amtliche mitteilungen
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- Ewald Bretz
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1 amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe vom 24. juni 2014 besondere bestimmungen der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang lehramt für sonderpädagogische förderung für das bildungswissenschaftliche studium an der universität paderborn vom 24. juni 2014 herausgeber: präsidium der universität paderborn
2 -2- Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn vom 24. Juni 2014 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 723) hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen: INHALTSÜBERSICHT Teil I Allgemeines 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Studienbeginn Studienumfang Erwerb von Kompetenzen Module Praxisphasen Profilbildung... 5 Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung Bachelorarbeit Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium... 6 Teil III Schlussbestimmungen 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung... 7 Anhang Studienverlaufsplan Modulbeschreibungen
3 -3- Teil I Allgemeines 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen Über die in 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine weiteren. 35 Studienbeginn Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich. 36 Studienumfang Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen/ sonderpädagogischen Studiums umfasst 18 Leistungspunkte (LP) inklusive eines Orientierungspraktikums und eines Berufsfeldpraktikums. 37 Erwerb von Kompetenzen Durch das bildungswissenschaftliche Bachelorstudium sollen sich die Studierenden bildungswissenschaftlich fundiertes Wissen und Können mit Bezug zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung aneignen. Folgende grundlegende Kompetenzen sollen erworben werden: Verständnis, Analyse und Reflexion von schulischen und außerschulischen Inklusions- und Exklusionsprozessen vor dem Hintergrund interdisziplinärer und historischer Perspektiven, Fähigkeit zur Identifikation pädagogischer, soziologischer, psychologischer und ethischer Problem- und Aufgabenstellungen sowie zur Entwicklung von Reflexions- und Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage theoretischer Ansätze, Bereitschaft und Fähigkeit zur Reflexion der Lehrerrolle sowie des eigenen Professionsverständnisses vor dem Hintergrund eines inklusiven Berufsfeldes, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen, Befähigung zum Entwurf und zur Erprobung von Vorgehensweisen pädagogischen Handelns in heterogenen Kontexten einschließlich der Nutzung geeigneter Hilfsmittel und Medien vor dem Hintergrund allgemein- und inklusionsdidaktischer Theoriebildung. 38 Module (1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP ist modularisiert und umfasst zwei Module. (2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt werden. (3) Die Studierenden erwerben die in 37 genannten Kompetenzen im Rahmen folgender Module:
4 -4- Modul 1: Lehren und Lernen in der inklusiven Schule (insgesamt: 9 LP) a) Seminar: Einführung in inklusives pädagogisches Denken und Handeln P 1 b) Seminar: Unterricht in heterogenen Lerngruppen (inkl. Orientierungspraktikum) WP Modul 2: Inklusion und Gesellschaft (insgesamt: 9 LP) a) Vorlesung Inklusion Exklusion P b) Seminar: Spezifische Fragestellungen zu Inklusion und Gesellschaft WP c) Berufsfeldpraktikum WP (4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen. (5) Veranstaltungen aus den beiden Modulen können bei entsprechender Wahl auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet werden. 39 Praxisphasen (1) Das Bachelorstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. 7 Abs. 3 und 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen ein mindestens einmonatiges bildungswissenschaftlich begleitetes Orientierungspraktikum. Das Berufsfeldpraktikum gemäß 7 Abs. 3 und 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen kann nach Wahl der Studierenden im Bereich der Bildungswissenschaften durchgeführt werden. (2) Das einen Monat umfassende Orientierungspraktikum ist in das Modul 1 Lehren und Lernen in der inklusiven Schule eingebunden. Es wird durch die Einführung in inklusives pädagogisches Denken und Handeln vorbereitet und ist an die Veranstaltung Unterricht in heterogenen Lerngruppen angebunden. Im Orientierungspraktikum werden die in 11 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Kompetenzen erworben. (3) Das Orientierungspraktikum kann in folgenden Formen erbracht werden: a) Blockpraktikum: Die Studierenden absolvieren während der vorlesungsfreien Zeit eine einmonatige Praxisphase unter Betreuung einer Mentorin oder eines Mentors in der Schule. b) Semesterbegleitendes Praktikum: Während eines Semesters werden Schulbesuche unter Betreuung einer oder eines Lehrenden der Universität mit entsprechenden Vor- und Nachbereitungen durchgeführt. Falls die Schulbesuche nicht einer einmonatigen Praxisphase entsprechen, ist die restliche Zeit durch ein ausgleichendes Blockpraktikum zu ergänzen. (4) Das vier Wochen umfassende Berufsfeldpraktikum ist in das Modul 2 Inklusion und Gesellschaft eingebunden. Es kann nach Wahl der Studierenden im Bereich der Bildungswissenschaften begleitet werden. Wenn es im bildungswissenschaftlichen Studium als schulisches Praktikum durchgeführt wird, kann es dazu dienen, einen Einblick in die 1 (WP = Wahlpflicht, P = Pflicht)
5 -5- Wahrnehmung schulischer Erziehungsaufgaben, in die Vermittlung von Bildungsinhalten und in die Gestaltung von Schule als Lebens- und Erfahrungsraum zu gewähren. Als außerschulisches Praktikum kann es dazu dienen, berufliche Perspektiven z.b. im Bereich der vorschulischen Erziehung und Bildung, der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung sowie im Rahmen der Fort- und Weiterbildung (z.b. bei Bildungsträgern) zu vermitteln. (5) Die Studierenden führen im Rahmen der Praxisphasen ein Portfolio Praxiselemente und fertigen jeweils einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre Praxiserfahrungen und ihre Entwicklung reflektieren. (6) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt. 40 Profilbildung Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben. Vgl. 38 Abs. 5. Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen 41 Zulassung zur Bachelorprüfung Die über 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen. 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung (1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden nachfolgend aufgeführte Modulprüfungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung und hat Bezüge zu den weiteren Lehrveranstaltungen des Moduls. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden. Modul 1: Lehren und Lernen in der inklusiven Schule Modul 2: Inklusion und Gesellschaft Modulprüfung im Zusammenhang mit Unterricht in heterogenen Lerngruppen oder Einführung in inklusives pädagogisches Denken und Handeln Spezifische Fragestellungen zu Inklusion und Gesellschaft (2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen. (3) Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen können gemäß 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen erbracht werden:
6 -6- Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung plus eine der folgenden Leistungen: Kurzreferat Sitzungsgestaltung Seminarmoderation schriftl. Tests oder Übungsaufgaben Erkundungsaufgaben Reflexionspapier schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.) Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.) Klausur ( Min.) Mündliche Prüfung (20-30 Min.) Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.) Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme Prüfungsleistungen (4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/ Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme. 43 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit gemäß 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa Seiten nicht überschreiten. 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium Gemäß 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Alle Modulnoten des bildungswissenschaftlichen Studiums gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote für das bildungswissenschaftliche Studium ein. Ausgenommen ist die Note für die Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
7 -7- Teil III Schlussbestimmungen 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt für sonderpädagogische Förderung für das bildungswissenschaftliche Studium treten am 01. Oktober 2014 in Kraft. (2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom 12. Februar 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 20. Februar 2014 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 26. Februar Paderborn, den 24. Juni 2014 Der Präsident der Universität Paderborn Professor Dr. Nikolaus Risch
8 -8- Anhang Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Bachelor-Studium im Lehramt für sonderpädagogische Förderung Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem Lehren und Lernen in der inklusiven Schule 9 LP 1a) Seminar: Einführung in inklusives pädagogisches Denken und Handeln 1b) Seminar: Unterricht in heterogenen Lerngruppen (inkl. Orientierungspraktikum) Inklusion und Gesellschaft 2a) Vorlesung: Inklusion Exklusion 2b) Seminar: Spezifische Fragestellungen zu Inklusion und Gesellschaft 2c) Berufsfeldpraktikum 6 9 LP 18 LP
9 Modulbeschreibungen B.Ed. SF Modulnummer Modul 1 Workload 270h Credits 9 Lehren und Lernen in der inklusiven Schule Studiensemester 1. Semester Häufigkeit des Angebots Wintersemester/ Sommersemester Dauer 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Integrierte Einführungsveranstaltung Teil I Seminar: Einführung in inklusives pädagogisches 30h 30h Denken und Handeln Teil II Seminar: Unterricht in heterogenen Lerngruppen 110h 100h (inkl. Orientierungspraktikum) (30h + 80h) 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Fähigkeit, sich mit allgemeinen Fragen von Differenz und Ungleichheit im Bildungskontext unter Berücksichtigung eigener Vorstellungen von Normalität und Anderssein auseinanderzusetzen und diese zu reflektieren Grundlegende Kenntnisse über Inklusion sowie über Verständnisweisen und Entstehensbedingungen von Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ansprüchen der Gestaltung einer inklusiven Schule aus verschiedenen Perspektiven Kenntnisse über historische, soziologische und entwicklungspsychologische Perspektiven einer inklusiven Pädagogik und Didaktik sowie über die Entwicklung und Problemstellungen der inklusiven Schule (national/ international), Diskussionen und Ambivalenzen der Integrationsbewegung Kenntnisse und kritische Analyse maßgeblicher pädagogischer und didaktischer Ansätze, Konzepte und Theorien mit Blick auf die Heterogenität der Lernvoraussetzungen in der inklusiven Schule Kenntnisse über Ergebnisse empirischer Bildungsforschung und Einschätzung ihrer Bedeutung für die Planung und Durchführung von inklusivem Unterricht Fähigkeit zur praktischen Anwendung didaktischer Ansätze des inklusiven Handelns auf Basis einer systematischen Beobachtung und kritisch-konstruktiven Reflexion pädagogischer Situationen Spezifische Schlüsselkompetenzen: Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, zur pädagogischen Analyse und Argumentation vor dem Hintergrund von bildungswissenschaftlichen Theorien und konkreten pädagogischen Situationen in der inklusiven Schule Entwicklung eines grundlegenden Problembewusstseins für die Ansprüche der gesellschaftlichen Inklusion sowie einer inklusiven Pädagogik Entwicklung einer professionellen (Selbst-)Reflexivität in Bezug auf den Ausbau und die Ausgestaltung des Studiums, das Tätigkeitsfeld in der inklusiven Schule sowie die Vorstellungen zu einem eigenen pädagogischen Ethos (beispielsweise unter Nutzung eines Prozessportfolios) Entwicklung der Fähigkeit zur Erkundung der Komplexität des schulischen Handlungsfeldes aus professions-, lernenden- und organisationsorientierter Perspektive 3 Inhalte Im Modul 1 sollen grundlegende und exemplarisch vertiefte Kenntnisse zu den Voraussetzungen und Bedingungen von Erziehung und Unterricht in der inklusiven Schule sowie zu didaktischen Theorien des inklusiven Unterrichts erworben werden. Dabei sind insbesondere die Auseinandersetzung mit Professionsstandards und die Rolle der Lehrpersonen im inklusiven Unterricht von Bedeutung. Darüber hinaus werden Fähigkeiten zur Planung, Durchführung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen in heterogenen Lerngruppen angebahnt. Auf dieser Grundlage sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, das Orientierungspraktikum unter dem Fokus des forschenden Lernens und des Erwerbs erster berufspraktischer Erfahrungen zu gestalten. Parallel dazu sollen professionelle Methoden der berufsbiografischen Reflexion erworben und angewendet werden. Themen des Moduls sind folgende: Einführung in gesellschaftlich-historische Prozesse von Inklusion sowie in die Grundgedanken und Rahmenbedingungen inklusiven Lehrens und Lernens Eröffnung von Problem- und Fragehorizonten in Bezug auf den Realisierungsprozess einer inklusiven Schule
10 -10- Didaktische Theorien, Modelle und Konzepte der Unterrichtsgestaltung in inklusiven Lerngruppen unter der Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten Empirische Lehr-/Lernforschung zu inklusivem Unterricht Multi-professionelle Zusammenarbeit im inklusiven Unterricht 4 Lehrformen Das Modul umfasst im Rahmen einer integrierten Einführungsveranstaltung Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums sowie eine Praxisphase. Das Modul wird durch ein Mentoring-Angebot begleitet. 5 Gruppengröße Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen: - 8 Prüfungsformen Als Prüfung wird eine Modulprüfung im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsteil I oder dem Veranstaltungsteil II erbracht. Zu den Formen der Prüfungsleistungen vgl. 42 Besondere Bestimmungen. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Albers Modulnummer Modul 2 Workload 270h Credits 9 1 Lehrveranstaltungen a) Vorlesung: Inklusion Exklusion b) Seminar: Spezifische Fragestellungen zu Inklusion und Gesellschaft c) Berufsfeldpraktikum Inklusion und Gesellschaft Studiensemester Häufigkeit des Angebots 5. Semester Wintersemester/ Sommersemester Kontaktzeit 30h 30h Dauer 1 Semester Selbststudium 30h 90h 60h 30h 2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen Fachlich-inhaltliche Ziele: Kenntnisse über die Geschichte der Sonderpädagogik/Förderpädagogik, der Integrations- und Inklusionspädagogik im nationalen und internationalen Kontext Kenntnisse und Orientierungswissen über die Theorieentwicklung der Behindertenpädagogik (u.a. Verständnisweisen von Behinderung) Befähigung zur Auseinandersetzung mit ethischen, anthropologischen und intersektionalen Grundfragen der Inklusionspädagogik Befähigung zur Analyse gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf der Grundlage sozial- und kulturwissenschaftlicher Theorien zu Behinderung und Inklusion Kenntnisse über selbstbestimmte Lebens- und Berufsgestaltungen von Menschen mit Behinderungen unter institutioneller und biographischer Perspektive (z.b. Schule, Beruf, Freizeit etc.) Fähigkeit zu kritischer Auseinandersetzung mit erziehungs-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung im Hinblick auf die Grundlagen, Bedingungen und Wirkungen gesellschaftlicher Differenzkategorien und Machtverhältnisse Spezifische Schlüsselkompetenzen: Fähigkeit, eigene Standpunkte und Einstellungen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien und Modelle zu reflektieren Fähigkeit, Theorien und Modelle in ihrer Bedeutung für die Analyse von pädagogischen Institutionen und konkreten pädagogischen Situationen einzuschätzen und zu bewerten Fähigkeit, aktuelle Diskurse historisch-systematisch einzuordnen und zu analysieren
11 -11-3 Inhalte In Modul 8 werden Voraussetzungen und Bedingungen der Realisierung einer inklusiven Gesellschaft und einer inklusiven Schule thematisiert. Im Vordergrund stehen dabei sozial- und kulturwissenschaftliche sowie ethische und anthropologische Fragestellungen. Vor dem Hintergrund der Geschichte der Sonderpädagogik/Förderpädagogik, der Integrations- und Inklusionspädagogik sowie der Theorieentwicklung der Behindertenpädagogik werden gegenwärtige gesellschaftliche Ansprüche an die Realisierung inklusiven Lebens in nationaler wie internationaler Perspektive erörtert. Darüber hinaus werden die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen angesprochen. Themen des Moduls: Geschichte der Sonderpädagogik/Förderpädagogik, Integrations- und Inklusionspädagogik Theorien der Behindertenpädagogik Disability Studies Inklusive und exklusive Prozesse in der Gesellschaft, einschließlich Normalisierungs- und Stigmatisierungstheorien Gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment Inklusion in außerschulischen gesellschaftlichen Kontexten (Menschen-)Rechtliche Grundlagen einer selbstbestimmten Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen Biographien, Lebensentwürfe und Berufsgestaltung von Menschen mit Behinderungen 4 Lehrformen Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Zum Berufsfeldpraktikum vgl. 39 Besondere Bestimmungen. 5 Gruppengröße Vorlesung: 120 TN, Seminare: 40 TN 6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen - 7 Teilnahmevoraussetzungen: - 8 Prüfungsformen Als Prüfung wird eine Modulprüfung im Zusammenhang mit dem Seminar Spezifische Fragestellungen zu Inklusion und Gesellschaft erbracht. Zu den Formen der Prüfungsleistungen vgl. 42 Besondere Bestimmungen. 9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt. 10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r Prof. Dr. Stroot
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