Allgemeine Förderrichtlinien

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1 Vrsitzender: Stellv. Vrsitzende: Vertreter der jungen Generatin: Präsident des Aerclubs NRW: Dr. Siegfried Baumgartl Dr. Karl-Dieter Lerch Felix Hffmann Karsten Wltering Tbias Bieniek Matthias Riemel Stefan Klett Duisburg, den Allgemeine Förderrichtlinien Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Förderung durch die Segelflugkmmissin Antragsteller Ablauf einer Förderung Antrag und Dkumente Mögliche Entscheidungskriterien Bestehende Förderprgramme in NRW Ausschluss vn der Förderung Veröffentlichung & Änderungen Schlussbestimmung... 5 Änderungsverzeichnis

2 1 Ziel der Förderung durch die Segelflugkmmissin Primäres Ziel ist die Förderung des Breiten- & Spitzensprts, swie der Jugendarbeit im Bereich Segelflug des Landesverbands Nrdrhein-Westfalen. Durch gezielte zweckgebundene finanzielle Unterstützung vn Maßnahmen sll smit der Segelflug für die Zukunft gestärkt und für Nachwuchs gesrgt werden. Dafür steht der Segelflugkmmissin NRW (Sek) ein Sprthaushalt zur Verfügung. Dieser basiert auf den Mitgliedsbeiträgen aller Segelflieger aus NRW. 2 Antragsteller Prinzipiell kann jedes Mitglied des Landesverbands NRW einen Antrag zur finanziellen Unterstützung an die Sek stellen, sfern diese mit Ihrem Vrhaben das Ziel aus 1 verflgen. Mögliche Antragsteller sind wie flgt: - Vereine - Trainerstab - Ausbildungsleiter - Luftsprtjugend - Landesverband zur spartenübergreifenden Zusammenarbeit - Weitere Sprtfachgruppen zur spartenübergreifenden Zusammenarbeit 3 Ablauf einer Förderung Der Ablauf der Förderung durch die Sek ist in flgende Abschnitte mit flgenden Fristen gegliedert: 1) Einreichen der Anträge per , inklusive aller benötigten Dkumente nach 4 Absatz 1), bis zum 15. März des jeweiligen Jahres. Die Sek bestätigt den Eingang per . 2) Die Sek prüft die Anträge auf Sinnhaftigkeit, Vllständigkeit und evaluiert diese anhand der hier dargestellten Förderrichtlinien. Aus der resultierenden Übersicht aller geplanten Maßnahmen in NRW wählt die Sek die zu fördernden Maßnahmen für das jeweilige Jahr aus. 3) Alle Antragsteller erhalten bis Ende März einen Bescheid per , b deren Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen und diese in die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen gewählt wurde. Dabei wird ebenfalls mitgeteilt, mit welchem finanziellen Betrag die jeweilige Maßnahme zweckgebunden unterstützt werden sll. 4) Nach erflgreicher Durchführung, der jeweiligen zu fördernden Maßnahme, reichen die Antragsteller die Dkumente nach 4 Absatz 2) wiederum bei der Sek ein. 5) Die Sek prüft erneut die eingereichten Dkumente auf Sinnhaftigkeit, Vllständigkeit und die zweckgebundene Nutzung der finanziellen Förderung. Sfern keine Unstimmigkeiten gegenüber dem genehmigten Antrag vrliegen, wird dem Landesverband die Überweisung des Förderbetrages mitgeteilt und um Überweisung gebeten. Eine Vrauszahlung der Förderung ist nur in bergründeten Einzelfällen möglich und bedarf gesnderter Zustimmung durch die Sek. 2

3 4 Antrag und Dkumente Flgende Dkumente müssen für eine mögliche Förderung bzw. nach erflgreicher Durchführung einer zu fördernden Maßnahme bei der Sek eingereicht werden: 1) Bei Antragsstellung Antrag, sllte beinhalten: Überblick und Umfang der Maßnahme Allgemeines Ziel der Maßnahme und Zielgruppe Ort und Zeitrahmen Höhe und Verwendung der gewünschten Förderung Begründung, warum die Maßnahme vn der Sek unterstützt werden sllte Ansprechpartner für die Sek und ggf. gesnderter Verantwrtlicher für die Maßnahme Daten des Empfängerknts Frm: Schriftliches Anschreiben, PDF Finanzplan, sllte beinhalten: Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben Kenntlichmachung der nch variablen/kalkulierten Psitinen Frm: Excel Liste 2) Nach Durchführung der geförderten Maßnahme Abschlusskalkulatin (Finanzplan mit den finalen Ksten) Kpien der Quittungen/Belege Bericht über die geförderte Maßnahme zur Veröffentlichung auf der Hmepage des Landesverbandes NRW Einseitiger Bericht, DIN A4 3-4 aussagekräftige Bilder in ausreichender Qualität Frm: Wrd, PDF, JPG, PNG Die Fristen zur Einreichung der Dkumente sind in 3 festgelegt. 3

4 5 Mögliche Entscheidungskriterien Die Sek bemüht sich allen Antragstellern und den Luftsprtlern aus NRW gerecht zu werden. Nichts dest trtz kann es vrkmmen, dass in einem Jahr nicht alle Anträge gefördert werden können der die Förderung geringer als die gewünschte Höhe ausfällt. Nachflgend sind einige mögliche Kriterien aufgeführt, die zur Entscheidungsfindung der Sek beitragen können: - Erfüllung des primären Ziels aus 1 - Ansprechen einer möglichst breiten Masse an Luftsprtlern in NRW - Arbeit an der Basis unseres Luftsprts - Finanzieller Rahmen des Haushalts der Sek - Finanzieller Umfang der beantragten Maßnahme/Förderung - Knkurrenz durch anderer Maßnahmen - 6 Bestehende Förderprgramme in NRW - Fluglehrerlehrgänge Teilnehmer aus NRW an einem Fluglehrerlehrgang (vrzugsweise in NRW) werden mit einem Zuschuss durch die Sek in Höhe vn 250 unterstützt. Die Abwicklung dieser Förderung wird durch den Ausbildungsleiter des Landesverbands NRW krdiniert. - Trainerlehrgänge Teilnehmer aus NRW an A-/B-Trainerlehrgänge werden ebenfalls finanziell unterstützt. Aufgrund der Seltenheit dieser Lehrgänge wird die Höhe der Förderung individuell in dem jeweiligen Jahr bestimmt. Die Abwicklung dieser Förderung wird durch den Landestrainer des Landesverbands NRW krdiniert. - Qualifikatinsmeisterschaften Ausrichtende Vereine vn Qualifikatinsmeisterschaften (Juniren und Seniren) aus NRW werden mit einer Förderung vn 500 je Meisterschaft unterstützt. Abwicklung der Förderung erflgt über die Sek. - Individualförderung Zur Individualförderung vn Juniren (in Ausnahmefällen auch Seniren) sind die gesnderten Förderrichtlinien zur Individualförderung auf der Hmepage des Landesverbandes zu berücksichtigen. 4

5 7 Ausschluss vn der Förderung Auch wenn eine beantragte Förderung dem primären Ziel aus 1 und den möglichen Kriterien aus 5 entspricht, ist die Förderung dieser Maßnahme keine Selbstverständlichkeit und liegt stattdessen im Ermessen der Sek. Sllte ein Antragssteller vn der beantragten und genehmigten (geförderten) Maßnahme abweichen, hne die Zustimmung der Sek diesbezüglich einzuhlen, kann der Antragsteller auch nachträglich wieder vn der Förderung ausgeschlssen werden. Die finanzielle Förderung vn Maßnahmen ist stets zweckgebunden. Zudem kann eine Versäumnis der Fristen des Antragstellers aus 3 zum Ausschluss führen. Der Ausschluss vn der Förderung wird durch die Sek beschlssen und dem Antragsteller mitgeteilt. 8 Veröffentlichung & Änderungen Die Allgemeinen Förderrichtlinien werden im Dwnladbereich der Hmepage des Landesverbands NRW in der Rubrik Sprtfachgruppen/Segelflugkmmissin veröffentlicht ( Änderungen der Richtlinien werden über die Neuigkeiten im Bereich Segelflug der Hmepage bekannt gegeben ( Wir bitten alle Antragssteller regelmäßig die Hmepage des Landesverbands zu besuchen, um auf dem neusten Stand zu sein. 9 Schlussbestimmung Die Antragsteller können davn ausgehen, dass kein Einzelner der Sek über die Anträge und Förderhöhe entscheidet, sndern über jeden Antrag demkratisch innerhalb der Sek befunden wird. Die Sek sieht vr, jederzeit die Richtlinien begründet anzupassen. Schlussendlich bitten Wir um das Verständnis, dass das Amt der Segelflugkmmissin ein Ehrenamt ist und wir stets bemüht sind, transparent, nachvllziehbar, fair und fristgerecht zu agieren gez. Segelflugkmmissin NRW Änderungsverzeichnis Nr.: Datum Paragraph Kmmentar Alle Initialisierung des Dkuments 5

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