Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen"

Transkript

1 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung 2 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 3 Godesberger Allee Bonn bestätigt hiermit gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 2 SigG sowie 11 Abs.3, 15 Abs. 2 und 4 SigV, dass die Chipkartenleser-Tastatur KB SCR Pro, Sachnummer S26381-K329-V2xx HOS:01, Firmware Version 1.06 den nachstehend genannten Anforderungen des SigG und der SigV entspricht. Die Dokumentation zu dieser Bestätigung ist registriert unter: BSI TE Bonn, den gez. Helmbrecht Dr. Helmbrecht, Präsident Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist, auf Grundlage des BSI-Errichtungsgesetzes vom , Bundesgesetzblatt I S und gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 31 vom 14. Februar 1998, Seite 1787, zur Erteilung von Bestätigungen für Produkte gemäß 15 Abs. 7 S. 1 (oder 17 Abs. 4) SigG ermächtigt. 1 Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der Fassung vom 16. Mai 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom (BGBl. I S. 2) 2 Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV) in der Fassung vom 16. November 2001 (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 59) geändert durch 1. SigÄndG 3 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee , Bonn, Postfach , Bonn, Tel: +49(0) , Fax: +49(0) , bsi@bsi.bund.de, Web: Die Bestätigung zur Registrierungsnummer BSI TE besteht aus 6 Seiten.

2 Seite 2 von 6 Seiten Beschreibung des Produktes für qualifizierte elektronische Signaturen: 1 Handelsbezeichnung des Produktes und Lieferumfang: Chipkartenleser-Tastatur KB SCR Pro, Sachnummer S26381-K329-V2xx HOS:01, Firmware Version Die Bedeutung der vier Blöcke der Sachnummer wird in der folgenden Tabelle erläutert: Block Belegung der Sachnummer Beschreibung 1 S26381 Fujitsu Siemens Computers Sachnummernkreis für Tastaturen und Chipkartenleser 2 K329 Produktfamilie (Technologie, Gehäuseform, Schnittstelle), hier USB- Chipkartenlesertastatur mit Kartenschlitz von rechts 3 V2xx Die Hunderterstelle hinter dem V kennzeichnet die Gehäusefarbe 2 = bright light grey (neue Windows Taste) die Zehner- und Einerstelle hinter V (hier mit xx gekennzeichnet) weist die Tastaturbeschriftung aus, z.b. 10 = US (United States) 11 = H (Hungary) 20 = D (German) 65 = GB (Great Britain) 4 HOS:01 kennzeichnet den Gerätestand (Versionsnummer) einer Tastatur, hier: Firmware Version 1.06 Tabelle 1: Erläuterung der Sachnummer Auslieferung und Lieferumfang: Die Auslieferung zum Kunden erfolgt mit verschiedenen Speditionen über das Auslieferungslager der Fujitsu Siemens Computers GmbH in Augsburg. Zum Lieferumfang gehören: Chipkartenleser-Tastatur KB SCR Pro (versiegelt) in Einzelverpackung mit festem USB Kabel Handbuch Fujitsu Siemens USB-Security-Tastaturen, Version A26381-K329- Z , Ausgabe 5 CD-ROM mit Treiber Software (nicht Bestandteil der Bestätigung). 4 Im Folgenden Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO genannt.

3 Seite 3 von 6 Seiten Antragsteller dieser Bestätigung sowie Hersteller und Vertreiber des Produkts: Fujitsu Siemens Computers GmbH Bürgermeister Ulrich Straße 100 D Augsburg 2 Funktionsbeschreibung Kurzbeschreibung: Bei der Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO handelt es sich um eine USB- Tastatur mit integriertem Chipkartenterminal des Herstellers Fujitsu Siemens Computers GmbH einschließlich der Firmware in Version Ziel des Produktes ist der Einsatz im Zusammenhang mit Anwendungen zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz (SigG). Die Sicherheitsfunktionen der Chipkartenleser-Tastatur KB SCR Pro zielen darauf ab, die Anforderungen keine Preisgabe oder Speicherung der Identifikationsdaten und Erkennbarkeit sicherheitstechnischer Veränderungen zu erfüllen. Dazu werden für Prozessorchipkarten die Funktion der sicheren PIN- Eingabe über den Nummernblock der Tastatur unterstützt sowie zwei Sicherheitsfunktionen und eine Sicherheitsmaßnahme bereitgestellt: Speicherwiederaufbereitung, Schutz der PIN und Erkennbarkeit von Manipulation durch Versiegelung des Gehäuses. Das Produkt ist für den Einsatz im nichtöffentlichen Bereich wie der privaten Umgebung oder der normalen Büroumgebung mit geregelten Zugriffsmöglichkeiten vorgesehen. Beim Einsatz wird zwischen zwei verschiedenen Modi unterschieden, dem normalen Tastaturmodus und dem Modus der sicheren PIN-Eingabe. Die sichere PIN-Eingabe wird dem Benutzer durch rotes Blinken der entsprechenden PIN-LED angezeigt. Das Umschalten des Nummernblocks im Kartenterminal in den sicheren PIN-Eingabemodus wird durch das Senden eines expliziten CT-Kommando nach CCID 5 durch eine Signaturanwendungskomponente im Sinne des Signaturgesetztes durchgeführt. Dieses CT-Kommando enthält die PIN-Handlingsvereinbarungen und das Chipkartenkommando, in welches die PIN an die spezifizierte Stelle integriert wird. Anhand des Instructionbytes des Chipkartenkommandos wird überprüft, ob es sich um ein PIN-Kommando handelt, welches explizit eine PIN-Eingabe erwartet. Nach Umschalten des Nummernblocks in den PIN-Eingabemodus wird nach der Eingabe der persönlichen Identifikationsdaten die PIN im RAM zwischengespeichert, um sie nach Beendigung der Eingabe direkt mit dem PIN-Kommando zur Chipkarte zu senden. Der PIN-Eingabemodus wird optisch durch ein rotes Blinken der PIN-LED angezeigt bis die Vollständigkeit der PIN erreicht beziehungsweise der Vorgang abgebrochen wird. Zum Abbruch des Vorgangs zählen das Ziehen der Karte, das Betätigen der Abbruchtaste und das Überschreiten der vorgegebenen Eingabezeit. 5 Universal Serial Bus Device Class Specification for USB Chip/Smart Card Interface Devices, Revision 1.00, March 20, 2001, USB Implementors Forum, Inc.; Device Working Group (DWG)

4 Seite 4 von 6 Seiten Der Eingabefortschritt wird mittels der Übertragung von Dummycodes [*] dem System mitgeteilt. Der Austausch der PIN erfolgt nur zwischen Chipkarte und der Chipkartenleser- Tastatur KB SCR Pro über die Kartenleserschnittstelle. Diese befindet sich in der Tastatur und wird gegen Manipulation durch die Sicherheitssiegel geschützt. Funktionsbeschreibung des Produkts Die folgenden Tabellen beschreiben die Sicherheitsfunktionen und maßnahmen ausführlich. Sicherheitsfunktion Beschreibung Speicherwiederaufbereitung (SF.1) Die Kommunikation zwischen PC-System und Chipkarte basiert gemäß CCID 5 auf den sogenannten APDU s. Wird eine APDU über die USB-Schnittstelle im Kartenterminal empfangen, so wird sie zuerst zwischengespeichert, um anschließend zur Chipkarte gesendet zu werden. Nach dem Einschalten, dem Weiterleiten eines PIN-Kommandos bzw. dem Ziehen der Chipkarte oder dem Abbruch wird der PIN-Speicherbereich wiederaufbereitet, um sicherzustellen, daß keine persönlichen Identifikationsdaten bzw. Datenfragmente im Kartenterminal erhalten bleiben. Außerdem wird die LED zur Anzeige der sicheren PIN-Eingabe ausgeschaltet. Schutz der PIN (SF.2) Das Umschalten des Nummernblocks im Kartenterminal in den sicheren PIN- Eingabemodus wird durch ein explizites CT-Kommando nach CCID 5 durchgeführt. Dieses CT-Kommando enthält die PIN-Handlingsvereinbarungen und das Chipkartenkommando, in welches die PIN an die spezifizierte Stelle integriert wird. Anhand des Instructionbytes des Chipkartenkommandos wird überprüft, ob es sich um ein PIN-Kommando handelt, welches explizit eine PIN-Eingabe erwartet. Durch Umschalten des Nummernblocks in den PIN-Eingabemodus wird die Eingabe der persönlichen Identifikationsdaten im RAM zwischengespeichert, um sie nach Beendigung der Eingabe direkt mit dem PIN-Kommando zur Chipkarte zu senden. Der PIN-Eingabemodus wird optisch durch ein rotes Blinken der PIN-LED angezeigt bis die Vollständigkeit der PIN erreicht ist, beziehungsweise der Vorgang abgebrochen wird. Zum Abbruch des Vorgangs zählen das Ziehen der Karte, das Betätigen der Abbruchtaste und das Überschreiten der vorgegebenen Eingabezeit. Der Eingabefortschritt wird mittels der Übertragung von Dummycodes [*] dem System mitgeteilt. Tabelle 2: Sicherheitsfunktionen Sicherheitsmaßnahme Versiegelung (SM.1) Beschreibung Anhand authentischer und fälschungssicherer Sicherheitssiegel, welche über die Trennkante zwischen Gehäuseunter- und Oberteil geklebt werden, kann die Manipulationsfreiheit der Hardware sicher erkannt werden. Dies wird dadurch sichergestellt, dass ein Öffnen nicht ohne Beschädigung des Siegels möglich ist. Die Beschaffenheit (Zerstöreigenschaften) des Siegels gewährleistet, dass es nicht unbeschädigt entfernt und wieder aufgeklebt werden kann. Das eingesetzte Siegel ist fälschungssicher und weist Authentizitätsmerkmale auf. Tabelle 3: Sicherheitsmaßnahmen

5 Seite 5 von 6 Seiten 3 Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung 3.1 Erfüllte Anforderungen Das Produkt erfüllt die Anforderungen nach: SigV 15 Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen 15 (2) 15 (4) Signaturanwendungskomponenten nach 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur a) die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden, Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden. 3.2 Einsatzbedingungen Die Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO wird vom Hersteller bereits fertig konfiguriert ausgeliefert. Die sicherheitsrelevanten Teile der Firmware befinden sich auf einem ROM-Maskencontroller und sind nicht austauschbar. Die Erfüllung der genannten Anforderungen gilt nur unter der Voraussetzung, dass folgende Einsatzbedingungen gewährleistet sind: a) Anforderungen an die technische Einsatzumgebung Das Produkt kann an jedem USB- fähigen PC verwendet werden, dessen Betriebssystem den von Microsoft spezifizierten PC/SC-Standard unterstützt. Das Betriebsystem ist für die Kommunikation der von den bestätigten Signaturanwendungskomponenten gesendeten CCID-Kommandos zuständig und für die Sicherheitsfunktionen des Kartenlesers nicht relevant. Der Anwender benutzt ausschließlich bestätigte sichere Signaturerstellungseinheiten nach 2 Nr. 10 SigG, die der Spezifikation ISO 7816 bzw. EMV 2000 genügen. Es dürfen ausschließlich nach 2 Nr. 13 SigG bestätigte bzw. herstellererklärte Signaturanwendungskomponenten verwendet werden, die die Chipkartenleser- Tastatur KB SCR PRO korrekt in den Modus sichere PIN-Eingabe gemäß der standardisierten Kommandos umschaltet. b) Anforderungen an die organisatorische und administrative Einsatzumgebung Der Benutzer der Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO hat sich vor der Inbetriebnahme von der Unversehrtheit der Sicherheitssiegel zu überzeugen. Das

6 Seite 6 von 6 Seiten Aussehen und der Befestigungssort des Siegels kann der Benutzer aus der mitgelieferten Betriebsdokumentation entnehmen. Die Eingabe der PIN ist vom Benutzer ausschließlich über den Nummernblock der Tastatur vorzunehmen. Vor der Eingabe hat sich der Benutzer mit Hilfe der Überprüfung der rot blinkenden PIN- LED davon zu überzeugen, dass der sichere PIN- Eingabemodus aktiv ist. Vor und während der Eingabe der PIN hat sich der Benutzer außerdem davon zu überzeugen, dass er nicht beobachtet und seine PIN auf diesem Weg ausgespäht wird. Der Einsatz der Chipkartenleser Tastatur ist für nichtöffentliche Umgebungen zugelassen, beispielsweise Single- und Multi- User-PCs im privaten Bereich und in der Büroumgebung. Darunter fallen alle Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit (Öffentlichkeit) zugänglich sind. c) Nutzung und Abgrenzung der Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO Der Endanwender wird über seine Verantwortung während der Nutzung durch die mitgelieferte Betriebsdokumentation informiert. Die USB- Schnittstelle stellt die logische und physische Grenze des Produktes dar, Bestandteile außerhalb dieser Grenzen, wie die Treibersoftware und Anwendungen, die die Chipkartenleser-Tastatur nutzen, sind nicht Gegenstand dieser Bestätigung. 3.3 Algorithmen und zugehörige Parameter Keine 3.4 Prüfstufe und Mechanismenstärke Die Chipkartenleser-Tastatur KB SCR PRO wurde erfolgreich nach den Common Criteria (CC) mit der Prüfstufe EAL3+ (EAL3 mit Zusatz 6 AVA_VLA.4 (gegen hohes Angriffspotential), AVA_MSU.3 (vollständige Missbrauchsanalyse), ADV_IMP.1 (Teilmenge der Implementierung der TSF), ADV_LLD.1 (beschreibender Entwurf auf niedriger Ebene), ALC_TAT.1 (klar festgelegte Entwicklungswerkzeuge), und ADO_DEL.2 (Erkennung von Manipulation)) evaluiert. Die eingesetzten Sicherheitsfunktionen erreichen die Stärke hoch. Ende der Bestätigung V1.0 ZS F-327 V1.3 6 Gemäß 11 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage I Nr. 1 SigV.

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232)

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02207.TU.04.2008 KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) KOBIL Systems GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02096.TE.12.2008 Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals EMV-TriCAP Reader / SecOVID Reader III / KAAN TriB@nk KOBIL Systems GmbH Bestätigung von

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik -Bestätigungsstelle für technische

Mehr

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.2 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE ACOS EMV-A04V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE ACOS EMV-A04V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.02166.TE.07.2008 ACOS EMV-A04V1 Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark 1. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Keyboard with SmartCard Reader SmartCase KB SCR eslg (S K529-Vxxx H0S:O.l)

Keyboard with SmartCard Reader SmartCase KB SCR eslg (S K529-Vxxx H0S:O.l) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik3 Godes berger Allee 185-1 89 53175 Bonn bestiltigt hiermit gemäß $5 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 2 SigG sowie 55 11 Abs.3, 15 Abs. 2 und 4 SigV, dass das

Mehr

Common-Criteria-Dokument

Common-Criteria-Dokument Common-Criteria-Dokument Sicherheitsvorgaben EAL3+ Project Name: KBPC CX / CX Top ID: K3x9 Zertifizierung ID: BSI-DSZ-CC-0280 Bestätigung ID: BSI.02052.TE.xx. Dokument ID: ST-Sicherheitsvorgaben-V122.doc

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter DGN Service GmbH

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter DGN Service GmbH Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03145.SE.08.2006 Zertifizierungsdiensteanbieter DGN Service GmbH Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung

Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung Bestätigung für technische Komponenten gemäß 14 (4) Gesetz zur digitalen Signatur und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Am Technologiepark 1

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Common-Criteria 2.3-Dokument

Common-Criteria 2.3-Dokument Common-Criteria 2.3-Dokument Sicherheitsvorgaben EAL3+ Project Name: SmartCase KB SCR esig / K529 ID: 10538 Zertifizierung ID: BSI-DSZ-CC-0525 Bestätigung ID: BSI.02107.TE.02.2010 Document ID: ASE_Security_Target-K529-20090909-

Mehr

Rechtsanwaltskammer München

Rechtsanwaltskammer München Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03144.SW.09.2005 Rechtsanwaltskammer München Auftraggeber: DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

FlexiTrust Release 0650

FlexiTrust Release 0650 Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.02186.TU.03.2007 FlexiTrust 3.0 - Release 0650 FlexSecure GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S.

Mehr

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen

TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Am Technologiepark Essen Bestätigung für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 (7) und 17 (4) Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 16 und 17 Signaturverordnung TÜV Informationstechnik

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03183.SE.10.2006 Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdienst (2048) der Deutschen Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdienst (2048) der Deutschen Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03174.SE.10.2006 Zertifizierungsdienst (2048) der Deutschen Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß

Mehr

AuthentiDate SLM Base Component Ver. 2.9

AuthentiDate SLM Base Component Ver. 2.9 Herstellererklärung zu einem Produkt für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz Großenbaumer Weg 6 40472 Düsseldorf Tel: +49 (0) 211 436989-0 Fax: +49 (0) 211 436989-19

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße Landshut

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1. R&L AG Frühlingstraße Landshut Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17(4) Satz 2 Signaturgesetz 1 Frühlingstraße 2 84034 Landshut erklärt hiermit gemäß 17(4) Satz 2 SigG, dass das Produkt safex Verifier 4.0

Mehr

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI TE OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI TE OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

ACOS EMV-A04V1 (r029)

ACOS EMV-A04V1 (r029) Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.02166.TE.07.2008 ACOS EMV-A04V1 (r029) Austria Card GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17

Mehr

Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten

Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 2 Signaturverordnung bestätigt hiermit gemäß dass

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der RWTÜV-Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

BSI-DSZ-CC SmartCase KB SCR esig (S26381-K529-Vxxx) Hardware-Version HOS:01, Firmware-Version der. Fujitsu Technology Solutions GmbH

BSI-DSZ-CC SmartCase KB SCR esig (S26381-K529-Vxxx) Hardware-Version HOS:01, Firmware-Version der. Fujitsu Technology Solutions GmbH BSI-DSZ-CC-0525-2010 zu SmartCase KB SCR esig (S26381-K529-Vxxx) Hardware-Version HOS:01, Firmware-Version 1.20 der Fujitsu Technology Solutions GmbH BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Common-Criteria-Dokument

Common-Criteria-Dokument ZF Electronics GmbH Sicherheitsvorgaben EAL3+ Project Name: Rezertifizierung SmartTerminal ID: 11772 Zertifizierung ID: BSI-DSZ-CC-0660 Bestätigung ID: BSI.02124.TE.07.2010 Document ID: ST-2000_Rezert_Sicherheitsvorgaben-

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. Hypercom GmbH Konrad Zuse - Str. 19 21 D-36251 Bad Hersfeld

HERSTELLERERKLÄRUNG. Der Hersteller. Hypercom GmbH Konrad Zuse - Str. 19 21 D-36251 Bad Hersfeld HERSTELLERERKLÄRUNG Der Hersteller Hypercom GmbH Konrad Zuse - Str. 19 21 D-36251 Bad Hersfeld erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 SigV 2, dass sein Produkt Chipkartenterminal

Mehr

Common-Criteria-Dokument

Common-Criteria-Dokument Sicherheitsvorgaben EAL3+ Project Name: Rezertifizierung SmartTerminal ID: 10933 Zertifizierung ID: BSI-DSZ-CC-0477 Document ID: K2LRE-Sicherheitsvorgaben-20080819- V101.doc Version: 1.01 Status: Approved

Mehr

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz 1

Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz 1 Herstellererklärung für eine Signaturanwendungskomponente gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz 1 Großenbaumer Weg 6 40472 Düsseldorf erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 Signaturgesetz 1, dass das Produkt

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SW ZDA DATEV eg. DATEV eg

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SW ZDA DATEV eg. DATEV eg Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03195.SW.03.2007 ZDA DATEV eg DATEV eg Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals KAAN TriB@nk, EMV- TriCAP und SecOVID Reader III

Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals KAAN TriB@nk, EMV- TriCAP und SecOVID Reader III Sicherheitsbestätigung T-Systems.02246.TE.10.2010 Signatur-Modul für die KOBIL Chipkartenterminals KAAN TriB@nk, EMV- TriCAP und SecOVID Reader III KOBIL Systems GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte

Mehr

Zertifizierungsreport

Zertifizierungsreport Zertifizierungsreport Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-DSZ-CC-0295-2005 zu Chipkartenterminal der Familie CardMan Trust CM3621 / CM3821 Firmware-Version 6.00 der OMNIKEY GmbH - Bundesamt

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 02122.TE.05.2005. SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 02122.TE.05.2005 SLE66CX322P / CardOS V4.3B / Applikation für digitale Signatur Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

KOBIL Sicheres Online-Banking Anleitung

KOBIL Sicheres Online-Banking Anleitung KOBIL HomeB@nk Sicheres Online-Banking Anleitung 2 1. Einführung Vielen Dank, dass Sie sich für das sichere Online-Banking von KOBIL entschieden haben. KOBIL KAAN Advanced ist ein leistungsfähiger und

Mehr

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3 Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.3 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4

S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4 Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02116.TE.06.2009 S-TRUST Sign-it base components 2.5, Version 2.5.1.4 OPENLiMiT SignCubes GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

Chipkartenterminal ehealth GT900 BCS

Chipkartenterminal ehealth GT900 BCS GT German Telematics GmbH Chipkartenterminal ehealth GT900 BCS Kurzanleitung zur Durchführung qualifizierter elektronischer Signaturen Version 1.0 als Erweiterung zum Benutzerhandbuch Version 1.6 Jan Mihalyovics

Mehr

Betriebsdokumentation AGD Common Criteria

Betriebsdokumentation AGD Common Criteria Betriebsdokumentation AGD Common Criteria Einleitung Diese Betriebsanleitung enthält Informationen und Hinweise für Benutzer und Administratoren zum sicheren Betrieb des ehealthterminal 15x3. Die Betriebsanleitung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Teilsicherheitskonzeptes (Moduls)

Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Teilsicherheitskonzeptes (Moduls) gemäß 5 Abs. des Gesetzes über Rahmenbedingungen für Gültig bis 7..07 Langemarckstraße 0 454 Essen 5 Abs. Satz Signaturgesetz und Abs. Signaturverordnung, dass die Identifizierungsdienstleistung für Zertifizierungsdiensteanbieter

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

CardOS/M4.01A mit Applikation für digitale Signatur. Anhang Nr. 2 vom zum Zertifizierungsreport

CardOS/M4.01A mit Applikation für digitale Signatur. Anhang Nr. 2 vom zum Zertifizierungsreport Anhang Nr. 2 vom 30.09.2004 zum Zertifizierungsreport T-Systems-DSZ-ITSEC-04084-2002 vom 24.09.2002 und zum Anhang Nr. 1 vom 30.04.2004 1 Gegenstand des Anhangs 1 Dieser Anhang beschreibt - alle vom Hersteller

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20.

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH - ein Unternehmen der TÜV NORD Gruppe - Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20. Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße 20 45141 Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems TE ACOS EMV-A05V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems TE ACOS EMV-A05V1. Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02169.TE.10.2009 ACOS EMV-A05V1 Austria Card Plastikkarten und Ausweissysteme GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß

Mehr

Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2

Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2 Nachtrag Nr. 1 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.2 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

FlexiTrust-OCSP Version 3.5 Release 0847

FlexiTrust-OCSP Version 3.5 Release 0847 Sicherheitsbestätigung T-Systems.02216.TE.11.2008 FlexiTrust-OCSP Version 3.5 Release 0847 FlexSecure GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs.

Mehr

Herstellererklärung. Die. HID Global GmbH. Am Klingenweg 6a. 65396 Walluf

Herstellererklärung. Die. HID Global GmbH. Am Klingenweg 6a. 65396 Walluf Herstellererklärung Die HID Global GmbH Am Klingenweg 6a 65396 Walluf erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV 2, dass ihr Produkt, das ehealth-bcs-kartenterminal

Mehr

FlexiTrust-OCSP 3.5 Release 0621

FlexiTrust-OCSP 3.5 Release 0621 Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 02162.TE.01.2007 FlexiTrust-OCSP 3.5 Release 0621 FlexSecure GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1,

Mehr

Zertifikat. Zertifizierungsbericht. SCA-85 (Einwegfunktion) Siemens Nixdorf Informationssysteme AG

Zertifikat. Zertifizierungsbericht. SCA-85 (Einwegfunktion) Siemens Nixdorf Informationssysteme AG Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Zertifikat BSI-ITSEC-0011-1992 mit Zertifizierungsbericht zu SCA-85 (Einwegfunktion) der Siemens Nixdorf Informationssysteme AG BSI - Bundesamt für Sicherheit

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

SmartBoard G Entscheidende Vorteile. Technische Daten:

SmartBoard G Entscheidende Vorteile. Technische Daten: SmartBoard G83-6744 Ausführungsvarianten können von Produktabbildung abweichen USB Tastatur mit Chipkartenleser Durch die sichere PIN Eingabe (Klasse 2 Leser) und die EMV Zertifizierung können sie davon

Mehr

KAAN Manual DB31.DE.1. 1v22_ _de

KAAN Manual DB31.DE.1. 1v22_ _de KAAN TriB@nk Manual 1v22_20090120_de DB31.DE.1 Einführung Vielen Dank, dass Sie sich für ein KOBIL Smart Card Terminal entschieden haben. Der KAAN TriB@nk ist ein mobiles Smart Card Terminal, das nach

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 2 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI TE OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version

Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI TE OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version Nachtrag Nr. 4 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.4 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SW DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SW DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03250.SW.08.2012 DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Sicherheitskonzepts gemäß 15 Abs. 2 Gesetz

Mehr

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S. 1, 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen 1 und 11 Abs. 3 und 15 Signaturverordnung

Mehr

Installationsanleitung: Firmware-Upgrade des mobilen Gesundheitskartenlesegerätes ORGA 930 M mit Firmware V3.20

Installationsanleitung: Firmware-Upgrade des mobilen Gesundheitskartenlesegerätes ORGA 930 M mit Firmware V3.20 Installationsanleitung: Firmware-Upgrade des mobilen Gesundheitskartenlesegerätes Version 8.4.1 Vorwort Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt von Ingenico

Mehr

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems SW Zertifizierungsdiensteanbieter medisign GmbH

Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung. T-Systems SW Zertifizierungsdiensteanbieter medisign GmbH Nachtrag Nr. 2 zur Sicherheitsbestätigung T-Systems.03251.SW.05.2014 Zertifizierungsdiensteanbieter medisign GmbH Bestätigung der Eignung und praktischen Umsetzung eines Sicherheitskonzepts gemäß 15 Abs.

Mehr

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3

Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008. OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Nachtrag Nr. 3 zur Sicherheitsbestätigung BSI.02110.TE.12.2008 OPENLiMiT SignCubes base components 2.5, Version 2.5.0.3 Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs.

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

Die Virtuelle Poststelle des Bundes

Die Virtuelle Poststelle des Bundes Die Virtuelle Poststelle des Bundes Dr. Sönke Maseberg CAST-Workshop PKI 24. Januar 2008 Agenda Hintergrund Überblick über die Virtuelle Poststelle des Bundes (VPS) Evaluierungsverfahren zwei Highlights:

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen T-Systems Business Services GmbH Godesberger Allee 117 53175 Bonn für den IP-basierten Telefonie- und Internet-Anschluss

Mehr

Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE FlexiTrust Version 3.5 Release FlexSecure GmbH

Sicherheitsbestätigung. T-Systems TE FlexiTrust Version 3.5 Release FlexSecure GmbH Sicherheitsbestätigung T-Systems.02215.TE.11.2008 FlexiTrust Version 3.5 Release 0847 FlexSecure GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4

Mehr

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232)

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) Security Target Stand 30.05.2006 Version 1.19 KOBIL Systems GmbH Pfortenring 11 67547 Worms Inhalt ST-Einführung ASE_INT.1... 3 1.1. ST-Identifikation...

Mehr

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen

Bestätigung. TÜV Informationstechnik GmbH Unternehmensgruppe TÜV NORD Zertifizierungsstelle Langemarckstraße Essen Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 und 17 Abs. 4 Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und 11 Abs. 3 Verordnung zur elektronischen

Mehr

FlexiTrust Version 3.5 Release 0621

FlexiTrust Version 3.5 Release 0621 Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 02159.TE.01.2007 FlexiTrust Version 3.5 Release 0621 FlexSecure GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen gemäß 15 Abs. 7 S.

Mehr

Betriebsdokumentation Common Criteria ehealthterminal 15x3 / ehealthboard 15x4

Betriebsdokumentation Common Criteria ehealthterminal 15x3 / ehealthboard 15x4 Betriebsdokumentation Common Criteria ehealthterminal 15x3 / ehealthboard 15x4 Benutzer- und Administratorhandbuch Stand: 22.08.2011 Dokumentennummer: 644-0497_05DE Aug. 2011 Inhaltsverzeichnis Einleitung...

Mehr

Unterstützte Signaturkarten und Hardware-Token

Unterstützte Signaturkarten und Hardware-Token Unterstützte Signaturkarten und Hardware-Token Signaturkarten für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) Mit dieser Anwendung können Sie die meisten von deutschen Zertifizierungsdiensteanbietern

Mehr

Herstellererklärung. Die. Gemalto SA 6 Rue de la Verrerie Meudon, Frankreich

Herstellererklärung. Die. Gemalto SA 6 Rue de la Verrerie Meudon, Frankreich Herstellererklärung Die Gemalto SA 6 Rue de la Verrerie 92190 Meudon, Frankreich erklärt hiermit gemäß 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1 in Verbindung mit 15 Abs. 5 Satz 1 SigV 2, dass ihr Produkt e-health Card

Mehr