1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs.2 BauGB)

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1 Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Büro Sieber, Lindau(B) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs.2 BauGB) 1.1 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom bis zum aufgefordert. 1.2 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen zur Abwägung relevant: Straßenverkehrsbehörde Bad Waldsee (Stellungnahme ohne Anregung) Landratsamt Ravensburg, SB Naturschutz und Gewässer (Stellungnahme ohne Anregung) Landratsamt Ravensburg, SB Grundwaser/Wasserversorgung (Stellungnahme ohne Anregung) Landratsamt Ravensburg, SB Altlasten/Bodenschutz (Stellungnahme ohne Anregung) Landratsamt Ravensburg, SB Kommunales Abwasser (Stellungnahme ohne Anregung) Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt (Stellungnahme ohne Anregung) Regierungspräsidium Tübingen (Stellungnahme ohne Anregung) Stadt Bad Wurzach (Stellungnahme ohne Anregung) 1.3 Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zur Abwägung relevant. Diese werden wie folgt behandelt (Reihenfolge des Eingangs): EnBW Regional AG, Biberach : Wie in Ihrem Abwägungsergebnis zu lesen ist, sind unsere Belange im Bebauungsplan berücksichtigt und aufgenommen. Wir haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen zum Bebau- Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich daraus keine Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 1 von 7 Seiten

2 ungsplan vorzubringen. Unsere 3. April 2012 gilt weiterhin. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Aspekte, die eine Planänderung begründen würden. [ :] Im rot schraffierten Bereich wird von uns für die kundeneigene Umspannstation ein 20-kV-Kabel verlegt. Ansonsten befinden sich im Geltungsbereich keine Leitungen von uns. Wir haben somit keine Einwände. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen Regionalverband Bodensee- Oberschwaben, Ravensburg : Zum oben angeführten Bebauungsplanverfahren verweisen wir auf unsere Der unter Punkt der Begründung zum Bebauungsplan enthaltene Hinweis auf den angrenzenden "Schutzbedürftigen Bereich für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe" als zu beachtendes Ziel der Raumordnung (im Sinne von 1 Abs.4 BauGB, der 3 Abs.1 Nr.2 und 4 Abs.1 ROG sowie 4 Abs.1 und 4 LpIG) wurde unter Punkt 6.14 (Hinweise und Zeichenerklärung) hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch Staubentwicklung berücksichtigt. Der Regionalverband bringt keine weiteren Anregungen oder Bedenken vor. Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen per (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen: 1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme dargestellt bereits vollständig in dem Bebauungsplan berücksichtigt. Nach Abschluss des Verfahrens werden dem Regionalverband die geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 2 von 7 Seiten

3 2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum. [ :] Der Bebauungsplan "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee - Bergatreute entwickelt. Zu beachtende Ziele der Raumordnung (im Sinne von 1 Abs. 4 BauGB, der 3 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 1 ROG sowie 4 Abs. 1 und 4 LpIG) stehen dem Bebauungsplan nach den Vorgaben des Regionalplanes unmittelbar nicht entgegen. Wie unter Plansatz der Begründung richtig ausgeführt, ist der westlich der Kreisstraße angrenzende "Schutzbedürftige Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe" nach Plansatz 2.1 des Teilregionalplanes "Oberflächennahe Rohstoffe" (2003) vom überplanten Bereich noch nicht betroffen. Auf mögliche Beeinträchtigungen (z.b. Staubentwicklung), die vom Kiesabbau ausgehen könnten, wird ausdrücklich hingewiesen (genehmigter Kiesabbau mit Bestandsschutz). Darüber hinaus bringt der Regionalverband zum oben angeführten Bebauungsplan- und Änderungsverfahren keine weiteren Anregungen oder Bedenken vor. Wir bitten Sie, dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben nach Inkrafttreten der Satzung folgende Unterlagen bzw. Informationen per (info@rvbo.de) zur Verfügung zu stellen: 1. Rechtskräftiger Plan als PDF-Dokument. 2. Datum des Inkrafttretens sowie ggf. das Genehmigungsdatum. Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 3 von 7 Seiten

4 1.3.3 DB Services Immobilien GmbH, Karlsruhe : Die DB Services Immobilien GmbH, als von der Deutschen Bahn AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme der DB AG als Träger öffentlicher Belange und aller Unternehmensbereiche zum o.g. Verfahren: Gegen die Änderung des o. g. Bebauungsplanes und die Erweiterung bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TöB- Belange keine Einwendungen. Eine weitere Beteiligung am Verfahren halten wir nicht für erforderlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen terranets bw GmbH, Stuttgart : Zu dem Verfahren haben wir mehrfach Stellung genommen und zuletzt mit Schreiben vom mitgeteilt, welche Vorgaben und Bestimmungen in Bezug auf die durch das Baugebiet verlaufenden Erdgashochdruckanlagen und Telekommunikationskabel der Open Grid Europe GmbH und der terranets bw GmbH korrigiert sowie beachtet und eingehalten werden müssen. Diese Vorgaben wurden in die Planfassung mit Stand vom eingearbeitet und aufgenommen. Bei diesen Vorbedingungen bestehen von unserer Seite zu der Gesamtplanung keine weiteren Einwände so dass wir den Bebauungsplan MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie den örtlichen Bauvorschriften hierzu zustimmen können. Wir bitten Sie, uns nach Abschluss des Verfahrens dessen Rechtskräftigkeit schriftlich zu bestätigen und uns auch an dem Baugenehmigungsverfahren der geplanten Betriebsanlagen der Firma Neyer wei- Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind wie in der Stellungnahme dargestellt bereits vollständig in dem Bebauungsplan berücksichtigt. Nach Abschluss des Verfahrens wird wie gefordert die Rechtskräftigkeit des Bebauungsplanes bestätigt. Dem Wunsch nach weiterer Beteiligung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird Rechnung getragen. Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 4 von 7 Seiten

5 1.3.5 Handwerkskammer Ulm : Landratsamt Ravensburg, Rechtsaufsichtsbehörde : ter zu beteiligen, damit die Sicherheitsvorgaben im Bereich der unter sehr hohen Innendruck stehenden Gasfernleitungsanlagen berücksichtigt werden können. Die Handwerkskammer Ulm begrüßt die Berücksichtigung der bereits vorgebrachten Bedenken und Anregungen in ihrer Stellungnahme vom Sollten noch offene Fragen und Unstimmigkeiten zum Bebauungsplan von Seiten des ansiedelnden Unternehmens, Neyer Landtechnik, bestehen, bitten wir Sie, eine einvernehmliche Klärung anzustreben und weiterhin die Belange unseres Mitgliedsbetriebes zu berücksichtigen. 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können. 1.1 Art der Vorgabe Planungsrechtliche Festsetzungen: Nr. 2.4: Da eine Gesamthöhe in NN festgesetzt ist, kann die Erklärung nicht nachvollzogen werden, dass ab Oberkante Gelände zu messen ist. Nr und Nr. 2.13: Die Überlappung der Sichtflächen und der Stellplatzfläche im Osten sollte bereinigt werden. 1.2 Rechtsgrundlage Grundsatz der Planklarheit. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird nachgekommen. Die Formulierung der Höhenfestsetzung wird redaktionell geändert. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Durch die Sichtdreiecke soll eine uneingeschränkte Sicht ab 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet werden. Diese wird durch die festgesetzten Stellplatzflächen nicht in Frage gestellt. Es handelt sich bei den festgesetzten Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 5 von 7 Seiten

6 1.3.7 IHK Bodensee-Oberschwaben, Weingarten : Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Auslagerung des im Ortskern von Mennisweiler befindlichen Unternehmens Neyer Landtechnik GmbH. Wir freuen uns, dass das Planverfahren weiter voranschreitet. Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung Bad Waldsee, dass dieser Bebauungsplan in enger Abstimmung mit der Unternehmerfamilie erstellt wird. Zu den aktuellen Bebauungsplanunterlagen haben wir keine Anmerkungen. Stellplatzflächen um bestehende Stellplätze, welche sich etwa 0,5m unter Straßenniveau befinden. Eine Einschränkung der Sicht ist deswegen nicht gegeben. Sichtdreiecke stehen zudem einem temporären Abstellen von Fahrzeugen nicht entgegen. Das betroffene Referat 47.3 Straßenbau-Süd des Regierungspräsidiums Tübingen hat keine Bedenken zu den vorliegenden Planungen geäußert. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die positive Einschätzung wird zur Kenntnis genommen. 2 Öffentliche Auslegung ( 3 Abs.2 BauGB) 2.1 Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom bis mit der Entwurfsfassung vom statt. 2.2 Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 6 von 7 Seiten

7 3 Vorschläge der Verwaltung oder der Planer 3.1 Von Seiten der einzelnen Sachgebiete/Referenten oder anderer Beteiligter liegen folgende Anregungen vor, die wie unten ausgeführt behandelt werden (Reihenfolge des Eingangs): Stadt Bad Waldsee; Sachge- biet Bauleitplanung Telefonat vom : Die festgesetzte Verkehrsfläche ist an den mittlerweile realisierten Bestrand anzupassen. Da hierdurch eine private Grünfläche betroffen ist und verkleinert wird, ist zu prüfen, ob auch die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung zu überarbeiten ist. Die Änderungen bzgl. der Verkehrsfläche werden wie dargelegt vorgenommen. Auf Grund der sehr geringfügigen Änderung an den Flächenverhältnissen (ca. 130 m² neue Verkehrsfläche) wird eine erneute Abarbeitung der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung hierfür als unverhältnismäßig erachtet. Die bereits im Entwurf vom enthaltene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bleibt deswegen bestehen. Gleichwohl wird die Ausgleichsfläche 3 redaktionell geändert. Hier hat es Mängel in der Darstellung gegeben. Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom Seite 7 von 7 Seiten

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