Planungsrelevante Qualitätsindikatoren: Wie bereitet sich die Krankenhausplanung darauf vor?
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- Andrea Kraus
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1 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren: Wie bereitet sich die Krankenhausplanung darauf vor? 9. QUALITÄTSSICHERUNGSKONFERENZ DES G-BA IN BERLIN 28. UND Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Elke Huster-Nowack 29.9.,2017
2 Gliederung Planungsrelevante Qualitätsindikatoren- PlanQI Beteiligte Akteure Fachgebiete Frauenheilkunde (Gynäkologie) und Geburtshilfe Ablauf des Verfahrens und Bewertung der Qualitätsergebnisse Krankenhausplanung und Qualität I und II Ausgangslage Standort Hamburg Umgang mit Qualitätsergebnissen kein Neuland Verankerung der Qualität im Hamburgischen Krankenhausgesetz Vorbereitung der Hamburger Krankenhausplanung auf die PlanQI 2
3 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren/ PlanQI Planungsrelevante Qualitätsindikatoren Seit dem 1. Januar 2017 gibt es das Verfahren der Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI). Qualitätsindikatoren sind fest definierte Kriterien, anhand deren sich medizinische Qualität in einem Krankenhaus oder in einer Praxis messen, darstellen und vergleichen lässt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden die Voraussetzungen für einen bundeseinheitlichen Einstieg in eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung geschaffen ( 136c Abs. 1 u. 2 SGB V). Es soll den Planungsbehörden der Länder erstmals ermöglichen, die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Damit wurde den bisherigen Zielen der Krankenhausplanung eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Krankenhäusern hinzugefügt (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2015). In dieser ersten Phase der Umsetzung geht es nicht um prospektive Krankenhausplanung, sondern um eine ggf. notwendige Intervention der Planungsbehörden, falls der Strukturierte Dialog auf Landesebene anhaltend nicht in der Lage ist, Versorgungsmängel einer Abteilung zu beheben. 3
4 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren Planungsrelevante Qualitätsindikatoren Beteiligte Akteure sind zukünftig Krankenhäuser IQTIG Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) G-BA Prüfinstitution mit Recht auf Einsicht in die Patientenakte (MDK?) Landesplanungsbehörden 4
5 Planungsrelevante Qualitätsindikatoren/ PlanQI: Gynäkologie u. Geburtshilfe Planungsrelevante Qualitätsindikatoren/ PlanQI Frauenheilkunde (Gynäkologie) und Geburtshilfe In der ersten Phase des Verfahrens sollen die Ergebnisse von 11 Qualitätsindikatoren der Leistungsbereiche Geburtshilfe, gynäkologische Operationen und Mammachirurgie künftig neben der Qualitätsförderung auch für die Krankenhausplanung der Bundesländer verwendet werden: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gynäkologische Operationen (Ohne Hysterektomien) Mammachirurgie Geburtshilfe Datenlieferung seit Jahresbeginn 2017 auf den gewohnten Datenwegen Da die entsprechenden Indikatoren bereits Teil der bestehenden externen stationären Qualitätssicherung sind, entsteht für die Kliniken kein Mehraufwand In der zweiten Phase werden es Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantationen sein. 5
6 Planungsrelevante Leistungsbereiche lt. IQTIG Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gynäkologische Operationen (ohne Hysterektomien) Vollständige Entfernung des Ovars oder der Adnexe ohne pathologischen Befund Fehlende Histologie nach isoliertem Ovareingriff mit Gewebsentfernung Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Organverletzungen bei laparoskopischer Operation Mammachirurgie Primäre Axilladissektion bei DCIS Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei sonografischer Drahtmarkierung Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei mammografischer Drahtmarkierung 6
7 Planungsrelevante Leistungsbereiche lt. IQTIG Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe II Geburtshilfe Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten Antenatale Kortikosteroidtherapie bei Frühgeburten mit einem präpartalen stationären Aufenthalt von mindestens zwei Kalendertagen E-E-Zeit bei Notfallkaiserschnitt über 20 Minuten Perioperative Antibiotikaprophylaxe bei Kaiserschnittentbindung Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E) an Dammrissen Grad III oder IV bei spontanen Einlingsgeburten Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen. 7
8 Ablauf des Verfahrens zur Bewertung der Qualitätsergebnisse Ablauf des Verfahrens Das IQTIG übermittelt dem G-BA bzw. den Landesplanungsbehörden die Auswertungsergebnisse zu dem empfohlenen planungsrelevanten Indikatoren sowie die zugehörigen Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung: 1. Maßstäbe zur Bewertung: Vorliegen einer Patientengefährdung (Inhalt des Qualitätsindikators) Referenzbereich des Qualitätsindikators 2. Kriterien zur Bewertung: Statistische Auffälligkeit Fehlen relevanter Ausnahmetatbestände Zeitdauer des Hinweises auf Patientengefährdung (Bestandteil der Ergebnisübermittlung) 8
9 Aufteilung der Aufgaben zwischen G-BA und Landesplanungsbehörden Aufteilung der Aufgaben zwischen G-BA und Landesplanungsbehörden Die Kriterien für die Planungsentscheidungen, die von den Landesbehörden zu treffen sind, sind im KHG beschrieben ( 8 Abs. 1a KHG). Es ist im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens zu entscheiden, ob in einer Abteilung eine in erheblichem Maße unzureichende Qualität (Entscheidungsschritt a) nicht nur vorübergehend (Entscheidungsschritt b), auftrat. Im konkreten Einzelfall sind im Rahmen des gegebenen Ermessensspielraum planungsrelevante Konsequenzen in Betracht zu ziehen sind. Die zu treffenden Maßnahmen können die ganze Abteilung oder auch nur spezifische Leistungen betreffen. 9
10 Hintergrund: Krankenhausplanung und Qualität Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse Das IQTIG übermittelt dem G-BA bzw. den Landesplanungsbehörden Auswertungsergebnisse zu dem empfohlenen planungsrelevanten Indikatoren sowie die zugehörigen Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung: 1. Maßstäbe zur Bewertung: a) Vorliegen einer Patientengefährdung (Inhalt des Qualitätsindikators) b) Referenzbereich des Qualitätsindikators 2. Kriterien zur Bewertung: a) Statistische Auffälligkeit b) Fehlen relevanter Ausnahmetatbestände c) Zeitdauer des Hinweises auf Patientengefährdung (Bestandteil der Ergebnisübermittlung) 10
11 Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse Der G-BA stellt den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden neben den für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren regelmäßig zu übermittelnden einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnissen ebenfalls Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse von Krankenhäusern zur Verfügung ( 136c Abs. 2 SGB V). Im KHG ist darüber hinaus festgelegt, dass nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, bei denen die Landesplanungsbehörden zum Urteil kommen, dass dort die Versorgung von Patienten nicht nur vorübergehend in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität aufweist, ganz oder teilweise nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden dürfen ( 8 Abs. 1a KHG) oder durch Aufhebung des Feststellungsbescheides ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen sind ( 8 Abs. 1b KHG). Bei dieser Beurteilung durch die Landesbehörden sind die Ergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren und die Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse der Krankenhäuser zu berücksichtigen, die vom G-BA entsprechend 136c SGB V übermittelt werden, da sie Teil des Krankenhausplans sind. 11
12 Ablauf des Verfahrens zur Bewertung der Qualitätsergebnisse Landesplanungsbehörden: Ablauf des Verfahrens Die Landesplanungsbehörden erhalten jährlich vom GBA die einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnisse (sämtliche Unterlagen). Auf der Grundlage dieser Informationen treffen die Landesplanungsbehörden Entscheidungen im Rahmen ihrer Krankenhausplanung. Die erste Lieferung wird in den Ländern im September 2018 erwartet. Datenbasis dann 4. Quartale aus
13 Umsetzung in Hamburg Hamburg als Gesundheitsund Medizinmetropole Umsetzung in Hamburg 13
14 Metropolregion Hamburg Hamburg 14 Metropolregion Hamburg Lebenswerte Region und dynamischer Wirtschaftsraum 800 Orte, 14 Kreise, drei Länder, eine Region das ist die Metropolregion Hamburg Hier leben und arbeiten 4,3 Millionen Menschen Freie und Hansestadt Hamburg mit rd. 1,8 Mio Einwohnern 14
15 Krankenhausversorgung in HamburgHamburg 15 Krankenhäuser und Krankenhausstandorte in Hamburg sowie Krankenhäuser des Umlandes, die mit einem Teil der Kapazitäten in den Hamburger Krankenhausplan aufgenommen sind In Hamburg gibt es insgesamt 55 Krankenhäuser mit z.z. rd Betten und rd vollstationäre Fälle pro Jahr 15
16 Standort Hamburg Hamburg 16 Besonderheiten des Medizinstandortes Hamburg Gesundheits- und Medizinmetropole Hamburg Wirtschaftsfaktor Gesundheit mit weit über Beschäftigten inkl. Zulieferer etc. Anteil versorgter Patientinnen und Patienten aus dem Umland und anderen Ländern rd. 31 % Hoher Anteil von Hochleistungskrankenhäusern u. -abteilungen 16
17 Gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung in Hamburg 17 Gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung in Hamburg I In 2016: rd stationäre Fälle In 2007 waren es noch rd stationäre Fälle 11 große, mittlere und kleine Fachabteilungen Gyn/Geb 3 sehr kleine gynäkologische Belegabteilungen 1 separates Brust(krebs)Zentrum mit rd Fällen 17
18 Gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung in Hamburg 18 Gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung in Hamburg II In 2016 waren es Geburten mit Kindern Anteil der auswärtigen Frauen rd. 25 % 5 Perinatalzentren Level 1 Geburtenzahl liegt hier zw. rd und Perinatalzentren Level 2 1 Perinataler Schwerpunkt sowie 2 Geburtskliniken Ende 2016 Aufgabe eines Standortes Gyn./Geb./Geburtsklinik: Leistungen werden jetzt im benachbarten Krankenhaus mit PNZ Level 1 erbracht Ziel u.a. Konzentration von Leistungen und auch Steigerung der Qualität 18
19 Umgang mit Qualitätsergebnissen kein Neuland Der Umgang mit Qualitätsergebnissen ist für die in der Krankenhausplanung tätigen MitarbeiterInnen kein Neuland. U.a. Qualitätsmonitor, Weiße Liste, hervorzuheben ist für Hamburg der Hamburger Krankenhausspiegel. Über den Krankenhausspiegel: Qualität, Offenheit und Vertrauen Der Hamburger Krankenhausspiegel ermöglicht Patienten und ihren Angehörigen sowie einweisenden Ärzten einen tiefen Einblick in die Qualität der Krankenhäuser. Dabei geht es in erster Linie darum, durch große Offenheit und eine laienverständliche Darstellung das Vertrauen der Bürger in die Hamburger Gesundheitsversorgung zu stärken. Gleichzeitig verfolgen die Kliniken das Ziel, durch den Vergleich untereinander die Qualität der Krankenversorgung auf das höchst mögliche Niveau zu steigern und anzugleichen, so dass jeder Patient mit der Gewissheit in Hamburgs Krankenhäuser gehen kann, dort bestmöglich versorgt zu werden. Diese besondere Form der Transparenz ist bislang ohne Beispiel. Es wurden 23 Krankheitsbilder und Behandlungsverfahren ausgewählt, die aufgrund ihrer Häufigkeit auf besonderes Interesse in der Bevölkerung stoßen. 19
20 Verankerung der Qualität im Hamburgischen Krankenhausgesetz 6b Qualitätssicherung, Patientensicherheit, Qualitätstransparenz (Auszug) (1) Das Krankenhaus ist verpflichtet, Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität und dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend zu erbringen. Zur Erfüllung dieser Pflicht trifft es Maßnahmen entsprechend den Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB V. (2) Die zuständige Behörde kann im Einvernehmen mit den unmittelbar Beteiligten ergänzende Qualitätsanforderungen nach 6 Absatz 1a Satz 2 des KHG in der Fassung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 887), zuletzt geändert am 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2229, 2253), in der jeweils geltenden Fassung festlegen, soweit sich diese aus anerkannten fachlichen Standards oder medizinischen Leitlinien begründen lassen. Vor der Festlegung von ergänzenden Qualitätsanforderungen nach Satz 1 ist den Beteiligten nach 17 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (3) Der Senat wird ermächtigt, zur Erreichung einer qualitätsgesicherten Versorgung durch Rechtsverordnung 1. ergänzende Qualitätsanforderungen nach 6 Absatz 1a Satz 2 KHG zu bestimmen, wenn eine einvernehmliche Festlegung nach Absatz 2 nicht zustande gekommen ist, und 2. Vorgaben für die Veröffentlichung von Ergebnissen für Qualitätsindikatoren festzulegen. Vor der Bestimmung von ergänzenden Qualitätsanforderungen nach Satz 1 Nummer 1 hat die zuständige Behörde den Beteiligten nach 17 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (5) Das Krankenhaus ist verpflichtet, der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, dass bei der Qualitätssicherung nach 137 Absatz 1 in Verbindung mit 135a SGB V das Ergebnis für einen Qualitätsindikator nach Abschluss des Strukturierten Dialogs gemäß der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern in der Fassung vom 15. August 2006 (BAnz. S. 6361), zuletzt geändert am 20. Juni 2013 (BAnz. AT 5. November 2013 B1), auffällig geblieben ist. 20
21 Vorbereitung auf die PlanQI in Hamburg 21 Vorbereitung der Hamburger Krankenhausplanung auf die PlanQI Laufende Beobachtung der Verfahrensschritte des IQTIIG und des G-BA Beteiligung/Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen des G-BA Aktive Beteiligung an anderen Verfahren: Strukturierter Dialog, jährliche Prüfung der Ergebnisse in Hamburg erstmalig in 2015 durch die Planungsbehörde Klärender Dialog, Qualitätsrichtlinie Früh- und Reifgeborene, erstmalig in 2017 in Hamburg 21
22 Vorbereitung auf die PlanQI in Hamburg 22 Denkbarer Ablauf Anwendung PlanQI in Hamburg Eingang der Daten PlanQI 2017: Prüfung der Unterlagen Klärung offener Fragen Information der unmittelbar Beteiligten (Landeskrankenhausgesellschaft, Krankenkassen) Gespräche mit Ergebnissen auffälliger Krankenhäuser Konsequenzen erforderlich? Erörterung mit unmittelbar Beteiligten Umsetzung: Festlegung etwaiger Konsequenzen 22
23 Vorbereitung auf die PlanQI in Hamburg 23 Vorbereitung der Hamburger Krankenhausplanung auf die PlanQI Aktuell Entwicklung und Abstimmung eigener Qualitätskriterien für Hamburg, z.b. im operativen Bereich. Festlegung im Krankenhausplan 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg ab Ggf. ist der Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich. Vorbereitung eines Projektes zur Begleitung der Vorbereitung der Umsetzung der Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen Geburtshilfe und Mammachirurgie im 1. Halbjahr
24 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Elke Huster-Nowack
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