Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom unter anderem beschlossen

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1 Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 09/2017 Den Sitzung des Verwaltungsausschusses Az.: 200-D/Rd am 31. Januar nichtöffentlich 2. Sitzung des Gemeinderates am 7. Februar öffentlich - Neuordnung der Jagd vom hier: Sachstandsbericht Anlage: Dienstleistungsvertrag Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom unter anderem beschlossen Die zusammenhängenden Grundflächen der Stadt Pfullingen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von mindestens 75 ha werden mit Wirkung zum zu zwei Eigenjagdbezirken nach 10 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom gebildet. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Wildkammer im benötigten Umfang zu beschaffen und diese in den Räumlichkeiten der bisherigen Pflanzenhalle unterzubringen. Aufgrund der Verzögerungen in der Beschlussfassung war der seinerzeit gesteckte Rahmen mit ,00 für den Bau der Wildkammer nicht mehr zu halten, da die Handwerker und Aufträge sehr kurzfristig vergeben werden mussten. An Gesamtkosten für die Wildkammer durch aufwendige, seinerzeit so nicht absehbare Entwässerungs- und Fundamentierungsarbeiten, sind inklusive der Zugänge, EDV- Ausstattung etc. Kosten mit ,82 angefallen. Hinzu kommen Kosten für die Reviereinrichtungen, die gesamt mit ,86 netto zu Buche schlagen. In diesen Kosten für die Reviereinrichtungen sind auch die anteiligen Reviereinrichtungen für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Pfullingen mit 3.677,65 netto enthalten. Diese sind durch die Zuordnung auch nach Aluminiumleitern und erstellten Kanzeln eindeutig dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zuzuordnen. Des Weiteren sind Kosten für Elektrozäune, die nur im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Pfullingen Verwendung finden, mit netto 6.649,88 angefallen. Die Kosten für die Reviereinrichtungen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk und der Elektrozäune werden entsprechend einer realistischen Nutzungsdauer der Jagdgenossenschaft jährlich in Rechnung gestellt, so dass die Kosten nachvollziehbar aufgeteilt werden. Die einmaligen Investitionskosten sowie die jährlichen Abschreibungen kann man nachfolgender Darstellung entnehmen.

2 - 2 - Investitionen und Abschreibungen Jagd Investition gesamt Wildkammer ,61 Reviereinrichtungen ,86 Elektrozäune 6.649,88 Gesamt ,35 jährliche Abschreibung Wildkammer auf 40 Jahre 2.714,32 Reviereinrichtungen auf 20 Jahre 1.023,09 Elektrozäune auf 15 Jahre 443,33 Ersätze durch Jagdgenossenschaft Reviereinrichtungen -183,88 Elektrozäune -443,33 Gesamt 3.553,53 laufender Betrieb Aufwand LRA ca ,00 Verbrauchsmittel, Strom, Reparaturen 3.000,00 Gesamtaufwand ,53 Ertrag Begehungsscheine bei 30 Jägern ,00 Wildpreterlös ,00 Ertrag ,00 Reinertrag ,47 Dabei hat die Stadt Pfullingen dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die auf ihn entfallenden Investitionen vorgestreckt und rechnet diese mittels Abschreibungen, verteilt auf eine Nutzungsdauer ab, so dass die jährlichen Erträge auch hier sofort von Beginn an transparent sind. In der Darstellung ist eine Position mit ,00 für den laufenden Betrieb Aufwand durch das Landratsamt enthalten, hier wurde bei den Planungen darauf hingearbeitet, dass die Kosten der jagdlichen Betreuung durch das Kreisforstamt (hier sind sowohl das Kreisforstamt in der Vermarktung als auch Förster Mair in der Betreuung zusätzlich tätig) unter die reguläre Beförsterung fällt, was das Landratsamt so nach eingehender Prüfung nicht so regeln konnte, vielmehr geht das Landratsamt davon aus, dass der aus der Anlage ersichtliche Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.

3 - 3 - Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, wird auch trotz der vorher nicht einkalkulierten Kosten für den Dienstleistungsvertrag jährlich ein Reinertrag erwirtschaftet. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt von den dargestellten Kosten Kenntnis und stimmt diesen zu. 2. Dem Dienstleistungsvertrag (Anlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen abzuschliessen. Roland Deh Stadtpfleger Michael Schrenk Bürgermeister

4 Entwurf Dienstleistungsvertrag zur Übernahme von jagdlichen Betreuungsaufgaben der Stadt Pfullingen Zwischen der Stadt Pfullingen und dem Landkreis Reutlingen wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Landkreis Reutlingen übernimmt im Rahmen der Jagdbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pfullingen folgende Dienstleistungsaufgaben im Umfang maximal einer 30 % Stelle: a) Jagdleitung Projektauswahl Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg Organisation Jagdbetrieb Auswahl und Vergabe von Begehungsscheinen b) Wildvermarktung Festlegung der Wildpreise 2. Die Stadt Pfullingen nimmt folgende Aufgaben wahr: Festlegung der Begehungsscheinkriterien Abrechnung Mithelfende Jäger Erstellung Wildrechnungen Ansprechpartner untere Jagdbehörde

5 2 2 Vertragsdauer, Kündigung 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am und endet am Vertragsjahr ist das Jagdjahr. 2. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, soweit es nicht von einem der beiden Vertragspartner fristgerecht sechs Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt worden ist. 3 Vergütung 1. Die in 1 Abs. a) und b) erbrachten Dienstleistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet. Hierbei werden die jeweils gültigen Verrechnungssätze der unteren Verwaltungsbehörde im Landratsamt Reutlingen zugrunde gelegt. 4 Zahlungsbedingungen Die Zahlungen nach 3 Punkt 1 sind nach Rechnungsstellung durch den Landkreis zum Ende des Jahres unter Angabe des Zahlungsgrundes zu leisten. 5 Vertragsänderungen Vertragsänderungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 6 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag bei Bedarf entsprechend den Erfahrungen aus dem Jagdbetrieb angepasst wird. Reutlingen, den Für das Kreisforstamt Für die Stadt Pfullingen Werner Gamerdinger, Forstdirektor Michael Schrenk, Bürgermeister

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