Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel für die Förderschule
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- Leonard Rosenberg
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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel für die Förderschule Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen die bisherige Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel für die Förderschule (Sonderschule) durch eine neue Verordnung vom 17. Juli 2008 ersetzt wurde und welches Ziel das Kultusministerium mit dieser neuen Verordnung verfolgt; 2. ob und ggf. in welchem Umfang mit der neuen Verordnung eine Veränderung der Zahl der Wochenstunden der Klassen 1 bis 9 gegenüber der bisher gültigen Verordnung verbunden ist; 3. wann und in welcher Weise die Schulen, die Schulträger sowie die Schulverwaltung über die Einführung der neuen Verordnung informiert wurden; 4. welche Auswirkungen die neue Verordnung auf die Arbeit der Förderschulen hat, z. B. auf die Gestaltung des Stundenplans; 5. wie sie Rückmeldungen von Schulen bewertet, wonach sie die Vorgaben der neuen Verordnung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Lehrerstunden nicht erfüllen können und sie sich deshalb zur Zusammenlegung von Klassen oder zur Aufgabe bisheriger Angebote, z. B. im Ganztagsbereich gezwungen sehen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 6. inwiefern die Zuweisung von Lehrerstunden an Förderschulen mit der Entwicklung der Schülerzahl an Grundschulen zusammenhängt und welche Konsequenzen infolgedessen zurückgehende Schülerzahlen an den Grundschulen für die Lehrerversorgung an Förderschulen haben; 7. ob sie bereit ist, die Lehrerversorgung an Förderschulen zu verbessern, damit diese Schulen ihre bisherigen Angebote erhalten können, Klassenzusammenlegungen vermieden werden und die Unterrichtsversorgung insgesamt verbessert wird Zeller, Bayer, Kaufmann, Dr. Mentrup, Queitsch SPD Begründung Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat das Kultusministerium eine neue Verordnung über die Stundentafel für die Förderschule (Sonderschule) erlassen. Diese sieht die Einführung der Kontingentstundentafel für die Förderschule vor. Aufgrund des knappen zeitlichen Vorlaufs bis zum Beginn des neuen Schuljahres konnten sich die Schulen auf mögliche Veränderungen nicht aus - reichend vorbereiten. Insbesondere sorgen sich die Schulen, dass sie mit den ihnen zur Verfügung gestellten Lehrerressourcen die Vorgaben der neuen Verordnung nicht erfüllen und bestehende Angebote nicht länger aufrechterhalten können. Die Antragsteller sehen hier Klärungsbedarf und erhoffen sich weitergehende Informationen über die Einführung der neuen Verordnung, ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Förderschulen und die Lehrerversorgung an diesen Schulen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 12. November 2008 Nr /9/1 nimmt das Minis terium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. aus welchen Gründen die bisherige Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel für die Förderschule (Sonderschule) durch eine neue Verordnung vom 17. Juli 2008 ersetzt wurde und welches Ziel das Kultusministerium mit dieser neuen Verordnung verfolgt; Mit der Bildungsreform 2004 wurde ein kompetenzorientiertes Bildungsverständnis in Baden-Württemberg grundgelegt. Vor diesem Hintergrund wurde der Bildungsplan für die Förderschulen mit einer vergleichbaren Zielvorgabe 2
3 fortgeschrieben. Nachdem sich der organisatorische Aufbau der Förderschule und die Bezeichnung der Fächer- und Fächerverbünde in Anlehnung an die Struktur der Grund- und Hauptschule verändert haben, war es notwendig, die Kontingentstundentafel dementsprechend anzupassen. Die Förderschulen legen den Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler und den jeweils standortbezogenen Besonderheiten entsprechend in einem schuleigenen Schulcurriculum fest, wie sie die im neuen Bildungsplan dargestellten Erwartungen für die Schulen einlösen und wie die erwarteten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erreicht werden sollen. Somit war es folgerichtig, dass die Stundenkontingente nicht länger je Fach und Stufe festgelegt werden, sondern den Schulen ein erweiterter Gestaltungsspielraum zur Verfügung gestellt wird, der es ermöglicht, über die Fächer hinweg, jeweils für die gesamte Grundstufe und Hauptstufe mit Zustimmung der Schulkonferenz eine eigene Kontingentierung auf die Klassen und Fächer vorzunehmen. Die Schulen können sich dabei beispielsweise an der bisherigen Kontingentstundentafel orientieren. Das Kultusministerium geht davon aus, dass mit diesem erweiterten Gestaltungsrahmen den Erfordernissen der einzelnen Schule besser Rechnung getragen werden kann. 2. ob und ggf. in welchem Umfang mit der neuen Verordnung eine Veränderung der Zahl der Wochenstunden der Klassen 1 bis 9 gegenüber der bisher gültigen Verordnung verbunden ist; Das in der neuen Kontingentstundentafel abgebildete Gesamtkontingent entspricht genau dem der vorherigen Kontingentstundentafel der Förderschulen. Veränderungen in der Darstellung ergaben sich dadurch, dass im neuen Bildungsplan für die Förderschulen sogenannte Bildungsbereiche beschrieben sind, die die bisher ausgewiesenen Stunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen, für die Entwicklungsförderung (Unterstufe), für Freies Arbeiten (Mittelstufe) und die Vorbereitung auf Beruf und Leben (Oberstufe) konsequenterweise zum integralen Bestandteil des Unterrichts machen. 3. wann und in welcher Weise die Schulen, die Schulträger sowie die Schulverwaltung über die Einführung der neuen Verordnung informiert wurden; Die Kontingentstundentafel wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum neuen Bildungsplan den entsprechenden Beratungsgremien des Kultusministeriums, den Kirchen, Verbänden, Seminaren, Hochschulen und Standesorganisationen zur Verfügung gestellt. Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände waren im Rahmen des Anhörungsverfahrens in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Landesschulbeirats eingebunden. Im Rahmen von Schulrätedienstbesprechungen haben die für Sonderschulen zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Regierungspräsidien die Themen Bildungsplan, organisatorischer Aufbau der Förderschule und Kontingentstundentafel erörtert. Nachdem die Kontingentstundentafel im Gesetzblatt für Baden-Württemberg (Nr. 11 vom 1. August 2008) veröffentlicht war, wurde sie im nächst folgenden Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (5. September 2008, 14 bis 15/2008) ebenfalls veröffentlicht und den Schulen zur Verfügung gestellt. Über den Infodienst Schulleitung Ausgabe September 2008 erhielten die Schulen die neue Kontingentstundentafel ebenfalls direkt zur Verfügung gestellt. 4. welche Auswirkungen die neue Verordnung auf die Arbeit der Förderschulen hat, z. B. auf die Gestaltung des Stundenplans; Vor dem Hintergrund der jeweils standortbezogenen Ausgestaltung des Schulcurriculums sowie des zum Teil sehr unterschiedlichen demografischen Aufbaus der einzelnen Schulen, gibt die neue Kontingentstundentafel der 3
4 einzelnen Förderschule mehr Gestaltungsspielräume, um den eigenen Fragen der Schulangebotsgestaltung Rechnung zu tragen. Da das Gesamtkontingent der neuen Kontingentstundentafel der Förderschule sich nicht von dem der bisherigen Kontingentstundentafel unterscheidet und die bisherige Kontingentstundentafel auch als ein mögliches Ausgestaltungsbeispiel dienen kann, stellt sich die Frage der Gestaltung des Stundenplans ähnlich wie bisher. 5. wie sie Rückmeldungen von Schulen bewertet, wonach sie die Vorgaben der neuen Verordnung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Lehrerstunden nicht erfüllen können und sie sich deshalb zur Zusammenlegung von Klassen oder zur Aufgabe bisheriger Angebote, z. B. im Ganztagsbereich gezwungen sehen; 6. inwiefern die Zuweisung von Lehrerstunden an Förderschulen mit der Entwicklung der Schülerzahl an Grundschulen zusammenhängt und welche Konsequenzen infolgedessen zurückgehende Schülerzahlen an den Grundschulen für die Lehrerversorgung an Förderschulen haben; 7. ob sie bereit ist, die Lehrerversorgung an Förderschulen zu verbessern, damit diese Schulen ihre bisherigen Angebote erhalten können, Klassenzusammenlegungen vermieden werden und die Unterrichtsversorgung insgesamt verbessert wird. Eine den Vor-Ort-Voraussetzungen entsprechende Schul- und Unterrichtsorganisation musste schon bisher vor dem Hintergrund der Kontingentstundentafel und des der Schule zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets in Einklang gebracht werden. Nachdem die neue Kontingentstundentafel von der Zahl der Stunden her mit der bisher gültigen Kontingentstundentafel identisch ist, dürften sich für die Schulen keine grundsätzlich neuen Fragestellungen ergeben. Den Förderschulen werden die vom Landtag bewilligten Lehrerressourcen nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation (Organisationserlass) als Budget zugewiesen. Dieses Budget besteht aus der Direktzuweisung an die Förderschulen und den Zuweisungen aus dem Differenzierungskontingent der Schulaufsichtsbehörden. Mit dem Schuljahr 2004/2005 wurde für die Zuweisung der Lehrerressourcen die Bindung an die Zahl der Schüler in den Förderschulen zugunsten jener aufgegeben, die sich an der Zahl aller vollzeitschulpflichtigen Schüler (Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 15 Jahren) orientiert. Auf der Schulebene wird hilfsweise auf die Grundschüler im Förderschulbezirk zurückgegriffen. Eine sich daraus im Einzelfall möglicherweise ergebende geringere Direktzuweisung aufgrund zurückgehender Grundschülerzahlen kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen über die Zuweisungen aus dem Differenzierungskontingent aufgefangen werden. Wesentlich für die Zuweisung des Budgets an die Förderschulen ist die Entwicklung der Bevölkerungszahl im Alterssegment 6 bis unter 15 Jahre. Durch die Orientierung an der Bevölkerung wurde die langfristige Planungssicherheit verbessert es entstehen weniger örtlich bedingte kurzfristige Schwankungen. Das Budget einer Förderschule ist nicht das Ergebnis eines Rechenvorgangs, sondern das Ergebnis der Kommunikation zwischen Schule und Schulaufsicht. Die schulische Bildung, Erziehung und Förderung aller Schüler ist der Landesregierung ein zentrales Anliegen. Deshalb hat sie große Anstrengungen unternommen, die Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen Schritt für Schritt zu verbessern. So wurden in den letzten Jahren bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen zusätzliche Lehrerressourcen zugewiesen. Damit wurde insbesondere dem Anstieg der Schülerzahlen in den besonders ressourcenintensiven 4
5 Sonderschultypen Rechnung getragen. Die Landesregierung weiß sehr wohl, dass damit die angestrebten Verhältnisse noch nicht erreicht sind. Die schrittweise Annäherung im Rahmen der verfügbaren Ressourcen wird aber auch in den nächsten Jahren das Ziel bleiben. In diesem Zusammenhang muss auch gesehen werden, dass sich Baden- Württemberg an hohen Standards orientiert. Im Vergleich zu den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind in Baden-Württemberg die Rahmenbedingungen für Schüler an Sonderschulen besonders günstig. Nach den aktuellen Zahlen der Kultusministerkonferenz hat zum Beispiel Baden- Württemberg im Jahr 2006 bezogen auf die öffentlichen und privaten Sonderschulen die beste Relation Schüler je Lehrer und die höchste Zahl erteilter Unterrichtsstunden je Schüler. Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2005 die Ausgaben für öffentliche Sonderschulen je Schüler in Baden-Württemberg mit deutlich höher als im Bundesdurchschnitt mit je Schüler festgestellt; im Vergleich der alten Flächenländer in Deutschland investiert das Land sogar den höchsten Betrag in die öffentlichen Sonderschulen. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 5
3. Wie waren die Zahlen des vorhergehenden Schuljahres gegenüber denen des Schuljahres 2014/2015 zum Vergleich?
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