Pendlerpauschale gekippt!

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1 Willkommen zum Haufe Online-Seminar Pendlerpauschale gekippt! Ihr Referent: Prof. Gerhard Geckle Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Klageführer des Musterverfahrens der Haufe Mediengruppe, Freiburg

2 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 2

3 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 3

4 Bisherige Regelung Regelung der Pendlerpauschale ab 2007 (vor Urteilsverkündung) Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betriebsstätte waren nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte galt das Werkstorprinzip. Ausnahmen: Fernpendler: Ab 21. Entfernungskilometer 0,30 EUR/km wie Werbungskosten/Betriebsausgaben. Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung: Pauschale wird unverändert ab dem 1. Kilometer angesetzt. Sonderregelung für behinderte Menschen gilt weiter (Abzugsmöglichkeit der tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtwegstrecke). Pendlerpauschale Seite 4

5 Entscheidung des BVerfG Pendlerpauschale Seite 5

6 Entscheidung des BVerfG 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG in der seit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19. Juli 2006 geltenden Fassung ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist 9 Abs. 2 Satz 2 EStG im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung ( 165 AO) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf erhöhte Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer entfällt. Pendlerpauschale Seite 6

7 Neue Regelung Regelung der Pendlerpauschale ab 2007 (nach Urteilsverkündung) Werbungskosten/Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können ab dem ersten Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Hinweis: Es ist derzeit umstritten, ob insgesamt eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale erfolgen muss. Dies würde ermöglichen, auch Aufwendungen z.b. für Verkehrsunfälle, öffentliche Verkehrsmittel usw. geltend zu machen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung bleibt abzuwarten. Pendlerpauschale Seite 7

8 BMF: Erste Reaktion Pendlerpauschale Seite 8

9 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 9

10 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Steuerbescheid 2007 Mit Vorläufigkeitsvermerk Finanzämter werden von Amts wegen zu veranlassende Rückzahlungen für das Jahr 2007 in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Wurden bisher keine Angaben zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht: Antrag auf Änderung. Ohne Vorläufigkeitsvermerk Gegenstand eines Rechtsbehelfs/einer Klage: Erledigung durch Berücksichtigung der Fahrtkosten ohne Kürzung. Soweit auch wegen anderer Vorgänge Rechtsbehelf ergänzend gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde: Änderungsbescheid beantragen. Pendlerpauschale Seite 10

11 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Pendlerpauschale Seite 11

12 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Aussetzung der Vollziehung Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren: Keine Änderung des Ausgangsbescheids. Verfahren abgeschlossen. Keine Gefahr von drohenden Aussetzungszinsen. Pendlerpauschale Seite 12

13 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Fahrtkostenzuschüsse Definition: Freiwillige Leistung des Arbeitgebers zu Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Sachleistungen des Arbeitgebers, z. B. die kostenlose oder verbilligte Überlassung von Benzin. Grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Lohnsteuerpflicht gilt auch für Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder bis zum auch für Fahrten zu einer bis zu 30 km von der Wohnung entfernten Einsatzstelle mit einem Kraftfahrzeug oder mit einem Taxi. Ab : 30-km-Regelung gestrichen. Pendlerpauschale Seite 13

14 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Fahrtkostenzuschüsse für Arbeitnehmer Seit 2007 war der Teilbetrag für die ersten 20 km dem Grunde nach steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur die weiteren Fahrstrecken über 20 km hinaus konnten vom Arbeitgeber mit 15 % pauschal besteuert werden und waren damit sozialversicherungsfrei. Betriebsausgaben für Selbstständige Bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern ist noch umstritten, ob die Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte bzw. Kanzlei als vollumfängliche Betriebsausgaben bei einer Kfz-Nutzung im Betriebsvermögen berücksichtigt werden müssen. Praxis-Hinweis! Es ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Gewinnermittlung und eine Berichtigung der ESt-Erklärung 2007 erforderlich ist. Pendlerpauschale Seite 14

15 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Firmenwagen Bei privater Nutzung als Arbeitnehmer gilt weiterhin die Versteuerung des Nutzungswerts mit monatlich 0,03 % des Listenpreises. Für die künftigen Gehaltsabrechnungen kann die Pauschalierungsmöglichkeit mit 15 % für die ersten 20 km genutzt werden. Korrektur der Gehaltsabrechnung 2008 dürfte möglich sein, soweit sich der Arbeitgeber für eine Pauschalversteuerung des privaten Nutzungsanteils bereit erklärt hat. Pendlerpauschale Seite 15

16 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Verkehrsunfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Ab 2007: Nachgewiesener Aufwand als Werbungskosten geltend machen. Wenn Werbungskostenabzug dafür versagt wird: Einspruch einlegen! Hinweis! Es wird in den Finanzministerien heftig diskutiert, ob hier der Werbungskostenabzug möglich sein soll. Ein Anwendungsschreiben wird voraussichtlich vorbereitet. Pendlerpauschale Seite 16

17 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Kinder in Berufsausbildung Überprüfung der Einkommensgrenze von EUR bei Kindern in Berufsausbildung. Grund: Fahrten zur Ausbildungsstätte sind vom ersten Kilometer an als Werbungskosten zu berücksichtigen. Pendlerpauschale Seite 17

18 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Steuerveranlagung/-erklärung 2008/2009 Anlage N: Volle Berücksichtigung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Entfernungskilometer als Werbungskosten. Anlage N Pendlerpauschale Seite 18

19 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Lohnsteuerkarte 2009 Über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag kann beim Finanzamt ein Steuerfreibetrag ab dem ersten Entfernungskilometer beantragt werden. Lohnsteuerermäßigungsantrag Pendlerpauschale Seite 19

20 Steuerliche Auswirkungen/Maßnahmen Sparzulage und Wohnungsbauprämie Es können sich Ansprüche ergeben, wenn sich nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale der Werbungskostenabzug erhöht. Pendlerpauschale Seite 20

21 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 21

22 Berechnungs-Tool von Haufe Kostenloses Berechnungstool von Haufe. Download steht hier zur Verfügung: Berechnung im Hinblick auf bereits ergangene Einkommensteuerbescheide Geprüft wird, ob eine Rückzahlung zu erwarten ist und wie hoch diese in etwa sein wird. Pendlerpauschale Seite 22

23 Berechnungs-Tool: Beispiel 1 (ledig) Pendlerpauschale Seite 23

24 Berechnungs-Tool: Beispiel 2 (Familie) Pendlerpauschale Seite 24

25 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 25

26 Hinweise zur Sozialversicherung Rückwirkende Korrekturen für 2008 sind bei der Lohnsteuer möglich. Durch nachträgliche Pauschalbesteuerung: Rückerstattung (Verrechnung) von SV-Beiträgen möglich! 22 km Pendlerpauschale Seite 26

27 BMF zur Pauschalbesteuerung Pendlerpauschale Seite 27

28 Reaktion der Spitzenorganisation der SV Pendlerpauschale Seite 28

29 Hinweise zur Sozialversicherung Achtung bei SV-Korrektur: Versicherungspflichtfalle beachten! Beispiel: Sie pauschalieren für 2008 nachträglich eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von Jetzt sinkt das Arbeitsentgelt um die nachträglich gewährte SV-freie Fahrtkostenerstattung Wie war es in den Vorjahren? Prognose Versicherungspflicht Pendlerpauschale Seite 29

30 Agenda I. Eckpunkte Pendlerpauschale - Bisherige Regelungen - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neue Regelungen II. Steuerliche Auswirkungen und Maßnahmen - Steuerbescheid Aussetzung der Vollziehung - Fahrtkostenzuschüsse - Firmenwagen - Verkehrsunfall - Kinder in Berufsausbildung - Steuerveranlagung/-erklärung 2008/ Lohnsteuerkarte Sparzulage und Wohnungsbauprämie III. IV. Haufe Berechnungs-Tool Hinweise zur Sozialversicherung V. Hinweise zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen Pendlerpauschale Seite 30

31 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 1: Entfernung Wohnung Arbeitsstätte über 20 km Sachverhalt: Ein Malermeister, St.-Kl. I/0/rk., erhält ein monatliches Entgelt von Euro. Er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte beträgt 23 km. Der Arbeitgeber ersetzt ihm ein Fahrgeld in Höhe von 103,50 Euro pro Monat (23 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage). Lösung: Nach bisherigem Recht konnte das Fahrgeld lediglich für 3 km (13,50 Euro) pauschal versteuert werden. Das Fahrgeld für die ersten 20 km (90 Euro) war in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nach dem Urteil vom kann nun wieder das komplette Fahrgeld pauschal versteuert werden. Pendlerpauschale Seite 31

32 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 1: Entfernung Wohnung Arbeitsstätte über 20 km Abrechnung Dezember 2008: bisheriges Recht Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 3.500,00 EUR 90,00 EUR 746,00 EUR 41,03 EUR 59,68 EUR 283,61 EUR 43,98 EUR 357,21 EUR 59,24 EUR 1.999,25 EUR 13,50 EUR 2.012,75 EUR Abrechnung Dezember 2008: neues Recht Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 3.500,00 EUR 0,00 EUR 714,66 EUR 39,30 EUR 57,17 EUR 276,50 EUR 42,88 EUR 348,25 EUR 57,75 EUR 1.963,49 EUR 103,50 EUR 2.066,99 EUR Pendlerpauschale Seite 32

33 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 2: Entfernung Wohnung Arbeitsstätte unter 20 km Sachverhalt: Ein Bürokaufmann St.-Kl. I/0,5/rk., wohnt 12 km von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt. Sein monatliches Entgelt setzt sich aus Euro Gehalt und 54 Euro Fahrgeld ( 12 km x 0,30 Euro x 15 Arbeitstage) zusammen. Er ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Lösung: Nach bisherigem Recht konnte das Fahrgeld aufgrund der kurzen Entfernung nicht pauschal versteuert werden. Das Fahrgeld war in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Nach dem Urteil vom kann nun wieder das Fahrgeld ab dem 1. Entfernungskilometer pauschal versteuert werden. Pendlerpauschale Seite 33

34 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 2: Entfernung Wohnung Arbeitsstätte unter 20 km Abrechnung Dezember 2008: bisheriges Recht Abrechnung Dezember 2008: neues Recht Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 2.800,00 EUR 54,00 EUR 228,00 EUR 0,00 EUR 9,09 EUR 225,47 EUR 34,97 EUR 283,97 EUR 47,09 EUR 2.025,41EUR 0,00 EUR 2.025,41EUR Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 2.800,00 EUR 0,00 EUR 212,66 EUR 0,00 EUR 8,02 EUR 221,20 EUR 34,30 EUR 278,60 EUR 46,20 EUR 1.999,02 EUR 54,00 EUR 2.053,02 EUR Pendlerpauschale Seite 34

35 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 3: Regio-Karte über 44 Euro Sachverhalt: In einer Firma erhält jeder Mitarbeiter, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte fährt, eine Regio-Karte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Diese kostet 60 Euro monatlich. Eine Mitarbeiterin wohnt 3 km von ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt. Das Brutto-Gehalt beträgt Euro. Auf der Lohnsteuerkarte ist die Steuerklasse V/konfessionslos eingetragen. Sie ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Pendlerpauschale Seite 35

36 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 3: Regio-Karte über 44 Euro Lösung: Da die 44-Euro-Greunze überschritten ist, unterliegt der Wert der Regio-Karte in voller Höhe der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Nach dem Urteil vom kann das Fahrgeld jedoch für die 3 km mit je 0,30 Euro pauschal versteuert werden. Daraus ergibt sich ein pauschal zu versteuernder Betrag in Höhe vom 13,50. Pendlerpauschale Seite 36

37 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 3: Regio-Karte über 44 Euro Abrechnung Dezember 2008: bisheriges Recht Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 2.500,00 EUR 60,00 EUR 783,66 EUR 43,10 EUR 0,00 EUR 202,24 EUR 31,36 EUR 254,72 EUR 42,24 EUR 1.202,68 EUR 0,00 EUR 1.202,68 EUR Abrechnung Dezember 2008: neues Recht Brutto gesamt Steuerpfl. Fahrgeld Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer KV PV RV AV Nettoverdienst Fahrgeld pschl. verst. Auszahlung 2.800,00 EUR 46,50 EUR 778,00 EUR 42,79 EUR 0,00 EUR 201,18 EUR 31,20 EUR 253,38 EUR 42,02 EUR 1.197,93 EUR 13,50 EUR 1.211,43 EUR Pendlerpauschale Seite 37

38 Hinweise zu Lohn-/Gehaltsabrechnung Beispiel 4: Regio-Karte unter 44 Euro Sachverhalt: Die Regio-Karte, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt, kostet monatlich 40 Euro. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte fährt. Lösung: Da der Wert der Regio-Karte unter der 44-Euro-Grenze liegt, bleibt dieser Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die sonstigen Sachbezüge, die der Mitarbeiter enthält nicht mehr als 4 Euro pro Monat betragen. Ferner muss der Arbeitgeber die Regio-Karte selbst besorgen und dem Mitarbeiter monatlich aushändigen. Pendlerpauschale Seite 38

39 Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen wie Praxistipps Interviews mit dem Prozessbevollmächtigten und Verfahrensbeteiligten FAQs News, Arbeitshilfen, Musterschreiben und das Haufe Berechnungs-Tool für die Pendlerpauschale 2007 finden Sie auf unseren Themenportalen Pendlerpauschale Seite 39

40 Pendlerpauschale Seite 40

41 Pendlerpauschale Seite 41

42 Pendlerpauschale Seite 42

43 Vielen Dank. Besuchen Sie uns im Internet: Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung:

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