Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement

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1 Hochwasserrisikomanagement am Rhein und seinen Nebenflüssen Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement Umwelt-Zentrum Düsseldorf 12. Juli 2013 Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office

2 Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) trat am 26. November 2007 in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Fahrplan: Umsetzung in nationales Recht bis zum Vorläufige Bestimmung des Hochwasserrisikos bis zum Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten bis zum Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum Überprüfung alle 6 Jahre.

3 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4) In der ersten Stufe waren auf Grundlage leicht zur Verfügung stehenden oder abzuleitender Informationen Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko in Karten auszuweisen und zu beschreiben. Die vorläufige Bewertung dient auch der Aussonderung derjenigen Gebiete, die für nicht gefährdet erachtet werden. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Hochwassergefahrenkarten (Art. 6): Für gefährdete Gebiete sind Gefahrenkarten mit drei Szenarien zu erstellen: Extremereignisse, 100-jährliche Hochwasser sowie gegebenenfalls Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit. Dargestellt werden soll das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe beziehungsweise der Wasserstand sowie gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder der relevante Wasserfluss. Hochwasserrisikokarten (Art. 6): Im Zuge der Erarbeitung der Hochwasserrisikokarten werden die Anzahl der potentiell betroffenen Bewohner und die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten im potentiell betroffenen Gebiet ermittelt. Dargestellt werden auch Anlagen, die im Falle der Überflutung Umweltschäden verursachen können und die potentiell betroffenen Schutzgebiete. Dies erfolgt analog zu den Hochwassergefahrenkarten für drei Hochwasserszenarien (extrem, 100-jährlich, häufiger).

4 Hochwassergefahrenkarte Beispiel aus BaWü Hochwassergefahrenkarte: Hochwassergefahrenkarte aus dem HWGK-Viewer Baden-Württemberg, produziert durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

5 Hochwasserrisikomanagementpläne (Art. 7): Die Hochwasserrisikomanagementpläne sollen für die gefährdeten Gebiete angemessene Ziele festlegen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung hochwasserbedingter Schäden und sofern angebracht, auf nichtbaulichen Maßnahmen der Hochwasservorsorge und/oder einer Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit liegt. Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 9 und 10): Der Öffentlichkeit muss der Zugang zu den vorläufigen Einschätzungen, den Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie zu den Plänen ermöglicht werden. Die Richtlinie spricht wie die WRRL davon, dass darüber hinaus die aktive Einbeziehung der interessierten Stellen gefördert werden soll. Die Einbeziehung bei der Erstellung der Pläne soll - soweit angemessen - mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der WRRL (Art. 14) koordiniert werden. Grafik Akteure des Hochwasserrisikomanagement aus: Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg - Vorgehenskonzept zur Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (2012), Hrsg. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

6 technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltebecken bauen Deiche ertüchtigen: höher, breiter, standsicherer, teurer Polder bauen: gesteuerte Überflutungsflächen Bäume abholzen Fotos: Deltef Mahlo, Michael Bender Selketal im Harz Hochwasserrückhaltebecken im FFH-Gebiet? Müglitz im Osterzgebirge Hochwasserrückhaltebecken in Lauenstein

7 technischer Hochwasserschutz Rückbau der Talsperre Krebsbach Die Talsperre Krebsbach wies nach 30 Jahren Standzeit Sicherheitsrisiken und bauliche Mängel auf. Da die ursprüngliche Funktion der Stauanlage nicht mehr gegeben war, entschied sich die Thüringer Fernwasserversorgung im Jahre 1997 auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen (Kosten für Sanierung und Unterhalt ohne konkreten Nutzen), den für Deutschland erstmaligen Rückbau einer Talsperre vorzunehmen. Im Rahmen dieses Projektes wurde das Absperrbauwerk weitgehend abgetragen und der Grundablass vollständig zurückgebaut. Ergänzende Maßnahmen sichern die biologische Durchgängigkeit des Fließgewässers. Fotos: Thüringer Fernwasserversorgung + Ercan Ayboga

8 Deichrückverlegung an der Elbe, Lödderitzer Forst Eine Deichrückverlegung bewirkt aus Naturschutzsicht wesentlich mehr als eine gesteuerte Flutung von Poldern. Es können naturnahe Auenwälder entstehen und bestehende miteinander verbunden werden. Ebenso werden gefährdete Arten durch eine Erweiterung ihres Lebensraumes geschützt, z.b. der vom Aussterben bedrohte Elbebiber. (c) Gerd Klinger WWF

9 Wasser - globale Aspekte Water for Life GRÜNE LIGA-Positionspapier zur UN-Dekade Water for Life und zum Water, Energy and Food Security Nexus Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung Transparenz und öffentliche Teilhabe Großstaudämme Keine Antwort auf das Klimaproblem EG-Wasserrahmenrichtlinie bietet das Instrumentarium für eine zukunftsfähige Wasserpolitik

10 ökonomische Fragen Wasserrahmenrichtlinie Unzureichende Anwendung ökonomischer Instrumente des Gewässerschutzes - ein zentraler Indikator fehlender Politikintegration Das Verursacherprinzip konsequenter durchsetzen: Energieerzeugung, Bergbau, Landwirtschaft, Hochwasserschutz und andere intensive Wassernutzungen zu angemessener Kostendeckung verpflichten! Analyse der ökonomischen Instrumente der WRRL in den Bewirtschaftungsplänen aller deutschen Bundesländer und Flussgebiete und Ermittlung des Handlungsbedarfs.

11 Hochwasserschutz muss Natur- und Gewässerbelange besser berücksichtigen 1. Verschlechterungsverbot durchsetzen Bei der Planung von Hochwasserrückhaltebecken (aber auch von: Wasserkraftanlagen, Wärmekraftwerken, Wasserstraßenausbau, Hafenerweiterungen und anderen Infrastrukturvorhaben), die mit erheblichen Auswirkungen auf die anliegenden Gewässer verbunden sind, gilt es, die Kriterien des Artikel 4.7 WRRL / resp. 27 WHG (= Verschlechterungsverbot) durchzusetzen. Das ist bislang bei entsprechenden Projekten in Deutschland regelmäßig nicht der Fall, obwohl die Wasserrahmenrichtlinie, die am 22. Dezember 2000 in Kraft trat, in dieser Hinsicht bereits im Jahre 2002 mit der 7. Novelle des WHG vollumfänglich in deutsches Recht überführt wurde. 2. Kohärenz der Politikfelder verbessern mehr Raum für lebendige Flüsse Mit dem Freihalten von Überschwemmungsgebieten, mit Deichrückverlegungen und mit der Restaurierung naturnaher Auenwälder lassen sich Hochwasserrisiken vermeiden, Hochwassergefahren vermindern und wertvolle Lebensgemeinschaften der Flussauen fördern. Stattdessen sind weiterhin Abholzaktionen in den Flussauen an der Tagesordnung auch dort, wo sie keinen Effekt auf die Hochwassersicherheit haben. 3. Möglichkeiten des naturnahen Wasserrückhalts nutzen Es gilt, den natürlichen Rückhalt in der Fläche zu verbessern. Die Bodenqualität und ihr Wasserhaltevermögen entscheiden über die Abflussmengen und Zeitverläufe. Die Verbesserung des Bodenaufbaus durch ökologische Landwirtschaft und eine angepasste Waldbewirtschaftung in Verbindung mit dem Schutz von Quell- und Feuchtgebieten kann hier einen Beitrag leisten. Stattdessen wird Hochwasserschutz vorrangig als Neubau und Betrieb technischer Anlagen verstanden. 4. Versiegelung stoppen Regenwasser besser bewirtschaften Gerade in urbanen Räumen kann durch Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung nicht nur das Stadtklima positiv beeinflusst, sondern auch ein erhebliches Rückhalte- und Verdunstungspotential erschlossen werden, das selbst bei Starkregenereignissen Wirkung zeigen und die Kanalisationsüberläufe vermindern kann. Versiegelte Verkehrsflächen tragen hingegen zu beschleunigtem Abfluss und hohen Schadstoffgehalten bei.

12 Projekt WRRL-Info Michael Bender, Tobias Schäfer, Alexandra Gaulke GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser (030)

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