Die Vorsitzende Bad Oldesloe, des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe. Einladung

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1 Die Vorsitzende Bad Oldesloe, des Finanzausschusses der Stadt Bad Oldesloe Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, die 41. öffentliche Sitzung der Wahlperiode für das Gremium Finanzausschuss der Stadt Bad Oldesloe findet statt am , um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 des Verwaltungsgebäudes, Markt 5. Ich lade Sie hiermit zu dieser Sitzung ein und überreiche Ihnen die Tagesordnung mit Vorlagen. Sollten Sie verhindert sein, benachrichtigen Sie bitte die/den Ausschussvorsitzenden und Ihre Stellvertretung durch Übermittlung der Sitzungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nils-Olsson-Boy

2 - 2 - Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen. Tagesordnung Öffentliche Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung 3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil 4. Einwohnerfragestunde 5. Aktuelles aus den Fachbereichen Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) 7. Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan / / Aufgabenkritik mündlicher Bericht 9. Beschlusskontrolle 1424/ Mitteilungen/Anfragen Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte 11. Mitteilungen/Anfragen 12. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil 13. Beschlusskontrolle (aus nicht-öffentlicher Sitzung) 1423/

3 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum Aktenzeichen II ; Hebesatzsatzung 2017_1 Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1419/ Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) 1. Sachverhalt Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom die Steuerhebesätze für das Jahr 2017 im Rahmen der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 380 v.h. Grundsteuer B 380 v.h. Gewerbesteuer 360 v.h. Die letzte Steuererhöhung ist im Jahr 2013 erfolgt, die Steuerhebesätze wurden wie folgt erhöht: Grundsteuer A 380 v.h. alt: 350 v.h v.h. Grundsteuer B 380 v.h. alt: 370 v.h v.h. Gewerbesteuer 360 v.h. alt: 350 v.h v.h. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass das Jahr 2016 mit einem negativen Jahresergebnis schließt. Vor Abschreibungen und Auflösung der Zuwendungen etc. wird bereits ein negative Ergebnis von rd. 1,8 Mio. (Stand ) ausgewiesen. Aus der Hochrechnung des Jahres 2016 ist mit einer weiteren Verschlechterung von rd. 3,1 Mio. aus der Differenz von Abschreibungen und der Auflösung von Zuwendungen etc. zu rechen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Abschreibungsbeträge aus bisher noch nicht verarbeiteten Maßnahmen der Jahre 2014 bis 2016 das Ergebnis weiter verschlechtern werden. 1 von 5

4 - 2 - Lt. Auskunft des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein könnte die Stadt eine Fehlbetragszuweisung für das 2016 nach der Richtlinie für die Gewährung von Fehlbetrags-, Sonderbedarfszuweisungen erhalten. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. 1. Gem. Ziffer der Richtlinie müssen die Steuerhebesätze für das Jahr 2017 wie folgt ausgewiesen werden: Grundsteuer A 370 Bad Oldesloe 380 Voraussetzung erfüllt Grundsteuer B 390 Bad Oldesloe 380 Voraussetzung nicht erfüllt Gewerbesteuer 370 Bad Oldesloe 360 Voraussetzung nicht erfüllt Soweit diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erfolgt keine Gewährung einer Fehlbetragszuweisung. Ein Antrag zur Gewährung einer Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2016 wäre dann erfolglos. Eine Anhebung der Steuerhebesätze für das Jahr 2017 ist lt. 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz bzw. 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahrs mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahrs (hier 2017) möglich. Hierbei ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung der Gemeindevertretung relevant. 2. Nach Ziffer ist weitere Voraussetzung, dass der für die Gewährung der Fehlbetragszuweisung zu Grunde zu legende Fehlbetrag trotz zumutbarer Ausschöpfung aller eigenen Ertrags-/Einnahmequellen und trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit in absehbarer Zeit (lt. Auskunft des Ministeriums = Zeitraum der Finanzplanung) nicht aus eigener Kraft abgedeckt werden kann. 3. Der Antrag ist lt. Ziffer Absatz 3 fristgerecht bis zum 15. Mai zu stellen. Die Verwaltung wird diesen Antrag vorsorglich und fristgerecht stellen. Die Stadt würde voraussichtlich Ende des Jahres 2017 einen Abschlag auf die Fehlbetragszuweisung für das Jahr 2016 erhalten. Eine Abrechnung würde erfolgen, sobald der Jahresabschluss 2016 vorgelegt wird, nach derzeitiger Planung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte Für Kreise und Städte, die der Kommunalaufsicht des für Inneres zuständigen Ministeriums unterstehen, werden gem. Ziffer der Richtlinie für die Gewährung von Fehlbetrags-, Sonderbedarfszuweisungen zwei Drittel der Jahresfehlbeträge als unvermeidlich anerkannt. Die Vorschriften der Ziffer Abs. 2 bis 5 gelten entsprechend. Grundsätzlich wären lt. Ziffer Absatz 4 die Überschüsse aus Vorjahren einem Fehlbetrag gegenzurechnen Nach Ziffer Absatz 5 werden die Jahresergebnisse aus Vorvorjahren bei der Feststellung des unvermeidlichen Fehlbetrages aber nicht berücksichtigt, soweit im Vorjahr kein Antrag auf Fehlbetragszuweisung gestellt worden ist. Im Vorjahr (hier: 2016 für 2015) ist kein Antrag auf Fehlbetragszuweisung gestellt worden, somit werden die Jahresergebnisse aus Vorvorjahren (hier bis 2015) nicht berücksichtigt. D:\Arbeit\Ausschuss\Satzung der Stad.docx

5 - 3 - In den Vorjahren wurden zwischen 10 % und 30 % des ausgewiesenen Fehlbetrages als Fehlbetragszuweisung gewährt. Der nicht durch eine Fehlbetragszuweisung abgedeckte Fehlbetrag wird ins Folgejahr übertragen. Zum Erhalt einer Fehlbetragszuweisung wäre eine Steuererhöhung wie folgt vorzusehen: Steuer bisheriger Hebesatz Hebesatz neu Erhöhung des Hebesatzes um Erhöhung der Steuereinnahmen ab 2017 (gerundet) Grundsteuer B 380 v.h. 390 v.h. 10 v.h Gewerbesteuer 360 v.h. 370 v.h. 10 v.h Bei angenommen Vorauszahlungen von 14 Mio. /Jahr) Die finanzielle Situation der Stadt Bad Oldesloe stellt sich in der Finanzplanung des Ergebnishaushaltes (Stand Entwurf 1. Nachtrag 2017) wie folgt dar: Jahr Jahresergebnis in Jahr 2017./ Jahr 2018./ Jahr 2019./ Jahr 2020./ Darüber hinaus sind folgende Kreditaufnahmen geplant: Jahr Kreditaufnahme in Jahr Jahr Jahr Jahr Der Stand der liquiden Mittel wird sich bis Ende des Jahres 2020 auf rd reduzieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung der zunehmenden Aufgaben nicht erkennbar, wie die Stadt Bad Oldesloe nur aus eigener Kraft die geplanten Fehlbedarfe abbauen kann. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Steuerhebesätze über die Hebesätze, die zum Erhalt einer Fehlbedarfszuweisung notwendig sind, hinaus wie folgt zu erhöhen. Steuer bisheriger Hebesatz Hebesatz neu Erhöhung des Hebesatzes um Erhöhung der Steuereinnahmen ab 2017 (gerundet) Grundsteuer A 380 v.h. 410 v.h. 30 v.h Grundsteuer B 380 v.h. 410 v.h. 30 v.h Gewerbesteuer 360 v.h. 380 v.h. 20 v.h Bei angenommen Vorauszahlungen von 14 Mio. /Jahr) D:\Arbeit\Ausschuss\Satzung der Stad.docx

6 - 4 - In vergleichbaren Gemeinden werden die Steuerhebesätze im Jahr 2017 wie folgt ausgewiesen: Gemeinde Grundsteuer A v.h. Grundsteuer B v.h. Gewerbesteuer v.h. Ahrensburg Bad Segeberg Elmshorn Glinde Itzehoe Pinneberg Ratzeburg Übersicht der durchschnittlichen Steuerhebesätze aller Kommunen in Deutschland (lt. Statistischem Bundesamt, Stand Jahr 2015). Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer v.h. v.h. v.h Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt über den 2. Nachtragshaushaltsplan Finanzielle Auswirkungen Bei Ausweis eine Fehlbetrages von 5,0 Mio. für das Jahr 2016 würden voraussichtlich 3,75 Mio. als unvermeidlich anerkannt werden. Unter der Annahme, dass für das Jahr 2016 ebenfalls 10 % bis 30 % des anerkannten Fehlbetrages abgedeckt werden, könnte die Stadt mit einer Fehlbetragszuweisung zwischen und rechnen. Aus der Änderung der Steuerhebesätze ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt: Steuer bisheriger Hebesatz Hebesatz neu Erhöhung des Hebesatzes um Erhöhung der Steuereinnahmen ab 2017 (gerundet) Grundsteuer A 380 v.h. 410 v.h. 30 v.h Grundsteuer B 380 v.h. 410 v.h. 30 v.h Gewerbesteuer 360 v.h. 380 v.h. 20 v.h Bei angenommen Vorauszahlungen von 14 Mio. /Jahr) Durch die Erhöhung der Gewerbesteuer wird sich auch die anteilig zu zahlende Gewerbesteuerumlage verändern, weitere Auswirkungen ergeben sich im Finanzausgleich, die in der Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt werden. D:\Arbeit\Ausschuss\Satzung der Stad.docx

7 - 5 - Aus der folgenden Übersicht können die Mehrbelastungen aus der Erhöhung der Grundsteuer A und B für die Steuerpflichtigen abgeleitet werden. bisherige Steuer (Hebesatz 380 v.h.) neue Steuer (Hebesatz 390 v.h.) Erhöhung um neue Steuer (Hebesatz 410 v.h.) Erhöhung um ,63 2,63 107,90 7, ,26 5,26 215,79 15, ,89 7,89 323,68 23, ,53 10, , ,16 13,16 539,47 39,47 Aus der folgenden Übersicht können die Mehrbelastungen aus der Erhöhung der Gewerbesteuer für die Steuerpflichtigen abgeleitet werden. bisherige Steuer (Hebesatz 360 v.h.) neue Steuer (Hebesatz 370 v.h.) Erhöhung um neue Steuer (Hebesatz 380 v.h.) Erhöhung um Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt über den 2. Nachtragshaushaltsplan Leitwerte - entfällt - 4. Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen / Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) in der als Anlage zu TOP der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift beigefügten Fassung. Jörg Lembke Bürgermeister D:\Arbeit\Ausschuss\Satzung der Stad.docx

8 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 1 und 25 des Grundsteuergesetzes und der 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am folgende 1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Oldesloe (Hebesatzsatzung) erlassen: 2 Hebesätze erhält folgende Fassung Artikel 1 Die Hebesätze für diese Steuern (Realsteuern) werden für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für a) die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 410 v.h. b) Grundstücke (Grundsteuer B) 410 v.h. 2. Gewerbesteuer 380 v.h. Artikel 2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Bad Oldesloe, den Lembke Bürgermeister

9 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum Aktenzeichen II ; ; Haushalt 2017/1. NT/Vorlagen Beschlussvorlage öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1421/ Beratungsfolge Finanzausschuss Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan 2017 Hinweis: Der Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltsplanes 2017 wird parallel zu dieser Vorlage versandt. Der Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltsplanes 2017 ist auf der Internetseite der Stadt Bad Oldesloe einsehbar Sachverhalt Mit der Ersten Nachtragshaushaltssatzung 2017 nach 95 b Gemeindeordnung (GO) und dem Ersten Nachtragshaushaltsplan 2017 wird insbesondere der Ankauf von Grundstücken geordnet. Konto 11160/ ( ) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Es werden zusätzlich 1,82 Mio. für den Erwerb von Grundstücken eingestellt. Konto 54600/ Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (Parkgebühren) Die Parkgebühren können für 2017 um (Haushaltsansatz = ), für 2018 um 155 T, (Haushaltsansatz = 805 T ) und für die Jahre 2019 bis 2022 um je (Haushaltsansatz = ) erhöht werden. 1 von 3

10 - 2 - Konto 54600/ ( ) Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen (Herstellung von Stellplätzen) Für die Herstellung von Stellplätzen werden im Jahr 2018, mit einer Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 2017, eingestellt. Konto 61100/ Kreisumlage Die Kreisumlage wurde mit 34,5 % festgesetzt. Die Stadt hatte bisher 34,75 % veranschlagt. Die Haushaltsansätze konnten jährlich um rd reduziert werden. Kreditaufnahmen Mit dem Ursprungshaushalt 2017 wurden 4,4 Mio. an Kreditaufnahmen ausgewiesen. Mit dem Nachtragshaushaltplan 2017 kann dieser Betrag auf 4,1 Mio. verringert werden. Die Reduzierung resultiert aus den vorhanden liquiden Mittel, den o.g. Mehreinnahmen und den geringeren Ausgaben. Zusätzlich ergaben sich Einsparungen, da der im Jahr 2016 veranschlagte Kredit i.h.v. 3,35 Mio. nicht aufgenommen werden musste. Die in den Jahren 2017 bis 2020 ausgewiesenen Zins- und Tilgungsleistungen konnten eingespart werden. 2. Finanzielle Auswirkungen Im Ergebnishaushalt wird der Haushalt 2017 über den Ersten Nachtragshaushaltsplan verbessert. Ergebnishaushalt (Jahresergebnis) Stand Ursprungshaushalt Stand Erster Nachtragshaushaltsplan Verbesserung./ / Im Finanzhaushalt wird das Ergebnis deutlich verschlechtert. Finanzhaushalt (Stand liquide Mittel per ) Stand Ursprungshaushalt Stand Erster Nachtragshaushaltsplan Verschlechterung / Leitwerte - entfällt - D:\Arbeit\Ausschuss\Erste Nachtragsh.docx

11 Vorschlag zum Beschluss Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: / Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für das Haushaltsjahr 2017 in der als Anlage zu TOP der Urschrift dieser Sitzungsniederschrift beigefügten Fassung und den Ersten Nachtragshaushaltsplan 2017 für das Haushaltsjahr 2017 bestehend aus Ergebnisplan, Finanzplan und Teilplänen. Jörg Lembke Bürgermeister D:\Arbeit\Ausschuss\Erste Nachtragsh.docx

12 Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der EUR EUR EUR EUR Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen EUR EUR EUR EUR Jahresüberschuss EUR EUR EUR EUR Jahresfehlbetrag EUR EUR EUR EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

13 2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher EUR auf EUR von bisher EUR auf EUR Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Bad Oldesloe, Jörg Lembke Bürgermeister

14 Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Allgemeine Finanzwirtschaft Datum Beratungsfolge Finanzausschuss Aktenzeichen II Berichtsvorlage nicht öffentlich TOP Drucksachen-Nr. 1423/ Sitzungsdatum Beschlusskontrolle 1. Sachverhalt Dem Finanzausschuss werden zu jeder Sitzung Übersichten über noch offene Arbeitsaufträge an die Verwaltung die sog. Beschlusskontrollen vorgelegt: 2. Weiteres Vorgehen/Empfehlung Der Finanzausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis. 3. Begründung der Nichtöffentlichkeit Es handelt sich um die Beschlusskontrolle aus der nicht-öffentlichen Beratung des Finanzausschusses. Im Auftrag Mandy Treetzen Fachbereichsleiterin 1 von 1

15 Beschlusskontrolle Finanzausschuss bis (aus öffentlicher Beratung) Datum TOP Bezeichnung Beschluss/Auftrag Termin Erledigung Sitzung Gremium FA Förderung von Sport im Haushaltsjahr 2013 FA Wirtschaftlichkeitsbericht der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe für die Jahre 2012 und 2013 FA Stellenplan 2016 der Stadt Bad Oldesloe (vertagt vom ) Frau Reichardt-Mewes stellt den Antrag, die Daten zu Personalkosten und Aufwand Anfang 2015 dem Ausschuss vorzulegen. FA , FA , FA , FA FA Auf Nachfrage von Frau Reichardt-Mewes führt Herr Lembke aus, dass aufgrund der bekannten Personalsituation keine Aussage gemacht werden kann, wann diese Daten vorgelegt werden können. Frau Treetzen ergänzt, dass die Bearbeitung der Abrechnung der Schulkostenbeiträge vorrangig ist. Auf Hinweis von Frau Behrend führt Frau Reichardt- Mewes aus, dass die VHS im Jahr 2016 in das KuB umzieht. Der VHS sind dann im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsberichtes die anteiligen Abschreibungskosten für das KuB zugerechnet. Diese werden aufgrund des KuB- Neubaues deutlich höher als die bisherigen Abschreibungskosten sein. Nach diesem Umzug und Erstellung der Jahresabschlüsse aus Vorjahren wird sich ein genaueres Bild über die Raumnutzung der VHS ergeben. Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dass dieser Punkt in die Beschlusskontrolle aufgenommen wird. Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dem Vorschlag von Herrn Lohse zu folgen, dass die vorgenannte Einnahme/Ausgaberechnung, die auf Landesebene geführt wird, als Vergleichsmaßstab zukünftigen Wirtschaftlichkeitsberichten beigefügt wird. Beschluss (Antrag von Herrn Lohse) Die Verwaltung wird beauftragt, im I. Quartal 2017 über Möglichkeiten einer Aufgabenkritik mit dem Ziel von Personalkosteneinsparungen zu berichten (mündlicher Bericht, Brainstorming, ohne ausdrückliche Sitzungsvorlage, Antrag dem Protokoll beigefügt). nächster Wirtschaftlichkeitsbericht nächster Wirtschaftlichkeitsbericht I/ /07 9_1.DOC, Stand ; Seite 1

16 Beschlusskontrolle Finanzausschuss bis (aus öffentlicher Beratung) FA Stadtentwicklung Auswahl von städtischen Grundstücken für Flüchtlingsunterkünfte, respektive für späteren sozialen Wohnungsbau FA Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen FA Herr Lembke führt aus, dass die Aufgabenkritik seit einiger Zeit vorbereitet wird, weitere verwaltungsinterne Beratungsrunden stehen an. Die Vorstellung der Ergebnisse im Finanzausschuss wird aus seiner Sicht zeitaufwändig sein. Seiner Anregung, diese ggf. an einem Samstag zu machen, folgt der Finanzausschuss einvernehmlich nicht. Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, die Aufgabenkritik in einer ordentlichen Sitzung des Finanzausschusses vorzustellen und dann ggf. weitere Sitzungstermine anzuberaumen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante der Vergabe des Grundstücks an einen Investor mit entsprechenden Belegungsrechten für die Stadt, zu prüfen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen zum Haushalt Baubetriebshof (s. FA , TOP 9; dem Protokoll als Anlage beigefügt) wird verteilt. Anschaffung von 3 Transportern Im Finanzausschuss besteht Einvernehmen, dass vor der Anschaffung der Transporter für den Baubetriebshof im Finanzausschuss berichtet wird. FA Aktuelles aus den Fachbereichen Frau Treetzen berichtet, dass die Optionserklärung nach 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (USTG) dem Finanzamt vorgelegt worden ist. Herr Lohse stellt den Antrag, im Jahr 2018 vor der Haushaltsberatung für den Haushalt 2018 einen Sachstandsbericht zur Rechtslage vorzulegen. vor Auftragsvergabe/Bestellung der Transporter vor. FA /07 9_1.DOC, Stand ; Seite 2

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