner im Pavillonbereich innerhalb der Gartenanlage zulcßsig. Sie sind jedoch zeitlich begrenzt : an Wochentagen bis ahr und an Wochenenden bis Uhr. In Kellern, Aufzügen, Treppenfuiusern und sonstigen gemeinschaftlichen Rriumen darf nicht geraucht Das Abstellen von Gegensttinden auf den Gemeinschaftsflachen (Aufzugvorpkhze, Treppenhrluser, Kellerflure, Trocken- und Technilcrtiume) ist nicht gestattet. Aasnahmen müssen durch den Verwalter oder Beirat genehmigt Im Besonderen von der Eigentümergemeinschaft, wenn die rciumliche Gestaltung eine Teilbelegung zulaft, baure chtliche und brandschutzrechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen und fortlaufende Arbeiten im Hsuse nicht behindert. Fahrreider dürfen nur adden ausgewiesenen Fleichen der TG abgestellt Aus versicherungstechnischen Grnndenwird eine Unterbringung im eigenen Keller empfohlen. Auf einsehbaren Balkonen, Loggien und Terrassen darf an Wochenend - und Feiertagen keine Wrische getrocknet werden, an Werktage nur bis zu der Brüstungshöhe. Ein Wrischetrockenraum ist vorhanden. Des Weiteren ist es nicht gestattet, Balkone, Loggien und Terrassen ols Zwischenlager von Abfall und als Abstellfkichefilr balkonunübliche Gegenstrinde zu nutzen. Die Bereiche um Steinplatten und Birkorinnen von Balkonen, Loggien und Terrassen sind von Unlcrautfrei zu halten. Die Dachgartenbewohner haben nach Rücksprache mit dem Hausbetreuerfür eine ausreichende Bewrisserung der Bepflanzung za sorgen. Insbesonders in der trockenen Sommerzeit. Wasserleitungen im Aufenbereich ( Balkonen, Loggien, Terrassen und Garten ) sind bei Frostgefahr abzustellen und zu entleeren. Die Haustüren und allefeuerhemmenden Türen in den Erd-/ Untergeschofbereichen sind stets geschlossen zu halten. In den Treppenfunsern, Kellerrciumen und der TG sollte Strom möglichst q)arsam benutzt Leicht brennbare Gegenstrinde und solche, die der Gefahrgunerordnung unterliegen, dürfen in den Kellerrciumen nur in geeigneten Bekiltnissen und nur in haushaltsüblichen Mengen aujbewahrt und nicht verarbeitet werden- Benzinfahrzeuge dürfen nur in der Garage abgestellt

4 4, ry Ruhezeiten Alle kirmenden Gerciusche, durch welche andere Bewohner gestört werden, sind zu vermeiden. Radio-, Fernseh- und Musikgerrite dürfen nur auf Zimmerlautstrirke betrieben Mit Rücksicht auf die übrigen Bewohner sind zu unterlassen : Arbeiten ( Sagen, Hcimmern, Bohren ect. ) Musizieren : Wochentags : von 12.0A - U.00 Uhr und von 2A Uhr, Samstags : von ahr und ab Uhr Sonntags: gunztägig Feiertags: ganztügig Unvermeidliche Einsritze von Fremdfirmen in den Ruhezeiten müssen durch den beim Hausbetreuer angemeldet und an den,,pinnwänden" bekannt gemacht Baden und Duschen sollte rwischen und 5.00 Uhr möglichst vermieden Weitere Einschrdnlcungen im Einzelfall bleiben der Eigentümergemeinschaft vorbehalten. 5. Tierhaltung Eine Tierhaltung ist dem Verwalter anzuzeigen und zuvor mit dem Eigentümer abzustimmen. Tiere sind artgerecht zu halten, daf keine Mitbewohner belasigt Gefcihrliche Tiere dürfen in der Wohnanlage weder gehalten noch dorthin mitgebracht Hunde sind innerhalb des Hauses und Grundstücks an der Leine zu fiihren. Etwai ge,, H inter lassenschafi en " von Tieren sind umgehend zu be seiti gen. Ein,,Freilaufen" von Tieren im Innenhof ist untersagt. 6, Heizung I Wasser Die Wohnanlage wird über Fernwcirme versorgt. Die Temperaturregelung erfolgt durch eine an di e Auf entemperatur angepaf te Re ge lautomati k Die Heizperiode dauert vom I. September bis zum 3I- Mai. Auferhalb der Heizperiode besteht nur dann Anspruch auf Heizung, wenn die mittlere Tagestemperatur an 3 aufeinander folgenden Tagen unter 18" C liegl. Sollte eine Wohnung in der Heizperiode leer stehen, hat der Eigentümer dafur zu sorgen, dafi keine Frostschriden entstehen.

5 V Der Verbrauch wird über Wrirmer4efigerrite bzw. Wasseruhren, die jrihrlich abgelesen werden, erfasst. Defekte Uhren sind unverzüglich dem Verwalter zu melden. Das Ablesen der Mefeinrichtungen innerhalb der lyohnungenfiir Abrechnungszwecke mu,b von den Bewohnern zu den genannten Zeiten ermöglicht Für Nachtermine entstehende zusritzliche Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Kann ein Zähler durch Verschulden des Bewohners zum vorgegebenen ZeitpunU nicht abgelesen werden, wird der Verbrauch nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt. In gravierenden Fallen von bewufiter Manipulation der Mefeinrichtungen hat der Verwalter di e Vollmacht, di e strafre cht li che Verfolgung einzu lei ten. Jegliche Verdnderung an den Verbrauchsstellen, z.b. die Verlegung von Wasserzapfstellen, die Montage oder Demontage von Heizkörpern, der Austqusch von Mefeinrichtungen usw. ist sqchlich und zeitlich mit dem Hausbetreuer abzustimmen. Wird eine Zwischenablesung gewünscht, ist dies dem Hausbetreuer mitzuteilen. Etwaige Ablesekosten gehen zu Lasten des Eigentümers/ Bewohners. Heizkörper dürfen nur mit Genehmigung der Hausverwahung demontiert oder stillgelegt 7. Abfallbeseitigung Das Ausschütteln von Teppichen, Putz- und Staublappen etc. ants den Fenstern, von Balkonen, Loggien und Terrassen ist zu unterlqssen. Die Abfallbeseitigung hat naeh den örtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften zu erfolgen. Restmüll (grau), Biomüll (braun) und Papier (blau) ist in die dafir vorgesehenen Tonnen einzuwerfen. Sperrmüll, Schrott und Eleknonikschrott darf nicht in die Müllboxen undmtr zum Zeitpunlct der Abfuhr (Karte für Sperrmüll) abgestellt Zwischen den Abfuhrterminen sind solche Gegensttinde grundstitzlrch im Sondereigentumsbereich ( Keller) aufzubewahren, in gemeinschaftlichen Mtillrtnmen nur nach Abstimmung mit dem Hausbetreuer. Gelbe Sacke sind im Sondereigentumsbereich (Keller) zwischen zu lagern und am nrichst monatlichfolgenden Abfuhrtermin sn den vor Ort Sammelstellen oder ouf d", Deponie selbst zu entsorgen (Rücksprache : Hausbetreuer). Abstellen von Abfall in den Hausfluren, auch kurzfristig, ist unzukissig. Windeln und Rückstrinde aus der Tierhaltung sind in die Restmülltonnen zu entsorgen- Gegenstrinde und Fltissigkeiten, welche eine Leitungsverstopfung verursachen könnten, dürfen nicht über ein lyc, Waschbecken, eine Dusche etc. entsorgt Verstopfungen der Abflufrrohre werden auf Kosten des Verursachers behoben. AIle Verschmutzungen sindumgehend zu beseitigen. Widrigerrfails lmnn die Beseitigung ad Kosten des Verursqchers durch den Hausbetreuer veranlafit

6 VI L Umzüge Umzüge sind mindestens 3 Wochen vor dem Auszugstermin beim Hausbetreuer schriftlich qnzumelden. Bei Umzügenwird das Hausgeldkonto des Eigentümers/in Ein- und Auszug mit Euro zugunsten der Instandhaltungsrücklage pauschal belastet. Die Beschriftung der Brieflnisten und Klingelanlage geht zu Lasten des Einziehenden undwird vom Hausbetreuer montiert Durch Umzüge entstehende Verschmutzangen sindumgehend zu beseitigen. Bei Nichterledigung kann die Beseitigung auf Kosten des Verursachers durch den Hausbetreuer veranlaft 9. Garagennutzung Die Tiefgarage der W'ohnungseigentümer-Gemeinschaft,,Unterm Regenturm" besteht aus rwei Parkebenen ( UI und U2 ). Die Nutzung der Ebene UI ist in einer Betreibervereinbarung WG / Bautrdger / Stadt P lochingen / Nachbarschaft) gere ge lt. Die EbeneUI wird durch Kunden des Sondereigentümers SV genutzt und ist öffentlich zugcinglich. Für die Nutzung der Ebene U2 durch Eigentümer, Bewohner und Stellplatzmieter gelten folgende Regelungen : Auf sdmtlichen Verkehrsflachen gelten die Vorschriften der Strafenverkehrsordnung. Es dadnur im Schritt-Tempo gefahren Innerhalb der Garage ist dos Abblendlicht einzuschalten. Srimtliche gemeinschaftliche Flachen, vor allem die Zufahrten, Verbindungswege und Durchfahrten sind stetsfrei zu halten. Erlaubt ist hier nur das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Grundscitzlich dürfen Fahrzeuge nur auf den msrkierten Stellplatzen abge,stellt Die Tiefgaragenpkitze sind ausschlieflich nach den Bestimmungen der Landesbauordnung/ Garagenordnung zu nutzen. Dicht abschliefrende Türen und Zwischenwrinde sind nicht erlaubt. Aufrer den Fahrzeugen, Pflege- und Reinigungsmaterialien, sowie einer Garnitur Ersatneifen dürfen keinerlei Gegenstcinde in der Garage abgestellt Das Wagernvaschen und die Durchfiihrung von Reparaturen ist in der Garage nicht erlaubt. Im Übrigen sind die polizeilichen Sicherheits- und Ordnungsvorschriftenfiir Grofgaragen zu beachten.

7 VII Insbesondere sind verboten : das Rmchen und die Verwenümg von Feuer und offenem Licht die Lagerung und Verwendung von Betriebsstoffen das Laufen lassen von Motoren zu anderen als Ein- und Ausfahrzwecken das Einstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Vergaser, Olwanne usw. unnötiges Befahren der Verkehr swege (Probefahrten) abstellen von druckgasbetriebenen Fahrzeugen. Die Betreibervereinbarung der Ebene UI ist auch Bestandteil dieser Hausordnung. 10. Gültigkeit Diese Hausordnung wurde nach Beratung im Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümerversammlung vom 3.Mai 2004 beschlossen- Sie ersetzt die bisherige Hausordnung vom 24. September Sie gilt im Innenverhriltnis der Hausgemeinschaft, setzt aber weder gesetzliche Bestimmungen noch ortspolizeiliche Vorschriften aufer Kraft. Plochingen, den 3. Mai 2001 G. Reiser I mm o b i I i e nv e rw cr I nrng Grn b H

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