Die Koalition gegen Korruption

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1 Die Koalition gegen Korruption 4-Säulen-Modell für kommunale Unternehmen des privaten Rechts Verfasser: RA Dr. Helmut Brocke, RA in Ulrike Löhr

2 Gliederung - Sicherung von Integrität und Transparenz - Das 4-Säulen-Modell von TI Deutschland - Transparency International

3 Sicherung von Integrität und Transparenz Unternehmen II Missbrauch anvertrauter Macht

4 Missbrauch anvertrauter Macht? - Geschäftsführer sponsert seinen Sportverein. - Parteigeschäftsführer wird Unternehmensvorstand. - Bisher zuständiger Beamter wechselt in Unternehmen. - Geschäftsführer wird ohne Ausschreibung bestellt. - Erwerber zahlt bei Teilprivatisierung in eine schwarze Kasse - Unternehmen spendet über Tochterunternehmen für eine Partei. - Einkünfte der Geschäftsführung sind nicht transparent.

5 Sicherung von Integrität und Transparenz Unternehmen II Vorschriften zu Integrität und Transparenz

6 Vorschriften zu Integrität und Transparenz - Geltung von Korruptionsbekämpfungsgesetzen - Sinngemäße Anwendung der jeweiligen Landes-Richtlinien zur Korruptionsprävention - Kommunalverfassungsrecht (Abschnitt Kommunalwirtschaft) - Dienst- bzw. arbeitsrechtliche und strafrechtliche Verbote der Vorteilsannahme

7 Sicherung von Integrität und Transparenz Unternehmen II Die unzulässige Vorteilsannahme

8 Die unzulässige Vorteilsnahme - Dienst- bzw. arbeitsrechtliches Verbot (LBG, TVöD) - Strafrechtliches Verbot für Amtsträger ( 331 ff StGB) - Bei Unternehmen auch Hingabe, Angebot und Versprechen von Vorteilen relevant - Amtsträgereigenschaft von Beschäftigten bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und kommunaler Steuerung - Sonderfall bei wesentlicher Beteiligung Privater (25 %) - Amtsträgereigenschaft von Mandatsträgern als Mitglieder von Unternehmensgremien

9 Sicherung von Integrität und Transparenz II Schäden durch Missbrauch

10 Schäden durch Missbrauch - Keine hinreichende Information der Kommunalvertretung - Keine angemessene Steuerung und Kontrolle durch Kommune - Keine ausreichende Qualifikation von Entscheidungsträgern der Unternehmen - Interessenkollisionen und Korruption - Keine Transparenz für Bürgerinnen und Bürger - Kein sparsamer und zweckentsprechender Mitteleinsatz

11 Das 4-Säulen-Modell von TI Deutschland Sicherung von Integrität und Transparenz II III I II II II III III IV III

12 I. Säule Eine geeignete Unternehmensform

13 Eine geeignete Unternehmensform - Sicherstellung von Informations-, Weisungs-, Kontroll- und Prüfungsrechten der Kommune - Unternehmensform des öffentlichen Rechts (Eigenbetrieb, Anstalt d.ö.r.) insoweit optimal - Als Privatrechtsform GmbH, nicht Aktiengesellschaft - Aber Verschwiegenheitspflichten bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat (ab 500 Beschäftigte) - Weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten bei GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat - Kooperationsmodelle und PPP problematisch

14 II. Säule Public Corporate Governance Kodex

15 Public Corporate Governance Kodex - Handlungsleitlinie der Kommune für alle kommunalen Beteiligungen - Regeln des Zusammenwirkens von Kommune und kommunalen Unternehmen - Sicherstellung des Informationsflusses - Vertrauensvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmensorgane - Darlegung des öffentlichen Interesses und Ausrichtung am Gemeinwohl - Verbesserung der Transparenz von Entscheidungen - Zulässigkeit der Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen

16 Public Corporate Governance Kodex - Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern und Fortbildung - Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate von Mandatsträgern - Transparenz bei der Ausschreibung und Besetzung von Führungspositionen - Karenzzeiten für Mandatsträger und Beschäftigte bei einem Wechsel in ein Unternehmen - Angabe der Bezüge der Geschäftsführung und der Gremienmitglieder

17 III. Säule Richtlinien zum Sponsoring

18 Richtlinien zum aktiven Sponsoring - Aktives Sponsoring als werbliche Maßnahme von kommunalen Unternehmen (mit Förderanteil) - Handlungsleitlinie der Kommune für alle kommunale Unternehmen - Grundsätzlich kein Sponsoring durch Unternehmen in Monopolstellung - Unternehmen im Wettbewerb nur, wenn wirtschaftlich vertretbar und auf Unternehmenszweck bezogen - Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten durch Aufsichtsrat und Kommunalvertretung

19 Richtlinien zum passiven Sponsoring - Sponsoring ist (außerhalb der Eingriffsverwaltung) grundsätzlich zulässig. - Schon der Anschein fremder Einflussnahme ist aber zu vermeiden. - Einwerbung und Annahme sind grundsätzlich restriktiv zu handhaben. - Sponsoring kommt nur ergänzend zu Haushaltsmitteln in Betracht. - Die Wettbewerbs- und Chancengleichheit potenzieller Sponsoren ist zu wahren.

20 IV. Säule Richtlinien zu Corporate Compliance

21 Richtlinien zu Corporate Compliance - Handlungsleitlinie der Kommune für alle kommunalen Unternehmen - Verpflichtung der Unternehmen, alle Vorschriften und Verhaltensregeln zu beachten. - Unternehmensinterne Compliance auch zur Bekämpfung und Prävention von Korruption - Compliance eines Unternehmens heute Maßstab im Rahmen externer Prüfung (Institut der Wirtschaftsprüfer Standard 980)

22 Compliance Maßnahmen - Risikoanalyse, personelle und organisatorische Maßnahmen - Bestellung eines Compliance Officers - Dienstanweisung zum Verbot Vorteilsannahme und Vorteilsgabe (insbes. an Amtsträger) - Sensibilisierung und Fortbildung der Beschäftigten - Beachtung der Regelungen zum aktiven und passiven Sponsoring - Ansprechpartner für Korruptionsprävention, Erfassung anonymer Hinweise, Hinweisgeberschutz - Offenbarung von Interessenkollisionen

23 Transparency International

24 Arbeitsweise von Transparency - Transparenz als Instrument gegen Korruption - Forderung von Verantwortlichkeit (accountability) - Keine investigative Recherche von konkreten Fällen - Koalitionen statt Konfrontationen - Nutzen von Windows of Opportunity - Thema auf der Agenda halten - Öffentlichkeit informieren und sensibilisieren - Dokumentationen/Studien/Berichte

25 TI Deutschland und Kommunen Regionalgruppen AG Kommunen Mitgliedskommunen Kontaktpflege zu Kommunen Informationsveranstaltungen Grundsatzpapiere Medienarbeit, Vorträge Erfahrungsaustausch Entwicklung von Mustern

26 Unterstützen Sie die Koalition gegen Korruption

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