Ergonomie in den Verordnungen

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1 Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder

2 Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen

3 ASiG seit 1973

4 BetrVG seit 1972

5 Unterschiedliche Bewertungssysteme bzw. Zielsetzungen in Ergonomie / Arbeitswissenschaft und Arbeitsschutz Vermeidung / Reduzierung von Gefährdungen Menschengerechte Gestaltung von Arbeitssystemen

6 Arbeitsstättenverordnung 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.

7 Gefährdung und Gefahr Eine Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne nähere Angabe hinsichtlich deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Quelle: amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz) Identisch mit der Definition von Risiko Eine Gefahr bezeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt. (Quelle: amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz)

8 Arbeitswissenschaftliche Bewertung

9 Übergang Hersteller - Betreiber Hersteller Betreiber Entwickeln Konstruieren Herstellen, Bauen Bereitstellung auf dem Markt Betreiben Abnahme Inbetriebnehmen, Instandhalten Warten Außerdienststellen Demontieren

10 Ergonomie in der Maschinenrichtlinie

11 Betriebssicherheitsverordnung 6 Abs. 1 BetrSichV (Grundlegende Schutzmaßnahmen): Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden oder, auf ein Mindestmaß reduziert werden 3 Abs. 2 BetrSichV: Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung, TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung

12 TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

13 TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

14 TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

15 TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel

16 Was gibt es denn sonst noch alles mit Bezug zur Ergonomie? Lastenhandhabungsverordnung (Leitmerkmalmethoden, OWAS, RULA, ) extraaurale Lärmwirkungen ASR A3.7 Klima Behaglichkeit Biologisch wirksame Beleuchtung

17 Zwei Fragen: 1. Wie können die Erkenntnisse der Ergonomie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden? 2. Wie können die Erkenntnisse der Ergonomie bei der Gestaltung von Arbeitssystemen berücksichtigt werden?

18 Aus der ASR V3 Gefährdungsbeurteilung 1 Maße oder Werte in ASRen 2 3 gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse mit Angaben zu Grenz-, Schwellen- oder Richtwerten (Veröffentlichungen von DGUV, BAuA, LASI) arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse mit qualitativen Maßstäben (Forschungsberichte, wissenschaftliche Veröffentlichungen, einschlägige Normen) 4 Betriebliche Beurteilungsmaßstäbe (systematisch zu entwickeln)

19 Vorschriftenorientierung Vermeidung von Gefährdungen Präventionsportfolio Gefährdungsvermeidung nach Ereignissen III IV Erfüllen von Vorschriften nach Ereignissen vorausschauende menschengerechte Arbeitsgestaltung I II Einhalten von Standards korrektives Handeln konzeptives Handeln

20 Zeitliche Aspekte Gestaltungsmöglichkeiten Änderungskosten 1 Systemkontrolle, Bewertung vorhanden Arbeitssysteme und Produkte 2 Bewertung vorhandener Planungsergebnisse 3 Integration in die Planung Zeit Planung Einsatz

21 Maßnahmen der Ergonomie

22 Etwas Werbung

23 Fragen: Wie bewegen Sie einen Arbeitgeber zu Maßnahmen der Ergonomie? Welche Vorgehensweisen zur Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie können Sie empfehlen? Welche Wirkung zeigt das GDA-Programm MSE? Was müsste in ASR oder TRBS deutlicher herausgestellt werden (= Stand der Technik)

24 Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern. Erwin Gniza ( ), Dresdner Arbeitspsychologe Begründer der 2-Wege-Theorie des Arbeitsschutzes Kontakt: Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Professur Arbeitswissenschaft Technische Universität Dresden Dürerstr Dresden Tel.: ++49 (0)

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