Geschäftsmoral und Integrität. Compliance: Ein Leitfaden für Dritte

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1 Geschäftsmoral und Integrität Compliance: Ein Leitfaden für Dritte

2 i Mit Dritten meinen wir Menschen oder Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen entweder für Syngenta oder im Auftrag von Syngenta erbringen. ii Ein Amtsträger kann unter anderem sein: Jeder Amtsträger, Mitarbeiter oder Beauftragte einer Regierungsbehörde, auf welcher Ebene auch immer (z.b. ein Beamter einer Aufsichtsbehörde oder ein Regierungsinspektor); Jede Person, die für ein staatliches oder staatlich kontrolliertes Unternehmen oder für eine nationale oder internationale Organisation (z.b. eine staatliche Schule oder Hochschule) tätig ist; Jede Person, die eine öffentliche Tätigkeit ausübt oder eine öffentliche Dienstleistung erbringt, selbst wenn die oder der Betreffende für eine nicht staatliche Institution arbeitet; Jedermann, der nach örtlicher Rechtsprechung als Amtsträger gilt.

3 Das Richtige tun gemeinsam Sich gemäß unseren moralischen Standards zu verhalten, ist nicht nur das Richtige, sondern es ist auch von entscheidender Bedeutung für die Effizienz und die Zuverlässigkeit unserer Geschäftstätigkeit. Syngenta macht Geschäfte nur unter Einhaltung der denkbar höchsten Standards hinsichtlich der Geschäftsmoral und der Integrität. Nur durch Aufrechterhaltung unserer hohen Standards können wir unseren guten Ruf wahren, die weltweit geltenden Gesetze und Bestimmungen einhalten und ein festes Fundament für künftiges Wachstum etablieren. Wenn unsere Arbeit die Beauftragung Außenstehender erforderlich macht, erwarten wir von diesen, dass sie sich denselben hohen Standards verpflichtet fühlen. Wir haben diesen Leitfaden geschrieben, um Ihnen einen Überblick zu vermitteln, welche Mindestanforderungen für unsere gemeinsamen Tätigkeiten gelten sollten. Wir möchten, dass Sie bei Ihrer Zusammenarbeit mit uns diese Prinzipien befolgen, damit wir rechtlich, ethisch und moralisch dieselben Standards haben. Gewiss haben viele von Ihnen bereits ihre eigenen moralischen Richtlinien und Verfahren. Wir wollen Sie nicht darum bitten, Ihre bestehenden Richtlinien oder vertraglichen Verpflichtungen zu ändern. Ziel dieses Leitfadens ist es vielmehr, unsere Standards und Grundsätze mit Ihnen zu teilen und Sie zu bitten, unsere Standards einzuhalten, wann immer Sie mit und für uns tätig sind. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Syngenta- Ansprechpartner oder direkt an unser Compliance-Team unter der - Adresse: Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass wir uns bei unserer Arbeit integer verhalten. Mark Peacock Head of Global Operations Geschäftsmoral und Integrität 1

4 1. Wir gestatten keinerlei Bestechungen, Provisionen oder sonstige inoffizielle Belohnungen A Wir verpflichten uns, unsere Geschäfte sauber durchzuführen; das heißt unter vollständiger Transparenz und ohne jegliche Art von Bestechung oder sonstigem korrupten Verhalten. Sie dürfen keinerlei Bestechungsgelder anbieten oder entgegennehmen, die dazu dienen, Syngenta einen ungerechtfertigten oder unzulässigen Vorteil zu verschaffen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie folgende Prinzipien verstehen und einhalten: B C D E 2 Geschäftsmoral und Integrität

5 Wir zahlen keine Bestechungsgelder Bestechungsgelder gehen gegen unsere Werte. Wir zahlen, offerieren und nehmen keine Bestechungsgelder an, in welcher Form auch immer; auch keine Provisionen oder sonstigen inoffiziellen oder unzulässigen Zahlungen. Wir verbieten alle Arten von Bestechung Eine Bestechung ist eine Bestechung, egal ob in Form von Bargeld, als besonders großzügiges Geschenk, als Arbeitsangebot oder wohltätige Spende. Jede Zahlung, die mit der Absicht angeboten oder angenommen wird, eine geschäftliche Entscheidung von oder im Auftrag von Syngenta in unzulässiger Weise zu beeinflussen, wird als Bestechung angesehen. Wir erlauben keine Erleichterungszahlungen Wenn Sie im Auftrag von Syngenta tätig sind, dürfen Sie keine Erleichterungszahlungen an Amtsträger anbieten oder tätigen. Damit meinen wir inoffizielle, nominale Gebühren, die bezwecken, dass eine notwendige offizielle Amtshandlung erfolgt oder schneller erfolgt, zum Beispiel die Erteilung einer Lizenz oder die Zollkontrolle von Waren an der Grenze. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen öffentlicher und privater Bestechung Wir tolerieren keine Form der Bestechung, egal ob es sich um Amtsträger, um private Geschäftspartner oder deren Angehörige handelt. Wir zeichnen jeden Geschäftsfall auf Wenn Sie Syngenta Güter oder Dienstleistungen liefern, bitten wir Sie stets darum, Ihre Arbeit schriftlich zu dokumentieren. Das Unternehmen Syngenta und/oder seine Beauftragten haben jederzeit das Recht, diese Aufzeichnungen einzusehen. Geschäftsmoral und Integrität 3

6 2. Geschenke und Einladungen dürfen geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflussen Wir müssen akzeptieren, dass Geschenke und Einladungen im Geschäftsalltag nicht selten dazugehören. Wichtig aber ist, dass sie niemals eine Geschäftsentscheidung beeinflussen dürfen, ja nicht einmal den Anschein erwecken dürfen, dies könnte der Fall sein. Geschenke und Einladungen, die ohne eindeutigen Anlass oder legitimen Zweck angeboten werden und die Absicht verfolgen, eine geschäftliche Entscheidung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder zu erreichen, betrachten wir als Bestechung. Bei Syngenta sind alle Formen von Bestechung strikt verboten. Wenn Sie mit oder im Auftrag von Syngenta Geschäfte tätigen, dürfen Sie keinem Syngenta-Mitarbeiter, keinem öffentlichen Amtsträger und keiner anderen Partei ein Geschenk oder eine Einladung anbieten, das/ die als unangemessen, übertrieben oder als Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung angesehen werden kann. 3. Wir tolerieren keinerlei Betrug Jeder absichtliche Missbrauch unternehmenseigener Ressourcen zur persönlichen Bereicherung von Syngenta-Mitarbeitern oder Dritten ist ein Betrug. Syngenta praktiziert null Toleranz in Bezug auf Betrug oder die Verschleierung betrügerischen Verhaltens. Wir verlangen, dass Sie, wenn Sie mit Syngenta geschäftlich zu tun haben, unsere Betrugs- und Korruptionsbekämpfung unterstützen und uns bei der Untersuchung von Betrugsverdachtsfällen, die mit unserer Tätigkeit zu tun haben könnten, behilflich sind. 4 Geschäftsmoral und Integrität

7 5. Wir vermeiden Interessenkonflikte Alle Geschäftsvorfälle müssen im besten Interesse von Syngenta getätigt werden. Sie dürfen nicht in unzulässiger Weise von Ihrer Bekanntschaft mit Syngenta- Mitarbeitern profitieren. 4. Wir dulden, fördern und erleichtern keinerlei Geldwäsche Wir machen nur mit Außenstehenden Geschäfte, die einen guten Ruf haben, legitime Geschäfte betreiben und dabei ausschließlich gesetzlich erlaubte Geldquellen verwenden. Sie müssen sich streng an alle geltenden Gesetze und Vorschriften halten, die sich gegen Geldwäsche richten. Die Geschäftstätigkeit von Syngenta darf nicht zur Geldwäsche missbraucht werden. Ebenso dürfen Syngenta-Mitarbeiter nicht in unzulässiger Weise von einer Beziehung zu einer anderen Person oder Organisation profitieren. 6. Wir verbieten wettbewerbsschädliches Verhalten Für alle geschäftlichen Vorfälle gelten wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, sei es in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form. Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen und sonstiges wettbewerbswidriges Verhalten sind verboten. Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Ihre Geschäfte im Auftrag von Syngenta in einer offenen, wettbewerbsfreudigen Art und Weise durchgeführt werden und dass alle Ihre Geschäftspraktiken, wo sie auch immer getätigt werden, voll und ganz mit dem geltenden Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Geschäftsmoral und Integrität 5

8 7. Wir halten die Arbeitsschutzvorschriften ein Wir sind verpflichtet, für die Sicherheit unserer Mitarbeiter und die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Richtlinien für Gesundheit und Arbeitsschutz zu sorgen. Daher bitten wir Sie, sich, wenn Sie mit und für uns tätig sind, ebenfalls um die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Richtlinien für Gesundheit und Arbeitsschutz zu kümmern und allen Ihren Mitarbeitern auf Ihrem gesamten Betriebsgelände sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren. 8. Wir halten die Umweltschutzvorschriften ein Es ist unser Ziel, die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt möglichst gering zu halten, indem wir alle geltenden Gesetze, internationalen Richtlinien und Industriestandards erfüllen. 9. Wir respektieren Handelskontrollen und Wirtschaftssanktionen Wir befolgen die geltenden internationalen Handelskontrollgesetze und -bestimmungen, darunter auch diejenigen, die sich auf Wirtschaftssanktionen, Zollbestimmungen und Exportkontrollen beziehen. Zu diesen Anforderungen gehört auch, dass wir uns nicht an Boykottmaßnahmen und sonstigen restriktiven Handelspraktiken beteiligen. Auch von Ihnen erwarten wir, dass Sie sich an alle relevanten Handelskontrollbestimmungen und Wirtschaftssanktionen halten. Auch Sie müssen alle geltenden Gesetze, internationalen Richtlinien und Industriestandards erfüllen, sowohl auf Ihrem eigenen Betriebsgelände als auch auf dem von Syngenta. 6 Geschäftsmoral und Integrität

9 11. Wir respektieren geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen 10. Wir verhalten uns beim Materialeinkauf verantwortungsbewusst Wir verpflichten uns, alle in unserem Geschäft verwendeten Materialen verantwortungsbewusst einzukaufen. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun. Dazu gehören die praktische Umsetzung von Bestimmungen zum sorgfältigen Umgang mit Waren in der gesamten Lieferkette und die Überprüfung, dass das Geld, das Sie Anderen für Material bezahlen, nicht an Gruppen oder Personen geht, die gegen Umwelt-Richtlinien oder gegen Menschenrechte verstoßen oder gewalttätig sind. Wir sind und bleiben die rechtmäßigen Urheber allen geistigen Eigentums, das wir erfunden haben. Sie müssen das Urheberrecht respektieren und vertrauliche Informationen von und über Syngenta, ihre Kunden und Mitarbeiter geheim halten. Sie dürfen Informationen und Eigentum von Syngenta (einschließlich Ausrüstung, Entwürfen und Spezifikationen) nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ursprünglich bestimmt waren. Unternehmen Sie alle geeigneten Maßnahmen, um die Vertraulichkeit von Syngenta-Informationen zu gewährleisten und zu sichern. Dazu gehört, dass Sie derlei Informationen als vertraulich schützen und sicheren Arbeitsbereichen vorbehalten und sie ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Dritten (u.a. anderen Kunden, Subunternehmern) gegenüber nicht bekanntgeben. Geschäftsmoral und Integrität 7

10 12. Wir respektieren die Datenschutzgesetze Wir schützen die in unserer Obhut befindlichen Daten streng. Auch Sie sollten alle persönlichen Daten und sonstigen sensiblen Informationen, die sich auf Mitarbeiter und Geschäftspartner von Syngenta beziehen, vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutz- und Vertragsbestimmungen behandeln. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben oder verkaufen und keinen Handel damit treiben. 13. Subunternehmer müssen dieselben Standards einhalten Wir verlangen, dass Subunternehmer und Lieferanten, die in Ihrem Auftrag für uns tätig sind, sich ebenfalls an unsere Standards halten. Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass alle Subunternehmer, die Sie damit beauftragen, für Syngenta Leistungen zu erbringen, sich ebenfalls an unsere Standards halten. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, Syngenta schriftlich in Kenntnis zu setzen, bevor Sie Subunternehmer beauftragen; deren Mitarbeit muss im Rahmen der zwischen uns vereinbarten Vertragsklauseln ausdrücklich von uns genehmigt worden sein. 8 Geschäftsmoral und Integrität

11 So können Sie Beschwerden melden/ Bedenken anmelden. Syngenta nimmt Compliance ernst. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass jemand sich nicht an die vorliegenden Richtlinien hält, dann melden Sie uns dies bitte umgehend, damit wir der Sache nachgehen können. Schicken Sie einfach eine an: Haben Sie dazu Fragen? Wir hoffen, dieser Leitfaden gibt Ihnen eine klare Vorstellung davon, wie wir von Syngenta uns wünschen, dass Sie als Außenstehender mit uns Geschäfte machen sollten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Syngenta-Ansprechpartner oder senden Sie uns eine Mail an und wir werden uns bemühen, Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen

12 Wir machen Geschäfte nur unter Einhaltung der denkbar höchsten Standards hinsichtlich der Geschäftsmoral und der Integrität Syngenta ist mit mehr als Mitarbeitern in über 90 Ländern eines der führenden Unternehmen der Welt; wir alle sind einem Zweck verpflichtet: Bringing plant potential to life (Wir setzen das Potenzial von Pflanzen frei). Durch Forschung auf Weltklasseniveau, durch globale Reichweite und globales Engagement im Dienst unserer Kunden helfen wir mit, die Produktivität der angebauten Sorten zu verbessern, die Umwelt zu schützen und unser aller Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern. 2014, Syngenta AG, Basel, Schweiz. Alle Rechte vorbehalten. Die Marke SYNGENTA und unser Slogan BRINGING PLANT POTENTIAL TO LIFE sind eingetragene Warenzeichen der Syngenta Group Company. Für externen Gebrauch bestimmt..

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