Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 nach HRM2

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1 Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 nach HRM2 1. Ausgangslage Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM Kontengruppen der Bilanz nach HRM Neubewertung der Bilanz der Gemeinde Zollikon per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Finanzvermögen [A1] Verwaltungsvermögen [A2] Spezialfinanzierungen [A3] Bilanzfehlbetrag [A4] Fremdkapital [A5] Verrechnungen [A6] Eigenkapital [A7] Empfehlungen Beilage 1: Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Beilage 2: Hilfsblatt zur Überleitungstabelle Neubewertung Finanzvermögen Beilage 3: Hilfsblatt zur Überleitungstabelle Neubewertung Verwaltungsvermögen Beilage 4: Hilfsblatt zur Überleitungstabelle Neubewertung Rückstellungen Beilage 5: Nicht werthaltige Anlagen Beilage 6: Prüfbericht Gemeinde Zollikon Finanzabteilung Bergstrasse 20 Postfach Zollikon

2 1. Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 11. September 2013 hat der vorzeitigen Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) beschlossen und der Projektvereinbarung mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich zugestimmt. Als HRM2 Projektgemeinde erstellt Zollikon das Budget und die Jahresrechnung 2016 erstmals nach den neuen Rechnungslegungsgrundsätzen. Beim Übergang auf die neue Rechnungslegung wird eine Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016 vorgenommen. Die Neubewertung der Bilanz ist notwendig, um den Grundsatz der neuen Rechnungslegung anzuwenden: Die Rechnungslegung soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen. Dies bedeutet im Übergang zum HRM2 eine: Neubewertung des Finanzvermögens, Neubewertung des Verwaltungsvermögens, Neubewertung des Fremdkapitals (vor allem Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen). Der vorliegende Bericht erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2016 durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze auf die Bilanz der Politischen Gemeinde Zollikon ergeben. Der Bericht wird der Gemeindeversammlung zusammen mit dem Budget 2017 zur Kenntnis gebracht. Grundlage für die Neubewertung der Bilanz und die Erstellung des Bilanzanpassungsberichts bildet die Projektvereinbarung. In den Schlussbestimmungen ist der Übergang auf HRM2 geregelt: Eingangsbilanz Auf den 1. Januar 2016 ist eine Eingangsbilanz zu erstellen: Dabei gelten folgende Bestimmungen: a. Das Finanzvermögen ist auf der Basis der Verkehrswerte neu zu bewerten. b. Das Verwaltungsvermögen ist auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten mindestens seit 1986 neu zu bewerten. c. Die Rückstellungen sind auf der Basis der Nominalwerte neu zu bewerten Die Ergebnisse der Neubewertungen sind mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Für die Neubewertung der Bilanz nach diesem Gesetz erlässt das Gemeindeamt Weisungen. Bilanzanpassungsbericht Der Bilanzanpassungsbericht wird durch den Gemeindevorstand genehmigt und der Gemeindeversammlung oder dem Parlament zur Kenntnis gebracht. Der Bilanzanpassungsbericht wird durch das finanztechnische Kontrollorgan geprüft. Der Gemeindevorstand reicht den Bilanzanpassungsbericht dem Bezirksrat und dem Gemeindeamt bis Ende Juli des Rechnungsjahres ein. Das Gemeindeamt kann eine Überprüfung der Bilanzanpassung vornehmen und Korrekturen verlangen. Die Basis bildet die revidierte Jahresrechnung 2015 und die ausgewiesene Schlussbilanz per 31. Dezember Die Jahresrechnung 2015 wurde am 7. März 2016 von der Revisionsstelle Vontobel Gemeindetreuhand GmbH revidiert und zur Annahme empfohlen. Die Jahresrechnung 2015 wurde von der Gemeindeversammlung am 8. Juni 2016 abgenommen. 2

3 Im Rahmen der Neubewertung kann eine Übertragung von Liegenschaften und Grundstücken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen und umgekehrt vorgenommen werden, soweit diese Übertragungen mit den Bilanzierungsvorschriften übereinstimmen. Die Überführungen sind im Bilanzanpassungsbericht separat zu erläutern. 2. Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsgrundsätze Mit den Bilanzierungsgrundsätzen wird festgelegt, ob ein Sachverhalt zu einem Vermögenszugang (Aktivierung) oder zum Ausweis einer neuen Verpflichtung (Passivierung) führt. Vermögenswerte werden bilanziert, wenn a. sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und b. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Verpflichtungen werden bilanziert, wenn a. deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, b. ihre Erfüllung sicher oder wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und c. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. 2.2 Bewertungsgrundsätze Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position in der Bilanz zu erscheinen hat: Positionen des Finanzvermögens werden zu einem nach vorgegebenen Regeln berechneten Wert (Verkehrswert) bilanziert. Positionen des Verwaltungsvermögens werden wie folgt bilanziert: a. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum Anschaffungswert abzüglich der Abschreibungen oder, wenn tiefer liegend, zum Verkehrswert. b. Positionen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden planmässig je Anlagekategorie nach der festgelegten Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Mindestkatalog der Anlagearten des Gemeindeamts ist verbindlich. In Erweiterung zum Mindeststandard gelten für die gebührenfinanzierten Versorgungs- und Entsorgungs- 3

4 betriebe sowie für spezielle Aufgabenbereiche aus dem steuerfinanzierten Gemeindehaushalt die entsprechenden Branchenregelungen als verbindlich, wenn sich die Gemeinde dafür ausgesprochen hat. c. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertverminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt. Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Zusätzliche Abschreibungen sind unzulässig. 2.3 Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM2 Die Bilanz liefert einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenlage. Der Saldo zwischen dem Vermögen und den Verbindlichkeiten ergibt das Eigenkapital. Mit der Einführung der neuen Rechnungslegung sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die neue Struktur ist mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden bis auf die dreistellige Kontoebene abgestimmt. Dadurch ist die interkantonale und interkommunale Vergleichbarkeit gewährleistet. In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die strukturellen Veränderungen der Bilanz durch die Einführung der neuen Rechnungslegung dargestellt: Gliederung der Aktiven nach HRM1 Nach HRM2 1 Aktiven 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Guthaben 101 Forderungen 102 Anlagen 102 Kurzfristige Finanzanlagen 103 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 107 Finanzanlagen 108 Sachanlagen Finanzvermögen 109 Forderungen Fonds im Fremdkapital 11 Verwaltungsvermögen 14 Verwaltungsvermögen 114 Sachgüter 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 142 Immaterielle Anlagen 115 Darlehen und Beteiligungen 144 Darlehen 145 Beteiligungen 116 Investitionsbeiträge 146 Investitionsbeiträge 117 Übrige aktivierbare Ausgaben 12 Spezialfinanzierungen 13 Bilanzfehlbetrag 4

5 Gliederung der Passiven nach HRM1 nach HRM2 2 Passiven 2 Passiven 20 Fremdkapital 20 Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 200 Laufende Verbindlichkeiten 201 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen 205 Transitorische Passiven 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 204 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen 202 Langfristige Schulden 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 21 Verrechnungen 210 Steuern Rechnungsjahr 212 Steuern früherer Jahre 213 Verzugszinsen 214 Quellensteuern 215 Nach- und Strafsteuern 216 Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnungen 217 Verschiedene Steuern und Abgaben 218 Übrige Verrechnungskonten 219 Abschluss Verrechnungen 22 Spezialfinanzierungen 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 208 Langfristige Rückstellungen 209 Fonds im Fremdkapital 23 Eigenkapital 29 Eigenkapital 290 Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen 291 Fonds im Eigenkapital 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche 293 Vorfinanzierungen 294 Reserven 295 Aufwertungsreserve 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 239 Eigenkapital 299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2.4 Kontengruppen der Bilanz nach HRM Aktiven Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. 5

6 Finanzvermögen Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 100, Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Postund Bankguthaben, kurzfristige Geldmarktanlagen und Zahlungen unterwegs. 101, Forderungen Ausstehende Guthaben und Ansprüche gegenüber Dritten, die in Rechnung gestellt oder geschuldet sind. Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzungen bilanziert. 102, Kurzfristige Finanzanlagen 104, Aktive Rechnungsabgrenzungen 106, Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen (jederzeit veräusserbare Renditeanlagen) mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Für die Leistungserstellung benötigte Waren und Material. 107, Finanzanlagen Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. 108, Sachanlagen FV Die Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten, es wird deshalb kein Wertberichtigungskonto geführt. 109, Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Spezialfinanzierungen und Fonds bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Sie werden dem Fremd- oder Eigenkapital zugeordnet. Kurzfristige Geldmarktanlagen werden unter den flüssigen Mitteln bilanziert, wenn deren Gesamtlaufzeit oder die Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt unter 90 Tagen liegt. Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Sämtliche Sachanlagen FV sind zu bilanzieren. Nominalwerte. Forderungen sind zum Rechnungsbetrag inklusive MWST (Nominalwert) zu bewerten, abzüglich der geschätzten betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (Delkredere). Nominalwerte / Marktwerte Nominalwerte Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, Bewertung nach kaufmännischen Grundsätzen Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten, deshalb wird kein Wertberichtigungskonto geführt (Ausnahme Darlehen). Verkehrswert 6

7 Verwaltungsvermögen Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 140, Sachanlagen VV Sachanlagen des Verwaltungsvermögens Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Grundstücke sowie Strassengrundstücke, Grundstücke des Wasserbaus und Waldgrundstücke werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze aktiviert. Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen 142, Immaterielle Anlagen Immaterielle Anlagen des Verwaltungsvermögens 144, Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht. Ist die Rückzahlung gefährdet, sind Wertberichtigungen vorzunehmen. 145, Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)-Eigentümerrechte begründen. Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. 146, Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Sämtliche Darlehen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Sämtliche Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Sämtliche Investitionsbeiträge werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Passiven Die Passiven setzen sich zusammen aus dem Fremdkapital und dem Eigenkapital. 7

8 Fremdkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 200, Laufende Verbindlichkeiten Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können. Laufende Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt und der Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist. Nominalwerte 201, Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zur Rückzahlung fällig werden, werden als kurzfristig ausgewiesen. Nominalwerte 204, Passive Rechnungsabgrenzungen Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Verpflichtungen aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag eingegangene Erträge o- der Einnahmen, die der folgenden Rechnungsperiode gutzuschreiben sind. Nominalwerte 205, Kurzfristige Rückstellungen Durch ein Ereignis in der Vergangenheit erwarteter o- der wahrscheinlicher Mittelabfluss in der folgenden Rechnungsperiode. Eine Rückstellung wird bilanziert, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) liegt, der Mittelabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist (Wahrscheinlichkeit über 50%), die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt. Schätzung des Nominalwerts 206, Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Finanzverbindlichkeiten werden weiterhin als langfristige Finanzverbindlichkeiten bilanziert, wenn bis zum Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses eine verbindliche schriftliche Zusage des Fremdkapitalgebers zur Verlängerung der Finanzierung über den Nominalwert 8

9 Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 208, Langfristige Rückstellungen 209, Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital analog kurzfristige Rückstellungen Fonds sind zweckgebundene Mittel zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die Schaffung von Fonds sowie die Zuweisung und Verwendung der Mittel bedarf einer gesetzlichen Grundlage. nächstfolgenden Bilanzstichtag hinaus vorliegt. analog kurzfristige Rückstellungen Sämtliche Fonds werden bilanziert (HRM2: Ersatzabgaben für Schutzraumbauten) Schätzung des Nominalwerts Nominalwert Eigenkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 290, Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Spezialfinanzierungen. 291, Fonds Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Fonds. 292, Rücklagen der Globalbudgetbereiche Rücklagen stellen Reserven dar. Rücklagen schaffen Anreiz für effiziente Leistungserbringung, indem die Leistungsgruppen einen Teil des nicht beanspruchten Budgets als Reserve behalten und für eigene Zwecke verwenden können. Die Bildung und Verwendung sind an Bedingungen geknüpft. 293, Vorfinanzierungen Reserven für künftige Vorhaben. 294, Reserven Saldo der allgemeinen Reserven im Eigenkapital. 295, Aufwertungsreserve Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung bei Umstellung auf HRM2. 296, Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299, Bilanzüberschuss/- fehlbetrag Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung der Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens beim Übergang zum HRM2. Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten Sämtliche Spezialfinanzierungen werden bilanziert. Sämtliche Fonds werden bilanziert. Sämtliche Rücklagen der Globalbudgetbereiche werden bilanziert. Sämtliche Vorfinanzierungen werden bilanziert. Einmalige Bilanzierung (Einführung HRM2) Einmalige Bilanzierung (Einführung HMR2) Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert 9

10 Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehlbetrag (negatives Vorzeichen) ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite. 3. Neubewertung der Bilanz der Gemeinde Zollikon per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 ist gemäss Weisung des Gemeindeamtes der Direktion der Justiz und des Innern und den neuen Rechnungslegungsgrundsätzen von HRM2 erstellt worden. Die Gliederungs- und Darstellungsvorschriften der Bilanz ergeben sich aus dem harmonisierten Kontenrahmen HRM2 für den Kanton Zürich. Die Aufwertungsreserve und die Neubewertungsreserve des Finanzvermögens werden bis zum Rechnungsabschluss 2016 mit dem zweckfreien Eigenkapital (Konto 299, Bilanzüberschuss) bzw. mit den entsprechenden Spezialfinanzierungskonten der Eigenwirtschaftsbetriebe verrechnet. Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 zeigt folgendes Bild (alle Beträge in Franken): Aktiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 1 Aktiven 214'347' Aktiven 300'379' Finanzvermögen 113'295' Finanzvermögen 107'133' A1 100 Flüssige Mittel 27'749' Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 27'758' Guthaben 2'658' Forderungen 6'469' Anlagen 82'625' Kurzfristige Finanzanlagen Transitorische Aktiven 262' Aktive Rechnungsabgrenzungen 262' Vorräte und angefangene Arbeiten 294' Finanzanlagen 289' Sachanlagen FV 72'058' Forderungen gegenüber SpF und Fonds im FK

11 11 Verwaltungsvermögen 101'052' Verwaltungsvermögen 193'246' A2 114 Sachgüter 97'478' Sachanlagen VV 172'516' Darlehen und Beteiligungen 1'838' Immaterielle Anlagen 1'413' Investitionsbeiträge 870' Darlehen 7'948' Übrige aktivierbare Ausgaben 866' Beteiligungen, Grundkapitalien 3'078' Investitionsbeiträge 8'290' Spezialfinanzierungen 0.00 A3 13 Bilanzfehlbetrag 0.00 A Passiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 2 Passiven 214'347' Passiven 300'379' Fremdkapital 115'968' Fremdkapital 128'155' A5 200 Laufende Verpflichtungen 29'739' Laufende Verbindlichkeiten 34'817' Verpflichtungen für Sonderrechnungen 201 Kurzfristige Schulden 30'157' Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 4'865' Passive Rechnungsabgrenzungen 30'000' ' Transitorische Passiven 227' Kurzfristige Rückstellungen 694' Rückstellungen 977' Langfristige Finanzverbindlichkeiten 61'272' Langfristige Schulden 50'000' Langfristige Rückstellungen 835' Verbindlichkeiten gegenüber SpF und Fonds im FK 445' Verrechnungen 910' A6 210 Steuern Rechnungsjahr Steuern früherer Jahre Diverse Steuer-Hilfskonti 3' Quellensteuern Nach- und Strafsteuern Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnung Verschiedene Steuern und 0.00 Abgaben 218 Übrige Verrechnungskonten 907' Abschluss Verrechnungen Spezialfinanzierungen 6'776' A3 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 6'776'

12 23 Eigenkapital 90'691' Eigenkapital 172'224' A7 239 Eigenkapital 90'691' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber SpF 6'152' Fonds 5'044' Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen Reserven Aufwertungsreserve (Einführung HRM2) 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 71'515' '180' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 90'691' Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Nachfolgend werden die bedeutendsten Veränderungen der neuen Rechnungslegung in der Bilanz per 31. Dezember 2015 HRM1 zur Bilanz per 1. Januar 2016 HRM2 aufgezeigt und kommentiert (alle Beträge in Franken). Die Details der Umgliederungen und der Neubewertungen sind aus der Überleitungstabelle und den Hilfsblättern zur Überleitungstabelle ersichtlich. 3.3 Finanzvermögen [A1] Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz A1: Finanzvermögen 113'295' '133' '162' Liegenschaften des Finanzvermögens Gestützt auf 16 Abs. 4 der Verordnung über den Gemeindehaushalt vom 26. September 1984 bzw. das Kreisschreiben der Direktion der Justiz und des Innern vom 10. August 2015 ist das Grundeigentum Finanzvermögen per 1. Januar 2016 neu zu bewerten. Die periodische Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens findet in Zollikon zeitgleich mit der Umstellung auf HRM2 statt. Sie wird direkt im vorliegenden Bilanzanpassungsbericht umgesetzt. Die letztmalige Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens wurde per 1. Januar 2006 vorgenommen. Bei der generellen Neubewertung geht es um die Ermittlung des Liegenschaftenvermögens nach vorgegebenen Grundsätzen und Richtlinien. Dieses Vorgehen genügt dem Zweck der periodischen Neubewertung, Transparenz über die Vermögenslage der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu schaffen. Eine ganz genaue Schätzung eines jeden einzelnen Objekts war nicht verlangt. Die Neubewertung fiel daher, letztendlich auch dem Grundsatz der Bewertungskontinuität folgend, insgesamt moderat aus. Die Haupttreiber veränderter Vermögenswerte waren insbesondere die in den letzten Jahren stark gestiegenen Bodenpreise, welche verhalten und mit Vorsicht in die Neubewertung eingeflossen sind. 12

13 1023 Grundeigentum FV HRM1 per '196' Liegenschaften FV 42'779' Grundstücke 18'857' Grundstücke mit Baurechten 12'559' Total Grundeigentum FV per '196' Neubewertung Bewertungsverlust -1'185' Umteilen ins Verwaltungsvermögen -952' Total Veränderungen -2'137' '137' Sachanlagen FV HRM2 72'058' Grundstücke FV 18'705' Gründstücke FV mit Baurechten 10'065' Gebäude Finanzvermögen 43'287' Total Sachanlagen FV per '058' Wertberichtigungen im Finanzvermögen Kat. 9795: Auf der Parzelle an der Kreuzung Bahnhofstrasse / Gstadstrasse liegt die Trafostation Gstad. Diese wurde 2009 bei der Ausgliederung der Werkabteilung in die Netzanstalt Zollikon eingebracht (Gemeindeversammlungsentscheid vom 25. März 2009). Die Verbuchung in der Bilanz wurde damals nicht vollzogen, weshalb diese Position nun, in Absprache mit dem Gemeindeamt, wertberichtigt wird (Fr. 1'053'360). Zentrumsplanung Zollikerberg: Eine vor 2002 aktivierte Zentrumsplanung wird wertberichtigt (Fr. 115'000). Sie ist keiner Liegenschaft direkt zuweisbar Übertragungen von Liegenschaften vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Kat. 9081: Kat Auf der Parzelle Rosengartenstrasse 5, Hinter-Höchi stand der ehemalige Musikschulpavillon des Schulhauses Rüterwis. Das Grundstück wird gemäss Urnenentscheid vom 22. September 2013 für den Neubau des Kindergartengebäudes verwendet (Fr. 952'000). Aus dem Urnenentscheid leitet sich die Übertragung ins Verwaltungsvermögen ab. Die Reduktion des Buchwertes durch den Abbruch des Pavillons wird im Verwaltungsvermögen vollzogen. Bereinigung einer Restparzelle im Zwygarten: Nach dem Neubau der Strasse in der Unterhueb blieb ein Teil von 2 m 2 der Parzelle im Finanzvermögen. Der Rest von 73 m 2 blieb im Verwaltungsvermögen. Neu ist die ganze Parzelle im Verwaltungsvermögen (Fr. 0). Aufgrund der grossen Anzahl wird eine Umteilung von Grundstücken ins Verwaltungsvermögen zu einem späteren Zeitpunkt politisch geprüft. 13

14 3.3.4 Ausnahmen bei der Neubewertung von Liegenschaften des Finanzvermögens Gemäss Ziffer 5 lit. c des Kreisschreibens vom 10. August 2015 wurden folgende Liegenschaften in der Erholungs- und Freihaltezone von der Neubewertung ausgenommen: Kat / Bezeichnung Buchwert Zone 1493: Subisacher/Winterriet, Grundstück 252' Erholungszone (E) 6311: Waldburg/Zielwisen, Anlage 2' Freihaltezone (F) 6312: Waldburg/Zielwisen, Anlage 1' Freihaltezone (F) 7450: Bergwis, Grundstück 66' Freihaltezone (F) 7451: Bergwis, Grundstück 48' Freihaltezone (F) 7455: Berglen, Grundstück 4' Freihaltezone (F) 7656: Bergwis, Grundstück 36' Freihaltezone (F) 7740: Bergwis, Grundstück 9' Freihaltezone (F) 7743: Bergwis, Grundstück 22' Freihaltezone (F) 7837: Chindenacher, Grundstück 20' Freihaltezone (F) 7963: Tal, Grundstück Freihaltezone (F) 8152: Riet (Gustav-Maurer-Str., Tennisplätze) 998' Erholungszone (E) 8467: Hintergarten, Grundstück 55' Freihaltezone (F) 8896: Bergwis, Grundstück 71' Freihaltezone (F) 8897: Bergwis, Grundstück 2' Freihaltezone (F) 8898: Bergwis, Grundstück 30' Freihaltezone (F) 9093: Chindenacher, Grundstück 96' Erholungszone (E) 9145: Fadacher, Grundstück 123' Erholungszone (E) 9164: Berglen, Grundstück 241' Freihaltezone (F) 9165: Rebrain, Grundstück 214' Freihaltezone (F) 9241: Zelgli, Grundstück 72' Erholungszone (E) 9244: Zelgli, Grundstück 136' Erholungszone (E) 9252: Bettlen/Böniswis, Grundstück 538' Erholungszone (E) 9258: Gmeindacher, Grundstück 264' Erholungszone (E) 9282: Oberhubstr./Möseren (bei Haus-Nr. 80) 309' Erholungszone (E) 9446: Bergwis, Grundstück 17' Freihaltezone (F) 9447: Bergwis, Grundstück 28' Freihaltezone (F) 9513: Rinderweid, Grundstück 7' Freihaltezone (F) 9725: Hintergarten, Grundstück 99' Freihaltezone (F) 9734: Bergwis, Grundstück 49' Freihaltezone (F) 9737: Bergwis, Grundstück 36' Freihaltezone (F) 9924: Rüterwies, Grundstück 334' Erholungs-, Freihaltezone (E&F) 9925: Rüterwies, Grundstück 58' Freihaltezone (F) 10033: Winterriet, Grundstück 58' Erholungszone (E) 10519: Unterhueb/Zwigarten, Grundstück 202' Erholungszone (E) 10520: Unterhueb/Zwigarten, Grundstück 196' Erholungszone (E) ZH_WI3593: Zürich-Rehalp/Halden, Grundstück 0 Freihaltezone (F) Total 4'709'

15 Die Neubewertung der Grundstücke und der Gebäude im Finanzvermögen führt zu einem Bewertungsverlust von Fr. 1'185' Übersicht der Veränderungen im Finanzvermögen Finanzvermögen Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Umgliederung vom Finanzvermögen ins Fremdkapital Steuerrestanzen PG -3'872' '872' Neubewertungen im Finanzvermögen Grundstücke (unüberbaut) 18'857' '705' ' Grundstücke mit Baurechten 12'559' '065' '493' Gebäude 42'779' '287' ' Übertragungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Holzkorporation, Teilrechte 64' ' Band-Genossenschaft, Anteilscheine Netzanstalt Zollikon, Darlehen 7'785' '785' Stipendiendarlehen 52' ' Übertragungen aus dem Verwaltungs- ins Finanzvermögen Genossenschaft Hoch-Etzel, Feusisberg, Anteilscheine Radio Zürisee AG, Stäfa, Namensaktien -- 2' ' ' ' Differenz -6'162' Verwaltungsvermögen [A2] Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz A2: Verwaltungsvermögen 101'052' '246' '194' Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens erfolgt auf Basis der ursprünglichen Anschaffungsbzw. Herstellkosten seit Bei der Neubewertung werden die Investitionsausgaben zu Bruttowerten erfasst. Die Investitionseinnahmen werden unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten passiviert. Positionen des Verwaltungsvermögens werden zum Anschaffungswert abzüglich Abschreibungen bilanziert und wenn diese durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, planmässig je Anlagenkategorie nach der festgelegten Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Mindestkatalog des Gemeindeamtes gibt die Anlagenkategorien und Anlagenarten sowie die festgelegten Nutzungsdauern vor. Die Vorgaben sind als Mindeststandard verbindlich und wurden angewendet. 15

16 Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen fanden wie unter A1 Finanzvermögen erwähnt statt Übersicht der Veränderungen im Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Neubewertungen im Verwaltungsvermögen Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Allgemeiner Haushalt 90'031' '459' '427' Allgemeiner Haushalt (ausserhalb Restatement: Netzanstalt Zollikon, Dotationskapital) Allgemeiner Haushalt (ausserhalb Restatement: Darlehen und Beteiligungen) 1'433' '000' '567' ' ' ' Abwasserentsorgung 9'289' '871' '582' Abfallentsorgung 4' ' Übertragungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Kat.-Nr. 9081, Rosengartenstrasse 5, Hinter-Höchi Kat. 1581: Kleiner Teil der Parzelle im Zwygarten Holzkorporation, Teilrechte -- 64' ' Band-Genossenschaft, Anteilscheine Netzanstalt Zollikon, Darlehen -- 7'785' '785' Stipendiendarlehen -- 52' ' Differenz 92'194' Einige Investitionen, welche seit dem Jahr 1986 getätigt wurden, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr werthaltig. Es handelt sich hierbei um Investitionen und Projekte, welche veräussert, nicht realisiert, abgebrochen, nicht eindeutig zugewiesen werden konnten oder ohne Werthaltung sind. Der Anschaffungswert dieser Investitionen beträgt total Fr. 82'131' und wurde aus dem Anlagevermögen bereinigt und nicht in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Eine detaillierte Aufstellung dieser Investitionen findet sich in der Beilage 5 unter "Nicht werthaltige Anlagen". 3.5 Spezialfinanzierungen [A3] Die Spezialfinanzierungen für Eigenwirtschaftsbetriebe werden neu im Eigenkapital der Gemeinde ausgewiesen. Allfällige Vorschüsse an Eigenwirtschaftsbetriebe werden im Eigenkapital belassen und nicht mehr unter den Aktiven geführt. Die Verpflichtungen gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben von Fr. 6'152' wurden dem Eigenkapital, Kontogruppe 290 "Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber SpF" zugewiesen. 16

17 Die Spezialfinanzierung für die Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze von Fr. 178' wurde der Kontogruppe 291 "Fonds" zugeordnet. Die bestehende Spezialfinanzierung für die Ersatzabgaben für Schutzraumbauten von Fr. 445' wurde gemäss den Vorgaben den "Verbindlichkeiten gegenüber SpF und Fonds im Fremdkapital", Kontogruppe 209, zugewiesen. 3.6 Bilanzfehlbetrag [A4] Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag würde unter HRM2 ebenfalls im Eigenkapital geführt. Es liegt jedoch kein Bilanzfehlbetrag vor. 3.7 Fremdkapital [A5] Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz A5: Fremdkapital 115'968' '155' '187' Im Rahmen der Umgliederung wurden negative Aktivpositionen des Finanzvermögens von Fr. 3'872' dem Fremdkapital bei den laufenden Verbindlichkeiten zugewiesen. Die Sonderrechnungen (HRM1-Kontogruppe 203) von Fr. 4'865' wird unter HRM2 im Eigenkapital geführt; während die Spezialfinanzierung für Ersatzabgaben für Schutzraumbauten von Fr. 445' dem Fremdkapital zuzuordnen ist. Die Bewertung der Rückstellungen für Mehrleistungen des Personals führt zu einem Zugang von Fr. 551' im Fremdkapital Übersicht der Veränderungen im Fremdkapital Fremdkapital Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Umgliederungen Laufende Verbindlichkeiten 29'739' '817' '078' Kurzfristige Schulden 30'157' '000' ' Verpflichtungen für Sonderrechnungen 4'865' '865' Transitorische Passiven 227' ' ' Verpflichtungen FK Spezialfinanzierung ' '

18 Neubewertung Passivierte Investitionsbeiträge Allgemeiner Haushalt '265' '265' Abwasserentsorgung '006' '006' Abfallentsorgung Neubewertung Rückstellungen Kurzfristige Rückstellungen 977' ' ' Langfristige Rückstellungen ' ' Differenz 12'187' Verrechnungen [A6] Die Kontengruppe Verrechnungen wird im HRM2 nicht mehr geführt. 3.9 Eigenkapital [A7] Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz A7: Eigenkapital 90'691' '224' '532' Neu werden die Spezialfinanzierungen für die Eigenwirtschaftsbetriebe und die Sonderrechnungen im Eigenkapital geführt. Zudem werden die Resultate der Neubewertung auf den dafür vorgesehenen Konten ausgewiesen Übersicht der Veränderungen im Eigenkapital Eigenkapital Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Zweckgebundenes Eigenkapital Verpflichtung SpF Abwasserentsorgung '995' '995' Verpflichtung SpF Abfallentsorgung '157' '157' Fonds im Eigenkapital '044' '044' Aufwertungsreserve Abwasserents '575' '575' Aufwertungsreserve Abfallentsorgung ' ' Zweckfreies Eigenkapital Aufwertungsreserve allg. Haushalt '167' '943' Neubewertungsreserve Finanzverm '180' '180' Differenz 81'532'

19 4. Empfehlungen Die Neubewertungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen wurden vom Gemeindeamt geprüft. Die Firma Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, hat vom 5. bis 8. September 2016 die finanztechnische Prüfung des Bilanzanpassungsberichtes durchgeführt. Die Revisionsstelle empfiehlt in ihrem Bericht vom 12. September 2016 den Bilanzanpassungsbericht zur Annahme. Der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2016 wird das Geschäft "Kenntnisnahme des Bilanzanpassungsberichtes per 1. Januar 2016 nach HRM2" zur Beschlussfassung vorgelegt. 19

20 Politische Gemeinde Andelfingen Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Umgliederung der Bilanz auf den HRM2-Kontenrahmen und Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Aktiven 214'347' '220' Aktiven 300'379' Finanzvermögen 113'295' '313' Finanzvermögen 107'133' Flüssige Mittel 27'749' '758' Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 27'758' Kasse 17' ' Kasse Einwohnerkontrolle 17' ' U7 4' Kasse WPZ Administration 4' ' U8 4' Kasse WPZ Administration 4' Kasse Bauabteilung Kasse Bauabteilung Kasse Schulverwaltung Kasse Schulverwaltung Kasse Schulleitung Sekundarschule Kasse Schulleitung Sekundarschule Kasse BTH Oescher (Schule) Kasse Betreuungshaus Dorf Kasse BTH Rüterwis (Schule) Kasse Betreuungshaus Berg Kasse Ortsmuseum Kasse Ortsmuseum Kasse Polizeiposten 4' ' Kasse Polizei 4' Kasse (BA KZZ) 2' ' Kasse Betreibungsamt KZZ 2' PC-Konto '995' '995' Postkonto '995' PC-Konto (WFA) 186' ' Postkonto (GE) 186' Postkonto (BA KZZ) 1'123' '123' Postkonto (BA KZZ) 1'123' UBS KK B1K 187' ' UBS B1K 187' ZKB KK ' ' Zürcher Kantonalbank ' ZKB KK (BA KZZ) 218' ' Zürcher Kantonalbank (BA KZZ) 218' Guthaben 2'658' '469' Forderungen 6'469' Diverse Vorschüsse 3' ' Vorschüsse allgemein (diverse Stellen) 3' Vorfinanzierung SVA ZL 63' ' Kontokorrent ZL-Abrechnungen (SVA) 63' Guthaben Seebad Zahlungsverkehr_Seebad Guthaben Schwimmbad Fohrbach 43' ' Zahlungsverkehr_Schwimmbad Fohrbach 43' Guthaben Wohn- & Pflegezentrum am See 4' ' U Guthaben Wohn- & Pflegezentrum Beugi 4' ' U Stipendiendarlehen 52' ' U Steuerrestanzen PG -3'872' '872' U Forderungen allgemeine Gemeindesteuern Restanzen Zahlungen GGST 718' ' Forderungen Grundstückgewinnsteuern 718' Guthaben aus Staats- und Bundesbeiträgen 1'728' '728' Guthaben aus Beiträgen von Gemeinwesen und Dritten 1'728' Debitoren Allgemein 1'784' '784' Forderungen ABEA (alte OP's --> bis )_ESR-TNr '784' Debitoren Durchlaufkonto 19' U11 20' Forderungen Durchlaufkonto (manuelle Debitoren) 20' Debitoren Wohn- & Pflegezentren Zollikon 1'644' '644' Forderungen WPZ_ESR-TNr _ '644' Debitoren Liegenschaftenabteilung 3' ' Forderungen Liegenschaftenabteilung 3' Debitoren Abwasser Grundgebühren 1' ' Forderungen Abwasser (alte OP's --> bis )_ESR-TNr ' Debitor MWSt U Debitoren Grabgebühren 25' ' Forderungen Grabgebühren_ESR-TNr ' Debitoren Kursgelder Freizeitdienst 6' ' Forderungen Kursgelder Freizeitdienst_ESR-TNr ' Debitoren Bussen 36' ' Forderungen Bussen_ESR-TNr ' Debitoren (BA KZZ) 34' ' Forderungen (BA KZZ) 34' Debitor VSt 3' ' Forderungen Verrechnungssteuer 3' Debitor VSt (BA KZZ) Forderungen Verrechnungssteuer (BA KZZ) Münzeinnahmen Parkuhren 2' ' Forderungen aus Münzeinnahmen Parkuhren 2' Einnahmen ParkingCard (Parkplätze) Forderungen aus Einnahmen ParkingCard (Parkplätze) Frankiermaschine Gemeindeverwaltung 3' ' Frankiermaschine Gemeindeverwaltung 3' Frankiermaschine Schulverwaltung Frankiermaschine Schulverwaltung Frankiermaschine Betreibungsamt (BA KZZ) 6' ' Frankiermaschine Betreibungsamt (BA KZZ) 6' Guthaben Rückerst. Zusatzleistungen SVA 269' ' Guthaben Rückerstattung Zusatzleistungen SVA 269' Quartierpläne, übrige Guthaben 68' ' Quartierpläne 68' _09_09_HRM2_Überleitungstabelle_ _V31_endgültige Version.xlsx Seite 1 / 9

21 Politische Gemeinde Zollikon Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Anlagen 82'625' Kurzfristige Finanzanlagen Aktien und Anteilscheine 223' ' U1/U Darlehen 7'785' '785' U Grundpfanddarlehen Seesportfischerverein 126' ' U Liegenschaften FV 42'779' '779' U Grundstücke 18'857' '857' U Grundstücke mit Baurechten 12'559' '559' U Vorräte politisches Gemeindegut 121' ' U Heizölvorrat Liegenschaften 173' ' U Transitorische Aktiven 262' ' Aktive Rechnungsabgrenzungen 262' Transitorische Aktiven PG 262' ' U U Aktive Rechnungsabgrenzungen Personalaufwand ' U14 21' Aktive Rechnungsabgrenzungen Sach- und übriger Betriebsaufwand 21' ' U14 206' Aktive Rechnungsabgrenzung Transfers der Erfolgsrechnung 206' ' U14 10' Aktive Rechnungsabgrenzungen Finanzaufwand / Finanzertrag 10' ' U14 17' Aktive Rechnungsabgrenzungen übriger betrieblicher Ertrag 17' ' U14 5' Aktive Rechnungsabgrenzungen Investitionsrechnung 5' ' Vorräte und angefangene Arbeiten 294' ' U12 55' Vorräte Handelswaren 55' ' U12 65' Vorräte Roh- und Hilfsmaterial 65' ' U13 24' Heizölvorrat, Bergstr ' U Heizölvorrat, Alte Landstr ' U13 3' Heizölvorrat, Alte Landstr. 94 3' ' U13 6' Heizölvorrat, Bergstr. 11 6' ' U13 12' Heizölvorrat, Forchstr ' ' U13 1' Heizölvorrat, Oberhubstr ' U Heizölvorrat, Seestr U Heizölvorrat, Sennhofstr ' U13 10' Heizölvorrat, Alte Landstr ' ' U13 70' Heizölvorrat, Buchholzstr. 7 70' ' U13 14' Heizölvorrat, Langwattstr ' ' U13 4' Heizölvorrat, Oberhubstr. 4 4' ' U13 10' Heizölvorrat, Neuackerstr ' ' U13 12' Heizölvorrat, Wieselerster. 24b 12' ' Finanzanlagen 289' U Aktien 2' N1 3' ' U1 / U3 158' Anteilscheine 1' N1 160' ' U1 / U3 126' Grundpfanddarlehen Seesportfischerverein ' '244' Sachanlagen FV 72'058' '712' U27 41'712' Gebäude FV 433' N8 42'145' ' U27 115' ' N '530' U30 16'530' Grundstücke FV 1'997' N8 18'528' '188' U30 1'188' Gebäude FV -46' N8 1'142' '053' U30 1'053' '053' N ' U30 84' ' N U N '499' U31 12'499' Grundstücke FV mit Baurechten -2'433' N8 10'065' ' U31 60' Grundstücke FV 117' N8 177' _09_09_HRM2_Überleitungstabelle_ _V31_endgültige Version.xlsx Seite 2 / 9

22 Politische Gemeinde Zollikon Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Forderungen gegenüber SpF und Fonds im FK Verwaltungsvermögen 101'052' '906' Verwaltungsvermögen 193'246' Sachgüter 97'478' '430' Sachanlagen VV 172'516' Strassen und Parkplätze 12'357' '357' '357' Fussgängerbauwerke 96' ' ' Kanalisationen 9'037' '037' '037' Übrige Tiefbauten Gemeindegut 3'095' '095' '095' Verwaltungsgebäude 8'042' '042' '042' Schulhäuser und Kindergärten 19'043' '043' '043' Zivilschutzbauten 25' ' ' Übrige Hochbauten Gemeindegut 44'103' '103' '103' Abfallwesen 4' ' ' Mobilien Gemeindegut 1'351' '351' '351' Mobilien Abwasser 252' ' ' Übrige Sachgüter Gemeindegut 73' ' ' Allgemeiner Haushalt 952' U32 952' Grundstücke allgemeiner Haushalt 0.00 N23 952' Grundstücke allgemeiner Haushalt -952' N9 / N14-952' U Grundstücke allgemeiner Haushalt 0.00 N Strassen / Verkehrswege 38'895' N20 38'895' WB Strassen / Verkehrswege -15'100' N20-15'100' Wasserbau 966' N20 966' WB Wasserbau -64' N20-64' Tiefbauten allgemeiner Haushalt 5'880' N20 5'880' WB Tiefbauten allgemeiner Haushalt -2'284' N20-2'284' Hochbauten allgemeiner Haushalt 152'046' N20 152'046' WB Hochbauten allgemeiner Haushalt -88'493' N20-88'493' Mobilien allgemeiner Haushalt 12'599' N20 12'599' WB Mobilien allgemeiner Haushalt -11'306' N20-11'306' Anlagen im Bau, Hochbauten allgemeiner Haushalt 39'560' N18 / N20 39'560' Anlagen im Bau, Mobilien allgemeiner Haushalt 56' N18 / N20 56' Abwasserentsorgung Tiefbauten Abwasserbeseitigung 62'535' N20 62'535' WB Tiefbauten Abwasserbeseitigung -18'011' N20-18'011' WB Tiefbauten Abwasserbeseitigung -5'000' N24-5'000' Mobilien Abwasserbeseitigung 323' N20 323' WB Mobilien Abwasserbeseitigung -114' N20-114' Anlagen im Bau, Tiefbauten Abwasserbeseitigung 26' N18 / N20 26' Abfallentsorgung Mobilien Abfallbeseitigung 240' N20 240' WB Mobilien Abfallbeseitigung -240' N20-240' Immaterielle Anlagen 1'413' Software allgemeiner Haushalt 1'599' N20 1'599' WB Software allgemeiner Haushalt -1'245' N20-1'245' Immaterielle Anlagen allgemeiner Haushalt in Realisierung 856' N19 / N20 856' Übrige immaterielle Anlagen allgemeiner Haushalt 40'192' N20 40'192' WB übrige immaterielle Anlagen allgemeiner Haushalt -40'118' N20-40'118' Software Abwasserbeseitigung 1'714' N20 1'714' WB Software Abwasserbeseitigung -1'714' N20-1'714' Übrige immaterielle Anlagen Abwasserbeseitigung 1'146' N20 1'146' WB übrige immaterielle Anlagen Abwasserbeseitigung -1'018' N20-1'018' Darlehen und Beteiligungen 1'838' Darlehen und Beteiligungen 405' ' U3 / U4 / U Netzanstalt Zollikon, Dotationskapital 1'433' '433' U2 2016_09_09_HRM2_Überleitungstabelle_ _V31_endgültige Version.xlsx Seite 3 / 9

23 Politische Gemeinde Zollikon Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM '238' Darlehen 7'948' ' U5 2' Darlehen des allgemeinen Haushalts an Gemeinden und Zweckverbände -2' N2 / N '785' U6 7'785' Darlehen des allgemeinen Haushalts an öffentliche Unternehmungen '785' U Darlehen des allgemeinen Haushalts an private Unternehmungen N ' U5 399' Darlehen des allgemeinen Haushalts an private Organisationen ohne Erwerbszweck -288' N25 110' ' U9 52' Stipendiendarlehen ' '502' Beteiligungen, Grundkapitalien 3'078' '433' U2 / U4 1'433' Beteiligungen des allgemeinen Haushalts an öffentlichen Unternehmungen 1'566' N2 / N3 3'000' ' U2 / U4 68' Beteiligungen des allgemeinen Haushalts an privaten Unternehmungen 9' N2/N4/N5/N7 77' U2 / U Beteiligungen des allgemeinen Haushalts an privaten Organisationen ohne Erwerbszweck N2 / N Investitionsbeiträge 870' ' Investitionsbeiträge 8'290' Inv.beiträge an private Institutionen 694' ' ' Investionsbeiträge an private Haushalte 176' ' ' Allgemeiner Haushalt Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an den Bund 110' N20 110' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an den Bund -60' N20-60' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an Kantone und Konkordate 313' N20 313' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an Kantone und Konkordate -281' N20-281' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an Gemeinden und Zweckverbände 186' N20 186' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an Gemeinden und Zweckverbände -186' N20-186' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Unternehmungen 2'786' N20 2'786' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Unternehmungen -2'786' N20-2'786' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Organisationen ohne Erwerbszweck 9'178' N20 9'178' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Organisationen ohne Erwerbszweck -7'286' N20-7'286' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Haushalte 1'112' N20 1'112' WB Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an private Haushalte -777' N20-777' Abwasserentsorgung Investitionsbeiträge Abwasserbeseitigung an Gemeinden und Zweckverbände 14'057' N20 14'057' WB Investitionsbeiträge Abwasserbeseitigung an Gemeinden und Zweckverbände -8'146' N20-8'146' Investitionsbeiträge Abwasserbeseitigung an private Haushalte 113' N20 113' WB Investitionsbeiträge Abwasserbeseitigung an private Haushalte -41' N20-41' Abfallentsorgung Investitionsbeiträge Abfallbeseitigung an Gemeinden und Zweckverbände 79' N20 79' WB Investitionsbeiträge Abfallbeseitigung an Gemeinden und Zweckverbände -79' N20-79' Übrige aktivierbare Ausgaben 866' ' Enteignungsentschädigungen 90' ' ' N Planungsausgaben 776' ' ' N Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen Bilanzfehlbetrag Bilanzfehlbetrag _09_09_HRM2_Überleitungstabelle_ _V31_endgültige Version.xlsx Seite 4 / 9

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