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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Psychisch kranke Jugendliche Vor rund sechs Monaten konnte die Polizei glücklicherweise den Amoklauf eines 15-Jährigen verhindern, der aus der geschlossenen Psychiatrie des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift geflohen war und sich mit einem selbst gebastelten gefährlichen Werkzeug bewaffnet hatte. Der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6289 zufolge, hatte der Junge, der sich seit dem 25. September 2016 im Wilhelmstift befand, Amok-Phantasien gegenüber der Polizei geäußert. Er stellt eine erhebliche Gefahr für sich selbst und seine Umwelt dar. Das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) ermöglicht eine Unterbringung bei Gefahr einer erheblichen Selbst- oder auch Fremdschädigung. Gemäß 9 HmbPsychKG ist eine Unterbringung nur zulässig, wenn und solange aufgrund einer psychischen Krankheit der unterzubringenden Person die gegenwärtige Gefahr besteht, dass die Person sich selbst oder eine andere Person erheblich schädigt, und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den erfragten Informationen handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten im Sinne des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG), um Patientendaten im Sinne des Hamburgischen Krankenhausgesetzes (HmbKHG) beziehungsweise geschützte Sozialdaten. Die Übermittlung solcher Informationen durch den Senat ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Informationen der Hamburger Krankenhäuser wie folgt: 1. Wie häufig wurde der 15-Jährige seit seinem Aufgreifen durch die Polizei am 5. Oktober 2016 in psychiatrische Abteilungen/Krankenhäuser eingewiesen und in welche? 2. Wo befindet er sich jetzt? Bei Informationen zu einer Einweisung in eine psychiatrische Abteilung/ein Krankenhaus handelt es sich um personenbezogene Daten beziehungsweise um Patientendaten. Diese dürfen nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des 30 HmbPsychKG beziehungsweise des 11 HmbKHG an Dritte übermittelt werden. Danach ist die Übermittlung nur zulässig, wenn die Patientin beziehungsweise der Patient zuvor eingewilligt hat oder dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder soweit dies aufgrund eines der in 30 HmbPsychKG beziehungsweise 11 HmbKHG benannten Gründe erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Übermittlung von Informationen zu etwaigen Einweisungen nicht zulässig.

2 Drucksache 21/8649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 3. Wurde der 15-Jährige bereits im Maßregelvollzug für Jugendliche untergebracht? Falls ja, aufgrund welcher wann begangenen Straftaten und für welchen Zeitraum? Falls nein, wegen welcher Straftaten ist der heute 15-Jährige seit 2014 bei der Polizei auffällig geworden? Nein. Die Polizei hat Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sieht der Senat von weitergehenden Angaben ab. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann seit Oktober 2016 seinetwegen ergriffen? Bei strafrechtlichen Ermittlungen hat die Polizei die im Einzelnen erforderlichen und geeigneten Maßnahmen getroffen. Zu bei Vermisstenvorgängen getroffenen Maßnahmen der Polizei siehe Drs. 21/ Welche Behörden waren mit dem Fünfzehnjährigen aus welchen Gründen seit jeweils wann noch befasst? Bei den erfragten Informationen handelt es sich um geschützte Sozialdaten im Sinne der 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII, 67 fortfolgende SGB X. Die Übermittlung solcher Informationen durch den Senat kommt damit nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Insbesondere wenn Geschlecht und Alter im Zusammenhang mit der Tat bekannt wurden, ist es besonders Personen mit Zusatzwissen möglich, die Betroffenen zu identifizieren. Gemäß 67 b Absatz 1 S. 1 SGB X ist die Verarbeitung von Sozialdaten, zu der gemäß 67 Absatz 6 S. 1 SGB X auch das Übermitteln gehört, nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift im SGB dies erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene schriftlich eingewilligt hat. Im SGB existiert keine Übermittlungsbefugnis zugunsten des Parlaments. Eine vorherige schriftliche Einwilligung der Betroffenen, die eine Übermittlung zulassen würde, liegt derzeit nicht vor. Auch der Umstand, dass viele Informationen bereits in den Medien verbreitet wurden, rechtfertigt eine Übermittlung von Sozialdaten nur dann, wenn die öffentlich bekannten Informationen nachweislich aus einer zuverlässigen Quelle stammen. 6. Welche Hinweise und welche Beweismittel lagen den Einschätzungen der Polizei und der weiteren beteiligten Behörden zugrunde, insbesondere bezüglich der Annahme, es könne eine Gefahr für einen Amoklauf bestehen? Siehe Antwort zu Wie häufig ist der 15-Jährige aus welcher Einrichtung, die ihn in Obhut hatte, wann und mit welchen Mitteln seit 2014 entflohen? Siehe Antwort zu Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit dem Jahre 2014 gemäß 12 HmbPsychKG ( sofortige Unterbringung ) jeweils jährlich eingewiesen? Im Bezirksamt Altona wurden nach 12 HmbPsychKG folgende Antragsstellungen seit 2014 dokumentiert: Jahr Anzahl Bemerkung 2013 k.a. Die Daten wurden gemäß 33 HmbPsychKG gelöscht Stand

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie hat sich die Anzahl der straffällig gewordenen Minderjährigen, die im Maßregelvollzug untergebracht wurden, seit dem Jahre 2013 entwickelt? (Bitte Gesamtzahl der pro Jahr untergebrachten Jugendlichen nennen.) Die Zahl der nach 63, 64 StGB in der Hamburger Maßregelvollzugseinrichtung untergebrachten Minderjährigen hat sich seit dem Jahr 2013 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl Bemerkung StGB StGB (Personenidentisch mit 2015) 10. Erhebungen des Robert Koch-Instituts in Berlin zur Kinder- und Jugendgesundheit belegen, dass 20 Prozent der Kinder in Deutschland psychische Auffälligkeiten aufweisen und bei 10 Prozent sogar deutlich erkennbar zutage tretende Störungen auftreten. Es steht zu befürchten, dass diese Zahlen ansteigen werden ( a. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über Art und Ausmaß psychischer Auffälligkeiten und Störungen von Kindern und Jugendlichen in Hamburg vor? Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich die Zahlen über psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen in Hamburg anders darstellen als in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. b. Wie hat sich die Zahl der in Hamburg niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater seit dem Jahre 2013 entwickelt (bitte pro Jahr und Bezirk darstellen)? Die Zahl der in Hamburg niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater hat sich seit dem Jahr 2013 wie folgt entwickelt: Jahr Ärzte/-innen Versorgungsgrad in Prozent ,25 284, ,90 301, ,40 282, ,50 282, ,05 277,9 Quelle: KV Hamburg, Versorgungsgrad Hamburg, Anlage 2.2) Da die KV-Region Hamburg gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie ein Planungsbereich ist, weisen die Übersichten der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) keine Arztzahlen für die Bezirke aus. Erforderlich wäre hierzu eine gesonderte Auswertung der KVH, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar ist. c. Wie viele Kinder und Jugendliche kamen und kommen in Hamburg seit dem Jahre 2013 jeweils auf einen niedergelassenen Kinderund Jugendpsychiater? Die Verhältniszahl im Planungsbereich Hamburg ist gemäß der Bedarfsplanungs- Richtlinie 1: Diese bezieht sich auf die bis unter 18-jährigen Einwohnerinnen/ Einwohner in Hamburg und gilt für den Zeitraum 2013 bis Entsprechende der Zahl der unter 18-jährigen Einwohnerinnen/Einwohner und der Zahl der niedergelassenen Ärzteinnen/Ärzte im jeweiligen Planungsjahr schwankt der ermittelte Versorgungsgrad. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. b. 3

4 Drucksache 21/8649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode d. Wie schätzen die zuständigen Behörden den künftigen Bedarf an niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern in Hamburg bis zum Jahre 2020 ein? Zuständig für die Bedarfsplanung von niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern ist die KVH. Auf der Grundlage der anzuwendenden Bedarfsplanungs-Richtlinie ist der Bedarf an niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern bis 2020 abhängig von der Entwicklung der bis unter 18-jährigen Einwohnerinnen/Einwohner in Hamburg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass derzeit der Versorgungsgrad bei über 270 Prozent liegt. 11. Wie stellten sich die Kapazitäten im (teil-)stationären Bereich der Kinderund Jugendpsychiatrie seit dem Jahre 2013 in Hamburg dar? (Bitte pro Jahr und Klinik angeben.) Vollstationäre Planbetten im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Krankenhäuser im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg zum 1. Januar des Jahres 2017 Altonaer Kinderkrankenhaus Asklepios Klinikum Harburg Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift ) 61 3) Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Zwischensumme in Hamburg Kapazitäten in Krankenhäusern außerhalb des Hamburgischen Stadtgebietes Fachklinik Bokholt 4) Gesamt davon in Betrieb genommen: 29 Betten 2) davon in Betrieb genommen: 46 Betten 3) davon in Betrieb genommen: 51 Betten 4) Drogenentzug für Kinder und Jugendliche Im vollstationären Bereich konnten bis 1. Januar 2017 noch nicht alle zusätzlich mit dem Krankenhausplan 2020 ausgewiesenen Planbetten in Betrieb genommen werden. Teilstationäre Behandlungsplätze im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Krankenhäuser im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg zum 1. Januar des Jahres 2017 Asklepios Klinikum Harburg Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Gesamt Pädiatrische Tagesklinik mit psychosomatischem Schwerpunkt Altonaer Kinderkrankenhaus Quelle: Feststellungsbescheide der BGV und Meldungen der Krankenhäuser 12. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit dem Jahre 2013 jährlich in Hamburg in den einzelnen Kliniken (teil-)stationär behandelt (bitte pro Jahr und Klinik angeben)? Vollstationäre Fälle im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Hamburger Krankenhäuser Altonaer Kinderkrankenhaus 51 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/8649 Asklepios Klinikum Harburg Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Zwischensumme in Hamburg Krankenhäuser im Hamburger Krankenhausplan außerhalb des Hamburgischen Stadtgebietes Fachklinik Bokholt Gesamt Drogenentzug für Kinder und Jugendliche Zu berücksichtigen ist, dass Im vollstationären Bereich bis 1. Januar 2017 noch nicht alle zusätzlich mit dem Krankenhausplan 2020 ausgewiesenen Planbetten in Betrieb genommen werden konnten. Teilstationäre Fälle in den Tageskliniken im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Hamburger Krankenhäuser Asklepios Klinikum Harburg Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Gesamt Pädiatrische Tagesklinik mit psychosomatischem Schwerpunkt Altonaer Kinderkrankenhaus Gezählt werden hier die Patientinnen und Patienten pro Jahr (jede/r Patient/in wird pro Jahr einmal gezählt). Quelle: Krankenhäuser und Krankenhausträger, Krankenhausstatistik gemäß 15 HmbKHG 13. Wie lang sind die durchschnittlichen stationären Verweildauern von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Hamburger Kinder- und Jugendpsychiatrien seit 2013 (bitte pro Jahr und Klinik angeben)? Verweildauer der vollstationären Fälle im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Hamburger Krankenhäuser (durchschnittliche Verweildauer in Tagen) Altonaer Kinderkrankenhaus ,3 Asklepios Klinikum Harburg 40,7 38,7 39,8 38,5 Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf 27,4 27,2 29,0 29,5 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 32,8 32,1 30,9 30,9 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 33,9 36,3 40,9 38,9 Zwischensumme in Hamburg 33,7 34,3 35,8 35,9 Krankenhäuser im Hamburger Krankenhausplan außerhalb des Hamburgischen Stadtgebietes Fachklinik Bokholt 12,1 13,0 12,4 12,9 Gesamt 30,6 31,2 32,4 32,5 Drogenentzug für Kinder und Jugendliche Verweildauer der teilstationären Fälle in den Tageskliniken im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie der Hamburger Krankenhäuser (durchschnittliche Verweildauer in Tagen) Asklepios Klinikum Harburg 45,2 49,9 45,5 45,2 Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf 14,7 21,8 22,9 27,4 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 46,9 49,6 48,4 49,3 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf 36,8 31,3 34,5 35,5 Gesamt 40,8 38,7 39,2 40,7 5

6 Drucksache 21/8649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Pädiatrische Tagesklinik mit psychosomatischem Schwerpunkt Altonaer Kinderkrankenhaus 32,3 30,0 31,3 39,4 Quelle: Krankenhäuser und Krankenhausträger, Krankenhausstatistik gemäß 15 HmbKHG 14. Welche durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten bestanden für Kinder und Jugendliche für (teil-)stationäre Plätze in den einzelnen Hamburger Kinder- und Jugendpsychiatrien seit dem Jahre 2013? (Bitte pro Jahr und Klinik angeben.) Psychiatrische Notfälle werden unmittelbar untersucht und behandelt. Sofern eine medizinisch notwendige sofortige Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit besteht, wird auch stationär aufgenommen. Falls keine sofortige Aufnahme notwendig ist, werden in der Zeit zwischen Vorstellung und Aufnahme der Patientin beziehungsweise des Patienten im Rahmen sorgfältiger ambulanter Indikationsstellung und zur Sicherung eines möglichst erfolgreichen Therapieverlaufs Behandlungsvoraussetzungen geprüft beziehungsweise erarbeitet. Des Weiteren haben die Hamburger Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Kinderund Jugendpsychiatrie auf Nachfrage folgende Angaben zu Wartezeiten gemacht: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Die Wartezeit für Kinder und Jugendliche für (teil-)stationäre Plätze in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des UKE lag seit dem Jahre 2013 zwischen vier und acht Monaten. Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf ggmbh Tagesklinik: zwei Wochen bis drei Monate Vollstationär: zwei bis neun Monate Asklepios Klinikum Harburg In der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik betrugen die Wartezeiten zur voll- beziehungsweise teilstationären Aufnahme in den Jahren 2013 bis 2017 zwischen null Tagen bei psychiatrischen Notfallindikationen bis hin zu circa drei bis vier Monaten. In der Tagesklinik Osdorf ist eine kurzfristige Aufnahme möglich. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Bei psychiatrischen Notfallindikationen erfolgt die sofortige stationäre Aufnahme. Bei geplanten Aufnahmen liegt die durchschnittliche Wartezeit bei circa vier Monaten. Altonaer Kinderkrankenhaus Das Altonaer Kinderkrankenhaus verfügt seit dem Jahr 2016 über zehn Betten im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Wartezeit für eine stationäre kinderund Jugendpsychiatrische Behandlung dort beträgt im Mittel vier Monate beziehungsweise maximal sechs Monate. 6

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