BarrierenaufdemWegzurAnerkennungbestehen.DenndiebestehendeAnerkennungspraxiszeichnetsichdurchIntransparenz,Undurchlässigkeitundungleiche

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Brigitte Pothmer, Memet Kilic, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brain Waste stoppen Anerkennung ausländischer akademischer und beruflicher Qualifikationen umfassend optimieren Der Bundestag wolle beschließen: I.DerDeutscheBundestagstelltfest: InDeutschlandlebenvielegutqualifizierteZuwanderinnenundZuwanderer. LautMikrozensus2007habenetwa2,8MillionenMigrantinnenundMigranten,dienachDeutschlandzugewandertsind,inihrenHerkunftsländerneinen akademischenoderanderenberuflichenabschlusserworben.hierzuzählen ca akademischeundrund1,8millionenanderequalifizierendeabschlüsse.dochdiegroßenchancen,diesichausderqualifiziertenzuwanderungfürwissensgesellschaft,arbeitsmarktundauchintegrationspolitischergeben,werdenbishernuräußerstunzureichendgenutzt.trotzihresguten QualifikationsniveausmüssenhierzulandeüberdurchschnittlichvieleMigrantinnenundMigrantendeutlichunterhalbihrerimAuslanderworbenenQualifikationenarbeiten,weilihreAbschlüssenichtanerkanntwerdenoderzuviele BarrierenaufdemWegzurAnerkennungbestehen.DenndiebestehendeAnerkennungspraxiszeichnetsichdurchIntransparenz,Undurchlässigkeitundungleiche Zugangschancen aus. DieseallgemeineVerschwendungvonPotenzialundBildungsressourcenist nichtnurintegrationspolitischundausgründenderteilhabegerechtigkeitvölliginakzeptabel,sieistaucheinenormerverlustfürdiemehrheitsgesellschaft. AuchauswirtschaftlichenundwettbewerblichenErwägungenherausbesteht hiereklatanterhandlungsbedarfundhandlungsdruck.schlechtearbeitsmarktintegrationwirktsichnegativaufdiepersönlicheentwicklungderbetroffenen undaufsteuereinnahmenausundbelastetdiesozialsysteme.nichtzuletztvor demhintergrundvonfachkräftemangel,demografischemwandelundwissensgesellschaftsindwirdringenddaraufangewiesen,andiemitgebrachten Bildungs-undAusbildungskapazitätenvonZuwanderinnenundZuwanderern anzuknüpfen und sie zu nutzen. DefizitebeiderAnerkennungbestehenvoralleminrechtlicher,verfahrenstechnischerundfinanziellerHinsicht,aberauchmitBlickaufdasquantitativeAngebotvonBeratungsmöglichkeiten,Zertifizierungsstellen,Brückenmaßnahmen undanpassungsqualifizierungen.wirbrauchendahereineoffensivebeider AnerkennungausländischerAbschlüsse:eineumfassendeStrategiezurErschließungderQualifikationsreservenvonMigrantinnenundMigranten,die auchrechtliche,verfahrenstechnischeundarbeitsmarktlicheverbesserungen bewirkenkann.grundlagedafür,dasssichallebeteiligtenstellendesdrängen-

2 Drucksache 17/123 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode denproblemsnichtnurbewusstwerden,sondernauchannehmen,istein RechtsanspruchfürMigrantinnenundMigrantenaufeinleichtzugängliches, transparentesundschnellesverfahrenzurbewertungundanerkennungvon AbschlüssenundQualifikationen,diesiemitbringen.DieerfolgtenBewertungenundAnerkennungenmüssenverbindlichseinunddieAnforderungendes DeutschenQualifikationsrahmens (DQR)erfüllen.DazubedarfeseinesumfassendenAnerkennungsgesetzesaufBundesebene.HierdurchwürdeauchdieunterschiedlicheBehandlungvonEU-Bürgern,SpätaussiedlernundDrittstaatsangehörigen beendet und Chancengleichheit gewährleistet. DasPrüfverfahrenimRahmendesRechtsanspruchsmussausländischeQualifikationenbewerten,unterklarenBedingungenformalanerkennenbzw.teilanerkennenundbeiTeilanerkennungenverbindlicheAussagenübereventuellerforderlicheAnpassungsqualifizierungenundmöglicheAngeboteindiesem Bereichgeben.DasVerfahrensollteinnerhalbeinerFristvonsechsMonaten nachgültigerantragstellungabgeschlossensein.wichtigist,dassdasergebnis derprüfungbundeseinheitlichverbindlichistundanerkanntwird.voraussetzungdafüristaucheinebundesweitevereinheitlichungderanerkennungsverfahrenund-kriterien.grundlagenhierfürsolltendieschonjetztbeteiligten FachleuteausKammern,Hoch-undFachschulensowiedasBundesinstitutfür BerufsbildungunddieKultusministerkonferenz (KMK)etc.entwickeln.ParallelmüssenendlichtragfähigebundeseinheitlicheRegelnfürZulassungund AbschlüsseandenHochschuleneingeführtwerden.Davonwürdennichtnur diejenigen,diesichindeutschlandberuflichqualifizierthaben,profitieren, sondernauchmenschen,diemitqualifiziertenabschlüssennachdeutschland kommen. BewertungenundTeilanerkennungenmüssendurcheineBildungsberatungergänztwerden,dieweitereQualifikationswegezeigtundöffnet.DerBundhat sichinder16.legislaturperiodedazuverpflichtet,diemaßnahmenzuranpassungs-undnachqualifizierungzugewanderterakademikerinnenundakademikerzielgruppenspezifischbedarfsgerechtweiterzuentwickeln.positivsei beispielhaftauchaufbestehendemaßnahmenhingewiesen,wieimrahmender BundesprogrammeimAuftragdesBundesministeriumsfürBildungundForschung (BMBF)unddesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauen undjugend (BMFSFJ) (OttoBeneckeStiftung,Modellprojekt AQUA )oder auchaufesf-bamf-programme (ESF:EuropäischerSozialfonds,BAMF: BundesamtfürMigrationundFlüchtlinge).DieseAngebotereichenaberbei weitem nicht aus. DieAngebotezurfachlichenundsprachlichenAnpassungs-undNachqualifizierungmüssenquantitativausgebautundimSinnevonmodularenErgänzungsqualifizierungenausgestaltetwerden.Diesgiltsowohlfürakademische alsauchfürandereberuflichemaßnahmeninklusiveberufsspezifischer Sprachschulungen.LetzteresindvonzentralerBedeutung,umZuwanderinnen undzuwandererndenzugangbzw. (Wieder)einstiegzuBerufsfeldernzuermöglichen,indenensieaufdemdeutschenArbeitsmarktFußfassenwollen. VerbessertwerdenmüssenzudemdieFördermöglichkeitenvonAnpassungsqualifizierungen.DarüberhinausmussderDQRendlichausgestaltetundeingeführtwerden,damitnichtnurdieKompetenzenderHöchstqualifiziertenmit akademischerausbildung,sondernauchderjenigen,diemitanderenberufsabschlüsseninslandgekommensindodernochkommen,tatsächlicheingestuft werdenkönnen.wesentlichistaußerdemeineflächendeckendebildungsberatung,dieinteressentenalsanlaufstelledientundüberanerkennungsverfahren informiert und individuell begleitet. DiegroßeKoalitionderCDU/CSUundSPDistinderzurückliegendenWahlperiodedarangescheitert,einKonzeptzuerarbeitenundumzusetzen.Siehat dasthemabiszumendederlegislaturperiodeaufdielangebankgeschoben,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/123 zumnachteilderbetroffenen.zumendederlegislaturperiodewurdenlediglichzweiunterschiedlicheeckpunktepapiereausverschiedenenressortsvorgelegt.dasvergeudenvonindividuellenundgesellschaftlichenressourcen duldetkeinenweiterenaufschub.dieneuebundesregierunghatsichinihrem Koalitionsvertragdaraufverständigt,fürdieimAuslanderworbenenQualifikationenderberuflichenBildungmöglichsttransparenteundeinheitlicheVerfahrenzuschaffen.FernerwerdenverbindlicheVereinbarungenmitdenLändernüberdieZulassungundAnerkennungvonakademischenAbschlüssenund Teilleistungenangestrebt.DieBundesministerinfürBildungundForschung, Dr.AnnetteSchavan,kündigteAnfangNovember2009fürdasKabinettEckpunktefürdieAnerkennungvonimAuslanderworbenenBerufsabschlüssen an.alldiesenankündigungenmüssennunwirklicheverbesserungenfolgenim SinneeinesindividuellenRechtsanspruchsaufeinumfassendeseinheitliches AnerkennungsverfahrenfüralleZuwanderungsgruppenundfürDeutsche,die einen Abschluss im Ausland erworben haben. II.DerDeutscheBundestagfordertdieBundesregierungauf, biszumsommer2010inabstimmungmitdenländernundinrücksprache mit den Sozialpartnern 1.einenindividuellenRechtsanspruchfürallePersonenmitimAuslanderworbenenAbschlüssenaufeinleichtzugängliches,transparentesundschnelles VerfahrenzurBewertungundAnerkennungvonausländischenAbschlüssen undqualifikationenzuschaffen,dersowohlfürreglementiertealsauchfür nichtreglementierteberufegilt.dasprüfverfahrenimrahmendesrechtsanspruchsmussausländischequalifikationenbewerten,unterklarenbedingungenformalanerkennenbzw.teilanerkennen.beiteilanerkennungen müssenverbindlicheaussagengemachtwerden,welcheanpassungsqualifizierungenfüreinenvollqualifizierendenabschlussnötigsind.dasgesamte AnerkennungsverfahrensollimRegelfallvonstaatlicherSeiteinnerhalbvon sechsmonatenabgeschlossensein; 2.dieKriterienzurBewertungundAnerkennungvonAbschlüssenundQualifikationenentsprechenddemEuropäischenbzw.demDeutschenQualifikationsrahmenauszugestalten; 3.AnerkennungsverfahrennachbundeseinheitlichenStandardszuentwickeln mitdemziel,dassdieergebnissekünftigeranerkennungsverfahrenbundesweitverbindlichgültigsind; 4.flächendeckendAnlaufstelleneinzurichten,diedieAntragstellerbeimAnerkennungsverfahreninformierenundindividuellbegleitenunddasAnerkennungsverfahrennachdemOne-Stop-Agency-Prinzipdurchführen; 5.dieBildungsberatungsstruktursoauszubauen,dassMigrantinnenundMigrantenpassendzurAnerkennungoderTeilanerkennungihrerQualifikationen eineberuflicheodereineweiterqualifizierendeperspektiveerhalten; 6.MaßnahmenzurAnpassungs-undNachqualifizierungbedarfsgerechtquantitativauszubauenunddabeiauchdieAngebotezuberufsbezogenerSprachförderungzuintensivieren.BerufsbezogeneSprachförderungsollteu.a.als ElementderaktivenArbeitsmarktpolitikimDrittenBuchSozialgesetzbuch (SGBIII)undinsbesondereimSGBIIalsRegelinstrument,dasvonjeder AgenturundjederGrundsicherungsstelleangebotenwird,ausgestaltetund ausgebautwerden; 7.einErwachsenenbildungsförderungsgesetzvorzulegen,dasdieFinanzierung deslebensunterhaltswährendsolcherbildungsmaßnahmenoderbildungsgängesicherstellt,dieimzusammenhangmitdemanerkennungs-undberatungsverfahrensaufgenommenwerden.diepersönlichenvoraussetzungen

4 Drucksache 17/123 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fürdenrechtsanspruchaufdieseleistungmüssenweitgefasstwerden,es sollbeispielsweisekeinealtersgrenzenundnurminimaleanforderungenan denaufenthaltstitelgeben; 8.dieReformderberuflichenAusbildungvoranzubringen,indemu.a.eine stärkeremodularisierunginnerhalbderberufsbilderstattfindet,sodassteilqualifikationenleichteranerkanntwerdenkönnenunddienach-undweiterqualifizierungerleichtertwird; 9.jenseitsderinDeutschlanddurchgeführtenAnerkennungsverfahrensolldie BundesagenturfürArbeitbeiderAusbildungs-undArbeitsvermittlungdieim AuslanderworbenenQualifikationensoweitwiemöglichberücksichtigen. Berlin,den2.Dezember2009 RenateKünast,JürgenTrittinundFraktion Begründung DasBundesministeriumfürArbeitundSozialesgingimMai2009davonaus, dassbeispielsweisemehralsdiehälftederzugewandertenerwerbstätigenmit ausländischemakademischenabschlussunterhalbihrerqualifikationbeschäftigtsind.auchseienmenschenmitmigrationshintergrundundeinemimauslanderworbenenakademischenberufsabschlussdeutlichhäufigervonerwerbslosigkeitbetroffenalsakademikerinnenundakademiker,dieüber hiesigeabschlüssenverfügten (8,3ProzentimVergleichzu4Prozent).Diese ZahlendeutendiequantitativeDimensiondesProblemsallerdingsnuran.Das tatsächlicheausmaßdervondefizitärenanerkennungsmöglichkeitenunddarausfolgendendequalifizierungseffektenbetroffenenwirdverdeckt,dabelastbarezahlenzurakademischenundberuflichenanerkennungsproblematikim ausreichenden Umfang bislang nicht erhoben wurden. Hierdurchgerätu.a.auchausdemBlick,dassdiemangelndenAnerkennungsmöglichkeitenschonalleinangesichtsdesfortlaufendenZuzugsvonqualifiziertenZuwanderinnenundZuwanderernzumbleibendenProblemwerden, weilsieimmermehrmenschenbetreffen,dievordemhintergrundgrenzüberschreitendermobilitätmitganzunterschiedlichenhintergründennach Deutschlandkommen.DazugehörennichtnurMigrantinnenundMigranten, dieschonlangeindeutschlandleben.genausosinddarunterz.b.menschen mitausländischemabschluss,diealsehepartnereinesodereinerdeutschen StaatsangehörigenZugangzumhiesigenArbeitsmarktsuchen.OderauchausländischeEhepaare,dienachDeutschlandziehen,weileinervonbeidenals HochqualifizierterberufsbedingtdasAngebotaufeineFührungspositionwahrnimmt.DieberuflicheZukunftdesjeweiligenPartnerskannsichdannplötzlich wegenderrestriktivenanerkennungsbestimmungenalsäußerstungewissund schwierig darstellen. UnabhängigvomkonkretenEinzelfallführendieDefizitedesdeutschenAnerkennungswesenszumselbennegativenErgebnis:GutausgebildeteZuwanderinnenundZuwandererkönnenihreindividuellenPotenzialenichtinderWeise indengesellschaftlichenarbeits-,innovations-undintegrationsprozesseinbringen,wieesmöglichundangemessenwäre.dochwersichbeiunsdarum bemüht,seinequalifikationenanerkennenzulassen,umzugangzumarbeitsmarktzuerhalten,stößtaufeinvollkommenundurchschaubaresdickichtaus zuständigenstellen,verfahrenundrechtlichenvoraussetzungen.diechancen, dasseinimauslanderworbenerberufs-oderstudienabschlussbeiunsaner-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/123 kanntwird,hängennichtalleinvonderartderqualifikationab,alsoz.b.von derfrage,obessichumqualifikationenimbereichreglementierterodernicht reglementierterberufeoderaberumspezielleberufsspartenhandelt.diemöglichkeitenunterscheidensichauchindeneinzelnenbundesländernundnicht zuletzt nach Herkunftsland bzw. Status der betroffenen Migrantengruppe. AktuellhabennurSpätaussiedler/SpätaussiedlerinnenundEU-Bürger/EU-BürgerinneneineprivilegiertereStellung,dieaberauchnichtausreichendausgestaltetist.MigrantinnenundMigranten,diewederausEU-Staatenkommen nochunterdasbundesvertriebenengesetzfallen,werdendemgegenüberbenachteiligt.spätaussiedler/spätaussiedlerinnenhabendurchdasbundesvertriebenengesetzdieoption,füralleberuflichenabschlüsseeinenantragaufanerkennungzustellen.fürdiesogenanntenreglementiertenberufegelten wiederumeu-richtlinien,dieeu-bürgerimvergleichzuspätaussiedlern/ SpätaussiedlerinnenundDrittstaatsangehörigenindiesemBereichbesserstellen.WiederandersverhältessichimFallvonQualifikationeninnichtreglementierten Berufsfeldern. AlsHemmnisfürdieAnerkennungausländischerAbschlüssewirktsichaußerdemdiestarkeZersplitterungderZuständigkeitenaus:Zuständigfürdie DurchführungderAnerkennungsverfahrensinddieBundesländer.DortwiederumliegtdieVerantwortungfürdieAnerkennungjenachFallbeiunterschiedlichenMinisterien,Behörden,KammernundBerufsorganisationen.Dies allesillustriertdieintransparenzunddiemangelndeoffenheit,mitdersichmigrantinnenundmigrantenauseinandersetzenmüssen.diekultusministerkonferenzhatzwarmitder ZentralstellefürausländischesBildungswesen (ZAB) eineanlaufstelleeingerichtet,derenaufgaben,ausstattungundangebotesind derzeitaberimfluss.sokündigtdiezabaufihrerhomepagevoraussichtlich abwinter2009einenkostenpflichtigenservicefürprivatpersonenan.die ZABwillZeugnisbewertungenfürPrivatpersonenerstellen.DieseBewertungensinddannallerdingskeinebindendenEntscheidungenüberÄquivalenzen, sondern könnenbehördenoderarbeitgebernimin-undauslanddieeinordnungderjeweiligenbildungsabschlüsseindaseigenebildungssystemerleichtern.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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