Curriculum für den Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Curriculum für den Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik"

Transkript

1 Stand: Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom ) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom ) wird durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg verordnet: Curriculum für den Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik

2 Das Curriculum tritt mit in Kraft. Qualifikationsprofil für das Curriculum des Lehrganges Linguistik in der Deutschdidaktik 1 Einleitung Umsetzung der Aufgaben und der leitenden Grundsätze der 8 und 9 Hochschulgesetz 2005 in Verbindung mit Curriculaverordnung 2006 durch das Curriculum: Der Lehrgang dient dem Erwerb wissenschaftsorientierter pädagogischer und fachwissenschaftlich-fachdidaktischer Basiskompetenzen zur Umsetzung theoriegeleiteten Handelns in den Bereichen der Sprachdidaktik Deutsch Primarstufe. Die zunehmend sprach- und leistungsheterogene Schülerschaft stellt neue Ansprüche an die Fachkompetenz der Lehrenden. Erwerbsorientierung und systematische Gestaltung stellen dabei für einen erfolgsversprechenden und nachhaltigen Sprach- und Schriftsprachunterricht zwei zentrale Aspekte dar und bilden gleichzeitig die Basis für eine Erweiterung in Richtung Mehrsprachigkeit. Demzufolge gilt es, vermehrt Ergebnisse der Sprachwissenschaft in methodisch-didaktische Konzepte zu integrieren und in Lehre, Fort- und Weiterbildung anwendbar und umsetzbar zu machen. Dies unterstützt die innere Weiterentwicklung der Deutschdidaktik unter Einbeziehung der aktuell handelnden Didaktiker/innen und trägt zur weiteren Professionalisierung des Fachbereichs Fachdidaktik Deutsch bei. Im Einzelnen werden nachfolgende Ziele angestrebt: Linguistisches Grundlagenwissen wird vermittelt und die Basis für einen fundierten Schriftspracherwerb gelegt. Strukturen konzeptionell schriftlicher Sprache sollen auf allen linguistischen Ebenen bewusst gemacht und für die Didaktik in der Volksschule fruchtbar genutzt werden. Der Fokus soll neben der fachwissenschaftlichen Ausprägung auf die konkrete didaktischen Umsetzbarkeit in der Volksschule gelegt werden. Der Nachweis theoriegeleiteten Handelns soll über die Skizzierung eines modulrelevanten Teilbereiches erbracht werden. Mit der Vernetzung der Teilnehmer/innen soll die Diskussion und der Austausch im Sinne einer Weiterentwicklung der Deutschdidaktik überregional weitergeführt werden. 2 Allgemeine Hinweise 2.1 Geltungsbereich Diese Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg regelt den Studienbetrieb des Linguistik in der Deutschdidaktik gemäß Hochschulgesetz und Hochschul-Curriculaverordnung. 2.2 Gestaltung der Studien Die Studien an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg orientieren sich gemäß 40 Abs. 1 Hochschulgesetz an der Vielfalt und der Freiheit wissenschaftlich-pädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen. Dies bezieht sich auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der zu erfüllenden Aufgaben und deren inhaltliche und 2

3 methodische Gestaltung. Darüber hinaus kommen die Bestimmungen des 19 Abs. 2 bis 4 Hochschul-Curriculaverordnung zur Anwendung. 2.3 Zulassungsvoraussetzungen Ergänzend zu den Bestimmungen des 51 Abs. 3 Hochschulgesetz und des 19 Abs. 1 Hochschul-Curriculaverordnung werden nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen festgelegt: Zugelassen sind Dozenten/innen an Pädagogischen Hochschulen, Ausbildungslehrer/innen an Pädagogischen Hochschulen, Lehrpersonen aus dem Bereich APS und Kindergartenpädagog/innen. 2.4 Anrechnungen Über mögliche Anrechnungen entscheidet das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg nach Vorlage einschlägiger Nachweise, die zeitgerecht vor Beginn des Lehrganges einzureichen sind. Die Entscheidung von Anrechnungen wird dem/der Antragsteller/-in schriftlich mitgeteilt. 2.5 Gruppengrößen Aus Platz- und Ressourcengründen wird die Zahl der Teilnehmer/-innen an dem Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik auf 25 beschränkt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der verfügbaren Plätze, wird eine Reihung wie folgt vorgenommen: Dozenten/innen an Pädagogischen Hochschulen aus dem Fachbereich Deutsch Ausbildungslehrer/innen an Pädagogischen Hochschulen Lehrpersonen aus dem Bereich APS Kindergartenpädagog/innen 2.6 Umfang und Dauer Der Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik ist mit einer Studiendauer von zwei Semestern konzipiert, wird berufsbegleitend angeboten und umfasst 5 EC. Der Lehrgang besteht aus zwei Modulen und einem Studienabschnitt. 2.7 Abschluss Der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrganges wird mit einem Zertifikat bestätigt. 2.8 Vergleichbarkeit Der Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg beruht auf den formalen Vorgaben des Hochschulgesetzes und der Hochschul-Curriculaverordnung. In Österreich werden an Pädagogischen Hochschulen keine vergleichbaren Studien angeboten. 3 Studien 3.1 Studienkonzeptleitende Grundsätze Der Lehrgang Linguistik in der Deutschdidaktik ist gemäß 5 Abs. 1 Hochschul- Curriculaverordnung modular gestaltet. Einzelne Lehrveranstaltungen werden dabei zu größeren, inhaltlich ausgerichteten Verbünden zusammengefasst. Dadurch wird das Denken und Lernen in größeren, miteinander vernetzten Sinnganzheiten gefördert. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung gemäß geltender Prüfungsordnung für Studien an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg ab. 3

4 Eigenverantwortetes und qualitätsvolles Studieren wird durch Sozialphasen (=Präsenzstudium) und Individualphasen (=betreute Individualphase und Selbststudium) gefördert. Die Anteile der jeweils erforderlichen Arbeitsleistungen sind mit EC-Credits ausgewiesen. Die angewandten Lehr- und Lernformen sind auf den Erwerb berufsfeldbezogener und individueller Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) ausgerichtet. Besonders die Fähigkeit zur Umsetzung von Theorie und Praxis in neuen Handlungssituationen wird gefördert und die Grundlage für stete Professionalisierung geschaffen. 3.2 Studienaufbau / EC-Raster Semester Gesamt Fachwissenschaften/Fachdidaktiken 2,5 2,5 5 Gesamt 2,5 2, Lehrveranstaltungsarten Vorlesungen (V) dienen der Vermittlung von theoretischem Wissen von Haupt- und Spezialbereichen sowie Methoden und Lehrmeinungen des Faches. Übungen (Ü) dienen der Anwendung des in Vorlesungen vorgetragenen Wissens und dienen der Lösung konkreter Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Berufsbezogenheit. Seminare (S) dienen der selbstständigen, wissenschaftlichen Bearbeitung und fortgeschrittenen Diskussion und Präsentation fachbezogener Themen. Praktika (P) dienen der konkreten Umsetzung im unmittelbaren schulischen Praxisfeld unter Rückgriff auf theoretische Grundlagen. Exkursionen (Ex) sind Blockveranstaltungen und dienen der Veranschaulichung bzw. Ergänzung exemplarischer Themen des Faches. Sie können als eigene Lehrveranstaltung, aber auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen angeboten werden. 3.4 Kosten Für die Studierenden fallen keine Studienkosten an. Kosten für Skripten oder andere studienrelevante Unterlagen sind aber von den Studierenden selbst zu tragen. 4 Semesterübersicht und Modulbeschreibungen 4.1 Semesterübersicht 1. Sem. LD-500 Sprachwissenschaftliche Grundlagen zum Sprach- und Schrifterwerb - Phonetik, Phonologie, Prosodie - Prosodie und ihre Realisation in der Schrift - Lese- und Rechtschreibunterricht auf der 1. und 2. Schulstufe 2,5 EC 0,3750 Ü 2. Sem. LD-501 Von der Analyse zur Sprachproduktion 2,5 EC 4

5 - Morphologie und Syntax - Pragmatik/Sprachverwendung - Sprachbetrachtung auf den Schulstufen 1 bis 4 - Instrumente zur Beschreibung von Sprachkompetenz und als Grundlage für Förderung 0,1875 Ü 0,1875 Ü 4. 2 Modulbeschreibungen Modul LD-500: Sprachwissenschaftliche Grundlagen zum Sprachund Schrifterwerb Modulart Pflicht-, Basismodul Credits 2,5 Niveaustufe 1. Semester Dauer und Häufigkeit Wintersemester Modulverantwortliche NN Lehr- und Lernformen - Vorlesung: Phonetik, Phonologie, Prosodie - Vorlesung: Prosodie und ihre Realisation in der Schrift - Übung: Lese- und Rechtschreibunterricht auf der 1. und 2. Schulstufe Studienfachbereichanteile Fachwissenschaften/Fachdidaktik: 2,5 EC Sprache Deutsch Bezug zu anderen Modulen Grundlegend für die Module LD-501 Ziele/ zu erwerbende Die Studierenden sollen die sprachwissenschaftlichen Grundlagen für Kompetenzen einen fundierten und systematischen Schriftspracherwerb erhalten und sich Schritte zur didaktischen Umsetzung aneignen. Inhalte Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Schwerpunkte zu folgenden Teilthemen: - Phonetik, Phonologie, Prosodie - Prosodie und ihre Realisation in der Schrift - Lese- und Rechtschreibunterricht auf der 1. und 2. Schulstufe Leistungsnachweis Literatur/Studienhilfsmittel wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben Gemäß Lehrveranstaltungsprofil und Angaben des/der Leitenden der Lehrveranstaltung Anteilsmäßige Verteilung (Lehrveranstaltungstitel) SWSt* Arbeitsstunden** Lehr- u. 2 1 Lernformen Betreute Selbst- Präsenzstudium (V, S, Ü) Individual Gesamt studium -phase Phonetik, Phonologie, Prosodie V 0,3125 0,125 5,25 19,75 1 Prosodie und ihre Realisation in der Schrift Lese- und Rechtschreibunterricht auf der 1. und 2. Schulstufe V 0,3125 0,125 5,25 19,75 1 EC Ü 0, ,5 8 0,5 * SWSt: 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Lehreinheiten à 45 min ** Arbeitsstunden à 60 min Modul LD-501: Von der Sprachanalyse zur Sprachproduktion Modulart Pflicht-, Basismodul Credits 2,5 5

6 Niveaustufe 2. Semester Dauer und Häufigkeit Sommersemester Modulverantwortliche NN Lehr- und Lernformen - Vorlesung: Morphologie und Syntax - Vorlesung: Pragmatik/Sprachverwendung - Übung: Sprachbetrachtung auf den Schulstufen 1 bis 4 - Übung: Instrumente zur Beschreibung von Sprachkompetenz und als Grundlage für Förderung Studienfachbereichanteile Fachwissenschaften/Fachdidaktik: 2,5 EC Sprache Deutsch Bezug zu anderen Modulen LD-500 Ziele/ zu erwerbende Die Studierenden sollen Sprach- und Schriftsprachunterricht Kompetenzen erwerbsorientiert gestalten und auf die sprachliche Heterogenität ihrer Schülerschaft abstimmen können Inhalte Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Schwerpunkte zu folgenden Teilthemen: - Morphologie und Syntax - Pragmatik/Sprachverwendung - Sprachbetrachtung auf den Schulstufen 1 bis 4 - Instrumente zur Beschreibung von Sprachkompetenz und als Grundlage für Förderung Leistungsnachweis Literatur/Studienhilfsmittel wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben Gemäß Lehrveranstaltungsprofil und Angaben des/der Leitenden der Lehrveranstaltung Anteilsmäßige Verteilung (Lehrveranstaltungstitel) Lehr- u. Lernformen (V, S, Ü) 1 Präsenzstudium SWSt* 2 Betreute Individual -phase Arbeitsstunden** Gesamt Selbststudium Morphologie und Syntax V 0,3125 0,125 5,25 19,75 1 Pragmatik/Sprachverwendung V 0,3125 0,125 5,25 19,75 1 Sprachbetrachtung auf den Schulstufen 1 bis 4 Instrumente zur Beschreibung von Sprachkompetenz und als Grundlage für Förderung EC Ü 0,1875 2,25 4 0,25 Ü 0,1875 2,25 4 0,25 * SWSt: 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Lehreinheiten à 45 min ** Arbeitsstunden à 60 min Lehrgang-DE-5EC.doc 6

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogische Hochschule Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z Hochschulgesetz 2005 Curriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe I und II Lernerfolg

Mehr

Unterricht entwickeln Reformpädagogische Wege heute

Unterricht entwickeln Reformpädagogische Wege heute Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Frühe sprachliche Förderung

Frühe sprachliche Förderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule

Curriculum für den Lehrgang Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Frühe sprachliche Förderung

Frühe sprachliche Förderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Spezifische Lernförderung

Spezifische Lernförderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Spezifische Lernförderung

Spezifische Lernförderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen 1 INHALTSVERZEICHNIS Teil I: Allgemeine Bestimmungen...3 Allgemeine Hinweise...3 1 Geltungsbereich...3

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl

Mehr

Schüler- und Bildungsberatung

Schüler- und Bildungsberatung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Spezifische Lernförderung

Spezifische Lernförderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum für den Lehrgang. Führen und leiten einer Schule (Schulmanagement)

Curriculum für den Lehrgang. Führen und leiten einer Schule (Schulmanagement) Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul- Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch das Hochschulkollegium

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum für den Lehrgang. Schulmanagement - Führen und leiten einer Schule

Curriculum für den Lehrgang. Schulmanagement - Führen und leiten einer Schule Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum. Lehrgang

Curriculum. Lehrgang Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe B auf Fachgruppe A für fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren Schulen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. April 2014 Nr. 37/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen der Universität

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e B r e i t e n b r u n n Studienordnung für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird

Mehr

6. Abschnitt: Französisch als Hauptfach (35 SWS) und als Zweites Fach (12 SWS) 22 Aufbau und Inhalte X X. Modul Beschreibung (lt.

6. Abschnitt: Französisch als Hauptfach (35 SWS) und als Zweites Fach (12 SWS) 22 Aufbau und Inhalte X X. Modul Beschreibung (lt. 6. Abschnitt: Französisch als Hauptfach (35 SWS) und als Zweites (1) 22 Aufbau und Inhalte Modul Beschreibung (lt. GHPO I) Themen/Inhalte: Erweiterung der Kenntnisse in Französisch u.a. Phonétique/Intonation

Mehr

Curriculum. für den Lehrgang. Mediation und Konfliktkompetenz. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.)

Curriculum. für den Lehrgang. Mediation und Konfliktkompetenz. gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang Mediation und Konfliktkompetenz

Mehr

Pädagogische Hochschule Vorarlberg. Bachelorstudien. Lehramt für Volksschule Lehramt für Hauptschule

Pädagogische Hochschule Vorarlberg. Bachelorstudien. Lehramt für Volksschule Lehramt für Hauptschule Pädagogische Hochschule Vorarlberg Bachelorstudien Lehramt für Volksschule Lehramt für Hauptschule Liechtensteinerstraße 33 37 T 0043 (0)5522 / 31199 6800 Feldkirch, Austria office@ph-vorarlberg.ac.at

Mehr

Multimediales Lernen und Lehren

Multimediales Lernen und Lehren Multimediales Lernen und Lehren Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Screencast und Tutorial... 3 Modul 2: E-Learning... 4 1.2 Lehr-, Lern-

Mehr

Verordnung der Studienkommission des Pädagogischen Institutes des Landes Vorarlberg

Verordnung der Studienkommission des Pädagogischen Institutes des Landes Vorarlberg Verordnung der tudienkommission des Pädagogischen Institutes des Landes Vorarlberg tudienplan für den Akademielehrgang: DA EIN Akademielehrgang zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten für die Begegnungen

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: 30.09.2009 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

für den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen

für den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen Studienordnung für den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen vom 30.03.2015 Seite 2 Studienordnung für den Studiengang Technisches Management Gemäß

Mehr

Fachspezifischer Anhang für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16.

Fachspezifischer Anhang für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16. 1. Juli 016 Fachspezifischer Anhang für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 16. Juli 01 zur Rahmenordnung für die Bachelorstudiengänge des

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Modulhandbuch des Studiengangs Sprachliche Grundbildung im Master of Education - Lehramt an Grundschulen

Modulhandbuch des Studiengangs Sprachliche Grundbildung im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Modulhandbuch des Studiengangs Sprachliche Grundbildung im Master of Education Lehramt an Grundschulen 30. August 013 Inhaltsverzeichnis MoEd G: Fachliche Kernkompetenz Sprache...................................

Mehr

1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Praktikumsordnung für den Bachelor- Studiengang (B.A.) Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 3.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 2.2.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Französisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN

MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER MODULNAME VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ AQua-SLK1 berechnung Dauer (AQua) A - Fremdsprachen Zentrale Koordinationsstelle Sprachausbildung

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen 4.07 Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen vom 7. Dezember 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. des Schulgesetzes vom

Mehr

Modulhandbuch. für das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache. als Didaktikfach (LA Mittelschule)

Modulhandbuch. für das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache. als Didaktikfach (LA Mittelschule) Modulhandbuch für das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache als Didaktikfach (LA Mittelschule) Stand: Juli 015 Einführung Seit dem Wintersemester 010/011 kann das Fach Didaktik des Deutschen

Mehr

Curriculum. für den Lehrgang MONTESSORIPÄDAGOGIK. Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom

Curriculum. für den Lehrgang MONTESSORIPÄDAGOGIK. Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 26.04.2017 Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.f.) für den Lehrgang MONTESSORIPÄDAGOGIK INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

und Landeswissenschaften) M 2 Basismodul Fachdidaktik 3 M 1 Basismodul Sprachpraxis 1 4 Summe 72

und Landeswissenschaften) M 2 Basismodul Fachdidaktik 3 M 1 Basismodul Sprachpraxis 1 4 Summe 72 Zweitfach Modulübersicht Sem Modul Inhalt Credits MA M14b Qualifikationsmodul Fachdidaktik 12 1-4 M10 Schulpraktische Studien 6 46 c M9 Qualifikationsmodul Sprachpraxis 6 M7b Aufbaumodul Landeswissenschaft

Mehr

Studienordnung. BWL-Dienstleistungsmanagement. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. BWL-Dienstleistungsmanagement. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa Studienordnung für den Studiengang BWL-Dienstleistungsmanagement Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa vom 01.10.2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 35/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematik im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen der Universität

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Elektrotechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003

Mehr

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e R i e s a Studienordnung für den Studiengang Maschinenbau Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modul Bibelexegese (MEd-Exeg) Inhalte Das Modul vertieft das im Bachelorstudium erworbene exegetische Überblickswissen anhand exemplarischer Themenstellungen.

Mehr

Vom 01.Oktober Fundstelle: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am

Vom 01.Oktober Fundstelle: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) in den Lehramtsstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Vom 01.Oktober

Mehr

Studienordnung: Kurzstudium

Studienordnung: Kurzstudium Seite 1 von 5 Studienordnung: Kurzstudium Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier vom 8. März 1999 Auf Grund

Mehr

Staatsexamen Lehramt an Grundschulen Ethik/Philosophie

Staatsexamen Lehramt an Grundschulen Ethik/Philosophie 06-003-401-GS Grundlagen der Ethik Introduction to Ethics 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Grundlagen

Mehr

Modulhandbuch für den Studiengang Linguistik. im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Modulhandbuch für den Studiengang Linguistik. im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Modulhandbuch für den Studiengang Linguistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Stand: 02/2012 Inhaltsübersicht MK Mastermodul Kernbereiche der Linguistik

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen - 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang vom 25. Juni 1998 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung

Fächerspezifische Bestimmung Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Gesellschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und vergleichbare Jahrgangsstufen der

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Beifach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studienordnung. Pädagogik der Kindheit

Studienordnung. Pädagogik der Kindheit - Entwurf - Studienordnung für den Bachelorstudiengang - Berufsbegleitend - Pädagogik der Kindheit Profil Gesundheitsförderung und Management der DPFA Hochschule Sachsen vom 30. 04. 2013 Stand 30.04.2013

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

DEU-M Teilnahmevoraussetzungen: a) empfohlene Kenntnisse: b) verpflichtende Nachweise: keine

DEU-M Teilnahmevoraussetzungen: a) empfohlene Kenntnisse: b) verpflichtende Nachweise: keine DEU-M 420 1. Name des Moduls: Basismodul Fachdidaktik Deutsch (Dritteldidaktik) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur / Prof. Dr. Anita Schilcher 3. Inhalte des Moduls:

Mehr

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehrämter Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und Grundschule der Universität Bremen vom 29. Oktober 2013 Regelungen für das

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Regelschulen. Lehramt Regelschule, Fach Deutsch: Teilfächer und Deutsch als Zweitsprache

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Regelschulen. Lehramt Regelschule, Fach Deutsch: Teilfächer und Deutsch als Zweitsprache Vorwort 1. Zur Konzeption der Jenaer Lehramtsstudiengänge Deutsch Die Lehramtsstudiengänge Deutsch an der Friedrich-Schiller-Universität integrieren drei Teilfächer: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Modulübersicht des Studiengangs

Modulübersicht des Studiengangs Modulübersicht des Studiengangs B.A. Sprache, Kultur, Translation (Polnisch) Stand: 01.10.2012 Pflichtmodule B.A. Pflichtmodul Fremdsprachliche Kompetenz 1 und 2... 2 B.A. Pflichtmodul Kulturwissenschaft

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 44

Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 44 Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 5. Deutsch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2) Über die

Mehr

Titel Bewegung und Sport in der Volksschule - Schwerpunktlehrer/innen 6 EC Punkte

Titel Bewegung und Sport in der Volksschule - Schwerpunktlehrer/innen 6 EC Punkte Curriculum für den Lehrgang Titel Bewegung und Sport in der Volksschule - Schwerpunktlehrer/innen 6 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren

Mehr

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung

Fächerspezifische Bestimmung Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Gesellschaftswissenschaften zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1 Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1 S T U D I E N O R D N U N G für den Diplomstudiengang Umwelttechnik und Recycling als berufsbegleitendes Aufbaustudium an der Fakultät Physikalische Technik

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016 Vierzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 18. Juli 2016 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 32 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24. - 36/25 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 24. Oktober 2001

Mehr

Frühe sprachliche Förderung. Lehrgang 6 ECTS

Frühe sprachliche Förderung. Lehrgang 6 ECTS Frühe sprachliche Förderung Lehrgang 6 Erlassung durch das Hochschulkollegium: 25.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 1.2 Lehr-, Lern-, Beurteilungskonzept...

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Studienordnung für den Studiengang Finanzmanagement Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen vom 01. 10. 2013 1 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr

Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP DaFZ)

Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP DaFZ) Modulbeschreibung Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP DaFZ) Dieser Kurs vermittelt in drei Modulen wesentliche Elemente für einen erfolgreichen fremdsprachlichen Deutschunterricht.

Mehr

Universitätslehrgang Pädagogik und Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekundarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum neu

Universitätslehrgang Pädagogik und Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekundarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum neu Beilage 1 zum Mitteilungsblatt 10. Stück, Nr. 68-01/015, 18.0.015 Universitätslehrgang Pädagogik Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum alt i.d. Fassung Mitteilungsblatt

Mehr

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDEN- SPRACHE (AUFBAUKURS)

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDEN- SPRACHE (AUFBAUKURS) Studienkommission an der Pädagogischen Akademie des Bundes in Wien Ettenreichgasse 45a 1100 Wien Studienplan ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDEN- SPRACHE (AUFBAUKURS) (2 Semester) Akademielehrgang Verordnung auf

Mehr