Flucht und Migration Eine Übersicht

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1 Flucht und Migration Eine Übersicht

2 Das Info-Integration Wir sind in 5 Bereichen tätig: Sozio-juristische Sprechstunde für Migranten und Sozialarbeiter, die Fragen zum Aufenthaltsrecht und damit verbundenen sozialen Rechten haben Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit: u.a. die Kampagne Begegnungsorte, Broschüren wie Vorurteile gegenüber Flüchtlingen und ihre Gegenargumente Freiwillige Rückkehr & Perspektivenentwicklung mit Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung Interkulturelle Kompetenz & Weiterbildungen für Ehren- und Hauptamtliche und Lehrkräfte Begleitdienst Integrationsparcours für Migranten die durch die Etappen des Parcours geleitet werden sollen (Sprache, Bürgerkunde, berufliche Orientierung)(ab voraussichtlich)

3 Flucht Situation weltweit (Stand Ende 2015) 65,3 Million Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten wegen Verfolgung, Konflikten, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen Das ist die höchste Zahl seit Ende des 2. Weltkriegs. Quelle: UNHCR

4 Flucht Situation in Europa (Quelle: UNHCR + Eurostat) Anzahl Menschen, - die 2015 über das Mittelmeer nach Europa geflohen sind: 1 Mio ( ) auf 508 Mio Einwohner Im gleichen Zeitraum wurden 1,25 Mio Erstanträge auf Asyl gestellt - die seit Januar 2016 über das Mittelmeer nach Europa geflohen sind: (Stand ) Anzahl Menschen, die 2015 im Mittelmeer gestorben sind oder vermisst werden: Seit Januar 2016: ( Stand ) Anzahl Flüchtlinge in den syrischen Nachbarländern: 4,6 Mio (auf 130 Mio Einwohner) Die reichen und entwickelten Länder nehmen 14% der Flüchtlinge auf. 86% aller Flüchtlinge leben in Entwicklungsländer.

5 Flucht Situation in Belgien (Quelle: CGRA und OE) Asylanträge Belgien

6 Herkunftsländer 2015: Top 3 Länder: Irak (21,8%), Syrien (21,3%) und Afghanistan (20%) Oktober 2016: Top 5 Länder: Syrien (14,8%), Türkei (10,3%), Afghanistan (6,2%), Irak (5,6%) und Albanien (5,5%)

7 Was ist Asyl? Asyl kommt aus dem griechischen und heißt unberaubt, sicher. Jemandem Asyl gewähren heißt ihn aufzunehmen und ihm Schutz zu gewähren. Nach dem 2. Weltkrieg wurde deutlich, dass ein internationaler verbindlicher rechtlicher Rahmen für den Umgang mit Asylsuchenden notwendig ist wurde dann die Genfer Flüchtlingskonvention geschaffen, die festlegt, wer ein Recht auf Asyl hat und welchen Schutz diese Person erhält. Im Jahr 1967 wurde die Konvention durch ein ergänzendes Protokoll vervollständigt. 143 Staaten sind der Konvention und dem Protokoll bisher beigetreten (unter anderem Belgien). In Belgien erhalten also diejenigen Asyl, die laut der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden.

8 Grundbedingung um als Flüchtling anerkannt zu werden Anerkennung als Flüchtling befristetes Aufenthaltsrecht + an Bedingungen geknüpft während der ersten 5 Jahre, danach unbefristetes Aufenthaltsrecht -Die Flüchtlingskonvention garantiert nicht-strafbarkeit einer unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts für Asylsuchende/Asylbewerber -Personen, die an Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts - einschließlich Terrorismus - beteiligt waren, sind ausdrücklich vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen.

9 Subsidiärer Schutz Der subsidiäre Schutz ist ebenfalls eine Form des internationalen Schutzes. Dieser Schutz wird gewährt, wenn einer Person nicht das Statut des Flüchtlings zuerkannt wird, eine Rückkehr ins Heimatland jedoch nicht möglich ist, weil ein Risiko auf ernsten Schaden besteht (Bspw. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, ) Gilt für ein Jahr und kann verlängert werden, nach 5 Jahren unbefristetes Aufenthaltsrecht

10 Asylprozedur in Belgien ( normale Prozedur) A Karte Annullierung

11 FEDASIL = Föderale Agentur für den Empfang von Asylbewerbern: Zuständig für die Zuweisung von Asylbewerbern in Asylbewerberheimen (Rotes Kreuz/Fedasil/andere Partner) Lokale Aufnahmestrukturen (ÖSHZ) in Form von materieller Unterstützung: Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel medizinische und sozio-psychologische Betreuung Zugang zur juristischen Hilfe Weiterbildungsangebote wöchentliches Taschengeld (4-7 ) In Ausnahmefällen: finanzielle Hilfe desöshz! Arbeitserlaubnis nach 4 Monaten Prozedur beim CGRA möglich

12 Aufnahmekapazität von Asylbewerbern in Belgien Davon in der DG: Asylbewerberzentrum Eupen: 106 Asylbewerberheim Manderfeld: 202 Asylbewerberheim Elsenborn: Übergangscamp Deidenberg: Asylbewerberzentren Plätze am Plätze am Plätze am Lokale individuelle Auffangstrukturen durch ÖSHZ verwaltet: Burg-Reuland Bütgenbach St. Vith Raeren Lontzen Eupen

13 Und danach? Bei Anerkennung als Flüchtling oder subs. Schutzstatus: - 2 Monate Zeit Aufnahmeeinrichtung zu verlassen - Niederlassung egal wo in Belgien - Recht auf finanzielle Hilfe durch ÖSHZ - Recht zu arbeiten Bei Ablehnung: - Aufforderung das Land zu verlassen (OQT) - Möglichkeit sich in ein Rückkehrzentrum zu begeben

14 Zweiter Asylantrag? Möglich, wenn neue Elemente vorliegen, die eine Zuerkennung eines internationalen Schutzes wahrscheinlich machen.!!! Ein zweiter, dritter, Asylantrag muss also erst auf seine Annehmbarkeit geprüft werden (normalerweise innerhalb von 8 Tagen durch das CGRA). Erst wenn der Antrag angenommen worden ist, startet die normale Prozedur. Antrag nicht Annehmbar? Einspruch beim CCE möglich (Einspruch hat aufhebende Wirkung, sprich die Anweisung das Land zu verlassen ist nicht durchführbar) Recht auf materielle Hilfe: Meist lehnt Fedasil während der Prüfung der Annehmbarkeit die Unterbringung in einem Asylbewerberzentrum ab (Nur Gesetzlich korrekt, wenn individuell motiviert) Recht auf medizinische Hilfe durch Fedasil: ab Antragstellung

15 Sicheres Herkunftsland? Als sichere Herkunftsländer gelten Länder, von denen der Gesetzgeber annimmt, - dass eine Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention dort nicht stattfindet -dass ein Asylbewerber aus diesem Land bei seiner Rückkehr keine ernsthaften Schäden erleidet. Die belgische Regierung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste mit den Ländern, die als sicher eingestuft werden. Zur Zeit sind dies: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Serbien, Georgien, Montenegro und Indien. Auch hier wird erst zunächst die Annehmbarkeit des Antrags geprüft durch das Generalkommissariat. Antrag Annehmbar: normale Prozedur Antrag nicht Annehmbar: Einspruch mit aufhebender Wirkung ABER: Recht auf materielle Hilfe während gesamter Prozedur

16 Anerkennung als Flüchtling: Befristetes Aufenthaltsrecht* (A Karte), das bis zu 5 Jahren gültig ist und entzogen werden kann, wenn Fluchtgründe nicht mehr vorhanden sind. Recht auf soziale Eingliederung Recht auf Krankenversicherung Recht zu arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung Recht auf Behindertenrente Recht auf Kindergeld, Studienbeihilfe Verbot in sein Herkunftsland zu reisen Kontakt mit der Botschaft des Herkunftslandes kann Entzug des Aufenthaltsrecht zur Folge haben. Reisedokumente (Flüchtlingspass) und Zivilstands-Urkunden werden von Belgischen Behörden ausgestellt. Recht in ein anderes Schengen Land zu reisen mit gültigem Flüchtlingspass + belgischem Aufenthaltstitel (bei Aufenthalt von weniger als 3 Monate) * Erst seit Juli 2016-früher unbefristetes Aufenthaltsrecht (B-Karte) Zuerkennung des subsidiären Schutzes: Befristetes Aufenthaltsrecht von einem Jahr (A-Karte) - Verlängerbar, wenn bei Rückkehr immer noch ernste Gefahr droht Nach 5 Jahren unbefristetes Aufenthaltsrecht Recht auf soziale Eingliederung (ab ) Recht auf Krankenversicherung Recht zu arbeiten nur mit Arbeitsgenehmigung (solange Aufenthalt befristet) Recht auf Kindergeld, Studienbeihilfe Kein Recht auf Behindertenrente, es sei denn auf Basis einer anderen Gesetzgebung Verbot in sein Herkunftsland zu reisen Herkunftsland bleibt zuständig für die Ausstellung von Reisedokumenten und Zivilstands-Urkunden Recht in ein anderes Schengen Land zu reisen mit gültigem nationalen Pass und belgischem Aufenthaltstitel (< 3 Monate)

17 Entwicklung Immigration in Belgien Quelle: Föd. Zentrum für Migration

18 Sonstige Möglichkeiten ein Aufenthaltsrecht in Belgien zu erhalten Geregelt durch das Gesetz vom / Föderale Materie (!!!! Besondere, vereinfachte Regeln für EU Bürger!!!)

19 Grundprinzipien 1.Nicht-EU Bürger müssen grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht beantragen BEVOR sie nach Belgien einreisen (Beantragung eines Visums bei der belgischen Botschaft) Ausnahmen: Antragstellung nur in Belgien: Asyl + subsidiärer Schutzstatus Antragstellung auch in Belgien Bei Familienzusammenführung mit Belgiern oder EU Bürger Aufenthalt aus humanitären oder medizinischen Gründen über Regularisierung 2. Die Einwanderung darf keine Last für den belgischen Staat darstellen (Einkommensbedingungen), außer bei internationalem Schutz oder bei Regularisierung 3. Besondere Regeln für EU Bürger und Ihre Familienmitglieder (Recht auf Freizügigkeit)

20 Erste Aufenthaltstitel nach Gründen

21 Entwicklung Immigration nach Herkunftsregion

22 Migration in der DG

23 Herausforderungen für Begleiter: Komplexität des Aufenthaltsrechts Recht auf SH oder nicht? Arbeitsgenehmigung? Krankenversicherung? Kommunikation Was bei Ablehnung? Übergang materielle Hilfe finanzieller Hilfe- Welche Rechte, welche Begleitung? Berufliche Eingliederung: gerade in der DG schwieriger- Sprachen, Deutscher Arbeitsmarkt nicht zugänglich, Trauma, Mobilität, ) Soziale Eingliederung?

24 INFOINTEGRATION Kein Kind träumt davon ein Flüchtling zu werden

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