Innere Ordnungen. und Regelungen der Deutschen Schule Izmir. (Stand 08/2016)

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1 Innere Ordnungen und Regelungen der Deutschen Schule Izmir (Stand 08/2016) Teil A Schulordnung S. 2 Teil B Stundentafeln S. 12 Teil C Versetzungsordnung S. 15 Teil D Zeugnisordnung S. 21 Teil E Grundsätze der Leistungsbewertung im GIB S.31 Teil F Hausordnung Kindergarten S. 44 Teil G Hausordnung Grundschule S. 46 Teil H Hausordnung Sekundarstufe S. 48 Teil I Konferenzordnung S. 50 Teil J SV-Ordnung S. 56 Teil K Elternbeiratsordnung S. 60 Teil L Satzung des Personalbeirats S. 65 Teil M Bibliotheksordnung S. 69 Teil N Inklusionskonzept S. 75 Teil O Klassenfahrtskonzept S. 102 Teil P Personalentwicklungsgespräche S. 104 Teil Q Richtlinien für die Aufnahme von Schülern S. 115 Teil R Personalentwicklung und -beurteilung S. 122 Teil S Sprachrichtlinien S. 123 Teil T Grundsätze zur akademischen Ehrlichkeit S. 128 (zusammengestellt von OStR D. Philippi) 1

2 Teil A: Schulordnung Die Schulordnung der DS Izmir wurde auf der Grundlage der Richtlinien für eine Schulordnung für deutsche Schulen im Ausland erstellt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). 1. ALLGEMEINES 1.1 Auftrag und Bildungsziel der Schule Die Schule vermittelt dem Schüler* die deutsche Sprache, deutsche Bildungsinhalte und ein wirklichkeitsgerechtes Deutschlandbild in seinen mannigfaltigen Aspekten ebenso wie die Sprache und Kultur des Sitzlandes. Sie befähigt ihn so zur Begegnung mit anderen Völkern und Kulturen und erzieht ihn zu Weltoffenheit, internationaler Verständigung und zu einer Gesinnung des Friedens. Die Schule soll dem Schüler ermöglichen, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen. Sie hat deshalb die Aufgabe, ihm Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, ihn zu selbständigem Urteil zu führen und seine persönliche Entfaltung und soziale Entwicklung zu fördern. Sie soll ihn zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor dem Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen und religiöser Werte, zu Toleranz und zur Achtung vor der Überzeugung anderer erziehen. Die Vermittlung von Lerninhalten und erzieherischen Werten entspricht dem Bildungsziel der Schule. Lernziele und Unterrichtsorganisation richten sich nach den von der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Regelungen. * Sämtliche Personenbezeichnungen in der Schulordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen. 1.2 Zweck der Schulordnung Die Schule kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn Schulträger, Schulleiter, Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte (im folgenden Eltern genannt) vertrauensvoll zusammenwirken. Die Bestimmungen der Schulordnung sollen diesem Zusammenwirken dienen. 1.3 Weitere Ordnungen Jede Schule erstellt weitere Ordnungen (z.b. Hausordnung, Ordnung für die Schülermitwirkung, Ordnung für die Elternmitwirkung). 2. STELLUNG DES SCHÜLERS IN DER SCHULE Für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule ist es wesentlich, dass der Schüler die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Unterricht und Schulleben erhält, dass er hierzu bereit ist und dass er im Sinne des Auftrags der Schule befähigt wird, seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen. 2.1 Rechte des Schülers Durch seine Teilnahme am Unterricht und seine Mitwirkung an der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens trägt der Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten und seinem Alter dazu bei, das für ihn geschaffene Recht auf Bildung zu verwirklichen. Er hat insbesondere das Recht, über ihn betreffende Angelegenheiten informiert zu werden; 2

3 über seinen Leistungsstand unterrichtet und in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden; sich bei Beeinträchtigung seiner Rechte zu beschweren; vor Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gehört zu werden; 2.2 Pflichten des Schülers Das Bildungsziel zu erreichen und die schulischen Aufgaben zu erfüllen, ist nur möglich, wenn der Schüler am Unterricht und an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnimmt. Der Schüler ist verpflichtet, im Rahmen des Unterrichts und im Interesse des Schullebens den erforderlichen Hinweisen und Anordnungen seines Schulleiters, seiner Lehrer und anderer dazu berechtigter Personen nachzukommen. Auf diese Weise trägt er dazu bei, die für die Erfüllung des Schulzieles und für das Zusammenleben in jeder Schule erforderliche Ordnung zu schaffen und aufrecht zu erhalten. 2.3 Schülermitwirkung Mit dem Erziehungsauftrag der Schule ist die Aufgabe verbunden, den Schüler zur Mitverantwortung, besonders zur altersgemäßen Mitgestaltung des Unterrichts zu befähigen und seine Mitwirkung am Leben der Schule zu fördern. Die Schule schafft hierfür die Voraussetzung. Sie entwickelt Formen der Schülermitwirkung für alle Altersstufen. Durch Mitarbeit in besonderen Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften können die Schüler an Tätigkeiten teilhaben, die für sie selbst und die Schule von Bedeutung sind und die über den engeren Rahmen der Schule hinaus wirken (z.b. soziale Hilfstätigkeiten). Die Herausgabe einer Schülerzeitung erfolgt im Einvernehmen zwischen Schülern und Schulleitung. 3. ELTERN UND SCHULE 3.1 Zusammenwirken von Eltern und Schule Bildung und Erziehung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Dazu gehört vor allem, dass Eltern und Schule in enger Verbindung zueinander stehen und sich so rechtzeitig verständigen, dass nach Möglichkeit Schwierigkeiten vermieden werden, die die schulische Entwicklung des Schülers zu beeinträchtigen drohen. Die Schule berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie gewährt Einsicht in Richtlinien und Vorschriften, richtet Sprechstunden ein und sieht Elternabende und Elternversammlungen vor. Die Eltern unterstützen die Schule bei ihrem Erziehungsauftrag. Sie arbeiten deshalb mit Lehrern und Schulleiter zusammen und unterrichten sich über das Verhalten und den Leistungsstand ihres Kindes. Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind seine Pflicht zum Besuch der Schule erfüllt, für den Unterricht zweckmäßig ausgestattet wird und Schuleigentum pfleglich behandelt. Die Eltern verpflichten sich, Schulgeld und sonstige Gebühren, die vom Schulträger festgelegt werden, pünktlich zu entrichten. Anträge auf Schulgelderlass oder -ermäßigung reichen die Eltern unter Darlegung der Verhältnisse bei dem Schulleiter ein; dieser legt sie dem Schulträger zur Entscheidung vor. 3.2 Elternmitwirkung Im Fall vereinsrechtlich geregelter Trägerschaft sind die Eltern aufgerufen, dem Verein beizutreten und am Vereinsleben teilzunehmen. Sie erhalten so die Möglichkeit, an Entscheidungen des Schulträgers mitzuwirken. Das Nähere bestimmt die Satzung des Vereins. Neben der Mitarbeit im Schulverein wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, sich an der praktischen Schularbeit in angemessener Weise zu beteiligen. Dazu dient vor allem die Einrichtung von Klassenelternbeiräten und einem Schulelternbeirat. 3

4 4. AUFNAHME UND ABMELDUNG VON SCHÜLERN 4.1 Anmeldung Die Anmeldung der Schüler erfolgt durch die Eltern oder einen Vertreter. Die von der Schule geforderten Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. 4.2 Aufnahme und Abmeldung 4.3 Entlassung Über die Aufnahme und die Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet der Schulleiter, falls eine Überprüfung notwendig ist, im Einvernehmen mit einem aus Lehrern der Schule gebildeten Ausschuss. Bei der Aufnahme von Schülern, die einen deutschen Schulabschluss anstreben, sind die Regelungen der Kultusmininsterkonferenz zu beachten. Richtlinien für die Aufnahme von Schülern werden vom Schulträger im Einvernehmen mit dem Schulleiter festgelegt. Sie bedürfen der Zustimmung des Auswärtigen Amtes. Schüler, deren Eltern nicht im Sitzland wohnen, werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Dies gilt auch für volljährige Schüler. Bei der Anmeldung erhalten die Eltern ein Exemplar der Schulordnung. Durch schriftliche Empfangsbestätigung erkennen sie diese Ordnung an. Verlässt ein Schüler die Schule, so bedarf es einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern. Der Schüler erhält ein Abgangszeugnis. Der Schüler wird aus der Schule entlassen, wenn er das seiner schulischen Laufbahn entsprechende Ausbildungsziel erreicht hat; von den Eltern schriftlich abgemeldet wird; aufgrund einer Ordnungsmaßnahme vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen wird. Im ersten Fall erhält er ein Abschlusszeugnis, in den übrigen Fällen ein Abgangszeugnis. 5. SCHULBESUCH 5.1 Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass der Schüler sich auf den Unterricht vorbereitet, in ihm mitarbeitet, die ihm gestellten Aufgaben ausführt sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithält. Die Meldung eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. 5.2 Schulversäumnisse Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Rückkehr in die Schule legt der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind. In besonderen Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden. 4

5 5.3 Beurlaubung vom Unterricht und von anderen schulischen Veranstaltungen Beurlaubung für einzelne Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Fachlehrer. Bis zu einem Unterrichtstag beurlaubt der Klassenleiter, in allen anderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien sind nur in Ausnahmefällen aufgrund eines besonders begründeten Antrags möglich. Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für einen möglichen, durch die Beurlaubung bedingten Rückgang der Leistungen. In solchen Fällen kann die Schule bei entsprechenden Leistungen die Versetzungsentscheidung aussetzen. Das Nähere regelt die Versetzungsordnung. Ist ein Schüler durch unvorhergesehene Umstände an der rechtzeitigen Rückkehr aus den Ferien verhindert, so ist dies unverzüglich dem Schulleiter anzuzeigen. 5.4 Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht Eine längere Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht kann nur dann ausgesprochen werden, wenn dies durch ein vom Schularzt von einem Arzt ausgestelltes Zeugnis für notwendig bezeichnet wird. Die Befreiung erfolgt durch den Schulleiter. 6. LEISTUNGEN DES SCHÜLERS, HAUSAUFGABEN, VERSETZUNG 6.1 Leistungen und Arbeitsformen Der Lehrer stellt die Leistungen der Schüler in pädagogischer Verantwortung fest. Er beachtet dabei die gültigen Vorschriften und die von Fach- und Gesamtkonferenzen festgelegten Maßstäbe. Bei der Leistungsfeststellung werden möglichst viele mündliche, schriftliche und praktische Arbeitsformen zugrunde gelegt. Alle Arbeitsformen, die zur Feststellung der Leistungen herangezogen werden, müssen im Unterricht geübt worden sein. Die Schule trifft Regelungen über Leistungsnachweise und Ahndungen von Täuschungshandlungen. Hinweise sind in Anlage 1 zusammengestellt. 6.2 Hausaufgaben 6.3 Versetzung In allen Fächern liegt die Hauptarbeit im Unterricht. Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht, dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung. Umfang und Schwierigkeiten der Hausaufgaben sind dem Leistungsvermögen anzupassen. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und so zu stellen, dass der Schüler sie selbständig in angemessener Zeit bewältigen kann. Um die Schüler zu fördern, ohne sie zu überfordern, stimmen sich die Lehrer einer Klasse über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab. Der Klassenleiter sorgt für die Abstimmung. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht überprüft und besprochen und Hausaufgabenhefte regelmäßig kontrolliert. Die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe und die Erteilung von Zeugnissen werden durch die Versetzungs- und Zeugnisordnung geregelt, die von der Gesamtkonferenz verabschiedet und dem Schulträger zur Kenntnis gegeben wird. Die Ordnung wird dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vorgelegt. 5

6 7. STÖRUNG DER ORDNUNG DER SCHULE UND MASSNAHMEN Schulleben und Unterricht erfordern eine bestimmte Ordnung, die beiträgt, den Bildungsprozess zu ermöglichen. Gegenüber einem Schüler können Ordnungsmaßnahmen angewandt werden, wenn er Rechtsformen oder die für seine Schule geltenden Ordnungen schuldhaft verletzt. Ordnungsmaßnahmen sollen nur getroffen werden, wenn dies für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von beteiligten Personen und von Sachen erforderlich ist. Es gehört zum Erziehungsauftrag des Lehrers, die Notwendigkeit und den Sinn von Regelungen einsichtig zu machen und so dazu beizutragen, dass die Schüler die Ordnung der Schule bejahen und danach handeln. Ordnungsmaßnahmen sollen mit dem pädagogischen Ziel angewandt werden, den Schüler in seiner sozialen Verantwortung zu stärken. Sie sind daher nicht losgelöst vom Erziehungsauftrag der Schule und ihrer pädagogischen Verantwortung dem einzelnen Schüler gegenüber zu treffen. Erzieherische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ihre Anwendung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Die Gesamtkonferenz erstellt den für die Schule gültigen Katalog angemessener Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Mögliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Kollektivmaßnahmen, körperliche Züchtigungen oder andere Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind nicht zulässig. 8. AUFSICHTSPFLICHT UND HAFTUNG DER SCHULE 8.1 Aufsichtspflicht Die Schule ist verpflichtet, den Schüler während des Unterrichts, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach dem Unterricht zu beaufsichtigen. Die Aufsicht wird durch Lehrer oder sonstige mit der Aufsicht betraute Personen ausgeübt. Das können Eltern, die sich dazu bereit erklärt haben, oder geeignete Schüler, die von der Schule mit der Wahrnehmung besonderer Aufgaben betraut wurden, oder damit beauftragte Angestellte der Schule sein. An die Weisungen dieser Personen ist der Schüler gebunden. 8.2 Versicherungsschutz und Haftung Die Schüler werden mit der Aufnahme in die Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert, die sie auf dem Schulweg, beim Unterricht und bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen erleiden. Die Versicherungsbedingungen werden den Eltern zur Kenntnis gegeben. (siehe Anlage 3) Für Wertsachen, die der Schüler in die Schule mitbringt, kann keine Haftung übernommen werden. 9. GESUNDHEITSPFLEGE IN DER SCHULE Die Schule trifft Maßnahmen, um die Gesundheitspflege in ihrem Bereich zu gewährleisten. Eltern und Schüler haben entsprechenden Anordnungen der Schule Folge zu leisten. Treten bei Schülern oder innerhalb deren Wohngemeinschaft ansteckende Krankheiten auf, so ist der Schulleiter unverzüglich zu informieren. Er trifft die notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörde. 6

7 10. SCHULJAHR, SCHULFAHRTEN 10.1 Das Schuljahr Das Schuljahr dauert von 1. August bis zum 31. Juli. Der Ferienplan der Schule sowie die sonstigen unterrichtsfreien Tage werden jährlich vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt und den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. Regelungen des Sitzlandes und innerdeutsche Richtlinien werden bei Festlegung des Ferienplanes in angemessener und schulbezogener Weise berücksichtigt Schulfahrten Die Schule trifft eine Regelung über Schulausflüge und Schulfahrten, die vom Schulleiter genehmigt und als Schulveranstaltung erklärt werden. Für deren Durchführung sind die Verantwortung und die Aufsicht vorher zu regeln. 11. BESTIMMUNGEN ÜBER VOLLJÄHRIGE SCHÜLER Für volljährige Schüler kann die Schule im Rahmen ihrer Schulordnung besondere Regelungen treffen, insbesondere wenn die Bestimmungen des Sitzlandes dies vorsehen. Die Schule kann davon ausgehen, dass die Eltern auch für volljährige Schüler zu handeln berechtigt sind, es sei denn, dass der volljährige Schüler ausdrücklich widerspricht. In diesem Fall wird die von den Eltern angenommene Schulordnung erneut von dem volljährig gewordenen Schüler durch eigene Unterschrift anerkannt. 12. BEHANDLUNG VON EINSPRÜCHEN UND BESCHWERDEN Entscheidungen der zuständigen Konferenzen in Versetzungsfällen und bei Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich interne Angelegenheiten der Schule. Einsprüche und Beschwerden behandelt die Schule in eigener Zuständigkeit. Der Schulträger legt das Verfahren fest, nach welchem die Entscheidung des Schulleiters oder der Konferenzen aufgrund eines Ersuchens der Eltern überprüft wird. Da es sich bei den hier in Betracht stehenden Fragen vor allem um pädagogische Angelegenheiten handelt, wird die Entscheidung über die Beschwerde in der Regel vom Schulleiter und von der zuständigen Konferenz getroffen. SCHLUSSBESTIMMUNG Die vorstehende Schulordnung wurde am 24. Februar 2010 von der Gesamtkonferenz beschlossen. Sie wurde dem Bund - Länder - Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vorgelegt. Die nach Abstimmung mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland erreichte Fassung wurde vom Schulträger in Kraft gesetzt. 7

8 ANLAGE 1 - SCHULORDNUNG LEISTUNGSBEURTEILUNG, LEISTUNGSNACHWEISE, TÄUSCHUNGSHANDLUNG 1. Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe. Die Schule leitet den Schüler dazu an, mit Anforderungen des Lehrplanes, mit Feststellungen und Beurteilung seiner Leistung vertraut zu werden und deren Notwendigkeit einzusehen. Leistungen werden in erster Linie am Grad des Erreichens einer Lernanforderung gemessen. Zusätzlich fließen vor allem in der Sekundarstufe I das Verhältnis zur Lerngruppe, in der die Leistung erbracht wird, der individuelle Lernfortschritt des Schülers und seine Leistungsbereitschaft in die Beurteilung ein. Leistungsbeurteilung hilft dem Schüler, seinen Leistungsstand zu erkennen und zu anderen Leistungen in Vergleich zu setzen. Sie ermöglicht dem Lehrer, den Erfolg seines Unterrichts zu überprüfen und bei dessen Weiterplanung zu berücksichtigen. 2. Noten- und Punktsystem Soweit die Schule nicht an Vorschriften des Sitzlandes gebunden ist, werden die Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Notensystem mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft oder ungenügend bewertet; den Noten werden folgende Definitionen zugrunde gelegt: sehr gut (1) eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht gut (2) eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht befriedigend (3) eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht ausreichend (4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft (5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können ungenügend (6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung. 3. Mündliche Leistungsnachweise Bei der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes und der Sicherung der Unterrichtsergebnisse haben alle mündlichen Arbeitsformen neben den schriftlichen ihr eigenes Gewicht. Mündliche Leistungsnachweise sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Das Nähere wird von der Gesamtkonferenz festgelegt. 8

9 4. Schriftliche Leistungsnachweise Schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten oder Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen, schriftliche Ausarbeitungen) sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen. Sie entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, erwachsen aus dem Unterricht und enthalten keine künstliche Häufung von Schwierigkeiten. Die Gesamtkonferenz legt die Zahl der in den einzelnen Fächern im Laufe des Schuljahres zu schreibenden Klassenarbeiten unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches fest. Die Zahl der Klassenarbeiten ist den Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt zu geben. In der Vorplanung werden die Termine zwischen allen Fachlehrern abgestimmt. Klassenarbeiten werden in der Regel angekündigt. Hat mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielt, so entscheidet der Schulleiter nach Beratungen mit dem Fachlehrer, ob die Klassenarbeit gewertet oder für ungültig erklärt wird. 5. Stufenbezogene Hinweise In der Unter- und Mittelstufe kann der Lehrer die nachträgliche Anfertigung einer versäumten schriftlichen Arbeit oder die Wiederholung einer schriftlichen Arbeit verlangen, wenn anderenfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Wenn ein Schüler der Oberstufe eine schriftliche Arbeit ohne stichhaltige Begründung versäumt, wird dieser Teil bei der Leistungsfeststellung mit inakzeptabel (siehe GIB-Regelungen) bewertet. Bei Abwesenheit aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die schriftliche Arbeit nachzuholen. Bei Krankheitsfällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Die Leistungsbewertung in den Klassen 11 und 12 (GIB) regelt die Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB-Diploma-Programme der Deutschen Schule Izmir. 6. Täuschungshandlungen während schriftlicher Leistungsnachweise Wenn ein Schüler täuscht, zu täuschen versucht oder bei einer Täuschung hilft, entscheidet der aufsichtsführende Lehrer bzw. Fachlehrer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffende Maßnahme. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erarbeitet die Gesamtkonferenz pädagogische Grundsätze und Regelungen, die bei Täuschungen und Täuschungsversuchen angewendet werden. Hierfür kommen in Betracht: Ermahnung und Androhung einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen; Beendigung der schriftlichen Arbeit ohne Bewertung, wobei zugleich dem Schüler Gelegenheit gegeben werden kann, die Arbeit mit veränderter Themen und Aufgabenstellung aus der gleichen Unterrichtseinheit zu wiederholen; Beendigung der schriftlichen Arbeit und anteilige Bewertung des bearbeiteten Teils, auf den sich die Täuschungshandlung nicht bezieht; Beendigung der schriftlichen Arbeit und Erteilung der Note "ungenügend". Verweigert der Schüler die Anfertigung einer Wiederholungsarbeit oder begeht er dabei eine Täuschungshandlung, so erhält er die Note "ungenügend". Bestimmungen in Prüfungsordnungen über Täuschungshandlungen bleiben unberührt. 9

10 ANLAGE 2 - SCHULORDNUNG MÖGLICHE ERZIEHUNGS- UND ORDNUNGSMASSNAHMEN Erzieherische Maßnahmen können sein: 1. mündlicher Tadel 2. ausführliches Gespräch mit dem Schüler bzw. seinen Eltern 3. Beauftragung mit Sonderaufgaben, die geeignet sind, dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig zu machen. Als Ordnungsmaßnahmen kommen in Betracht: 1. Eintragung ins Klassenbuch 2. Schriftlicher Verweis 3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen 4. befristeter Ausschluss vom Schulbesuch, wobei die Gesamtkonferenz die Höchstdauer festlegt (Empfehlung: max. 12 Schultage) 5. Ausschluss von einzelnen schulischen Veranstaltungen 6. Androhung der Entlassung aus der Schule 7. Entlassung aus der Schule. Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist dem Schüler - bei den Maßnahmen nach Nr. 3 bis 6 auch einem Lehrer seiner Wahl und den Eltern - Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme Nr. 1 und 2 trifft der einzelne Lehrer, Nr. 3 bis 5 die Klassenkonferenz, Nr. 6 und 7 die Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Alle Ordnungsmaßnahmen sind aktenkundig zu machen und den Eltern mitzuteilen. Tadel und Verwarnung können mit Auflagen verbunden sein. 10

11 ANLAGE 3 - SCHULORDNUNG Versicherungen 1. Versicherungsbedingungen Die Schüler werden mit der Aufnahme in die Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert. Die bei der Allianz abgeschlossene Versicherung gilt für die gesamte Unterrichtszeit, den direkten Schulweg und für alle übrigen Veranstaltungen. 2. Versicherungsdeckungssummen: Unfallversicherung Schüler: Invalidität: ,00 TL Tod: ,00 TL Heilkosten: 5.000,00 TL Betriebshaftpflichtversicherung Schule: Für Personenschäden: ,00 TL Für Sachschäden: ,00 TL Ein weitergehender Haftungsanspruch ist ausgeschlossen. Ich habe die o.g. Haftungsbedingungen der Schule zur Kenntnis genommen. Izmir, den / / (Name der Eltern / Erziehungsberechtigten) (Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten) 11

12 Teil B: Stundentafeln 1. Grundschule Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Summe Deutsch Mathematik Sachunterricht Englisch Türkisch Kunst Sport Musik Ethik Förderunterricht Klassenstunde Summe

13 2. Sekundarstufe I Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Summe Deutsch Mathematik Englisch Französisch* Türkisch W-U-E* Biologie M-N-T Physik Chemie Geschichte Geografie** Sozialkunde Kunst Sport Musik Ethik*** Summe /34 34/36 34/36 34/36 206/214 * Französisch / WUE (Wirtschaft-Umwelt-Europa) ist Wahlpflichtfach für Real- und Hauptschüler ab Klasse 7 ** Geografie wird in den Klassen 9 und 10 epochal und billingual unterrichtet *** Ethik wird in den Klassen 9 und 10 epochal unterrichtet 13

14 3. Gemischtsprachiges IB Diploma Programme Klasse 11 Klasse 12 Summe Deutsch Englisch* Biologie Mathematik* Geschichte Chemie* ToK CAS Summe * Englisch, Mathematik und Chemie werden in englischer Sprache unterrichtet 14

15 Teil C: Versetzungsordnung Da die von den anerkannten Deutschen Auslandsschulen erteilten Zeugnisse denen entsprechender öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind, ist es erforderlich, dass die Versetzungsentscheidungen nach vergleichbaren Regelungen getroffen werden. Die hier vorgelegte Versetzungsordnung folgt der Musterordnung, die vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland am verabschiedet wurde. Die Versetzungsordnung wird von der Gesamtkonferenz der Schule erarbeitet und beschlossen. Sie wird dem Schulträger gemäß Punkt 6.3 der Schulordnung zur Kenntnis vorgelegt. Sie tritt nach Genehmigung durch den Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland in Kraft. Änderungen sind mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abzustimmen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen übersandt. 1. Anwendungsbereich 1.1 Die vorliegende Versetzungsordnung gilt für die Grundschule und die Sekundarstufe I der Deutschen Schule Izmir. Nicht tangiert sind die Verfahren bezüglich der gemischtsprachigen IB-Diploma-Programms in den Klassen 11 und 12 (Halbjahre 11/1, 11/2, 12/1, 12/2), die in den Ordnungen des GIB an der Deutschen Schule Izmir sowie den verbindlichen Bestimmungen der IBO geregelt sind. 1.2 Im 12-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Jahrgangsstufe 10 kommt eine doppelte Funktion in unterschiedlicher Ausrichtung zu: Sie ist die letzte Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I, gleichzeitig aber auch die Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. 1.3 Die Eingangsstufe der Sekundarstufe I (Klasse 5) ist als Orientierungsstufe organisiert. Die Jahrgangsstufe vor dem Einsetzen der 2. Fremdsprache endet mit einer Versetzungskonferenz. 1.4 Aus den Zeugnissen der Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I, die an die Orientierungsstufe anschließen, muss die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) ersichtlich sein. 2. Allgemeine Grundsätze 2.1 Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen Bildungsgang des einzelnen Schülers mit den Leistungsanforderungen an seine Jahrgangsstufe gemäß Lehrplan in Übereinstimmung zu halten. Die Versetzungsentscheidung soll die Grundlage für Lernfortschritte in der nächst höheren Jahrgangsstufe sichern, und zwar sowohl für den einzelnen Schüler als auch für die ganze Klasse. Eine Versetzung auf Probe widerspricht diesem Grundsatz. 2.2 Die Versetzungsentscheidung wird aufgrund der im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen des Schülers unter angemessener Berücksichtigung der Leistungsentwicklung während des gesamten Schuljahres getroffen. In die Versetzungsentscheidung werden die Noten aller Pflichtunterrichtsfächer sowie die allgemeine Entwicklung der Schülerpersönlichkeit mit einbezogen. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Schülers sind grundsätzlich alle Fächer von Bedeutung, auch jene, die auslaufen oder im nächsten Schuljahr nicht mehr Pflichtfach sind. Epochal unterrichtete Fächer sind versetzungsrelevant. 1 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 15

16 3. Verfahrensgrundsätze 3.1 Die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz entscheidet am Ende des Schuljahres unter Vorsitz des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Vertreters über die Versetzung der einzelnen Schüler. 3.2 Die Fachlehrer setzen die jeweilige Fachnote rechtzeitig vor der Konferenz fest. Die Note ist das Ergebnis einer fachlich-pädagogischen, wertenden Gesamtbeurteilung und wird nicht schematisch errechnet. Insbesondere darf sie sich nicht nur auf die Ergebnisse von schriftlichen Klassenarbeiten stützen, sondern muss die Leistungen aus dem laufenden Unterricht und die Qualität der mündlichen Beiträge sowie der übrigen Lernerfolgskontrollen in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigen. Näheres regeln die Fachkonferenzen. 3.3 Stimmberechtigt sind alle Lehrkräfte, die den jeweiligen Schüler unterrichtet haben. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter (bzw. sein Vertreter); Enthaltungen sind nicht möglich. 3.4 Die Ergebnisse der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie der Konferenzen zu den Halbjahresinformationen sind zu protokollieren. Eine Versetzung mit Ausgleich muss ebenfalls im Protokoll vermerkt werden. Die Entscheidung über eine Nichtversetzung bedarf der besonderen Begründung in der Niederschrift der Versetzungskonferenz. 3.5 Notensprünge um mehr als eine Stufe sind durch den Fachlehrer zu begründen. Die Begründung wird im Protokoll der Versetzungskonferenz festgehalten. 3.6 Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten behoben werden Die Klassenlehrer der Klassen 2 bis 4 melden dem Schulleiter spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende alle Schüler, bei denen eine Versetzung trotz durchgeführter Fördermaßnahmen gefährdet erscheint. Unterrichten in diesen Klassen mehrere Lehrer, setzen sie den Klassenlehrer zu diesem Zeitpunkt über den Leistungsstand der Schüler in Kenntnis. Wird eine Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht nur von einem Lehrer unterrichtet, hat sich der Schulleiter oder ein von ihm beauftragter Lehrer von den Leistungen der versetzungsgefährdeten Schüler im Unterricht einen ausreichenden Eindruck zu verschaffen, über den die Klassenkonferenz vor der Beschlussfassung zu unterrichten ist. 3.8 Eine Gefährdung der Versetzung wird den Erziehungsberechtigten rechtzeitig, spätestens 10 Wochen vor Schuljahresende, mit Angabe der Fächer, in denen die Noten zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend sind, schriftlich mitgeteilt. Wenn die Mitteilung nicht erfolgt ist, kann daraus kein Recht auf Versetzung hergeleitet werden. 3.9 Schüler, die nicht versetzt werden, erhalten zum Ende des Schuljahres eine schriftliche, individuelle Lern- und Förderempfehlung. 4. Schullaufbahnentscheidungen 4.1 Grundschule Empfehlungen für Schüler der Klasse 4 über die weitere Schullaufbahn werden vom Klassenlehrer nach Beratung mit der Klassenkonferenz erstellt, wenn ein Schüler der 4. Klasse die Deutsche Schule Izmir zum Halbjahr oder zum Ende des Schuljahres verlässt und die aufnehmende Schule in Deutschland eine Schullaufbahnempfehlung oder ein entsprechendes Formular verlangt. 16

17 4.2 Sekundarstufe In den Jahrgangsstufen 5 (Orientierungsstufe) und 6 ist ein besonders enger Kontakt mit den Eltern der Schüler nötig, um eine rechtzeitige Information bzw. Beratung über Entwicklung, Leistungsstand und Schullaufbahn sicher zu stellen In der Orientierungsstufe werden pro Schuljahr vier Klassenkonferenzen durchgeführt, in denen die individuelle Entwicklung der Schüler reflektiert wird, Lern- und Förderempfehlungen besprochen werden und die individuellen Schullaufbahnempfehlungen beraten werden Am Ende der Jahrgangsstufe 5 im 12-jährigen bzw. 6 im 13-jährigen Schulsystem gibt die Klassenkonferenz eine individuelle Schullaufbahnempfehlung. Dafür dienen die folgenden Kriterien als Grundlage: die Leistungen und auch die Leistungsentwicklung, insbesondere in den Kernfächern mit höherem Stundenanteil, die sprachliche Ausdrucksfähigkeit und Abstraktionsfähigkeit, die Ausdauer und die Anstrengungsbereitschaft im Unterricht und bei der häuslichen Arbeit, die Interessenlage und das Engagement auf dem Gebiet praktischer Fertigkeiten im Unterricht und ggf. bei extracurricularen Aktivitäten Stimmen Empfehlung der Schule und Schullaufbahnwunsch der Eltern am Ende der Orientierungsstufe nicht überein, gilt zunächst die Entscheidung der Eltern. Bei für einem für die Hauptschule empfohlenen Schüler kommt nur der Status als Realschüler in Frage. Die Entscheidung über die endgültige Einstufung trifft die Klassenkonferenz am Ende des 1. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 aufgrund der Bewährung gemäß den genannten Kriterien Entsprechend dem Prinzip der größtmöglichen Durchlässigkeit nach der Orientierungsstufe können Schullaufbahnwechsel von der Klassenkonferenz bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 vorgeschlagen werden, und zwar i.d.r. jeweils am Ende eines Schuljahres. Ein Hauptschüler kann nicht direkt in das Gymnasium wechseln Die Empfehlung für einen Schullaufbahnwechsel in den Bildungsgang Gymnasium (für Realschüler) bzw. Realschule (für Hauptschüler) wird in der Regel erteilt, wenn folgender Leistungsstand vorliegt: mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch "sehr gut" oder "gut", ein Fach "befriedigend". In den übrigen Fächern ein Durchschnitt von 3,0; dabei kann von den musisch-künstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note zur Berechnung des Durchschnitts herangezogen werden. Maßgeblich sind für jede Umstufungsempfehlung die Kriterien des Punktes der Versetzungsordnung, womit die Schullaufbahnempfehlung grundsätzlich eine pädagogische Entscheidung darstellt und nicht das Ergebnis einer mathematischen Berechnung ist Bei einer Umstufung kann gegebenenfalls für das Nachlernen der 2. Fremdsprache eine Frist von in der Regel höchstens einem Jahr gewährt werden, in welchem diese 2. Fremdsprache dann nicht versetzungsrelevant ist Bei der Umstufung eines Schülers in eine andere Schulform gelten die Regelungen der jeweiligen Schulform (5.2) Eine Einstufung eines neu aufgenommenen Schülers auf Probe kann in besonderen Ausnahmefällen i.d.r. für drei Monate vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet die Klassenkonferenz über die endgültige Einstufung. 17

18 5. Grundsätze für die Versetzungsentscheidung 5.1 Grundschule Von Klasse 1 geht ein Schüler in der Regel ohne Versetzungsentscheidung in Klasse 2 über. Im Übrigen werden nur die Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt, die aufgrund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind Ein Schüler kann abweichend von Punkt bei Vorliegen besonderer Gründe wie Wechsel der Schule während des Schuljahres, Wechsel von einer nichtdeutschsprachigen Schule oder längerer Krankheit versetzt werden, wenn dies bei Würdigung seines Leistungswillens gerechtfertigt erscheint und eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse erwartet werden kann. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Für die Versetzungsentscheidung bedarf es der Einstimmigkeit. Eine ausführliche Begründung ist im Protokoll aufzunehmen Ein Schüler wird in der Regel in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden In der Grundschule gibt es weder einen Notenausgleich noch die Möglichkeit einer Nachprüfung. 5.2 Sekundarstufe Die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache sind für alle Sekundarstufenschüler Hauptfächer. Die 2. Fremdsprache ist für Gymnasiasten ebenfalls Hauptfach, nicht jedoch für Haupt- und Realschüler Ausreichende oder bessere Leistungen in allen Fächern führen zur Versetzung Ein Schüler wird außerdem versetzt, wenn die Leistungen a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und ggf. 2. Fremdsprache mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder b) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder c) zwar in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache und einem der übrigen Fächer mangelhaft sind, das Zeugnis aber insgesamt drei mindestens befriedigende Noten aufweist, davon eine in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache. Dabei kann von den musisch-künstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note für den Ausgleich herangezogen werden. oder d) zwar in zwei der übrigen Fächer mangelhaft sind, aber diese mangelhaften Leistungen durch mindestens drei befriedigende Leistungen ausgeglichen werden, dabei höchstens eine in den musischkünstlerischen Fächern und Sport Die Note ungenügend in einem der übrigen Fächer bedarf des Ausgleichs durch mindestens drei befriedigende Noten, davon eine in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. und ggf. 2. Fremdsprache. Dabei kann von den 18

19 musisch-künstlerischen Fächern und Sport nur eine mindestens befriedigende Note für den Ausgleich herangezogen werden Die Note ungenügend in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und ggf. 2. Fremdsprache schließt eine Versetzung aus. Ein Ausgleich ist nicht möglich Eine Versetzung ist ferner ausgeschlossen, wenn die Leistungen in mehr als zwei Fächern mangelhaft bzw. in einem Fach mangelhaft, in einem anderen Fach ungenügend bzw. in zwei oder mehr Fächern ungenügend sind Benötigter Notenausgleich für eine Versetzung in der Sekundarstufe I im Überblick (vgl bis 5.2.5) Hauptfächer Übrige Fächer Hauptfächer Übrige Fächer 5 è 3 5 è keine weitere è è è è Kein Ausgleich möglich 5+5 è Kein Ausgleich möglich 6+6 è Kein Ausgleich möglich In besonderen Ausnahmefällen kann ein Schüler auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung des Schülers in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Für die Versetzungsentscheidung bedarf es der Einstimmigkeit der Klassenkonferenz. Eine ausführliche Begründung ist im Protokoll aufzunehmen. Eine Versetzung gemäß Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist Schüler der Klasse 9 im Bildungsgang Hauptschule können nach absolvierter Abschlussprüfung in die Klasse 10 des Bildungsgangs Realschule mit dem Ziel des Erwerbs des mittleren Schulabschlusses wechseln, wenn der Durchschnitt aller Endnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Endnote als ausreichend und in allen mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens die Note ausreichend erreicht wurde (vgl BLASchA 12./ ). 6. Nicht beurteilbare Leistungen in einzelnen Fächern 6.1 Kann die Leistung in einem Fach aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so wird sie als ungenügend gewertet. 6.2 Sind die Gründe des Fehlens von Leistungsnachweisen in einem Fach nicht vom Schüler zu vertreten, wird das Fach nicht benotet und bleibt für die Versetzungsentscheidung außer Betracht. Die allgemeinen Grundsätze gemäß Ziffer 2.1 sind zu beachten. 7. Überspringen einer Klassenstufe In Ausnahmefällen können Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach folgenden Maßgaben eine Klasse überspringen: 19

20 7.1 Schüler, deren Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der bisherigen Klasse pädagogisch nicht sinnvoll erscheint, können in der Regel am Ende des ersten Schulhalbjahres in die nächsthöhere Klasse oder zum Schuljahresende in die übernächste Klasse überwechseln. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. An der Klassenkonferenz nehmen die Lehrer der Klasse, in die der Schüler überwechseln soll, mit beratender Stimme teil Bei Schülern, deren Gesamtleistungen so überdurchschnittlich sind, dass ein Verbleiben in der Grundschule pädagogisch nicht sinnvoll erscheint, kann am Ende der Klasse 3 festgestellt werden, dass das Ziel der Abschlussklasse der Grundschule erreicht ist. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. 7.3 Das Überspringen einer Klassenstufe, in welcher Abschlussprüfungen durchgeführt werden (Klasse 9 Hauptschule, Klasse 10 Realschule und Gymnasium), ist nicht möglich. 8. Wiederholung von Jahrgangsstufen 8.1 Grundschule Eine Jahrgangsstufe darf in der Regel nur einmal wiederholt werden Hat der Schüler die Gründe für die erneuten Leistungsausfälle bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder der folgenden nicht selbst zu vertreten, kann die Versetzungskonferenz sein Verbleiben in der betreffenden Klasse beschließen Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Entscheidung des Schulleiters kann einem Schüler gestattet werden, einmal während des Besuchs der Grundschule eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholung ist zulässig am Ende der Klasse 1, während der Klasse 2 sowie in den Klassen 3 und 4 grundsätzlich nur zu Beginn oder am Ende eines Schulhalbjahres. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Eine bereits getroffene Versetzungsentscheidung wird von der freiwilligen Wiederholung nicht berührt. 8.2 Sekundarstufe Eine Jahrgangsstufe darf in der Regel nur einmal wiederholt werden. Die Jahrgangsstufe, die der wiederholten folgt, darf in derselben Schulform in der Regel nicht ebenfalls wiederholt werden; bei erneuter Nichtversetzung wechselt der Schüler in der Regel vom Bildungsgang des Gymnasiums in den Bildungsgang der Realschule, bzw. vom Bildungsgang der Realschule in den Bildungsgang der Hauptschule. Über die Einstufung entscheidet die Klassenkonferenz Hat der Schüler die Gründe für die erneuten Leistungsausfälle bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe oder der folgenden nicht selbst zu vertreten, kann die Versetzungskonferenz sein Verbleiben in der betreffenden Schulform beschließen Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Entscheidung des Schulleiters kann ein Schüler in der Sekundarstufe I eine Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen. Eine bereits getroffene Versetzungsentscheidung wird davon nicht berührt. 9. Inkrafttreten der Versetzungsordnung Diese geänderte Fassung der Versetzungsordnung ist von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir erarbeitet und mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abgestimmt worden (Schriftliche Zustimmung am ). Nach dem Beschluss der GK am trat sie in Kraft und wurde dem Schulträger am zur Kenntnis vorgelegt. Die vorliegende Versetzungsordnung tritt an die Stelle der am (VO Grundschule alt) und am (VO Sekundarstufe alt) in Kraft gesetzten Versetzungsordnungen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wurde dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen am digital zur Kenntnis übersandt. 20

21 Teil D: Zeugnisordnung Die Zeugnisordnung wird von der Gesamtkonferenz der Schule erarbeitet und beschlossen. Sie wird dem Schulträger gemäß Punkt 6.3 der Schulordnung zur Kenntnis vorgelegt. Sie tritt nach Genehmigung durch den Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland in Kraft. Änderungen sind mit dem Beauftragten der Kultusministerkonferenz abzustimmen. Je eine Ausfertigung der Versetzungsordnung wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zur Kenntnis übersandt. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1. Aufgabe der Zeugniserteilung 1.1 Noten und Zeugnisse dienen der Information der Schüler 2 sowie der Erziehungsberechtigten über die Entwicklung, die Schüler im Unterricht gezeigt haben, und über den erreichten Leistungsstand. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens dient dabei Darstellung der Entwicklung und Ausprägung wesentlicher Kompetenzen. Notenund Zeugniserteilung verlangen Offenheit und Klarheit der Grundsätze und Maßstäbe, mittels derer die Bewertung erfolgt. Erörterungen mit den Schülern über den Leistungsstand und die Bewertung, insbesondere vor der Zeugniserteilung, geben den Schülern sowie den Erziehungsberechtigten wichtige Hinweise. 1.2 Zeugnisse haben eine rechtliche Bedeutung. Sie sind dann Verwaltungsakte, wenn sie die Rechtsstellung der Schüler unmittelbar ändern oder verbindlich feststellen (zum Beispiel bei Versetzungs- oder Abschlusszeugnissen). Schulleiter und Lehrer müssen Beschwerden von Schülern und Erziehungsberechtigten über Noten sorgfältig prüfen. 1.3 Bei Übergängen zu anderen Schulen, Hochschulen oder beim Eintritt in eine Berufstätigkeit dienen die Zeugnisse nicht nur der Information der Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten, sondern auch der Information der aufnehmenden Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung. Aufgrund der mit ihnen verbundenen Berechtigungen können Zeugnisse den weiteren Bildungs- und Lebensweg eines Schülers entscheidend beeinflussen. Die Schule übernimmt daher mit der Ausstellung eines Zeugnisses Verantwortung sowohl gegenüber dem Schüler als auch gegenüber der Öffentlichkeit. 2. Zeugnisarten 2.1 Halbjahreszeugnis Das Halbjahreszeugnis informiert Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand zum Schulhalbjahr. 2.2 Jahreszeugnis Das Jahreszeugnis ist mit Ausnahme von Klasse 1 ein Versetzungszeugnis, das die Leistungen des gesamten Schuljahres berücksichtigt. 2 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 21

22 2.3 Abgangszeugnis Schüler, die von der Schule nach erfüllter Schulpflicht abgehen, ohne das Ziel des Bildungsganges erreicht zu haben, erhalten ein Abgangszeugnis. 2.4 Übergangszeugnis Schüler, die einen Bildungsgang noch nicht abgeschlossen haben und die Schule wechseln, erhalten ein Übergangszeugnis. An die Stelle des Übergangszeugnisses tritt ein Halbjahres- oder Jahreszeugnis, wenn der Schüler die Schule zum Schulhalbjahreswechsel oder zum Schuljahresende verlässt (Frist: 4 Wochen). 2.5 Abschlusszeugnis Schülerinnen und Schüler, die einen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis Schüler, die das Abschlussverfahren (Qualifikationen A, B und C) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten ein Zeugnis über den erworbenen Abschluss entsprechend dem Muster, welches in allen Punkten der Prüfungsordnung der KMK entspricht. Regelungen der hier vorliegenden Zeugnisordnung der DS Izmir sind gegebenenfalls hinfällig Schüler mit Realschulabschluss erhalten entsprechend dem BLASchA-Beschluss vom bei Erfüllung der Notenvoraussetzung einen Qualifizierungsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe deutscher Auslandsschulen) Schüler mit Hauptschulabschluss erhalten entsprechend dem Beschluss des BLASchA vom 13. März 2013 bei Erfüllung der Notenvoraussetzung die Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 des Bildungsgangs Realschule. 3. Formvorschriften 3.1 Zeugnisse werden im Format DIN A 4 gefertigt und sind mit den offiziellen Logos der Schule sowie der ZfA versehen. 3.2 Zeugnisse sind Urkunden. Sie sind handschriftlich dokumentenecht oder maschinenschriftlich auszufüllen. In den Zeugnissen darf weder radiert noch korrigiert werden. 3.3 In allen Zeugnissen müssen die Zeugnisnoten ausgeschrieben werden. 3.4 Aus den Zeugnissen der Sekundarstufe 1, die an die Orientierungsstufe anschließen, muss die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) ersichtlich sein. 3.5 Zeugnisse werden vom Klassenlehrer und Schulleiter unterschrieben und sind mit dem Siegel der Schule zu versehen. Der Schulleiter kann (wie der Klassenlehrer auch) seinen Stellvertreter beauftragen, Zeugnisse zu unterschreiben. 3.6 Ausstellungsdatum ist das Ausgabedatum des Zeugnisses. Das Datum der Noten-/Versetzungskonferenz wird angegeben. 3.7 Ist ein Fach aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt worden, so ist im Zeugnisformular statt der Note zu vermerken nicht erteilt. Wenn ein Schüler aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Teilnahme am Sportunterricht befreit worden ist, wird befreit eingetragen. Ist aufgrund sehr häufiger Unterrichtsversäumnisse eines Schülers eine Beurteilung seiner Leistung nicht möglich, so kann die Klassenkonferenz beschließen, dass anstelle einer Note der Vermerk nicht beurteilbar aufgenommen wird. 22

23 3.8 Bei mehrseitigen Zeugnissen muss auf jeder Seite die Zeugnisart und der Name sowie die Klasse des Schülers stehen. 3.9 Ausformulierte Zeugniseinträge stehen mit Ausnahme der Versetzungsentscheidungen und den Hinweisen auf Versetzungsgefährdungen im Perfekt oder Präteritum. 4. Zeugnisnoten und Beurteilungen 4.1 Fachnoten Die Leistungen in allen Unterrichtsfächern der entsprechenden Stundentafel werden in den Zeugnissen der Klassen 2 bis 10 (in Klasse 2 nur im Jahreszeugnis und in Übergangszeugnissen im 2. Schulhalbjahr) nach dem sechsstufigen Notensystem gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung beurteilt (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend). 4.2 Arbeits- und Sozialverhalten Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeugnisse der Sekundarstufe I enthalten eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend). Auf Abgangsund Abschlusszeugnissen erscheinen keine Bewertungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens. Die Zeugnisse der Klassen 1 bis 4 enthalten Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten in Form von Kompetenzraster-Beurteilungen. 4.3 Beurteilung der Lernstandsentwicklung in Unterrichtsfächern Die Zeugnisse der Klassen 1 und 2 enthalten Aussagen über die Lernstandsentwicklung in allen Unterrichtsfächern in Form von Kompetenzraster-Beurteilungen. Die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten Aussagen über die Lernstands- entwicklung in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik. 5. Weitere Einträge in Zeugnisformularen 5.1 Fehltage Fehltage sind zu differenzieren nach entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen. Diese werden in Ziffern angegeben. 5.2 Bemerkungen Versetzungen Die Versetzung oder Nichtversetzung eines Schülers ist im Jahreszeugnis wie folgt zu vermerken: versetzt in Klasse... oder nicht versetzt. Im Jahreszeugnis der Klasse 1 ist zu vermerken: geht über in Klasse 2. Bei Versetzungen nach Punkt (Grundschule) / (Sekundarstufe) der Versetzungsordnung erfolgt im Jahreszeugnis der Vermerk: wurde unter Berücksichtigung des Punktes / der VO nach ausführlicher Beratung und durch Beschluss der Klassenkonferenz versetzt in Klasse Versetzungsgefährdungen Sieht die Klassenkonferenz die Versetzung bei einer Verschlechterung der Noten des Halbjahreszeugnisses als gefährdet an, so wird dies im Halbjahreszeugnis wie folgt vermerkt: Die Versetzung zum Schuljahresende ist gefährdet. 23

24 Würde ein Schüler mit den Noten des Halbjahreszeugnisses nicht versetzt werden, so wird im Halbjahreszeugnis vermerkt: Die Versetzung zum Schuljahresende ist stark gefährdet. Bei Schülern der Klassen 6-10, die eine Jahrgangsstufe wiederholen und deren Versetzung zum Zeitpunkt des Halbjahreszeugnisses nach Ansicht der Klassenkonferenz erneut gefährdet ist, ist zusätzlich zur Versetzungsgefährdung folgender Zeugnisvermerk im Halbjahreszeugnis zu verwenden: Bei einer Nicht- Versetzung muss... den Bildungsgang des Gymnasiums/der Realschule verlassen Epochaler Unterricht Epochal unterrichtete Fächer werden auf den Zeugnissen als epochal unterrichtete Fächer gekennzeichnet (Bsp.: Ethik wurde epochal im 1. Halbjahr unterrichtet. ) Schullaufbahnentscheidungen Im Jahreszeugnis der Klasse 5 (Orientierungsstufe) ist die Schullaufbahnentscheidung wie folgt zu vermerken:... ist versetzt in Klasse 6 der Hauptschule / der Realschule / des Gymnasiums. Wurde ein Schüler der Klassenstufe 6 auf Elternwunsch in eine Schulart eingestuft, die nicht der Schullaufbahnempfehlung der Klassenkonferenz am Ende der Orientierungsstufe entspricht, ist die endgültige Entscheidung zur Einstufung gemäß Punkt der Versetzungsordnung auf dem Jahreszeugnis der Klassenstufe 6 zu vermerken Arbeitsgemeinschaften Die Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften wird wie folgt in Zeugnissen vermerkt:... hat an der Arbeitsgemeinschaft / den Arbeitsgemeinschaften... teilgenommen. Eine zeitweise Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften kann wie folgt in Zeugnissen vermerkt werden:... hat zeitweise an der Arbeitsgemeinschaft / den Arbeitsgemeinschaften... teilgenommen SV-Ämter Das Ausüben eines gewählten SV-Amtes wird wie folgt in Zeugnissen vermerkt:... war Klassensprecher /... war stellvertretender Klassensprecher /... war Schülersprecher / etc Ordnungsmaßnahmen Wurde gegenüber einem Schüler im Laufe eines Schuljahres eine Ordnungsmaßnahme gemäß Anlage 2 der Schulordnung ausgesprochen, kann diese nach Beratung und Beschluss durch die Klassenkonferenz in das darauf folgende Zeugnis aufgenommen werden. Es wird in solchen Fällen lediglich die Ordnungsmaßnahme genannt, nicht aber die inhaltlichen Hintergründe Nachteilsausgleich Wurde einem Schüler ein Nachteilsausgleich gewährt, so sind bei eventuellen Zeugniseinträgen die Vorgaben der KMK einzuhalten. 6. Verfahren der Zeugniserteilung 6.1 Zeugnisse werden in der Regel am letzten Schultag eines Schulhalbjahres erteilt. 6.2 Von jedem Zeugnis ist eine Kopie zu fertigen, die in der Schule verbleibt. 24

25 6.3 Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme des Zeugnisses durch ihre Unterschrift. Unmittelbar nach den auf die Erteilung folgenden Ferien muss der Schüler das Zeugnis mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten in der Schule vorlegen. Weiteres entscheidet der Schulleiter. 6.4 Die Ausgabe von Halbjahres- und Jahreszeugnissen vor dem schulinternen Ausgabetermin ist i.d.r. nicht möglich. 7. Verfahren im GIB 7.1 Leistungsberichte Die Schüler erhalten im Laufe des gemischtsprachigen IB Diploma Programms an der DS Izmir in den Klassen 11 (Halbjahre: 11/1, 11/2) und 12 ( nur 12/1) jeweils einen Leistungsbericht. Die Leistungsberichte werden immer zum Ende eines Halbjahres analog zu den Zeugnissen (vgl. 6.) ausgegeben. Sie enthalten Beurteilungen der jeweils in einem der Halbjahre erbrachten Leistungen in allen Unterrichtsfächern nach dem siebenstufigen Notensystem (grades 1-7) gemäß der Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB-Diploma-Programme der Deutschen Schule Izmir (ausgezeichnet, sehr gut, gut, ausreichend, mangelhaft, ungenügend, inakzeptabel). Zudem enthalten die Leistungsberichte in den Klassen 11 (Halbjahre: 11/1, 11/2) und 12 (nur 12/1) eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nach dem vierstufigen Notensystem gemäß Anlage 1 dieser Zeugnisordnung (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend). In den Leistungsberichten werden zudem Einträge bezüglich Fehltagen, Teilnahmen an Arbeitsgemeinschaften, dem Ausüben von SV-Ämtern und Ordnungsmaßnahmen vorgenommen. Die Vorgaben aus Punkt 5 der Zeugnisordnung sind hier maßgebend. Die Berichte müssen von ausführlichen Feedback-Gesprächen der einzelnen Fachlehrer und des IB- Koordinators begleitet werden. Weiteres regeln die Ordnungen des GIB an der Deutschen Schule Izmir sowie den verbindlichen Bestimmungen der IBO. 7.2 Abschlusszeugnis Das Abschlusszeugnis wird nach einer bestanden IB-Diploma-Prüfung von der IBO ausgestellt. 7.3 Teilnahme-Bestätigung Für das zweite Halbjahr der Klasse 12 (12/II) wird den Schülern zum letzten Prüfungstag ein Nachweis über den Besuch des Halbjahres 12/II an der Deutschen Schule Izmir ausgestellt. 8. Inkrafttreten der Zeugnisordnung Die Zeugnisordnung ist von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir erarbeitet und am beschlossen worden. Sie wurde dem Schulträger am zur Kenntnis vorgelegt. Durch die Genehmigung des Bund-Länder- Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland ist die Zeugnisordnung am xx.xx.2015 in Kraft getreten. Die vorliegende Zeugnisordnung tritt an die Stelle der am (VO Grundschule alt) und am (VO Sekundarstufe alt) in Kraft gesetzten Versetzungsordnungen, die Hinweise zur Erteilung der Zeugnisse enthielten. Je eine Ausfertigung der Zeugnisordnung wurde dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen am xx.xx.2015 digital zur Kenntnis übersandt. 25

26 ANLAGE 1 - ZEUGNISORDNUNG Grundsätze der Leistungsbewertung Die Grundsätze der Leistungsbewertung gelten für die Grundschule und die Sekundarstufe I. Die Leistungsbewertung im GIB wird von der Ordnung Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB Diploma Programme der Deutschen Schule Izmir geregelt. Jede Form der Leistungsmessung ist eine pädagogische Entscheidung. In der Ermittlung der Noten wird grundsätzlich zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen unterschieden und nicht zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen. Die Leistungsbewertung darf nicht der Disziplinierung von Schülern dienen. 1. Notensystem Die Schülerleistungen des Fachunterrichts werden grundsätzlich nach dem sechsstufigen Notensystem bewertet, wobei den Noten folgende Definitionen zugrunde gelegt werden (vgl. Anlage 1 der Schulordnung): Note Ziffer Definition sehr gut 1 Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. gut 2 Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht. befriedigend 3 Eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht. ausreichend 4 Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht. mangelhaft 5 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend 6 Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung. 2. Klassenarbeiten 2.1 Allgemeine Regelungen Klassenarbeiten... entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, umfassen i.d.r. den Stoff einer Unterrichtseinheit, dauern i.d.r. in der Grundschule höchstens 45 Minuten, in der Sekundarstufe mindestens 45 Minuten, müssen i.d.r mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen, müssen immer von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. 26

27 2.2 Zahl der Klassenarbeiten Die Zahl der Klassenarbeiten in einem Fach wird von den einzelnen Fachkonferenzen unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches vor dem jeweiligen Schuljahresbeginn festgelegt und sind vom Schulleiter zu genehmigen. Eine Abweichung von der zuvor festgelegten Zahl ist vom Schulleiter zu genehmigen und den Schülern und Eltern rechtzeitig zu kommunizieren. Eine Übersicht über die Anzahl der Klassenarbeiten in jedem Fach wird zu Schuljahresbeginn erstellt und den Schülern und Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt. 2.3 Wertung / Nicht-Wertung Hat mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielt, so entscheidet der Schulleiter nach Beratungen mit dem Fachlehrer, ob die Klassenarbeit gewertet oder für ungültig erklärt wird 2.4 Ersatzleistungen für Klassenarbeiten Eine Klassenarbeit pro Fach kann je nach Beschluss der Fachkonferenzen durch eine Präsentation, ein Portfolio, ein Essay oder eine vergleichbare Leistung ersetzt werden. Die Note solch einer Ersatzleistung ersetzt die Note einer Klassenarbeit. 2.5 Anforderungsbereiche In Klassenarbeiten sollen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle drei Anforderungsbereiche angemessen berücksichtigt werden, dies gilt jedoch nicht für jede Klassenarbeit im Einzelnen. Der Anforderungsbereich I (Reproduktion) umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang sowie die reproduktive Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Methoden. Der Anforderungsbereich II (Reorganisation) umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Der Anforderungsbereich III (Transfer) umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. Zwar lassen sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die in den Bildungsstandards geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen. 2.6 Richtwerte für die Bewertung von Klassenarbeiten Note Prozent 1 ab 90% 2 89% - 75% 3 74% - 60% 4 59% - 45% 5 44% - 25% 6 ab 24% Eine feinere Abstufung ist bei der Bewertung möglich (z.b.: 2+ = 1,75; 3- = 3,5; 1-2 = 1,5). 27

28 3. Sonstige Leistungen 3.1 Allgemeine Regelungen 3.2 Tests Zu den sonstigen Leistungen zählen die Qualität der mündlichen Beiträge im Unterricht, die schriftlichen Beiträge im Unterricht, die Tests, das Vorhandensein der Hausaufgaben ggfs. praktische Leistungen sowie zu den oben genannten vergleichbare Leistungen. Tests, z.b. zur Überprüfung der Hausaufgaben, der Vokabelabfrage oder als sonstige Lernerfolgskontrolle... können jederzeit ohne Vorankündigung geschrieben werden, dauern etwa 20 Minuten und umfassen maximal den Stoff der vorangegangenen 2 Unterrichtstunden. Analog zu den Klassenarbeiten sollen auch Tests in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle drei Anforderungsbereiche berücksichtigt werden, dies gilt jedoch nicht für jeden Test im Einzelnen. Die gültige Prozentverteilung für Tests entspricht denjenigen der Klassenarbeiten. 4. Transparenz des Leistungsstands Der Fachlehrer hat zu Beginn des Schuljahres bekanntzugeben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten darzulegen. Auf Anfrage sind Erziehungsberechtigte und Schüler über den Notenstand in Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen zu informieren. Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt, an denen die Erziehungsberechtigten die Leistungsentwicklung des Kindes sowie den jeweiligen Notenstand mit den Fachlehrern besprechen sollen. Darüber hinaus ist jede Fachlehrkraft verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zusätzlich zu Auskünften am Elternsprechtag noch mindestens einmal im Schulhalbjahr unaufgefordert über den Notenstand im Bereich der sonstigen Leistungen schriftlich zu informieren. Diese Mitteilung soll spätestens acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres erfolgen. 5. Zeugnisnoten 5.1 Berechnung der Fachnoten Die Zeugnisnoten der einzelnen Unterrichtsfächer werden aus den Noten der Klassenarbeiten und den sonstigen Leistungen ermittelt. Das Verhältnis der Bewertungen von Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen ist in den einzelnen Fächern unterschiedlich und wird von den einzelnen Fachkonferenzen vor dem jeweiligen Schuljahresbeginn festgelegt Zeugnisnoten sind stets ganzzahlige Noten Bei der Ermittlung der Durchschnittsnoten wird mit den Dezimalnoten der Einzelleistungen gerechnet und auf ganzzahlige Noten gerundet. 28

29 5.1.4 Darüber hinaus haben Noten eine pädagogische Funktion und werden nicht ausschließlich rechnerisch ermittelt. 5.2 Zeugnisrelevanz Für jedes Zeugnis werden alle Leistungsbeurteilungen seit Schuljahresbeginn herangezogen. 5.3 Arbeits- und Sozialverhalten in der Sekundarstufe und im GIB Eine Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens in Form von Noten erfolgt für jeden Schüler in den Klassen 5 bis 12 in allen Halbjahres-, Jahres- und Übergangszeugnissen, nicht jedoch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen Notensystem für das Arbeits- und Sozialverhalten in der Sekundarstufe Note Ziffer Definition sehr gut 1 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht über die Anforderungen hinaus entwickelt. gut 2 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht entsprechend den Anforderungen entwickelt. befriedigend 3 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur zum Teil entsprechend den Anforderungen entwickelt. ausreichend 4 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur in Ansätzen entsprechend den Anforderungen entwickelt. Im Unterschied zur Leistungsbewertung der fachbezogen vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in sechs Notenstufen erfolgt, gibt es bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nur vier Notenstufen. Damit wird auch eine eindeutige Abgrenzung zur Leistungsbewertung erreicht Bewertungsbereiche Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Fleiß o o Lern- und Anstrengungsbereitschaft Mitarbeit Zuverlässigkeit o Pünktlichkeit und Sorgfalt o Eigenverantwortliches Arbeiten Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Umgangsformen o Konfliktverhalten o Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Teamfähigkeit o Hilfsbereitschaft o Respekt und Toleranz gegenüber anderen 29

30 5.3.3 Beratungsgespräche Mindestens einmal in jedem Schuljahr sollen die Klassenlehrer zu einem pädagogisch sinnvollen Zeitpunkt individuelle Beratungsgespräche, möglichst mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam, über das Arbeits- und das Sozialverhalten führen. Die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler ist in die Beratungsgespräche einzubeziehen. 5.4 Verfahren der Zeugniseinträge durch die Lehrkräfte Grundsätzlich regelt die Schulleitung das Verfahren der Zeugniseinträge vor den Notenkonferenzen durch die Lehrkräfte. Folgende Vorgaben müssen dessen ungeachtet in Bezug auf Notenlisten o.ä. eingehalten werden: Beim Eintragen einer Zeugnis-Fachnote durch den Fachlehrer müssen immer auch folgende Teilnoten (gerundet auf eine Stelle nach dem Komma) eingetragen werden: a) Durchschnittsnote Klassenarbeiten b) Durchschnittsnote Sonstige Leistungen c) Durchschnitt aus Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen d) Zeugnisnote des letzten Zeugnisses Vorgehen zur Notenfindung des Arbeits- und Sozialverhaltens Der Klassenlehrer und alle Hauptfachlehrer bewerten bei jedem Schüler einmal in jedem Schulhalbjahr die acht Kategorien gemäß untenstehendem Muster. Für das Jahreszeugnis muss darüber hinaus die Gesamtentwicklung des Schülers im gesamten Schuljahr berücksichtigt werden Der Schulleiter kann die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens auf andere geeignete Lehrkräfte übertragen Der Klassenlehrer beziehungsweise die an seiner Stelle beauftragte Lehrkraft errechnet den Mittelwert aus den Einträgen der Hauptfachlehrer und schlägt der Klassenkonferenz die Endbewertungen für die jeweils zwei Unterkategorien des Arbeits- und Sozialverhaltens rechtzeitig vor der Klassenkonferenz vor. Auf Antrag eines Mitgliedes der Klassenkonferenz ist über eine vom Vorschlag des Klassenlehrers beziehungsweise der beauftragten Lehrkraft abweichende Bewertung mehrheitlich abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Klassenlehrer beziehungsweise die beauftragte Lehrkraft. Arbeitsverhalten Sozialverhalten Fleiß Zuverlässigkeit Umgangsformen Teamfähigkeit Schüler Mitarbeit Pünktlichkeit und Sorgfalt Lern- und Anstrengungsbereitschaft Eigenverantwortliches Arbeiten Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Konfliktverhalten Hilfsbereitschaft Respekt und Toleranz gegenüber anderen Max Muster 30

31 Teil E: Grundsätze der Leistungsbewertung im gemischtsprachigen IB Diploma Programme der Deutschen Schule Izmir Assessment Policy 1. Vorbemerkung Das vorliegende Dokument soll auf der Grundlage der Überzeugungen, die in der Veröffentlichung Diploma programme assessment: Principles and practice (updated November 2010) festgeschrieben sind,... die Ansichten über Leistungsbewertung in der DS Izmir verdeutlichen den Zweck von Leistungsbewertungen in der DS Izmir im IB-DP erklären die Vorgehensweise der Leistungsbewertung in der DS Izmir im IB-DP erläutern die verschiedenen Arten der Leistungsbewertung in der DS Izmir nennen die unterschiedlichen Rückmeldunge-Verfahren über die Leistungsbewertung beschreiben Wenn im Folgenden allgemein von Leistungsbewertung gesprochen wird, so bezieht sich dies stets auf die schulinterne Handhabung in der DS Izmir. Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 2. Das IB-Lernerprofil Ziel des IB-DP in der DS Izmir ist es, international ausgerichtete Menschen heranzubilden, die im Bewusstsein ihrer gemeinsamen Menschlichkeit und ihrer gemeinsam getragenen Verantwortung gegenüber diesem Planeten, dazu beitragen, eine bessere und friedlichere Welt zu schaffen. Solche Menschen wollen IB-Lernende werden: Fragende Sie entwickeln ihre natürliche Neugier. Sie erwerben die nötigen Fähigkeiten, um Untersuchungen durchzuführen und Forschung zu betreiben und zeigen Unabhängigkeit im Lernprozess. Sie haben Freude am Lernen, und diese Liebe zum Lernen selbst werden sie ihr Leben lang aufrechterhalten. Wissende Sie untersuchen Konzepte, Ideen und Belange von lokaler sowie globaler Bedeutung. Dadurch erwerben sie detaillierte Fachkenntnisse und entwickeln ihr Verständnis im Kontext eines breitgefächerten und ausgewogenen Fächerkanons. Denker Sie ergreifen die Initiative in der kritischen und kreativen Anwendung ihrer analytischen Fähigkeiten, um komplexe Probleme zu erkennen und anzugehen, und sie treffen durchdachte, ethische Entscheidungen. Kommunikatoren Sie verstehen und vertreten Ideen und Informationen selbstbewusst und kreativ in mehr als einer Sprache und wenden dabei eine Vielfalt von Kommunikationsarten an. Sie arbeiten effektiv und bereitwillig mit anderen zusammen. 31

32 Prinzipientreu Ihr Handeln ist von Integrität und Ehrlichkeit geprägt, mit einem stark ausgeprägten Sinn für Fairness, Gerechtigkeit und Achtung vor der Würde von Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinschaften. Sie übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Handeln und die Folgen, die mit diesem Handeln verbunden sind. Vorurteilsfrei Sie verstehen und schätzen ihre eigene Kultur und persönliche Lebensgeschichte und sind offen für die Sichtweisen, Werte und Traditionen anderer Einzelpersonen und Gemeinschaften. Sie sind es gewohnt, sich mehrere Betrachtungsweisen zu suchen und diese zu bewerten, und sind bereit, an solchen Erfahrungen zu wachsen. Sozial engagiert Sie zeigen Empathie, Mitgefühl und Achtung für die Bedürfnisse und Gefühle anderer. Sie fühlen sich dem Dienst am Gemeinwohl verpflichtet und handeln mit dem Ziel positiver Veränderung hinsichtlich des Lebens anderer Menschen und unserer Umwelt. Risikobereit Sie setzen sich mutig und bedacht ungewohnten Situationen und Ungewissheit aus und besitzen die innere Unabhängigkeit, neue Rollen, Ideen und Strategien zu ergründen. Sie verteidigen Ihre Überzeugungen mutig und eloquent. Ausgewogen Sie verstehen die Bedeutung intellektueller, physischer und emotionaler Ausgeglichenheit, um für sich selbst und andere persönliches Wohlergehen zu erlangen. Reflektierend Sie schenken ihrem eigenen Lernen und ihren Erfahrungen sorgfältige Beachtung. Sie sind in der Lage, ihre Stärken und Grenzen zu beurteilen und zu verstehen, um so ihr Lernen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. 3. Prämissen Bewertung ist ein unerlässlicher Bestandteil von Lehren und Lernen. Die wichtigsten Ziele der Leistungsbewertung im IB-DP sind die Unterstützung der Lehrplanziele und die Förderung des entsprechenden Lernens der Schüler. Jede Form der Leistungsbewertung ist eine pädagogische Entscheidung, sie wird nicht rein mathematisch ermittelt und darf nicht zum Zweck einer Disziplinierung von Schülern gemacht werden. Die Leistungsbewertung dient der Information der Schüler, der Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten über die Entwicklung, die Schüler gezeigt haben, und über den erreichten Leistungsstand. Im Diplomprogramm wird externe und interne Bewertung eingesetzt. Die IB-Prüfer benoten die für die externe Bewertung erstellten Arbeiten, während für die interne Bewertung erstellte Arbeiten von den Lehrern benotet und extern von IB einer Moderation unterzogen werden. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens dient dabei der Darstellung der Entwicklung und Ausprägung wesentlicher Kompetenzen. Die Leistungsbewertung orientiert sich an prinzipiell an Kriterien, die von den Fachlehrern im Hinblick auf die Anforderungen des IB-DP entwickelt werden, und nicht an Standards. Bei diesem Bewertungsansatz wird die Arbeit der Schüler anhand ihrer Leistungen in Bezug auf die vorgegebenen Leistungshorizonte beurteilt und nicht in Bezug auf die Arbeit anderer Schüler. 32

33 Offenheit und Klarheit der Prämissen, Anforderungen und Maßstäbe, mittels derer die Bewertung erfolgt, sind Grundsätze der Leistungsbewertung in der DS Izmir, durch welche die Schüler Verantwortung für ihr Lernen übernehmen können. Erörterungen mit den Schülern über den Leistungsstand und die Bewertung sowie regelmäßiges Feedback durch Schüler, Eltern und Lehrer unterstützen alle Beteiligten am Lernprozess. 4. Arten und Instrumente der Leistungsbewertung in der DS Izmir 4.1 Begleitende (formative) Leistungsbewertung Die begleitende Bewertung dient sowohl dem Lehren als auch dem Lernen. Sie befasst sich mit der Bereitstellung einer genauen und nützlichen Rückmeldung an Schüler und Lehrer im Hinblick auf das stattgefundene Lernen und die Stärken und Schwächen der Schüler, mit dem Ziel das Verständnis und die Fähigkeiten der Schüler zu entwickeln. Die begleitende Bewertung kann auch dazu beitragen, die Unterrichtsqualität zu verbessern, da sie Informationen für die Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele und Zielsetzungen des Kurses liefern kann. Um dies bestmöglich zu erreichen, verwenden die Lehrkräfte verschiedenste Verfahren der Leistungsbewertung und Rückmeldung für die Schüler. 4.2 Zusammenfassende (summative) Leistungsbewertung Die summative Bewertung gibt einen Überblick über das bisher Erlernte und befasst sich mit der Einschätzung der Schülerleistungen als Grundlage für den Leistungsbericht der DS Izmir zum Ende eines jeden Halbjahres. Sie dazu dient, die Leistung der Schüler nach Beendigung eines Schulhalbjahres zu protokollieren. 4.3 Doppelfunktion von formativer und summativer Leistungsbewertung Während das IB-DP sich hauptsächlich auf die zusammenfassende Leistungsbewertung konzentriert, steht die formative Leistungsbewertung im Fokus der schulinternen Praxis in der DS Izmir. Viele Bewertungsinstrumente können allerdings im Verlauf des Unterrichtens und Lernens sowohl summativ als auch formativ eingesetzt warden. Den Lehrern wird empfohlen, dies auch so anzuwenden. Ein umfassender Bewertungsplan gilt als wichtiger Bestandteil des Unterrichtens, Lernens und der Kursplanung. Mit Blick auf das IB-Diploma bilden die abschließenden Bewertungen der DS Izmir für die Leistungsberichte (summative Leistungsbewertung) zeitgleich auch weitere Rückmeldungen über den Leistungsstand vor den finalen Prüfungen (formative Leistungsbewertungen). 4.4 Instrumente der Leistungsbewertung und des Feedbacks Die folgende Liste zeigt eine Auswahl möglicher Instrumente der Leistungsbewertung und des Feedbacks. Klassenarbeiten Präsentationen Portfolios Essays Hausaufsätze Projektarbeiten 33

34 Tests Mündliche Abfragen Protokolle naturwissenschaftlicher Experimente Schriftliche Feedbackbögen Zielscheiben-Feedback Diskussionen Selbsteinschätzungen Peer-Interviews Blitzlicht Barometer und andere 4.2 Hausaufgaben Hausaufgaben sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung des eigenständigen Arbeitens der Schüler und liefern Lehrern und Schülern wichtige Rückmeldungen über den erreichten Leistungsstand. In allen Fächern liegt die Hauptarbeit im Unterricht. Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht, dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung. Umfang und Schwierigkeiten von Hausaufgaben sind dem Leistungsvermögen anzupassen. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und so zu stellen, dass der Schüler sie selbständig in angemessener Zeit bewältigen kann. Um die Schüler zu fördern, ohne sie angesichts der Vielzahl von Prüfungsaufgaben zu überfordern, stimmen sich die Lehrer eines IB-Kurses über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab. Der IB-Koordinator sorgt für die Abstimmung. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht überprüft und besprochen, auch um die Selbsteinschätzungsfähigkeit der Schüler zu unterstützen. Die selbstständige Erledigung von Aufgaben, gerade auch außerhalb der Schule, unterliegt den Richtlinien der DS Izmir zur akademischen Ehrlichkeit. 5. Notensystem 5.1 Noten des Fachunterrichts Die Schülerleistungen des Fachunterrichts werden mit Eintritt in das IB Diploma Programme nach einem für die Schüler neuen, siebenstufigen Notensystem (grades 1-7) bewertet, um diese mit den Bewertungspraktiken des IB-DP vertraut zu machen. Noten-Skala der DS Izmir im IB-DP: Note Bereichs- Richtwerte in % Verbalnote Definition Ausgezeichnet excellent Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. Sie lässt tiefergehendes Verständnis und weitergehendes Wissen erkennen. 34

35 Sehr gut Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht. Very good gut Eine Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht. good Ausreichend Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. sufficient Mangelhaft Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. incomplete ungenügend poor inakzeptabel unacceptable Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse nur teilweise vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit auch nur teilweise behoben werden können. Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse nicht oder nur teilweise vorhanden sind, so dass die Mängel auch in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung Leistungsverweigerung Kommt ein Schüler einer Leistungsaufforderung durch die Schule nicht nach, kann die Note inakzeptabel erteilt werden, sofern die Leistungsaufforderung zumutbar war und keine rechtzeitige, plausible Entschuldigung für eine Nichterledigung der Leistungsaufforderung vorlag. 35

36 5.2 Noten für Arbeits- und Sozialverhalten Eine Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens in Form von Noten erfolgt für jeden Schüler in den IB- Kurs-Halbjahren und wird in den Leistungsberichten protokolliert. Im Unterschied zur Leistungsbewertung der fachbezogen vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in sieben Notenstufen erfolgt, gibt es bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens nur vier Notenstufen. Damit wird auch eine eindeutige Abgrenzung zur Leistungsbewertung erreicht. Note Ziffer Definition sehr gut 1 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht über die Anforderungen hinaus entwickelt. very good gut 2 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist in jeder Hinsicht entsprechend den Anforderungen entwickelt. good befriedigend 3 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur zum Teil entsprechend den Anforderungen entwickelt. satisfactory ausreichend 4 Das Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist nur in Ansätzen entsprechend den Anforderungen entwickelt. sufficient Bewertungsbereiche des Arbeits- und Sozialverhaltens Das Arbeitsverhalten als Ausdruck der Selbstkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Fleiß o o Lern- und Anstrengungsbereitschaft Mitarbeit Zuverlässigkeit o Pünktlichkeit und Sorgfalt o Eigenverantwortliches Arbeiten Das Sozialverhalten als Ausdruck der Sozialkompetenz umfasst folgende Bewertungskategorien mit den entsprechenden Konkretisierungen: Umgangsformen o Konfliktverhalten o Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln Teamfähigkeit o Hilfsbereitschaft o Respekt und Toleranz gegenüber anderen Beratungsgespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten Mindestens einmal in jedem Schuljahr sollen die Klassenlehrer zu einem pädagogisch sinnvollen Zeitpunkt individuelle Beratungsgespräche, möglichst mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam, über das 36

37 Arbeits- und das Sozialverhalten führen. Die Selbsteinschätzung der Schüler ist in die Beratungsgespräche einzubeziehen. 6. Berechnung der Fachnoten für die Leistungsberichte Bei der Ermittlung der Fachnoten für die Leistungsberichte wird grundsätzlich zwischen Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen unterschieden. Die Gewichtung der zwei Teilbereiche legt der Fachlehrer vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn fest und kommuniziert diese den Schülern und Erziehungsberechtigten vor dem IB- DP-Kursbeginn. 6.1 Klassenarbeiten Klassenarbeiten: - entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, - umfassen i.d.r. den Stoff einer Unterrichtseinheit, - dauern i.d.r. mindestens 45 Minuten, - müssen i.d.r. mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, - sind gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen, - müssen immer von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Zahl der Klassenarbeiten in einem Fach wird vom Fachlehrer unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn festgelegt und ist vom IB-Koordinator zu genehmigen. Eine Abweichung von der zuvor festgelegten Zahl ist vom IB-Koordinator zu genehmigen und den Schülern und Eltern rechtzeitig zu kommunizieren. Eine Übersicht über die Anzahl der Klassenarbeiten in jedem Fach wird zu IB-DP-Kursbeginn erstellt und den Schülern und Erziehungsberechtigten zu Beginn des IB-DP-Kurses ausgehändigt Ersatzleistungen für Klassenarbeiten Klassenarbeiten können vom Fachlehrer durch Präsentationen, Portfolios, Essays oder andere vergleichbare Leistungen ersetzt werden Anforderungsbereiche Klassenarbeiten oder Ersatzleistungen müssen in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle Anforderungsbereiche, die durch das IB-DP und die schulinternen Kurspläne gefordert werden, berücksichtigen Zwar lassen sich die Anforderungsbereiche oft weder scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Aufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen. 37

38 6.1.3 Übersicht der Anzahl und Gewichtung von Klassenarbeiten für den Kursbeginn 2016 Fach Klasse mind. Anzahl Klassenarbeiten Deutsch Mathematik Englisch Biologie Geschichte Chemie Verhältnis: Klassenarbeiten / sonst. Leistungen 70 % Klassenarbeiten 30 % sonst. Leistungen 80 % Klassenarbeiten 20% sonst. Leistungen 70 % Klassenarbeiten, 30 % sonst. Leistungen (inkl. 10 % Tests) 80 % Klassenarbeiten 20 % sonst. Leistungen 75 % Klassenarbeiten 25 % sonst. Leistungen 80 % Klassenarbeiten 20 % sonst. Leistungen 6.2 Sonstige Leistungen Zu den sonstigen Leistungen zählen alle Leistungen, die nicht durch den Bereich Klassenarbeiten (inkl. Ersatzleistungen) abgedeckt sind. Dies sind zum Beispiel: - die Qualität der mündlichen Beiträge im Unterricht, - die kürzeren schriftlichen Beiträge im Unterricht, - Vorträge und Präsentationen - die Tests, - das Vorhandensein der Hausaufgaben - ggfs. praktische Leistungen oder Laborberichte. sowie zu den oben genannten vergleichbare Leistungen Tests Tests als Teilbereich der Sonstigen Leistungen, z.b. zur Überprüfung der Hausaufgaben, der Vokabelabfrage oder als sonstige Lernerfolgskontrolle... - können jederzeit ohne Vorankündigung geschrieben werden, - dauern etwa 20 Minuten und 38

39 - umfassen (mit Ausnahme von Vokabelabfragen) maximal den Stoff der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden. 6.3 Ausnahmeregelungen und Nachteilsausgleich Für Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Bewertung sind spezielle Absprachen im Bewertungsbereich möglich. 7. Transparenz Der Fachlehrer hat vor dem jeweiligen IB-DP-Kursbeginn bekanntzugeben, wie er die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten darzulegen. Auf Anfrage sind Erziehungsberechtigte und Schüler über den Notenstand in Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen zu informieren. Zweimal im Schuljahr finden Elternsprechtage statt, an denen die Erziehungsberechtigten die Leistungsentwicklung des Kindes sowie den jeweiligen Notenstand mit den Fachlehrern besprechen sollen. Darüber hinaus ist jede Fachlehrkraft verpflichtet, die Erziehungsberechtigten zusätzlich zu Auskünften am Elternsprechtag noch mindestens einmal im Schulhalbjahr unaufgefordert über den Notenstand im Bereich der sonstigen Leistungen schriftlich zu informieren. Diese Mitteilung soll spätestens acht Wochen vor Ende des Schulhalbjahres erfolgen. 8. Leistungsberichte und Abschlusszeugnis Die Schüler erhalten im Laufe des IB Diploma Programme von der DS Izmir dreimal Leistungsberichte immer zum Ende eines Halbjahres. Diese dienen vorrangig zur Information über den Leistungsstand. Die Berichte werden von ausführlichen Feedback-Gesprächen der einzelnen Fachlehrer und des IB- Koordinators begleitet. Das Abschlusszeugnis wird von der IBO ausgestellt. 9. Verwaltung Die Fachlehrer sind dazu verpflichtet alle Einzelnoten schrifltich zu dokumentieren und auf Anfrage der Schulleitung, der Eltern oder der Schüler korrekt wiedergeben zu können. Die Klassenarbeiten werden in der Schule zwei Jahre lang archiviert, die Test und alle anderen schriftlichen Leistungsnachweise (Portfolios etc.) archiviert der Fachlehrer eigenständig. 10. Leistungsbewertung der IBO in den einzelnen Fächern (formal assessment) Zusätzlich zu den bislang erläuterten Verfahren der Leistungsbewertung in der DS Izmir erfolgen Leistungsbewertungen durch die IBO, die sich in interne und externe Bewertung aufteilt. Diese Bewertung bildet die Grundlage für das IB Diplom. Schüler, die zum gemischtsprachigen IB Diploma Programme an der Deutschen Schule Izmir zugelassen werden (siehe Richtlinien zur Aufnahme von Schülern), müssen bestimmte Fächer belegen, um die Auflagen der IBO und der KMK zu erfüllen. Es werden von insgesamt sechs Fächern drei auf 39

40 höherem Niveau (Englisch, Deutsch, Biologie) und drei auf Standardniveau (Mathematik, Geschichte, Chemie) unterrichtet. Wiederum sind drei Fächer auf Englisch (Englisch, Mathematik, Chemie) und drei auf Deutsch (Deutsch, Biologie, Geschichte) zu unterrichten. Grundsätzlich wird in allen Fächern großer Wert auf die Sprache als Vermittler des Wissens gelegt, sie fließt aber nur in den sprachlichen Fächern mit in die Bewertung ein (siehe Grundsätze im Umgang mit Sprache an der Deutschen Schule Izmir). Deutsch Higher Level English Higher Level Biologie Higher Level extern Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: vergleichende Textanalyse Leseverstehen Multiple Choice Dauer: 2 h Dauer: 1,5 h Dauer: 1 h Gewichtung: 25% Gewichtung: 25% Gewichtung: 20% extern Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: Schriftliche Prüfung: Aufsatz zu einer von 6 Fragen zu einem bekannten Werk Dauer: 2 h Gewichtung: 25 % schr. Ausdruck Dauer: 1,5 h Gewichtung: 25 % datenorientierte Aufgabe Dauer: 2¼ h Gewichtung: 36 % extern 2 von 4 schriftlichen Aufgaben innerhalb der 2 Jahre, die eingesendet werden. Gewichtung: 20% Eine schriftliche Aufgabe, die eingesendet wird. Gewichtung: 20 % Schriftliche Prüfung: Experimentelle Kompetenzen Dauer: 1¼ h Gewichtung: 24 % intern Mündliche Prüfung, vom Lehrer bewertet, wird aufgezeichnet und eingesendet. Dauer: 15 min Mündliche Prüfung, vom Lehrer bewertet, wird aufgezeichnet und eingesendet. Dauer: 10 min Untersuchung mit ca Seiten schriftlicher Dokumentation, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet Gewichtung: 15 % Gewichtung: 20 % Dauer: 10 h weitere mündliche Leistungen, vom Lehrer nach Kriterien bewertet, Gewichtung: 15 % weitere mündliche Leistungen, vom Lehrer nach Kriterien bewertet, Gewichtung: 10 % Gewichtung: 20 % Geschichte SL Mathematics SL Chemistry SL extern Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung 40

41 Dauer: 1 h Dauer: 1,5 h Dauer: 45 min Gewichtung: 30 % Gewichtung: 40 % Gewichtung: 20 % extern Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Dauer: 1,5 h Dauer: 1,5 h Dauer: 1,25 h Gewichtung: 45 % Gewichtung: 40 % Gewichtung: 40 % extern Schriftliche Prüfung Dauer: 1h Gewichtung: 20% intern Historische Untersuchung, Wörter, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 20 h, Gewichtung: 25 % Mathematische Untersuchung, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 10 h Gewichtung: 20 % Chemische Untersuchung, wird vom Lehrer nach Kriterien bewertet und eingesendet. Dauer: 10 h Gewichtung: 20 % Extended Essay TOK CAS ca. 40 h Arbeitszeit 4000 Worte, wird eingesendet, keine Punkte sondern Noten von A-E trägt mit TOK max. 3 Punkte zum Ergebnis bei, Nichtabgabe = Nichtbestehen in einem Fach nach Wahl und in der Sprache des Faches Aufsatz mit ca Wörtern, 67%, wird eingesendet, keine Punkte sondern Noten von A-E trägt mit EE max. 3 Punkte zum Ergebnis bei, Nichtabgabe = Nichtbestehen Themen werden zur Auswahl von der IBO gestellt Präsentation vor der Klasse, schriftlicher Präsentationsplan, wird vom Lehrer nach Kriterien Creativity: eigene kreative Projekte, z.b. Konzert geben Activity: eigener Sport, neue Herausforderung Service: ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung wird nicht bewertet Nichtteilnahme = Nichtbestehen wöchentliche Aktivität 7 Lernergebnisse / Erfolge 41

42 bewertet und eingesendet. Dauer: 10 min Gewichtung: 33 % 10.1 Punktesystem und Berechnung Das IB Diplom wird verliehen, wenn der Schüler mindestens 24 Punkte erreicht und folgenden Kriterien erfüllt: - mind. mit D in TOK und dem Extended Essay benotet, - Punkte in allen Fächern erhalten, - die Auflagen von CAS wurden erfüllt, - kein Fach mit nur einem Punkt bewertet, - kein Higher-Level-Fach mit nur zwei Punkten bewertet, - zwölf Punkte müssen aus Higher-Level-Fächern stammen, - neun Punkte müssen aus Standard-Level-Fächern stammen, - nicht mehr als ein Fächer mit drei Punkten bewertet, - keine Betrugsversuche unternommen. 11. Anerkennung des IB Diplomas in Deutschland Aus Gründen der Vergleichbarkeit ist zur Aufnahme an Universitäten, in Traineeprogrammen oder sonstigen Bildungseinrichtungen eine Umrechnung der Abschlussnoten des IB Diploma sowie deren offizielle Anerkennung erforderlich. Die Schüler werden in sechs Fächern mit max. je 7 Punkten bewertet, dazu kommen 3 Punkte aus dem Extended Essay und dem TOK-Aufsatz zusammen (s.u.). Maximal sind also 45 Punkte zu erreichen. Ab 24 erreichten Punkten wird unter den genannten Umständen (s.o.) das IB-Diplom verliehen. Zur Umrechnung in die Durchschnittsnote wird folgende Formel verwendet: N = 1 + 3!"!!!" P ist die erreichte Punktzahl, die im Diplom ausgewiesen ist. Bei mehr als 42 Punkten wird die Durchschnittsnote N = 1,0 gegeben. ( Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International"; Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom ) 42

43 12. Inkrafttreten Dieses Dokument wird jedes Jahr von den jeweiligen Fachschaften in den Fachkonferenzen überarbeitet und der Schulleitung vorgelegt. Im Rahmen der Gesamtkonferenz zu Beginn jeden Schuljahres wird dieses Dokument in Kraft gesetzt. Es wird Schülern und Eltern zur Kenntnis gebracht. Neue Lehrkräfte werden von der Schulleitung über die Kriterien der Leistungsbewertung informiert. References: Assessment Policy Guide, IBO 2010 Diploma Programme: Assessment Principles and Practice, IBO 2004 General Regulations: Diploma Programme, IBO 2011 Subject guides for English B, Deutsch A, French, Biologie, Mathematics, Geschichte, Chemistry, TOK, CAS, IBO Extended Essay Guide, IBO 2007, updated 2013 Zeugnisordnung der Deutschen Schule Izmir 43

44 Teil F: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir - Kindergarten In unserem Kindergarten legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen allen Kindern, Erziehern, Mitarbeitern und Eltern. Um ein gutes Kindergartenklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude 1. Wir beachten vereinbarte Gesprächsregeln. 2. Wir halten Ordnung und gehen sorgfältig mit allen Materialien um. 3. Wir erledigen unsere Dienste und Aufgaben zuverlässig. 4. Unsere Jacken, Schuhe, Mützen etc. hängen ordentlich an unserem Haken. 5. Wir kauen keine Kaugummis im Kindergarten (Süßigkeiten sind nur in Ausnahmen erlaubt, wie zum Beispiel bei Geburtstagen). 6. Wir halten die Toiletten sauber. Wir spülen und waschen uns gründlich mit Seife die Hände. 7. Im Kindergarten tragen wir unsere Hausschuhe. B Gartenzeit 1. In der Gartenzeit bleiben wir auf dem Gelände. Wir sagen den Erzieherinnen Bescheid, bevor wir auf die Toilette gehen. 2. Wir gehen beim Spielen rücksichtsvoll miteinander um. Die Spielgeräte behandeln wir sorgfältig und räumen sie nach Benutzung wieder zurück. Wir nehmen Rücksicht auf Pflanzen und Tiere. 3. Wir pflücken nichts von den Bäumen und werfen nicht mit Gegenständen. 4. Wir klettern nur auf den Kletterbäumen. 5. Wir spielen keine Raufspiele, die physische und psychische Gefährdungen darstellen. 6. İm Kindergarten sind nur in Ausnahmefällen elektronische Spielgeräte erlaubt. 7. Vor dem Mittagessen und nach der Gartenzeit waschen wir uns die Hände. 8. Wir bleiben während der gemeinsamen Mittagsessenszeit am Tisch sitzen und verlassen unseren Essensplatz sauber. C Schulgelände 1. Wir verlassen das Kindergartengebäude innerhalb der Schulzeit ( Uhr) nur unter Aufsicht der Erzieherin oder mit einem Erziehungsberechtigten. 2. Nach Kindergartenschluss warten wir im Eingangsbereich des Kindergartens, bis wir abgeholt werden oder unser Bus kommt. 44

45 D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.30 Uhr und 8.40 Uhr in den Kindergarten und holen Sie es zwischen 16 Uhr und wieder ab. (Halbtagskinder: Uhr) 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Kindergartentor zu begleiten. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine elektronischen Spielgeräte und gefährlichen Gegenstände (z.b. Taschenmesser) mit in die Schule bringt. E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 45

46 Teil G: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir - Grundschule An unserer Schule legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen Schülern, Lehrern, Mitarbeitern und Eltern. Um ein gutes Schulklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude / Unterricht 1. Wir beachten die in der Klasse vereinbarten Gesprächsregeln. 2. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht, verlässt vor den Pausen als Letzte den Raum und schließt die Tür. 3. Wir halten Ordnung und gehen sorgfältig mit allen Materialien um. 4. Wir erledigen unsere Dienste und Aufgaben zuverlässig. 5. Wir gehen langsam im Gebäude. 6. Während der gesamten Schulzeit dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte auf dem Schulgelände nur zu Unterrichtszwecken eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und kann am Ende des Schultages bei der Schulleitung abgeholt werden. 7. Wir essen, mit Ausnahme der Frühstückspause nicht im Unterricht. 8. Wir halten die Toiletten sauber. 9. In der Grundschule tragen wir unsere Hausschuhe. 10. Erscheint die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, fragt der Klassensprecher im Sekretariat oder in der Nachbarklasse nach. B Pausen 1. In der Pause bleiben wir auf dem Pausenhof. Wir sagen der Aufsicht Bescheid, bevor wir auf die Toilette gehen. 2. Wir gehen beim Spielen rücksichtsvoll miteinander um. Die Spielgeräte behandeln wir sorgfältig und räumen sie nach Benutzung wieder zurück. Wir nehmen Rücksicht auf Pflanzen und Tiere. 3. Wir pflücken nichts von den Bäumen und werfen nicht mit Gegenständen. 4. Wir spielen keine Raufspiele, die die Gesundheit gefährden. Das Nachspielen von kriegerischen Handlungen ist nicht erlaubt. 5. In der Schule sind keine elektronischen Spielgeräte erlaubt. 6. Vor dem Mittagessen und nach der Pause waschen wir uns die Hände. 7. Wir bleiben während der gemeinsamen Mittagessenszeit am Tisch sitzen und verlassen unseren Essensplatz sauber. 46

47 8. Bei Regenwetter entscheidet die unterrichtende bzw. aufsichtführende Lehrkraft, ob eine Regenpause stattfindet. C Schulgelände 1. Wir verlassen das Schulgebäude innerhalb der Schulzeit nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder nach Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat. 2. Nach Schulschluss warten wir im Eingangsbereich auf dem Schulgelände, bis wir abgeholt werden oder unser Bus kommt. D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.45 Uhr und 8.55 Uhr zur Schule und holen Sie es zwischen Uhr und wieder ab (Ausnahme: Tage, an denen Ihr Kind keine AG besucht). 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Schultor zu begleiten und nach Schulschluss dort abzuholen. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine elektronischen Spielgeräte und gefährlichen Gegenstände (z.b. Taschenmesser) mit in die Schule bringt. E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 47

48 Teil H: Hausordnung der Deutschen Schule Izmir - Sekundarstufe An unserer Schule legen wir Wert auf einen rücksichtsvollen, freundlichen und vertrauensvollen Umgang zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und Mitarbeitern. Um ein gutes Schulklima zu schaffen und zu erhalten, müssen bestimmte Grundsätze und Regeln beachtet werden. A Gebäude / Unterricht 1. Erscheint die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, informiert der Klassensprecher die Sekretärin im Verwaltungsgebäude. 2. Die in der Klasse vereinbarten Gesprächsregeln müssen eingehalten werden. Klassengespräche und Unterhaltungen werden respektvoll geführt. 3. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht, sorgt für Ordnung im Klassenraum und verlässt vor den Pausen und vor Schulschluss als Letzte den Raum und schließt die Tür. 4. Alle Schüler einer Klasse sind mitverantwortlich für die Ordnung im Klassenraum und für einen sorgfältigen Umgang mit den Materialien. Nach Ende der letzten Stunde wird aufgestuhlt und das Klassenzimmer gefegt. 5. Alle Schüler müssen ihre Dienste und Aufgaben zuverlässig erledigen. 6. Im Gebäude darf nicht gerannt werden. 7. Während der gesamten Schulzeit dürfen Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte auf dem Schulgelände nur zu Unterrichtszwecken eingeschaltet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und kann am Ende des Schultages bei der Schulleitung abgeholt werden. 8. Essen, Kaugummi kauen, o.ä. sind während des Unterrichts nicht erlaubt. 9. Im Unterricht darf nur Wasser getrunken werden. Die Flaschen sind in der Pause aufzufüllen. 10. Während des Unterrichts sollen keine Toilettenbesuche erfolgen. 11. Die Toiletten sind sauber zu halten. 12. Das Labor darf nur mit einer Lehrkraft betreten werden. Die für das Labor, den Kunstraum, den Musikraum und die Bibliothek geltenden Ordnungen müssen eingehalten werden. B Pausen 1. In der Pause müssen alle Schüler, mit Ausnahme von Toilettenbesuchen, auf dem Pausenhof bleiben. 2. Bei Regenwetter entscheidet die unterrichtende bzw. aufsichtsführende Lehrkraft, ob eine Regenpause stattfindet. In der Regenpause müssen alle Schüler im Gebäude bleiben und werden dort beaufsichtigt. 3. Beim Spielen müssen alle Schüler auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander achten. Raufspiele, die physische und psychische Gefährdungen darstellen, sind verboten. 48

49 4. Niemand darf etwas von den Bäumen pflücken. Mit Gegenständen zu werfen ist verboten. 5. Während des Mittagessens bleiben alle Schüler gemeinsam am Tisch sitzen. Der Essensplatz wird sauber verlassen. 6. Die Schüler der Klassen 9-12 dürfen sich in den Pausen im Gebäude 6 in den Klassenräumen aufhalten. Mit Einverständniserklärung der Eltern dürfen sie das Schulgelände in der Mittagspause verlassen, allerdings von dort keine Süßgetränke, Chips oder Süßigkeiten mit auf das Schulgelände bringen. C Schulgelände 1. Das Schulgelände darf innerhalb der Schulzeit nur unter Aufsicht eines Lehrers, mit Einverständniserklärung oder nach Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten im Sekretariat verlassen werden. 2. Nach Schulschluss müssen alle Schüler auf dem Schulgelände warten, bis sie abgeholt werden oder ihr Bus kommt, es sei denn sie nutzen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg. D Für Eltern 1. Bitte bringen Sie Ihr Kind pünktlich zwischen 8.45 Uhr und 8.55 Uhr zur Schule und holen Sie es zwischen Uhr und wieder ab (Ausnahme: Tage, an denen Ihr Kind keinen Nachmittagsunterricht hat oder eine AG besucht). 2. Um die Selbstständigkeit Ihres Kindes zu fördern, bitten wir Sie, Ihr Kind morgens nur bis zum Schultor zu begleiten und nach Schulschluss dort abzuholen. 3. Bitte geben Sie eine aktuelle Notfall-Telefonnummer im Sekretariat ab. 4. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine gefährlichen Gegenstände, z.b. Taschenmesser o.ä. mit in die Schule bringt. E Schlussbestimmung Diese Hausordnung der Deutschen Schule Izmir wurde in der GK am beschlossen und in Kraft gesetzt Ich habe die Hausordnung der Deutschen Schule Izmir zur Kenntnis genommen. Name: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Für Schüler der Klasse 9-12 (gegebenenfalls ausfüllen und unterschreiben): Ich bin damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn in der Mittagspause das Schulgelände ohne Aufsicht verlassen darf. Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 49

50 Teil I: Konferenzordnung der Deutschen Schule Izmir Diese Konferenzordnung wurde auf der Grundlage der Richtlinien für eine Konferenzordnung für Deutsche Schulen im Ausland erstellt (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. Mai 1982). 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Aufgabe der Konferenzen Das Lehrerkollegium tritt zur Abstimmung der Erziehungs-- und Unterrichtsarbeit regelmäßig in Konferenzen zusammen. In den Konferenzen werden Angelegenheiten des äußeren und inneren Schullebens behandelt. Die Konferenzen haben die Aufgabe, die Arbeit an der Schule nach ihren Bildungszielen im Rahmen der gültigen Bestimmungen einheitlich zu gestalten. Dabei soll das fachliche, erzieherische und menschliche Zusammenarbeiten der Lehrer aller Teilbereiche der Schule gefördert und aufeinander abgestimmt werden. Im Zusammenwirken mit dem Schulträger, den Erziehungsberechtigten (im Folgenden "Eltern" genannt) und den Schülern sollen die Konferenzen der Erfüllung des Erziehungs-- und Unterrichtsauftrages der Schule dienen und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung vor allem im Hinblick auf die Begegnung und den kulturellen Austausch mit dem Sitzland ermöglichen. 1.2 Konferenzarten Konferenzen können als Gesamtkonferenzen oder als Teilkonferenzen stattfinden. Teilkonferenzen sind: Jahrgangsstufenkonferenzen Fachkonferenzen und Fachgruppenkonferenzen Klassenkonferenzen 1.3 Zuständigkeit Die Aufgaben der Konferenzen werden durch diese Ordnung festgelegt. Ihre Zuständigkeit wird durch die Regelungen der fördernden Stellen in der Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt, Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -, Kultusministerkonferenz, Bund-Länder- Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland) und der zuständigen Behörden im Sitzland begrenzt. Personalfragen sind nicht Angelegenheit der Konferenzen. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Partner der schulischen Arbeit ergeben sich aus der Satzung des Schulvereins, der Schulordnung, der Dienstordnung für den Schulleiter und der Konferenzordnung. 1.4 Ausschüsse und Berichterstatter Für besondere Aufgaben können Ausschüsse und einzelne Berichterstatter eingesetzt werden. 50

51 1.5 Verfahrensweise Für alle Konferenzen gilt eine einheitliche Verfahrensweise. 1.6 Teilnahmepflicht Pädagogische Mitarbeiter und Lehrer sind zur Teilnahme an einer ordnungsgemäß einberufenen Konferenz verpflichtet. 1.7 Anzahl der Konferenzen Gesamtkonferenzen finden mindestens viermal im Schuljahr statt. Die Eröffnungskonferenz des Schuljahres findet spätestens zwei Arbeitstage vor dem Beginn des Unterrichts statt. Fachkonferenzen finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal zu Beginn des Schuljahres statt. Klassenkonferenzen finden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Schuljahr statt. Die übrigen Konferenzen finden nach Bedarf statt. 1.8 Ort, Zeit, Einberufung und Tagesordnung Konferenzen finden in der Schule außerhalb der Unterrichtszeit statt. Sofern der Schulleiter nicht den Vorsitz führt, ist der Termin mit ihm abzustimmen. Der Vorsitzende beruft die Konferenz ein. Er gibt spätestens sechs Tage vorher Zeit und Tagesordnung bekannt. Anträge zur Tagesordnung der Konferenz müssen dem Vorsitzenden spätestens zwei Tage vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Im Bedarfsfall kann der Vorsitzende Konferenzen ohne Einhaltung der genannten Frist einberufen. Er muss dies zu Beginn der Sitzung begründen. Eine Konferenz wird vom Vorsitzenden innerhalb von einer Woche einberufen, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich die Einberufung der Konferenz beantragt. Die gewünschten Gegenstände der Beratung sind schriftlich dem Antrag beizufügen. 1.9 Vorsitz Den Vorsitz führt grundsätzlich der Schulleiter. Ist der Schulleiter verhindert, übernimmt in der Gesamtkonferenz der ständige Stellvertreter den Vorsitz. Der Schulleiter kann den Vorsitz in allen anderen Konferenzen den zuständigen Leitern bzw. Lehrern übertragen. Bei Versetzungskonferenzen führt der Schulleiter in der Regel den Vorsitz Mitglieder der Konferenzen Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter und Lehrer (vermittelte Lehrer, deutsch- und fremdsprachige Ortskräfte). 51

52 Mitglieder der Teilkonferenz sind die im jeweiligen schulischen Bereich tätigen pädagogischen Mitarbeiter und Lehrer Weitere Teilnehmer bei Gesamtkonferenzen Zu jeder Gesamtkonferenz wird der Schulträger eingeladen, der sich durch eines seiner Mitglieder vertreten lässt. Vertreter der Elternbeiräte und der Schülermitwirkung bzw. Eltern und Schüler können zu Tagesordnungspunkten, die für sie von Bedeutung sind, vom Vorsitzenden eingeladen werden. Der Vorsitzende kann weitere Teilnehmer (z.b. Behördenvertreter) zu einer Konferenz oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen, sofern sie durch ihr Amt oder ihren Auftrag eine Beziehung zur Arbeit der Schule haben Stimmberechtigung In der Gesamtkonferenz sind alle Mitglieder stimmberechtigt, die mindestens die Hälfte der für die entsprechenden Lehrergruppen an der Schule vorgesehenen wöchentlichen Pflichtstundenzahl, jedoch nicht weniger als zwölf Wochenstunden Unterricht erteilen bzw. eine entsprechende Dienstleistung erbringen. Die anderen Lehrer und die eingeladenen Teilnehmer haben beratende Stimme. In den übrigen Konferenzen ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Bei der Behandlung von Fragen, die sich auf einen einzelnen Schüler beziehen, sind in Klassenkonferenzen nur die Lehrer abstimmungsberechtigt, die ihn unterrichten Abstimmungen Beschlüsse werden in Konferenzen durch Abstimmung gefasst. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Geheime Abstimmung erfolgt in der Gesamtkonferenz, wenn sie von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beantragt wird Verpflichtung zur Verschwiegenheit Die Mitglieder der Konferenz sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Der Vorsitzende verpflichtet eingeladene Teilnehmer zur Verschwiegenheit. Die Verpflichtung kann vom Vorsitzenden insgesamt oder teilweise aufgehoben werden. Die Aufhebung muss im Protokoll vermerkt werden Beschlussfähigkeit Konferenzen sind beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind Gültigkeit der Beschlüsse Beschlüsse, die von Konferenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefasst werden, binden alle Lehrer der Schule. Der Schulleiter ist für die Durchführung der Konferenzbeschlüsse verantwortlich. 52

53 Steht nach Ansicht des Schulleiters ein Beschluss nicht im Einklang mit geltenden Bestimmungen, ist er verpflichtet, unverzüglich die Entscheidung der zuständigen Stelle einzuholen. Bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle wird die Durchführung des Konferenzbeschlusses ausgesetzt Protokolle Über jede Sitzung wird ein Protokoll in deutscher Sprache angefertigt. Zu seiner Abfassung kann der Vorsitzende jedes deutschsprachige Mitglied verpflichten. Das Protokoll ist rechtzeitig vor der darauf folgenden Sitzung bekannt zu geben. Erfolgt kein Einspruch, wird das Protokoll als genehmigt von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Über Einspruch gegen Form und Inhalt des Protokolls entscheidet die Konferenz. Die Protokolle werden als Teil der Schulakten aufbewahrt. 2. Die Gesamtkonferenz Die Gesamtkonferenz erörtert allgemeine Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, der Planung und Koordination der Lehrverfahren und der schulischen Prüfungen. Sie berät und beschließt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen, die für die erzieherische und unterrichtliche Arbeit erforderlich sind. Die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz erstreckt sich vor allem auf folgende Gebiete: a) Fragen der Schulentwicklung b) Fragen des Unterrichts und der Schullaufbahn Abstimmung von Art und Umfang der Hausaufgaben Koordinierung der methodischen Gestaltung des Unterrichts Festlegung der Kriterien für die Leistungsbeurteilung Versetzungsordnung Erarbeitung besonderer Lehrpläne Regelung des Verfahrens bei der Aufnahme in die Schule und den Übergängen innerhalb der Schule Koordinierung der Schulabteilungen Koordinierung der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildungen c) Förderung der Zusammenarbeit der Schule mit den Schülern und der Schülermitwirkung (z.b. Veranstaltungen der Schüler, Schülerarbeitsgruppen) mit den Eltern und Elternbeiräten mit schulischen und kulturellen Einrichtungen im Sitzland. Hierzu gehören insbesondere: Veranstaltungen mit einem Tag der offenen Tür, sportliche und andere fachliche Wettbewerbe, musische Veranstaltungen, Beteiligung an Ausstellungen, Unterrichts- und Experimentalvorführungen; d) Weitere Arbeitsbereiche Wahl des Lehrerbeirates Erarbeitung der Hausordnung 53

54 Beschlussfassung über Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung Verwendung der Haushaltsmittel Verteilung der Lehr- und Lernmittel Verteilung von Spenden Planung der Schulveranstaltungen. Hierzu gehören insbesondere: Aufführungen, Ausstellungen, Ausflüge, Klassen- bzw. Gruppenfahrten, Elternversammlungen, Feiern, Feste; 3. Teilkonferenzen In den Teilkonferenzen werden unter Beachtung der Beschlüsse der Gesamtkonferenz die Angelegenheiten behandelt, die für den jeweiligen Arbeitsbereich der entsprechenden Konferenz von Bedeutung sind. Die Aufgaben der Abteilungskonferenzen, der Fachkonferenzen und der Klassenkonferenzen werden im Folgenden aufgeführt. Die Beratungsergebnisse sind ggf. der Gesamtkonferenz bekannt zu geben; diese kann dazu Stellung nehmen. Eine Ausnahme bilden die Entscheidungen der Versetzungskonferenzen. 3.1 Aufgaben der Abteilungskonferenz Die Abteilungskonferenz behandelt die Angelegenheit, die eine Abteilung der Schule betreffen. Zu den Aufgaben der Abteilungskonferenz gehören insbesondere: Didaktik und Methodik Lehrpläne Fachliche Anforderungen und Leistungsbewertung Bedarf von Lehr- und Lernmitteln Ergänzende Veranstaltungen in Form von Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht 3.2 Aufgaben der Fachkonferenz Die Fachkonferenz behandelt Fragen des einzelnen Faches, sofern erforderlich, in Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere: Didaktik und Methodik Lehrpläne Fachliche Anforderungen und Leistungsbewertung Bedarf von Lehr- und Lernmitteln Fachsammlungen und andere fachgebundene Einrichtungen Ergänzende Veranstaltungen in Form von Arbeitsgemeinschaften und Förderunterricht 3.3 Aufgaben der Klassenkonferenz Die Klassenkonferenz behandelt die Angelegenheit, die eine Klasse und ihre einzelnen Schüler betreffen. Dabei kommt dem Klassenleiter eine besondere Bedeutung zu. Zu den Aufgaben der Klassenkonferenz gehören insbesondere: 54

55 a.) Erzieherische Aufgaben Förderung der Zusammenarbeit der Schüler in der Klasse Förderung der individuellen Fähigkeiten und Beurteilung der einzelnen Schüler Austausch von Erfahrungen über das Verhalten der Klasse und einzelner Schüler Förderung der Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Klassenelternbeirat Planung und Durchführung von Klassenveranstaltungen Beschlussfassung über erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung b.) Unterrichtliche Aufgaben Zusammenarbeit der in einer Klasse unterrichtenden Lehrer in didaktischen und methodischen Fragen Koordinierung von Unterrichtsthemen und -methoden Gestaltung der Klassenarbeiten und der Hausaufgaben Vorbereitung von Prüfungen c.) Einstufungen in der Orientierungsstufe (Klasse 5) d.) Umstufungen, Versetzungen und Zeugnisse Beschlussfassung über Umstufungen Beschlussfassung über Versetzungen Festsetzung der Zeugnisse 4. Sonderbestimmung Die Befugnis der Beauftragten der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Dienstbesprechungen abzuhalten, bleibt von dieser Konferenzordnung unberührt. 5. Schlussbestimmung Die vorstehende Konferenzordnung wurde von der Gesamtkonferenz erarbeitet und in der Gesamtkonferenz am 13. Januar 2010 beschlossen. 55

56 Teil J: SV-Ordnung A Allgemeine Bestimmungen A.1 Grundsätze Die Schülervertretung ist Teil der Schule und unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften und Ordnungen. Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Angelegenheiten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrages der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgabe durchführen und schulpolitische Interessen wahrnehmen. Die Schülervertretung repräsentiert alle Schüler der Schule; sie kann Anträge an die Gesamtkonferenz richten. Auch die Schüler der Grundschule sollen bereits frühzeitig auf die Arbeit und die Aufgaben der Schülervertretung vorbereitet werden. Ihre Selbstverantwortung und Selbstständigkeit sollen möglichst früh im Unterricht und durch Übertragung ihnen angemessener Aufgaben entwickelt und gefördert werden. Die Mitglieder der Schülervertretung sind in ihren Entscheidungen frei. Bekanntmachungen der Schülervertretung werden am schwarzen Brett veröffentlicht. A.2 Rechte und Aufgaben der Schülervertretung Information: Die Schülervertretung wird in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert und informiert ebenso die Schule über ihre Arbeit. Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und die Elternvertretung übermitteln und umgekehrt. Vermittlung und Hilfe: Auf Antrag eines betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern oder beim Schulleiter vorbringen. Bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen sowie zur Gestaltung von Kursen, Arbeitsgemeinschaften und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Veranstaltungen organisieren, bei denen Vertretern unterschiedlicher Meinungen die Gelegenheit zur Diskussion gegeben wird. 56

57 B Verfahrensweise B.1 Wahl des Klassensprechers In der Regel während der ersten drei Unterrichtswochen nach Schuljahresbeginn wählen die Schüler jeder Klasse oder jeder Klassengemeinschaft für das laufende Schuljahr aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Klassensprecher und dessen Stellvertreter. Dem Klassensprecher obliegen die Aufgaben der Schülermitwirkung für seine Klasse. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Klassensprecher oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. B.2 Wahl des Schülersprechers Nach der Wahl der Klassensprecher wählt die Schülerversammlung aus ihrer Mitte in geheimer Wahl den Schülersprecher und seinen Stellvertreter für das laufende Schuljahr. Wahlberechtigt sind alle Schüler. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Schülersprecher oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. B.3 Mitglieder der Schülervertretung Mitglieder der Schülervertretung sind alle Klassensprecher und ihre Stellvertreter sowie der Schülersprecher und sein Stellvertreter. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. B.4 Mitglieder der Schülerversammlung Mitglieder der Schülerversammlung sind alle Schüler der Deutschen Schule Izmir. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. B.5 Teilnahmepflicht Die Mitglieder der Schülervertretung sind zur Teilnahme an einer ordnungsgemäβ einberufenen Versammlung der Schülervertretung verpflichtet. Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Die Tätigkeit kann im Zeugnis vermerkt werden. 57

58 B.6 Anzahl der Versammlungen Die Schülerschaft kann im Monat eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) in Anspruch nehmen. Die Schülerversammlung kann bis zu zweimal im Schuljahr während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden. B.7 Ort, Zeit, Einberufung und Tagesordnung Zusammenkünfte der Schülervertretung (SV-Stunde, Schülerversammlung) sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder auβerhalb sind Schulveranstaltungen, wenn der Schulleiter vorher zugestimmt hat. Der Schülersprecher beruft nach Absprache mit dem Vertrauenslehrer die Versammlung ein. Er gibt spätestens eine Woche vorher Zeit und Tagesordnung bekannt. Die Schülervertretung kann nach Absprache mit dem Schulleiter eine Schülerversammlung (Versammlung aller Schüler) einberufen. Die Schülerversammlung lässt sich über wichtige Angelgegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Auf Antrag von einem Fünftel der Schüler ist sie einzuberufen. B.8 Vorsitz Den Vorsitz einer Versammlung der Schülervertreutng führt der Schülersprecher. Sollte der Schülersprecher verhindert sein, übernimmt sein Stellvertreter. B.9 Abstimmungen Beschlüsse werden in der Schülervertretung durch Abstimmung gefasst. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Geheime Abstimmung erfolgt dann, wenn sie von einem Drittel der Mitglieder beantragt wird. Der Vertrauenslehrer hat kein Stimmrecht. B.10 Beschlussfähigkeit Die Versammlung der Schülervertreter ist beschlussfähig, wenn auβer dem Vorsitzenden mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind. B.11 Wahl des Vertrauenslehrers Alle Schüler der Sekundarstufe wählen einen Vertrauenslehrer und einen Stellvertreter in geheimer Wahl für die Dauer eines Schuljahres. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Scheidet ein Vertrauenslehrer oder dessen Stellvertreter aus seinem Amt aus, so findet für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl statt. Das gilt entsprechend, wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten eine Neuwahl verlangen. 58

59 B.12 Aufgaben des Vertrauenslehrers Der Vertrauenslehrer nimmt grundsätzlich an den Versammlungen der Schülervertretung teil. Sollte der Vertrauenslehrer verhindert sein, beauftragt er seinen Stellvertreter. Beide Lehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung und stehen ihr beratend zur Seite. Sie stellen die Schaltstelle zwischen Schülerschaft, Kollegium und Schulleitung dar. Beschlüsse bzw. Anträge tragen sie den jeweilig zuständigen Gremien vor. Der Vertrauenslehrer kümmert sich um alle Belange der Schüler, auch um auβerschulische. Er ist Ansprechpartner für alle Schüler und bemüht sich um Vermittlung und Hilfe. B.13 Protokolle Über jede Sitzung der Schülervertretung wird ein Protokoll angefertigt. Eine Woche nach Abhalten der Versammlung wird das Protokoll dem Vertrauenslehrer vorgelegt. Der Vertrauenslehrer überprüft das Protokoll und unterzeichnet dasselbe. Erst dann gilt das Protokoll als genehmigt und es wird zur Einsichtnahme im Ordner der Schülervertretung abgelegt. B.14 Finanzierung Die Kosten der Schülervertretung werden durch freiwillige Beiträge der Schüler, durch Spenden und durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers gedeckt. C Schlussbestimmung Die vorstehende SV Ordnung wurde am von der Gesamtkonferenz der Deutschen Schule Izmir beschlossen. 59

60 Teil K: Elternbeiratsordnung 1. Elternabende und Elternvertreter 1.1. Elternabende können vom jeweiligen Klassenlehrer oder Elternvertreter einberufen und geleitet werden. Auf Verlangen eines Viertels der Erziehungsberechtigten, des Schulleiters oder des Klassenlehrers muss binnen zwei Wochen ein Elternabend stattfinden Die Einladungen müssen spätestens eine Woche vor dem Elternabend abgesandt sein und die Tagesordnung enthalten An den Elternabenden nehmen die Klassenlehrer teil. Der Schulleiter oder sein Vertreter und die anderen Lehrer der Klasse können teilnehmen Am Elternabend sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und Schule erörtert werden Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse bzw. die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindergartengruppe wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Elternvertreter und seinen Stellvertreter. 2. Wahlen des Elternvertreters 2.1 Die Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse sind beschlussfähig, wenn die Mehrzahl anwesend ist. 2.2 Die Wahl des Elternvertreters und seines Stellvertreters findet in der Regel vier Wochen nach Schulbeginn statt. Die Erziehungsberechtigten bestimmen einen Wahlleiter aus ihrer Mitte. Lehrer und Angestellte der Schule, Erzieher des Kindergartens und Mitglieder des Schulvereinsvorstandes können nicht als Elternvertreter gewählt werden. 2.3 Die Wahl erfolgt schriftlich, im Einvernehmen aller auch offen. 2.4 Die Erziehungsberechtigten haben für jedes Kind eine Stimme. 2.5 Gewählt sind Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, Wiederwahl ist zulässig. 2.6 Die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, tritt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl an seinen Platz. 2.7 Über das Wahlergebnis wird ein Protokoll angefertigt. 60

61 3. Aufgaben der Elternvertreter 3.1 Förderung der Anteilnahme der Erziehungsberechtigten am Leben und an der Arbeit der Klasse und der Schule; 3.2 Beratung bei Wünschen und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind und Weiterleitung an die Schule oder den GesamteIternbeirat; 3.3 Förderung des Verständnisses der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung; 3.4 Mitwirkung bei der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse, z. B. Schülertransport, Schaffung von Sportmöglichkeiten, Gestaltung der Klassenzimmer, Klassenfahrten, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften usw.; 3.5 Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung, soweit sie das Leben der Klasse berühren; 3.6 Der Elternvertreter gibt den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur lnformation und Aussprache; 4. Aufgaben von Schulleitung und Klassenlehrern 4.1 Rechtzeitige Information über Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind; 4.2 Wahrnehmung und Umsetzung der Wünsche der Elternschaft, soweit die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden können; 5. Elternbeirat 5.1 Die Elternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat. 5.2 Der Schulleiter beruft die erste Sitzung der gewählten Elternvertreter in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn ein. In der ersten Sitzung werden der Elternbeiratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Für die Leitung der Wahl bestimmt der Gesamtelternbeirat einen Wahlleiter aus seiner Mitte. 5.3 Pro Klasse sind der Elternvertreter und sein Stellvertreter voll stimmberechtigt. 5.4 Alle Eltern der Deutschen Schule Izmir erhalten ein Exemplar dieser Elternbeiratsordnung. 6. Wahlen 6.1 Der Elternbeirat wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 6.2 Die Wahl erfolgt schriftlich in getrennten Wahlgängen. Im Einvernehmen aller auch offen. 61

62 6.3 Jedes Mitglied des Elternbeirates hat eine Stimme. 6.4 Gewählt sind Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl, Wiederwahl ist zulässig. 6.5 Die Gewählten erklären, ob sie die Wahl annehmen. Nimmt ein Gewählter die Wahl nicht an, tritt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl an seinen Platz. 6.6 Über das Wahlergebnis wird ein Protokoll angefertigt. 7. Aufgaben des Elternbeirates 7.1 Der Elternbeirat soll das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vertiefen, die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten und die Schule bei der Erziehung und Bildung der Jugend unterstützen. 7.2 Der Schulvereinsvorstand und der Schulleiter sollten Fragen und Aufgaben, die die Schule als Ganzes betreffen, zeitnah an den Vorsitzenden des Elternbeirates herantragen. 7.3 Der Vorsitzende vertritt den Elternbeirat gegenüber dem Vorstand des Schulvereins und dem Schulleiter und kann auf Einladung als beratendes und nicht stimmberechtigtes Mitglied an bestimmten Sitzungen des Vorstandes und den Lehrerkonferenzen teilnehmen. 7.4 Der Elternbeirat kann zu Fragen, die die Schule betreffen, Stellung nehmen, Vorschläge machen und Anregungen geben. Dies gilt insbesondere bei: Der Aufstellung oder Änderung der Schulordnung; Der Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes; Der Verbesserung der räumlichen Verhältnisse der Schule; Der Ausstattung der Schule mit Lernmitteln und Büchern; Fragen der Schulwegsicherung und Schülerbeförderung; Veranstaltungen der Schule (z.b. Basar, Schulfeste); Der Planung zusätzlicher Freizeitveranstaltungen außerhalb der Schule; Allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit mit anderen Auslandsschulen schulischen Einrichtungen des Landes kulturellen Einrichtungen des Landes anderen Behörden und Institutionen 7.5 Sollen Maßnahmen getroffen werden, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat rechtzeitig zu informieren und vorher anzuhören. Dies gilt insbesondere bei Einer Änderung des Schultyps, einer Teilung der Schule und anderen Maßnahmen, die eine wesentliche Veränderung der Schule oder ihres Lehrbetriebs bewirken 62

63 7.5.2 Einer Verlegung der Unterrichtszeit Der Einführung und Veränderung von Unterrichtsfächern 7.6 Der Schulvereinsvorstand und der Schulleiter erteilen dem Elternbeirat die für dessen Arbeit notwendigen Auskünfte. 7.7 Der Elternbeirat arbeitet mit Vorstand und Schulleitung zusammen und informiert über Aktivitäten. 7.8 Der Elternbeirat kann Ausschüsse und Kommissionen zur Behandlung bestimmter Fragen und Aufgaben einsetzen, wie z.b. ein Festkomitee. Der Elternbeirat kann den Ausschüssen bzw. Kommissionen eine Frist zur Beendigung ihrer Arbeit setzen und Berichterstattung verlangen. 7.9 Der Elternbeirat kann die Schülervertretung bei ihrer Arbeit unterstützen. 8. Sitzungen des Elternbeirats 8.1 An den Sitzungen nehmen Elternvertreter und/oder deren Stellvertreter teil, sowie Schulleiter und Vorstand auf Einladung. 8.2 Es sollte möglichst jede Klasse vertreten sein. 8.3 Die Sitzungen des Elternbeirats werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen und geleitet. Auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder, des Vorstandes, oder des Schulleiters muss binnen zwei Wochen eine Sitzung stattfinden. 8.4 Die Einladungen müssen spätestens eine Woche vor der Sitzung abgesandt sein und die Tagesordnung enthalten. 8.5 Der Elternbeirat trifft sich ca. viermal im Schuljahr. 8.6 Die Sitzungen des Elternbeirates sind nicht öffentlich. Der Elternbeirat kann jedoch andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen einladen. Anträge zur Tagesordnung müssen fünf Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge zur Tagesordnung können als Dringlichkeitsanträge auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Versammlung dies zu Beginn ihrer Sitzung beschließt. 8.7 Über die Sitzungen des Elternbeirates wird ein Protokoll angefertigt, das an alle Mitglieder des Elternbeirates verschickt wird. 9. Abstimmungen 9.1 Der Elternbeirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist. 9.2 Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Abstimmungen müssen geheim durchgeführt werden, wenn es von einem Mitglied verlangt wird. 9.3 Es entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 63

64 10. Amtszeit der Elternvertreter und des Elternbeirats 10.1 Die Amtsdauer der Elternvertreter und des Elternbeirates gilt bis zur Neuwahl im folgenden Schuljahr Eine Neuwahl eines Elternvertreters muss innerhalb von 12 Wochen erfolgen, wenn er während seiner Amtszeit ausscheidet. 11. Änderung 11.1 Diese Ordnung kann auf Antrag einer Zweidrittelmehrheit des Elternbeirates geändert werden. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Vorstandes. 12. Schlussbestimmung Die vorstehende Elternbeiratsordnung wurde am durch den Elternbeirat beraten und durch den Beschluss des Vorstandes des Schulvereins der Deutschen Schule Izmir am in Kraft gesetzt. 64

65 Teil L: Satzung des Personalbeirats Die Satzung des Personalbeirats sowie eventuelle Änderungen dieser werden durch die Personalversammlung beschlossen und müssen durch das Auswärtige Amt der BRD über die zuständige Auslandsvertretung genehmigt werden. Sie wird dem Schulvereinsvorstand und dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - zur Kenntnis gegeben. I Präambel Die Deutsche Schule Izmir vermittelt im Rahmen der Ziele und Grundsätze der deutschen Auswärtigen Kulturund Bildungspolitik demokratische Werte als wesentliches Element ihrer pädagogischen Arbeit. Die demokratische Beteiligung der Schüler, Eltern sowie des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals orientiert sich an den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mitwirkungsrechten in der Schule, soweit sie nach den in der Türkei geltenden Bestimmungen zulässig sind. Die Mitwirkung des Personals vollzieht sich im Rahmen der für die Deutsche Schule Izmir geltenden Ordnungen und Dienstverträge, bei deren Anwendung von demokratischen Prinzipien auf der Grundlage partnerschaftlichen Zusammenwirkens auszugehen ist. Die Mitwirkung des Personals der Deutschen Schule Izmir an wichtigen Sachfragen des Schullebens ist durch die Konferenzordnung gewährleistet. Personalfragen sind nicht Angelegenheit der Konferenzen; die Mitarbeiter sollen jedoch Gelegenheit haben, sich zu Fragen in diesem Bereich zu äußern. Dies soll durch einen Personalbeirat erfolgen. II Aufgaben und Stellung des Personalbeirats II.1 Im Vordergrund allen Wirkens des Personalbeirats steht die Pflege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten und des menschlichen Einvernehmens an der Schule, für dessen Erhaltung und ggf. Besserung der Personalbeirat sich mitverantwortlich fühlen soll. Dazu gehört auch die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Mitarbeiter, zwischen Personal und Schulleitung und sowie zwischen Personal und Schulvereinsvorstand. Auch in Fragen, die die Rechtsstellung der Mitarbeiter betreffen, soll der Personalbeirat gehört werden. II.2 Die Beteiligung des Personalbeirates in Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen wird nach dem Prinzip der Anhörung geregelt. II.3 Der Personalbeirat nimmt regelmäßig die Gelegenheit zu Gesprächen mit dem Schulleiter wahr und hat das Recht, von ihm gehört zu werden. 65

66 II.4 Nach Unterrichtung des Schulleiters hat der Personalbeirat das Recht vom Vorsitzenden des Schulvereinsvorstandes oder seinem Beauftragten angehört zu werden, und zwar auf Wunsch in Gegenwart der Schulleitung. II.5 Der Schulvereinsvorstand sollte den Personalbeirat in Form eines Vertreters zu seinen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten mit beratender Stimme hinzuziehen. II.6 Die Einsicht in Personalakten der einzelnen Mitarbeiter ist den Mitgliedern des Personalbeirates gestattet, wenn der betreffende Mitarbeiter und die Sculleitung sein Einverständnis dazu geben. II.7 Bei beabsichtigter Kündigung eines Dienstvertrages soll dem Personalbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.der Schulvereinsvorstand soll den Personalbeirat über anstehende weitreichende Personalentscheidungen rechtzeitig in Kenntnis setzen. Zusätzlich soll der Vereinsvorstand bei einer beabsichtigten Kündigung dem Personalbeirat das Recht der Anhörung einräumen. II.8 Es liegt im eigenen Interesse, dass die Mitglieder bei Personalversammlungen anwesend sind. III Vertretenes Personal Der Personalbeirat vertritt sowohl das gesamte Personal als auch einzelne Mitarbeiter und Gruppen des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals: amtlich vermittelte Lehrkräfte (ADLK, BPLK) Ortslehrkräfte Erzieherinnen und Erzieher Nichtpädagogisches Personal IV Wahl und Zusammensetzung des Personalbeirats IV.1 Im Personalbeirat sollen nach Möglichkeit alle Mitarbeitergruppen vertreten sein, sofern die Zahl der zu wählenden Personalbeiräte nicht kleiner ist als die Zahl der Mitarbeitergruppen. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn sich aus allen Gruppen (siehe Punkt III) Kandiatinnen und Kandidaten finden würden. Der Schulleiter und sein Stellvertreter sind nicht wählbar. IV. 2 Wahlberechtigt sind alle an der Schule tätigen Mitarbeiter der Schule. 66

67 IV.3 Alle an der Schule tätigen Mitarbeiter wählen i.d.r im Laufe der ersten vier Unterrichtswochen nach Schuljahresbeginn den Personalbeirat auf einer Personalversammlung, die vom noch amtierenden Personalbeirat einberufen wird. Sollte kein Mitglied des Personalbeirats des Vorjahres mehr an der Schule tätig sein, lädt die Schulleitung zu dieser Personalversammlung ein. IV.4 Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Mitglieder in den Personalbeirat gewählt werden du rfen (siehe Punkt V). Stimmen du rfen nicht kumuliert werden. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht weniger Stimmen als erlaubt abzugeben. IV.5 Die Wahl erfolgt in jedem Fall geheim. IV. 6 Gewählt ist, wer in Bezug auf die zu besetzenden Personalbeirats-Plätze, die meisten Stimmen erhält. Bsp.: Sind vier Mitglieder zu wählen, sind die vier Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl, wenn es sich um den letzten zu besetzenden Platz handelt. IV. 7 Scheidet ein Mitglied des Personalbeirats vor der Neuwahl aus dem Personalbeirat aus, so findet im Laufe von vier Wochen nach dem Ausscheiden fu r den Rest der Amtszeit der neu zu besetzenden Stelle statt. IV. 8 Alle Mitglieder des Personalbeirats sind gleichberechtigt. Es steht dem Personalbeirat frei einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und/oder auch einen oder mehrere Sprecher fu r die verschiedenen Mitarbeitergruppen zu bestimmen. IV. 9 Die Personalbeiräte bleiben bis zur Neuwahl im Amt. IV. 10 Bei mehrheitlich ausgesprochenen Misstrauen gegenüber einem Personalbeiratsmitglied kommt es zu einer Neuwahl. V Größe des Personalbeirats V.1 Die Größe des Personalbeirats richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten: 67

68 Wahlberechtigte Mitglieder des Personalbeirats bis 10 2 Mitglieder 11 bis 20 3 Mitglieder 21 bis 30 4 Mitglieder 31 bis 40 5 Mitglieder VI Personalversammlung VI.1 Zu einer Personalversammlung muss schriftlich, i.d.r. eine Woche vor der Versammlung eingeladen werden. VI.1.1 Die Schulleitung und die stellvertretende Schulleitung wird auf Einladung an der Personalversammlung bzw. nur an einzelnen Tagesordnungspunkten teilnehmen. VI.2 Personalversammlungen finden i.d.r. außerhalb der Unterrichtszeit statt. VI.3 Die Personalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitarbeiter anwesend sind. VI.4 Es muss ein Protokoll gefuḧrt und archiviert werden, zu welchem alle Mitarbeiter Zugang haben. VI.5 Die Personalversammlung findet mindestens zweimal pro Schuljahr statt. VI.6 Zusätzlich zur konstituierenden Personalversammlung fındet mindestens eine weitere im laufensden Schuljahr statt. Der Personalbeirat kann bei Bedarf weitere Personalversammlungen einberufen. VII Schlussbestimmung Die vorstehende Satzung des Personalbeirats wurde in der Personalversammlung beschlossen. 68

69 Teil M: Bibliotheksordnung Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern bzw. Bibliotheksmitarbeitern und Bibliotheksmitarbeiterinnen verzichtet. 1 Allgemeines (1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter der Deutschen Schule Izmir zugelassen. (2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang sowie über die Homepage ( bekannt gemacht. 2 Ausleihe und Benutzung (1) Benutzerausweis: Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Kindergartenkindern und Schülern durch einen Erziehungsberechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden. (2) Leihfrist: Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für Spiele und digitale Medien (CD-ROMs, DVD u.a.) 14 Tage. Bei Überschreiten wird der Benutzer schriftlich oder über den Klassenlehrer gemahnt. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht entliehen werden, es sei denn, der jeweils zuständige Bibliotheksmitarbeiter stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu. (3) Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens einmal verlängert werden. Auf Verlangen der Bibliotheksmitarbeiter ist dabei das entliehene Medium vorzuweisen. (4) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen zu begrenzen. Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden. (5) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. (6) Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen. (7) Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben. 69

70 3 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung (1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. (2) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. (3) Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden. (4) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliotheksleitung vom Benutzer -unabhängig von einem Verschulden- die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien verlangen. (5) Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. (6) Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Nutzung werden durch Aushang bekannt gemacht. 4 Aufenthalt in der Bibliothek (1) Es ist nicht gestattet, in der Bibliothek zu essen. (2) Getränke sind nur im dafür ausgewiesenen Bereich zulässig. (3) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. (4) Den Anordnungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten. (5) Neben der Bibliotheksordnung gilt im Übrigen die Schul- und Hausordnung. (6) Bei akuten disziplinarischen Verstößen kann der Bibliotheksmitarbeiter bis zur Klärung den Benutzer der Bibliothek verweisen. Die Bibliotheks- oder Schulleitung wird hierüber informiert. 5 Ausschluss von der Benutzung Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen der Bibliotheksmitarbeiter verstoßen, können von der Bibliotheks- oder Schulleitung auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen werden durch die Hausund Schulordnung geregelt. 6 Inkrafttreten Die Bibliotheksordnung wurde am von der Schulleitung in Kraft gesetzt. 70

71 Anlage 1 - Bibliotheksordnung Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze (1) Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern: Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen der Verletzungen von Urheberrechten durch Benutzer und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern. (2) Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Daten oder Medienträgern entstehen, für Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen. (3) Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer: Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software sowie auf die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen. (4) Beachtung strafrechtlicher Vorschriften: Der Benutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzwidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen. (5) Der Benutzer verpflichtet sich, Schäden, die durch seine Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu ersetzen und bei Weitergabe seiner Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen (6) Technische Nutzungseinschränkungen: Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren. (7) Sanktionsmaßnahmen: Die Bibliothek kann zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte des Benutzers, soweit sich diese auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der Allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen ( 4 und 5) zur Anwendung kommen. 71

72 Anlage 2 - Bibliotheksordnung Zitierleitfaden Diese Gestaltungsrichtlinie erklärt die Formate, die für das Verwenden von Zitaten und Nachweisen für die am häufigsten verwendeten Informationsquellen zu beachten sind. Bitte achten Sie auf die Unterscheidung zwischen dem Zitieren einer Quelle innerhalb Ihres Textes, beispielsweise beim Extended Essay, und dem Quellenverzeichnis ( Bibliografie ) am Ende Ihrer Arbeit. Text Direktes Zitat innerhalb des Textes: Die Ordnungszahl der Quelle steht unmittelbar nach dem zitierten Teil in viereckigen Klammern mit einem Punkt am Ende. Beispiel: Das Zitat muss in Anführungszeichen gesetzt werden [4, S. 123]. Indirektes Zitat innerhalb des Textes: Ein einleitender Satz nennt den Autor und die Quelle: Beispiel: Wie Adam B. Citizen in seinem Werk über die akademische Ehrlichkeit feststellt, [1, S. 10f],... Nachweis in der Bibliografie am Ende der Arbeit: Die benutzten Quellen werden in der Reihenfolge ihrer Erwähnung in der Arbeit nummeriert, wobei die Ordnungszahl in viereckige Klammern gesetzt wird. Bücher (Monografie): Nachweis in der Bibliografie, ein Autor / Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Buches (kursiv)_erscheinungsort_komma_ Ausgabe/Auflage (falls bekannt)_datum (Jahr) der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: [1] Citizen, Adam B.: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage Nachweis in der Bibliografie, zwei oder drei Autoren / Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_Schrägstrich_Nachname_Komma_Vorname_Schrägstrich_ Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Buches (kursiv)_erscheinungsort_ Komma_Ausgabe/ Auflage (falls bekannt)_datum (Jahr) der Veröffentlichung_Punkt 72

73 Beispiel: [2] Citizen, Adam B. / Butterfly, Cecilia / Donald, Emily: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage Nachweis in der Bibliografie, mehr als drei Autoren / Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_und andere (auch abgekürzt u.a.)_doppelpunkt_titel des Buches (kursiv)_erscheinungsort_ Komma_ Ausgabe/ Auflage (falls bekannt)_datum (Jahr) der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: [3] Citizen, Adam B. u.a.: Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Izmir, 2. Auflage Aufsätze in Sammelbänden: Nachweis in der Bibliografie, ein Autor / Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt _Titel des Aufsatzes in Anführungszeichen_Komma_in_Titel des Sammelbandes (kursiv)_band Nummer falls zutreffend_erscheinungsort_komma_ausgabe/auflage (falls bekannt)_datum (Jahr) der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: [4] Citizen, Adam B.: Zitieren ist einfach, in Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Band 1, Izmir, 2. Auflage 2015 Bei mehreren Autoren ist die Systematik analog zu den Monografien zu verwenden (siehe oben) Beispiel: [5] Citizen, Adam B. / Butterfly, Cecilia / Donald, Emily: Zitieren ist einfach, in Wie Schüler akademische Ehrlichkeit entwickeln, Band 1, Izmir, 2. Auflage 2015 Artikel in wissenschaftlichen oder Fachzeitschriften oder sonstigen Publikationen: Nachweis in der Bibliografie, ein Autor / Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel des Artikels in Anführungszeichen_Komma_Titel der Zeitschrift (kursiv)_komma_ Nummer des Bandes falls zutreffend_ Komma_Nummer der Ausgabe_Komma _Seitenangabe_Komma_Datum der Veröffentlichung_Punkt Beispiel: [6] Citizen, Adam B.: Wie Quellennachweise aussehen sollten, in Zeitschift über das Aufsatzschreiben, Band 12, Nr. 48, Seiten Bei mehreren Autoren gilt die Systematik analog wie zuvor. 73

74 Online-Dokumente Die Systematik der Quellennachweise aus dem Internet ist im Prinzip die gleiche wie bei gedruckten Quellen. Die Ordnungszahl der benutzten Quelle erscheint im Text in viereckigen Klammern, der volle Nachweis in der Bibliografie am Schluss der Arbeit. Ein Unterschied ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vollständige URL anzugeben, unter der ein Quelle aufgesucht werden kann oder von der sie heruntergeladen wurde. Zusätzlich hierzu ist der Zeitpunkt des Besuchs der Seite anzugeben, da bei Internetinhalten häufig Änderungen vorkommen. Es kann nützlich sein, die Art der Quelle zu benennen, etwa: Online-Ausgabe einer Zeitschrift, Konferenzmaterialien, Blog, Online- Präsentation, Videodemonstration oder einfach Internetseite. Wenn der Autor / die Autoren identifiziert werden können, steht der Autorenname an erster Stelle, wenn nicht beginnt man mit dem Titel der zitierten Arbeit. Systematik: [ ] Nachname_Komma_Vorname_Doppelpunkt_Titel der zitierten Quelle (kursiv)_komma_angabe zur Art der Quelle_abgerufen von URL_Komma_besucht am Datum_Punkt Beispiel: [7] Garza, Dr. Celina: Academic honesty principles to practice, Präsentation auf der IB Konferenz vom 16. bis 19. Oktober 2014 in Rom, pdf abgerufen von besucht am Grafiken / Bilder / Videosequenzen / Kunstwerke oder Musikstücke / Computerprogramme / Karten Die Systematik entspricht der bei Textquellen. Achtung auf die Art der Quelle: Print oder online, Speichermedium etc., und die hierfür geltende Systematik. Bei anderen Arten von Dokumenten erbitten Sie Anleitung bei Ihrem Lehrer oder Bibliothekar. 74

75 Teil N: Inklusionskonzept der Deutschen Schule Izmir Ziele Strukturen Maßnahmen Evaluationen (Stand Februar 2016) 75

76 INHALTSVERZEICHNIS I. Vorwort II. II.1 II.2 II.3 III. III.1 Begriffserklärung und Zielsetzung Allgemeine Begriffserklärung Definition Inklusion an der Deutschen Schule Izmir Grundlegende Zielsetzung Bestehende Strukturen für Inklusion an der DS Izmir Vereinbarungen und Unterstützungssysteme III.1.1 Verbindliche Vereinbarungen III.1.2 Vorhandene Unterstützungssysteme III.1.3 Förderplanerstellung III.2 Voraussetzungen III.2.1 Voraussetzungen im Kindergarten III.2.2 Voraussetzungen in der Grundschule III.2.3 Voraussetzungen in der Sekundarstufe I IV. IV.1 Entwicklungsplan Entwicklungsziele und geplante Maßnahmen IV.1.1 Tabellarische Übersicht für die gesamte Schule IV.1.2 Tabellarische Übersicht für den Kindergarten (inkl. Vorschule) IV.2 Zeitplan V. Evaluation und Controlling V.1 Grundsätze V.2 Maßnahmen und Zuständigkeiten VI. Inkrafttreten 76

77 I. Vorwort Die Deutsche Schule Izmir ist eine Schule für alle Kinder. Seit der Schulgründung im Jahr 2008 arbeiten wir daran, diesem Anspruch auch gerecht zu werden und Hindernisse zu überwinden. So weist das Leitbild der Deutschen Schule Izmir seit seiner Erarbeitung 2010 das Selbstverständnis Wir fördern jedes Kind in seiner Entwicklung explizit aus. In unserer Schule finden sich Kinder aus verschiedenen Herkunftsländern, unterschiedlichen sozialen Schichten sowie mit verschiedenen Begabungen und Interessen. Alle Kinder nehmen bereits gleichberechtigt am Leben und Lernen innerhalb unserer Schulgemeinschaft teil und werden erziehungspartnerschaftlich gefördert, um die individuellen Entwicklungs- bzw. Leistungsziele und schließlich den bestmöglichen Abschluss für sich zu erreichen. Inklusion ist für die Deutsche Schule Izmir nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Konvention durch die Deutsche Bundesregierung im Jahr 2008 keine Frage des ob, sondern war schon immer eine Frage nach dem wie. Wir feiern die individuelle Vielfalt als Stärke der Deutschen Schule Izmir, was im Titel unseres Inklusionskonzepts Wir mit allen zum Ausdruck kommen soll. Als integrierte Gesamtschule mit schuleigener Kindertagesstätte haben wir uns früh mit den grundlegenden Fragen eines gemeinsamen Lernens beschäftigt und eine Vielzahl an Unterstützungssystemen und Maßnahmen insbesondere im Zuge einer inklusiven Unterrichtsentwicklung implementiert. Der Qualitätsrahmen des Bundes und der Länder für Deutsche Schulen im Ausland war und ist uns dabei die leitende Basis. Das vorliegende Inklusionskonzept in seiner ersten Version soll nun die bereits vorhandenen Strukturen und Strategien sortieren, die notwendigen Entwicklungen für eine weitere Optimierung aufzeigen und ein nachhaltiges Arbeiten durch feste Evaluationszyklen sichern. Das verabschiedete Inklusionskonzept soll zudem eine dokumentierte, verbindliche und verlässliche Absprache der gesamten Schule sein. Deshalb haben wir versucht, bei seiner Entwicklung zum einen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft bzw. alle am Lern- und Entwicklungsprozess eines Kindes beteiligten Personen zu involvieren, und zum anderen inhaltlich die Bedürfnisse von allen Kindern miteinzubeziehen. Die Deutsche Schule Izmir glaubt daran, dass nicht nur die Kinder mit Förderbedarf, sondern auch die 77

78 Regelschüler 3 im Bereich des kognitiven und sozialen Lernens durch schulische Inklusion deutlich besser abschneiden, was bereits zahlreiche internationale und nationale Studien belegen. Ferner möchten wir betonen, dass Inklusion keine alleinige Herausforderung der Schulen ist, sondern eine Herausforderung unserer Gesellschaft. Verschweigen wollen wir auch nicht, dass es im Einzelfall Grenzen der Inklusion geben kann, wenn man z.b. an Mehrfachbehinderte denkt. Ebenso möchten wir betonen, dass eine konzeptionell angelegte Inklusion Ressourcen wie Personal, Materialien, Medien, gut geschulte Lehrkräfte und räumliche Voraussetzungen braucht. Inklusion wird es niemals kostenlos geben, sie benötigt personelle und materielle Unterstützungsleistungen. Trotzdem aber wird der entscheidende Punkt einer funktionierenden Inklusion an der Deutschen Schule Izmir das Engagement des pädagogischen Teams bleiben. II. II.1 Begriffserklärung und Zielsetzung Allgemeine Begriffserklärung Inklusion bedeutet Vielfalt. Inklusion eröffnet die Chance, Schule insgesamt kindgerechter zu gestalten. Sie rückt jeden einzelnen Schüler in den Mittelpunkt. Eine inklusive Schule macht keine Unterschiede hinsichtlich ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sozialer Schichtzugehörigkeit, Sprache, Nationalität, Geschlecht, Lernpotential, Behinderung u. ä.. Sie ist eine Schule für alle, in der alle Kinder in ihrer Heterogenität wahrgenommen und entsprechend gefördert und unterrichtet werden (Vgl. ZfA: Hinweise für die Erstellung eines Inklusionskonzeptes. Bonn, 2015). II.2 Definition Inklusion an der Deutschen Schule Izmir Für die Deutsche Schule Izmir bedeutet Inklusion, dass die Heterogenität der Kinder wertgeschätzt wird. Alle Kinder nehmen gleichberechtigt am Leben und Lernen unserer Schulgemeinschaft teil. Wir nehmen die individuelle Vielfalt als Stärke unserer Schule sowie als Bereicherung und Chance wahr. 3 Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Folgenden verzichtet. 78

79 II.3 Grundlegende Zielsetzung Das Ziel der Deutschen Schule Izmir ist es, dass jedes Kind seine individuellen Entwicklungs- und Lernziele optimal verwirklichen kann und je nach Entwicklungsstand entsprechende Unterstützung und Förderung erhält. Dabei achten wir auf eine vertrauensvolle und umfassende Zusammenarbeit mit den Eltern und ziehen wenn möglich externe Unterstützungssysteme vor Ort heran. Wir entwickeln unser Inklusionskonzept beständig weiter und passen es den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft an. Als Basis für unser Handeln dient der Index für Inklusion (Booth und Ainscow). III. III.1 Bestehende Strukturen für Inklusion an der DS Izmir Vereinbarungen und Unterstützungssysteme III.1.1 Verbindliche Vereinbarungen a) Die DS Izmir fokussiert bereits durch ihr Konstrukt als Gesamtschule mit binnendifferenziertem Unterricht die Verschiedenartigkeit der Schüler. Das gemeinsame Lernen von Kindern unterschiedlicher Begabung und unterschiedlicher sozialer Herkunft ist somit tief in den Strukturen verwurzelt. b) Das Leitbild der DS Izmir, das von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam erarbeitet wurde, trägt diesem Umstand ebenfalls Rechnung. Seit Jahren ist dort bereits festgeschrieben, dass jedes Kind in seiner Entwicklung in der Schule gefördert wird. c) In den Aufnahmerichtlinien der DS Izmir steht: Die Deutsche Schule Izmir ermöglicht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Herkunft den Zugang zur Schule. Damit ist vom Schulträger ein deutliches Signal hinsichtlich Inklusion gesendet. Unterstützt wird dies durch die Möglichkeit, dass Familien entsprechender Einkommensschichten Schulgeldermäßigungen erhalten. d) Folgende Regelungen hinsichtlich der Leistungsbewertung der Schüler sowie deren Versetzung sind in der Versetzungs- und Zeugnisordnung der Schule festgeschrieben: o Schüler durchlaufen in Klasse 5 eine Orientierungsstufe ohne Zuweisung in eine Schulform (Haupt-, Realschule, Gymnasium). o Schüler können bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 die Schulform wechseln. o Schüler können aus pädagogischen Gründen versetzt werden, falls sie noch Zeit zum Erreichen der Leistungsziele benötigen. 79

80 o Schüler können eine Klasse überspringen. o Einzelne Fächer können von der Benotung bis zu einem Jahr ausgenommen werden. e) Zur Förderung bereits bestehender Inklusionskinder wurden verbindliche Förderplanvorlagen erstellt (siehe III.1.3). Kindern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf kann nach Rücksprache mit der KMK ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Unabhängig davon werden für die Schüler bereits Förderpläne erstellt und im Klassenteam besprochen. f) Bei Nichtversetzung ist das Erstellen von Förderplänen ebenfalls obligatorisch. g) Als Ganztagsschule bieten wir den Schülern die Möglichkeit, nach dem Pflichtunterricht auch in Arbeitsgemeinschaften und/oder Wahlfächern und/oder einer Hausaufgabenbetreuung an individuellen Schwächen zu arbeiten und Stärken weiter auszubauen. III.1.2 Vorhandene Unterstützungssysteme a) Eine inklusive Beschulung benötigt eine ziel- und methodendifferente Beschulung. Schuleigene Curricula unterstützten diese mit einem Pflichtanteil an kooperativen Lernformen von 25%. b) Unterschiedliche Lehr- und Lernmethoden sind ebenfalls in den schuleigenen Curricula verankert. c) Die verbindlich eingeführte kollegiale Unterrichtshospitation in Tandems oder kleinen Gruppen ist ein weiteres Unterstützungssystem, um Inklusion zu fördern. d) Schüler-Lehrer-Feedback als besondere Methode des Feedbacks für Lehrer ist fester Bestandteil des Unterrichts an der DS Izmir. e) Gesamt- und Klassenkonferenzen sowie Teamsitzungen helfen bei der Erstellung von Förderplänen und unterstützen die Inklusion jedes einzelnen Schülers durch den kollegialen Austausch. f) Gewählte Vertrauenslehrer unterstützen eine ritualisierte Kommunikation der Schüler. g) Regionale Fortbildungen bieten die Möglichkeit einer spezifischen Weiterbildung der Lehrkräfte. III.1.3 Förderplanerstellung Seit dem ist ein verbindliches Vorgehen zur Erstellung von Förderplänen an der Deutschen Schule Izmir implementiert. Dieses Vorgehen gliedert sich in folgende Teilschritte: Ø Schüler-Fragebogen (siehe Anhang) mit dem Schüler ausfüllen 80

81 Ø Förderplan (Vorlage siehe Anhang) unter Einbeziehung der Klassenkonferenz erstellen Ø Analyse der einzelnen Fördermaßnahmen mittels Formblatt (siehe Anhang) durch jede Lehrkraft für jede Maßnahme Ø Gegebenenfalls Erstellen eines modifizierten, neuen Förderplans Ø Erneute Analyse, usw. III.2 Voraussetzungen III.2.1 Voraussetzungen im Kindergarten a) Räumliche Voraussetzungen Drei große Gruppenräume mit unterschiedlichen Spielbereichen Ein Differenzierungsraum, der als Ruheraum oder für weitere Teilungen der Gruppe genutzt werden kann. Eigene Mensa Eigenes Außengelände des Kindergartens Möglichkeit der Nutzung des gesamten Schulgeländes mit Klassenzimmer, Musik- und Kunstraum, Sporthalle, Swimming-Pool und Pausenhof Reiches Angebot an Spielmaterial b) Organisatorische Voraussetzungen Kleine Gruppen (max. 15 Kinder) Guter Betreuungsschlüssel (2 Betreuer pro Gruppe) Gut durchstrukturierter Tagesablauf Individuelle Angebote in Kleingruppen Altersdifferenzierte Sprachförderung für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist (4 Stunden á 45 Minuten pro Woche). Vorschulprogramm (3 Stunden die Woche) Dokumentation des Entwicklungsstandes der Kinder mit Ø Portfolio Ø DESK-Bögen Ø BaSik-Sprachscreening 81

82 Enge Kooperation mit der Grundschule mit Ø Schnuppertagen Ø gemeinsamen Ausflügen Ø umfangreichem kooperativem Einschulungsverfahren Vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern durch Ø Entwicklungsgespräche Ø Elternabende Gemeinsame Veranstaltungen (z.b. Adventsnachmittag) c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Erzieher Berufspraktikanten zur Unterstützung (für jeweils ein Schuljahr) Externe Fachkräfte für weitere Angebote wie Musik, Töpfern, Sprachförderung. Teamsitzungen Vorbereitungszeiten III.2.2 Voraussetzungen in der Grundschule a) Räumliche Voraussetzungen Gegliederte Einrichtung des Klassenraums Ø mit Entspannungs- oder Leseecken (kleiner Bereich z.b. mit Teppich) Ø mit Regalen und personalisierten Aufbewahrungsfächern Ø mit Lernmaterialien, Freiarbeitsmaterialien und kleiner Bücherei Zwei Differenzierungsräume (jeweils zwischen zwei Klassen) Kunst- und Musikraum mit Bühne Bibliothek Computerraum Sporthalle, Umkleiden und Swimming-Pool Schulhof und Flur als erweitertes Klassenzimmer für bewegten Unterricht Spiel- und Bolzplatz als Begegnungs- und Bewegungsorte 82

83 b) Organisatorische Voraussetzungen Gemeinsamer Unterricht für alle Schüler Individuelle Aufgabenstellungen Unterschiedliche Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung (z. B. Bücher, Arbeitshefte, Kopfhörer) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften, Wahlfächern und Hausaufgabenbetreuung Förderpläne, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden Individuelle Zielvereinbarungen Teilnahme an den Thüringer Kompetenztests Unterricht Ø Anpassung der schuleigenen Lehrpläne auf Basis des gültigen Curriculums (mit fester Verankerung kooperativer Lernformen) Ø Jahrgangsübergreifender Unterricht (in den Fächern Sport und Musik) Ø Regelmäßige Nutzung außerschulischer Lernorte (Feuerwehr, Planetarium, Tierarzt, Wetterstation, etc.) Ø Nutzung neuer Medien (Laptops) Ø Andere Organisationsformen wie Stationenlernen und Wochenplanarbeit Ø Angebot der Materialien/Aufgaben/ Methoden in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und Angebot von verschiedenen Aufgabenmengen Material zur Diagnostik Ø Hamburger Schreibprobe (HSP) Ø Stolperwörtertest Ø Einschulungsverfahren mit Fit zum Schulbeginn Effiziente Förderung Ø durch im Stundenplan fest integrierte Förderstunden (zwei Stunden in der Woche) Ø mit Förderplänen, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden. Ø mit individuelle Zielvereinbarungen Ø durch Lehrwerke in Deutsch (ABC der Tiere und JoJo), die die Arbeit nach der Silbenmethode, ermöglichen Ø durch Differenzierungsmaterial zu den Lehrwerken in Deutsch und Mathematik (Zahlenbuch) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung 83

84 c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Grundschullehrer Praktikanten, die gezielt in Klassen mit Bedarf hospitieren und angeleitet unterrichten (Schwerpunkt: Förderstunden). KUH (fest installierte kollegiale Unterrichtshospitationen, die ein gegenseitiges Feedback ermöglichen) Monatliche Grundschulteamsitzungen Klassenkonferenzen Kontakte und Vermittlung zu deutschsprachigen Therapeuten III.2.3 Voraussetzungen in der Sekundarstufe I a) Räumliche Voraussetzungen Gut ausgestattete, helle und freundliche Klassenräume Trennung der höheren Klassen (9-10) und der Unterstufe (Klasse 5-8) in verschiedenen Gebäuden Laborräume Kunst- und Musikraum mit Bühne Bibliothek Computerraum Sporthalle, Umkleiden und Swimming-Pool Schulhof als erweitertes Klassenzimmer für bewegten Unterricht Spiel- und Bolzplatz als Begegnungs- und Bewegungsorte b) Organisatorische Voraussetzungen Gemeinsamer Unterricht für alle Schüler Differenzierte Aufgabenstellungen nach Schulform (Haupt-, Realschule, Gymnasium) Individuelle Aufgabenstellungen Unterschiedliche Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung (z. B. Bücher, Arbeitshefte, Kopfhörer) Nachteilsausgleich bei sonderpädagogischem Förderbedarf Nachmittagsangebot mit Arbeitsgemeinschaften, Wahlfächern und Hausaufgabenbetreuung Förderpläne, die in Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Schülern erstellt werden Individuelle Zielvereinbarungen Teilnahme an den Thüringer Kompetenztests 84

85 c) Personelle Voraussetzungen Ausgebildete Sekundarstufenlehrer Praktikanten, die gezielt in Klassen mit Bedarf hospitieren und angeleitet unterrichten. KUH (fest installierte kollegiale Unterrichtshospitationen, die ein gegenseitiges Feedback ermöglichen) Klassenkonferenzen IV. IV.1 Entwicklungsplan Entwicklungsziele und geplante Maßnahmen Im Rahmen der inklusiven Schulentwicklung wurden die folgenden Entwicklungsziele und Maßnahmen während mehrerer Teamsitzungen (z.b. Pädagogische Tage, Gesamtkonferenzen) identifiziert und durch das pädagogische Team priorisiert. Sie sind entsprechend der Priorisierung geordnet. Unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen sowie im Kontext aller schulischen Erfordernisse sollten sie sukzessive umgesetzt werden. IV.1.1 Tabellarische Übersicht für die gesamte Schule Ziele Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Personalmanagement Inklusionskonzept spiegelt sich in der Stundentafel Weiterentwicklung von Förderund Entwicklungsplänen Kooperative Lernformen werden im Unterricht angewendet Maßnahmen Ø Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen bei Neueinstellungen, wie z.b. sonderpädagogische Qualifikationen, LRS, Dyskalkulie, DAF, DAZ Ø Einstellung eines Sonderpädagogen Ø Anpassung und Überprüfung der Stundentafel: Überprüfung der Fremdsprachenabfolge in der Sekundarstufe Förder- und Poolstunden auf Inklusionsbedarf abstimmen Ø Langfristig soll für alle Schüler ein individuelles Förderkonzept erarbeitet werden Ø Überprüfung/Anpassung der Methoden auf Inklusionsbedarf durch Abstimmung z.b. in Klassenkonferenzen Ø Methodencurriculum überarbeiten 85

86 Verbesserung des Förderstunden-Modells Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Fortbildungen Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch verbesserte Ausstattung Verbesserung der Fördermaßnahmen und der Implementierung Ausbau der Förderangebote am Nachmittag und verbesserte Nutzung der AG-Zeiten Verbesserung der Freiräume im Kindergarten Verbesserung der Sprachförderung Verbesserte Unterstützung von innen Verbesserte Unterstützung von außen Ø Konzepterstellung für Verteilung und Umgang mit Förderstunden Ø Doppelbesetzung im Förderunterricht Ø Feste Förderstunden auch in der Sekundarstufe Ø Angebote der ZFA auf Bedürfnisse des Kollegiums abstimmen / prüfen Ø Fortbildungsangebote intern und extern auf Bedürfnisse abstimmen Ø Fortbildungsangebote aus Deutschland bzgl. LRS, Dyskalkulie, DAZ/DAF nutzen Ø Kompetenzen und Ressourcen aus dem Kollegium nutzen Ø Unterrichtsmaterialien und neue Lehrwerke hinsichtlich Inklusion/ LRS/ Dyskalkulie sichten und anschaffen Ø Erarbeitung eines Konzeptes für LRS- und Dyskalkulie Ø Regelmäßige Teamsitzungen auch in der Sekundarstufe Ø DAF, DAZ, LRS-Förderung, Dyskalkulie-Förderung Ø Teilnehmer am Nachmittags-Angebot können durch Klassenleitung oder Schulleitung festgelegt werden Ø Vergütung eventuell ändern, da qualifiziertes Personal benötigt wird Ø Mehr Flexibilität in Struktur (Tagesablauf) und Planung Ø Sprachförderkonzepte in KiGa, GS, SEK I mit Hilfe externer Unterstützungssysteme (z.b. aus Deutschland) weiter ausbauen Ø Teamteaching in der GS/ SEK I: Doppelbesetzung im Unterricht Ø Feste Teamsitzungen (1x wöchentlich) mit entsprechendem Deputat Ø Durchgängige Begleitung durch Praktikanten mit Kenntnissen im sonderpädagogischen Bereich; wenn mögl. für mindestens ein Schulhalbjahr Ø Universitäten und pädagogische Hochschulen gezielt anschreiben und für das Praktikum werben 86

87 IV.1.2 Tabellarische Übersicht für den Kindergarten (inkl. Vorschule) Die folgende tabellarische Übersicht ist ein Exzerpt aus IV.1.1 und soll einer anschaulicheren Darstellung dienen: Ziele Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Personalmanagement Weiterentwicklung von Förderund Entwicklungsplänen Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch Fortbildungen Verbesserung des Professionswissens im Kollegium durch verbesserte Ausstattung Verbesserung der Freiräume im Kindergarten Verbesserung der Sprachförderung Maßnahmen Ø Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen bei Neueinstellungen, wie z.b. sonderpädagogische Qualifikationen, LRS, Dyskalkulie, DAF, DAZ Ø Erhöhung des Personalschlüssels im KiGa bei Aufnahme von behinderten Kindern Ø Einstellung eines Sonderpädagogen Ø Langfristig soll für alle Kinder ein individuelles Förderkonzept erarbeitet werden Ø Angebote der ZFA auf Bedürfnisse des Kollegiums abstimmen / prüfen Ø Fortbildungsangebote intern und extern auf Bedürfnisse abstimmen Ø Fortbildungsangebote aus Deutschland bzgl. LRS, Dyskalkulie, DAZ/DAF nutzen Ø Kompetenzen und Ressourcen aus dem bestehenden Team nutzen Ø KiGa-Materialien hinsichtlich Inklusion sichten und anschaffen Ø Mehr Flexibilität in Struktur (Tagesablauf) und Planung Ø Sprachförderkonzepte in KiGa, GS, SEK I mit Hilfe externer Unterstützungssysteme (z.b. aus Deutschland) weiter ausbauen 87

88 IV.2 Zeitplan Datum Montag, 8. Februar 2016 (Vormittag) Aktion 3. Pädagogischer Tag 2015/2016: Diskussion mit pädagogischem Team, Vorstand und Elternvertretern zur Vorlage des Inklusionskonzepts Montag, 8. Februar 2016 (Nachmittag) 3. Gesamtkonferenz 2015/2016: Beschlussfassung des Inklusionskonzeptes Mai Statistische Evaluation: Anzahl Schüler mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf gegliedert nach Förderbereichen Anzahl Schüler mit vorliegenden Förderplänen Welche der geplanten Maßnahmen (IV.1) sind bereits umgesetzt Mittwoch, 1. Juni Gesamtkonferenz 2015/2016: Präsentation der Ergebnisse der 1. statistischen Evaluation Planung der Iststand/Leistungsstand-Erhebung für Juni 2016 Ende Juni 2016 Iststand/Leistungsstand (Schulische Leistungen, Sozialkompetenzen)-Erhebung der Schüler mit identifiziertem Förderbedarf Dezember 2016 / Januar 2017 Evaluation des Inklusionskonzepts in Zusammenarbeit mit Steuergruppe über Fortschritte der Schüler mit Förderplänen und Überarbeitung des Inklusionskonzepts (auch hinsichtlich des GIB) Februar 2017 Leitbildüberarbeitung mit Inklusion und GIB 88

89 V. Evaluation und Controlling V.1 Grundsätze Die individuellen Fördermaßnahmen an der DSI richten sich nach dem Förderbedarf der einzelnen Schüler. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen a) Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und b) Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf. Im Sinne der inklusiven Schulentwicklung werden die Umsetzung und der Wirkungsgrad der Maßnahmen dieses Inklusionskonzepts regelmäßigt kontrolliert und evaluiert. Das Vorgehen folgt dabei folgenden Grundsätzen: a) Der Schulleiter sorgt hauptverantwortlich für die Einhaltung der Evaluationsgrundsätze und der im Inklusionskonzept verankerten Maßnahmen. b) Die allgemeinen Fördermaßnahmen, alle neu erstellten und alle aktualisierten Förderpläne der DS Izmir und auch die Unterstützungssysteme sowie Vereinbarungen werden hinsichtlich Sinnhaftigkeit und Effizienz regelmäßig überprüft und nach Bedarf modifiziert. c) Die Evaluationsinstrumente, z.b. das Analyseblatt zur Umsetzung von Förderplänen (siehe Anhang), Checklisten, Gespräche mit Schülern, deren Eltern und Gespräche mit Lehrkräften sowie die reine Überprüfung des Leistungsstandes werden gemäß den jeweiligen Fördermaßnahmen ausgewählt und angewendet. d) Im Zuge dieser Evaluation findet die Planung der Fortsetzung des Inklusionsprozesses statt. 89

90 V.2 Maßnahmen und Zuständigkeiten Abkürzungen: SL (Schulleiter), InT (Inklusionsteam/ReFo-Tandem), KL (Klassenlehrer), FL (Fachlehrer), KGL (Kindergarten-Leiter), KGGL (Kindergarten Gruppen-Leiter), GSK (Grundschulkoordinator), SK (Sekundarstufen-Koordinator), SLFB (SchiLF-Beauftragter) Systemische Maßnahmen Inklusionskonzept mit schulinterner Förderplanvorlage wird in die Sammelmappe Innere Ordnungen der Deutschen Schule Izmir" übernommen. Diese steht allen zur Verfügung bzw. wird neuen Fachlehrern und Erziehern ausgehändigt. Ordner mit unterstützendem pädagogischen Material werden in der Lehrerbibliothek sowie im pädagogischen Netzwerk angelegt. Bestehende Förderpläne (inkl. vorliegender Diagnostik) werden in Schülerakten abgelegt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in Klassenkonferenzen die Maßnahmen für einzelne Schüler mit bestehendem Förderplan bzw. ohne vorherigen Förderplan, aber neuer Diagnostik, besprochen, geplant und für die entsprechenden Fächer verbindlich festgelegt sowie mit den Eltern erörtert. Gleiches gilt analog für den Kindergarten über die Teamsitzungen. Am Ende der Halbjahre werden die Fortschritte der Schüler bzw. Kindergarten-Kinder mit dem Analyseblatt (Anhang) überprüft. Nach erfolgter Überprüfung von Fördermaßnahmen (s.o.) werden Förderpläne ggfs. angepasst und mit den Eltern erörtert. Es finden regelmäßige Teamsitzungen im KiGa, der Grundschule und der Sekundarstufe I statt, auf denen ein Überblick über inklusiv beschulte Schüler geboten wird. Bei neu auftretenden Inklusionsfällen tritt die Klassenkonferenz bzw. die Kindergarten- Teamsitzung zusammen und leitet die Förderplanung ein. Anlegen von Schülerlisten mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf. Überprüfung, ob die Evaluationsmaßnahmen stattgefunden haben. Regelmäßige Fortbildung des pädagogischen Teams und SchiLF zum Thema Inklusion Maßnahmen des Übergabemanagements werden auf ihre Durchführung hin überprüft. Zuständigkeit SL InT KL, KGGL KL, KGL FL, KGGL FL, KGGL KGL, GSK, SK KL, KGL SL SL SL, InT, SLFB SL 90

91 Maßnahmen der Evaluation Feststellen der Anzahl Schüler mit sonderpädagogischem und zusätzlichem Förderbedarf gegliedert nach Förderbereichen. Feststellen der Anzahl Schüler mit vorliegenden Förderplänen Feststellen, des Umfangs der Maßnahmen-Umsetzung (IV.1) Bewertung, ob die individuellen Förderpläne zur gezielten Förderung der einzelnen Kinder beigetragen haben, über das Analyse-Formblatt (Anhang). Bewertung, ob die systemischen Maßnahmen des Inklusionskonzepts der gezielten Förderung der Kinder dienen, durch Befragung des pädagogischen Teams, der Schüler sowie der Eltern. Bewertung, ob die internen und externen Unterstützungssyteme der Schule zu einer gelungenen inklusiven Beschulung der Kinder beitragen. Zuständigkeit KGL, GSK, SK KGL, GSK, SK SL FL, KGGL SL, InT, KGL, GSK, SK + Steuergruppe SL, InT, KGL, GSK, SK + Steuergruppe Maßnahmen im Sinne eines Übergabemanagements Die jeweils neue Klassenkonferenz bzw. Kindergarten-Teamsitzung wird über Förderpläne in den Schülerakten, deren Genese und Verlauf, informiert. Bei einem Schulwechsel werden die Eltern über den aktuellen Stand der Fördermaßnahmen informiert, um diese der neuen Schule mitteilen zu können. Bei der Neuaufnahme von Schülern wird ein Elterngespräch über bestehende Förderplanungen bzw. -maßnahmen und notwendige Informationen der abgebenden Schule geführt. Zuständigkeit KL, KGGL KL, KGGL SL VI. Inkrafttreten Dieses Inklusionskonzept der Deutschen Schule Izmir ist vom pädagogischen Team der Deutschen Schule Izmir unter Miteinbeziehung der Schulgemeinschaft erarbeitet und von der Gesamtkonferenz am 8. Februar 2016 beschlossen worden. 91

92 Anlagen des Inklusionskonzepts A I: Schülerfragebogen vor einer Förderplanerstellung Vorbereitung eines Förderplans Gemeinsam Ziele erreichen! Ziele sind sehr wichtig. Sie helfen Dir und uns, im Schulalltag und im Leben voranzukommen. Die Planung und das Erreichen von Zielen sind aber manchmal schwierig. Ein Förderplan ist ein Plan, der Dir und uns hilft, für Dich wichtige Ziele zu erreichen. Dabei ist es besonders wichtig, dass Du selbst weißt, was Dir beim Lernen hilft, was schwierig ist und was Du erreichen möchtest. Dein Name: 1. Was würdest Du als Deine Stärken bezeichnen, worin bist Du gut? 92

93 2. Wie lernst Du am besten? Am besten lerne ich, wenn ich zuhören kann. Am besten lerne ich, wenn ich ein Bild sehen kann. Am besten lerne ich, wenn ich einen Text lesen kann. Am besten lerne ich, wenn ich mich dabei bewegen kann. 3. Welche Art von Unterricht hilft Dir beim Lernen? Am besten lerne ich allein. Am besten lerne ich mit einem Partner. Am besten lerne ich in einer Gruppe. Am besten lerne ich mit der Lehrerin oder dem Lehrer. 4. Was stört Dich oder was ist schwierig beim Lernen in der Schule? 5. Welches Ziel möchtest Du in der nächsten Zeit in der Schule gerne erreichen? 93

94 6. Welche Bedingungen können Dich beim Erreichen Deines Zieles unterstützen (z.b. bestimmte Personen, Hilfsmittel oder vielleicht sogar Belohnungen)? 7. Was kannst Du selbst tun, um Dein Ziel zu erreichen? 94

95 95

96 96

97 97

98 A III: Analyseblatt zur Umsetzung von Förderplänen Schüler/in: Datum des Förderplans: Analysierende Lehrkraft: 1. Förderziel Das Ziel wurde... gar nicht nur etwas teilweise überwiegend vollkommen erreicht. erreicht. erreicht. erreicht. erreicht. (bitte ankreuzen): 2. Kurzbeschreibung der Änderung des Verhaltens 98

99 3. Angewendete Fördermaßnahme 4. Reflexion der Fördermaßnahme Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte... wie geplant. nur teilweise. modifiziert. gar nicht. (bitte ankreuzen): 5. Bewertung der Fördermaßnahme Die Förder- erfolgreich. teilweise nicht erfolgreich. maßnahme war erfolgreich.... (bitte ankreuzen): 6. Welche Gründe waren für die Art der Umsetzung bzw. der Zielerreichung ausschlaggebend? 99

100 7. Entscheidung über weiteres Vorgehen (bitte ankreuzen): Abschluss der Weiterführung der Neuer Umsetzungs- Alternative Maßnahme Maßnahme versuch Maßnahme* 8. Gegebenenfalls Beschreibung der alternativen Maßnahme* 9. Unterstützende Bedingungen bei der Umsetzung 100

101 10. Hindernisse bei der Umsetzung 11. Mögliches Vorgehen zur Bewältigung der Hindernisse Ort, Datum, Unterschrift 101

102 Teil O: Klassenfahrtskonzept 1. Vorbemerkung Das vorliegende Klassenfahrt- und Exkursions-Konzept basiert auf der Diskussion folgender Ziele: Grundlage soll das Leitbild der DSI sein, insbesondere die genannten sozialen Kompetenzen Ein nachhaltiges Konzept für die gesamte Schule Optimierung der Organisation; Ermöglichung längerfristiger Planungen Überschaubarkeit der Kosten Schaffen von Traditionen 2. Exkursionen Unterschieden werden soll zwischen a) primär sozial-funktionalen Exkursionen und b) primär fachspezifischen Exkursionen Eine sozial-funktionale Exkursion soll klassenübergreifend in Form eines Wandertages von der 1. bis 8. Stunde festgeschrieben werden. Fachspezifische Exkursionen müssen mit didaktischer Begründung bei der Schulleitung beantragt und sollen mindestens ein Mal im Schuljahr durchgeführt werden.. 3. Klassenfahrten 3.1 Zielsetzungen von Klassenfahrten Klassenfahrten sollen im Hinblick auf folgende vier Zielsetzungen geplant und durchgefuḧrt werden. Beim vorliegenden Konzept ist wenigstens eines der vier Ziele als Schwerpunkt gewählt: Soziales Lernen Erlebnispädagogik Naturerlebnis Kulturerlebnis Sportmotorik 3.2. Organisation von Klassenfahrten Die Klassenfahrten werden von den jeweiligen Klassenlehrern der Klassenstufen individuell organisiert und durchgeführt. Beim zweiten Elternabend muss über die geplante Klassenfahrt informiert werden. Letzte Detail- Informationen müssen die Eltern spätestens vier Wochen vor Beginn der Klassenfahrt erreichen. Jede Klassenfahrt muss von zwei Lehrern begleitet werden, wobei eine Begleitperon weiblich sein soll. In Ausnahmefällen können auch Nicht-Klassenlehrer eine Klassenfahrt organisieren und begleiten. 102

103 3.3 Termine der Klassenfahrten Die Klassenfahrten werden mit Ausnahme einer möglichen Ski-Klassenfahrt von allen Klassen während einer Terminschiene in der vorletzten Schulwoche durchgeführt. 3.4 Teilnahme an Klassenfahrten Eine Klassenfahrt findet nur statt, wenn mindestens 75 % der jeweils zwei beteiligten Klassenstufen teilnehmen. Schüler, die nicht teilnehmen, müssen die Schule besuchen. Die Klasse 10 kann nur an der Klassenfahrt teilnehmen, wenn dies der mündliche Prüfungstermin ermöglicht. 3.5 Übersicht der Klassenfahrten Klassen Schwerpunkt(e) Mögliche Ziel(e) - Vorschläge Beschreibung Dauer Maximaler Preis 1 2 Soziales Lernen Nacht am Meer oder Lesenacht Schule oder Karaburun o.ä. Eine gemeinsame Übernachtung 2 Tage; 1x ÜN max 75.- Euro 3 4 Soziales Lernen & Naturerlebnis Selcuk, Kusadasi o.ä. Besuch auf dem Land und in der Stadt mit kooperativer Schulung 3 Tage; 2x ÜN max Euro zusammen Erlebnispädagogik & Naturerlebnis Spil Millipark, Manisa,Bafasee o.ä. Zelten in der Natur mit erlebnispädagogischem Programm 3 Tage; 2x ÜN max Euro 6 Tage; zusammen Sportmotorik oder Kulturerlebnis Kartalkaya oder Cesme, Chios o.ä. Ski-Landschulheim oder Kulturfahrt in eine Stadt bzw. Fahrt mit sportmotorischem Programm 5x ÜN oder 3 Tage; max Euro (Ski) oder max Euro 2x ÜN zusammen Kulturerlebnis Istanbul, Athen, griech. Inseln o.ä. Wir in der Großstadt bzw. in der (Hoch-)Kultur 4 Tage; 3x ÜN max Euro 103

104 Teil P: Personalentwicklung PE-Gespräche an der DS Izmir Informationen für das pädagogische Personal zusammengestellt von OStR Dirk Philippi (03/2015) 104

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