14. Übersberg-Segelflugwettbewerb Mai 2015
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- Götz Albert
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1 14. Übersberg Segelflugwettbewerb vom Mai 2015 Ausführungsbestimmungen 1. Allgemeines Diese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung des Übersbergwettbewerbs 2015 sowie die derzeit gültige Segelflugwettbewerbsordnung. Die Auflagen der DFS, der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen, die für den Luftraum Stuttgart bestehenden Regularien sowie die Bekanntmachungen des täglichen Briefings sind zu beachten. Ergänzend gelten alle Ausführungen des Code Sportif, Teil 3 Ausgabe 2002 mit Änderungen vom 1. März Die Dokumentation der Wertungsflüge wird gemäß der Ausschreibung des DAeC mit GNSS-Flight-Rekorder-Systemen als Pflichtsystem durchgeführt. Es sind nur GNSS-Systeme zu verwenden, die eine IGC-Zulassung besitzen. Als Backup-Systeme sind, neben den von der IGC zugelassenen Systemen, die in der Anlage 3 aufgeführten Systeme verwendbar. Für die ordnungsgemäße Funktion seines GNSS-Systems ist jeder Pilot/in selbst verantwortlich. Dies gilt ebenso für die Eingabe von Wendepunkten, Wendepunktkoordinaten und der Dokumentation des Wertungsfluges. Es ist vorgesehen, dass alle Segelflugzeuge im Windenschlepp oder Eigenstart starten. (F-Schlepp in Ausnahmefällen möglich). 2. Luftraum (siehe auch Punkt 10) Der während des Wettbewerbs benutzte Luftraum wird während des Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Alle darin dargestellten Auflagen der Flugsicherung sind einzuhalten. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Auflagen werden beim täglichen Briefing bekannt geben. Einmalige Verstöße gegen diese Auflagen werden mit 0 (Null) Punkten für den betreffenden Wertungstag geahndet. Ein weiterer Verstoß gegen diese und alle anderen Auflagen der Flugsicherung oder der Veranstalter führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. 3. Segelflugzeug/Motorsegler und Ausrüstung Erforderliche Unterlagen Der Wettbewerbsleitung müssen vor Beginn des Wettbewerbs folgende Unterlagen vorgelegt werden: Zulassung des Segelflugzeuges/Motorseglers, gültiger Nachprüfschein, Betriebstüchtigkeitszeugnis, Haftpflichtversicherungsnachweis, Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle, Nachprüfschein des Fallschirms, Packbuch, gültiger GPL gültiges Medical aktuelles Flugbuch Bordbuch und Flugbuch des Piloten sind mitzuführen und können auf Verlangen kontrolliert werden. Ausrüstung der Flugzeuge An alle Segelflugzeuge werden folgende Anforderungen bzgl. Ausrüstung gestellt: Grundinstrumentierung laut Flughandbuch, Rettungsfallschirm, GNSS-Flight-Rekorder (IGC-Zulassung), Sprechfunkgerät mit allen 720 zugelassenen Frequenzen, Variometer mit akustischer Anzeige. Alle Instrumente, die Blindflug ermöglichen, sind vor dem Wettbewerb auszubauen oder funktionsuntüchtig zu machen. Navigationshilfen für den Sichtflug sind erlaubt.
2 Wasserballast: Je nach Anmeldungen wird das Teilnehmerfeld in verschieden Klassen eingeteilt. Hierbei gilt: In der Club-Klasse dürfen Flugzeuge keinen Wasserballast mitführen. In der Standardklasse dürfen Flugzeuge, die in dieser Klasse fliegen Wasserballast bis zu deren max. Abfluggewicht mitführen. In der Offenen-Klasse dürfen Flugzeuge, die in dieser Klasse fliegen Wasserballast bis zu einer max. Abflugmasse, die für jede Flugzeugkategorie (Offene, DoSi, 18m) verschieden sein kann mitnehmen. Das max. Abfluggewicht der Flugzeugkategorien wird am Eröffnungsbriefing bekannt gegeben. Aufgrund besonderer Wettersituationen behalten wir uns vor, die maximalen Abflugmassen beim morgendlichen Briefing zu ändern. Die Einhaltung aller Obergrenze wird durch die Wettbewerbsleitung stichprobenartig durch Wiegen überprüft. 4. Briefing Das Eröffnungsbriefing findet am Freitag den um 20 Uhr statt. Das erste Tagesbriefing findet jeweils um Uhr statt. Die Wettbewerbsleitung kann diesen Zeitpunkt verschieben. Eine entsprechende Entscheidung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Startaufstellung der Segelflugzeuge ist vor dem Briefing vorzunehmen, es sei denn, die Wettbewerbsleitung gibt eine andere Entscheidung bekannt. 5. Stellplätze und Anhänger In Anlage 1 ist der Lageplan des Segelfluggeländes dargestellt. Darauf ist die Fläche mit ausreichend Platz für das Abstellen von Anhängern und aufgebauten Flugzeugen ausgewiesen. 6. Wertungsflüge Folgende Tagesaufgaben können ausgeschrieben werden: 1. Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendepunkten (Racing) Der Teilnehmer muss die größte ihm mögliche Geschwindigkeit über eine durch festgelegte Wendepunkte definierte Strecke erzielen. 2. Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendegebieten (Speed Assigned Area SAA) Der Teilnehmer muss über einen durch festgelegte Wendegebiete definierten Streckenbereich die größte ihm mögliche Geschwindigkeit erzielen. Eine Mindestzeit wird vorgegeben. 3. Distanzaufgabe mit festgelegten Wendegebieten (Distance Assigned Area DAA) Der Teilnehmer muss über einen durch festgelegte Wendegebiete definierten Streckenbereich die größte ihm mögliche Distanz innerhalb einer festgelegten Maximalzeit zurücklegen. 4. Distanzaufgabe mit frei wählbaren Wendepunkten (Distance Cats Craddle DCC ) Der Teilnehmer muss über freiwählbare Wendepunkte die größte Strecke in einer vorgegeben Maximalzeit zurücklegen. Die Landung auf dem Heimatflugplatz wird mit prozentualer Punkterhöhung belohnt. 7. Startdurchführung Startaufbau Der Startaufbau erfolgt generell vor dem 1. Briefing des jeweiligen Wertungstages, falls von der Wettbewerbsleitung nichts anderes bekannt gegeben wird. Es wird an zwei Startstellen (Nord- oder Südschleppstrecke) in jeweils einer Reihe gestartet. Die Flugzeuge sind entsprechend den Seilen abwechseln links und rechts der Startstrecke aufzustellen. Ein Durchwechseln nach jedem gültigen Wertungstag innerhalb der einzelnen Startreihen erfolgt nach S-WO. Die für den jeweiligen Wertungstag gültige Startreihenfolge wird rechtzeitig bekannt gegeben, in der Regel vor dem 1. Briefing des jeweiligen Wertungstages. Sollte aufgrund der Wetterverhältnisse das startbereite Feld umgebaut werden müssen, so wechselt die Startreihenfolge spiegelbildlich, d.h. der erste Startplatz wird zum letzten Startplatz, der zweite Startplatz wird zur vorletzten Startplatz, etc.. Startdurchführung Sofern sich ein Flugzeug zu Startbeginn nicht in der vorgeschriebenen Startreihe befindet, wird das Flugzeug am Ende des jeweiligen Startfeldes aufgestellt. Ausnahmen kann die Wettbewerbsleitung bei begründeten Verzögerungen genehmigen. Die Piloten haben für den Startbetrieb Helfer bereit zu stellen. Schlepphöhe: Entsprechend Windenstart
3 8. Flugdokumentation Abflug Für jede Klasse wird ein Abflugpunkt vorgegeben. Diese Abflugpunkte unterscheiden sich maßgeblich, so dass eine Entzerrung der Klassen erreicht wird. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor diese Abflugpunkte aus meteorologischen und/oder anderen Gründen zu ändern. Es erfolgt eine rechtzeitige Bekanntgabe, vorzugsweise beim jeweiligen Briefing. Alles weitere regelt die Ausschreibung und S-WO. Links und rechts zum Abflugpunkt (Koordinate) erstreckt sich eine Linie mit einer Länge von jeweils 10 km, die senkrecht zum Kurs vom Abflugpunkt zum ersten Wendepunkt liegt. Über diese gedachte Linie muss der Abflug erfolgen, damit er gültig ist. Es zählt als Abflugzeit das zeitlich letzte Überfliegen der Abfluglinie in Richtung erster Wendepunkt. Wendepunkte Die vorgebenden Wendepunkte der jeweiligen Tagesaufgabe werden mittels eines GNSS-Systems beurkundet. Eine korrekte Umrundung eines Wendepunktes erfolgt gemäß Ausschreibung und S-WO. Die/der Pilot/in hat selbst sicherzustellen, dass eine korrekte Umrundung erfolgt ist. Gerätespezifische Toleranzen sind zu beachten. Eine korrekte Umrundung ist erfolgt, falls sich mindestens 1 Aufzeichnungspunkt des GNSS-Systems innerhalb des Wendepunktzylinders befindet, bzw. die Verbindungslinie zweier Aufzeichungspunkte den Wendepunktzylinder schneidet oder tangential die Mantellinie des Wendepunktzylinders berührt. Es ist ratsam, die Aufzeichnungsrate kurz vor, während und kurz nach der Umrundung des Wendepunktes zu erhöhen. Zielanflug Die Ziellinie für den Wettbewerb liegt generell am Anfang der Landebahn, d.h. Überflugrichtung und Landerichtung ist 26/08. Die Bekanntgabe der Überflugrichtung erfolgt beim Briefing Es wird empfohlen, den Überflug mit einer Direktlandung zu verbinden. Die Mindestüberflughöhe für Überflüge wird beim Eröffnungsbriefing bekannt gegeben und richtet sich nach den Auflagen der zuständigen Behörde (normalerweise 150m GND). Der Zielanflug ist mindestens 10 km oder 5 Minuten vor dem eigentlichen Zielüberflug der Wettbewerbsleitung auf der Platzfrequenz zu melden. Die Platzfrequenz bleibt während des Überfluges, der Landung und des Abtransportes aktiv und gerastet. Während der Anflüge wird der gesamte Verkehr von der Ziellinie aus koordiniert. Es ist den Anweisungen des Ziellinienpersonals unbedingt Folge zu leisten. Die Helfer sind verpflichtet diesen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer wird angeraten, seine Bodenmannschaft mit einer Bodenfunkstelle auszurüsten, die während der Zielanflüge und der Landephase unbedingt auf der Platzfrequenz zu rasten ist. Der Pilot und seine Bodenmannschaft sorgen dafür, dass die Landeflächen so schnell wie möglich wieder frei gemacht werden. Die Landerrichtung ist auf beiden Bahnen (kurze nördliche und lange südliche Bahn) immer gleich. Auf der kurzen Nordbahn gilt immer die Landerichtung 08, auf der langen Südbahn die Landerichtung 26. Auf die örtlichen Gegebenheiten des Platzes (unlandbare Bereiche) ist zu achten. Abgabe des GNSS Rekorders Um einen Wertungstag zügig auswerten zu können, werden die Piloten/innen verpflichtet die Speichermedien ihre Dokumentationssystem (nur in begründeten Ausnahmefällen das komplette Dokumentationssystem) innerhalb von 30 Minuten nach der Landung bei der Wettbewerbsleitung abzugeben. Überschreitungen dieser Frist wird nach S-WO mit Strafpunkten geahndet. Außenlandungen Segelflugzeuge melden ihre Außenlandung der Wettbewerbsleitung immer telefonisch, auch im Falle eines Rückschlepps. Für die Dokumentation der Außenlandung wird ein Außenlandeformluar zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung der vorläufigen Wertung werden die durchgegebenen Koordinaten des Landeortes verwendet. Für die endgültige Wertung werden die Koordinaten herangezogen, die auf dem zurückgelegten, mittels GNSS dokumentierten Weg, die größte wertbare Flugstrecke ergibt (siehe S-WO) Backup Systeme Als Backup-Systeme zur GNSS-Dokumentation können die von der IGC zugelassenen Systeme verwendet werden. Zusätzlich zu diesen Geräten sind Systeme zulässig, die vom DAeC als Backup-Systeme zugelassen sind.
4 9. Funkbetrieb und Frequenzen Alle teilnehmenden Flugzeuge müssen mit zugelassenen Funkgeräten (mindestens 720 Kanäle) ausgerüstet sein. Die Hörbereitschaft auf den entsprechenden Frequenzen für den Schleppbetrieb, den Abflug als auch den Zielanflug und der Landung sowie das Verfahren der Durchgabe der Abflugzeit wird beim Eröffnungsbriefing durchgesprochen. Folgende Frequenzen werden benutzt: Übersberg Info MHz Platzfrequenz. Übersberg Wettbewerb MHz Abflug, Sicherheitsfrequenz, Abflugzeiten, Zielanflug, Landung. 10. Wettbewerbsgebiet und Wendepunkte Wettbewerbsgebiet Das vorgesehene Wettbewerbsgebiet umfasst die Bereiche der ICAO-Karte (1: ) Blätter Stuttgart, Frankfurt, Nürnberg und München, Ausgabe Auf die Besonderheiten der Regelungen für Segelflüge in der Nähe von Flughäfen ist zu achten. Den Regularien des Luftraum Stuttgart ist besondere Beachtung zu widmen. Wendepunktkatalog Auf der Homepage des Wettbewerbs (s. Punkt 15) kann unter Download eine Liste aller beim Übersberg Wettbewerb anfliegbaren Wendepunkte heruntergeladen werden. Diese Wendepunktliste ist bindend. Die einzelnen Dateien liegen in verschiedenen Dateiformaten vor, die von IGC zugelassenen GNSS-Systemen verwendet werden. 11. Zeitplan bis Uhr Dokumentenkontrolle Uhr Eröffnungsbriefing Wertungstag letzter Wertungstag ca Uhr Abschlussfeier mit Siegerehrung Die Anwesenheit am Eröffnungsbriefing und bei der Siegerehrung ist Pflicht. 12. Postanschrift während der Meisterschaft Die Postanschrift für die Teilnehmer/innen während der Meisterschaft lautet: Name des/der Teilnehmers/in Jens Deininger Lüftestrasse Reutlingen Wettbewerbsleitung Tel /81861, Mobil: 0172/ Haftung und Rechtsweg Der Teilnehmer und ggf. der Eigentümer erklären mit Abgabe der Meldung, dass sie, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und Ausrichter, sowie gegenüber deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichten. Dieser Verzicht erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, soweit diese eigene Ansprüche herleiten können. Dieser Verzicht gilt nicht insofern und in der Höhe, als die Ersatzpflichtigen durch eine Versicherung abgedeckt sind. Der Teilnehmer erklärt ferner, dass er die Vorschriften der Ausschreibung und Ausführungsbestimmungen in allen Punkten anerkennt. Der Rechtsweg ist hierbei ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit einer Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen sind die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
5 14. Beschwerden und Einsprüche Die Verfahren und Regularien für Beschwerden und Einsprüche werden gemäß S-WO abgehandelt. Für Beschwerdeanträge wird eine Gebühr in Höhe von 50 erhoben. Diese wird bei begründetem Einspruch zurückerstattet. Wir hoffen, dass dies jedoch nicht notwendig sein wird. Die Einspruchsfrist für den letzten Wertungstag endet am um 19:00 Uhr. 15. Wettbewerbsleitung Wettbewerbsleiter: Jens Deininger Sportleiter: n.n. Meteorologe: Jochen Franz Finanzen: Hans-Joachim Merkle Auswertung: Andreas Bauer Flugsportvereinigung Übersberg e.v. (FSVÜ) Am Heilbrunnen Reutlingen Kontaktadresse: Jens Deininger Telefon: 0172 / Lüftestrasse Reutlingen Jens.Deininger@web.de Homepage im Internet: Dezember 2014 Jens Deininger Wettbewerbsleitung
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