Das Landesverfahren QS-MRE in Baden-Württemberg

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1 Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Das Landesverfahren QS-MRE in Baden-Württemberg Informationsveranstaltung der GeQiK am zur Einführung des sektorübergreifenden QS-Verfahrens nosokomiale Wundinfektion

2 . Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit der Problematik umzugehen.. 2

3 Formale Grundlagen Landesvertrag Baden-Württemberg: Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung gemäß 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V.m. 137 SGB V seit 1997 Regelt die Umsetzung der Qualitätssicherung nach 137 SGB V und der Richtlinie QSKH-RL und landesbezogener QS-Maßnahmen Zusammensetzung und Arbeitsweise des Lenkungsgremiums Zusammensetzung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppen Sitz und Leitung der Geschäftsstelle Aufgaben der Geschäftsstelle Grundsätze der Umsetzung von QS-Verfahren in BW Regelungen zur Finanzierung Vertrag nach 112 SGB V ist für die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser im Land unmittelbar verbindlich. 6

4 Einführung des Landesverfahrens QS-MRSA Beschluss des Lenkungsgremiums Baden-Württemberg zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung im Mai 2010: Flächendeckende Einführung des Qualitätssicherungsverfahrens QS-MRSA für Baden-Württemberg für Daten des 2. Halbjahres 2010, erste Datenabgabe QS-Verfahren als Unterstützung der landesweiten Bemühungen zur Reduktion nosokomialer Infektionen und Besiedlungen Geschäftsstelle GeQiK wird mit der Umsetzung beauftragt Fachliche Betreuung durch die Arbeitsgruppe MRSA 7

5 Weiterentwicklung zu QS-MRE Ergänzender Beschluss des Lenkungsgremiums Baden- Württemberg zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung im Mai 2015: Flächendeckende Einführung der erweiterten Erfassung von Angaben zu 4MRGN zum 2. Halbjahr 2015, erstmalige Datenabgabe Umbenennung von QS-MRSA in QS-MRE Geschäftsstelle GeQiK wird mit der Umsetzung beauftragt. 8

6 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRE (1) Möglichst einfache Erfassung unter Unterteilung mitgebracht oder nosokomial (>=48h nach Aufnahme) Benchmarking Stratifizierung nach Risiko (Bettenzahl, invasiv / nichtinvasiv, Verweildauer) Im Gegensatz zu MRSA-KISS noch einfacher: Keine MRSA Tage Patientenbasiert (damit Rückgriff auf IfSG Liste möglich) 9

7 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRE (2) Erhebung epidemiologischer Grunddaten und Strukturinformationen in Baden-Württemberg Zielgrößen (Kennzahlen): Etablierung strukturierter Screening-Maßnahmen (MRSA/MRGN): Screening-Rate (stationär); Screening-Rate (gesamt) Möglichst geringe Rate an MRE-Infektionen bzw. Besiedelungen: MRSA/4MRGN-Erstnachweis-Rate Möglichst geringe Rate an MRE Patienten, die nosokomial mit MRE infiziert wurden: Nosokomiale Besiedlung bzw. Infektion-Rate 10

8 Zielsetzung des Landesverfahrens QS-MRE (3) Für teilnehmende Krankenhäuser sollte ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich im internen Qualitätsmanagement mit strukturiertem Screening sowie der Umsetzung der Vorgaben des 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu beschäftigen. Durch die von der Geschäftsstelle bereitgestellten krankenhausindividuellen Auswertungen, sind die teilnehmenden Einrichtungen in der Lage, ihre Einrichtungmittels Benchmarkgrafiken im Landesvergleich einzuordnen. 11

9 Das Verfahren QS-MRE (1) Teilnahmeverpflichtung für alle nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser in Baden-Württemberg Krankenhausverbünde mit räumlich getrennten Standorten müssen betriebsstättengetrenntedaten übermitteln (wenn die Standorte im Krankenhausplan Baden-Württemberg als Betriebsstätten ausgewiesen sind). Halbjährliche Datenabgabe mit Datenabgabeschluss jeweils bis 31. August und 28. Februar für die Halbjahresdaten. (Bei fehlerhafter Übermittlung können die Daten jederzeit von der Einrichtung selbst korrigiert werden.) 12

10 Das Verfahren QS-MRE (2) Web-basierteErfassung mit direkter Daten-Rückmeldung an die Teilnehmer Teilnahme an der Qualitätssicherungsmaßnahme wird öffentlich über die Homepage der GeQiK mittels Teilnahmeliste ausgewiesen. Ziel ist es, im geschützten Bereich Hinweise auf zu verbessernde Qualität zu generieren und die Ergebnisse unter Wahrung der Anonymität von einer Arbeitsgruppe fachlich bewerten zu lassen Bei Auffälligkeiten Klärung im klinikindividuellen anonymisierten Strukturierten Dialogmit der Arbeitsgruppe MRE. 13

11 Das Verfahren (3): Teilnahme öffentliche Bestätigung 14

12 Erfassung (1): web-basiert über geschützten Bereich 16

13 Erfassung (2): Anmeldung 17

14 Erfassung (3): Dateneingabe 19

15 Erfassung (4): Ausfüllhinweise Datensatzund Ausfüllhinweise sind auf GeQiK Homepage hinterlegt: id=

16 Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog (1) Arbeitsgruppe analysiert die Halbjahresauswertungen und sichtet Krankenhausverteilungen der Kennzahlergebnisse Arbeitsgruppe definiert Aufgreifkriterien anhand derer einzelne Einrichtungen zur Stellungnahme aufgefordert werden. Aufgreifkriterienund Landesauswertungen werden auf der Homepage der GeQiK veröffentlicht. ( Landesverfahren QS-MRE) 21

17 Aufgreifkriterien zum Strukturierten Dialog MRSA (1/2016) Screeningraten MRSA Einrichtungen mit einer mittleren Verweildauer von 3d, deren Gesamt- Screeningrate unter der 10. Perzentile ihrer Vergleichsgruppe (Kombination aus Bettenanzahl, invasive Leistungen ja/nein) liegt. Einrichtungen mit einer mittleren Verweildauer von <3d und einer Gesamt-Screeningrate von <3,5 % Veränderungen der Screeningrate MRSA Einrichtungen mit einem kontinuierlichen Abfall der Gesamt- Screeningrate MRSA in den letzten 2 Jahren (über 50%) Nosokomialer MRSA-Anteil Einrichtungen mit einer hohen Rate als nosokomial bewerteter positiver MRSA-Erstnachweise (>95.Perzentile und > 5 MRSA-Fälle) 22

18 Aufgreifkriterien zum Strukturierten Dialog 4MRGN (1/2016) Screeningraten MRGN Einrichtungen mit einer MRGN-Screeningrate von 0% wurden aufgefordert ihr Vorgehen im Risikoassessmenteinrichtungsintern zu überprüfen (Hinweis) 23

19 Arbeitsgruppenarbeit / Strukturierter Dialog (2) Arbeitsgruppe analysiert Stellungnahmen in anonymisierter Form In Einzelfällen werden ergänzende Stellungnahmen oder eine Stichprobe von ausgefüllten Risikoassessmentbögen (Risikochecklisten) angefordert Arbeitsgruppe übermittelt individuelle Rückmeldungen an alle Einrichtungen, teilweise incl. Zielvereinbarung Arbeitsgruppe nutzt vermehrt die Möglichkeit, Einrichtungen zum kollegialen Gespräch einzuladen. 24

20 Ergebnisse Identifikation von Risikopatienten Wer ist ein MRE-Risikopatient? 2016 GeQiK 25

21 Ergebnisse: Entwicklung Screeningrate MRSA Anstieg Screeningrate (BW) von 6,5% auf 22,8% 26

22 Ergebnisse eine hohe Screeningrate geht mit einer geringeren Rate der als nosokomial eingestuften Besiedlungen/Infektionen einher 27

23 Entwicklung: nosokomiale Besiedlungen / Infektionen mit MRSA 30

24 Screeningraten 4MRGN Anstieg der Screeningrate-4MRGN von 6,23% auf 8,25% im Landeswert! 2016/1 2015/2 33

25 Anzahl Patienten mit 4MRGN Nachweis (2/2015) HPLUG 2/

26 Erste Auswertungsergebnisse 4MRGN in BW (I) Alle Einrichtungen haben Daten übermittelt 58 Einrichtungen haben eine MRGN Screeningrate von 0% angegeben (möglicher Hinweis auf nicht etabliertes Risikoassessment). Anfänglich Dokuprobleme(z.B. wurden Pseudomonaden mitdokumentiert, obwohl diese nicht erfasst werden sollten) Im VJ 2015/2 kein Anschreiben im SD erfolgt, im aktuellen VJ 2016/1 ist Hinweis erfolgt 36

27 Erste Auswertungsergebnisse 4MRGN in BW (II) einige Einrichtungen mit Screeningrate 0% haben angegeben aktuell ein MRGN Risikoassessment einzuführen einzelne Einrichtungen geben an, dass Risikoassessmentbestehe, aber keine Risikopatienten aufgenommen wurden. es gibt einzelne Einrichtungen, die bei fast allen aufgenommenen Patienten einem MRGN Aufnahmescreening durchführen. es gibt auch große Häuser / Häuser mit hoher Patientenzahl/HJ die 0% Screening angegeben haben. 37

28 Zusammenfassung Das Landesverfahren Qualitätssicherung MRE in Baden- Württemberg ist ein lernendes Verfahren Stetige Anpassung der Kenngrößen und der Aufgreifkriterien Hinsichtlich der beobachteten Veränderungen der Indikatoren ist das Verfahren effektiv Soweit aus den vorhandenen Daten erkennbar, kam es zu einer weiteren Reduktion der MRSA-Infektionen / Kolonisationen Es muss sich zeigen, ob das Verfahren auch bei der Prävention der Verbreitung von 4MRGN effektiv ist. 38

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.. Selten ist es so offensichtlich wer Träger eines MRE ist 39

30 und Dank auch an die Arbeitsgruppe MRE Landesärztekammer: Herr Dr. M. Schappacher, Klinikum Sindelfingen- Böblingen Vorsitzender Frau Dr. M. Martin, SLK Kliniken Heilbronn BWKG: Herr Prof. Dr. M. Trautmann, Klinikum Stuttgart (ausgeschieden 2015) Frau Prof. Dr. C. Wendt, Heidelberg MDK: Herr Prof. Dr. J. Giehl, Tübingen Herr Dr. W. Lange, Tübingen Landespflegerat: Frau U. Häupler, Klinikum am Weissenhof, Weinsberg Frau A. Kiefer, Bildungszentrum Klinikum Stuttgart 40

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