BayernInvest Short Term ABS-Fonds

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1 Kapitalanlagegesellschaft mbh Short Term ABS-Fonds Richtlinienkonformes Sondervermögen Deutschen Rechts Vereinfachter Verkaufsprospekt

2 Short Term ABS-Fonds 2 Organisation 1. Kapitalanlagegesellschaft Kapitalanlagegesellschaft mbh Karlstr. 35 Telefon Telefax Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gründung: Handelsregister: München HRB Eigenkapital (per ) gezeichnet und eingezahlt: 2,6 Mio. haftend: 14,391 Mio. 2. Gesellschafter Bayerische Landesbank München () 3. Geschäftsführung Michael O. Bentlage (Sprecher) Verwaltungsrat der - Luxembourg S.A. - BILKU 2 SICAV Oliver Brandt Reinhard Moll Dr. Oliver Schlick Geschäftsführer der - Luxembourg S.A. - Hedge Fonds SICAV - LB Lux SICAV - TR Global Portfolio SICAV - BILKU 2 SICAV Verwaltungsrat der - Hedge Fonds SICAV - LB Lux Fonds SICAV 4. Aufsichtsrat Stefan W. Ropers Mitglied des Vorstandes der Dr. Rudolf Hanisch (Stellvertretender Vorsitzender) Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Karl Filbert Mitglied der Bereichsleitung Financial Markets, Dr. Winfried Freygang Mitglied der Bereichsleitung Financial Office Karl-Ludwig Kamprath Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse München-Starnberg Thomas Neher Mitglied der Bereichsleitung Sparkassenzentralbankfunktion der Walter Pache Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Günzburg-Krumbach Karin Pfaffenzeller Mitglied der Bereichsleitung Finanzinstitutionen und Öffentliche Hand Helmut Späth Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Versicherungskammer Bayern 5. Depotbank Brienner Straße 18 Telefon: Telefax: Wirtschaftsprüfer (Stand Juni 2008) Über Änderungen von auf dieser Seite enthaltenen Angaben informieren regelmäßig die Halbjahres- und Jahresberichte. KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Ganghoferstraße München

3 Short Term ABS-Fonds 3 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzdarstellung des Sondervermögens Anteilklassen Kapitalanlagegesellschaft Laufzeit Depotbank Abschlussprüfer Anlageinformationen Anlageziel Anlagestrategie Risikoprofil des Sondervermögens Zinsänderungsrisiko Einsatz von Derivaten Liquiditätsrisiko Marktrisiko Adressenausfallrisiko Konzentrationsrisiko Währungsrisiko Rechtliches und steuerliches Risiko Erhöhte Volatilität Wertentwicklung Profil des typischen Anlegers Wirtschaftliche Informationen Steuerliche Grundlagen Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten Erwerb und Veräußerung der Anteile Ausgabe, Rücknahme, Orderannahmeschluss Erträge Preisveröffentlichung Zusätzliche Informationen Auslagerung Erhältlichkeit der Verkaufsunterlagen Aufsichtsbehörde Kontaktstelle... 9

4 Short Term ABS-Fonds 4 1. Kurzdarstellung des Sondervermögens Das Sondervermögen Short Term ABS-Fonds wurde am gemäß deutschem Recht aufgelegt. 1.1 Anteilklassen Alle ausgegebenen Anteile haben die gleichen Rechte. Anteilklassen werden nicht gebildet. 1.2 Kapitalanlagegesellschaft Das Sondervermögen wird verwaltet von der Kapitalanlagegesellschaft mbh Karlstr. 35 Telefon: 089/ Telefax: 089/ Laufzeit Das Sondervermögen Short Term ABS-Fonds wurde für unbestimmte Dauer aufgelegt. 1.4 Depotbank Bayerische Landesbank Brienner Straße 18 Telefon: 089/ Telefax: 089/ Abschlussprüfer Als Abschlussprüfer ist die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Ganghoferstraße 29, München bestellt. 2. Anlageinformationen 2.1 Anlageziel Anlageziel ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite in Euro. Hierbei wird mit der Anlage in Asset Backed Securities angestrebt, eine im Vergleich zu einer rein geldmarktnahen Ausrichtung attraktivere Rendite bei entsprechend moderat erhöhtem Risiko, aber bei einer überwiegend geldmarktnahen Laufzeit oder Zinsbindungsdauer der Anlageinstrumente von maximal 24 Monaten, zu erzielen. 2.2 Anlagestrategie Für das Sondervermögen können die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens werden in Asset Backed Securities in der Form von verzinslichen Wertpapieren mit (Rest-)Laufzeiten bis zu 24 Monaten oder verzinslichen Wertpapieren mit periodischer Zinsanpassung mindestens einmal in 24 Monaten oder Geldmarktinstrumenten angelegt. ABS sind verzinsliche Wertpapiere oder Derivate, die von einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Gesellschaft (Zweckgesellschaft) emittiert werden und durch einen Pool aus Forderungen, Wertpapieren und/ oder Kreditderivaten gedeckt sind. Die Kreditrisiken des Pools werden entweder durch tatsächlichen Verkauf der Risikoaktiva (True Sale) oder mit Hilfe von Kreditderivaten (synthetische ABS- Strukturen) auf die Zweckgesellschaft übertragen. Im Rahmen dieses Verkaufsprospektes wird damit der Begriff ABS im weiteren Sinne verwendet und ist als Oberbegriff für klassische True-Sale ABS, Mortgage Backed Securities, Collateralized Debt Obligations und synthetische ABS im Sinne von Kreditderivaten, zu verstehen, mit der Einschränkung, dass synthetische ABS erst mit Einsatz des qualifizierten Ansatzes zur Risikomessung durch die Gesellschaft eingesetzt werden (Näheres hierzu siehe Ausführlicher Verkaufsprospekt Ziffer ). Das Sondervermögen ist nicht auf einen Vergleichsindex ausgerichtet. Derivate können zu Investitionszwecken und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maximal 200%. Basiswährung ist der Euro. Die Gesellschaft kann in Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen eines oder mehrerer der folgenden Aussteller mehr als 35 Prozent des Wertes des Sondervermögens anlegen: - Bundesrepublik Deutschland - Bundesländer

5 Short Term ABS-Fonds 5 - Baden-Württemberg - Freistaat Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Freistaat Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen - Europäische Gemeinschaften - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EURATOM - Europäische Gemeinschaft - Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Belgien - Dänemark - Estland - Finnland - Frankreich - Griechenland - Großbritannien - Irland - Italien - Lettland - Litauen - Luxemburg - Malta - Niederlande - Österreich - Polen - Portugal - Schweden - Slowakei - Slowenien - Spanien - Tschechische Republik - Ungarn - Griechische Republik Südzypern - Andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Island - Liechtenstein - Norwegen - Andere Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die nicht Mitglied des EWR sind - Australien - Japan - Kanada - Mexiko - Neuseeland - Schweiz - Türkei - Vereinigte Staaten von Amerika Das Sondervermögen ist nicht auf einen Vergleichsindex ausgerichtet. 2.3 Risikoprofil des Sondervermögens Der Anteilwert kann schwanken. Der Anleger erhält das Geld möglicherweise nicht vollständig zurück. Eine weitergehende Risikobeschreibung finden Sie im ausführlichen Verkaufsprospekt. 2.4 Zinsänderungsrisiko Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt des Erwerbes eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt des Erwerbes, so fallen i.d.r. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter-

6 Short Term ABS-Fonds 6 schiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 12 Monaten tendenziell geringere Kursrisiken. 2.5 Einsatz von Derivaten Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens zu Absicherungszwecken Geschäfte mit Derivaten tätigen. Diese Derivatgeschäfte dienen dazu, das Gesamtrisiko des Sondervermögens zu verringern, können jedoch ggf. auch die Renditechancen schmälern. Darüber hinaus darf die Gesellschaft für das Sondervermögen als Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Derivaten, einschließlich der beschriebenen Kreditderivate, zu Investitionszwecken tätigen, mit der Einschränkung, dass synthetische ABS erst mit Einsatz des qualifizierten Ansatzes zur Risikomessung eingesetzt werden dürfen (vergleiche hierzu Ziffer des ausführlichen Verkaufsprospektes),. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des Sondervermögens zumindest zeitweise erhöhen. 2.6 Liquiditätsrisiko Für den Fonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht zum amtlichen Markt an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann. Im Speziellen kann es in diesen Märkten auch zu länger andauernden Einschränkungen bei der Handelbarkeit kommen. Die Bewertung und der Verkauf einzelner Anlagen können sich daher schwierig und zeitaufwendig gestalten. Gegebenenfalls sind Verkäufe nur unter Inkaufnahme von deutlichen Kursverlusten möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die in den Vertragsbedingungen vorgesehene Möglichkeit zur zeitweisen Aussetzung der Berechnung des Anteilswerts und der Anteilrücknahme verwiesen. 2.7 Marktrisiko Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. 2.8 Adressenausfallrisiko Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Bei ABS-Instrumenten besteht als mittelbares Aussteller-/Kontrahentenrisiko das Risiko des Sondervermögens, dass Wertpapiere bzw. Forderungen, insbesondere Kreditforderungen, die Teil des Referenzpools des jeweiligen ABS-Instruments sind, einen Wertverlust aufgrund Vermögensverfall des Ausstellers bzw. des Schuldners erleiden bzw. teilweise oder vollständig ausfallen, so dass sich dies emissions- oder vertragsabhängig auf den Ertrag des ABS-Instruments, aber auch in besonderen Fällen auf die Rückzahlbarkeit des ABS- Instruments, bis hin zum Risiko des Ausfalls dieses Instruments auswirken kann. 2.9 Konzentrationsrisiko Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Dann ist das Sondervermögen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Eine

7 Short Term ABS-Fonds 7 Konzentration auf bestimmte Aussteller kann insbesondere durch die Möglichkeit, mehr als 35 % des Sondervermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von einzelnen bestimmten Ausstellern anzulegen, auftreten. Damit verbunden ist eine Konzentration des Adressenausfallrisikos Währungsrisiko Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens Rechtliches und steuerliches Risiko Die rechtliche und steuerliche Behandlung von Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern Erhöhte Volatilität Das Sondervermögen weist aufgrund der Kreditrisiken, die mit den Referenzportfolien der für das Sondervermögen erworbenen ABS- Instrumente verbunden sind eine erhöhte Volatilität auf. Der Anteilpreis kann aufgrund dessen auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblich nach oben oder nach unten schwanken Wertentwicklung 112,0 110,0 108,0 106,0 104,0 102,0 100,0 98,0 96,0 94,0 Mai.05 Jul.05 Sep.05 Nov.05 Jan.06 Mrz.06 Mai.06 Jul.06 Sep.06 Nov.06 Jan.07 Mrz.07 Mai.07 Jul.07 Sep.07 Nov.07 Jan.08 Mrz.08 Mai.08 FONDS INDEX 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr seit Auflage Fonds 0,29% -3,03% -5,88% -8,41% -3,24% BMK 0,44% 1,21% 2,55% 4,88% 11,24% Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung Profil des typischen Anlegers Die Anlage in das Sondervermögen für ist für erfahrene institutionelle Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen der Anteile, die unter den Einstandspreis sinken können und ggf. einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. 3. Wirtschaftliche Informationen 3.1 Steuerliche Grundlagen Das Sondervermögen ist in Deutschland steuerbefreit. Die steuerliche Behandlung der Fondserträge beim Anleger hängt von den für ihn im Einzelfall geltenden steuerlichen Vorschriften ab. Für Auskünfte über die individuelle Steuerbelastung beim Anleger (insbesondere Steuerausländer) sollte ein Steuerberater herangezogen werden. Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung dieses Sondervermögens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Verkaufsprospekt. 3.2 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten 1. Der Ausgabepreis entspricht dem Inventarwert pro Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlages von bis zu 5% des Anteilwertes, derzeit 3 %. Bei Wiederanlage ausgeschütteter Erträge beträgt der Ausgabeaufschlag bis zu 5% des Anteilwertes, derzeit 3 %. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. 2. Die Gesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1%, derzeit 0,29%, des Durchschnittwertes des Sondervermögens, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird. In dieser Vergütung der Gesellschaft sind die Kosten für die Inanspruchnahme des unter Ziffer 20 genannten externen Fondsmanagers für das Sondervermögen enthalten. Die Verwaltungsvergütung wird monatlich anteilig erhoben und dem Sondervermögen entnommen. Diese Verwaltungsvergütung enthält auch etwaige Vermittlungsprovisionen für Dritte und/ oder die Depotbank bis zu einer maximalen Höhe von 0,03% des Wertes des Fonds, die jährlich rückwirkend für den Neuabschluss (Neu-Abschluss- Bonifikation) und den Bestand (Bestands- Bonifikation) abgeführt werden.

8 Short Term ABS-Fonds 8 3. Die Depotbank erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 0,2% des Durchschnittwertes des Sondervermögens, derzeit 0,05 %, der aus den Werten am Ende eines jeden Monats errechnet wird. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben. 4. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Sondervermögens: - im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; - bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; - übliche Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Eröffnung von Konten und Depots bei ausländischen Banken anfallen (ab dem gültig); - Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahresund Halbjahresberichte; - Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes sowie sonstiger Veröffentlichung von Mitteilungen an die Anleger; - Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; - im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; - in- und ausländische Steuern auf Vermögensgegenstände oder Erträgnisse des Sondervermögens; - Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; - ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolges durch Dritte, sofern die Analyse auf Wunsch der Anteilinhaber erfolgt; - Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens. 5. Neben der Vergütung zur Verwaltung des Short Term ABS-Fonds, kann für die in diesem Sondervermögen gehaltenen Anteile an anderen Sondervermögen von den jeweils verwaltenden Gesellschaften eine Verwaltungsvergütung berechnet werden. 6. Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transaktionskosten) offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen ( Total Expense Ratio TER). Diese setzt sich nach Maßgabe der Hinweise im ausführlichen Verkaufsprospekt zusammen. 4. Erwerb und Veräußerung der Anteile 4.1 Ausgabe, Rücknahme, Orderannahmeschluss Die Anteile können bei der Depotbank oder der Gesellschaft erworben werden. Sie werden von der Depotbank zum Ausgabepreis ausgegeben. Der Annahmeschluss für Kauf- oder Verkaufaufträge von Anteilen ist börsentäglich Uhr, Ortszeit München. Maßgeblich ist der Eingang des Auftrages. Die Mindestanlagesumme für eine Einmalanlage beträgt eine Million Euro. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis zurückzunehmen. 4.2 Erträge Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen Erträge (abzüglich Kosten) jedes Jahr im Mai an die Anleger aus. Soweit die Anteile in einem Depot der Depotbank verwahrt werden, schreibt diese die Ausschüttungen kostenfrei gut. Soweit das Depot bei anderen Banken oder Sparkassen geführt wird, können zusätzliche Kosten entstehen. 4.3 Preisveröffentlichung Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich von der Gesellschaft unter Kontrolle der Depotbank ermittelt und sind am Sitz der Gesellschaft und der Depotbank verfügbar. Außerdem werden die Preise regelmäßig auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

9 Short Term ABS-Fonds 9 5. Zusätzliche Informationen 5.1 Auslagerung Die Gesellschaft hat folgende Aufgaben anderen Unternehmen übertragen: - Innenrevision der Gesellschaft Die Portfolioverwaltung des Sondervermögens wurde nach Maßgabe des 16 InvG ausgelagert auf: Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh. 5.2 Erhältlichkeit der Verkaufsunterlagen Der ausführliche und vereinfachte Verkaufsprospekt, die Vertragsbedingungen oder die Satzung sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich sowie auf der Website verfügbar. 5.3 Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Lurgiallee Frankfurt am Main 5.4 Kontaktstelle Weitere Informationen über das Sondervermögen Short Term ABS-Fonds erhalten Sie bei der Kapitalanlagegesellschaft mbh Karlstr. 35 Telefon: 089/ Telefax: 089/ oder unter folgender Website: Stand: Juni 2008

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