Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

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1 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und Schiffe Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST über vom in die Kollision mit einem Auto auf einem unbewachten Bahnübergang Freitag, 1. Juli 2011 Winteregg (BLM) Reg.-Nr.: Monbijoustrasse 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@sust.admin.ch

2 Allgemeine Hinweise zu diesem Bericht Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). Es ist daher auch nicht Zweck dieses Berichts, Schuld- und Haftungsfragen zu klären. 0 ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Freitag, 1. Juli 2011, ca. 15:55 Uhr wollte ein Automobilist sein Fahrzeug auf einem engen Strässchen unweit der Winteregg BLM (Bergbahn Lauterbrunnen Mürren) wenden. Dazu fuhr er rückwärts auf einen unbewachten Bahnübergang. Als er wieder wegfahren wollte, drehten die Räder am Auto durch. Ein Zug der BLM, welcher sich in diesem Moment dem Übergang näherte, erfasste das Auto und verletzte dessen Fahrer schwer. 0.2 Untersuchung Die Unfalluntersuchungsstelle wurde durch die Meldestelle (REGA) am , um 16:39 Uhr per Pager alarmiert. Die Rückfrage bei der Bahnunternehmung ergab, dass die Polizeiorgane unterwegs seien, die Notrettung mittels Helikopter eingeleitet und das Erreichen der Unfallstelle sehr schwierig sei. Der Pikettdienst leistende Untersuchungsleiter verständigte sich mit dem Unfall- Technischen-Dienst (UTD) der Kantonspolizei Bern, der vor Ort die Unfallaufnahme machte. Sie kamen überein, aufgrund der vorgefundenen Situation sei die Anwesenheit der SUST nicht zwingend und die Polizei vor Ort werde ihre gesicherten Daten der SUST zur Verfügung stellen. Nach Erhalt der Unterlagen begab sich der Untersuchungsleiter der SUST am zusammen mit einem Mitarbeiter des UTD der Kapo Bern vor Ort. Der Untersuchungsbericht wird daher auf Grund der von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland zur Verfügung gestellten Polizeiakten erstellt. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 2/8

3 1 FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Ein ortsunkundiger Tierarzt war auf dem Rückweg von Mürren nach Lauterbrunnen als er den Weg verfehlte und bei einer Weggabelung auf der Naturstrasse ("Alte Mürrenstrasse") rechts parallel zur Bahnlinie der BLM (Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren) weiterfuhr statt nach halblinks abzubiegen. Als der Weg immer enger wurde, beschloss er bei einem unbewachten Bahnübergang (EDV-Nr.: 1491, km ) zu wenden. Zu diesem Zweck fuhr er rückwärts auf den Bahnübergang. Dieser nicht für Fahrzwecke vorgesehene Übergang war jedoch abschüssig, so dass beim Wegfahren die Räder des Autos, trotz 4-Rad-Antriebs, durchdrehten und das Fahrzeug sich nicht mehr bewegen liess. 1.2 Unfallhergang Der kursmässig verkehrende Zug 770 der BLM (Bergbahn Lauterbrunnen Mürren) fuhr von Mürren herkommend Richtung Winteregg. Als sich der Zug aus einer Rechtskurve (Gefälle 50 ) dem unbewachten, mit Andreaskreuz versehenem Bahnübergang des Weges nach Alp Schwand näherte, bemerkte der Lokführer einen weissen Pw auf diesem stehen. Er leitete sofort eine Schnellbremsung ein, konnte aber den Zusammenstoss nicht verhindern. Gleichzeitig dazu bemerkte er, dass der Automobilist aus seinem Fahrzeug ausstieg. Wie jedoch der Zug in das Heck des Fahrzeugs prallte, wurde auch der Automobilist vom schleudernden Auto erfasst und vor den Zug geworfen, wo er schwer verletzt liegen blieb. Der Zug kam kurz vor dem auf dem Gleis liegenden Mann zum Stehen. Unfallort Foto KAPO BE Verfehlte Abzweigung rechts statt links Fotos KAPO BE Situationsplan (SwissMap) Abschüssiger Übergang Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 3/8

4 1.3 Personenschäden Automobilist schwer verletzt. 1.4 Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Schäden < CHF 100' Sachschäden Dritter Das Auto erlitt Totalschaden 1.6 Beteiligte Personen Lokführer Lokführer BLM, mit gültigem BAV-Ausweis Autolenker 1 Pw-Lenker; ortsunkundig 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Zugskomposition: Bremsgewicht: Ausgeschaltete Bremsapparate: BLM/JB, Interlaken 1 Be 4/4 + 1 Flachwagen 24,5 t keine 1.8 Strassenfahrzeuge VW Passat; BE 1.9 Wetter, Schienenzustand Tag, schön, trocken Bahnsicherungssysteme Das Triebfahrzeug ist mit einem Sicherheitsapparat ausgerüstet. Der Bahnübergang ist mit einem Andreaskreuz gem. SSV (Signalisationsverordnung, SR ) versehen. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 4/8

5 Aus SSV, SR Mit Andreaskreuz gekennzeichneter Übergang (Foto KAPO BE) 1.11 Zug- und Rangierfunk Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant Fahrdatenschreiber Der Triebwagen Be 4/4 Nr. 23 der BLM ist mit einem Geschwindigkeitsmesser "Hasler Modell RT 12" mit einem Registrierstreifen ausgerüstet. Gefahrene Geschwindigkeit bei Auslösung der Schnellbremsung Die Auswertung der Fahrdaten ergab, dass der Lokführer mit einer Geschwindigkeit von ca. 31 km/h gefahren ist und somit die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 28 km/h leicht überschritten hat. Sie liegt aber innerhalb der Toleranz der alten Messund Anzeigesysteme Befunde an den Fahrzeugen Ausser den kollisionsbedingten Schäden am Unfallfahrzeug sind keine Beanstandungen zu vermerken. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 5/8

6 1.14 Befunde an Strassenfahrzeugen Der Pw erlitt durch den Unfall Totalschaden. Darüber hinaus konnte die Kapo Bern keine Beanstandungen feststellen Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt. Der Lokführer fühlte sich bei Dienstantritt fit Strassenseitige Signalisierung Das Strassensignal (SSV, SR ) war bei der Strassengabelung zwischen den beiden Strassen angebracht. (Es wurde nach dem Unfall nach rechts versetzt) Besondere Untersuchungen Der vom Automobilist für sein Wendemanöver benutzte Bahnübergang ist nicht für normalen Strassenverkehr vorgesehen. Daher ist das Gefälle vom Weg auf die einer anderen Gesetzmässigkeit unterworfenen Gleislage relativ steil, weshalb der Pw auf diesem Gefälle auf der Bodenunebenheit aufzuliegen kam und die Räder desselben beim Wegfahren durchdrehten. Der Automobilist erkannte die Gefahr und wollte aussteigen. Die Flucht gelang ihm jedoch nicht rechtzeitig, so dass er vom wegschleudernden Auto erfasst und zu Boden geworfen wurde. Die Wahrnehmbarkeit des Autos durch den Lokführer war dadurch beeinträchtigt, dass der Bahnübergang sich unmittelbar nach einer unübersichtlichen Linkskurve (in Fahrtrichtung) befand. Mürren. Fahrtrichtung Zug 770 Bahnübergang Wendemanöver Pw Unfallort; Aufnahme nach dem Unfall Foto: Kapo BE Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 6/8

7 2 ANALYSE 2.1 Technisches Die Schienenfahrzeuge waren technisch in Ordnung. 2.2 Betriebliches Der Zug war fahrplanmässig unterwegs und hatte bis zum Zeitpunkt des Unfalls keine Unregelmässigkeiten zu verzeichnen. Die leichte Geschwindigkeitsüberschreitung liegt in der Toleranz des alten Mess- und Anzeigesystems. 2.3 Strassenseitig Die Naturstrasse wurde fälschlicherweise benützt. Nach Feststellen des Fehlers wollte der Automobilist wenden und auf den richtigen Weg zurückkehren. Dabei benutzte er einen Bahnübergang, der aber für nicht geländegängige Fahrzeuge nicht vorgesehen ist und bemerkte nicht, dass das Gefälle Naturstrasse/Gleislage für die Bodenhöhe seines Fahrzeugs ungeeignet war. 2.4 Menschliche Faktoren Der Automobilist, ein ortsunkundiger Tierarzt, war dienstlich unterwegs. Er missdeutete die Strassengabelung und wählte von den beiden Möglichkeiten den Weg, welcher der Bahnlinie entlang führte. 3 SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde Der ortsunkundige Automobilist wählte bei der Weggabelung den falschen Weg. Bedingt durch den enger werden Weg beschloss er, unter Inanspruchnahme eines mit einem Andreaskreuz gekennzeichneten Bahnübergangs, seinen Wagen zu wenden und zurückzufahren. Der Bahnübergang ist für nicht geländegängige Fahrzeuge ungeeignet. Durch die für diesen Übergang zu tiefe Bodenhöhe des Pw's konnten beim Wegfahren die Räder nicht mehr Boden fassen und drehten daher durch. Der Lokführer konnte wegen zu kurzer Sichtdistanz nicht rechtzeitig anhalten. 3.2 Ursachen Kollision der BLM mit einem auf dem Bahnübergang steckengebliebenen Strassenfahrzeugs. Beitragender Faktor: Nicht zweckmässige Signalisierung bei der Weggabelung. Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 7/8

8 4 SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN keine. Bern, 16. Februar 2012 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Bahnen und Schiffe Dieser Untersuchungsbericht wurde von der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST genehmigt (Art. 3 Abs.4g der Verordnung über die Organisation der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle vom 23. März 2011). Bern, 22. Mai 2012 Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST 8/8

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