Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 04. Sachenrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 04. Sachenrecht"

Transkript

1 Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 04 Sachenrecht

2 Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Auf den Präsentations-/Schulungsfolien zu jedem Modul befinden sich Nummern die jeweils eine Frage im Arbeitshandbuch darstellen. Damit können Sie bei einer Frage schnell im entsprechenden Video oder direkt in den Ausbildungsunterlagen immer die entsprechenden Antworten finden. Die Antworten zu den Fragen können Sie auf 2 unterschiedliche Weisen erhalten. 1. In den Schulungsunterlagen/ Präsentationen, die Sie zu jedem Modul als PDF Dokument erhalten. 2. Sie schauen sich das entsprechende Modul nochmals als Video an. Tragen Sie in das Arbeitshandbuch die Antwort zu einer Frage in kurzen Stichworten ein. Die Abschlussprüfung selbst wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Beispiel: Welcher Paragraph im BGB regelt den Lohnanspruch eines Immobilienmaklers: a), b), oder c)? a) 654 BGB b) 433 BGB c) 652 BGB Das Aufschreiben der Antworten in das Arbeitshandbuch führt zu einem deutlich höheren Lernerfolg, auch wenn Sie Antworten aus der Präsentation in der Regel ablesen können. Versuchen Sie direkt nach dem Anhören der Videos eigenständig die Fragen zu beantworten und erst danach als Hilfestellung auf die Unterlagen zurückzugreifen.

3 Wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Erfolg! Modul 4 Teil 1 Frage 1 Nennen Sie die 3 wesentlichen Begriffe, die mit dem Sachenrecht in Verbindung stehen! Frage 2 Was ist unter dem katastertechnischen Begriff ein Flurstück zu verstehen? Frage 3 Was ist im Sachenrecht mit einem körperlichen Gegenstand gemeint?

4 Frage 4 Nennen Sie ein Beispiel für einen wesentlichen Bestandteil einer Immobilie! Frage 5 Worin liegt der Unterschied zwischen Scheinbestandteilen einer Immobilie und dem Zubehör einer Immobilie? Frage 6 Worin liegt der wesentliche Unterschied zwischen einer beweglichen Sache (z.b. Auto) und körperlichen Gegenständen (z.b. Immobilie)? (Hinweis: Besitz, Grundbuch) Modul 4 Teil 2 Frage 7 Benennen Sie kurz die 7 allgemein sachenrechtlichen Grundprinzipien!

5 Frage 8 Nach dem Publizitätsprinzip kann die Übertagung von dinglichen Rechten (z.b. Wege- oder Zufahrtsrecht) nur unter ganz bestimmten Umständen erfolgen. Benennen Sie diese Voraussetzungen! Frage 9 Wie ist der Begriff Besitz im Sachenrecht zu verstehen? Nennen Sie 3 unterschiedliche Arten von Besitzverhältnissen! Frage 10 Was ist unter der in 891 BGB definierten Gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit Eintragungen im Grundbuch zu verstehen? Frage 11 Nennen Sie 2 Beispiele, welche Rechte man, im Gegensatz zur Eintragung dinglicher Rechte, NICHT in das Grundbuch eintragen lassen kann!

6 Frage 12 Der 883 BGB beschreibt allgemein die Vormerkung. Welchen Sinn hat grundsätzlich eine Vormerkung? (Eine Beschreibung ist auch mittels der Löschungs- oder Auflassungsvormerkung möglich.) Frage 13 Bennen Sie die 5 wesentlichen Faktoren, die im Rahmen eines Verfügungvorgangs (z.b. Immobilienkauf) immer zu erfüllen sind! Modul 4 Teil 3 Frage 14 Worin liegt der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz einer Sache? Frage 15 Welche Eigentumsform hat der Eigentümer einer Eigentumswohnung?

7 Frage 16 Welche beiden Paragraphen des BGB regeln allgemein den Eigentumswechsel bei Grundstücken? (z.b. Verkauf eines Einfamilienhaus) Frage 17 Welcher Begriff wird im Rahmen der Grundstücksübereignung im Zusammenhang mit der Einigung auch verwendet? Frage 18 Welche Voraussetzung muss bei der Grundstücksübereignung im Zusammenhang mit der Auflassung noch gegeben sein, die in 873 BGB geregelt ist? Frage 19 Als Voraussetzung für die Grundstücksübereignung ist die Verfügungsbefugnis des Eigentümers notwendig. Was ist in diesem Zusammenhang bei Eheleuten zu beachten?

8 Frage 20 Nennen sie jeweils 2 Beispiele für den Eigentumswechsel kraft Gesetzt und durch Hoheitsakt! Frage 21 Welche Problematik kann grundsätzlich entstehen, wenn ein Mieter in einer Wohnung eigenständig Renovierungen durchführt ohne Absprache mit dem Vermieter? Modul 4 Teil 4 Frage 22 Welche beiden Eigentumsarten charakterisieren typischerweise das Wohnungseigentum? (Praxis Eigentümer von Eigentumswohnungen) Frage 23 Wie ist das Teileigentum zu definieren. Nennen Sie ein mögliches Beispiel dazu!

9 Frage 24 Was bedeutet es für den Eigentümer eines Grundstücks, wenn in seinem Grundbuch ein Beschränkt dingliches Recht eingetragen ist? Frage 25 Nennen Sie 2 typische Beispiele für den Eintrag einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch! Frage 26 Nennen Sie ein Beispiel für die Beschränkt persönliche Dienstbarkeit! Frage 27 Was sollten Sie beachten, wenn Sie einen Maklerauftrag z.b. für den Verkauf eines Zweifamilienhauses abschließen und im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist? Frage 28 Führen Sie die 4 Arten von Beschränkt dinglichen Rechten auf, die dem Nutzungsrecht zugeordnet sind.

10 Frage 29 Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Vorkaufsberechtigter überhaupt sein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen kann? Frage 30 Welches Recht hat ein Mieter, wenn er erfährt, dass seine Wohnung verkauft werden soll? Was ist hierbei zu beachten? Frage 31 Welche Erklärung gibt eine Gemeinde wenn sie von Ihrem Vorkaufsrecht KEIN Gebrauch macht? Frage 32 Welches Ergebnis wird durch den Eintrag einer Reallast laut 1105 BGB im Grundbuch für den Berechtigten erzielt?

11 Modul 4 Teil 5 Frage 33 Welche Sicherungsabrede hat beim der Darlehensvergabe im Zusammenhang mit dem beschränkt dinglichen Grundpfandrecht die wichtigste Bedeutung? Frage 34 Welcher große Vorteil besteht durch eine durch das Grundpfandrecht abgesicherte Forderung, die bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle spielt? Frage 35 Welche Möglichkeit der Kreditabsicherung/ Kreditsicherungsmittel, die die Bank nutzen kann, besteht neben der Grundschuld noch? Frage 36 Welche Bedeutung hat der Hypothekenbrief in der Praxis, wenn dieser zum Beispiel nicht mehr auffindbar ist?

12 Frage 37 Welche Voraussetzung muss zwingend erfüllt sein, damit eine Hypothek faktisch besteht? Frage 38 In welche Grundschuldsart wird eine Forderung aus einer Hypothek, wenn diese voll bezahlt worden ist, umgewandelt? Frage 39 Mit welchen Folgen muss ein Immobilienbesitzer rechnen, wenn er sein Darlehen, das mit einer Hypothek abgesichert ist, nicht mehr bedienen kann? Frage 40 Durch welchen Beschluss wird die Zwangsvollstreckung durch ein Vollstreckungsgericht eingeleitet?

13 Modul 4 Teil 6 Frage 41 Wie ist die Grundschuld nach 1191 Abs. 1 BGB beschrieben und warum wird sie in der Praxis gerne eingesetzt? Frage 42 Welche 2 grundsätzlichen Grundschuldsarten unterscheidet man und welche davon wir in der Praxis am häufigsten verwendet? Frage 43 Welches Recht entsteht für einen Berechtigten, wenn für Ihn eine Renten grund schuld im Grundbuch einer Immobilie eingetragen ist? Frage 44 Das beschränkt dingliche Pfandrecht spielt in der Immobilienwirtschaft keine Rolle. Nennen Sie ein Beispiel aus der alltäglichen Praxis, wo dieses Recht noch genutzt wird!

Ausbildung zum. Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 08. Einführung in die Immobilienbewertung und Grundstücksmarkt

Ausbildung zum. Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 08. Einführung in die Immobilienbewertung und Grundstücksmarkt Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 08 Einführung in die Immobilienbewertung und Grundstücksmarkt Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 11. Unternehmenssteuerung und Kontrolle I

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 11. Unternehmenssteuerung und Kontrolle I Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 11 Unternehmenssteuerung und Kontrolle I Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 06. Mietrecht, WEG, Teilungserklärung

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 06. Mietrecht, WEG, Teilungserklärung Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 06 Mietrecht, WEG, Teilungserklärung Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte

Mehr

2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung

2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung 2 Stellung des Sachenrechts in der Rechtsordnung Unterscheide Sachenrecht im objektivem Sinn = Teil der Rechtsordnung, geregelt im 3. Buch des BGB, ferner im WEG, der ErbbauVO, dem BJagdG, BBergG; nicht

Mehr

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Das Vorkaufsrecht des Mieters Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft

Mehr

B. Grundstücksrechte 12 Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten

B. Grundstücksrechte 12 Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten B. Grundstücksrechte 12 Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten a) Das Grundbuch aa) Aufgabe 873: jede Verfügung über Grundstück oder Grundstücksrecht bedarf der Einigung sowie der

Mehr

Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012

Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012 Professor Dr. Peter A. Windel Juristische Fakultät Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012 Überblick 1. Kapitel: Einführung und Grundlagen 2. Kapitel: Grundeigentum

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 21. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 21. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 21. Einheit 12.01.2012 Institut für Recht der Wirtschaft Sachenrecht - Liegenschaftsrecht Das Grundbuch Ein Grundstück ist ein katastermäßig vermessener Teil der Erdoberfläche,

Mehr

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 2 Auf dem Grundbuchamt Eigentumserwerb am Grundstück Grundbuchrecht Sommersemester 2017 Max Kübler-Wachendorff Sachverhalt E verkauft sein schön gelegenes Hausgrundstück

Mehr

I. Zivilrechtliche Grundlagen

I. Zivilrechtliche Grundlagen 13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.

Mehr

Folie 1. BGB Sachenrecht 1 - Grundlagen, Grundbegriffe und Prinzipien -

Folie 1. BGB Sachenrecht 1 - Grundlagen, Grundbegriffe und Prinzipien - Folie 1 BGB Sachenrecht 1 - Grundlagen, Grundbegriffe und Prinzipien - 1 Folie 2 Inhalt: Rechtsgrundlagen des Sachenrechts Grundbegriffe Was ist das Sachenrecht? Definition der Sache Bewegliche und unbewegliche

Mehr

Würzburger Woche an der April BGB

Würzburger Woche an der April BGB Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Sachenrecht 854-1296 BGB Überblick Grundlagen Besitz und Besitzschutz Eigentum und Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen Eigentum an

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

INHALTSVERZEICHNIS. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 1. Überblick 1 2. Das Grundstück und seine Bestandteile 2 2.1 Bestandteile des Grundstücks 2 2.1.1 Wesentliche Bestandteile 3 Fall 1: Einfache (unwesentliche) Bestandteile

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Beschränkte dingliche Rechte

Beschränkte dingliche Rechte Beschränkte dingliche Rechte Dr. iur. Thomas Ender Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 11.11.2017 Beschränkte dingliche Rechte 1 1. Einleitung 11.11.2017 Beschränkte dingliche

Mehr

Jurakompakt. Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Jens Martin Zeppernick

Jurakompakt. Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Jens Martin Zeppernick Jurakompakt Sachenrecht II Immobiliarsachenrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Jens Martin Zeppernick 3. Auflage 2017. Buch. XVII, 161 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71240 1 Format (B x L):

Mehr

Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. von. Dr. Tobias Helms. o. Professor an der Universität Marburg. und. Dr. Jens Martin Zeppernick, MBA

Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. von. Dr. Tobias Helms. o. Professor an der Universität Marburg. und. Dr. Jens Martin Zeppernick, MBA Sachenrecht II Immobiliarsachenrecht von Dr. Tobias Helms o. Professor an der Universität Marburg und Dr. Jens Martin Zeppernick, MBA Rektor der Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 6. Auflage. Stand: Oktober 2014

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 6. Auflage. Stand: Oktober 2014 Stand: Oktober 2014 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 6. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 21 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Gutgläubiger Ersterwerb Erwerb der Vormerkung vom vermeintlichen Eigentümer durch ( erstmalige ) Eintragung Gutgläubiger Zweiterwerb Grundwissen

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung a) in der Ausübungskonkurrenz b) in der Vollstreckungskonkurrenz a) gesetzliche b) gewillkürte 3. Der Rangvorbehalt 4. Rangänderungen 28. Juni 2012 Notar Dr. Christian Kesseler

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 7 Veräußerung dinglicher Rechte durch den Berechtigten 20. Juni 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Veräußerung dinglicher Rechte durch den Berechtigten 3. Eintragung 4. Konvergenz 5. Besonderheit

Mehr

Jurakompakt. Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Prof. Dr. Jens Martin Zeppernick. 2. Auflage

Jurakompakt. Sachenrecht II. Immobiliarsachenrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Prof. Dr. Jens Martin Zeppernick. 2. Auflage Jurakompakt Sachenrecht II Immobiliarsachenrecht von Prof. Dr. Tobias Helms, Prof. Dr. Jens Martin Zeppernick 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG

1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG 1 EINFÜHRUNG 1 1 EINFÜHRUNG Ungeschriebene Prinzipien des Sachenrechts Examensrelevanz sachenrechtlicher Prinzipien Dem Sachenrecht liegt eine Reihe allgemeiner Prinzipien, Lehren und Wertungen zugrunde,

Mehr

Sachenrecht. begründet von Dr. Harry Westermann f. weiland em. o. Professor an der Universität Münster. fortgeführt von

Sachenrecht. begründet von Dr. Harry Westermann f. weiland em. o. Professor an der Universität Münster. fortgeführt von Sachenrecht begründet von Dr. Harry Westermann f weiland em. o. Professor an der Universität Münster fortgeführt von Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann em. o. Professor an der Universität Tübingen Dr.

Mehr

Westermann Sachenrecht

Westermann Sachenrecht Westermann Sachenrecht Ein Lehrbuch begründet von Dr. Harry Westermann t weiland em. o. Professor an der Universität Münster fortgeführt von Dr. Harm Peter Westermann Professor an der Universität Tübingen

Mehr

[1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I?

[1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I? Test Immobilien [1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. Welche Verfügungen über Immobiliarrechte regelt 873 I? [1] Dr. Jacoby Immobilien Verfügungen I. I. Verfügungen über Immobiliarrechte, 873 I - Übereignung

Mehr

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937,

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937, Fall 8 F ist gestorben. F s Sohn S ist als gesetzlicher rbe des F als igentümer des Grundstücks eingetragen worden. S stirbt drei Jahre später und wird von seiner Tochter A beerbt. Nachdem die Umschreibung

Mehr

1 VORBEMERKUNGEN 1 1 VORBEMERKUNGEN. A. Gegenstand des Grundstücksrechts. Grundbuchrecht (formelles Privatrecht),

1 VORBEMERKUNGEN 1 1 VORBEMERKUNGEN. A. Gegenstand des Grundstücksrechts. Grundbuchrecht (formelles Privatrecht), 1 VORBEMERKUNGEN 1 1 VORBEMERKUNGEN Fahrnisrecht - Grundstücksrecht Umfang des Grundstücksrechts A. Gegenstand des Grundstücksrechts Das Sachenrecht umfasst neben dem Recht der beweglichen Sachen (Fahrnisrecht)

Mehr

Grundstücke: Übereignung

Grundstücke: Übereignung Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Grundstücke: Übereignung Übereignungspfad: 873 Abs. 1: Einigung und Eintragung I. Einigung Begriff: Auflassung ( 925 Abs. 1) = Einigung über die Übereignung

Mehr

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede

Mehr

Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung

Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Akteneinsicht........... 11 Altenteil............... 11 Amortisation............ 11 Amtsblatt des Gerichts.... 12 Amtsgericht............ 12

Mehr

DER GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG

DER GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG DER GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG IHN VERSTEHEN IST GAR NICHT SO EINFACH Um wirksam zu sein, müssen Verträge zum Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks von einem Notar beurkundet werden. Rolle.

Mehr

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum

CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum - 1 - CHECKLISTE Kaufvertrag über Wohnungs- bzw. Teileigentum Notariat Dr. Michael Kleensang Telefon 06221/3350590 Bergheimer Straße 10-12 Fax 06221/33505999 69115 Heidelberg mail@notariat-kleensang.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Sachenrecht 2

Inhaltsverzeichnis. Sachenrecht 2 Inhaltsverzeichnis Sachenrecht 2 Sachen 2 Verarbeitung mehrerer beweglicher Sachen 2 Verarbeitung 2 Verbindung mehrerer beweglicher Sachen 3 Verbindung einer Sache mit einem Grundstück 3 Prinzipien des

Mehr

Examens-Repetitorium Sachenrecht

Examens-Repetitorium Sachenrecht Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Vorlesung Grundkurs Bürgerliches Recht III: Sachenrecht (mit Zwischenprüfungsklausur)

Vorlesung Grundkurs Bürgerliches Recht III: Sachenrecht (mit Zwischenprüfungsklausur) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Wintersemester 2015/2016 Vorlesung Grundkurs Bürgerliches Recht III: Sachenrecht (mit Zwischenprüfungsklausur) Mo., 14 17:30 Uhr Hörsaal 216 Audimax (Neue Universität) A. Literaturhinweise

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 1 Immer Ärger mit der GbR Vormerkung - Guter Glaube an GbR-Gesellschafterstellung bei Grundstückserwerb und bei Vormerkungsbestellung Widerspruch vs. Vormerkung

Mehr

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814 4 Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt Grundbuch von Anlage S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 884 Bestandsverzeichnis Laufende Bisherige Bezeichnung Grundstücke und mit dem Eigentum verbundenen Rechte Größe Nummer

Mehr

1. Einführung Ansprüche auf Nutzungsherausgabe Ansprüche auf Schadensersatz K onkurrenzen V. Ansprüche des Besitzers

1. Einführung Ansprüche auf Nutzungsherausgabe Ansprüche auf Schadensersatz K onkurrenzen V. Ansprüche des Besitzers Inhaltsverzeichnis Vorwort.... Auszug aus dem Vorwort zur 1. Auflage - zugleich eine Arbeitsanleitung... Verzeichnis der Übersichten... Abkürzungsverzeichnis... VII VIII XVII XIX Literaturverzeichnis...

Mehr

Grundbuch. Mannheim. Nr

Grundbuch. Mannheim. Nr Aufschrift 1 Amtsgerichtsbezirk Mannheim Grundbuchamt Mannheim Grundbuch von Mannheim Nr. 52328 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Blattes

Mehr

Lernfeld 7 Grundstücke erwerben und entwickeln

Lernfeld 7 Grundstücke erwerben und entwickeln Lernfeld 7 Grundstücke erwerben und entwickeln Lernfeld 7 Lernsituationen Keine Lernsituation in dieser Folge. Lernfeld 7 Trainingsaufgaben Die Trainingsaufgaben sind reine Selbstkontrollaufgaben. Die

Mehr

Der Kauf von Immobilien

Der Kauf von Immobilien Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Geleitwort... 9 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 27 1 Das Grundbuch... 29 1.1 Die Rechtsgrundlagen...

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum

Mehr

Sachenrecht. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht

Sachenrecht. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht Sachenrecht Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachhochschule Schmalkalden Fachbereich Wirtschaftsrecht unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Vom 15. März 1951 (BGB1 I S. 175, ber. S. 209) Zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRWIR Immobilienrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester; ab dem 6. Semester wählbar Modultyp: Wahlpflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte:

Mehr

Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka

Folien 9. Grundzüge des Sachenrechts. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Grundzüge des Sachenrechts Recht der Güterzuordnung Zuordnung vermittelt unmittelbare Herrschaft über die Sache (dingliches Recht)

Mehr

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger. Plan der Vorlesung im Überblick

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger. Plan der Vorlesung im Überblick Universität Potsdam Sachenrecht Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Plan der Vorlesung im Überblick Erster Teil: Grundlagen I. Rechte an Sachen als Gegenstand des Sachenrechts

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn

die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn Januar 2013 Sachenrecht II Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des

Mehr

Wir informieren. Käufer & Verkäufer!

Wir informieren. Käufer & Verkäufer! Wir informieren Käufer & Verkäufer! Sehr geehrte Käufer, sehr geehrte Verkäufer, mit dieser Infobroschüre möchten wir Ihnen einen kurzen und hoff entlich aufschlußreichen Einblick über den Verkauf / Kauf

Mehr

Skripten Zivilrecht - Hemmer. Sachenrecht III. Bearbeitet von Achim Wüst, Karl Edmund Hemmer

Skripten Zivilrecht - Hemmer. Sachenrecht III. Bearbeitet von Achim Wüst, Karl Edmund Hemmer Skripten Zivilrecht - Hemmer Sachenrecht III Bearbeitet von Achim Wüst, Karl Edmund Hemmer 11. Auflage 2013. Buch. IX, 194 S. Kartoniert ISBN 978 3 86193 196 6 Recht > Zivilrecht > BGB Besonderes Schuldrecht

Mehr

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den

Tutorium WIPR III. Sachenrecht. Fallbesprechung. Dipl. Wirtschaftsjuristin Christiane Uri, LL.M. Schmalkalden, den Tutorium WIPR III Sachenrecht Fallbesprechung Dipl. Wirtschaftsjuristin, LL.M. Schmalkalden, den 14.12.2011 1 Fallbeispiel 6 Der hartnäckige Hausbesetzer Der kleingewachsene Spence (S) ist fälschlicherweise

Mehr

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle Frage 1: Verwertung und Verteilung bei der Hypothek Welche Rechtswirkungen treten ein, wenn

Mehr

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers

Mehr

3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung

3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung 3: Fälle zur Sicherungsübereignung Fall 3 (nach BGHZ 28, 16): S ist Fabrikant. Er hat bei G ein Darlehen über 100.000 EUR aufgenommen. Zur Absicherung des Kredits haben S und G einen Sicherungsübereignungsvertrag

Mehr

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, ) Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, 04.05.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1

Mehr

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016 Stand: März 2016 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 7. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile

Mehr

11. Besprechungsfall

11. Besprechungsfall 11. Besprechungsfall A hat seinem Freund E ein Darlehen über 300.000 zugesagt und sich hierfür von E eine Briefhypothek an dem Grundstück des O bestellen lassen, als dessen Eigentümer E zu Unrecht im Grundbuch

Mehr

Kleine Einführung in das Grundbuch

Kleine Einführung in das Grundbuch Kleine Einführung in das Grundbuch unter besonderer Berücksichtigung der Errichtung, Betrieb und Verkauf von Windkraftanlagen Der Autor ist Fachmakler für Wind- und Wasserkraftanlagen und zeigt als Grundlage

Mehr

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde Lehrveranstaltung Vertiefung Zivilrecht Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung Abschluss: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Einführung

Mehr

Immobiliarsachenrecht. II. Der Grundstücksbegriff

Immobiliarsachenrecht. II. Der Grundstücksbegriff a) Was ist ein Grundstück? b) Bestandteile und Zubehör 2. Das Wohnungseigentum 3. Das Erbbaurecht 3. Mai 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 a) Was ist ein Grundstück? Fall: E ist Eigentümer eines großen

Mehr

Der Immobilienkauf Finanzierung

Der Immobilienkauf Finanzierung Der Immobilienkauf Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt 1. Frage (Leitentscheidung BGH vom 26.11.1999, NJW 2000, 805 ff.) I. E gegen H auf Bewilligung

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere Eigentumserwerb (Dienstag, )

Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere Eigentumserwerb (Dienstag, ) Repetitorium Sachenrecht 5. Rechte an Grundstücken, insbesondere (Dienstag, 14.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln

Mehr

Vertraglicher Eigentumserwerb

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe 929,854I Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung g 873, 925 Was ist mit Gebäuden Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe 929,854I Bei Mobilien

Mehr

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers

Mehr

Praktische Fragen des Erbbaurechts

Praktische Fragen des Erbbaurechts RWS-Skript 279 Professor Roland Böttcher, Berlin Praktische Fragen des Erbbaurechts 3., neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum- Köln Literaturauswahl I. Gesetzliche Grundlagen II. III. IV.

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise Sachenrecht...19

Inhaltsübersicht. Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise Sachenrecht...19 Inhaltsübersicht Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Literaturhinweise...17 Sachenrecht...19 I. Die Grundlagen des Sachenrechts...19 1. Allgemeines...19 2. Das Abstraktionsprinzip...20 3. Numerus clausus

Mehr

Sachenrecht. Teil A Grundlagen. Georg-August-Universität Göttingen Juristische Fakultät Prof. Dr. Martin Ahrens. Wintersemester 2009/10

Sachenrecht. Teil A Grundlagen. Georg-August-Universität Göttingen Juristische Fakultät Prof. Dr. Martin Ahrens. Wintersemester 2009/10 Georg-August-Universität Göttingen Juristische Fakultät Prof. Dr. Martin Ahrens Wintersemester 2009/10 Sachenrecht Dienstag 12.15-13.45 Uhr, ZHG 010 Mittwoch 8.30-10.00 Uhr, ZHG 009 Teil A Grundlagen I.

Mehr

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB.

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Lösung Fall 19: Das Berliner Grundstück Teil II A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück unrichtig

Mehr

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Sachenrecht. Grundbuchverfahrensrecht

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Sachenrecht. Grundbuchverfahrensrecht Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Sachenrecht Grundbuchverfahrensrecht Stand: Dezember 2010 - 2 - A Art und Umfang der Lehrveranstaltungen Leistungskontrollen

Mehr

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht

Immobilien. Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen. Gestaltung des Kaufvertrags. Bankdarlehen & Grundpfandrecht Der Immobilienkaufvertrag im Allgemeinen Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche

Mehr

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)? von Richter Dr. Oliver Elzer Stand: 20. 1. 2007 20.1. 2007 Dr. Oliver Elzer Münsteraner

Mehr

Clip Teil: Sicherungsrechte an beweglichen Sachen. A. Pfandrecht an beweglichen Sachen. I. Vertragliches Pfandrecht, 1204 ff.

Clip Teil: Sicherungsrechte an beweglichen Sachen. A. Pfandrecht an beweglichen Sachen. I. Vertragliches Pfandrecht, 1204 ff. Clip 1 4. Teil: Sicherungsrechte an beweglichen Sachen A. Pfandrecht an beweglichen Sachen I. Vertragliches Pfandrecht, 1204 ff. 1) Entstehung Einigung über Entstehung des Pfandrechts Übergabe des Pfandgegenstandes

Mehr

Sachenrecht. Dr. Marina Tamm. 1 Wesen des Sachenrechts und Kurzüberblick über einzelne Sachenrechte. I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts

Sachenrecht. Dr. Marina Tamm. 1 Wesen des Sachenrechts und Kurzüberblick über einzelne Sachenrechte. I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts Sachenrecht Dr. Marina Tamm 1 Wesen des Sachenrechts und Kurzüberblick über einzelne Sachenrechte I. Standort und Bedeutung des Sachenrechts 1. Standort im Gesetz drittes Buch des BGB ( 854-1296 BGB) daneben:

Mehr

Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB

Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Lösung Fall 21 Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Als Grundlage für den Zugriff der S auf das Getreide, den Mähdrescher und den Traktor kommt ein

Mehr

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH

FRAGENLISTE - GRUNDBUCH FRAGENLISTE - GRUNDBUCH 1. Beantworte folgende Fragen zum Grundbuch! (3 Punkte) a. Wo liegt das Grundbuch auf? Das Grundbuch liegt beim jeweiligen Bezirksgericht auf. b. Was bedeutet folgende Aussage?

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht 069/798-34863 Bedeutung des Sachenrechts im Examen aufgrund einer Auswertung von 224 zivilrechtlichen Originalexamensklausuren durch den Großen Klausurenkurs der Universität

Mehr

ALPMANN SCHMIDT. Grundlagen Fälle. Sachenrecht 2. Grundstücksrecht

ALPMANN SCHMIDT. Grundlagen Fälle. Sachenrecht 2. Grundstücksrecht ALPMANN SCHMIDT Grundlagen Fälle Sachenrecht 2 Grundstücksrecht 2. Auflage 2010 Grundlagen Fälle Sachenrecht 2 Grundstücksrecht 2010 Oliver Strauch Rechtsanwalt und Repetitor in Münster ALPMANN UND SCHMIDT

Mehr

Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!?

Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!? Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!? 16 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb

Mehr

Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht

Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht Thomas Bomemann Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 Erstes Kapitel: Charakteristika eines Sondernutzungsrechts

Mehr

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K.

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K. Muster 1 Auszug (Kaufvertrag Teilfläche allgemein ohne Notaranderkonto)??ENTWURF UR Nr. /2006 Verhandelt zu Zossen am??.??. 2006 Vor mir, der unterzeichneten Notarin Dr. Katrin Brose-Preuß Notarin zu Zossen

Mehr

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden?

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Berlin 15. September 2016 Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar 1 Ausgangssituation Regelungswunsch der Wohnungseigentümer zu einer bestimmten

Mehr

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa

KLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa Einstweilige Verfügung und Arrest ( 916 ff. ZPO) 1. Vorläufiger Rechtsschutz Grundsatz: Keine Selbstjustiz! Im materiellen Recht aber besonders schneller Schutz durch die besitzrechtlichen Vorschriften

Mehr

IV. Die Vormerkung. 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb

IV. Die Vormerkung. 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb IV. Die Vormerkung 1. Bedeutung, Begriff und Voraussetzung 2. Wirkungen 3. Rechtsnatur 4. Übertragung und Erlöschen 5. Gutgläubiger Erwerb 1. Bedeutung Bedeutung, Begriff und Voraussetzungen Vormerkung

Mehr

Der Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag Der Grundstückskaufvertrag Vorbereitung Wir raten Käufern bzw. Mandanten vor der Vereinbarung eines Notartermins sollte der Käufer das Vertragsobjekt genau besichtigen. Hierbei aufgedeckte Mängel sollten

Mehr

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.

Hauskauf. Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar. Hauskauf Wie kauft man eine Liegenschaft? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, benötigt mehr als eine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Grundsitze Der Typenzwang (numerus clausus der dinglichen Rechte) Die Absolutheit 2

Inhaltsverzeichnis. 1 Grundsitze Der Typenzwang (numerus clausus der dinglichen Rechte) Die Absolutheit 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsitze 1 1.1 Der Typenzwang (numerus clausus der dinglichen Rechte) 1 1.2 Die Absolutheit 2 1.3 Publizität (Offenkundigkeit) 3 1.4 Die Spezialität (Bestimmtheitsgrundsatz) 3 1.5

Mehr

[1f] Dr. Jacoby Vormerkung I.

[1f] Dr. Jacoby Vormerkung I. Test Vormerkung [1f] Dr. Jacoby Vormerkung I. K hat gegen V einen Anspr. aus Kaufvertrag auf Übereignung eines Grundstücks. Auflassung soll erst nach Kaufpreiszahlung erfolgen. Als der hiervon nichts ahnende

Mehr

Kreditsicherheiten. Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft. Kapitel 2 Marktprozesse. Kreditfinanzierung Teil I. 1 Begriff 2 Personalsicherheiten

Kreditsicherheiten. Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft. Kapitel 2 Marktprozesse. Kreditfinanzierung Teil I. 1 Begriff 2 Personalsicherheiten Kapitel 2 Marktprozesse Finanzmanagement/ Finanzwirtschaft Kreditfinanzierung Teil I Kreditsicherheiten 1 Begriff 2 Personalsicherheiten 3 Realsicherheiten Marktprozesse Kreditsicherheiten 2 Warum? Mitte

Mehr

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Die Vormerkung I. Die Akzessorietät der Vormerkung II. Die Wirkung der Vormerkung III. Die grundbuchrechtliche Lage IV. Der Erst- (originärer)

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht

Immobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht Vorlesung 3 2. Mai 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 a) Was ist ein Grundstück? b) Bestandteile und Zubehör 2. Das Wohnungseigentum 3. Das Erbbaurecht 2. Mai 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 2 a) Was

Mehr

Kreditsicherung durch Grundschulden

Kreditsicherung durch Grundschulden Kreditsicherung durch Grundschulden von Dr. Heinz Gaberdiel Fünfte, völlig neu bearbeitete Auflage Deutscher Sparkassenverlag Stuttgart Inhalt Vorwort 12 Erster Teil Das dingliche Recht Grundschuld 1 Die

Mehr