Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)"

Transkript

1 Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite) NB661 Das Mittel ist bienengefährlich, Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972 beachten. (B1) NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB662 Bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis Uhr. (B2) NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NB6643 Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Konzentration als nicht bienengefährlich eingestuft. Wenn das Mittel in Mischung mit Fungiziden (ausgenommen die in der Positivliste aufgeführten Präparate) angewendet wird, darf die Anwendung nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr erfolgen. NB6644 Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt. NG237 NG316 NG351 NG352 NG402 NG403 NG404 Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen. (W1) Keine Anwendung nach dem 15. September eines Kalenderjahres. Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen 1

2 NG405 NN410 NS647 NT101 NT102 NT103 NT1030 NT104 ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. Anwendung ausschließlich mit Geräten, die mit Spritzschirm ausgestattet sind. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Gültig für: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten 2

3 NT105 NT106 NT108 NT109 erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 3

4 NT112 NT145 NT146 NT ) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Pflanzenhöhe über 125 cm Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. NT620 Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NT661 NT663 NT667 NT670 NW467 NW468 NW469 Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Der Köder muss, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Geräte, tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen. Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild; deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regenund Abwasserkanäle. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.

5 NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW608 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand 5

6 erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. NW641 Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegeben. Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW701 NW702 NW704 NW705 NW706 NW800 SF184 SF189 nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden. Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden. nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 6

7 SF1891 SF194 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VA214 VA302 VV211 VV600 VZ450 WW730 Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut Erntegut nicht verzehren Anwendung nur 1-mal pro Jahr auf derselben Fläche. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Alle weiteren Auflagen sind dem gültigen Pflanzenschutzmittelverzeichnis sowie den Gebrauchsanleitungen und Hinweisen auf der jeweiligen Verpackung zu entnehmen. Kulturbaum der Obstgehölze 7

8 Kulturbaum der Obstgehölze Kulturen können einzeln, als Aufzählungen oder durch Gruppen (ggf. mit Ausnahmen) bezeichnet werden. Nachfolgend ist für die wichtigsten Kulturen im Obstbau die Gruppierung dargestellt. Beerenobst Kernobst Schalenobst Steinobst Erdbeere Himbeerartiges Beerenobst Brombeere, Himbeere, Loganbeere, Maulbeere Johannisbeerartiges Beerenobst Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Hagebutte, Holunder, Preiselbeere, Sanddorn, Speierling, Heidelbeer-Arten (Heidelbeere, Preiselbeere, Cranberry), Weißdorn Apfel, Birne, Quitte, Apfelbeere (Aronie) Esskastanie (Marone), Haselnuss, Walnuss, Lambertnuss, Mandel Aprikose, Kirschen (Süß- und Sauerkirsche) Pfirsich, Pflaumen (Mirabelle, Rundund Eierpflaume, Reneklode, Zwetsche) (Quelle: Pflanzenschutzmittelverzeichnis Teil 2) 8

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018 LfL Freising NB6612 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden,

Mehr

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen- Abstandsauflagen Die Übersicht wurde nach bestem Wissen erstellt, für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden! Abstandsauflagen bitte für jedes Mittel prüfen. (Stand: 30. März

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

PFLANZENSCHUTZHINWEIS für den Obstbau

PFLANZENSCHUTZHINWEIS für den Obstbau PFLANZENSCHUTZHINWEIS für den Obstbau Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Ausgabe 01 10. Februar 2017 Thiensen 22 25373 Ellerhoop Telefon: 04120/7068-200 Telefax: 04120/7068-212 1 Untersuchung

Mehr

Gewässerschutzauflagen

Gewässerschutzauflagen Kode EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Gliederung Zulassung in Deutschland Auflagen Anwendungsbestimmungen Zusammenfassung und Empfehlungen 2 11. Dezember 2018 Ralf Dittrich seit

Mehr

Sonderheft. Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau

Sonderheft. Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau 2017 Sonderheft Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau Inhalt Empfehlungen für den Erwerbsobstbau 2017 (Stand Präparate Januar 2017) Tab. 1) Tab. 2) Tab. 3) Tab. 4) Tab. 5) Tab. 6) Präparate zur Bekämpfung

Mehr

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau Zulassungsinformationen Im (Zul.-Nr.: 052273-00) Erweiterung einer Zulassung nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Martina Dahlbender Tel.: 06132/713528 Fax: 06132/713529

Mehr

Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau

Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau Sercadis (Zul.-Nr.: 008004-00) Erstmalige Zulassung erteilt Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Julia Zander Tel.: 0621/60-27696 Fax: 0621/60-6627696 E-Mail:

Mehr

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Kenndaten: Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Nr. 5655-00 ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Gebrauchsanweisung. Raupenfrei Xentari 25 g

Gebrauchsanweisung. Raupenfrei Xentari 25 g Gebrauchsanweisung Raupenfrei Xentari 25 g Biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen,

Mehr

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich.

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich. Bulldock Produktbeschreibung Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Insektizid Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Signalwort: 25 g/l Beta-Cyfluthrin Emulsionskonzentrat Gefahr Nr. 023977-00 INSEKTIZID

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Information zu Auflagen von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Gewässern und Saumbiotopen

Information zu Auflagen von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Gewässern und Saumbiotopen TLL Jena/Referat Pflanzenschutz Information zu Auflagen von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Gewässern und Saumbiotopen Stand: 06/2008 Bearbeiter: R. Götz (Tel. 0361/55068-0; E-Mail: r.goetz@kuehnhausen.tll.de)

Mehr

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden.

Mehr

Pflanzenschutzsachkunde. Informationspflicht Für Anwender

Pflanzenschutzsachkunde. Informationspflicht Für Anwender Pflanzenschutzsachkunde Recht Teil 2 1. Aufzeichnungspflicht 2. Aufbrauchfrist/Beseitigungspflicht 3. Auflagen und Verbote 1. Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser Anerkannte Fortbildung für

Mehr

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER FCS PRODUKTE PRODUKTE VERTRIEB, BERATUNG, SERVICE NEWS & TIPPS Suchen BULLDOCK Neue Produkte GOLTIX TITAN CUSTODIA BELVEDERE EXTRA FUEGO TOP AMPERA Produkte Von A-Z Unser Gesamtprogramm im Überblick...

Mehr

Mospilan SG. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt

Mospilan SG. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Mospilan SG Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid (WMI4A) Gefahrensymbole: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung Mospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid Piktogramme: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid Piktogramme: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung AHEEEHAPPBNECAKBOGAFNLCBNPAHEEEHA BNFFFNBPJLILBDBKIOBDEKJGPBNFFFNB HJGPCFJGJOPABLILEOENODHKFONOI HGCAHFHHJNHLLDBEICKCGODFCNKHNAD BNLEPNFLAGNLNADDBHGEAFDAGJHLNA CPLBJFKFGDENACNFOAGOPBHJINIPCA FNFNFEHCCEPPILOCADIAKKAHFHAANEC

Mehr

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen SEITE 1 VON 6 Anzeige der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel und/oder der Anwendung in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten und/oder entgegen den mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen

Mehr

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und bau. Kenndaten Zulassungsnummer:

Mehr

Bulldock. Bulldock BULLDOCK

Bulldock. Bulldock BULLDOCK BULLDOCK 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Gefahr Abpackung Artikelnummer 100012067 4 x 5 l Umkarton 100012052 12 x 1 l Umkarton Insektizid 25 g/l Beta-Cyfluthrin

Mehr

Pflanzenschutz im Golfrasen

Pflanzenschutz im Golfrasen Pflanzenschutz im Golfrasen Zulassungsstand gemäß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 11.01.2018 Quelle: nach Informationen des BVL zusammengestellt von der Landwirtschaftskammer

Mehr

Nexide. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Nexide. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Nexide Insektizide Kapselsuspension (CS) Wirkstoff: 60 g/l (5,9 Gew.-%) Gamma-Cyhalothrin Gefahrensymbole: GHS08, GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Insektizid gegen beißende und saugende in allen Getreidearten

Mehr

Gebrauchsanweisung. Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml

Gebrauchsanweisung. Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml Gebrauchsanweisung Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml Gegen überwinternde Schädlinge an Obst und Ziergehölzen, sowie gegen Schild, Schmier und Wollläuse und Spinnmilben an Zierpflanzen wirksam.

Mehr

FORTRESS 250. Vorbeugend mit Langzeitschutz

FORTRESS 250. Vorbeugend mit Langzeitschutz ORTRESS 250 ORTRESS 250 Vorbeugend mit Langzeitschutz ortress 250 mit dem Wirkstoff Quinoxyfen ist ein flüssiges ungizid zur Bekämpfung des Echten Mehltaus an Hopfen und Erdbeeren (Sphaerotheca macularis)

Mehr

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat WIRKUNGSWEISE Shock DOWN ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid gegen beißende und saugende Insekten. Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin gehört

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer

Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse und die Weiße Fliege im Gemüse-, Obst-, Zierpflanzen- und Ackerbau.

Mehr

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Wild- und Honigbienen und ihre Funktionen im Naturhaushalt Bestäubungsleistung Erhaltung der

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat 006401-61 WIRKUNGSWEISE Shock DOWN ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid gegen beißende und saugende Insekten. Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin

Mehr

Draft label text. Gebrauchsanleitung

Draft label text. Gebrauchsanleitung Draft label text Gebrauchsanleitung Zulassungsinhaber und Hersteller: CIECH Sarzyna Spółka Akcyjna, ul. Chemików 1, 37-310 Nowa Sarzyna, Polen, Tel. +48 (17) 24 07 111, Fax. +48 (17) 24 07 122, e-mail:

Mehr

Vincare. Vincare. Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Fungizid Wirkstoffe:

Vincare. Vincare. Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Fungizid Wirkstoffe: Fungizid Wirkstoffe: 500 g/kg Folpet (50 Gew.-%), 17,5 g/kg Benthiavalicarb als Isopropylester (1,75 Gew.-%) (entspricht 15,6 g/kg Benthiavalicarb) Wasserdispergierbares Granulat (WG) nicht bienengefährlich

Mehr

Vegas Vegas Vegas 348

Vegas Vegas Vegas 348 Vegas 348 Vegas Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau in Getreide, im Wein- und Kernobstbau Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 51,3 g/l Cyflufenamid (5 % w/w) Formulierung: EW (Emulsion, Öl in Wasser)

Mehr

Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig. Trebon 30 EC Insektizid Wirkstoff: Formulierung: Bienen: Artikelnummer/ Packungsgrößen Piktogramm: Signalwort: 287,5 g/l Etofenprox (30,1 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) bienengefährlich (B2) 10413 10x1

Mehr

Fungizid Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil (Gew.-%: 36,7)

Fungizid Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil (Gew.-%: 36,7) 1 SCALA Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 024225-00 Fungizid Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil (Gew.-%: 36,7) Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 5 l Flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von

Mehr

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel -News Confidor = Imidacloprid = Neonicotinoid = vorbei Gehört zu den 3 Neonicotinoiden deren Zulassung widerrufen wurde. Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz

Mehr

400 g Dodin /l (41 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS05, GHS06, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister

400 g Dodin /l (41 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS05, GHS06, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister Fungizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße: 400 g Dodin /l (41 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS05, GHS06, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister 005427-00 Spezialfungizid

Mehr

Kohlschotenrüssler, Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler

Kohlschotenrüssler, Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler Insektizid Wirkstoff: 287,5 g/l Etofenprox (30,1 Gew.-%) Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC) Bienen: bienengefährlich (B2) Artikelnummer/ Packungsgröße: 10413 10 x 1 l Flasche 10421 4 x 5 l Kanister

Mehr

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Rechtliche Aspekte des Pflanzenschutzmitteleinsatzes 0 I. Ebenen der Gesetzgebung II. Situationsbeispiele aus der Praxis III. Häufige Fragen und Antworten IV. Informationsmöglichkeiten

Mehr

Auflagen wichtiger BASF Produkte zum Schutz von Oberflächengewässern (NW) und Nachbarflächen (NS/NT) in Ackerbaukulturen

Auflagen wichtiger BASF Produkte zum Schutz von Oberflächengewässern (NW) und Nachbarflächen (NS/NT) in Ackerbaukulturen Stand: 1.2.218 % % 7% 9% Acrobat Plus WG Kartoffel 6/66 1 # NT 11 B 2 Adexar Weizen, Gerste, Roggen, Triticale 61/66 # # Adexar & Amistar OptiPack Gerste 671 2 1 71 F bei >2% Gefälle 1m 1 Adexar & DiamantPack

Mehr

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN Mirage 45 EC Zulassungsnummer: 024216-00 Produktbeschreibung Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Gefahrstoffeinstufung: GHS09 Achtung Abpackung Fungizid 450 g/l Prochloraz (40,8 Gew.-%) Emulsionskonzentrat

Mehr

Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln

Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln Insektizid Wirkstoff: Gefahrensymbol: Bienen: Packungsgröße: 500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Xn, N bienengefährlich (B1) 100 g Flasche 500 g Flasche 1,5 kg Kanister

Mehr

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße

Mehr

Para Sommer. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Para Sommer. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Para Sommer Insektizide und akarizide Emulsion, Öl in Wasser Wirkstoff: 654 g/l (74,4 Gew.-%) Paraffinöl Gefahrensymbol: GHS09 Signalwort: Spritzmittel auf Paraffinölbasis mit ausgezeichneter Wirkung gegen

Mehr

Epoxion. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125 g/l Epoxiconazol Formulierung:

Epoxion. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125 g/l Epoxiconazol Formulierung: Produktbeschreibung Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125 g/l Epoxiconazol Formulierung: Suspensionskonzentrat Gefahrstoffeinstufung: GHS08 GHS09 Signalwort: Gefahr Abpackung Nr. 006912-00 FUNGIZID Artikelnummer

Mehr

Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz

Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz Hinweise zu aktuellen gesetzlichen Regelungen im Pflanzenschutz Anwendungsbestimmungen von PSM NT115 für Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Metaldehyd Anwendungsbestimmungen für Pendimethalin und Prosulfocarb

Mehr

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. CUPROZIN FLÜSSIG Fungizid Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Zul.Nr.: 4147-00 Suspensionskonzentrat

Mehr

Mirage 45 EC. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 450 g/l Prochloraz Formulierung:

Mirage 45 EC. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 450 g/l Prochloraz Formulierung: Mirage 45 EC Produktbeschreibung Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 450 g/l Prochloraz Formulierung: Emulsionskonzentrat Gefahrstoffeinstufung: GHS09 Signalwort: Achtung Abpackung Nr. 024216-00 FUNGIZID

Mehr

Funguran Fungizid Wirkstoff:

Funguran Fungizid Wirkstoff: Fungizid Wirkstoff: Gefahrensymbol: Bienen: Versandgebinde: 756 g Kupferoxychlorid /kg (75,6 Gew.-%) Wasserdispergierbares Pulver (WP) (Kupfergehalt 450 g/kg) Xn, N nicht bienengefährlich (B4) 10 x 1 kg

Mehr

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Wirkstoff: 240 g Tebufenozid /l Suspensionskonzentrat (SC) Gefahrensymbol: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024270-00 Versandgebinde: 10 x 1 l Flasche Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Aatiram 65 Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH, Stade Zulassungszeitraum: 15.

Mehr

Gebrauchsanweisung. Spruzit Schädlingsfrei 100 ml

Gebrauchsanweisung. Spruzit Schädlingsfrei 100 ml Gebrauchsanweisung Spruzit Schädlingsfrei 100 ml Breit wirksames Spritzmittel zur Bekämpfung von saugenden Insekten (wie Blattläusen, Thripsen und Sitka- Fichtenläusen), Weißen Fliegen, Spinnmilben (Rote

Mehr

Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen

Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen Online abrufbar unter: www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzmittel Fachverantwortliche Autoren: K.

Mehr

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete. Kernobst, Sauerkische, Süßkirsche. Johannisbeerartiges Beerenobst

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete. Kernobst, Sauerkische, Süßkirsche. Johannisbeerartiges Beerenobst Kiron Nr. 024138-00 Akarizides Suspensionskonzentrat Wirkstoff: 51,2 g/l (5,0 Gew.-%) Fenpyroximat Gefahrensymbole: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Kontakt-Akarizid der METI-Gruppe gegen Milbenarten und

Mehr

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 800 g/kg Captan Formulierung:

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 800 g/kg Captan Formulierung: Merpan 80 WDG Produktbeschreibung Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 800 g/kg Captan Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Signalwort: Gefahr Nr. 024519-00

Mehr

PLENUM 50 WG. Zulassungsnummer: Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet:

PLENUM 50 WG. Zulassungsnummer: Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Zulassungsnummer: 5223-00 Produktname: Formulierungsbeschreibung: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Wirkungsspektrum: Kulturverträglichkeit: PLENUM 50 WG Wasserlösliches Granulat mit 500 g/kg Pymetrozin (50

Mehr

Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen

Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen Merkblatt zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen in landwirtschaftlichen Kulturen Online abrufbar unter: www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzmittel Fachverantwortliche Autoren: K.

Mehr

Herbizide in Mais (Einzelpräparate) - Auflagen Stand:

Herbizide in Mais (Einzelpräparate) - Auflagen Stand: Herbizide in Mais (Einzelpräparate) Auflagen ma. zugelass. Oberflächengewässern Saumbiotopen bei > 2 % sonstige Auflagen Präparate Wirkstoffe und gehalte Aufwandmenge Indikationen* Einsatztermin Stan Abdriftminderung

Mehr

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise. Wirkungsspektrum FUNGIZID. Fungizid. Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung:

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise. Wirkungsspektrum FUNGIZID. Fungizid. Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Produktbeschreibung Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Fungizid Gefahrstoffeinstufung: GHS07 GHS05 GHS08 GHS09 Signalwort: 800 g/kg Captan Wasserdispergierbares Granulat Gefahr Nr. 024519-00 FUNGIZID

Mehr

KOCIDE OPTI. Kocide Opti Für die Abschlussbehandlung im Weinbau gegen Peronospora. Produktvorteile Kocide Opti

KOCIDE OPTI. Kocide Opti Für die Abschlussbehandlung im Weinbau gegen Peronospora. Produktvorteile Kocide Opti Kocide Opti Für die Abschlussbehandlung im Weinbau gegen Peronospora Produktvorteile Kocide Opti Granulatformulierung mit Kupferhydroxid als Wirkstoff niedrige Reinkupfermenge Optimale Dispersion gute

Mehr

Lotus MCPA. Der Distelspezialist mit dem langen Anwendungsfenster. Produkttyp: Herbizid

Lotus MCPA. Der Distelspezialist mit dem langen Anwendungsfenster. Produkttyp: Herbizid Der Distelspezialist mit dem langen Anwendungsfenster Produkttyp: Herbizid Wirkstoff: 500 g/l MCPA (611,8 g/l als Dimethylamin-Salz) (54,4 % w/w) 060939-63 Formulierung: SL (Wasserlösliches Konzentrat)

Mehr

Bromoterb. Bromoterb BROMOTERB

Bromoterb. Bromoterb BROMOTERB BROMOTERB 2 Produkttyp: Wirkstoff: Packungsgröße: Formulierung: Herbizid 200 g/l Bromoxynil (17,5 Gew.-%), 300 g/l Terbuthylazin (26,5 Gew.-%) Enthält Ethandiol 4 x 5 l Umkarton Suspensionskonzentrat XXXXXX

Mehr

FELD MÄUSE - Scha densfeststellung

FELD MÄUSE - Scha densfeststellung - Scha densfeststellung Neu: Bußgeldbewehrte Auflage NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist. Ermittlung

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz

Mehr

Cuproxat. Cuproxat, das tribasische Kupfersulfat, auch Kupferoxysulfat genannt, ist besonders mild und rebschonend..

Cuproxat. Cuproxat, das tribasische Kupfersulfat, auch Kupferoxysulfat genannt, ist besonders mild und rebschonend.. Cuproxat, das tribasische Kupfersulfat, auch Kupferoxysulfat genannt, ist besonders mild und rebschonend.. Wirkstoff: Formulierung: Packungsgrößen: 345 g/l tribasisches Kupfersulfat = 190 g/l Kupfer SC

Mehr

Pflanzenschutz Ackerbau

Pflanzenschutz Ackerbau 11 11.1 Informationsstellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Die Pflanzenschutzdienste der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen bieten Informationen zum Thema Pflanzenschutz

Mehr

Im Start die bewährte Lösung in Kartoffeln gegen Krautfäule

Im Start die bewährte Lösung in Kartoffeln gegen Krautfäule Fungizid Produktvorteile: Im Start die bewährte Lösung in Kartoffeln gegen Krautfäule Verhinderung von latenten Infektionen und der Ausbruch von Primärherden Sicherheit vor Sporeninfektionen Regenstabil

Mehr

383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%) als Suspensionskonzentrat (SC) (Kupfergehalt 250 g/l) GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister

383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%) als Suspensionskonzentrat (SC) (Kupfergehalt 250 g/l) GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister Fungizid / Bakterizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße: 383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%) als Suspensionskonzentrat (SC) (Kupfergehalt 250 g/l) GHS09 Achtung nicht bienengefährlich

Mehr

Dantop. Dantop. Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen:

Dantop. Dantop. Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: bienengefährlich (B1) Artikelnummer/ Packungsgröße: 10918 10 x 100 g Flasche 10926 10 x

Mehr

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Gebrauchsanweisung 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Kombi-Pack zur Bekämpfung von Schädlingen und Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Pflanzen. Sicher erfasst werden Schädlinge wie Blattläuse, Spinnmilben,

Mehr

Katana ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau und in Weihnachtsbäumen.

Katana ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau und in Weihnachtsbäumen. Katana Herbizid Zulassungsnummer: 004837-00 Katana ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau und in Weihnachtsbäumen. Wirkstoff: Flazasulfuron 25%

Mehr

Unschlagbar gegen Peronospora im Weinbau

Unschlagbar gegen Peronospora im Weinbau Fungizid Unschlagbar gegen Peronospora im Weinbau Produktvorteile: Protektive Wirkung Translaminare Verteilung Lange Dauerwirkung Schutz von Gipfellaub, Neuzuwachs und Trauben Sporenabtötend Schnelle Regenfestigkeit

Mehr

Das starke Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule, vorbeugend und kurativ in einer Bekämpfungsstrategie

Das starke Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule, vorbeugend und kurativ in einer Bekämpfungsstrategie Fungizid Das starke Fungizid gegen Kraut- und Knollenfäule, vorbeugend und kurativ in einer Bekämpfungsstrategie Produktvorteile: Fungizide Effekte > Hohe Wirkstoffpräsenz - Schnelles Eindringen in die

Mehr

Vorwort. Norbert Eichkorn Präsident des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Vorwort. Norbert Eichkorn Präsident des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Vorwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel, geprüfte Pflanzenschutzgeräte und sachkundige Anwender sind wichtige Voraussetzungen für eine sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das bedeutet, eigenverantwortlich,

Mehr

Cercobin FL PFLANZENSCHUTZ. Wirkstoff 500 g/l Thiophanate-Methyl (Gew.-%: 41,7) Wirkungsmechanismus FRAC-Gruppe B1, #1

Cercobin FL PFLANZENSCHUTZ. Wirkstoff 500 g/l Thiophanate-Methyl (Gew.-%: 41,7) Wirkungsmechanismus FRAC-Gruppe B1, #1 Cercobin FL Fungizid gegen pilzliche Lagerfäulen an Kernobst und Weißstängeligkeit an Winterraps. Packungsgröße 5 l Nr. 033496-00 Wirkstoff 500 g/l Thiophanate-Methyl (Gew.-%: 41,7) Wirkungsmechanismus

Mehr

Vorteile. Der Klassiker in Getreide bis BBCH 39 speziell gegen Acker-Kratzdistel. U 46 M-Fluid

Vorteile. Der Klassiker in Getreide bis BBCH 39 speziell gegen Acker-Kratzdistel. U 46 M-Fluid Der Klassiker in Getreide bis BBCH 39 speziell gegen Acker-Kratzdistel U 46 M Fluid ist ein Wuchsstoff mit hervorragender Wirkung gegen Acker-Kratzdistel und in vielen weiteren einjährigen zweikeimblättrigen

Mehr

Das Omega für Blattläuse

Das Omega für Blattläuse Insektizid Das Omega für Blattläuse Produktvorteile: Hervorragende Repellent-Wirkung Sofort- (Knock-down-Effekt) und Dauerwirkung Beständige Wirkung unabhängig von der Temperatur PH-Stabilität: hohe Wirkstoffstabilität

Mehr

Dantop. Dantop. Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen:

Dantop. Dantop. Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: bienengefährlich (B1) Artikelnummer/ Packungsgröße: 10918 10 x 100 g Flasche 10926 10 x

Mehr

JAGUAR Wirkstoff: 100 g/l lambda-cyhalothrin Kapselsuspension

JAGUAR Wirkstoff: 100 g/l lambda-cyhalothrin Kapselsuspension JAGUAR Wirkstoff: 100 g/l lambda-cyhalothrin Kapselsuspension 007213-60 WIRKUNGSWEISE Lambda-Cyhalothrin ist ein synthetisches Pyrethroid und bereits in geringen Aufwandmengen wirksam gegen beißende und

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln

Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen und Auflagen von Pflanzenschutzmitteln Mit der Neu- bzw. Wiederzulassung von Pflanzenschutzmittel werden Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt. Es wird

Mehr

Pflanzenschutzempfehlung. Zierpflanzenbau 2008 / Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pflanzenschutzempfehlung. Zierpflanzenbau 2008 / Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pflanzenschutzempfehlung Zierpflanzenbau 2008 / 2009 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Vorwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel, geprüfte Pflanzenschutzgeräte und sachkundige Anwender sind

Mehr

Fungizid gegen Falschen Mehltau in Weinreben. Gefahrensymbol: Xn, gesundheitsschädlich N, umweltgefährlich. Wasserdispergierbares Granulat

Fungizid gegen Falschen Mehltau in Weinreben. Gefahrensymbol: Xn, gesundheitsschädlich N, umweltgefährlich. Wasserdispergierbares Granulat Fungizid gegen Falschen Mehltau in Weinreben Wasserdispergierbares Granulat Zul.Nr. (D): 006260-00 Anmelde-Nr. (Ö): 901377 Wirkstoff und Wirkstoffgehalt: Folpet 480 g/kg Benalaxyl-M 37,5 g/kg Liefereinheit

Mehr

nicht bienengefährlich (B4)

nicht bienengefährlich (B4) Insektizid Wirkstoff: 240 g/l Tebufenozid (22,5 Gew.-%) Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC) Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024270-00 Artikelnummer/ Packungsgröße: 10223 10 x 1 l Flasche Piktogramm:

Mehr

Nando 500SC. Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln

Nando 500SC. Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln Wirkstoff: Formulierung: Packungsgrößen: Fluazinam (500 g/l) 40,0 %w/w SC (Suspensionskonzentrat) 2 x 10 l, 4 x

Mehr

Droplegeinsatz im Winterraps. Abdrift und Wirkung

Droplegeinsatz im Winterraps. Abdrift und Wirkung Droplegeinsatz im Winterraps Abdrift und Wirkung 21. Thüringer Rapstag 01.06.2017 Michael Glaser, LTZ Augustenberg Gliederung Spannungsfeld Landwirtschaft und Imkerei Wirkung Sklerotinia Wirkung Rapsschädlinge

Mehr

Pflanzenschutzempfehlung

Pflanzenschutzempfehlung Pflanzenschutzempfehlung Zierpflanzenbau 2007/2008.... Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft Vorwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel, geprüfte Pflanzenschutzgeräte und sachkundige Anwender sind

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 16. März 2015 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1 über

Mehr