Projektleitung: Prof. Dr. Petra Kolip Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld
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- Arwed Vogel
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1 Datenschutzkonzept für die externe Evaluation des schulbasierten Gruppenprogramms zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Primarstufe (IGEL-Programm) Projektleitung: Prof. Dr. Petra Kolip Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld Kontakt Prof. Dr. Petra Kolip Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften AG 4 Prävention und Gesundheitsförderung Postfach Bielefeld Tel / (Sekr.) petra.kolip@uni-bielefeld.de Mitarbeiter/-innen: Emily Finne (emily.finne@uni-bielefeld.de) Fabian Czerwinski (f.czerwinski@uni-bielefeld.de) Jana Alfes (jana.alfes@uni-bielefeld.de)
2 Datenschutzkonzept für die externe Evaluation des IGEL-Programms Bei der Evaluationsstudie handelt es sich um ein eigenständiges Teilprojekt, das von der Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Kolip durchgeführt wird. Gegenstand der Evaluation ist ein schulbasiertes Gruppenprogramm zur Prävention von sexualisierter Gewalt bei Kindern in der Primarstufe (IGEL-Programm), das hinsichtlich seiner Wirksamkeit sowie seiner Durchführbarkeit überprüft werden soll. Für die Entwicklung, Implementierung und Erprobung des IGEL- Programms trägt die Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften (Herr Prof. Dr. Ullrich Bauer) die Verantwortung. Beide Teilprojekte werden im Rahmen der Förderlinie Sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das IGEL-Programm umfasst die Informierung und die Schulung von Lehrer/-innen, welche das an die Schüler/-innen gerichtete Präventionsprogramm nach einem Manual im Schulunterricht über insgesamt sieben Unterrichtseinheiten durchführen. An der Evaluationsstudie sollen insgesamt 12 Schulen mit jeweils zwei dritten Klassen teilnehmen, von denen in acht Interventionsschulen das Präventionsprogramm ab Frühjahr 2014 durchgeführt wird, während in den vier Kontrollschulen zunächst keine Intervention stattfindet (Wartekontrollgruppe). Befragt werden sollen die teilnehmenden Schüler/-innen und jeweils die beiden Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten über standardisierte Fragebögen zu drei Erhebungszeitpunkten sowie die durchführenden Lehrer/-innen über kurze Dokumentationsbögen während der Programmdurchführung und über Fokusgruppengespräche nach Abschluss des Programms. Die erhobenen Daten werden an der Universität Bielefeld erfasst und ausgewertet. Die Schulen selbst befinden sich im Umkreis von Essen und werden durch das Teilprojekt Entwicklung, Implementierung und Erprobung rekrutiert. Dabei wird bereits über die Evaluationsstudie informiert und das Einverständnis der Schulleitungen eingeholt. Die Kontrollschulen nehmen unter der Bedingung teil, dass ihnen die Schulungsmaterialien nach abgeschlossener Evaluation ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. 2
3 Teil A: Summative Evaluation über schriftliche Befragung der Kinder und ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten zu drei Zeitpunkten Die Kinder und ihre Eltern (beide Elternteile) bzw. Erziehungsberechtigten werden schriftlich über standardisierte Fragebögen zu drei Zeitpunkten (vor Beginn der Intervention, nach Abschluss sowie drei Monate nach Abschluss) befragt, um die Effektivität des Präventionsprogramms bewerten zu können. Die Projektleitung obliegt Prof. Dr. Petra Kolip, Arbeitsgruppe Prävention und Gesundheitsförderung an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. Freiwilligkeit und Datenlöschung Um die noch minderjährigen Schülerinnen und Schüler (3. Jahrgangsstufe) befragen zu können, sind Einwilligungserklärungen der Eltern notwendig. Die Teilnahme an der Befragung ist für Eltern und Kinder freiwillig. Eine Nichtteilnahme hat keine negativen Folgen. Es werden nur Angaben von Kindern berücksichtigt, von deren Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben vorliegt. Die Kinder werden außerdem zu Beginn der Befragung mündlich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen und auf die Möglichkeit, die Befragung ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Einzelne Fragen können zudem jederzeit unbeantwortet gelassen werden. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mündlich oder schriftlich widerrufen werden. Sämtliche personenbezogene Daten werden dann sofort gelöscht. Ansonsten wird die Schlüsseldatei, anhand derer die Namen der teilnehmenden Schüler/- innen und ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Fragebögen zugeordnet werden können nach Abschluss der Erhebungsphase (im Herbst 2014) gelöscht, so dass nur noch ein vollständig anonymisierter Datensatz vorliegt. Datenverwendung Die erhobenen Daten werden ausschließlich in anonymisierter und zusammengefasster Form verwendet, um Erkenntnisse über die Wirksamkeit des IGEL-Programms zu erhalten. Aussagen über die Wirksamkeit des Programms sollen in der Fachliteratur veröffentlicht werden, ohne dass dabei Rückschlüsse auf einzelne Schulen oder Personen möglich sind. Datenverarbeitung Damit die Forschergruppe keinen Zugriff auf personenbezogene Daten hat, wird die Datenschutzbeauftragte der Universität Bielefeld, Frau Ines Meyer, als Datentreuhänderin eingesetzt. Sie allein pseudonymisiert die personenbezogenen Daten (Namen der Kinder und der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten; Adressen werden nicht erfasst) mithilfe einer Schlüsseldatei, die sie bis zum Ende der Befragung aufbewahrt und anschließend vernichtet. 3
4 Hierdurch wird sichergestellt, dass die Forschungsgruppe keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Schulen ziehen kann. Die Lehrer/-innen dürfen zudem keinen Einblick in die ausgefüllten Fragebögen haben. Die Befragung in den Schulen, die der Teilnahme am IGEL-Programm bzw. der zugehörigen Evaluationsstudie zugestimmt haben, wird durch ein Erhebungsteam im Auftrag der Arbeitsgruppe Prävention und Gesundheitsförderung durchgeführt. Um die Eltern- und Kinderfragebögen zu den drei Befragungszeitpunkten einander eindeutig zuordnen zu können und gleichzeitig die Anonymität der Befragung zu gewährleisten, soll das nachfolgend beschriebene Verfahren angewendet werden: 1. Die Zuordnung der Elternfragebögen zu den Schülerfragebögen erfolgt zunächst über die Einwilligungserklärungen, auf denen der Name der Schüler/-innen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten eingetragen wird. 2. An die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen, die eine an der Studie teilnehmende Schulklasse besuchen, werden dazu ca. zwei Wochen vor der ersten Schülerbefragung im Unterricht Informationsschreiben (siehe Anlage 3) zur Evaluationsstudie sowie Elternfragebögen und Einverständniserklärungen (siehe Anlage 4) ausgeteilt und von den Kindern mit nach Hause genommen. Die Unterlagen werden den Schülerinnen und Schülern in einem verschlossenen Umschlag mitgegeben, um zu vermeiden, dass die Kinder die Inhalte des Informationsschreibens lesen und durch die verwendeten Begrifflichkeiten irritiert oder verunsichert werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten füllen die Einverständniserklärung und die Fragebögen zuhause aus. Dann verschließen sie die Fragebögen in einem Umschlag und stecken diesen gemeinsam mit der Einverständniserklärung in einen zweiten Rückumschlag. Dieser wird dem Kind wieder mit in die Schule gegeben. Auf dem Umschlag ist mit einem Stempel vermerkt, dass er unter keinen Umständen vom Lehrpersonal geöffnet werden darf. Der bzw. die Lehrer/-in verwahrt die verschlossenen Umschläge bis zur Schülerbefragung. 3. Am Tag der Erstbefragung der Schüler/-innen händigen die Lehrer/-innen dem Erhebungsteam der Universität Bielefeld die Umschläge mit den Elternunterlagen vor Ort aus. Diese öffnen den Umschlag. Falls er eine Einverständniserklärung enthält, bekommt das dazugehörige Kind einen Kinderfragebogen. Dieser wird nach dem Ausfüllen zusammen mit den Elternunterlagen wieder in einen Umschlag gesteckt und zugeklebt. 4. An der Schülerbefragung nehmen auf diesem Wege nur die Kinder teil, von deren Eltern/Erziehungsberechtigten eine unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt. Die Kinder selbst werden zu Beginn der Befragung auf die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme hingewiesen (siehe Anlage 5) und können die Teilnahme ablehnen und 4
5 jederzeit abbrechen (Kriterien für die Nichtteilnahme gelten für alle drei Erhebungszeitpunkte). 5. Das für die Datenauswertung zuständige Forscherteam ist bei der Befragung nicht anwesend, um sicherzustellen, dass keine Namen von Schüler/-innen bekannt werden. Zudem achtet das Erhebungsteam darauf, dass Lehrer/-innen und andere Schüler/-innen keinen Einblick in die ausgefüllten Fragebögen nehmen können. 6. Das Erhebungsteam nimmt die verschlossenen Umschläge gesammelt mit in die Universität Bielefeld. Auf diese Weise können weder die Lehrer/-innen noch die Forscher/-innen Einblick in die Fragebögen nehmen. Die Briefumschläge werden der Datentreuhänderin vom Erhebungsteam übergeben. 7. Die Datentreuhänderin öffnet die Briefumschläge und versieht die Eltern- und Kinderfragebögen sowie die zugehörigen Einverständniserklärungen mit einer randomisierten Identifikationsnummer (Kombination aus Nummer für die Schule, Klasse und Schüler/-in) und erstellt eine Schlüsseldatei. Welche Nummer zu welcher Schule/Klasse/Schüler/-in gehört, weiß nur die Datentreuhänderin. Nur diese Schlüsseldatei enthält die personenbezogenen Angaben aus den Einwilligungsschreiben und die ID-Nummern (Pseudonymisierung). Mit dieser für Unbefugte unzugänglich aufbewahrten Schlüsseldatei ist eine Wiederbefragung und Fragebogenzuordnung über die Zeit möglich. Die Einverständniserklärungen und die Schlüsseldatei verbleiben getrennt voneinander bei der Datentreuhänderin unter Verschluss. 8. Die pseudonymisierten Fragebögen werden der Forschungsgruppe zur Dateneingabe und -analyse übergeben. 9. Für die folgenden zwei Erhebungszeitpunkte bereitet die Datentreuhänderin für diejenigen Kinder, für die eine Einverständniserklärung vorliegt, jeweils Eltern- und Kinderfragebögen vor, indem diese mit der entsprechenden ID-Nummer versehen und in jeweils einem Umschlag verschlossen werden, auf dem außen der Name des Kindes notiert wird. Auf den Fragebögen selbst steht nur die ID-Nummer. Die Elternfragebögen werden in die Schulen geschickt und ca. zwei Wochen vor der Erhebung in der Schule durch die Lehrer/-innen ausgeteilt und von den Kindern mit nach Hause genommen. Die Kinderfragebögen werden am Tag der Erhebung vom Erhebungsteam mit in die Schulen gebracht und an die jeweiligen Kinder ausgegeben. 10. Die Eltern entfernen zuhause den Umschlag, füllen den Fragebogen aus und senden ihn in einem beiliegenden, als Rückantwort adressierten Rückumschlag (ohne Absenderadresse) an die Universität Bielefeld zurück. 11. Die Kinder entfernen am Erhebungstag an ihrem Platz den mit ihrem Namen beschrifteten Umschlag, füllen den Fragebogen aus und geben diesen nach Abschluss der Befragung beim Erhebungsteam ab. Auf den eingesammelten Fragebögen 5
6 befindet sich ausschließlich die ID-Nummer des Kindes. Sie können so pseudonymisiert direkt von dem Forschungsteam erfasst werden, da ihm weder die Namen der teilnehmenden Kinder bekannt sind noch die Schlüsseldatei vorliegt und eine Zuordnung der ID-Nummern zu den Kindern somit nicht möglich ist. 12. Die Kodierung der Fragebögen wird zu allen Erhebungszeitpunkten von der Datentreuhänderin übernommen. Ziehen Eltern/Erziehungsberechtigte ihre Einwilligungserklärung zurück, informieren sie die Datentreuhänderin. Diese vernichtet dann diese Einverständniserklärung und es werden keine weiteren Fragebögen an die entsprechende Familie ausgegeben. 13. Nach Abschluss der letzten Erhebung wird die Schlüsseldatei mit der Zuordnung von Namen und ID-Nummern vernichtet. 14. Nach Abschluss der Auswertung wird nur eine vollständig anonymisierte Datendatei aufbewahrt, anhand derer keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Schulen möglich sind. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass das Forschungsteam nicht in den Besitz personenbezogener Daten kommt. Die Erfüllung der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben kann den Befragten somit zugesichert werden. Das gesamte Datenschutzkonzept ist auf der Homepage des Projektes für alle Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrer/-innen und weiteren Interessierten einsehbar. 6
7 Teil B: Formative Evaluation über Dokumentationsbögen und Fokusgruppengespräche mit Lehrerinnen und Lehrern Ergänzend zu den Fragebögen werden auch mit Hilfe von Fokusgruppengesprächen mit den durchführenden Lehrerinnen und Lehrern Aspekte der Ergebnisqualität erhoben. Das vorrangige Ziel der formativen Evaluation besteht allerdings darin, anhand der Fokusgruppengespräche sowie mit Hilfe von Dokumentationsbögen zur Programmdurchführung, die von den durchführenden Lehrerinnen und Lehrern im Anschluss an jede Programmeinheit auszufüllen sind, Stärken und Verbesserungspotenziale des Präventionsprogramms hinsichtlich seiner Struktur und Umsetzbarkeit zu identifizieren. Mit Hilfe der Ergebnisse soll das Präventionsprogramm weiterentwickelt und die Durchführbarkeit für darauffolgende Programmdurchläufe verbessert werden. Es ist vorgesehen, alle Lehrer/-innen in die formative Evaluation einzubeziehen, die das Präventionsprogramm in den dritten Klassen der acht Interventionsschulen durchführen. Den teilnehmenden Schulen ist es freigestellt, ob pro Klasse ein oder zwei Lehrer/-innen eingesetzt werden. Somit werden insgesamt 16 bis 32 Lehrer/-innen befragt. Die Lehrer/-innen wurden bereits im Zuge der Rekrutierung der Interventionsschulen durch die Universität Duisburg-Essen über die Durchführung einer formativen Evaluation in Kenntnis gesetzt. Vor der Durchführung werden die Lehrer/-innen von der Universität Bielefeld näher über die Ziele, den Zweck und den Ablauf der formativen Evaluation sowie über die Datenauswertung und die Datenverwendung aufgeklärt. Dazu erhalten sie ein Informationsschreiben, in dem sie auch auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und der folgenlosen Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen werden (siehe Anlage 7). Dem Informationsschreiben liegt eine Einverständniserklärung bei, auf der die Lehrer/-innen sowohl um ihr Einverständnis zum Ausfüllen des Dokumentationsbogens, zur Teilnahme an dem Fokusgruppengespräch als auch zur Weiterverwendung der vollständig anonymisierten Daten gebeten werden (siehe Anlage 8). Die ausgefüllten Einverständniserklärungen sind von den Lehrer/-innen, die das Präventionsprogramm durchführen, per Post oder Fax an die Universität Bielefeld zurückzuschicken. Dazu wird den Informationsschreiben jeweils ein frankierter Rückumschlag beigefügt. Dokumentationsbögen Am Ende jeder Unterrichtseinheit, in der das Präventionsprogramm durchgeführt wird, ist pro Interventionsklasse ein Dokumentationsbogen auszufüllen. Die einzelnen Dokumentationsbögen, sowie eine kurze Instruktion, sind im Schülermanual am Ende jeder Unterrichtseinheit angehängt. Das Ausfüllen des Dokumentationsbogens erfolgt anonym. Es werden keine personenbezogenen Angaben erfasst, lediglich Merkmale der Schule 1. 1 Das Präventionsprogramm soll an zwei gut situierten Grundschulen, zwei Grundschulen in einem sozial schwachen Einzugsgebiet, zwei Grundschulen ohne Ganztagsangebot und zwei Grundschulen mit Ganztagsangebot im Rahmen des Aufklärungsunterrichts durchgeführt werden, um den Effekt des sozialen 7
8 Möglicherweise angegebene identifizierende Merkmale wie Namen der Lehrer/-innen oder der Schulen werden unkenntlich gemacht oder, wenn sie inhaltlich relevant sind, in geeigneter Form modifiziert. Nach Abschluss des Präventionsprogramms werden alle Dokumentationsbögen gesammelt und per Post oder Fax an die Universität Bielefeld geschickt. Fokusgruppengespräche Pro Schule wird nach Abschluss des Präventionsprogramms ein Fokusgruppengespräch mit allen beteiligten Lehrerinnen und Lehrern geführt. Um die Äußerungen der Teilnehmenden anschließend transkribieren und auswerten zu können, werden von den Fokusgruppengesprächen Audioaufzeichnungen angefertigt. Diese dienen lediglich der Transkription und werden unmittelbar nach Fertigstellung der Transkripte gelöscht. Die Transkription und anschließende Datenauswertung erfolgen anonym. Identifizierende Merkmale der Lehrer/-innen wie ihr Name oder die Schule, an der sie angestellt sind, werden unkenntlich gemacht oder, sofern sie inhaltlich relevant sind, in geeigneter Form modifiziert. Das gleiche gilt für identifizierende Merkmale dritter Personen wie z. B. von den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern genannte Kolleginnen und Kollegen. Eine Erhebung personenbezogener Daten ist nicht vorgesehen. Lediglich Merkmale der Schule werden erhoben und bei der Auswertung der Daten berücksichtigt (s. o.). Ein Rückschluss auf eine einzelne befragte Person wird nicht möglich sein. Hierüber werden die Lehrer/- innen ebenfalls in dem Anschreiben informiert und auf der Einverständniserklärung nach ihrer Zustimmung zur Audioaufzeichnung und Transkription gefragt. Unmittelbar vor Beginn der Fokusgruppengespräche werden die Lehrer/-innen erneut auf die Freiwilligkeit der Teilnahme sowie die Möglichkeit, das Gespräch jederzeit abzubrechen, hingewiesen und über die Audioaufzeichnung der Fokusgruppengespräche, die anonyme Datenauswertung und die zeitnahe Vernichtung der Audioaufzeichnungen informiert. Daran anschließend werden sie um ihre Einwilligung zur Audioaufzeichnung des Gesprächs und anschließende Auswertung der Transkripte in anonymisierter Form gebeten (Wortlaut siehe Anlage 9). Datenverwendung Anhand der erhobenen Daten sollen schließlich die Stärken und Verbesserungspotenziale des Präventionsprogramms hinsichtlich seiner Struktur und Umsetzbarkeit identifiziert werden. Mit Hilfe der Ergebnisse soll das Präventionsprogramm weiterentwickelt und die Durchführbarkeit für darauffolgende Programmdurchläufe verbessert werden. Zu diesem Zweck werden die vollständig anonymisierten Ergebnisse der Universität Duisburg-Essen zur Verfügung gestellt und dort zur Programmverbesserung verwendet. Das überarbeitete Präventionsprogramm sowie die Ergebnisse der formativen (und summativen) Evaluation Gradienten und den der Dauer des täglichen Aufenthalts im schulischen Setting messen zu können. 8
9 werden in den Kollegien der Interventionsschulen vorgestellt. Zudem ist die Publikation der formativen (und summativen) Evaluationsergebnisse in Fachzeitschriften sowie eine Fachtagung zur Präsentation und Diskussion der Ergebnisse vorgesehen. 9
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