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2 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege Die Gesundheitskasse

3 Übergangsregelungen für Bestandsfälle Überleitung in die Pflegegrade 2 2

4 Übergangsregelungen für Bestandsfälle Die wichtigsten Fakten: Kein bisheriger Leistungsbezieher wird durch die Reform schlechter gestellt Niemand der bereits eine Pflegestufe hat muss einen Antrag stellen, um die neuen Leistungen zu bekommen. Vorabinformation erfolgen sei der Jahresmitte über Medien, wie z.b. Bleib Gesund, Flyer zum PSG II, Fernsehsendungen Individuelle Umstellungsbescheide für jeden Leistungsbezieher Maßgeblich für die Begutachtung ist immer der Zeitpunkt der Antragsstellung alle Anträge die 2016 gestellt werden, werden nach altem Recht bearbeitet 3 3

5 Übergangsregelungen für Bestandsfälle Für ambulante Leistungen Es besteht auf alle unmittelbar vor dem zustehenden regelmäßig wiederkehrenden Leistungen Bestandsschutz Für stationäre Leistungen Durch die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll kein Pflegebedürftiger einen höheren Eigenanteil an den Pflegebedingten Aufwendungen zahlen. 4 4

6 Die Leistungen der Pflegekasse 5

7 Die Leistungen der Pflegekasse 6

8 Leistungen im Pflegegrad 1 im Detail ( 28a neu) Es besteht Anspruch auf: Pflegekurse für Angehörigen oder ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegeberatung Pflegehilfsmittel Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 wird es sich vorrangig um somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige handeln, mit geringen Bedarf an personeller Unterstützung (Teilhilfe bei Selbstversorgung, Verlassen der Wohnung, Haushaltsführung). Bei ambulanter Pflege Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen pauschaler Wohngruppenzuschlag, Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag (kann in diesem Fall auch für Grundpflege verwendet werden) Bei vollstationärer Pflege Zuschuss (125 monatlich) und Vergütungszuschläge nach 43b SGB XI 7 7

9 Pflege im häuslichen Bereich Entlastungsbetrag / Angebote zur Unterstützung im Alltag Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag In Höhe von bis zu 125 monatlich Der Zugriff auf künftige Leistungsansprüche ist vorab nicht möglich Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus zurückliegenden Monaten können aufgebraucht werden ( Sparbuchprinzip ) Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zur Förderung der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltags 8 8

10 Mögliche Leistung Leistung 2016 Leistung 2017 Pflegegeld Stufe II 458,00 EUR Pflegegeld Grad 4 728,00 EUR Leistung EdA* 87,00 EUR Leistung EdA* 0,00 EUR Summe 545,00 EUR Summe 728,00 EUR Mögliche Betreuungsund Entlastungsleistung 208,00 EUR Mögliche Betreuungsund Entlastungsleistung 125,00 EUR Summe 753,00 EUR Summe 853,00 EUR * Einschränkung der Alltagskompetenz 9 9

11 Sonstige Leistungen aus der Pflegeversicherung Soziale Sicherung* für Pflegepersonen * Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad

12 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson Rentenversicherung Rentenbeiträge werden für einen deutlich größeren Personenkreis entrichtet Rentenbeiträge grds. für alle ehrenamtlichen Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2-5 zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen Erwerbstätigkeit nicht mehr als 30 Stunden / Woche Arbeitslosenversicherung Einführung Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung für ehrenamtliche Pflegepersonen, die wegen Pflegetätigkeit ihr Beschäftigungsverhältnis, ab dem , beenden Gesetzliche Unfallversicherung Bei Tätigkeiten und auf Wegen im Rahmen einer ehrenamtlichen Pflege 11 11

13 12

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