Europäische Geld- und Währungspoli4k

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1 Europäische Geld- und Währungspoli4k WS (2013/14) (063874) Prof. Dr. iur. Dr. h.c. G.W.WiFkämper WS 2013/14 Europäische Geld- und Währungspoli4k

2 Europäische Geld- und Währungspoli4k 2 Europäische Geld- und Währungspoli4k (WS 2013/14) LE K: hfp:// muenster.de/ifpol/personen/wifkaemper.html LE 1: LE 2: LE 3: Grundlagen (Defini4onen, Begriffe, Märkte, Impulse) Theore4sche Grundlagen im Überblick Die Europäische Währungsunion, auch: Das Problem Op4maler Währungsraum LE 4: Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) LE 5: Die ins4tu4onelle Arbeitsteilung Deutsche Bundesbank/ Europäische Zentralbank LE 6: Das klassische Instrumentarium des Eurosystems und seine Verfahren

3 Europäische Geld- und Währungspoli4k (WS 2013/14) 3 LE 7: Die Finanz- und Bankenkrise LE 8: Die Schuldenkrise, die sog. Krise um den Euro, der Weg zum ESM LE 9: ESM, Fiskalpakt, Basel III LE 10: Die neue Geldpoli4k und der Streit um sie Und falls noch Zeit bleibt: LE 11: Das System der globalen Finanzordnung LE 12: Monetäre Außenwirtschac

4 LE 5: Die ins4tu4onelle Arbeitsteilung Deutsche Bundesbank / EZB Einführung 5.2 Die Umsetzung der Poli4k des ESZB 5.3 Die Rechtsstellung der DBbk 5.4 Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank im ESZB 5.5 Die Organisa4on der Deutschen Bundesbank 5.6 Bundesregierung und Bundesbank

5 5 5.1 Einführung Träger der Geld- und Währungspoli4k sind die Notenbanken. Sie stehen gleichsam an der Spitze des Bankensystems und regeln die Geldversorgung der Wirtschac. In den ersten fünfzig Jahren des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland war die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt verantwortlich für die deutsche Geld- und Währungspoli4k. Seit Anfang 1999 ist die Währungshoheit auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übergegangen. In der Europäischen Währungsunion sind die na4onalen Notenbanken integraler Teil des Eurosystems geworden, an dessen Spitze die EZB mit Sitz in Frankfurt steht. Reiner König in: Hasse u.a. (Hrsg.), a. a. O., S. 159 ff. Vgl. ferner: Deutsche Bundesbank: Die Deutsche Bundesbank Aufgabenfelder, rechtlicher Rahmen, Geschichte. Frankfurt 2006; Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Fassung 2013; ferner Geschäcsbericht 2012.

6 5.2 Die Umsetzung der Poli4k des ESZB 6 Entscheidung des ESZB durch EZB- Rat und/oder - Direktorium Ausführung: Na4onale Zentralbank Geschäcsbanken Sons4ger Finanzsektor

7 5.3 Die Rechtsstellung der DBbk (1 von 2) 7 (vgl.: Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Fassung 2013) 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz. Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmifelbare juris4sche Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. 3 Aufgaben. Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigem Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, hält und verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschricen übertragenen Aufgaben wahr.

8 5.3 Die Rechtsstellung der DBbk (2 von 2) 8 4 Beteiligungen. Die Deutsche Bundesbank ist unbeschadet des Ar4kels 6 Abs. 2* der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank berech4gt, sich an der Bank für Interna4onalen Zahlungsausgleich und mit Zus4mmung der Bundesregierung an anderen Einrichtungen zu beteiligen, die einer überna4onalen Währungspoli4k oder dem interna4onalen Zahlungs- und Kreditverkehr dienen oder sonst geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben zu fördern. *) Art. 6. Abs. 2 lautet: Die EZB und, soweit diese zus4mmt, die na4onalen Zentralbanken sind befugt, sich an interna4onalen Währungseinrichtungen zu beteiligen.

9 5.4 Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank (1 von 3) Übersicht über die Kerngeschäcsfelder der Bundesbank 9 Deutsche Bundesbank Stabilität sichern Bargeld Finanz- und Währungs- system Geldpoli4k Banken- aufsicht Unbarer Zahlungs- verkehr Effiziente Bargeld- versorgung und Infrastruktur Stabiles Finanz- und Währungs- system PREISSTABILITÄT im Euro- Raum Funk4onsfähig- keit der deutschen Kredit- und Finanzdienst- leistungs- industrie Sicherheit und Effizienz von Zahlungs- verkehrs- und Abwicklungs- systemen Interna4onale Koopera4on / Mitgliedschac in interna4onalen Gremien Forschung / wirtschacspoli4sche Analyse Quelle: DBbk., a.a.o. 2006, S.226)

10 5.4 Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank (2 von 3) 10 Geld- und währungspoli4sche Aufgaben Opera4ve Aufgaben Aufgaben im Zusammenhang mit der Stabilität des Finanzsystems (Bankenaufsicht über 2012: 3558 Ins4tute) Weitere Aufgaben (vgl. DBbk., a.a.o., 2006; dieselbe: Geschäcsbericht 2012, S )

11 5.4 Die Ziele der Deutschen Bundesbank (3 von 3) 11 Preisstabilität im Euro- Raum Stabiles na4onales und interna4onales Finanz- und Währungssystem Funk4onsfähigkeit der deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsins4tute Sicherheit und Effizienz von Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssystemen Effiziente Bargeldversorgung und - infrastruktur, einschließlich einer hohen Qualität und Fälschungssicherheit des Bargeldumlaufs (vgl. DBbk 2006., a.a.o., S. 227 f.)

12 5.5 Organisa4on der Deutschen Bundesbank (vgl. Bundesbank in Zahlen) 12 Vorstand ( 7 BBankG) (Präsident, Vizepräsident, vier weitere Mitglieder) Neun Hauptverwaltungen ( 8 BBankG) mit Beiräten ( 9 BBankG) (Leiter: Präsident der Hauptverwaltung) 47 Filialen ( 10 BBankG)

13 5.6 Bundesregierung und Bundesbank (nach BBankG) Verhältnis der Bank zur Bundesregierung Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschacspoli4k der Bundesregierung. 13 Zusammenarbeit (I) Die Deutsche Bundesbank hat die Bundesregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspoli4scher Bedeutung zu beraten und ihr auf Verlangen Auskunc zu geben. (II) Die Bundesregierung soll den Präsidenten der Deutschen Bundesbank zu ihren Beratungen über Angelegenheiten von währungspoli4scher Bedeutung zuziehen.

LE 5: Die institutionelle Arbeitsteilung Deutsche Bundesbank / EZB

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