Mindest- Urlaubsvergütung Bauhaupt-Gewerbe MUV ab

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1 Mindest- Urlaubsvergütung Bauhaupt-Gewerbe MUV ab Anwender-Dokumentation Stand: Telefon Hotline Personalwesen 04261/ Rechnungswesen 04261/ Branchen-Service 04261/ Mobilität & KDW Service 04261/ Fax 04261/

2 Copyright by PDS Programm + Datenservice GmbH Alle Rechte vorbehalten. Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für BenutzerInnen der PDS-Software. Die in dieser Dokumentation dargestellten Beispiele und Zahlenmaterialien (unter dem Phantasienamen einer nicht existierenden Firma) sind frei gewählt. Eventuelle Ähnlichkeiten mit bestehenden Unternehmen sind rein zufällig. Programmänderungen werden bis zum Erscheinen einer neuen Ausgabe der Online-Dokumentation in den programmbezogenen Abschnitten der einzelnen Release-Anleitungen beschrieben. Änderungen des Textes bleiben vorbehalten. Inhalt ohne Gewähr. Lohn Seite 2 / 14

3 Inhaltsverzeichnis 1.1 Zusatzmodul Baulohn Gewerk Bauhaupt und Zimmerer Tarifliche Änderungen zum Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Stammdaten-Schlüsselungen... 4 Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten... 4 Personal-Stammdaten, Auswahl Persönliche Lohnarten... 5 Lohnarten-Stammdaten, neues Feld MINDESTURLAUBSVERGÜTUNG... 6 Lohnarten-Stammdaten, neue Kurzaufnahme... 6 Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnarten... 6 Urlaubkassen-Stammdaten, Auswahl Saison-KUG... 6 Vorträge für die Mindesturlaubsansprüche S-KUG... 7 Anwahl einer Korrekturabrechnung... 8 Lohn-/Gehaltsabrechnung Ausfallstunden Krank... 8 Lohn-/Gehaltsabrechnung Ausfallstunden S-KUG (Dez. bis Jan.)... 8 Lohn-/Gehaltsabrechnung Reihenfolge Urlaubsabbuchung... 9 Lohn-/Gehaltsabrechnung Darstellung auf der Abrechnung... 9 Auswertung Urlaubsübersicht... 9 Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung Kurzanleitung - Änderungen zum Beipiel für die Hinterlegung der statistischen Lohnarten um die Mindesturlaubsvergütung manuell zu berechnen mit dem Durchschnittsstundenlohn oder dem tatsächlichen Stundenlohn:11 Lohn Seite 3 / 14

4 1.1 Zusatzmodul Baulohn Gewerk Bauhaupt und Zimmerer Tarifliche Änderungen zum Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben mit Wirkung ab die Urlaubsvergütung für gewerbliche Arbeitnehmer (nicht Azubis im Auslernjahr und Jugendliche) bei Arbeitsausfällen ohne Lohnanspruch neu geregelt und die Tarifverträge entsprechend geändert. Hintergrund dieser Änderungen ist die neuere Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofes. Deshalb wurde 8 Nr. 5 BRTV geändert. dass eine Mindesturlaubsvergütung für bestimmte Arbeitsausfälle ohne Lohnanspruch in folgenden Fällen besteht: Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit (ohne Entgeltfortzahlung). Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März mit Bezug von Saison- Kurzarbeitergeld ab der 91. Ausfallstunde. Berechnung der Mindesturlaubsvergütung Die Mindesturlaubsvergütung beträgt für jede Ausfallstunde 14,25 % des zuletzt gemeldeten Bruttolohns für jede lohnzahlungspflichtige Stunde. Bitte entnehmen Sie die Details den Informationen der SOKA-Bau. Nachfolgend erfolgt zuerst eine ausführliche Beschreibung der vorgenommenen Programmänderungen. Anschließend wird eine Kurzanleitung gegeben, wie nach Einspielung dieses Releases vorzugehen ist Stammdaten-Schlüsselungen Nachfolgend werden alle relevanten Schlüsselungen beschrieben: Personal-Stammdaten, Auswahl Fehlzeiten Durch die Fehlzeiten 2 = Krankengeld 3 = Pflege erkranktes Kind mit Entgeltersatzleistung (kein MUV) 5= Krankentagegeld für privat Krankenversicherte 7 = Arbeitsunfähig Geringfügige/Kurzfristige nach EFZ 21= Übergangsgeld 22=Verletztengeld Lohn Seite 4 / 14

5 24 = Einstellung Krankengeld (volle Erwerbsminderungsrente) 26 = Aussteuerung 31 = Ende Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld werden die Zeiten ermittelt, für die Mindesturlaubsvergütung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gebildet wird. Die Stunden werden mit Hilfe der Arbeitszeit-Tabelle des Mitarbeiters ermittelt. Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monat, in dem die Fehlzeit begonnen hat. Personal-Stammdaten, Auswahl Persönliche Lohnarten Ausfallstunden Krankengeld: Wenn der Stundenlohn, der sich in dem Monat ergibt, in dem die Fehlzeit beginnt, nicht korrekt ist, kann hier die Lohnart mit Stundensatz und Terminierung hinterlegt werden, die in den Urlaubskassen-Stammdaten, Auswahl Saison-KUG, Feld LOHNART STUNDENLOHN KRANK geschüsselt ist. Ausfallstunden S-KUG: Für die Ausfallstunden im Zeitraum Saison-KUG gilt für alle Monate von Dezember bis März als Berechnungsbasis der errechnete Wert aus Lohn November. Nur wenn keine Lohndaten aus November vorliegen, ist ein Vormonat zu verwenden. Wenn der Wert, der sich lt. Programmberechnung ergibt, nicht korrekt ist, kann hier die Lohnart mit Stundensatz und Terminierung hinterlegt werden, die in den Urlaubskassen- Stammdaten, Auswahl Saison-KUG, Feld LOHNART STUNDENLOHN S-KUG geschüsselt ist. Achtung! Diese Schlüsselung hat Vorrang zu den vom Programm ermittelten Werten! Achten Sie auf die Gültigkeit! Lohn Seite 5 / 14

6 Lohnarten-Stammdaten, neues Feld MINDESTURLAUBSVERGÜTUNG Da nicht alle ZVK-pflichtigen Lohnarten bei der Ermittlung der Mindesturlaubsvergütung herangezogen werden dürfen, muss pro Lohnart geschüsselt werden, ob sie berücksichtigt werden soll. Nicht berücksichtigt werden dürfen z.b. Abfindungen, sonstige verdeckte Vergütungen", Geburtsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien), Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt, Jubiläumszuwendungen. Lohnarten-Stammdaten, neue Kurzaufnahme Für die schnelle Schlüsselung Ihrer Lohnarten wurde im Programm Lohnarten- Stammdaten, Auswahl Kurzaufnahmen eine neue Kurzaufnahme Mindesturlaubsvergütung aufgenommen. Lohnarten-Stammdaten, neue Lohnarten Falls der Ausgleichslohn nicht aufgrund der vorgegebenen Monatswerte ermittelt werden kann, können Sie 2 neue, statistische Lohnarten aufnehmen, die Sie sowohl in den Urlaubskassen-Stammdaten als auch in den Persönlichen Lohnarten des Mitarbeiters hinterlegen. Wichtig ist die Schlüsselung Statistik-Lohnart damit sie nicht abrechnungsrelevant sind. Urlaubkassen-Stammdaten, Auswahl Saison-KUG Hier wurden 2 neue Felder aufgenommen, die die Berechnung des Mindestlohn aufgrund einer persönlichen Lohnart des Mitarbeiters ermöglicht: Lohn Seite 6 / 14

7 Die hier hinterlegten Lohnarten werden mit dem Stundensatz des Arbeitnehmers in seinen persönlichen Lohnarten mit genauer Terminierung hinterlegt. Achtung! Achten Sie auf die Gültigkeit! Änderungen in der Urlaubkasse müssen für Gültig ab vorgenommen werden! Vorträge für die Mindesturlaubsansprüche S-KUG Personal-Stammdaten, Auswahl Vor-AG-Daten Für Arbeitnehmer, die in der Zeit vom bis eines Jahres neu eintreten, müssen die Vorarbeitgeberdaten in den Personal-Stammdaten hinterlegt werden: S-KUG-Stunden (12.XXXX) Mindesturlaubsvergütung aus S-KUG (12.XXXX) S-KUG-Stunden (1.XXXX - 3.XXXX), Mindesturlaubsvergütung aus S-KUG (1.XXXX - 3.XXXX). Ein Vortrag dieser Werte in den normalen Urlaubskassendaten ist nicht möglich, weil die Urlaubsvergütung aus S-KUG dem Arbeitnehmer erst ab April zur Verfügung steht. Sie darf also auch erst ab Abrechnung April auf der Abrechnung ausgewiesen werden. Die Werte, die in den Urlaubskassenwerten vorgetragen werden fließen sofort in die Urlaubsgeldberechnung und in die Lohn-/Gehaltsabrechnung ein. Da dies bei den anderen Gewerken der Fall sein muss, wurde für das Bauhaupt- und Zimmerergewerbe dieser Weg gewählt. Für Arbeitnehmer, die nach dem eintreten, muss die Mindesturlaubsvergütung auf S-KUG in den Urlaubskassenwerten (Bereich Stammdaten, Baulohn ) im Feld ZUGANG S-KUG in einer Summe hinterlegt werden. Lohn Seite 7 / 14

8 Anwahl einer Korrekturabrechnung Da diese neuen Regelungen schon ab Januar 2013 berücksichtigt werden müssen, ist eine rückwirkende Korrekturabrechnung vorzunehmen. Um diese Korrekturabrechnung für alle aktuell beschäftigten Mitarbeiter durchzuführen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Anwahl des Programms Korrekturabrechnung automatisch (Bereich Erfassung/Abschlag ) 2. Auswahl des Punktes Aufnahme/Änderung. 3. Im Feld KORREKTUR AB MONAT hinterlegen Sie , in den Feldern VON PE- NR und BIS PE-NR lösen Sie die Funktionen [von Vorne] und [bis Ende] aus. Mitarbeiter, die nicht mehr bei Ihnen beschäftigt sind, werden automatisch ausgelassen Bei der nächsten Lohn-/Gehaltsabrechnung werden die Korrekturabrechnungen automatisch gedruckt. Achtung! Bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer müssen auch korrigiert werden! Diese müssen über die normale Korrekturabrechnungs-Erfassung angewählt werden! Da in der Korrekturabrechnung nichts ersichtlich ist, was sich geändert hat (die Mindesturlaubsvergütung aus S-KUG darf erst auf der Abrechnung April angedruckt werden) werden die Werte unter Hinweise gedruckt. Lohn-/Gehaltsabrechnung Ausfallstunden Krank Durch die zuvor beschriebenen Fehlzeiten werden die Zeiten ermittelt, für die Mindesturlaubsvergütung bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit gebildet werden muss. Die Stunden werden mit Hilfe der Arbeitszeit-Tabelle des Mitarbeiters ermittelt. Ist keine Arbeitszeit-Tabelle vorhanden, erfolgt keine Berechnung aber eine Hinweisnotiz bei der Lohnabrechnung und der Mitarbeiter wird beim Datenträgeraustausch SOKA-BAU auf dem Fehlerprotokoll aufgeführt. Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monat, in dem die Fehlzeit begonnen hat oder aus der in den Persönlichen Lohnarten hinterlegten LOHNART STUNDENLOHN KRANK. Lohn-/Gehaltsabrechnung Ausfallstunden S-KUG (Dez. bis Jan.) Ab der 91. Stunde, die mit den Lohnarten 9160 bis 9162 erfasst wurde, wird für jede Stunde die Mindesturlaubsvergütung für SKUG gebildet. Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monat November (in Ausnahmefällen aus Vormonaten) oder aus der in den Persönlichen Lohnarten hinterlegten LOHNART STUNDENLOHN S-KUG. Achtung! Für die S-KUG-Zeit bis wird die 90-Stunden-Grenze erst ab berücksichtigt. Die S-KUG-Stunden aus Dezember 2012 bleiben Lohn Seite 8 / 14

9 unberücksichtigt! Lohn-/Gehaltsabrechnung Reihenfolge Urlaubsabbuchung Reihenfolge für den Abbau beziehungsweise für die Einstellungen zum Übertrag am Jahresende (mit den Tarifvertragsparteien abgestimmt): Urlaubsanspruch Vor- Vorjahr Anspruch Vorjahr aus Bruttolohn Anspruch Vorjahr aus Saison-KUG Anspruch Vorjahr aus Krankengeld Anspruch Kalenderjahr aus Bruttolohn Anspruch Kalenderjahr aus Saison-KUG Anspruch Kalenderjahr aus Krankengeld. Die Ansprüche aus Bruttolohn und Saison-KUG haben die gleichen Verfallfristen. Diese sind im Resturlaubsanspruch (Vorjahr) zusammenzufassen. Lohn-/Gehaltsabrechnung Darstellung auf der Abrechnung Die Darstellung der Urlaubswerte auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung wurde den neuen Anforderungen angepasst. Auswertung Urlaubsübersicht In der Auswertung 'Urlaubsübersicht' werden die S-KUG-Std. und der Betrag daraus ausgewiesen. Achtung! Der Betrag aus den S-KUG Stunden wird erst ab der Auswertung April gedruckt weil dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung aus S-KUG erst ab April zur Verfügung steht. Neue Auswertung Mindesturlaubsvergütung Zur Kontrolle der ermittelten Mindesturlaubsansprüche wurde eine separate Auswertung Mindesturlaubsvergütung im Bereich Zusatzauswertungen Baulohn, Urlaubs- Auswertungen aufgenommen. In dieser Auswertung ist ersichtlich, welches ZVK-Brutto aus welchem Abrechnungsmonat herangezogen wurde. Das ZVK-Brutto wird aufgeteilt pro Lohnart (alle, die auf Zurechnung Mindesturlaubsvergütung geschlüsselt sind) gedruckt. Beim Wert 'bezahlte Stunden' handelt es sich um die Stunden, die der Urlaubskasse gemeldet wurden, abzüglich der bezahlten TU-Stunden. Lohn Seite 9 / 14

10 1.1.3 Kurzanleitung - Änderungen zum So gehen Sie vor, um die Mindesturlaubsvergütungen korrekt zu ermitteln: 1. Prüfung der Lohnarten-Schlüsselung in der Loharten-Stammdaten im Feld MINDESTURLAUBSVERGÜTUNG. Hinweis Dies ist über eine neue Kurzaufnahme möglich. 2. Durchführung einer Korrekturabrechnung für alle gewerblichen Mitarbeiter 3. Durchführung der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung 4. Prüfung der Auswertung Mindesturlaubsvergütung 5. Sind die Werte nicht korrekt, müssen die Lohnarten-Schlüsselungen erneut überprüft werden. Hinweis Es ist ebenfalls möglich, neue statistische Lohnarten aufzunehmen. Diese müssen in den Urlaubskasse-Stammdaten, Auswahl Saison-KUG und in den Persönlichen Lohnarten des Mitarbeiters mit Stundensatz hinterlegt werden. 6. Erneute Abrechnung mit Kontrolle der Werte 7. Wenn die Werte korrekt sind, kann die Daten-Erstellung (Zusatzauswertungen Baulohn, Datenübermittlung Urlaubskasse ) angewählt werden. 8. Kontrolle und Übermittlung der Daten. Lohn Seite 10 / 14

11 Beipiel für die Hinterlegung der statistischen Lohnarten um die Mindesturlaubsvergütung manuell zu berechnen mit dem Durchschnittsstundenlohn oder dem tatsächlichen Stundenlohn: 3 Lohn Seite 11 / 14

12 Diese beiden Lohnarten hinterlegen unter: Lohn Seite 12 / 14

13 Lohn Seite 13 / 14

14 und Personal-Stamm Lohn Seite 14 / 14

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