EU vs. Microsoft Folie 1. EU vs. Microsoft Maximilian Ludwig Universität Hamburg
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- Nadja Bayer
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1 EU vs. Microsoft Folie 1
2 Agenda Folie 2 1 Einführung Problemstellung, Chronologie, Rechtsgrundlage Charakteristika des Gutes Software 2 Media Player Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 3 Work Group Server Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 4 Bewertung und Auswirkungen 5 Neueste Entwicklungen
3 Folie 3 1. Teil Einführung
4 1. Einführung: Worum geht es? Folie 4 Media Player: Programme zur Wiedergabe von digitalen Inhalten. Wichtiger Teil eines Media Players ist die darunter liegende Technologie zur Decodierung von Inhalten Work Group Server: eierlegende Wollmilchsau für die Büroinfrastruktur. Typische Anwendungen: Datenaustausch, s, Fax, zentrale Bereitstellung von Programmen, Bereitstellung von Daten
5 1. Einführung: Problemstellung Folie 5 EU Kommission: Microsoft missbraucht das Monopol für PC Betriebssysteme um den Windows Media Player zum dominanten Media Player zu machen um auf dem Markt für Work Group Server Betriebssysteme eine dominierende Stellung zu erreichen
6 1. Einführung: Problemstellung Folie 6 12/1998 EU Kommission beginnt mit Ermittlungen 03/2004 EU Kommission schließt Ermittlungen ab, befindet Microsoft des Missbrauchs schuldig und verhängt Strafe von 497 Mio Euro sowie Auflagen 06/2004 Microsoft klagt gegen Entscheidung der EU Kommission 06/2006 EU Kommission stellt Nichtbefolgung der Auflagen fest und verhängt Zwangsgeld von 280 Mio Euro 09/2007 Gerichtshof lehnt die Klage von Microsoft in allen relevanten Punkten ab 10/ /2008 Microsoft sieht von Revisionsverfahren ab und folgt den zwischenzeitlich formulierten Forderungen der Kommission EU Kommission verhängt Bußgeld von 899 Mio Euro für die Nichtbefolgung der Auflagen bis 10/2007
7 1. Einführung: Rechtsgrundlage Folie 7 Artikel 82 EGV: Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
8 1. Einführung: Charakteristika des Gutes Software Folie 8 Einige wichtige Eigenschaften des Gutes Software Für die Käufer von Software Netzwerkeffekte Kompatibilität Für Hersteller von Software Hohe Fixkosten, extrem geringe variable Kosten global sinkende Stückkosten
9 1. Charakteristika des Gutes Software: Markteintrittsbarrieren Folie 9 Nachfrageseitige Eintrittsbarrieren Die Nachfrage nach Softwareprodukten wird nicht nur determiniert durch die üblichen Determinanten, wie Preis der Software, Preise von substitutiven und komplementären Produkten technische Eigenschaften Präferenzen, Einkommen etc. Sondern auch durch: Verbreitung der Software (Netzeffekte) Kompatibilität mit anderer Software
10 1. Eintrittsbarriere: Nachfrageseite: Verbreitung Folie 10 Warum Verbreitung? Netzeffekte: Der Nutzen eines Gutes ist um so höher, je mehr Nutzer das Gut hat. direkte Netzeffekte: Der Nutzen des Gutes steigt durch direkte Interaktion zwischen Nutzern. indirekte Netzeffekte: Mit zunehmender Verbreitung des Gutes steigt das Angebot komplementärer Güter. Keine direkte Interaktion der Nutzer erforderlich.
11 1. Charakteristika des Gutes Software: Eintrittsbarriere: Kompatibilität Folie 11 Warum Kompatibilität? Inkompatibilität schafft Wechselkosten Lern- und Zeitaufwand für Umstellung Modifikation der Infrastruktur Kosten für Berater und Schulungen Umstellungskosten bei Unternehmen: bis zu 11x höher als der Kaufpreis der Software Lock-In durch inkompatible Software
12 1. Charakteristika des Gutes Software: Eintrittsbarrieren Folie 12 Angebotsseitige Eintrittsbarrieren Hohe Fixkosten Entwicklung von Software bindet umfangreiche Ressourcen über einen langen Zeitraum. Indirekte Netzwerkeffekte Ein neues Betriebssystem wird nur dann angenommen, wenn es Anwendungssoftware dazu gibt. Anwendungssoftware wird aber nur entwickelt, wenn das Betriebssystem verbreitet ist.
13 2. Teil Media Player
14 Agenda Folie 14 1 Einführung Problemstellung, Chronologie, Rechtsgrundlage Charakteristika des Gutes Software 2 Media Player Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 3 Work Group Server Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 4 Bewertung und Auswirkungen 5 Neueste Entwicklungen
15 2. Media Player: Teil eines Netzwerkes Folie 15
16 2. Media Player: Markt Folie 16 Der Markt hat 2 Segmente Eingebundene Wiedergabe / Streaming Inhalte sind nicht auf PC des Nutzers Nutzung nur auf Geräten mit Internet Anschluss Inhalte i.d.r. kostenlos (Youtube / Last.fm) Wiedergabe nach Kauf / Download Inhalte kommen auf PC des Nutzers Inhalte können auch auf vielen Geräten wiedergegeben werden legale Inhalte meist kostenpflichtig und oft durch DRM (Digital Rights Management) geschützt. $
17 2. Media Player: Markt für Wiedergabe nach Download Folie 17 Übersicht über den Markt, Daten aus New York Times nach Nielsen sowie Jahresbericht der Hersteller Apple RealNetworks Microsoft Marktanteil % 22% 50% Mediaplayer für PC QuickTime Player Real Player Windows Media Player Vertrieb von Inhalten itunes Rhapsody MSN Music Lizenzierung der Vertriebstechnologie Abspielen auf mobilen Endgeräten nein ja, z.b. Best Buy ja, z.b. Musicload ipod Verträge mit SanDisk, iriver u.a. Verträge mit fast allen Herstellern Abspielen auf AppleTV Verträge mit Sonos Xbox, Windows Media stationären Endgeräten Center Abspielen auf Mobiltelefonen Codierung in Format des Anbieters iphone Verträge mit Nokia Windows Mobile in itunes Real Producer Basic in Windows Media Player 11
18 2. Media Player: Markt für Wiedergabe nach Download Folie 18 Monopolistischer Wettbewerb mit 3 Anbietern Apple (Quicktime Player, itunes) Microsoft (Windows Media Player, MSN) RealNetworks (Real Player, Rhapsody) Durch DRM / inkompatible Formate können erworbene Inhalte nicht ausgetauscht werden. Jeder Kunde ist nach dem Erwerb an einen Anbieter gefesselt, da die Inhalte nur in dessen Netzwerk nutzbar sind. Jeder Anbieter hat dadurch begrenztes Monopol und eine eigene Verteilungskette.
19 2. Media Player: Markt: Netzwerkeffekte Folie 19 Durch DRM kaum direkte Netzeffekte Bedeutende indirekte Netzeffekte Player mit hoher Verbreitung ist für Vertrieb von Inhalten sehr interessant; viele Inhalte machen Player für Konsumenten attraktiv. Kosten für Vertrieb in vielen Formaten, daher Konzentration der Inhalte auf wenige Formate Resultat: Rückkopplung zwischen Verbreitung eines Players und Anzahl der Inhalte im Format des Players Endzustand: ein einziges Format für Inhalte, damit ein dominanter Player
20 2. Media Player: Markt: Microsoft Folie 20 Was interessiert Microsoft an Media Playern? Daten für 2007 aus Annual Report 2008, Angaben in Millionen Dollar Umsatz Ertrag Client (Windows) Online Services (MSN, Live Search) Entertainment and Devices (Xbox) Server & Tools Business Division (Office)
21 2. Media Player: Markt: Microsoft Folie 21 Wenn Microsoft den Konzentrationsprozess gewinnt : werden alle Inhalte im Format des Windows Media Players (WMP) vertrieben, Hersteller anderer Betriebssysteme müssen die Technologie von Microsoft lizenzieren. entsteht ein neues Monopol (auf Technologie zur Codierung in WMP-Format)
22 2. Media Player: Markt: Microsoft Folie 22 Wie kann Microsoft das erreichen? Durch die Bündelung / Kopplung von Betriebssystem und Media Player. Folge: Die Existenz des Windows Media Players ist auf (fast) jedem Computer garantiert großer potentieller Markt für Inhalte im WMP Format Software-Entwickler und Hardware-Hersteller können auf Technologie aufsetzen Kosteneinsparungen maximale indirekte Netzeffekte
23 2. Media Player: Kopplungsverbot Folie 23 Diese Kopplung verstößt gegen Artikel 82 EGV: Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
24 2. Media Player: Kopplungsverbot: Kriterien Folie 24 Bedingungen für einen Verstoß gegen das Verbot Art 82d: 1) Dominanz des Anbieters im Markt des Basisproduktes. 2) Existenz eines Zusatzproduktes, das unabhängig vom Basisprodukt ist. 3) Zwang der Konsumenten, das Zusatzprodukt mit dem Basisprodukt zu erwerben. 4) Wettbewerbsbeschränkender Effekt auf den Markt für das Zusatzprodukt. 5) Abwesenheit einer objektiven und angemessenen Begründung für den Zwang.
25 2. Media Player: Kopplungsverbot: Kriterien erfüllt? Folie 25 1) Dominanz des Anbieters im Markt des Basisproduktes. Windows hat 95% Marktanteil 2) Existenz eines unabhängigen Zusatzproduktes Media Player werden auch von anderen Herstellern angeboten Windows Media Player wurde vor der Kopplung mit Windows XP als eigenständiges Produkt vertrieben Angebot des Windows Media Players für konkurrierende Betriebssysteme
26 2. Media Player: Kopplungsverbot: Kriterien erfüllt? Folie 26 3) Zwang der Konsumenten, das Zusatzprodukt mit dem Basisprodukt zu erwerben Der Kauf von Windows XP ohne Windows Media Player war nicht möglich Der Windows Media Player wurde mit Programmcode von Windows sehr eng verknüpft Eine nachträgliche Entfernung des Windows Media Players war nicht möglich
27 2. Media Player: Kopplungsverbot: Kriterien erfüllt? Folie 27 4) Wettbewerbsbeschränkender Effekt auf den Markt für das Zusatzprodukt Allgegenwärtigkeit des Windows Media Players reduziert Anreize für Produzenten, ihre Inhalte in anderen Formaten anzubieten. 5) Abwesenheit einer objektiven Begründung für die Kopplung Die Funktion des Windows Media Players kann durch konkurrierende Media Player ersetzt werden Es existierte eine Version von Windows XP ohne Windows Media Player, wenn auch nur zu Testzwecken
28 2. Media Player: Kopplungsverbot: Kriterien erfüllt? Folie 28 Fazit: Microsoft missbraucht die marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen im Sinne von Art. 82 d EGV, um dem Windows Media Player ebenfalls eine marktbeherrschende Stellung zu verschaffen.
29 2. Media Player: Kopplungsverbot: Abhilfemaßnahmen Folie 29 Abhilfemaßnahmen der EU Kommission: Microsoft muss eine entkoppelte Version von Windows anbieten. Alle Maßnahmen, die den gleichen Effekt wie die Kopplung haben können, sind untersagt Die Leistungsfähigkeit der entkoppelten Version darf nicht gemindert werden Konkurrierende Player dürfen nicht behindert werden Preisaufschläge für entkoppelte Version sind untersagt
30 2. Media Player: Kopplungsverbot: Abhilfemaßnahmen: Wirkung Folie 30 Microsoft kam dieser Forderung 2005 mit der Veröffentlichung einer Windows Version ohne Media Player (N-Version) nach. Hatte die Auflage positive Auswirkungen auf den Wettbewerb? Auf jedes entbündelte XP kamen im Jahr 2005 etwa Kopien der integrierten Version Ende November 2008 hat Windows Vista Home Premium OEM 64bit bei Amazon.de den Verkaufsrang #11 im Bereich Software. Eine N-Version der Home Premium Version ist nicht verfügbar, Vista Home Basic N hat den Verkaufsrang #23140 und verkauft sich somit schlechter als Windows 98...
31 2. Media Player: Kopplungsverbot: Abhilfemaßnahmen: Wirkung Folie 31 Heute Segment: Wiedergabe von DRM-geschützten Inhalten Es gibt heute außer itunes praktisch keinen Vertrieb, der nicht auf Windows Media Technologie setzt. Segment: Streaming und Wiedergabe von eingebundenen Inhalten Microsoft konnte kein Monopol erringen, dies fiel dem Adobe Flash Player zu (auf ca. 98% aller PCs installiert) Microsoft reagierte hierauf mit der Entwicklung eines Konkurrenzproduktes: Silverlight.
32 3. Teil Work Group Server
33 Agenda Folie 33 1 Einführung Problemstellung, Chronologie, Rechtsgrundlage Charakteristika des Gutes Software 2 Media Player Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 3 Work Group Server Markt Strategische Situation von Microsoft Reaktion der EU Kommission 4 Bewertung und Auswirkungen 5 Neueste Entwicklungen
34 3. Work Group Server: Markt Folie 34 Der Markt für Server (-Betriebssysteme) hat zwei Hauptsegmente Enterprise Server sind the high end side. Wichtigste Eigenschaft des Servers: höchste Zuverlässigkeit Work Group Server sind the low end side of the server market. Wichtigste Eigenschaft eines Betriebssystems: hohe Kompatibilität zu Windows.
35 3. Work Group Server: Markt: Segmente Folie 35 Warum sind beide Segmente getrennt? Trade-Off zwischen Zuverlässigkeit und Kompatibilität zu Windows Hohe Zuverlässigkeit = wenig Funktionen Hohe Kompatibilität zu Windows = viele Funktionen aber: mit der technischen Weiterentwicklung in der IT werden komplexe Systeme immer zuverlässiger. Trade-Off verliert an Bedeutung beide Segmente wachsen (wieder) zusammen
36 3. Work Group Server: Markt: Segmente Folie 36
37 3. Work Group Server: Markt: Segmente Folie 37
38 3. Work Group Server: Markt: Positionen im Wettbewerb Folie 38 Microsoft: optimale Kompatibilität hohe Zuverlässigkeit nur eine Frage der Zeit Alle anderen: Kompatibilität nur mit Informationen von Microsoft erreichbar hohe Zuverlässigkeit i.d.r. gegeben Microsoft ist also ein wichtiger Vorleistungsproduzent für die anderen Hersteller von Serverbetriebssystemen.
39 3. Work Group Server: Markt: Positionen von Microsoft Folie 39 Als Vorleistungproduzent und Wettbewerber kann Microsoft die Vorleistung strategisch einsetzen und den Markt monopolisieren. Wenn kein Monopol möglich ist, lohnt es für Microsoft die Vorleistung zu verkaufen. (Die Kosten der Vorleistung Informationen sind im Fixkostenblock des Endprodukts enthalten) Microsoft hat die Vorleistung in der Vergangenheit einem ausgewählten Wettbewerber (Compaq) angeboten und einem anderen (Sun) vorenthalten. Diskriminierung bei Zugang Verstoß gegen Art.82 EGV?
40 3. Work Group Server: Verstoß gegen Art. 82 EGV? Folie 40 Artikel 82 EGV: Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.
41 3. Work Group Server: Essential Facility Doktrin Folie 41 Hier greift die Essential Facility Doktrin. Die Vorleistung Informationen ist auf dem Markt für Work Group Server Betriebssysteme wesentlich! Bedingungen für die Anwendbarkeit ( Bronner Test ) (1) Der Zugang zur Einrichtung oder Information ist unverzichtbar. (2) Die Verweigerung des Zugangs behindert Wettbewerb (3) Es gibt keine objektive Rechtfertigung für die Verweigerung des Zugangs
42 3. Work Group Server: Essential Facility Doktrin: Kriterien erfüllt? Folie 42 (1) Der Zugang zur Einrichtung oder Information ist unverzichtbar. Bei PC Betriebssystemen für Clients ist Windows das dominante Produkt Work Group Server müssen eng mit Clients zusammenarbeiten Kunden von Windows Server gaben an, dass die höhere Kompatibilität zu Windows ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Server Betriebssystems war
43 3. Work Group Server: Essential Facility Doktrin: Kriterien erfüllt? Folie 43 (2) Die Verweigerung des Zugangs verdrängt Wettbewerb Grafik aus is there a Market für Work Group Servers, Van Renen (2004)
44 3. Work Group Server: Essential Facility Doktrin: Kriterien erfüllt? Folie 44 (3) Es gibt keine objektive Rechtfertigung für die Verweigerung des Zugangs Bis zur Erreichung von ca 30% Marktanteil gab Microsoft Schnittstellen-Informationen an Wettbewerber Später, bei höherem Marktanteil nicht mehr Microsoft nutzt teilweise leicht modifizierte Standard Technologie
45 3. Work Group Server: Maßnahmen der EU Folie 45 Microsoft missbraucht die Marktmacht als Anbieter einer essential facility, um im Markt für Betriebssysteme für Work Group Server ein Monopol zu erringen Abhilfemaßnahmen der EU: Microsoft wird zur Bereitstellung von Informationen über die Schnittstellen von Windows für alle Interessierten verpflichtet Diese Informationen müssen vollständig und genau sein und zu angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen bereitgestellt werden
46 3. Work Group Server: Maßnahmen der EU: Probleme Folie 46 Die Angemessenheit des Preises der Vorleistung Information ist schwierig zu bewerten, denn: Die Kosten für Herstellung der Vorleistung sind im Fixkostenblock der Produktion des Betriebssystems enthalten. Keine Grenz- und Durchschnittskosten im herkömmlichen Sinn, daher keine herkömmliche Preisregulierung
47 3. Work Group Server: Maßnahmen der EU: Probleme Folie 47 Die Architektur von Windows / der Kommunikation von Windows PCs und Servern. sehr viele Funktion des Betriebssystems können über die Netzwerkschnittstelle angesprochen werden. Vollständige Kenntnis der Schnittstelle vollständige Kenntnis von Windows Umfang der Schnittstelle riesig
48 3. Work Group Server: Maßnahmen der EU: Probleme Folie 48 Folge: Die EU-Maßnahmen sind theoretisch gut, praktisch aber problematisch, da Es extrem schwierig ist, einen angemessenen Preis für Informationen über Windows zu bestimmen. Umfang und Tiefe der offen zu legenden Informationen schwer festzulegen ist. Mittlerweile sind die Streitigkeiten zwischen der EU und Microsoft allerdings beigelegt. Also alles in Ordnung?
49 3. Work Group Server: Maßnahmen der EU: Probleme Folie 49 Microsoft hat das Rennen vielleicht schon gewonnen: Umsätze am Weltmarkt für Serverbetriebssysteme im 1.Quartal 2006, 2007 und 2008 Unix Linux Windows Server Markt Umsatz Anteil Umsatz Anteil Umsatz Anteil Umsatz 1Q2006-7,1% 33,2% +17,0% 12,2% +5,9% 37,1% -1,9% 1Q ,5% 31,9% +10,0% 12,7% +10,4% 38,8% +4,9% 1Q2008-0,8% 30,6% +8,5% 13,7% +4,2% 39,2% +3,5% Umsatz als Veränderung zum gleiches Quartal des Vorjahres, Anteil als Anteil am Umsatz des Gesamtmarktes im aktuellen Quartal (Quelle: IDC Press Releases, )
50 4. Teil Bewertung & Auswirkungen des Verfahrens
51 4. Schlussfolgerungen: Dauer des Verfahrens Folie 51 Beginn 12/1998
52 4. Schlussfolgerungen: Dauer des Verfahrens Folie 52 Ablehnung der Klage 10/2007
53 4. Schlussfolgerungen: Wirkung der Maßnahmen Folie 53 Die Abhilfemaßnahmen hatten keinen wettbewerbsfördernden Effekt. Die wachsende Dominanz von Windows Server konnte nicht gebremst werden Der kommerzielle Vertrieb von Inhalten erfolgt heute fast ausschließlich im Windows Media Format allerdings keine Dominanz des Windows Media Players bei Streams, die ist aber kein Verdienst der EU.
54 4. Schlussfolgerungen: Wirkung der Maßnahmen Folie 54 Das Verfahren kann negative Effekte auf die Innovativität der Software Branche haben. Eingriff in den Schutz des geistigen Eigentums Innovationsbremse: Erwirtschaftung der Entwicklungskosten durch Imitationen gefährdet Unsicherheit für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung. Sie stehen ständig in der Gefahr, dass sie mit neuen Produkten gegen das Kopplungsverbot verstoßen
55 5. Teil Neueste Entwicklungen
56 4. Schlussfolgerungen: Wirkung der Maßnahmen Folie 56 Am wurden zwei neue Verfahren gegen Microsoft eröffnet. Diese betreffen: Interoperabilität der Office Produkte, des.net Framworks und des neuen Dokumentenformates Office Open XML. Integration des Internet Explorers in das Betriebssystem (analog zum Windows Media Player)
57 4. Schlussfolgerungen: Wirkung der Maßnahmen Folie 57 Am kündigte Microsoft an, sich mit einem umfassenden Strategiewechsel für Partner und Wettbewerber zu öffnen und viele bislang als Betriebsgeheimnisse geschützte Informationen offen zu legen. Microsoft möchte mit Hilfe des angekündigten Strategiewechsels unter anderem auch einen Schlussstrich unter verschiedene Wettbewerbsverfahren ziehen. (heise.de )...trotzdem wurde Microsoft am von der EU Kommission zu einer weiteren Geldbuße von knapp 900 Millionen Euro verurteilt, da Auflagen der EU Kommission bis zum nicht erfüllt wurden.
58 4. Schlussfolgerungen: Wirkung der Maßnahmen Folie 58 Microsoft scheint den angekündigten Kurs jedoch weiter zu verfolgen: Letzte Meldung: Am gab Microsoft Deutschland ein neues, vereinfachtes Programm zum Erwerb von Lizenzen für unabhängige Softwareentwickler bekannt. Kann also ein vorläufiger Schlussstrich unter das Verfahren gezogen werden?..wir werden sehen!
59 Danke für die Aufmerksamkeit Fragen?
Software. Monopole. www.maik-hetmank.de hattingen@maik-hetmank.de. Keine Angst vor Computern! Jeder muss heutzutage mit dem Computer umgehen können
www.maik-hetmank.de hattingen@maik-hetmank.de Software Monopole 1 Maik Hetmank Monopol: Marktform bei der nur ein Anbieter existiert keine Konkurrenz bei der Preisgestaltung muss nur auf die Nachfrager
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