IGRM-Anlass 30. August 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IGRM-Anlass 30. August 2012"

Transkript

1 Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Die neue GEVER-Verordnung IGRM-Anlass 30. August 2012 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten Antworten auf folgende Fragen: 1. Wie ist die Ausgangslage und was sind die Herausforderungen der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)? 2. Was regelt die GEVER-Verordnung? Für wen ist sie verbindlich? Was sind die Herausforderungen? 3. Wie wirkt sich die GEVER-Verordnung auf die eigene Geschäftstätigkeit aus? Die Ausführungen sollen einen groben Überblick über den Stand der Rechtsetzung von GEVER und über die konkreten Auswirkungen auf den künftigen GEVER-Arbeitsbereich geben 2

2 Vorbemerkung (1) Warum sprechen wir heute über die GEVER-Verordnung, obwohl diese noch nicht in Kraft ist? Aufzeigen der geänderten Arbeitsweise: Was hat sich mit dem Wandel von der Feder, über die Schreibmaschine zum Computer gewandelt? Wo braucht es deshalb neue rechtliche Vorgaben? Aufzeigen, wo aus heutiger Sicht mit der Einführung der elektronischen Arbeitsweise Regelungsbedarf besteht. Die Aussagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf rechtliche Korrektheit! 3 Vorbemerkung (2) Die GEVER-Verordnung wurde unter der Leitung des BJ in Zusammenarbeit mit der BK (Programm GEVER Bund und Rechtsdienst), dem EDÖB, BAR und GS-EJPD erarbeitet 17. Februar bis 14. März 2012: 1. Ämterkonsultation Mai 2012: Redaktionelle Überarbeitung 04. Juli bis 03. August 2012: 2. Ämterkonsultation Im Oktober 2012 geplant: Mitberichtsverfahren und Bundesratsbeschluss Per geplant: Inkrafttreten der GEVER-Verordnung 4

3 Agenda 1. Wie ist die Ausgangslage und was sind die Herausforderungen der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)? 2. Was regelt die GEVER-Verordnung? Für wen ist sie verbindlich? Was sind die Herausforderungen? 3. Wie wirkt sich die GEVER-Verordnung auf die eigene Geschäftstätigkeit aus? 5 Die Evolution in der Arbeitsverrichtung und ihre Auswirkungen Heute 6

4 egovernment-strategie Schweiz Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab Die Behörden modernisieren ihre Geschäftsprozesse und verkehren untereinander elektronisch Die Bevölkerung wickelt die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch ab Quelle: E-Government-Strategie Schweiz vom 24. Januar Vision von GEVER als Gesamtsystem im Endausbau 8

5 Blick zurück in die Papierwelt In der analogen Welt fand in der Regel kein Trägerwandel (ab den 70-iger Jahren wurde kopiert) statt Bei der Übergabe einer Postsendung bei der Post musste der Absender seine Identität nicht mittels Ausweis nachweisen Der Absender und dessen Handunterschrift wurden allenfalls erst in einem Gerichtsfalle überprüft Der Postdienst musste die Integrität der Postsendung während des Transports nicht nachweisen. Diese ist per se durch das Postgesetz gegeben Die Einführung des Faxgeräts (ab den 80-iger Jahren) hat juristisch keine nennenswerten Veränderung ausgelöst 9 In der elektronischen Welt gilt Zuverlässigkeit/ Authentizität/Integrität/Benutzbarkeit Die Internationale Norm DIN ISO ; Information und Dokumentation Schriftgutverwaltung Teil 1: Allgemeines, Kapitel 7.2, gibt bezüglich Merkmale von Schriftgut für die elektronischen Welt folgendes vor: 10

6 Wie sieht die Zukunft aus? (1) Informationsaustausch erfolgt nur noch elektronisch Brief mit Briefkopf und klassischer Anrede werden abgelöst Eingaben erfolgen zu einem grossen Teil über Internetformulare (egovernment), die vom Gesuchsteller ausgefüllt werden Diese Eingaben aktivieren Prozesse Erfassung der Metadaten am Dokument durch den Ersteller Der Empfänger übernimmt das Dokument in seinen Geschäftskontext (Ordnungssystem, Dossier/Subdossier) und passt die Metadaten allenfalls seinen Bedürfnissen an Der Empfänger übernimmt die Einstufung des Schutzniveaus (Klassifizierungskategorie und Datenschutz) vom Absender Wo nötig (Schutzniveau 2), verschlüsselt der Empfänger das Dokument mit seinem Rollenschlüssel 11 Wie sieht die Zukunft aus? (2) Das konzeptionelle Datenmodell mit vordefinierten Wertelisten der Metadateninhalte sowie definierten Aktivitäten und Status der Objekte bekommen in der elektronisch, vernetzten Welt mehr Bedeutung! 12

7 Wie sieht die Zukunft aus? (3) GEVER A Beispiel: Austauschplattform Event-Bus Schweiz und sedex GEVER B 13 Wie sieht die Zukunft aus? (4) ech-0070: Leistungsinventar egov CH Quelle: P019, Beilage 1 14

8 Wie sieht die Zukunft aus? (5) Beispiel Tonerbestellung Name Name 15 Agenda 1. Wie ist die Ausgangslage und was sind die Herausforderungen der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)? 2. Was regelt die GEVER-Verordnung? Für wen ist sie verbindlich? Was sind die Herausforderungen? 3. Wie wirkt sich die GEVER-Verordnung auf die eigene Geschäftstätigkeit aus? 16

9 Ausarbeitung von rechtlichen Vorgaben im egovernment Der Bundesrat hat am das EJPD beauftragt, die Fragen der Rechtsgrundlagen einer IKT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu klären und den Handlungsbedarf aufzuzeigen EJPD kommt zum Schluss: Regelung müsste auf Stufe Bundesverfassung geschaffen werden Auch das Ausland ist daran, die rechtlichen Fragen im egoverment zu klären, wie das Beispiel von Deutschland zeigt Quelle: Präsentation Dr. Tanja Laier, Leiterin Referat O2 des BMI «Das E-Government-Gesetz des Bundes» anlässlich 3. Jahrestagung e-akte vom in Berlin 17 Situation vor dem Programm GEVER Bund und Entschluss des Bundesrates Korrespondenz vorwiegend in Papierform Nur rudimentäre Einführung der elektronischen Aktenführung Uneinheitliche Umsetzung resp. fehlende Standards Keine zentrale Führung für GEVER in der Bundesverwaltung Das hat den Bundesrat dazu bewogen, den Beschluss vom mit dem Programm GEVER zu lancieren Umstellung der Abläufe von Bundesrats- und Parlamentsgeschäften auf eine durchgängige elektronische Basis Die BK und Departemente führen GEVER gemäss geltendem Bundesstandard ein und schaffen die Voraussetzung für die Interoperabilität mit anderen GEVER-Systemen, z.b. bei Kantonen, Gemeinden und Privaten 18

10 Herausforderungen: Organisation Voraussetzung Eingang Bearbeitung Genehmigung Abschluss Aussonderung Organisation und Zuständigkeiten Geltungsbereich und Geschäftsrelvanz? Datenträger und Datenträgerwandel Scan-Prozess (definierte Abläufe, vgl. GeBüV Art. 2, Abs. 3) Vorgaben für das Scannen? Vernichtung von eingescannten Papierdokumenten? Gericht verlangt das Original, Ausnahmen? Durchgängige elektronische Geschäftsverwaltung Zuverlässigkeit/ Authentizität/Integrität/Benutzbarkeit der Dokumente im gesamten Lebenszyklus Einscannen nach Handunterschrift? Rechtskraft der elektronische Genehmigung im GEVER-System? Umgang mit Protokolldaten (Logdatei) aus dem GEVER-System? Mindestaufbewahrungsfrist von Dokumente? 19 Die GEVER-Verordnung Die heute vorliegende GEVER-Verordnung umfasst 35 Artikel und ist in 8 Abschnitte unterteilt. Sie regelt grundsätzlich: a. Die Grundsätze für die Bearbeitung von Dokumenten in den GEVER-Systemen des Bundes; b. Die Anforderungen an die Sicherheit der GEVER-Systeme des Bundes; c. Die Grundsätze der Strukturen der GEVER-Systeme des Bundes; d. Die Organisation und Aufgaben der Organisation GEVER Bund. 20

11 Organisation, Voraussetzung Organisation Voraussetzung Eingang Bearbeitung Genehmigung Abschluss Aussonderung Grundsatz von GEVER (Was muss registriert werden und was ist geschäftsrelevant?) Geltungsbereich (Welche Stellen müssen GEVER einführen?) Klärung der Organisation und Zuständigkeiten der elektronischen Geschäftsverwaltung auf allen Ebenen der Bundesverwaltung Aufbewahrungsfrist von Dossiers aus rechtlichen und administrativen Gründen 21 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (1) Grundsatz: Dokumente des Bundes sind soweit als möglich elektronisch zu führen. Geschäftsrelevante Dokumente sind in einem GEVER-System zu bearbeiten (vgl. a. egov-strategie CH) Geschäftsrelevanz: Notwendigkeit zum Nachweis der Verwaltungstätigkeit nach Art. 22 RVOV sowie OHb, Teil I, Ziffer Elektronische Bearbeitung: Geschäftsrelevante Dokumente sind elektronisch zu erstellen oder zu erfassen Geltungsbereich: Zentrale Bundesverwaltung: Departemente und die Bundeskanzlei können die ihnen zugeordneten VE der dezentralen Bundesverwaltung der Verordnung unterstellen. Die Verordnung gilt für alle elektronisch geführten Geschäftsverwaltungssysteme in der Bundesverwaltung und sinngemäss für geschäftsrelevante Dokumente, die vorübergehend ausserhalb von GEVER-Systemen bearbeitet werden 22

12 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (2) Organisation/Zuständigkeit: Die Verordnung definiert die Organe von GEVER Bund und weist ihnen Kompetenzen zu: die GSK; der Steuerungsausschuss (SA) GEVER Bund; die BK; das BAR; das ISB Die BK organisiert und führt die Aufgabenerfüllung aller Organe Organisationsvorschriften: Die BK, Departemente und Dienststellen erstellen Organisationsvorschriften, welche die Aufbau- und Ablauforganisation festhalten Aufbewahrungsfrist von Dossiers: Wo der Gesetzgeber nichts anderes vorsieht, gilt OR Art. Art. 962, 2. Absatz, 10 Jahre Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die letzten Eintragungen vorgenommen wurden 23 Eingang Organisation Voraussetzung Eingang Bearbeitung Genehmigung Abschluss Aussonderung Regelung des Post-Annahmeprozesses (Post entgegennehmen, Sicherheitsprüfung, Post sortieren, öffnen, tragieren) Definierter Scanprozess (Prüfung der Papiervorlage, vorbereiten für das Scannen, Prüfung des gescannten Dokuments) Aufbewahrung der gescannten Originaldokumente (Welche Dokumente müssen bis zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist im Original aufbewahrt werden? Welche können nach einer bestimmten Frist gelöscht werden? Wie lange dauert diese Frist?) Regelung der Annahme elektronischer Eingänge (Sicherheitsprüfung, Umgang mit Zertifikaten: Validierung, elektronische Signatur, Verschlüsselung) 24

13 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (1) Post-Annahmeprozesses, definierter Scanprozess: Die BK erlässt Vorschriften (OHb) über die beim Trägerwandel einzuhaltenden Prozesse und Qualitätssicherungsmassnahmen Annahme elektronischer Eingänge: Dies wird in der GEVER-Verordnung nicht explizit geregelt. Hier gelten die Vorgaben gemäss OHb, Teil III Original: Die nach diesen Vorschriften elektronisch erfassten Dokumente gelten als Original Aufbewahrung der gescannten Originaldokumente: Physische Originaldokumente werden drei Monate nach ihrer elektronischen Erfassung vernichtet 25 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (2) Ausnahmen: Von der Vernichtung ausgenommen sind Dokumente, die: a. aufgrund gesetzlicher Regelungen aufzubewahren sind; b. zwingend benötigt werden, um rechtserhebliche Sachverhalte zu beweisen; c. nicht in elektronischer Form gespeichert werden können; d. aufgrund ihrer historischen oder kulturellen Bedeutung aufbewahrt werden sollen. 26

14 Bearbeitung Genehmigung Organisation Voraussetzung Eingang Bearbeitung Genehmigung Abschluss Aussonderung Klarheit im Umgang mit der Informationssicherheit (Welche Dokumente müssen verschlüsselt werden?) Datenaustausch (Wie soll der Datenaustausch erfolgen?) Protokollierung (Log-Files, Anwendung, Aufbewahrung) Dokumente genehmigen und versenden (Handunterschrift, Anwendung der elektronische Signatur) 27 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (1) Informationssicherheit: Elektronische Dokumente sind im GEVER-System so zu bearbeiten, dass sie vor Kenntnisnahme durch Unberechtigte geschützt sind Authentifikation: GEVER-Systeme sind mit einer Zwei-Faktoren- Authentifikation zu führen Personensicherheitsprüfung: Administratoren, das Personal der LE unterstehen der erweiterten Personensicherheitsprüfung Verschlüsselung: Dokumente, die besonders schützenswerte Personendaten oder VERTRAULICH klassifizierte Informationen enthalten, sind im GEVER-System zu verschlüsseln. In der Kommunikation sind alle Dokumente zu verschlüsseln Zuständigkeit: Die BK erlässt die organisatorischen Richtlinien (OHb), das ISB bestimmt den technischen Standard 28

15 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (2) Protokollierung aus Sicherheitsgründen: Suche und Zugriffe, Druck und Versand sowie Änderungen am Zugriffsschutz von schutzwürdigen Informationen sind von GEVER-Systemen in einem Protokoll festzuhalten Aufbewahrung der Protokolle: Die Protokolle werden zwei Jahre lang revisionsgerecht aufbewahrt Auswertung: Die Departemente und die BK erlassen Weisungen über die Auswertung der Protokollierungsdaten Datenaustausch: Benutzerinnen und Benutzer können Dokumente ihres eigenen GEVER-Systems in ein anderes schicken (Push); nicht aber Dokumente aus einem anderen GEVER- System in das eigene abrufen (Ausnahme: Zeiger versenden) 29 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (3) Elektronische Signatur: Elektronische Dokumente werden elektronisch signiert. Beim Anbringen der elektronischen Signatur wird diese mit einem Bild einer eingescannten Unterschrift ergänzt Beweiskraft: Der elektronischen Signatur gleichgestellt ist ein nachvollziehbares Visum eines GEVER-Systems Zuständigkeit: Die BK erlässt Vorschriften über die zu verwendende elektronische Signatur 30

16 Abschluss Aussonderung Organisation Voraussetzung Eingang Bearbeitung Genehmigung Abschluss Aussonderung Dossier abschliessen (Konvertierung von Dokumenten) Dossier nach Aufbewahrungsfrist aussondern (vernichten, archivieren) Aufsicht und Kontrolle (Auftrag, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten) 31 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (1) Dossierabschluss: Das BAR legt die Schnittstelle und das Format für die Archivierung von GEVER-Dokumenten im Einvernehmen mit der BK fest Archivieren: Die Ablieferung von archivwürdigen Dokumenten richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) Aufsicht: Die Departemente und die BK beaufsichtigen die GEVER- Systeme ihrer Verwaltungseinheiten Die BK beaufsichtigt die ÜDP und ihre Bearbeitung durch die Departemente und Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung Das BAR nimmt die Aufsicht und Kontrolle nach dem BGA wahr 32

17 Die GEVER-VO sieht dazu vor: (2) Informationssicherheits-Management-Systeme: Die Rechtskonformität, der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte (Datenschutz) sowie die Informationssicherheit sind durch Informationssicherheits-Management-Systeme sicherzustellen Diese richten sich nach allgemein anerkannten Normen und regeln namentlich: a. die Organisation; b. den Anwendungsbereich; c. die Kontrollen; d. die Risikobeurteilung; e. die Massnahmen; f. die Berichterstattung. 33 Agenda 1. Wie ist die Ausgangslage und was sind die Herausforderungen der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER)? 2. Was regelt die GEVER-Verordnung? Für wen ist sie verbindlich? Was sind die Herausforderungen? 3. Wie wirkt sich die GEVER-Verordnung auf die eigene Geschäftstätigkeit aus? 34

18 Organisatorischen Voraussetzungen müssen vorhanden sein Damit GEVER in den Dienststellen ordnungsgemäss erfolgen kann, müssen zuerst die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden: Ordnungssystem (inkl. Dossier-/Subdossierbildung und Metadaten) erarbeiten und vom Bundesarchiv prospektiv bewerten lassen Erarbeiten und Verabschieden der Organisationsvorschriften. Diese regeln Grundsätze, Aufbau und Ablauf der Aktenführung (Aufgaben, Zuständigkeiten, Verfahren und Mittel) verbindlich. Diese sind laufend zu überprüfen und nachzuführen Etablierung der notwendigen Rollen mit den entsprechenden Aufgaben und Zuständigkeiten Qualitätssicherung und Controlling. Die Geschäftsleitung wird regelmässig über die Ergebnisse informiert 35 Wie wirkt sich die Verordnung auf die eigene Geschäftstätigkeit aus? Die GEVER-Verordnung sorgt im Zusammenspiel mit dem Organisationshandbuch (OHb) GEVER (Teile I-III) für eine rechtskonforme sowie sichere Abwicklung der elektronischen Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung und sichert damit die geforderte Interoperabilität zwischen den Systemen Mit der Erarbeitung und Verabschiedung der organisatorischen Vorgaben im Departement/Amt auf der Basis des OHb sind die Grundlagen geschaffen, den heutigen und kommenden Anforderungen an die elektronische Welt gerecht zu werden In diesem Sinne ist es wichtig, dass die GEVER-Verordnung termingerecht durch den Bundesrat verabschiedet wird und in Kraft treten kann 36

19 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Beat Siegrist Projektleiter Programm GEVER Bund Gurtengasse Bern beat.siegrist@bk.admin.ch Telefon:

Bundeskanzlei BK GEVER Bund. Zielsetzung der Präsentation

Bundeskanzlei BK GEVER Bund. Zielsetzung der Präsentation Bundeskanzlei BK GEVER Bund GEVER Bund 26. Juni 2014 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten Einblicke in die Arbeiten des Programms GEVER Bund der Jahre 2008-2012 sowie die Arbeiten der Nachfolgeorganisation

Mehr

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER-Verordnung) 172.010.441 vom 30. November 2012 (Stand am 1. Juli 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel

Mehr

Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012

Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012 Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Geschäftsprozesse als Basis für GEVER 29. November 2012 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung von GEVER als Geschäftsverwaltungssystem

Mehr

GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung

GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung Bundeskanzlei BK GEVER Bund GEVER-Standards und die Herausforderungen an die Anforderungsbeschreibung 15. März 2013 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung

Mehr

2 ZUSAMMENSPIEL GESCHÄFTSABWICKLUNG UND GE- SCHÄFTSPROZESSMANAGEMENT

2 ZUSAMMENSPIEL GESCHÄFTSABWICKLUNG UND GE- SCHÄFTSPROZESSMANAGEMENT Zusammenfassung 1 GEVER / RECORDS MANAGEMENT (EINLEITUNG) Die Geschäftsabwicklung (Abwicklung von Geschäftsfällen) ist eine Unterstützungsaufgabe und erfolgt mit Hilfe der elektronischen Geschäftsverwaltung

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: April 2016 Ablieferung Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Staatsarchiv zur

Mehr

IKT-Grundsätze zur Umsetzung des Programms GEVER Bund

IKT-Grundsätze zur Umsetzung des Programms GEVER Bund IKT-Grundsätze zur Umsetzung des Programms GEVER Bund IGRM-Workshop vom 19. Juni 2008 Peter Fischer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes Ausgangslage: GEVER Bund o o o o o o Vielzahl von

Mehr

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005

Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation

Mehr

Instrumente der elektronischen Geschäfts- und Dokumentenverwaltung

Instrumente der elektronischen Geschäfts- und Dokumentenverwaltung Instrumente der elektronischen Geschäfts- und Dokumentenverwaltung GEVER in den Kantonen TG und ZH Winterthur, Mittwoch, 06. Juni 2012 Agenda Einführung E-Government GEVER Zusammenhang E-Government & GEVER

Mehr

Verordnung über das elektronische Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem des Bundesamtes für Justiz

Verordnung über das elektronische Personen-, Akten- und Geschäftsverwaltungssystem des Bundesamtes für Justiz [Signature] [QR Code] Dieser Text eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über das elektronische

Mehr

Fachanforderungen an die Sicherheit von GEVER als System

Fachanforderungen an die Sicherheit von GEVER als System Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Standortbestimmung und Ausblick Fachanforderungen an die Sicherheit von GEVER als System IGRM-Anlass vom 28. Juni 2011 Daniel Hagmann Business Engineering, Architektur

Mehr

Informationssicherheit in der Rechtspflege. Chancen, Herausforderungen, praktische Lösungen

Informationssicherheit in der Rechtspflege. Chancen, Herausforderungen, praktische Lösungen Informationssicherheit in der Rechtspflege Chancen, Herausforderungen, praktische Lösungen Reto Frischknecht, Delta Logic AG Adolf J. Doerig, Doerig + Partner AG ejustice.ch,, 19. März 2013 Agenda Ausgangslage

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b

Mehr

Glossar. Kanton St.Gallen Departement des Innern. Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen

Glossar. Kanton St.Gallen Departement des Innern. Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Kultur Staatsarchiv St.Gallen Glossar Dieses Glossar richtet sich an die Aktenbildner des Kantons St.Gallen. Es dient der Definition und Klärung von wichtigen

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten

Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode

Mehr

Der Lifecycle von Unterlagen

Der Lifecycle von Unterlagen Der Elektronische Informationsverwaltung und Archivierung 22. September 2016 Andrea C. Mazzocco, Präsident IG ICT Kongresshaus Liebestrasse Grüner Saal, Liebestrasse 3 8400 Winterthur 22.09.2016 / 1 Themen

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse

Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) 1 172.021.2 vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) 510.291 vom 4. Dezember 2009 (Stand am 1. September 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar

Mehr

Datenschutz in der Volksschule

Datenschutz in der Volksschule Datenschutz in der Volksschule SGV-Forum 18. November 2010 lic.iur. RA Franziska Gschwend, Inhalt Einleitung Begriffe Grundsätze des Datenschutzes Zulässigkeit der Datenbearbeitung und -bekanntgabe Rechte

Mehr

1 Allgemeines

1 Allgemeines 70.7 Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlichrechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten (ArchDV Gemeinden) vom 0.0.0 (Stand 0.0.05)

Mehr

Rechtskonforme Archivierung- (k)eine Hexerei. swissarchîve Symposium 2014. 08. Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler

Rechtskonforme Archivierung- (k)eine Hexerei. swissarchîve Symposium 2014. 08. Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler Rechtskonforme Archivierung- (k)eine Hexerei swissarchîve Symposium 2014 08. Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler 1 Themen Elektronische Aufbewahrung und Archivierung von Geschäftsdokumenten Rechtliche Grundlagen

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz 2 der. Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 beschliesst:

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz 2 der. Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 beschliesst: 50. Verordnung über den Umgang mit Personaldaten Vom 6. April 0 GS 8.00 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 984

Mehr

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung?

Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Bundeskanzlei BK Delegierte des Bundesrates für das Programm GEVER Bund Programm GEVER Bund: Vorstoss ins Unbekannte oder machbare Herausforderung? Swiss egovernment Forum vom Dienstag, 3. März 2009 Programm

Mehr

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1 bis des Bundesgesetzes

Mehr

Organisatorische Voraussetzungen des betrieblichen Informationsmanagements unter Nutzung der IKT

Organisatorische Voraussetzungen des betrieblichen Informationsmanagements unter Nutzung der IKT E-Gov Fokus E-Dokumentenmanagement in der öffentlichen Verwaltung 20. April 2007 Organisatorische Voraussetzungen des betrieblichen Informationsmanagements unter Nutzung der IKT Geschäftsabwicklung mittels

Mehr

Finanzierung und Steuerung im E-Government IKT-Steuerung und Standarddienste in der Bundesverwaltung

Finanzierung und Steuerung im E-Government IKT-Steuerung und Standarddienste in der Bundesverwaltung Finanzierung und Steuerung im E-Government IKT-Steuerung und Standarddienste in der Bundesverwaltung 19. September 2014: Tagung BFH egov Fokus P. Trachsel, Stv. Del. ISB egov Artikel 2 der egov-strategie

Mehr

Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (WAF)

Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (WAF) Weisung über die Aktenführung in der AHV/IV/EO/EL/FamZLw/FamZ (WAF) Gültig ab 1. Januar 2011 318.107.10 d WAF 11.10 2 Vorwort Die vorliegende Fassung ist eine Neuausgabe und tritt auf 1. Januar 2011 in

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten

Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung von Steuerakten vom. Dezember 05 (Stand. Januar 06) 6. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 89a des Steuergesetzes vom 0. Oktober

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Der e-geschäftsverkehr im Notariat

Der e-geschäftsverkehr im Notariat Der e-geschäftsverkehr im Notariat Grundlagen Anforderungen Heutige Lösungen - Register der Urkundspersonen - elektronisches Archiv Der Notar in der elektronischen Welt Gesetzliche Grundlagen Verordnung

Mehr

1 Gegenstand und Zweck

1 Gegenstand und Zweck 5.7 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) vom 3.03.03 (Stand 0.0.03) Der Regierungsrat

Mehr

Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer

Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer (UIDG) vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 65 Absatz 2, 77 Absatz 2, 80 Absätze 1 und

Mehr

Projekt: Digitale Langzeitarchivierung

Projekt: Digitale Langzeitarchivierung Projekt: Digitale Langzeitarchivierung GEVER-Daten Ausgangslage Die Fachgruppe Prozesse und Informatik hat auf der Basis des egov-projektes Digitale Langzeitarchivierung eine Arbeitsgruppe geschaffen.

Mehr

Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen.

Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen. GEVER Grundlagen 1 Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen. 9. Juli 2010 2 GEVER Geschäftsverwaltung (GEVER) als System 9. Juli 2010

Mehr

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda

Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Archivsatzung für die Stadt Bad Liebenwerda Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbGKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/ 07, [Nr. 19], S.286), in Verbindung mit den 1, 2, 4,

Mehr

E-Government-Strategie Schweiz

E-Government-Strategie Schweiz E-Government-Strategie Schweiz «Die Ansprüche der Bevölkerung werden noch steigen. Ist E-Government die Lösung?» Stephan Röthlisberger, Programm-Manager Geschäftsstelle E-Government Schweiz Bern, 22. Mai

Mehr

172.010.442 Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen

172.010.442 Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen vom 22. Februar 2012 (Stand am 1. April 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Archivreglement vom 16. Dezember 2015

Archivreglement vom 16. Dezember 2015 Seite 2 8 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Artikel Seite Grundlage 1 3 Zweck 2 3 Geltung 3 3 II. Begriffe Archivgutverwaltung 4 3 Unterlagen 5 3 Lebenszyklus 6 3 Laufende Ablage 7 4 Ruhende Ablage 8 4

Mehr

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),

Kanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1), Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung

Mehr

A281 Dokument-Management

A281 Dokument-Management Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A281 Dokument-Management Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2016-11-01 Version: 2.0 Status:

Mehr

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst:

Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 28 Abs. 2 der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 17. Juni 1998 1), beschliesst: 5. 8. Juni 00 Der Grosse Burgerrat gestützt auf Art. 8 Abs. der Satzungen der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 ), beschliesst: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Gegenstand Dieses Reglement regelt die Bearbeitung

Mehr

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick

GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.

Mehr

Fortschritte bei der Digitalisierung in der Schweiz

Fortschritte bei der Digitalisierung in der Schweiz Fortschritte bei der Digitalisierung in der Schweiz Aktivitäten und Ausblicke Recht und Informatik 2016-11-02 Jens Piesbergen HIS? Digitalisierung in der Schweiz? Fortschritte? HIS Harmonisierung der Informatik

Mehr

Basisanforderungen an ein Records- Management-System

Basisanforderungen an ein Records- Management-System Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Basisanforderungen an ein Records- Management-System Inhalt 1. EINLEITUNG 2 2. BEGRIFFE 2 3. ELEKTRONISCHE INFORMATIONSVERWALTUNG 3 4. ANFORDERUNGEN

Mehr

WE MANAGE INFORMATION

WE MANAGE INFORMATION WE MANAGE INFORMATION Herzlich Willkommen! www.alos.ch WE MANAGE INFORMATION Rechtskonforme elektronische Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen MLaw, Philip Oehen Rechtsanwalt & Notar Gartenstrasse 4 6300

Mehr

Ergänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung

Ergänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern Verband Luzerner Gemeinden Ergänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung Weisung des

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.040. Direktionsverordnung über Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS DV) vom 0.0.0 (Stand 0.04.0) Die Finanzdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8 des Datenschutzgesetzes vom 9. Februar

Mehr

E-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler

E-Akte Rechtliche Aspekte. KomFIT Messe Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler E-Akte Rechtliche Aspekte KomFIT Messe 2016 5. Oktober 2016 Dr. Carola Drechsler Umsetzung des Bundes EGov-Gesetzes in SH Agenda 01 Ausgangssituation 02 E-Akte Rechtliche Aspekte 03 Regelungen des EGov

Mehr

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Schweiz Stand der Arbeiten beim Bund Wo steht die ZertES-Revision heute? Botschaft wurde vom Bundesrat am 15. Januar 2014 verabschiedet (vgl. BBl 2014

Mehr

Herzlich willkommen zum egov-breakfast in Murten

Herzlich willkommen zum egov-breakfast in Murten Herzlich willkommen zum egov-breakfast in Murten 08.00 - Empfang, Frühstückbuffet 08.20 - Begrüssung und Einführung 08.30 - en für GEVER-Abläufe bereit machen 08.50 - Buffetrunde 09.00 - Erste Schritte

Mehr

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung Justiz- und Sicherheitsdepartement Rechtsdienst Postfach 3768 6002 Luzern Luzern, 2014 GZ Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Organisationsgesetzes betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Mehr

IGRM-Anlass. Scanning bei PUBLICA

IGRM-Anlass. Scanning bei PUBLICA IGRM-Anlass Scanning bei PUBLICA Agenda 1. PUBLICA stellt sich vor 2. Scanning PUBLICA (Historie) 3. Eckdaten Scanningcenter 4. Posteingangsprozess 5. Organisatorische Vorkehrungen 6. Echtheit der Unterlagen

Mehr

Records Management Records Management Policy

Records Management Records Management Policy Beilage zu STRB Nr.670/2015 Policy Zürich, 5. Juni 2015 Policy Seite 2 Erstellerin Stadtarchiv Neumarkt 4 8001 Zürich Tel. +41 (0)44 266 86 46 Fax +41 (0)44 266 86 49 http://www.stadt-zuerich.ch/stadtarchiv

Mehr

Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg. Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017

Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg. Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017 Vertragsmanagement bei IWB Digitalisierung der Weg Frank Kilchenmann, Andrea Hemprich 30. März2017 Agenda Die IWB stellt sich vor Im Treibsand einer heterogenen Unternehmung Ausgangslage Die rechtlichen

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Einheiten der Bundesverwaltung & ausserparl. Kommissionen

Einheiten der Bundesverwaltung & ausserparl. Kommissionen Bundeskanzlei BK Sektion Recht Einheiten der Bundesverwaltung & ausserparl. Kommissionen Informationen im Zusammenhang mit der jüngsten Revision der Anhänge der RVOV Forum für Rechtsetzung, 28.10.2010

Mehr

GEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse. Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern

GEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse. Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern GEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern 30.10.2014 Inhalt 1. GEVER Strategie 2020 Vision und Ziele Grundsätze 2. GEVER Organisation

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe

Mehr

Verordnungspakete Umwelt

Verordnungspakete Umwelt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Recht Verordnungspakete Umwelt Forum für Rechtsetzung vom 30. Juni 2016 Lars Birgelen,

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV)

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) 5.3.6 Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) vom 3.0.03 (Stand 0.0.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4,

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Anleitung zum Erstellen einer Weisung bzgl. Informationsverwaltung inkl. Aktenplan

Anleitung zum Erstellen einer Weisung bzgl. Informationsverwaltung inkl. Aktenplan Anleitung zum Erstellen einer Weisung bzgl. Informationsverwaltung inkl. Aktenplan Juli 2010 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Anleitung Erstellen einer Weisung Informationsverwaltung

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

Überblick organisieren, Durchblick schaffen

Überblick organisieren, Durchblick schaffen Überblick organisieren, Durchblick schaffen Rechtliche Grundlagen und Standards rund um ein GEVER- Einführungsprojekt Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun

Mehr

1 Schutzbedarfsanalyse... 2

1 Schutzbedarfsanalyse... 2 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB IKT -Sicherheit Version 4.0 Schutzbedarfsanalyse vom 19. Dezember 2013 (Stand 1. März 2017) Das ISB erlässt gestützt auf Ziffer

Mehr

Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR)

Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR) Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 24 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 1 (RVOG), verordnet: 1.

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnung aus Sicht der ESTV

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnung aus Sicht der ESTV Gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnung aus Sicht der ESTV IFA-Landesgruppe Liechtenstein Fachsymposium zum Thema Mehrwertsteuer 17. September 2015 Überblick Betrachtung aus dem Blickwinkel

Mehr

Herzlich Willkommen FRISCH KOMPETENT LEIDENSCHAFTLICH. Lukas Fus Kundenberater, CM Informatik

Herzlich Willkommen FRISCH KOMPETENT LEIDENSCHAFTLICH. Lukas Fus Kundenberater, CM Informatik Herzlich Willkommen FRISCH KOMPETENT LEIDENSCHAFTLICH Lukas Fus Kundenberater, CM Informatik lukas.fus@cmiag.ch Roland Brechbühl Programmleiter E-Government, Stadt Bern roland.brechbuehl@bern.ch Agenda

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.03. Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) vom 05.06.00 (Stand 0.0.003) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Rechtliche Aspekte der elektronischen Geschäftsverwaltung (öffentliche Verwaltung)

Rechtliche Aspekte der elektronischen Geschäftsverwaltung (öffentliche Verwaltung) Rechtliche Aspekte der elektronischen Geschäftsverwaltung (öffentliche Verwaltung) 26. August 2015 1 Privatwirtschaft vs. Verwaltung Elektronische Geschäftsverwaltung existiert. in der Bundesverwaltung,.

Mehr

Verordnung über das Informationssystem Tangram

Verordnung über das Informationssystem Tangram Verordnung über das Informationssystem Tangram (Tangram-Verordnung) 235.23 vom 30. September 2009 (Stand am 1. November 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Verordnung über den Umgang mit Personaldaten

Verordnung über den Umgang mit Personaldaten 50. Verordnung über den Umgang mit Personaldaten Vom 6. April 0 (Stand. Mai 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7.

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)

zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des

Mehr

Was brauchen wir noch auf Papier?

Was brauchen wir noch auf Papier? Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Was brauchen wir noch auf Papier? Rechtliche Anforderungen an die Informationsverwaltung Dr. Alexander Locher, RA, Juristischer Sekretär mba

Mehr

Amtliche Mitteilungen EAZW

Amtliche Mitteilungen EAZW Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Amtliche Mitteilungen EAZW Unterbindung von Ehen

Mehr

A290 Geschäftsverwaltung (GEVER)

A290 Geschäftsverwaltung (GEVER) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A290 Geschäftsverwaltung (GEVER) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-10-29 Version:

Mehr

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER- Verordnung; SR 172.010.441)

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER- Verordnung; SR 172.010.441) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Zentrale Dienste Fachbereich Rechtsinformatik Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der

Mehr

E-Government-Architektur Schweiz Herausforderungen der nächsten Jahre

E-Government-Architektur Schweiz Herausforderungen der nächsten Jahre egov Fokus Interoperabilität und Standards 23 April 2010 E-Government-Architektur Schweiz Herausforderungen der nächsten Jahre E-Government-Architektur ist eines der priorisierten Umsetzungsvorhaben zur

Mehr

Rollen in der Nutzung von GEVER. Neue Gruppe erfassen B x. Metadaten neue Gruppe erfassen B x. Zu ändernde Gruppe selektieren B x

Rollen in der Nutzung von GEVER. Neue Gruppe erfassen B x. Metadaten neue Gruppe erfassen B x. Zu ändernde Gruppe selektieren B x Legende: = enutzeraktivität = ervice R = Regel Tabelle: Zuordnung der Rechte zu fachspezifischen Rollen. Rollen in der Nutzung von GEVER Übergeordnete Gruppe selektieren Neue Gruppe erfassen Metadaten

Mehr

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee

Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee Verordnung über den Nachrichtendienst der Armee (V-NDA) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 99 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 1 (MG), verordnet: 1. Abschnitt: Allgemeines Art.

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz (Datenschutzverordnung)

Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz (Datenschutzverordnung) 70.7 Verordnung des Regierungsrates über den Datenschutz (Datenschutzverordnung) vom 4. November 008 (Stand. März 0). Allgemeine Bestimmungen.. Begriffsdefinitionen Betroffene Personen Betroffene Personen

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015 Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...

Mehr

Gesetz über Aktenführung und Archivierung

Gesetz über Aktenführung und Archivierung Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 47. Gesetz über Aktenführung und Archivierung vom 9. April 0 (Stand. Juli 0) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 0. August

Mehr

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Tagung INSOS Schweiz vom 16. Mai 2017 Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Einführung rechtliche Grundlagen 1 Ausgangslage Nutzung

Mehr

Elektronische öffentliche Verwaltung Günstig, Effizient, Rechtssicher

Elektronische öffentliche Verwaltung Günstig, Effizient, Rechtssicher Elektronische öffentliche Verwaltung Günstig, Effizient, Rechtssicher Lukas Fässler, Rechtsanwalt & Informatikexperte, FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG, Zug Ursula Peter, Controlling & Organisation, Stadt

Mehr

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung 1,

Mehr

Elektronische Verbale

Elektronische Verbale Elektronische Verbale Elektronische Verbale 1 1. Übersicht 2 2. Ausfertigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3. Beglaubigung PAPIER ELEKTRONISCH 3 3.1 Kopien 3 3.2 Unterschriften 4 4. Beglaubigung ELEKTRONISCH PAPIER

Mehr

Digitale Signatur und Verschlüsselung

Digitale Signatur und Verschlüsselung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST Xander Kaempfer-Maurer, ISB 13. Dezember 2010 Merkblatt (Vorlage) Digitale Signatur und

Mehr

1 Schutzbedarfsanalyse Angaben zum Schutzobjekt Schutzbedarfsanalyse Teil Schutzbedarfsanalyse Teil 2...

1 Schutzbedarfsanalyse Angaben zum Schutzobjekt Schutzbedarfsanalyse Teil Schutzbedarfsanalyse Teil 2... Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB IKT -Sicherheit Version 3.0 Schutzbedarfsanalyse vom 19. Dezember 2013 (Stand 1. Januar 2016) Das ISB erlässt gestützt auf

Mehr

E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz Lust oder Last?

E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz Lust oder Last? E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz Lust oder Last? 11. September 2014, Aarau Inhalt Wer arbeitet im E-Government in der Schweiz zusammen? Wie arbeiten die Akteure im E-Government in der Schweiz

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Kantonsrat St.Gallen

Kantonsrat St.Gallen Kantonsrat St.Gallen 32.14.01 Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau. Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau

Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau. Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau Elektronischer Rechtsverkehr im Aargau mit Auswirkungen mit Auswirkungen 21. Oktober 2014 21. Oktober 2014 Agenda > Einführung Elektronischer Rechtsverkehr ERV im

Mehr

E-Gov-Architektur Schweiz: Eine Einführung

E-Gov-Architektur Schweiz: Eine Einführung E-Gov-Architektur Schweiz: Eine Einführung Willy Müller / 21.09.2011 2 3 Agenda 1. E-Government-Architektur, was ist das? 2. Die E-Government-Architektur vom Mars aus gesehen 3. Herausgegriffen: Einige

Mehr