Persönliche Haftung von Geschäftsführern, Unternehmensleitern und Vereinsvorständen
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- Heiko Ursler
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1 Persönliche Haftung von Geschäftsführern, Unternehmensleitern und Vereinsvorständen
2 Haftung Compliance = - Entschärfung der Haftung - Prävention - Haftungsexkulpation - Geschäftspartneranforderung - Steigerung Wettbewerbsfähigkeit + Unternehmenswert Absicherung
3 Agenda 1. Außenwirkung/Presse 2. Gesetzeslage zur Innen- und Außenhaftung des Geschäftsführers Systematik der Haftung 3. Zivil- und strafrechtliche Haftungsszenarien und prozessualer Ablauf 4. Versicherungslösungen
4 Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes 43 GmbHG - Haftung der Geschäftsführer (1)Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2)Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
5 Zur Leistungsaufgabe und Organisationsverantwortung der Geschäftsführung gehört es, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter sämtliche Vorschriften einhalten, die das Unternehmen als Rechtssubjekt treffen Die Geschäftsleistung genügt nur dann ihrer Leistungsaufgabe, wenn Sie dafür Sorge trägt, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine derartigen Gesetzesverletzungen stattfinden. LG München I, Urteil vom
6 Definition des Bundesgerichtshofs Im Rahmen seiner Organisationspflicht hat der GmbH-Geschäftsführer eine Struktur zu schaffen, die es ihm ermöglicht, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft sowie damit verbundene Risiken jederzeit zu identifizieren.
7 Oslo
8 Gesetzliche Struktur bei einem GmbH- Geschäftsführer Systematik der Haftung Innenhaftung Grundsatz: Geschäftsführer haftet nur gegenüber Gesellschaft 43 GmbH Außenhaftung Haftung gegenüber einzelnen Gesellschaftern sowie sonstigen Dritten, z.b. 823 II BGB i.v.m 15a I, III InsO
9 (Strafrechtlich) Gericht (Zivilrechtlich) Gesellschafter + Dritte + Gesellschaft Geschäftsführer Unternehmen Kunden (Zivilrechtlich)
10 Versicherungslösungen - D&O-Vermögenschadenhaftpflichtversicherung - Straf-Rechtsschutzversicherung für Unternehmen - Vertrauensschadenversicherung - Cyberschutzversicherung - Private Straf-Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter - Private Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung
11 Für welche dieser Versicherungen haben Sie Notfallpläne und die richtige Servicehotline als Geschäftsführer griffbereit?
12 Was müssen Sie bei einem Cyber-Vorfall tun? 1. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Ihren Krisenplan zur Hand 2. Informieren Sie die Krisenhotline 3. Alarmieren Sie Ihren Krisenstab 4. Versuchen Sie, ein Bild Ihrer Lage zu erstellen 5. Informieren Sie in Abstimmung mit Ihrem Krisenberater Ihre Interesseneigner über die aktuelle Krisensituation 6. Organisieren Sie bei längerer Dauer der Situation die für die Beendigung der Krisensituation notwendige Ressourcen
13 Cyber-Vorfall 5 Dinge, die Sie zunächst tun sollten - Systeme im aktuellen Zustand belassen - Systeme nicht weiter nutzen - Krisenhotline informieren - Krisenstab informieren/einberufen - Situation analysieren: Was wissen wir im Moment?
14 Cyber-Vorfall 5 Dinge, die Sie zunächst nicht tun sollten - Systeme ausschalten/bereinigen - Zahlungen leisten - Auf Erpresser reagieren - Forderungen erfüllen - Presse informieren
15 Cyber-Vorfall 4 Informationen, die Sie für eine Meldung benötigen - Name der betroffenen Unternehmung - Nummer Ihrer CyberSchutz- Versicherungspolice - Ihre Erreichbarkeit (Mobil, Festnetz, E- Mail)für den Rückruf des externen Krisenmanagers - Möglichst genaue Schilderung des Vorfalls
16 D&O Managerhaftpflichtversicherung Unbegrenzte Nachmeldefrist (claims made prinzip) Mitversicherte Personen Mitversicherte Firmen (Tochter- Schwester- Enkel- bei Mehrheitsbeteiligung) Keine anteilige Schadenquotelung Versicherungssumme = Abwehrkosten + Schaden (nicht wie bei der Betriebshaftpflicht) Wissentliche Pflichtverletzungen zum Wohle des Unternehmens sind mitversichert
17
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